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tzoing
12.05.2006, 15:52
Bereiche ohne größere Wasservogelansammlungen, geringer Geflügeldichte und ohne Sperr- und Beobachtungszone werden vom Landratsamt als Nicht-Risikogebiete festgelegt. Dort ist die Freilandhaltung erlaubt. Der Geflügelhalter ist in diesen Gebieten allerdings verpflichtet, die Freilandhaltung anzuzeigen und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu lassen.

wisst Ihr eigentlich, wie das mit diesen Untersuchungen ablaufen und was die ganze Sch**** (stimmt in dem Fall ja wirklich :-/) kosten soll?

niquisa
12.05.2006, 16:07
Hallo,

das hab ich mich gestern auch schon gefragt. Aber wie ich das lese, muss nur Wassergeflügel untersucht werden - Hühner nicht.

Traversan
12.05.2006, 19:38
Hallo,

das hab ich auch so gelesen. Nur wer Wassergeflügel hat muß die Untersuchungen machen lassen.

Von einer monatlichen Kontrolle durch den Tierarzt bei Volierenhaltung steht übrigens auch nichts mehr.

Gruß Alexander

KIMPPA24
12.05.2006, 20:56
Hallo!
Ich habe Hühner, Enten und Gänse. Nach langem telefonieren hab ich heute rausbekommen, das man beim Wassergeflügel monatlich eine Tupferprobe aus dem Schnabel machen lassen muss( kostet pro Tier ca. 4 Euro) oder "Indikatorhühner" haben *g* - also die Hühner mit den Enten zusammenlaufen lassen.
Ich entscheide mich eindeutig für die 2. Variante :roll

Claudja
12.05.2006, 21:36
Hier ist auch Auflage, entweder Gänse und Enten getrennt von allem sonstigen Geflügel und einmal monatlich auf H5N1 untersuchen lassen, oder mit Sentinel-Tieren (Hühner, Puten etc) zusammen halten, dann entfällt die monatliche Untersuchung.
Ich lasse meine Gänse trotzdem lieber untersuchen ;)

Grüsserchen
Claudia

Shelsea
12.05.2006, 22:05
wer soll sich da noch auskennen??? :o
Gruß Shelsea

Toffee
12.05.2006, 22:15
Die Untersuchungen müßte die Tierseuchenkasse bezahlen.... wenn man da wie vorgeschrieben gemeldet ist...

LG
Toffee

Larasta
12.05.2006, 22:40
Mir wurde heute gesagt beide Gänse mit den 3 Hühnern zusammen laufen lassen, dann gibt´s keine Auflagen bezüglich Untersuchungen. In diesem Sinne werden sie morgen alle ZUSAMMEN ganz öffentlich die Sonne geniessen.
Grins und Gruß

SetsukoAi
12.05.2006, 23:05
Genau so mache ich das eh die ganze Zeit. Mein Wassergeflügel mit nicht-Wassergeflügel spricht Hühner und Puten zusammen laufen lassen. Musst das auch erst unsere Vet Amt so beibringen das es so in der Verordung steht :roll.

Naja, solange es ja keinerlei Streitereien mit Wassergeflügel und Hühner oder Puten gibt ist das ja auch kein Problem.

Mit Krankheiten welche vom Wassergeflügel oder umgekehrt kommt, hatte ich auf jedenfall noch keine Probleme.

Claudja
12.05.2006, 23:28
Original von Toffee
Die Untersuchungen müßte die Tierseuchenkasse bezahlen.... wenn man da wie vorgeschrieben gemeldet ist...

LG
Toffee

Stimmt! Das hab ich sogar noch schriftlich auf ne Anfrage an die TSK. Hatte mal dumm nachgefragt, was ich für meine 5 Euro Beitrag im Jahr alles so entschädigt bekomme.

Grüsserchen
Claudia

Enemy
13.05.2006, 08:37
Eigentlich steht ja in den Ausführungsanweisungen was von "Aufstallen". Auf gut deutsch: Im Gänsestall Wachtelkäfige anbringen, Wachteln rein und gut ist... Also die Sentinel Tiere gehören in denselben Stall wie das Wassergeflügel - nicht nur in denselben Auslauf.
Ich hatte mir versucht das mal bildlich vorzustellen, wie Wachteln und Gänse zusammen auf der grünen Wiese laufen ... ;-)

Zu § 1 Nr. 5
Enten und Gänse sind räumlich getrennt voneinander zu halten, dies bedeutet, dass die Haltung in Mischbetrieben in unterschiedlichen Ställen und auf unterschiedlichen Freilaufstellen (Abtrennung z.B. durch festen Zaun) erfolgen muss. Damit bei der Haltung von Enten und Gänsen die monatliche virologische Untersuchung auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 entfallen kann, können die Halter in die Enten- bzw. Gänseherden sog. Sentineltiere aufstallen. Als Sentineltiere sind Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel oder Wachteln zu verwenden. Die Anzahl der gehaltenen Sentineltiere ergeben sich aus der Anlage der Geflügelaufstallungs-Verordnung.
Die Untersuchung kranker oder verendeter Sentineltiere erfolgt für den Tierhalter kostenfrei in den staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern. Über weitere Beihilfen für virologische Untersuchungen ergeht ein gesonderter Erlass.

Die Tiere sind in das Bestandsbuch einzutragen.

Sollte bei der Haltung von Enten und Gänsen keine Sentineltiere integriert werden, ist eine monatliche virologische Untersuchung mittels Rachen- oder Kloakentupfers erforderlich.

Des Weiteren ist die im letzten Satz genannte Untersuchungspflicht auch bei der ausschließlichen Haltung von sonstigem Geflügel (ohne Enten und Gänse) auf Sentineltiere zu beschränken, wenn diese dauerhaft gekennzeichnet sind (Fußring).
Es wird klargestellt, dass sonstiges Geflügel keine Enten und Gänse sind, sondern Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel oder Wachteln.

oskarelli
14.05.2006, 09:22
Hallo, zusammen und einen schönen Muttertag.
Habe gestern die Sendung "Hund, Katze, Maus" gesehen.
Dieser nette Tierarzt mit Schlapphut hat gerade eine Blutprobe von einem Emu genommen und dann erklärt, warum er das tut.
Er persönlich glaube ja nicht an einen Eintrag der Vogelgrippe aus Wildbeständen. Die Blutproben seien dafür da, um zu überprüfen, ob Nutztierbestände bereits infiziert sind oder es waren.
Also zahlen wir letztendlich doch die Feldforschung auf diesem Gebiet!
Was macht Riems denn mit den 10 Mio €?
Eis essen gehen?
Bei uns in NF gibt es nicht nur fast keine Gebiete, wo sie raus dürfen (obwohl nicht ein einziger positiver Fall gefunden wurde) sondern auch die Verpflichtung bei Freilandhaltung zur Untersuchung.
Erst ab Montag können wir überhaupt genaueres erfahren. Übersichtskarten gibt es auch nicht und ich habe einfach das Gefühl, dass es auch genau so bleiben soll.
MfG
Oskarelli

KIMPPA24
14.05.2006, 13:26
Hallo!
Bei uns hat das VET amt gesagt, die Untersuchung (im Labor) zahlt die TSK, die Anfahrt und Probenentnahme muss der Halter tragen (4 Euro pro Tier)
Weiß jemand genau wieviel dieser Seninel Hühner man braucht? Habe 2 Gänse und 11 Enten.

Enemy
14.05.2006, 13:33
Gemäß der Verordnung Anlage(zu § 1 Abs. 5 Satz 4)
http://www.bmelv.de/cln_045/nn_754176/SharedDocs/Gesetzestexte/G/GefluegelAufstallungsVO.html
fällt das unter 11- 100 Enten und/oder Gänse = 10-50 Sentinel Tiere (Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel oder Wachteln )

KIMPPA24
14.05.2006, 13:41
Danke ;)