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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stallpflicht in Baden-Württemberg



harab
11.05.2006, 13:46
Zollernalbkreis

Nach Informationen des Veterinäramtes darf das Geflügel ab Samstag wieder rausgelassen werden, wenn der Vorgang beim Landratsamt / Veterinäramt angezeigt wird.

Zwerg Phönix
11.05.2006, 15:45
Habe heute mit dem Vet.amt telefoniert und wenn man dort eine Ausnahmegenehmigung holt (ist ganz einfach) darf man die Hühner im ZAK ab Montag wieder rauslassen. :)

Flöckchen
11.05.2006, 15:49
Hallo,
also unser Vet.amt sagte mir heute ich darf sie ab morgen raus lassen ! Steht auch morgen in der Zeitung ! Muste nur mal wieder Name und anschrift angeben . Unser Kreis ist der Ostalbkreis !

LG Micha

Zwerg Phönix
11.05.2006, 15:52
Name, Adresse und die Anzahl musste ich auch angeben, aber zu mir sagte man, erst ab Montag. Vielleicht habe ich sie auch nicht richtig verstanden ;)

SabineH
11.05.2006, 16:27
Hallo,
also bei mir (auch Ostalbkreis - Aalen) teilte man mir mit, dass ich ab morgen wieder alle rauslassen kann. Musste auch meinen Namen hinterlassen und mitteilen wieviele Tiere ich im Moment habe.
Hat die Dame alles notiert und ist somit für mich erledigt.

Was ich jedoch beachten muß, dass die Gänse, Enten und Hühner getrennt auf dem Grundstück gehalten werden. Warum auch immer?

Gruß
Sabine

Hexe2
11.05.2006, 18:55
Ja, bei mir ist es das Gleiche, laut Vet.-Amt darf das Geflügel ab Samstag raus. Ab Samstag deswegen, weil sie es angeblich nicht früher schaffen es in die Tageszeitung zu setzten. Ab da wo es in der Zeitung steht darf man die Türen öffnen.
Der Schlußsatz war aber, das sie zwei Tage vorher auch keine Strafen mehr verhängen ;D .
Meine sind nun offiziell draußen (sie waren es auch vorher schon, nur nicht soooo öffentlich .

Ich bekomme noch ein Formular zugeschickt wo ich mein gesammtes Geflügel aufschreiben muss. Normalerweise war es bei dem Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet. Sollte ich aber später , vieleicht durch erneuten Stallpflichverstoß, mal eine Srtafe aufgebrummt bekommen, können sie nicht an den Betrieb. Der läuft nämlich auf meinen Freund und das Geflügel gehört dann mir ganz privat und bei mir ist weiß Gott nichts zu holen ;).


Das gilt aber leider nicht für den gesammten Ortenaukreis. In Kehl etwa oder was halt zu nah am Rhein ist muß in den Ställen bleiben .

AUF NACH BAD WALDSEE!!!!!!!!!!!!!!

harab
11.05.2006, 19:35
@ Zwerg Phönix

Ich habe länger mit der Dame vom Veterinäramt telefoniert. Definitiv sagte sie SAMSTAG.

Auch wenn wir es im ZAK relativ gut haben, sollten wir wachsam bleiben, was die Politik ausbaldowert und vor allem solidarisch sein mit denen, die ihre Tiere nicht rauslassen dürfen. Deshalb: Freilauf für alle, weg mit der Käfig- / Kleinvolierehaltung!

Waltraud
11.05.2006, 21:58
Veterinäramt Rastatt (http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/menu/1235002/index.html)

Ich ruf da morgen mal an und lass es mir bestätigen.

Zwerg Phönix
12.05.2006, 08:17
Original von harab
@ Zwerg Phönix

Ich habe länger mit der Dame vom Veterinäramt telefoniert. Definitiv sagte sie SAMSTAG

Ah. Ok. Dann habe ich mich wahrscheinlich verhört. Meine Hühner freut das natürlich umso mehr, dass sie dann schon am Samstag, statt am Montag rausdürfen ;D :dance

GipsyAS
12.05.2006, 09:54
Bei uns dürfen die Hühner schon heute 'raus (Landkreis Böblingen); so stand es auch in der Kreiszeitung. Natürlich müssen wir das auch hier dem Kreisveterinäramt anzeigen...

Die Stallpflicht bleibt anscheinend in einigen kleinen Gebieten am Bodensee und bei Ravensburg bestehen. >:(

Ich glaube, der liebe Herr S. hatte sich das etwas anders vorgestellt (wenige raus, die meisten im Stall) und wird ganz schön toben...

LG,
Gipsy

Hexe2
12.05.2006, 11:26
Mir schwirrt da noch was im Kopf rum:

So eine super Gelegenheit hatte der S...... noch nie um wirklich alles Geflügel statistisch zu erfassen und sich später noch was "besseres" auszudenken.

Wir müssen ja ALLES an Geflügel angeben, warum außer zu dem Zweck das man uns besser kontrolieren kann ??? ?!

Rumpelstilzchen
12.05.2006, 11:40
Mein Vet-Amt hier interessiert sich gar nicht für Meldungen, wie viele Tiere ich habe. Hab angerufen, sie sagten nur, wenn ich Gänse hab, müßte ich ein paar Hühner haben. Ich brauch auch nichts zu schicken, wie groß mein Bestand ist.

Enemy
12.05.2006, 12:40
http://www.animal-health-online.de/news/show.php?u=3&p=http://ticker-grosstiere.animal-health-online.de/20060512-00001/

Kreis Waldshut: Freilandhaltung möglich +++ Einschränkungen bei Enten und Gänsen
- 12.05.2006


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Waldshut (aho) - Die Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung ist
am 10.05.06 in Kraft getreten. In der Bundesverordnung gilt zwar
weiterhin das generelle Aufstallungsgebot, es sind aber Ausnahmen
möglich, von denen das Landratsamt Waldshut landkreisweit Gebrauch
macht. In einer Allgemeinverfügung ordnet das Landratsamt an, dass im
gesamten Landkreis Waldshut ab Samstag, den 13. Mai Geflügel unter
folgenden Bedingungen wieder im Freien gehalten werden darf:

1. Jeder Geflügelhalter, der Geflügel im Freien hält, muss dies dem
Landratsamt Waldshut, Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung, unter Angabe der Anschrift und des Standorts
der Geflügelhaltung melden.

2. Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in dem die
Anzahl der verendeten Tiere unverzüglich einzutragen ist. Verenden
innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von unter 100 Tieren
drei Tiere, oder bei einer Bestandsgröße von 100 oder mehr Tieren mehr
als 2 Prozent der Tiere, so muss umgehend das Amt für Veterinärwesen
und Lebensmittelüberwachung verständigt werden.

3. Jeder Geflügelhalter hat Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen,
welche die Einschleppung des Geflügelpestvirus in den Bestand
verhindern sollen. So ist z.B. unbefugtes Betreten der Ställe
verboten, betriebsfremde Personen dürfen die Ställe nur mit
betriebseigener Schutzkleidung betreten, nach jeder Ein- oder
Ausstallung sind die dazu verwendeten Geräte, Fahrzeuge und
Verladeplätze zu reinigen und zu desinfizieren.

4. Es muss eine Schadnagerbekämpfung durchgeführt und dokumentiert
werden.

5. Enten und Gänse sind räumlich getrennt von anderem Geflügel zu
halten. Halter von Enten und Gänsen sind zudem verpflichtet, bestimmte
labordiagnostische Untersuchungen durchführen zu lassen. Dies ist
notwendig, da Enten und Gänse wegen fehlender klinischer Erscheinungen
der Geflügelpest als Virusträger oftmals nicht oder zu spät erkannt
werden. Deshalb stellen sie ein erhöhtes Risiko für die Übertragung
der Geflügelpestviren dar. Es besteht allerdings die Möglichkeit,
anstelle der labordiagnostischen Untersuchung sonstiges Geflügel, z.B.
Hühner, außer Enten und Gänse als "Indikatortiere" gemeinsam mit den
Enten und Gänsen laufen zu lassen, da diese wesentlich früher
Krankheitssymptome zeigen. Wenn sie verenden, müssen sie umgehend auf
Geflügelpest untersucht werden. Genaueres über die labordiagnostischen
Untersuchungen und die Haltung von sonstigem Geflügel zusammen mit
Enten oder Gänsen teilt das Amt für Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung auf Anfrage mit.

6. Mit Ausnahme von Geflügel, das zur Schlachtung gebracht wird, darf
mit Geflügel nur gehandelt bzw. dieses in den Verkehr gebracht werden,
wenn das Geflügel sieben Tage vor dem Transport im Stall gehalten
wurde und vier Werktage vorher auf Geflügelpest untersucht wurde.

Landrat Dr. Wütz erklärte: "Mit der generellen Erlaubnis der
Freilandhaltung für Geflügel im Landkreis Waldshut berücksichtigen wir
die Interessen der Geflügelhalter, die aus Tierschutzgründen ein Ende
der Stallhaltung fordern. Die jetzt noch einzuhaltenden
Schutzmaßnahmen müssen aber unbedingt befolgt werden, da ein Ausbruch
von Geflügelpest in Nutztierbeständen für die Geflügelhalter
wesentlich strengere Beeinträchtigungen nach sich ziehen würde als die
oben genannten Schutzmaßnahmen. Es gilt nach wie vor, der Ausbreitung
der Geflügelpest Einhalt zu gebieten."

Enemy
12.05.2006, 12:56
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=hok2006512-1144K

Vogelgrippe zum Trotz
Geflügelfreigang nach Genehmigung

Das Federvieh darf wieder ins Freie
(Foto: Pixelquelle.de)

Karlsruhe/Stuttgart - Das Geflügel darf wieder ins Freie, heißt es heute aus dem Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum. Die Regelungen sind jedoch von Landkreis zu Landkreis verschieden. Bevor das Federvieh im Landkreis Karlsruhe wieder raus darf, braucht es eine Genehmigung des Veterinäramts. Der Schutz vor einer Infektion habe nach wie vor größte Priorität.

"Es ist wichtig, dass geflügelhaltende Betriebe weiterhin bestmöglich vor einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus geschützt werden", erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und ländlichen Raum, Peter Hauk. Dabei habe die Landesregierung alle Möglichkeiten ausgeschöpft, dass Geflügel in Baden-Württemberg außerhalb der Risikogebiete wieder nach draußen gelassen werden kann, bekräftigte der Minister.

Für Besitzer von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ergibt sich aus der neuen Verordnung des Bunds und der entsprechenden Umsetzung im Land, dass Geflügel generell in geschlossenen Ställen oder in einem nach oben hin abgedeckten und seitlich begrenzten Auslauf gehalten werden muss. Dadurch soll der Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden. In bestimmten Teilen des Lands können die Veterinär- und die Bürgermeisterämter der Städte Ausnahmen von dieser Regelung erteilen, sofern diese Teile nicht zu so genannten Risikogebieten zählen. Risikobehaftet sind Feuchtgebiete, geflügeldichte Gebiete, und Gebiete, in denen ein Geflügelpestfall aufgetreten ist.

Sentinel-Tiere als Frühwarner

Der Minister geht davon aus, dass die Veterinärämter im Land die Möglichkeit ausschöpfen und für die Betriebe außerhalb der Risikogebiete eine allgemeine Ausnahmegenehmigung erteilen. Für Geflügelhalter bedeutet dies, dass sie dem zuständigen Veterinäramt lediglich melden müssen, wenn sie ihre Tiere ins Freie lassen wollen. In den Risikogebieten, zu denen auch der Landkreis Karlsruhe gehört, könne nach Prüfung des Falls auch eine einzelne Ausnahmegenehmigung durch das zuständige Veterinäramt erteilt werden.

Werde diese Genehmigung erteilt, müssten einige Maßnahmen durch den Halter getroffen werden, erklärt der Minister. Die Tiere müssten vor allem regelmäßig untersucht werden. Besonders im Bereich der wirtschaftlichen Haltung von Enten und Gänsen könne jedoch anstelle der Untersuchung auch die Haltung von Hühnern als so genannte Sentinel-Tiere treten. Diese reagieren wesentlich empfindlicher auf das Virus, der Halter erfahre so früher von einer Infektion. Ausnahmegenehmigungen für Betriebe, die sich im Abstand von bis zu 500 Metern an Gewässern befinden, an denen sich wildlebende Wasservögel sammeln, werden nicht erteilt.

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit geht in seiner aktuellen Risikobewertung immer noch von einem hohen Risiko für Hausflügelbestände aus, sich über Wildvögel mit dem hochpathogenen Influenzavirus zu infizieren. Die Bewertung wird laufend an das aktuelle Geschehen angepasst. (ps/hok)


Meldung vom Freitag, 12. Mai 2006 © ka-news 2006

Waltraud
12.05.2006, 14:52
Unsere sind raus. Hab den Segen vom Veterinäramt :) :) :) :) :) :) :)

Lexx
12.05.2006, 17:59
http://www.animal-health-online.de/aktuell.htm


Baden-Württemberg: Geflügelfreilandhaltung wieder mit wenigen Ausnahmen möglich...

Bei den festgelegten Risikogebieten handelt es sich am Bodensee um den
gesamten Uferbereich (Landkreis Konstanz und Bodenseekreis), um den
Federsee (Landkreis Biberach), um den Rohrsee (Landkreis Ravensburg )
sowie um den Breitenauer See (Landkreis Heilbronn ). Im Bereich der
Flüsse um den Rhein von Weil am Rhein bis Mannheim (Landkreise
Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen , Ortenaukreis, Rastatt
, Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim), entlang dem Neckar, im
ersten Abschnitt von Rottenburg bis Stuttgart /Mühlhauen,
einschließlich Max-Eyth-See (Landkreise Tübingen , Reutlingen ,
Esslingen , Stuttgart ), im zweiten Abschnitt von Eberbach bis
Mannheim ( Heidelberg , Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim ) und an der
Donau von Sigmaringen bis Ulm (Landkreise Sigmaringen, Biberach,
Alb-Donau-Kreis , Ulm ) sowie um vogelrelevante Baggerseen im Bereich
der Ablach (Landkreis Sigmaringen).


Grüsslis... Lexx

Enemy
12.05.2006, 18:18
http://www.presse-service.de/static/63/635670.html

Stadt Mannheim, 12. Mai 2006

Lockerung der Stallpflicht für Geflügel
Neue Bundesverordnung zum Schutz vor Geflügelpest/Stadt erlässt Allgemeinverfügung

Mannheim. Die Stadtverwaltung lockert die Stallpflicht für Geflügel, die in mehr als 500 Metern Entfernung von Rhein und Neckar gehalten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird morgen bekannt gemacht, sie tritt am 14. Mai in Kraft. Dann können 41 Geflügelhalter mit 2.570 Tieren im Stadtgebiet wieder zur Freilandhaltung übergehen. Davon ausgenommen ist das Gebiet um Herzogenriedpark und Radrennbahn, wo eine erhöhte Gefährdungslage besteht. Dort gilt die Stallpflicht wegen der räumlichen Nähe zum Industriehafen weiter, wo im Februar der erste Vogelgrippe-Fall in Mannheim festgestellt worden war. Zudem brüten dort Wildvögel. Der Stallpflicht unterliegen in Mannheim weiterhin 31 Geflügelhaltungen mit insgesamt 6.780 Tieren, weil sie im Abstand bis zu 500 Metern zu Rhein und Neckar liegen. Nach Weisung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg sind dort keine Ausnahmen möglich, weil eine Vielzahl wildlebender Wasservögel die Ufergebiete als Sammel-, Rast- und Brutplatz nutzt. Unter den 31 Geflügelhaltungen befindet sich eine Haltung mit ca. 5.000 Tieren, so dass sich die Stallpflicht bei den restlichen 30 Haltungen auf ca. 1.800 Tiere verteilt.
Am 10. Mai trat die Bundesverordnung „zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügel-Aufstallungsverordnung)“ in Kraft, die erstmals seit Oktober 2005 wieder Ausnahmen von der Stallpflicht für Nutzgeflügelhaltungen ermöglicht. Das Landesministerium hat die unteren Verwaltungsbehörden gebeten, den Erlass von entsprechenden Allgemeinverfügungen oder Einzelgenehmigungen zu prüfen, und dabei gleichzeitig mitgeteilt, für welche Gebiete weiterhin die Stallpflicht gelten muss. Keine Ausnahme gibt es im Abstand bis zu 500 Metern von genau bezeichneten Feuchtbiotopen, Seen und Flüssen, in und an denen sich wildlebende Wasservögel sammeln, sowie von Gebieten, in denen die Wildvogel-Geflügelpest seit Februar dieses Jahres aufgetreten ist. In Mannheim sind Rhein und Neckar betroffen, nicht jedoch die Seen im Stadtgebiet. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Festlegungen Richtwerte darstellen, die bei einer geänderten Gefährdungslage neu bewertet und ggf. angepasst werden müssen. Für alle ab 14. Mai möglichen Freilandhaltungen gelten weiterhin die bekannten Untersuchungspflichten. Die Halter, die davon Gebrauch machen, müssen dies beim Veterinärdienst anzeigen. Die Ausläufe für das Geflügel müssen außerdem so gesichert werden, dass kein Geflügel entweichen kann. Der Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und Ordnung überwacht die Geflügelhaltungen wie bisher auch. Er steht für Fragen während der üblichen Bürozeiten montags bis freitags unter 293-6350/-6358 zur Verfügung und ist per Email unter veterinaerdienst@mannheim.de erreichbar. Er hat alle bekannten Hausgeflügelbestände in Mannheim untersucht. Bislang ist kein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Die Untersuchungen zur Seuchenprophylaxe finden weiterhin statt. Tote und verletzte Wasser-, Raben- und Greifvögel (Wildvögel der Risikogruppe) können weiterhin der Polizei unter 174-0 gemeldet werden. Sie veranlasst, dass die Tiere durch die Feuerwehr abgeholt und von den Amtsveterinären untersucht werden. Die Empfehlung, diese Tiere nicht anzufassen, bleibt bestehen. Andere tote Vögel, z.B. Singvögel und Tauben, können selbst entsorgt werden z. B. im Restmüll oder durch Vergraben im Garten. Auf ausdrücklichen Wunsch entsorgt die Stadt sie auch, wenn Betroffene die Entsorgung nicht selbst übernehmen wollen oder können. Auch hierzu kann man sich weiterhin an die Polizei wenden. (di/12.5.06)

Pressekontakt: Fax 0621/293-9066
E-Mail: bereich31@mannheim.de







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Herausgeber:
Amt für Rats- und Öffentlichkeitsarbeit
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Peter Myrczik
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Peter Dietrich

Enemy
13.05.2006, 07:22
http://www.suedkurier.de/lokales/donaueschingen/region/art2956,2032433.html?fCMS=0fd32e5b9eb1afba105f9d93 760fba15

12.05.2006 05:31
Hühner "hysterisch vor Freude"
Landratsamt lockert Stallpflicht für Geflügel unter Auflagen - Vorreiter in Südbaden
Endlich: Ein halbes Jahr waren sie eingesperrt, jetzt dürfen Hühner und sonstiges Federvieh im Schwarzwald-Baar-Kreis wieder ins Freie. Der Kreis ist mit dieser Lockerung der Stallpflicht nach eigenen Angaben der erste in Südbaden. Die betroffenen Vögel seien beim ersten Ausflug ins Freie mitunter "fast hysterisch vor Freude", berichtet eine Tierbesitzerin.
Schwarzwald-Baar





Bild: Nack
"Sie konnten ihr Glück kaum fassen und wussten vor Aufgeregtheit gar nicht, wo zuerst sie das frische, saftige Gras picken sollten": Diese Hennen und ihr Hahn genossen gestern in Königsfeld den ersten Auslauf ins Freie nach einem halben Jahr Stall-Arrest.
Schwarzwald-Baar (jdr/cn/sk) Es war offenbar ein Bild für Götter, als eine Tierbesitzerin gestern in Königsfeld die Stalltür zu ihren Hennen und dem stolzen Hahn öffnete - und sie die Vögel nicht wie sonst in den vergangenen Monaten in den Stall zurückdrängen musste, sondern dem Federvieh endlich wieder den Auslauf ins Freie gewähren konnte. Die Tiere seien "fast hysterisch vor Freude" gewesen, als sie hinaus auf die Wiese durften: "Sie konnten ihr Glück kaum fassen und wussten vor Aufgeregtheit gar nicht, wo zuerst sie das frische, saftige Gras picken sollten."

Tatsächlich: Hühner und Puten dürfen "unter Auflagen im Schwarzwald-Baar-Kreis ab sofort wieder ins Freie. Der Kreis lockere die Stallpflicht als erster Kreis in Südbaden, hieß es gestern vom Landratsamt. Der Kreis konnte so entscheiden, weil am 10. Mai bundesweit die neue Geflügel-Aufstallungsverordnung in Kraft trat. Die strengen Schutzmaßnahmen gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe wurden damit von Verbraucherschutzminister Seehofer sechs Tage vor dem Auslaufen der bisherigen Stallpflicht gelockert.

Die Neuregelung gilt vorläufig bis zum 15. August 2006 und steht unter dem Vorbehalt, dass nicht wieder Fälle von Vogelgrippe auftreten. Die Lockerung besteht insbesondere darin, dass Geflügel nur noch in bestimmten Gegenden im Stall bleiben muß. Regionen, in denen es keine Vogelgrippe-Sperrzone gegeben hat, in denen die Geflügeldichte niedrig ist und es keine wasservogelreichen Gewässer gibt, gelten nicht mehr als gefährdet. Das trifft auf den Schwarzwald-Baar-Kreis zu. In solchen Gegenden darf Geflügel wieder "raus ins Freie, wenn die Tierhalter bestimmte Auflagen einhalten.

Hühner- und Putenhalter dürfen ihre Tiere im Landkreis künftig ins Freie lassen, wenn sie dies beim Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gemeldet haben, ein Bestandsregister geführt wird und der Auslauf eingezäunt ist. Jedes verendete Huhn muss beim Chemischen Veterinäruntersuchungsamt Freiburg auf Vogelgrippe untersucht werden.

Aufwändiger sind die Bedingungen bei der Haltung von Enten und Gänsen. Wer diese ins Freie lassen will, muss entweder auf eigene Kosten jeden Monat teure Tupferproben zur Untersuchung auf Vogelgrippe veranlassen - oder zusammen mit den Enten und Gänsen einfach eine vorgeschrieben Zahl von Hühnern oder Puten als "Indikatortiere" halten. Die gemeinsame Haltung hat den Zweck, eine Einschleppung der Vogelgrippe in den Vogelbestand rasch zu erkennen, weil das Virus bei Hühnern und Puten schneller zu auffälligen Krankheitsanzeichen führt als bei Wasservögeln.

Die Untersuchung von verendeten Wildvögeln (Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel) wird vom Kreisveterinäramt übrigens unvermindert weitergeführt. Bisher wurden im Schwarzwald-Baar-Kreis mehr als 150 Wildvögel beprobt. Bei keinem dieser Vögel ließ sich das Vogelgrippevirus nachweisen, so das Landratsamt.