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Enemy
12.05.2006, 05:51
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1144510656263&openMenu=987490165154&calledPageId=987490165154&listid=994342720546

Vogelgrippe
Risikogebiete noch nicht exakt benannt

Ende der Stallpflicht soll Freitag bekanntgemacht werden - Kreisen fehlen Karten
von Hendrik Kranert, 11.05.06, 20:59h, aktualisiert 11.05.06, 22:43h


Dieses schöne Gras auf Heinrich Götzes großer Wiese sollen bald 50 Gänse fressen. Deshalb wartet der Cörmigker auf das Ende der Stallpflicht. (Foto: MZ)
Magdeburg/MZ. In Sachsen-Anhalt blieb am Donnerstag weiter unklar, in welchen Gebieten des Landes die Stallpflicht für Geflügel weiter bestehen bleibt. Grund dafür ist das Fehlen von Datenmaterial zur genauen Bestimmung der Brutgebiete von Wildvögeln. Tags zuvor hatte das Landwirtschaftsministerium noch angekündigt, dass die Veterinärmediziner der Kreise die Regionen und Orte mit Risikogebieten am Donnerstag festlegen wollten. Im Gegenzug sollte anschließend das gesamte übrige Land von der Stallpflicht befreit werden, ohne dass Tierhalter Anträge stellen müssen.

"Uns fehlen noch die genauen Karten mit den einzelnen Orten, um die Risikogebieten definieren zu können", sagte die Quedlinburger Amtstierärztin Barbara Piegert. Unabhängig davon geht sie aber davon aus, dass dies nur zu einer geringfügigen Verzögerung bei der Aufhebung der Stallpflicht in Sachsen-Anhalt führen wird.

Der Sprecher des Agrarministeriums, Thomas Kunstmann, erklärte, die digitalisierten Karten würden den Landkreisen am Freitag nachgereicht. Es sei in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen, das vorhandene Material Gemeindegrenzen-genau aufzubereiten. Aus Kostengründen würden solche feinstrukturierten Karten nicht ständig vorgehalten.

Ebenfalls am Freitag will das Ministerium dann per Erlass die Stallpflicht aufheben, "die Ausführungsbestimmungen müssen dann die Landkreise veröffentlichen", so Kunstmann. Damit werde voraussichtlich erst Anfang kommender Woche feststehen, wo Hühner, Gänse und Enten wieder bedenkenlos ins Freie können - und wo nicht.

Enemy
12.05.2006, 07:48
http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/zerbst/?sid=&em_cnt=86641


Landesregierung plant einheitliche Verordnung für Ausnahmeregelungen

Stallpflicht besteht weiter – Ausnahmen aber in Sicht

Von Daniel Wr ü ske Wrüske

Verwirrung um die Stallpfl icht. Nicht nur unter Züchtern und Geflügelhaltern spricht sich herum, dass sich ihr Federvieh schon bald wieder unter der Sonne tummeln darf. Auch die Redaktion erreichen unterschiedliche, teils widersprüchliche Pressemitteilungen. Wann dürfen Hühner, Gänse und Enten wirklich wieder raus ?

Zerbst. " Die Stallpfl icht und Volierenhaltung für Gefl ügel ist von offizieller Seite noch nicht aufgehoben ", stellt Annette Schütz, Pressesprecherin des Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt, klar. Richtig sei, dass die Bundesregierung Kompetenzen an die Länder weitergereicht habe, mit denen Ausnahmeregelungen gewährt werden können. " Das Ziel ist aber trotzdem, dass in Sachsen-Anhalt einheitliche Parameter festgelegt werden müssen, wann es zur Aufhebung der Stallpfl icht kommen kann ", so die Pressesprecherin weiter. Schon in den nächsten Tagen soll eine landeseinheitliche Verordnung vorliegen.


Deren Grundlage ist eine Beratung aller Amtstierärzte gestern in Magdeburg. Die Mediziner berieten hier, welche Gebiete möglicherweise einer Allgemeinverfügung zu Ausnahmeregelungen unterliegen und welche davon ausgenommen sind, weil sie an Brut- oder Wildvogelrastgebiete grenzen.

Der NABU Sachsen-Anhalt kommentierte die Ereignisse gestern schon nachhaltiger : " Es ist sinnvoll, die Dauerkasernierung jetzt schnellstens aufzuheben, die Zahl der infi zierten Tiere ist deutschlandweit rückläufig, die Anordnungen waren für Tiere und Halter teils überzogen, Panikmache ist jetzt wenig hilfreich ", meint Annette Leipelt. Für die NABU-Landesgeschäftsführerin ist die Stallpflicht damit faktisch aufgehoben. In Sachsen-Anhalt sei an den verendeten und getesteten Tieren in keinem Fall das H 5 N 1-Virus festgestellt worden.

Diese Entwarnung will Ministeriumssprecherin Annette Schütz nicht geben und beruft sich auf das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit. " Zurzeit ziehen die Vögel nicht, daher die Entspannung der Situation. Dennoch gibt es täglich Meldungen über neu infi zierte Wildvögel. "

Annette Schütz weist darauf hin, dass die im Entstehen begriffene Landesverordnung zeitlich bis August beschränkt sein wird, um im Herbst auf die veränderte Situation ziehender Vögel reagieren zu können.

Die wieder gestattete Freilandhaltung würde vielen Züchtern und Gefl ügelhaltern große Erleichterungen bringen. In Badetz züchtet Lothar Hartmann neben Puten auch Deutsche Legegänse in verschiedenen Stämmen. " Die Überlegung war da, die Zucht ganz aufzugeben, aber das fällt nach 30 Jahren ununterbrochener Arbeit schwer ", sagt der Züchter.

Er habe sich aufgrund der Stallpflicht entschieden, lediglich zwei Stämme zu halten, um weitermachen zu können. Bisher hält er jede Familie in separaten Ställen und bemerkt, dass sich durch das Einsperren der Tiere ihr Verhalten grundlegend ändert. " Die Gänse brüten viel früher, die Küken sind anfälliger. " Den Tieren fehle die natürliche Umgebung bei der Paarung – das Wasser. So entstehen im Stall Nestkämpfe, die nötige Ruhe, um zu brüten, fehlt. " Die Gänse haben keinen Platz, um zu scharren und sich zu putzen, die Abwehrfunktionen der Fettschicht auf dem Gefi eder lassen nach, der gesamte Organismus wird anfälliger für Krankheiten, schon bei den Küken. "

Da ist es nicht verwunderlich, dass auch der Ertrag ausbleibt. " Im letzten Jahr schlüpften 600 Küken bei 800 Eiern. Bisher habe ich 42 Jungtiere bei 300 gelegten Eiern. " Nicht nur die Zuchterträge leiden unter der Zwangsmaßnahme, auch die Mast. Zucht- und Masttiere benötigen getrennte Stallungen. Die extra angepachteten Freiflächen stehen ungenutzt. Bei beiden, Zucht und Mast, muss zugefüttert und getränkt werden. Hinzu kommt Heu für die Ställe, das als Mist zu entsorgen ist. Lothar Hartmann hat, um seine Aufträge zum Jahresende erfüllen zu können, 150 dänische Mastgänse dazu gekauft und zieht diese nun groß. " Ich muss mir Gedanken machen, inwieweit sich das alles fi nanziell lohnt. Das Geld habe ich, wenn überhaupt, erst am Jahresende wieder zusammen. " Er hofft, dass seine Tiere bald wieder ins Freie können und sich die Tagesabläufe und Aufwuchssituationen normalisieren.

Für seine Straußenfarm in Steutz hat Rainer Stiehl eine Sondergenehmigung vom Veterinäramt des Kreises erhalten. Trotz allen Aufwandes, der damit verbunden ist, gewinnt er den Auflagen etwas Gutes ab : " Besucher sehen die sieben Tiere nur vom Zaun aus, ich lasse niemanden in das Gehege. Die Vögel haben viel Ruhe und beginnen zu brüten ", freut sich der Züchter.

Die Strauße verbringen ihre Tage an der freien Luft. " Die Erfahrungen aus der Zeit der ersten Stallpflicht haben gezeigt, dass es nur so funktioniert ", erinnert sich Rainer Stiehl. Die Tiere hätten damals nach drei Wochen Stallaufenthalt nichts mehr gefressen. " Bei den zuständigen Behörden konnte ich eine Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung erwirken. "

Gefüttert werden die Vögel allerdings in einem Unterstand, damit keine anderen Tiere an das Futter kommen. Alle 14 Tage müssen Kotproben eingereicht werden. Dieser Aufwand entfiele bei Aufhebung der Stallpflicht, aber auch die Ruhe, die den Straußen so gefällt ...