Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stallpflicht: Falsche Straßenseite
Hallo zusammen,
der Amtsschimmel hat mal wieder kräftig gewiehert. Aber leider kann ich nicht mehr darüber lachen. Was ist passiert?
Letze Woche, es war am 10. Mai, bekam ich einen Anruf vom Veterinäramt, und man sagte mir, ich dürfe meine Hühner wieder frei laufen lassen. Das war natürlich eine Nachricht, die mich gefreut hat, und ich fand es auch gut, dass man mich seitens des Veterinäramtes extra angerufen hat, um mir dies mitzuteilen.
Gestern habe ich erfahren, dass ich meine Hühner wieder einsperren muss. Denn die Stadt hat nämlich eine "Schutzzone" entlang des Rheins eingerichtet, und die Hühner, die in dieser Schutzzone leben, müssen weiterhin eingesperrt bleiben. Mittlerweile weiß ich auch, wieviel Hühnerhaltungen es in dieser Schutzzone gibt: Genau eine, nämlich meine.
Als Grenze der Schutzzone dient eine Straße, nämlich die, in der ich wohne. Würde ich auf der anderen Straßenseite wohnen, dürften meine Hühner raus. Weil ich aber rheinwärts der Straße wohne, müssen sie drinnen bleiben.
Was ich davon halte, brauche ich hier wohl nicht darzulegen.
Ich überlege jetzt ernsthaft, meine 11 Hühner zu verschenken und nur die momentan ohnehin eingesperrten Küken zu behalten. Die könnte ich dann demnächst in den größeren Hühnerstall und die daran angebaute kleine Voliere umquartieren. Für die Küken (heute 4 Tage alt) wäre das wahrscheinlich toll, aber für die "Alt-Hühner" wäre es wieder wie im Knast.
Der Fairness halber möchte ich nicht verschweigen, dass es dem Amtsbeterinär selbst unangenehm war, von mir zu verlangen, die Tiere - natürlich ab sofort - wieder einzusperren. Ich habe den Eindruck, er hält die Sache für genauso verrückt wie ich. Aber spätestens seit der Entdeckung von H5N1 auf Rügen weiß ich, welchem politischen und medialen Druck die Amtstierärzte ausgesetzt sind. Und warscheinlich hat er keine Lust, sich Untätigkeit oder gar (zu) nachlässiges Handeln nachsagen zu lassen. Das kann ich gut verstehen, aber es hilft mir nicht.
Viele Grüße
khs (einigermaßen ratlos)
sei fest umarmt und gedrückt... als ich gestern abend die Veröffentlichung der Stadt Leverkusen hereinbekam, hab schon bei mir gedacht "Hoffentlich wohnen alle auf der richtigen Straßenseite"
Leverkusen, 17. Mai 2006
Geflügel: Änderung der Aufstallungspflicht - Ausnahmen möglich
Die neue Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest schreibt für Geflügel weiterhin die grundsätzliche Aufstallungspflicht in geschlossenen Ställen oder in überdachten, seitlich gegen Wildvögel ‚spatzendicht’ gesicherten Volieren vor. Es können aber nun Ausnahmen gemacht werden.
Diese gelten für Gebiete in denen sich keine Zugvögel sammeln und in denen nicht sehr große Geflügelhaltungen vorhanden sind. Der größte Teil der Stadt Leverkusen zählt zu den Regionen, die unter diese Ausnahmeregelung fallen - immer vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln oder Nutzgeflügel kommt.
Lediglich entlang des Rheins wird eine Schutzzone von ca. 500 Meter gebildet, in der Geflügel weiterhin im Stall bleiben muss. Die Schutzzone umfasst das Gelände von der Hitdorfer Straße und der A 59 rheinwärts, das LAGA-Gelände von der Rheinallee an und in der Fortsetzung das Gelände des Bayer-Werkes.
Folgende Voraussetzungen müssen jetzt für die Geflügelhaltung im Freien erfüllt werden:
* Die Freilandhaltung muss spätestens mit Aufnahme des Herauslassens des Geflügels dem Veterinäramt angezeigt werden.
* Der Standort der Geflügelhaltung darf nur von befugten Personen und nur nach Wechsel oder Desinfektion der Schuhe betreten werden.
* Es ist eine ordnungsgemäße Schadnagerkämpfung durchzuführen. Hierüber müssen Aufzeichnungen gemacht werden.
* Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. Sie sind virologisch monatlich mittels Tupferproben zu untersuchen. Halter von Enten oder Gänsen können durch gleichzeitige Haltung einer Mindestzahl von sonstigem Geflügel als „Indikatortiere“ (z. B. Hühner) die Probennahmen und Laboruntersuchungen vermeiden. Hierbei macht man sich zunutze, dass Hühner und andere sonstige Geflügel deutlich empfindlicher auf eine Infektion mit Influenza Viren reagieren als Wassergeflügel. Es müssen bei weniger als 10 Enten oder Gänsen mindestens ein (jedoch höchstens die gleiche Anzahl) von sonstigem Geflügel gehalten werden. Werden 11 bis 100 Enten oder Gänse gehalten, so sind 10 bis 50 sonstiges Geflügel mit diesen Tieren zu halten. Jedes gestorbene Indikatortier muss umgehend über den behandelnden Tierarzt ins Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld zur Untersuchung eingesandt werden.
Für das Abgeben und den Handel mit Geflügel (Inverkehrbringen) gibt es weitere besondere Regelungen, die beim Veterinäramt angefragt werden können.
Grundsätzlich müssen vom Tierhalter noch weitere Anforderungen an Geflügelhaltungen erfüllt werden. Hierzu zählen insbesondere:
1. Es ist ein Bestandsregister zu führen. Ein Muster dieses Registers kann auf der Internetseite des Veterinäramtes abgerufen werden.
2. Hühner und Puten müssen regelmäßig durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden. Hierüber sind Bescheinigungen vorzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.Stadt.Leverkusen.de.
Bei Rückfragen ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 0214/406-3901 oder über die email-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de
erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Feuerwehrleitstelle 0214 75050
Hallo zusammen,
ich bin neu hier...
wir wohnen bei schwarmstedt und im kreis soltau-fallingbostel.
in der letzten woche wurde mir gesagt, ich könne ab montag die hühner wieder rauslassen... also sind sie jetzt draußen...
gestern erfuhr ich dann folgendes:
Am 15.05.2006 hat der Landkreis Soltau-Fallingbostel eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Danach wird die wegen der Vogelgrippe verhängte allgemeine Stallpflicht für große Teile des Heidekreises ab 17.05.2006 aufgehoben.
Ausgenommen davon sind Geflügelhaltungen in den Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt, im Gemeindefreien Bezirk Osterheide und in den Ortsteilen Altenboitzen, Hollige und Benzen der Stadt Walsrode.
In diesen Gebieten kann jedoch ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der hier eingesehen und ausgesdruckt werden kann.
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Diese Einzelgenehmigung ist erforderlich, weil die Geflügelbestände in unmittelbarer Nähe eines Gebietes liegen, in dem wildlebende Wasservögel rasten, sich sammeln oder brüten und somit die Gefahr des Einschleppens der Aviären Influenza (Vogelgrippe) besteht.
Zur Allgemeinverfügung gibt es ein umfangreiches Merkblatt mit Hinweisen zur Freilandhaltung von Geflügel..
Die zu beachtenden Auflagen für Geflügelhalter mit einer Ausnahmegenehmigung sind hier hinterlegt.
ich habe jetzt einen antrag auf ausnahmegenehmigung gestellt... ich werde die tiere aber draussen lassen...
das ist quälerei... und dazu kommt noch, dass wir auch einen pfau haben, der mit den hühnern läuft und wir wollten ihm eigentlich eine frau besorgen, weil er sich mit dem hahn um die hennen streitet... nur, wenn wir unsere tierchen einsperren müssen, dann werden wir sie lieber hergeben... in ein gebiet, wo sie draussen sein dürfen...
liebe grüße
pat
Rumpelstilzchen
18.05.2006, 11:00
Pfauen dürfen schon die ganze Zeit raus, völlig legal. Du kannst ihm also ruhig eine Frau besorgen und ihn rauslassen :)
hey,
danke, aber bislang wäre er alleine gewesen und wir haben nur einen stall... und er sitzt mit den hühnern nachts auf der stange zum schlafen... entweder sie können alle raus oder keiner, weil wir nur den einen stall haben...
;-)
ganz lieben dank für die info...
pat
Habe mir grade noch mal meine Verordnung (Kreis Schleswig-Flensburg) angesehen.
Innerhalb der 3 km-Küstenzone brauch ich mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung gar nicht erst anzufangen.
Traurige gesetzesbrecherische Grüße
Inken
Rumpelstilzchen
18.05.2006, 13:26
Wenn die Zugvögel es nicht waren und jetzt auch keine kommen, was soll dann diese Sch** Verordnung eigentlich noch bezwecken ???
oskarelli
18.05.2006, 13:59
:)
Liebe Grüße an alle.
@ Witte
Bei uns in NF ( kurz hinterm Mond, gleich links)kann man- nun halt dich fest- Ausnahmeregelungen für Hochrisikogebiete bekommen!. Ein ornitologisches Gutachten muss allerdings erbracht werden. Nun frag mich keiner, was das kostet. Oder wer das macht. Kann man bestimmt heraus finden Ich weiß auch nicht, wie du wohnst. Im Dorf ist es einfacher, als in der Marsch.Da brüten und rasten nun mal keine Wasservögel. Auf einem Hofverbund auch nicht.
Halt die Ohren steif und viel Erfolg!
Mfg
Oskarelli
Rumpelstilzchen
18.05.2006, 14:20
Du findest bestimmt beim NABU ein paar Hühner-Sympathisanten, die Dir in diesem Falle aus Solidarität hoffentlich kostenlos weiterhelfen. :)
Mein Dorf hat zwar 11.000 Einwohner, ist aber immer noch Dorf.
Ich verweile am Dorfrand, wo ein kleiner Weg zu ein paar Siedlungsgärten führt.
Kein ein Zugvogel geht hier durch. Sogar unser Starennistkasten ist unbewohnt.
Da in der Zeitung weder meine Gemeinde noch die angrenzende Stadt aufgeführt wurde, halte ich mich erstmal daran - die Hühner sind fre
Trotzdem denke ich, dass ich die Misere mal unserem Landesminister für ländliche Räume Bötticher schildern werde. Der hat sich die 3 km schließlich ausgedacht - einer hätte doch auch gereicht.
Das ganze mit dem freundlichen Hinweis, dass er mich doch anzeigen soll, ich aber, so dass geschehen wird, das ganze presse- und medienwirksam ausschlachten werde.
In etwa in der Art: arbeitslose Witwenrentempfängerin muss jetzt 500 € Bussgeld für ihre 7 Hühner bezahlen. Auf sowas steht unser Tageblatt oder unser kostenloses Anzeigenblatt. Das ist sicher immer noch billiger als die Kosten für Gutachten aufzubringen.
Kann man eigentlich erfahren, wer einen angezeigt hat?
Danke für eure Unterstützung, das stärkt mir den Rücken..
Traversan
18.05.2006, 17:13
Hallo,
das Problem mit der falschen Straßenseiten hab ich auch. Bei uns im Landkreis Lüchow-Dannenberg wurden die Grenzen auch auf Straßen gelegt. Teilweise laufen die Grenzen direkt an der Elbe lang und alle dürfen ihre Hühner frei laufen lassen. Natürlich ohne Risiko. Ich wohne fünf Kilometer von der Elbe weg und muß meine Hühner laut Vet.-Amt im Stall lassen. ;) Da ich in einem "Risikogebiet" wohne.
Naja, die haben es sich es nur einfach gemacht und über nichts nachgedacht.
Gruß
Alexander
Original von Enemy............
1. Es ist ein Bestandsregister zu führen. Ein Muster dieses Registers kann auf der Internetseite des Veterinäramtes abgerufen werden.................
Cool, hast du den Downloadlink zum Register?
Jepp:
http://www.leverkusen.de/medien/medien/060330moBestandsregister_Gefluegel.pdf
Irgendwie stimmt in meinem Artikel oben der Link nicht - die gesamte Info findet man unter http://www.leverkusen.de/rathaus/natur/sp_auto_2104.cfm?men=rathaus&sub=natur
Danke, ist ja erschreckend.
Wenn ich ein Huhn schlachte, muss ich mich selber eintragen?
Original von khs
Gestern habe ich erfahren, dass ich meine Hühner wieder einsperren muss. Denn die Stadt hat nämlich eine "Schutzzone" entlang des Rheins eingerichtet, und die Hühner, die in dieser Schutzzone leben, müssen weiterhin eingesperrt bleiben. Mittlerweile weiß ich auch, wieviel Hühnerhaltungen es in dieser Schutzzone gibt: Genau eine, nämlich meine.
Als Grenze der Schutzzone dient eine Straße, nämlich die, in der ich wohne. Würde ich auf der anderen Straßenseite wohnen, dürften meine Hühner raus. Weil ich aber rheinwärts der Straße wohne, müssen sie drinnen bleiben.
Hallo,
das ist ja richtig hohl >:( ,als wäre auf der anderen Seite einfach Schluss mit VG :wall...
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