Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie sieht´s in Bayern aus ?
Hallo Bayern !
Hat schon jemand eine Ahnung, wo und ob wir auch von der Stallpflichtbefreiung betroffen sind ?
Hab heut mit Vet.Amt (Raum Ingolstadt) telefoniert. Sie beraten noch, da die sogenannte "Lockerung" viele Klauseln enthällt, die eine Ausnahmegenehmigung erschweren....
Wäre dankbar, wenn Ihr Eure Info´s mitteilt.
DANKE :-*
Stadthuhn
10.05.2006, 21:46
Hallo Josi,
habe heute mit Münchner Vet.-Amt telefoniert. Die wussten noch gar nichts. Aber man solle bedenken, dass in München Stadt ja 2 Beobachtungsgebiete hineinreichen........
trotzddem noch hoffend Stadthuhn
guckst Du hier (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=8591)
Hummelchen
10.05.2006, 22:42
Meine Mutter hat heute im Radio (B3) gehört, dass lt. Schnappauf in Bayern das Geflügel ab heute Abend, bis auf Risikogebiete, wieder raus darf. Habe nun verzweifelt im Internet gesucht und Nachrichten gehört, aber nichts gefunden. Ob das wohl wirklich stimmt? Habe da eher meine Zweifel.
Stadthuhn
10.05.2006, 23:01
Hallo Hummelchen,
guck mal hier, ist aber nicht aufschlussreich:
[URL=http://www.br-online.de/news/aktuell/#6]
LG Stadthuhn
22:00 Uhr, 10. Mai 2006
Aktuelle Nachrichten des Bayerischen Rundfunks
22:00 Uhr: Stallpflicht für Geflügel gelockert
Berlin: Von heute an gilt in Deutschland eine gelockerte Stallpflicht für Nutzgeflügel. So muss Geflügel nur noch in Vogelgrippe-Risikogebieten, wie etwa in der Nähe von Gewässern oder Fundorten von infizierten Wildvögeln im Stall bleiben.
Ja, hör ich da richtig ?? Darf ich dann morgen, wenn abgeklärt ist, daß wir NICHT Risikogebiet sind, ENDLICH meine SÜSSEN wieder rauslassen ?
Stadthuhn
10.05.2006, 23:14
Hallo Josi,
wie mir der Herr im Vet-Amt München sagte, nicht nur in Risikogebieten, sondern auch in Beobachtungsgebieten muss aufgestallt werden. Und wo gibts kein Wasser? Ich bin da skeptisch. Aber ich hoffe natürlich.
Ich muss die genauen Vorschriften abwarten, da ich direkt an der Straße die Hühner laufen habe.
Hoffende Grüße Stadthuhn!
Info von der BDRG Seite (http://www.bdrg.de/)
...Ich selbst war heute morgen schon bei unserer Amtsveterinärin um zu sehen wie sie auf diese Verordnung reagiert.
Das Ergebnis: Es wírd eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Miltenberg geben. Dies hat zum Vorteil, dass nicht jeder Zuchtfreund eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss!!!...
Hummelchen
11.05.2006, 08:22
Na, da bin ich dann ja mal gespannt:
http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/203.htm
Pressemitteilung
München, 11. Mai 2006 PDF-Download
TERMINHINWEIS - Schnappauf informiert über die Grundsätze der technischen Umsetzung der Verlängerung der Stallpflicht in Bayern
Am 10.5.2006 ist die Geflügel-Aufstallungsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht zwar eine generelle Verlängerung der Aufstallungspflicht vor, bietet jedoch zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten. Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf wird im Anschluss an die Pressekonferenz „Klimaschutz durch Energiesparen – was sich wirklich lohnt“ (Beginn 11.00 Uhr) über die Grundsätze der Umsetzung der neuen Bundesverordnung zur Geflügelaufstallung in Bayern informieren am
Donnerstag, 11. Mai, 12.00 Uhr
Umweltministerium, Konferenzraum 5 (1. Stock),
Rosenkavalierplatz 2,
81925 München.
und für Fragen zur Verfügung stehen.
Pressevertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen
Hallo aus Bayern,
Bei uns steht heute in der Landshuter Zeitung:
"Seehofer lockert die Stallpflicht
... hat die Stallpflicht für Geflügel in Deutschland gelockert.Seit Mittwoch muss Federvieh zum Schutz vor der Vogelgrippe nur noch in gefährdeten Gebieten im Stall bleiben.
..."
Von wegen "Seehofer lockert..."
Es ist nur von Geflügel die Rede. Ausserdem wird die ablaufende 12 Wochenfrist für Freilandbezeichnug angesprochen. (Wir wissen eh woher der Wind weht...)
Weiter erden die "Kleinvolieren" erwähnt. Zum Vorwurf der Tierquälerei sagt er: "Wir haben in der neuen Verordnung mehr Tierschutz verbunden mit mehr Wirtschaftlichkeit verankert".
Na klar es steht NUR die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, das hat er ja auch in Vilsbiburg besonders hervorgehoben, indem er klar sagte wie stolz wir auf unsere Exportfähigkeit sein müssen.
Weg mit allem Geflügel der Kleinhalter und mehr Profit in die industrielle Tierhaltung >:(
Liebe Grüsse von Susi
Original von Penny
Weiter erden die "Kleinvolieren" erwähnt. Zum Vorwurf der Tierquälerei sagt er: "Wir haben in der neuen Verordnung mehr Tierschutz verbunden mit mehr Wirtschaftlichkeit verankert".
Na klar es steht NUR die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, das hat er ja auch in Vilsbiburg besonders hervorgehoben, indem er klar sagte wie stolz wir auf unsere Exportfähigkeit sein müssen.
Weg mit allem Geflügel der Kleinhalter und mehr Profit in die industrielle Tierhaltung >:(
Liebe Grüsse von Susi
Hallo Susi,
ich habe den Artikel auch gelesen und damit meine Hühner in die Freiheit entlassen.
Die Kleinvolieren und der Hinweis auf "mehr Wirtschaftlichkeit" ist mir auch sauer aufgestoßen. Da müssen wir dann wohl als nächstes ran. Steter Tropfen höhlt den Stein, nicht? Und Seehofer scheint doch immerhin lernfähig zu sein. Also geben wir ihm eine Chance, das zu beweisen. ;)
Ich wünsche euch allen einen schönen Tag.
berta
Lt. Vetamt Raum Ingolstadt ist folgendes geplant:
Es soll eine flächendeckende Ausnahmegenehmigung erfolgen, zuvor muss aber noch abgewägt werden, ob die Donau und die Baggerseen zu gefährdeten Gebieten gehören.
Es wird aber auf alle Fälle alles getan, um eine Entscheidung im Sinne der Tiere (also Freilandhaltung) zu ermöglichen.
Ich drück uns ALLEN BUNDESWEIT die Daumen und werde trotz der momentan guten Aussichten nach Bad Waldsee fahren ;)
...denn man weiß ja nie, was noch nachkommt !!!
Hummelchen
11.05.2006, 11:19
Habe ich gerade im OVB-Online gefunden und betrifft den Landkreis Rosenheim:
11.05.2006 00:00 Uhr
Neues zur Vogelgrippe: Frist verlängert
Landkreis (re) - Die wegen der Vogelgrippe erlassene Geflügel-Aufstallungsverordnung wurde jetzt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz bis zum 15. August verlängert. Die Landrats- und Veterinärämter können davon Ausnahmen genehmigen.
Allerdings steht bislang nicht im Detail fest, für welche Gebiete und Betriebe diese Ausnahmen gelten sollen. Mit entsprechenden Ausführungsbestimmungen rechnet das Landratsamt in den nächsten Tagen. Bis dahin kann die Behörde nicht über Ausnahmegenehmigungen entscheiden. Landrat Dr. Max Gimple hat aber zugesichert, Bevölkerung und Geflügelhalter unverzüglich zu informieren, sobald vom Ministerium nähere Einzelheiten bekannt geworden sind.
@Josi
Sollte mein Katzenbaby bis dahin außer Lebensgefahr sein, werde ich auf alle Fälle nach Bad Waldsee kommen. Das war eigentlich bis heute fest eingeplant. Denn selbst wenn wir unser Geflügel jetzt wieder rauslassen dürfen, kann sich das bald wieder ändern. Außerdem dürfen wir die Halter nicht vergessen, die ihre armen Tiere weiterhin im Stall halten müssen. Also auf in den Kampf ...
Ich traue mich momentan nicht beim Vet.Amt anrufen (die waren letzte Woche schon von mir genervt). Vielleicht kommt ja heute auch etwas bei der Pressekonferenz von Herrn Schnappauf raus.
@Hummelchen
Hoffe, Dein Katzenbaby genest bald wieder ;)
Die Demo ist nach wie vor wichtig, denn die nächste Aufstallung steht im Herbst quasi vor der Tür (meine Befürchtung) und ich habe keine Böcke mehr, meinen Tieren das anzutun.
Deshalb muss gegen weitere Stallpflichten demonstriert werden :prot
Hallo,
in den Fürther Nachrichten steht heute Folgendes:
"Wieder draußen
Stallpflicht für Geflügel ist ab heute teilweise aufgehoben
FÜRTH (mahi) — Geflügelzüchter und -halter können aufatmen: Ab heute dürfen Enten, Gänse und Hühner wieder im Freien picken. Allerdings gibt es einige Ausnahmeregelungen, die das Veterinäramt gestern noch nicht genau benennen konnte.
Hans-Peter Kürzdörfer, Leiter des Fürther Ordnungsamts, findet die sechs Seiten umfassenden Richtlinien ebenfalls etwas „kompliziert“. Was Stadt und Landkreis Fürth betrifft, liest er aber — ebenso wie die Veterinäramtsleiterin — aus der Verordnung die Aufhebung der Stallpflicht für jenes Geflügel heraus, das nicht in einem Beobachtungsgebiet gehalten wird. Weitere Informationen sollen in Kürze folgen.
11.5.2006 0:00 MEZ
Quelle: http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=496411&kat=12&man=3
Hallo,
habe heute ein längeres Gespärch mit einer sehr netten Damen vom Vet. Amt Fürth geführt. Bei denen ist heute die Hölle los - gerade auch wegen dem o.g. Zeitungsartikel.
Generell wußte Sie aber noch nicht ob nun jeder Einzelne eine Ausnahmegenehmigung stellen muß oder ob das mit diesen Gebieten irgendwie anders festgelegt wird.
Original von niquisa
Habe heute ein längeres Gespärch mit einer sehr netten Damen vom Vet. Amt Fürth geführt. Bei denen ist heute die Hölle los.
So was dachte ich mir schon. Deshalb nerve ich unser Vet-Amt nicht und sie lassen mich - hoffentlich - wie bisher auch in Ruhe.
Unsere Zeitung dient gleichzeitig zur öffentlichen Bekanntgabe von Gesetzen und Anordnungen (weiß jetzt nicht die korrekte Bezeichnung). Und wenn die schreiben, die Tiere sind ab heute frei, dann sehe ich das als öffentliche Bekanntgabe an. ;D
Stallpflicht: BBV rät zu Ausnahmeanträgen
Main-Spessart. Die Stallpflicht für Geflügel weiter besteht, es soll aber Ausnahmen geben, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands (BBV). Dazu dürfe die Geflügelhaltung nicht in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegen, nicht in unmittelbarer Nähe eines Feuchtbiotops, Sees oder Flusses und auch nicht in einem geflügeldichten Gebiet, so Elmar Konrad, BBV-Geschäftsführer Main-Spessart. Wer sein Geflügel ins Freie lassen möchte, brauche eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Landratsamt). Sofern das betreffende Gebiet als Freilandhaltungsgebiet festlegt werde, genüge eine Anzeige. Das Veterinäramt Karlstadt prüfe derzeit diese Möglichkeit. Konrad: »Die Aufstallpflicht soll so kurz wie möglich gehalten werden. Durch die höheren Temperaturen nimmt die Gefahr der Virusübertragung ständig ab.«
Betriebe, die ihre Geflügelprodukte als Freilandhaltungserzeugnisse ausloben und etikettieren, dürfen dies nur noch bis 11. Mai (bei Eiern Legedatum 11. Mai 2006) tun. Um die Etikettierung fortführen zu können, rät der BBV den Geflügelhaltern, sich umgehend schriftlich ans Landratsamt zu wenden. red
Ein Muster für eine Mitteilung an die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft gibt es für Mitglieder des BBV in der Geschäftstelle oder unter www.bayerischerbauernverband.de. Weitere Informationen gibt der Bauernverband Main-Spessart seinen Mitgliedern auf Anfrage, 09353/97210.
quelle: Main-Echo (http://www.main-netz.de/main-echo/nachrichten/ausderregion/)
Ich frag mich, wieso die nicht erst mal abwarten, ob es auch hier regional geregelt wird...
Original von Hummelchen
Donnerstag, 11. Mai, 12.00 Uhr
Hat Schnappi sich immer noch nicht geäußert? oder was ist da los?
Ich sitze hier ohne Radio auf Kohlen :(
Hummelchen
11.05.2006, 14:21
http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/205.htm
Pressemitteilung
München, 11. Mai 2006 PDF-Download
Schnappauf: Freilandhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen in Bayern außerhalb der Risikogebiete möglich
+++ Die gestern in Kraft getretene Verordnung des Bundes zum Schutz vor der Geflügelpest schreibt als Regelfall zwar weiterhin die Stallpflicht für Geflügel bis zum 15. August 2006 vor, lässt aber einige Ausnahmen davon zu. Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München: "Das vom Bund festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis ist im Vollzug außerordentlich aufwändig. Bayern will durch die Festlegung von Risiko- und Nichtrisikogebieten eine möglichst praktikable und einfache Umsetzung ermöglichen, um Zehntausende von Einzelausnahmen zu vermeiden." In Bayern gibt es ca. 60.000 Geflügelhalter. +++
Mit der Einteilung in Risikogebiete und Nicht-Risikogebiete soll schnell und unbürokratisch Klarheit geschaffen werden. In Nicht-Risikogebieten soll durch Allgemeinverfügung Freilandhaltung generell erlaubt werden. Schnappauf: "Bayern will diese Gebiete schnellstmöglich landesweit festlegen, um die Geflügelhalter und die Behörden vor Ort vor einer Antragsflut von vielen Tausend Einzelanträgen zu bewahren."
Das Bundesrecht gibt drei Kriterien vor, die eine Freilandhaltung beschränken:
1. Kriterium: Betrieb befindet sich in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet bzw. einer Kontrollzone, die nach Fund eines mit H5N1-infiziertes Tieres eingerichtet wurde.
2. Kriterium: die unmittelbare Lage von Betrieben an Gewässern oder Feuchtbiotopen, an denen sich viele Wildwasservögel sammeln.
3. Kriterium ist die Geflügeldichte des Gebietes (mehr als 20.000 Tiere pro km2)
Die Bundesverordnung sieht vor, dass eine Ausnahme nicht möglich sei "in unmittelbarer Nähe eines Gebietes, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees, eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten ...“. Bayern hat über 70.000 Kilometer Fließgewässer, über 500 Seen und unzählige Feuchtbiotope. Wollte man diese Vorschrift strikt wörtlich umsetzen, würde die Freilandhaltung landesweit zum Erliegen kommen. Deshalb hat sich Bayern in Rückkoppelung mit den anderen Ländern und dem Bund für folgenden Weg entschieden: wir konzentrieren uns nur auf größere Fließgewässer (Gewässer 1. Ordnung) und große Seen (mehr als 50 Hektar Oberfläche). Damit reduziert sich die Länge der relevanten Fließgewässer auf 5.000 Kilometer und die Anzahl der Seen auf 54. Zur Feinabgrenzung sind nun die Landratsämter aufgerufen, festzustellen, wo an diesen Gewässern größere Ansammlungen von Wat- und Wasservögeln erfolgen und damit die Risikogebiete zu konkretisieren und einzugrenzen.
Bereiche ohne größere Wasservogelansammlungen, geringer Geflügeldichte und ohne Sperr- und Beobachtungszone werden vom Landratsamt als Nicht-Risikogebiete festgelegt. Dort ist die Freilandhaltung erlaubt. Der Geflügelhalter ist in diesen Gebieten allerdings verpflichtet, die Freilandhaltung anzuzeigen und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu lassen.
Das Umweltministerium wird noch heute die Regierungen bitten, gemeinsam mit den Landratsämtern die Festlegung der Gebiete so schnell wie möglich durchzuführen.
Stadthuhn
11.05.2006, 14:48
also wenn ich das richtig kapiere, dann müssen wir warten, bis die Regierungen mit den Landratsämter und deren Beamten sich das alles mal genau überlegen und überlegen und überprüfen und überprüfen. Bis das alles klar ist, ist WM in München. Und bis dahin müssen sie eingesperrt bleiben, oder?
So ein Scheiß
PS: danke Hummelchen für die schnelle Recherche!
Soeben auf der Homepage von ND-SOB gelesen:
GEFLÜGEL DARF WIEDER RAUS !!!!!!!!
juchuuuuuuuuu !!!!
werde morgen gleich bei Sonnenaufgang aufstehen und die Stalltür öffnen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
:jump :dance :laola :knuddel
Stadthuhn
11.05.2006, 22:55
Hallo Josi,
GRATULIERE Dir und Deinen Hühnern!
Wiünsche morgen ein wunderbarer Tag !!!
Gruß Stadthuhn
http://www.ovb-online.de/news/bayern/bayern/art5858,739932.html?fCMS=81b618edd66bee8f1c0449219 2824fb6
Stallpflicht-Ausnahmen mit Hindernissen
VON BORIS FORSTNER München - Egal ob Tierschützer oder Geflügelwirtschaft, die von Bundes-Verbraucherschutzminister Horst Seehofer verfügte Lockerung der Stallpflicht wird allgemein begrüßt. Doch Bayerns zuständigen Minister Werner Schnappauf bringt es ins Schwitzen.
Denn die Ausnahmen gelten nicht in Beobachtungsgebieten mit einem H5N1-Fall, nicht in Regionen mit mehr als 20 000 Stück Geflügel pro Quadratkilometer sowie nicht in Gebieten, wo sich Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten, also Feuchtbiotope, Seen, oder Flüsse. Vor allem das letzte Kriterium macht Probleme: "Würde man die Vorschrift bei unseren 70 000 Kilometern Fließgewässer, über 500 Seen und unzähligen Feuchtbiotopen wörtlich umsetzen, gäbe es gar keine Freilandhaltung mehr", sagt Schnappauf.
Deshalb beschränkt sich der Freistaat nur auf große Fließgewässer (5000 Kilometer) und größere Seen (54). Bis zu 500 Meter Entfernung an einer Wasserfläche gilt die Stallpflicht weiter, darüber hinaus nicht. "Wir hatten heute eine Schaltkonferenz mit den Bezirksregierungen. In Zusammenarbeit mit den Landratsämtern wird uns mitgeteilt, wo solche Risikogebiete sind", sagt Ministeriums-Sprecher Stephan Niederleitner. Es kann also sein, dass es in einigen Landkreise gar keine Stallpflicht mehr gilt, in anderen dagegen die Vögel weitgehend im Stall bleiben müssen. "Dazu müssen wir erst die Ergebnisse abwarten", sagt Niederleitner. Man arbeite aber mit Hochdruck daran und wolle die Stallpflicht-Ausnahmegebiete möglichst schnell festlegen. Bevor einer der 60 000 bayerischen Geflügelhalter seine Tiere ins Freie lässt, muss er das aber in jedem Fall melden.
Hummelchen
12.05.2006, 10:29
Landkreis Mühldorf
Habe gerade mit den Vet.Amt telefoniert: So wie es aussieht, darf ab nächster Woche das Geflügel im gesamten Landkreis wieder raus. Genaueres wird aber nächste Woche in der Zeitung offiziell verkündet, das Geflügel dürfte erst ab dann (theorisch 8)) wieder ins Freie.
Gruß, Sabine
berghuhn
12.05.2006, 10:40
Landkreis BGL ( Berchtesgadener Land )
Habe mit den Amtstierarzt telefoniert :
Aussage - wir wissen noch nichts genaues, warten auf
Anweisung von oben.
Vielleicht wissen wir nächste Woche mehr.
Frusttrierte Grüsse Andrea
??? ??? ???
PS meine Hühnchen sind schon wieder ausgebüxt ! :P :P
Geflügelpest-Wochenbericht (http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/210.htm)
München, 12. Mai 2006
Geflügelpest-Wochenbericht
Insgesamt wurden 2006 in Bayern bisher 73 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. In der Woche vom 05.05. (14 Uhr) bis 12.05. (14 Uhr) sind folgende Fälle neu bestätigt worden:
Nr. Gemeinde Landkreis/Stadt Reg.bezirk Tierart H5N1 bestätigt
74 Kaufering Landsberg am Lech Oberbayern Gänsesäger 12.05.2006
73 Niederalteich Deggendorf Niederbayern Gänsesäger 08.05.2006
7265 Wildvögel wurden 2006 bisher an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übersandt; 7225 sind davon bereits auf Influenza A-Viren untersucht und 92 Proben wegen positivem Influenza A-Nachweis ans FLI weitergeleitet worden. Das FLI hat bei 74 den Subtyp H5N1 nachgewiesen, 17 waren H5N1-negativ und bei 1 steht der Nachweis noch aus.
307 Wildfleischfresser (Marder, Füchse, Katzen) wurden ans LGL übersandt; 307 sind davon auf Influenza A-Viren untersucht. 1 Probe war wegen positiven Influenza A-Nachweises ans FLI weitergeleitet worden und dort H5N1-negativ.
Tagesaktuelle Infos: http://www.stmugv.bayern.de/vogelgrippe.htm
Weitere Informationen: http://www.tierschutz.bayern.de
Bereiche ohne größere Wasservogelansammlungen, geringer Geflügeldichte und ohne Sperr- und Beobachtungszone werden vom Landratsamt als Nicht-Risikogebiete festgelegt. Dort ist die Freilandhaltung erlaubt. Der Geflügelhalter ist in diesen Gebieten allerdings verpflichtet, die Freilandhaltung anzuzeigen und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen zu lassen.
wisst Ihr eigentlich, wie das mit diesen Untersuchungen ablaufen und was die ganze Sch**** (stimmt in dem Fall ja wirklich :-/) kosten soll?
Federball
12.05.2006, 17:41
Landkreis München
hier sieht´s genauso aus wie in Mühldorf. Warten auf Anweisungen von oben.
Das LRA erwartet aber, dass der Landkreis freigestellt wird. Das soll dann Anfang nächster Woche auf der Hompage des LRA und in den gemeindlichen Amtsblättern erscheinen.
Das noch bestehende Beobachtungsgebiet um Straßlach (H5N1-Uhu-Fundort) wird ja auch Montag aufgehoben werden.
Alle bisher eingegangenen Anträge auf Ausnahmen werden dann als Anzeigen zur Freilandhaltung gewertet - man muss also nicht nochmal schreiben.
stand heute im DONAUKURIER mit Meldepflicht für Freilandläufer von Haltern mit wenig Geflügel...
http://www.wiesentbote.de/artikel-7320.html
Geflügelpest - Weitreichende Ausnahmen von der Stallpflicht für Geflügel
Datum: Freitag, 12. Mai 2006, 21:30
Rubrik: Gesundheit
Auflagen für Enten- und Gänsehalter
REGION (eB) - Entgegen der Hoffnung vieler Geflügelhalter wurde mit der am vergangenen Mittwoch in Kraft getretenen bundesweit geltenden Geflügel-Aufstallungsverordnung die Stallpflicht für Geflügel nicht aufgehoben, sondern bis zum 15. August diesen Jahres verlängert. Allerdings sind in der neuen Verordnung umfangreiche Ausnahmen von der Stallpflicht enthalten.
Wie die Veterinärämter der Stadt und des Landratsamtes Bamberg mitteilen, liegen die für Bayern geltenden Bestimmungen derzeit noch nicht vollständig vor. Die sogenannte Allgemeinverfügung mit der dann voraussichtlich die Stadt und der Landkreis Bamberg von der Stallpflicht befreit werden, kann aus diesem Grund erst Anfang nächster Woche erlassen werden. Bis dahin sind die Tiere weiter im Stall zu halten.
Keinesfalls werden geflügelhaltende Betriebe die Befreiung von der Stallpflicht einzeln beantragen müssen. Aus der Allgemeinverfügung wird sich ergeben, wo die Stallpflicht entfällt und was dabei zu beachten ist. Die Veterinärämter werden die Öffentlichkeit über die Medien informieren, sobald die Verfügung erlassen ist.
Soviel steht bereits jetzt fest: Auch nach der Aufhebung der Stallpflicht werden Geflügelhalter folgende Punkte bei der Freilandhaltung strikt beachten müssen:
Meldepflicht jeder Geflügel-Freilandhaltung
Meldung sobald mehr als zwei Stück Geflügel an einem Tag verenden
Führung eines Bestandsregisters in dem Herkunftsbetrieb sowie Todesfälle notiert werden
Futterstellen unzugänglich für Wildvögel einrichten
Betriebsfremde Personen sollen das Areal der Freilandhaltung ohne Schutzkleidung nicht betreten
Besondere Auflagen gelten für die Haltung von Wasservögeln wie Enten und Gänse: Enten und Gänse sind besonders gefährdet, an der Geflügelpest zu erkranken, zeigen die ersten Symptome aber erst relativ spät nach der Ansteckung. In der Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit besteht die Gefahr, dass Wasservögel viele andere Tiere infizieren und so die Krankheit weiter verbreiten. Hühner dagegen sind innerhalb kurzer Zeit nach der Ansteckung schon auffällig krank. Nun soll diese Eigenheit der Hühner genutzt werden, um in Enten- und Gänsebeständen eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus so schnell wie möglich zu erkennen. Enten- und Gänsehalter sollen deshalb die Wasservögel gemeinsam mit einer bestimmten Anzahl Hühner halten. Erkranken in diesem Bestand Hühner, kann dies ein Hinweis auf eine Infektion des Bestands mit dem Geflügelpest-Virus sein. Ein solcher Verdacht ist dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen.
Anstelle der gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit "Versuchs-Hühnchen" kann auch eine monatliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse durchgeführt werden. Allerdings ist diese Untersuchung einigermaßen aufwändig und kostenintensiv.
Der Handel mit lebendem Geflügel ist schließlich nur mit einer tierärztlichen Bescheinigung und unter Einhaltung bestimmter Auflagen möglich. Bei Bedarf sollten diese Auflagen bei der Abteilung Veterinärwesen im Landratsamt Bamberg erfragt werden.
Für alle Meldungen und Fragen bezüglich der Geflügelpest stehen die Veterinärämter im Landratsamt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/85-751 oder -755 und bei der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951/966520 zur Verfügung.
berghuhn
15.05.2006, 15:24
Im Landkreis BGL immer noch nichts neues !
Hummelchen
15.05.2006, 15:41
Das gibt es doch gar nicht !!! Auf was warten die denn so lange ... Hast du noch einmal beim Vet.Amt angerufen? Haben die nicht einmal eine Prognose? In Berchtesgadener Landkreis ist doch weder ein infizierter Vogel gefunden worden noch größeres Gewässer ... Der Chiemsee ist doch ein gutes Stück weg. Was ist mit dem Landkreis Rosenheim oder Traunstein, wissen die schon Bescheid? Das ist eine Frechheit !!!
Mir ist heute allerdings auch das Herz in die Hose gerutscht, der Mühldorfer Anzeiger hat das mit der Stallpflicht so blöd geschrieben, dass es sich so anhörte, dass das Geflügel weiterhin im Stall zu halten ist. Meine Nachbarn sind mit der Zeitung auch ganz aufgeregt zu mir gekommen. Habe dann mit einem ziemlich dicken Hals beim Vet.Amt angerufen, mit dem Ergebnis, dass sie natürlich raus dürfen (war nur in der Zeitung blöd geschrieben, die werden heute schon mit Anrufen bomardiert).
Gruß, Sabine
berghuhn
16.05.2006, 07:44
Hallo Sabine,
heute entlich die gute Nachricht, des Berchtesgadener Land
ist kein derzeit Risikogebiet ! Die Freilandhaltung kann schriftlich, telefonisch oder per Fax angemeldete werden .
:roll :roll :roll
Liebe Grüsse
Andrea
Hummelchen
16.05.2006, 09:21
Hallo Andrea,
das ist ja mal eine gute Nachricht für dich und deine Hühner. Jetzt können sie ja auch offiziell raus ;D.
Gruß, Sabine
Halli zusammen,
bei uns im Landkreis Landshut ist ja auch schon seit letzter Woche wieder Freigang.
Aus dem Zeitungsbericht von heute geht wieder SO DEUTLICH hervor daß die ganzen Maßnahmen rein zum "Schutz" der Massenbetriebe entstanden sind.
"...aber auch für Teile lder Gemeindegebiete von Vilsbiburg, Velden und Schalkham gilt weiterhin ein striktes Verbot der Freilandhaltung. Dort haben große Geflügelhaltungsbetriebe ihren Sitz"
Demonstrationen oder besser noch Kundgebungen müssten vor der Kulisse solcher Seuchenbomben stattfinden!! Damit die Bevölkerung endlich kapiert wo die wirkliche Gefahr schlummert!
Es grüßt euch Susi
Federball
16.05.2006, 14:37
Landkreis München >:(
Das LRA hofft, dass morgen endlich die Allgemeinverfügung veröffentlicht werden kann.
Die arme Veterinärin war ganz gefrustet, dass sie alle Leute von Tag zu Tag vertrösten muss. (die Amtsvets sind auch nur Opfer ...)
Catweazle
16.05.2006, 22:25
Bei uns im Dorf laufen seit gestern wieder alle Huehner draussen rum. Keiner weiss zwar genau, was nun los ist (in der Zeitung ist wohl nichts sinniges gestanden), aber da kein direktes Verbot kam, sind die Tierchen draussen.
Keiner hat hier Lust, sich mit irgendwelchen Aemtern rumzuschlagen.
Schoen zum Zuschauen!
Hallo,
weiss jemand wie es im Landkreis Passau (Raum Vilshofen) geregelt ist?
Danke
Seidi
http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/tt_text.php?id=10507
Federvieh darf nicht überall ins Freie
Lockerung der Stallpflicht sorgt für Erleichterung bei den Geflügelhaltern - Veterinärämter legen die Risikogebiete fest
Tacherting/Engelsberg. Die heimischen Geflügelzüchter können aufatmen: Ihre Hühner, Enten und Gänse dürfen, wie gestern berichtet, wieder an die frische Luft. Dass die Freilandhaltung außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen aber ausgerechnet in den Gemeinden Tacherting und Engelsberg noch nicht uneingeschränkt möglich ist, liegt an der hohen Geflügeldichte, die in diesem Bereich die Ansteckungsgefahr mit Vogelgrippe erhöht.
Seit vergangener Woche gilt die Stallpflicht für Geflügel nur noch in gefährdeten Gebieten. Der Freistaat hat dazu die genauen Kriterien für die Festlegung von Risikogebieten erstellt, so dass dem Federvieh nun in großen Teilen des Landkreises Traunstein wieder Tür und Tor geöffnet ist. "Das hat bei den Geflügelzüchtern natürlich große Erleichterung ausgelöst", sagt Dr. Walter Lenze vom Traunsteiner Veterinäramt, der mit seinen Mitarbeitern eine Flut von Anfragen und Anträgen bewältigen muss und nun vielen Geflügelhaltern, denen man in den letzten Wochen die Freilandhaltung noch hatte verweigern müssen, positive Antworten geben kann, weil sie sich nun offiziell in Nicht-Risikogebieten befinden. Nachdem bislang Ausnahmen von der Stallpflicht nur für Laufvögel wie Sträuße und Emus möglich waren, kann das Veterinäramt den Tierseuchenschutz nun wieder weniger restriktiv handhaben.
Nach wie vor gibt es aber Ausnahmen, die als erhöhtes Risikogebiet im Sinne der Geflügelaufstallungs-Verordnung gelten. Das sind zum einen Gebiete, wo durch rastende Zugvögel ein erhöhtes Infektionsrisiko in Sachen Vogelgrippe besteht, zum Beispiel entlang des südlichen Chiemsee-Ufers, an der Tiroler Ache, an der Alz zwischen Chiemsee und Truchtlaching oder an der Südostspitze des Waginger Sees. Dort herrscht weiterhin uneingeschränkte Stallpflicht in genau festgelegten Umkreisen (wir berichteten gestern).
Auch in den Gemeindegebieten von Tacherting und Engelsberg ist die Stallpflicht noch nicht generell aufgehoben - hier aber nicht wegen der Wildvögel, sondern wegen der hohen Geflügeldichte, was die Haltung von Legehennen, Mastputen und Masthähnchen angeht. In Tacherting, Peterskirchen und Emertsham, in Engelsberg, im Trostberger Ortsteil Brünhausen, im Schnaitseer Ortsteil Burgstall, im Fridolfinger Ortsteil Seebach und den Tittmoninger Ortsteilen Waldering, Feldhub, Roibach und Wies müssen Geflügelhalter, die ihr Federvieh wieder ins Freie lassen wollen, einen Antrag auf Freilandhaltung beim Veterinäramt in Traunstein stellen. Denn: In diesem Bereich gibt es nicht weniger als acht Geflügelgroßhaltungen mit insgesamt 120000 bis 150000 Legehennen, Mastputen und Masthähnchen, informiert Dr. Walter Lenze. "So eine hohe Geflügeldichte gibt es sonst nirgendwo im ganzen Landkreis oder den Nachbarlandkreisen Rosenheim und Mühldorf. Da ist das Risiko einer Vogelgrippenausbreitung natürlich höher". Deshalb gelte die Stallhaltung hier generell weiter. Wobei die großen Betriebe ja ohnehin auf eine Dauerstallhaltung eingerichtet seien und die kleineren Geflügelhalter die Freilandhaltung extra beantragen können. "Das ist auch schon zahlreich der Fall", so Dr. Lenze. "Und die Anfragen konnten bislang auch alle positiv beschieden werden. Die Betroffenen sind da durchaus schon im Bilde. Wer direkt neben einem Betrieb mit 5000 oder 6000 Tieren sitzt, beantragt es erst gar nicht, weil die Befreiung vom Freilaufverbot da natürlich nicht erteilt werden kann."
Die Beurteilung der Risikogebiete erfolge nach einem komplizierten Schlüssel mit bestimmten Radien um die Gehöfte und Tierzahlen pro Quadratkilometer. Generell gelte die Stallpflicht weiter rund um den Fundort infizierter Tiere. Außerdem schreibt die Aufstallungsverordnung vor, dass Enten und Gänse auch im Freien getrennt von anderem Geflügel gehalten und monatlich virologisch untersucht werden. Zudem sind die bekannten Dokumentationspflichten und strengen Hygienevorschriften in Kraft.
Auch im Landkreis Rosenheim ist die Stallpflicht aufgehoben worden, mit Ausnahme einiger Ortsteile in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Bis Freitag wollen alle Landratsämter in Bayern, auch das Altöttinger, eine Übersicht der so genannten sicheren Gebiete erstellt haben, in denen die Landwirte ohne Antrag ihr Geflügel ins Freie lassen können.
Trotz der Lockerung der Stallpflicht, auf die sich Bundesagrarminister Horst Seehofer mit den Ländern geeinigt hat, um vor allem die vielen kleinen Hühnerhöfe und Biobetriebe vor weiteren Einbußen zu schützen, warnt der CSU-Politiker: "Ich appelliere an alle Halter in Deutschland, die Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen." Die Übertragung des Virus H5N1 durch Wildvögel sei laut Friedrich-Loeffler-Institut weiter hoch, so Seehofer vor dem Hintergrund, dass die Vogelgrippe auf drei Geflügelfarmen in Rumänien ausgebrochen ist. "Die Gefahr in Europa ist noch nicht gebannt." tt.
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Rumpelstilzchen
17.05.2006, 09:18
Ich frage mich grad... warum geht von einem Freilaufhuhn in der Umgebung eines Mastbetriebes eigentlich eine größere Gefährdung aus als von einer vorbeifliegenden Wildgans ?
Wenn die Betriebe sicher sind, dürfte doch kein Virus dort hineingelangen können. Sowohl Wildgans als auch Freilaufhuhn spazieren ja nicht einfach durch die Tür herein, und die Menschen müssen sich doch desinfizieren ??
Mit welcher Begründung wird dann nebenan ein Mensch mit denselben Grundrechten wie ein anderer in seiner Hühnerhaltung beschnitten, wo es doch Aufgabe des anderen ist, seinen Betrieb vor Eindringen des Virus zu schützen ( denn er macht ja den Profit ???
Daas ist doch widersinnig.
Hallo zusammen,
ERDING
Im Landkreis Erding darf erst ab morgen das Geflügel wieder ins Freie.
Ausnahme: 1km Radius um den Münchner Speichersee (bei Ismaning); und 1km Radius um einen Massentierhaltung bei Berglern (Heinrichsruh), nördlich von Erding.
Liebe Grüsse von Susi
Landkreis Fürth:
10. Mai 2006
Neue Aufstallungsverordnung für Geflügel in Kraft
Seit dem 10.05.2005, also seit heute, gilt eine neue Aufstallungsverordnung. Nach den bisherigen Untersuchungen waren 1 % der untersuchungspflichtigen Wildvögel H5N1 positiv und auch weiterhin sterben Wildvögel an der Geflügelpest bzw. Vogelgrippe. Die Bedrohung der Wirtschaftsgeflügelbestände besteht also fort.
Deshalb bleibt es zum Schutz der einheimischen Geflügelwirtschaft auch beim grundsätzlichen Aufstallungsgebot. Geflügel, ausgenommen Tauben, muss grundsätzlich in geschlossenen Ställen oder in Volieren, die nach oben leicht überstehend abgedeckt und seitlich engmaschig begrenzt sind, gehalten werden.
Aus Tierschutzgründen wird es jedoch die lang ersehnten Ausnahmegenehmigungen geben. In Abhängigkeit von der Geflügeldichte in einem Gebiet und in Abhängigkeit der Nähe zu einem Feuchtbiotop mit Wildvogelansammlungen können für Geflügelhalter, die nicht in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegen, Ausnahmen von der Stall- bzw. Volierenpflicht erteilt werden, wenn anhand des Bestandsregisters, was ja jeder Geflügelhalter führen muss, genau über die Anzahl der verendeten Tiere pro Werktag Buch geführt wird. Auch muss die Auslaufhaltung gegen unbefugtes Betreten gesichert werden, der Halter muss Schutzkleidung (betriebseigene oder Einmalkleidung) anlegen und Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchführen. Enten und Gänse, bei denen Freilaufhaltung aus Tierschutzgründen notwendig ist, sind jedoch in Bezug auf Geflügelpest/Vogelgrippe besondere Problemfälle, weil sie auch unerkannt erkranken und als Überträger fungieren können. Deshalb müssen sie von anderem Geflügel abgesperrt bleiben und monatlich virologisch untersucht werden. Wer jedoch zu seinem Enten- oder Gänsebestand Hühner als sogenanntes „Anzeige- oder Warngeflügel“ mit aufstallt, der kann wiederum von dieser Untersuchungspflicht ausgenommen werden.
Da Hühner sehr viel empfänglicher sind, kann der Befall mit der Geflügelpest/Vogelgrippe durch plötzliche Todesfälle dieser sogenannten Sentinel-Tiere, die natürlich sofort zu untersuchen sind, schnell erkannt werden.
Wer Geflügel aber an andere Bestände abgeben will, muss diese jedoch trotz Ausnahmeregelung mindestens 7 Tage aufstallen und frühestens vier Tage vor der Abgabe von einem Tierarzt in Augenschein nehmen lassen. Bei Enten und Gänsen muss der Tierarzt dabei virologische Untersuchungen durchführen. Nur mit der tierärztlichen Bescheinigung darf der Tierhalter dann sein Geflügel in den Verkehr bringen.
Die Veterinärämter werden derzeit mit Ausnahmeanträgen überhäuft. Das Veterinäramt Fürth hat bereits im Vorfeld Anträge gesammelt, bittet aber noch um etwas Geduld, weil noch einige Fragen offen geblieben sind, zu denen das zuständige Bayrische Staatsministerium noch Auslegungshinweise herausgeben will. So ist beispielsweise die Nähe zu einem Feuchtbiotop noch näher zu definieren und die Frage zu klären, ob die Untersuchungskapazitäten am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausreichend sind. Der genaue Verordnungstext lässt sich unter folgender Internetadresse abrufen: http://www.bmvel.de/
Die nehmens hier also ganz genau.Es gibt aber mit Sicherheit in weiten Teilen des Landkreises keinen Grund,Schnappaufs Empfehlungen zu ignorieren. Oder sind die schon wieder vom Tisch??
Hab hier schon wieder so einen Hals,wenn ich von den "lang ersehnten"
Ausnahmegenehmigungen höre.Wie nett die doch sind zu uns!
Knirsch
Heidi
Stadthuhn
17.05.2006, 19:59
Juhu,
auch München lässt seine Hühner frei, ab sofort bis auf das Beobachtungsgebiet, dort dürfen die Hühner erst nächste Woche raus.
Als ich das gelesen habe, habe ich die Hühner sofort rausgelassen. Das ist ein Scharren und Glucksen!
http://www.muenchen.de/Rathaus/kom/presse/meldungen/163185/20060516.html
Gruß Stadthuhn
http://www.mittelbayerische.de/SID_b8d7d78f7d99e5a4e00334590a4132e3/nachrichten/region/schwandorf/meldung.shtml?rubrik=mz&id=66135
Der Landkreis erleichtert die Geflügelhaltung
Vogelgrippe: Stallpflicht teilweise aufgehoben / Einschränkungen in wasserreichen Gemeinden
LANDKREIS (mz). Mit einer so genannten Allgemeinverfügung hat der Landkreis mit sofortiger Wirkung die neuen Regelungen der Bundesregierung und des Freistaates Bayern zum Schutz vor der Geflügelpest umgesetzt. Damit dürfen Hühner, Gänse und Enten, für die bislang eine strenge Stallpflicht galt, grundsätzlich wieder im Freiland gehalten werden. Allerdings ist die Freilandhaltung für die Tierbesitzer mit einer Reihe von Auflagen verbunden, die zwingend eingehalten werden müssen, teilte das Landratsamt gestern mit.
So müsse aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Teilen des Landkreises die Stallpflicht aufrecht erhalten bleiben. Damit trage das Landratsamt der Auffassung der Regierung der Oberpfalz Rechnung, wonach der Landkreis Schwandorf aufgrund der vielen Seen, Flüsse und Vogelbrutgebiete in der Oberpfalz das höchste Geflügelpestrisiko trägt.
Risikogebiete benannt
„Die Fachstellen des Landratsamtes haben in sorgfältiger Abwägung eine detaillierte Landkreiskarte der möglichen Risikogebiete zusammengestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Demnach ist in folgenden Gemeinden eine Freilandhaltung wieder flächendeckend möglich: Dieterskirchen, Fensterbach, Gleiritsch, Guteneck, Maxhütte-Haidhof, Neukirchen-Balbini, Niedermurach, Oberviechtach, Schmidgaden, Schönsee, Stadlern, Teunz, Thanstein, Weiding und Winklarn. In folgenden Kommunen ist die Freilandhaltung mit der Einschränkung zulässig, dass in einem Schutzbereich von 500 Metern, gemessen ab der Uferkante, rund um große Seen und entlang der Flüsse die Stallpflicht aufrecht erhalten wird: Altendorf (Schwarzach), Burglengenfeld (Naab und Vils), Nabburg (Naab), Pfreimd (Naab), Schwarzach (Naab und Schwarzach), Schwarzhofen (Schwarzach), Steinberg am See, Stulln (Naab), Trausnitz (Speichersee) und Wernberg-Köblitz (Naab).
In den Kommunen, die eine Vielzahl von Wasserflächen oder große Geflügelbestände aufweisen, mussten weitergehende Einschränkungen vorgenommen werden. Großflächig hiervon betroffen sind Bodenwöhr, Bruck, Neunburg vorm Wald, Nittenau, Schwandorf, Schwarzenfeld, Teublitz und Wackersdorf. Die genaue Beschreibung der Gemeindeteile, die weiterhin von der Stallpflicht betroffen sind, kann der Allgemeinverfügung entnommen werden, die in den Rathäusern aufliegt, vor Ort an den Amtstafeln ausgehängt wird und auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-schwandorf.de verfügbar ist.
Bei Verstoß droht Bußgeld
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Geflügelbesitzer im gesamten Landkreis, unabhängig von den Risikogebieten, in jedem Fall vor der Öffnung der Ställe die Freilandhaltung beim Veterinäramt anzeigen müssen: Telefonisch unter (09431) 471231, per Telefax an (09431) 471235 oder per E-mail an poststelle@landkreis-schwandorf.de, Betreff „Vogelgrippe“.
Mit der Befreiung von der Stallpflicht sind für die Besitzer von Geflügel zahlreiche Auflagen im Bereich der Hygiene und Tierseuchenvorsorge verbunden. Auch diese können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Landrat Volker Liedtke bittet Geflügelbesitzer um Verständnis, dass die Stallpflicht nicht generell aufgehoben werden kann: „Die Gefahr einer Infektion ist vielleicht kleiner geworden, sie ist aber nicht gebannt.“ „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Bedrohung für Tiere und Menschen so gering wie möglich bleibt“, so Liedtke. Mitarbeiter der Fachstellen stünden für Auskünfte zur Verfügung.
Das Vorgehen des Landratsamtes ist mit den Nachbarlandkreisen abgestimmt, die ähnlich verfahren. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 15. August. Das Landratsamt weist in seiner Mitteilung vorsorglich darauf hin, dass Verstöße gegen die Bestimmungen mit einem Bußgeld von bis zu 25000 Euro geahndet werden können.
Federball
18.05.2006, 14:05
Landkreis München ;D ;D ;D
wurde soeben vom Vetamt angerufen:
AB SOFORT DÜRFEN ALLE RAUS!!!
... im Internet steht die Allgemeinverfügung zuwar noch nicht, aber wenn die gute Frau extra anruft wird's wohl wahr sein.
Nürnberg
http://www2.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_05301.html
Wenn ich das einhalte ist mein Hof/Garten ein Hochsicherheitstrackt. Aber egal - hauptsache die Hühnchen dürfen erst mal raus - sie sind ja eh schon.
http://www.zeitung.org/onetz/878517-126,1,0.html
18.05.2006 | Netzcode: 10878517
Hühner und Gänse, marsch ins Freie!
Ab Sonntag darf Geflügel wieder raus - Außerhalb des Risikogebiets mit Auflagen erlaubt
Tirschenreuth. (as) Nach drei Monaten Stallpflicht winkt endlich die Freiheit. Ab Sonntag darf das Geflügel im Landkreis Tirschenreuth wieder raus: Freilandhaltung ist ab 21. Mai erlaubt, wenn auch mit gewissen Einschränkungen, die bundesweit gelten.
Seitdem die Bundesregierung Ausnahmen von der Stallpflicht zugelassen hat, steht das Telefon im Veterinäramt nicht still. "Die Leute rufen seit vergangener Woche im Minutentakt an", sagt Amtstierärztin Martina Kempkes. "Sie wollen wissen, ob und wann sie ihre Tiere wieder rauslassen dürfen. Das ist ja auch verständlich." Bis zum Sonntag müssen sie sich noch gedulden. Dann tritt die entsprechende Verordnung des Landratsamtes Tirschenreuth in Kraft.
Nicht überall erlaubt
Dabei ist die Freilandhaltung nicht im ganzen Landkreis erlaubt. Es bleibt ein relativ großes "Risikogebiet" im Bereich der Waldnaabauen zwischen Tirschenreuth, Mitterteich, Falkenberg und Wiesau. In diesem besonders gekennzeichneten Vogelschutzgebiet wäre der Kontakt zu den vielen Wildvögeln zu gefährlich. Deshalb ist die Haltung von Hausgeflügel hier auf lange Sicht verboten.
Einschränkungen ergeben sich dadurch aber nicht: "Uns sind dort keine Geflügelhalter gemeldet", meint Dr. Kempkes. Das Risikogebiet Teichpfanne, im Kern identisch mit dem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH), betrifft keine besiedelten Flächen. Die Grenzen liegen vor Orten wie Tirschenreuth, Höfen, Münchsgrün, Leugas, Gumpen und Hohenwald. Insgesamt sind im Landkreis 1100 Geflügelhalter gemeldet, unter deren Fittiche sich rund 80 000 Tiere befinden. Dazu gehören zwei Großbetriebe mit über 20 000 Tieren. Vor allem die kleineren Betriebe, die Geflügel im Freiland unter möglichst artgerechten Bedingungen halten, wurden durch die Stallpflicht empfindlich eingeschänkt. Ebenso wie die Tiere werden die Besitzer aufatmen, wenn sie die Stalltüren endlich öffnen und die Hühner, Gänse und Enten wieder rauslassen dürfen.
Beim Veterinäramt melden
Allerdings muss jeder, der seine Tiere ins Freie entlässt, das dem Veterinäramt oder Landratsamt auch anzeigen. "Schon bisher gab es die Pflicht, das Geflügel anzugeben", betont die Vertreterin des Veterinäramtes. "Neu ist, dass nach der Stallpflicht jetzt jeder die Freilandhaltung melden muss, auch uns bereits bekannte Betriebe." Angaben mit der Anschrift des Halters und dem Standort der Tiere nimmt das Amt schriftlich oder telefonisch (09631/79890-10) entgegen.
Hallo zusammen,
auch der Landkreis Fürth hat heute generelles Freilaufgebiet im gesamten Landkreis ausgewiesen. www.landkreis-fuerth.de
gestern noch wollten die mit Ausnahmegenehmigungen hantieren,
hab der Landrätin einen netten Brief geschickt mit Verweis auf die Empfehlungen von Schnappauf.Obwohl das sicher nicht im kausalen Zusammenhang steht empfehl ich doch jedem,der in bayr.Landkreisen wohnt,die immer noch den Firlefanz mit den Ausnahmegenehmigungen durchziehen wollen,schreibt die an und beruft Euch auf Schnappis Pressemitteilung.
Liebe Grüße
Heidi
Federball
18.05.2006, 17:41
@niquisa
... also ich packe meine Kinder und alle anderen Besucher meines Gartens jetzt immer in diese kleidsamen weißen Einweg-Papier-Overalls und ziehe alle bei Verlassen des Gartens an den Ohren durch ein Desinfektionsbad .... - Du etwa nicht? :rofl
Bei dem doofen Absatz ist von "Betrieb" die Rede. Ich bin Privatperson. Mein Garten ist ein Garten und kein "Betriebsgelände". (Ich weiß, ich weiß, Juristen können das so und so sehen, - je nach Bedarf ...) Ich habe mit Freude erlebt, dass viele Amtsvets durchaus Tierfreunde sind und Vorschriften im ihnen zur Verfügung stehenden Rahmen vernünftig auslegen.
Original von Federball
...und ziehe alle bei Verlassen des Gartens an den Ohren durch ein Desinfektionsbad .... .
Meine Hühner verlassen leider immer wieder selbstständig meinen Garten. Muss ich die jetzt am Zaun abfangen, um sie zu desinfizieren oder gilt das nur für Besucher? ??? :-[ Hühnerhaltung führt wohl über kurz oder lang zur vollständigen Isolierung ihrer Besitzer?!!
Hummelchen
19.05.2006, 12:03
http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/222.htm
Pressemitteilung
München, 19. Mai 2006 PDF-Download
Schnappauf: In fast ganz Bayern darf Geflügel wieder ins Freie - Weit über 90 Prozent der Landesfläche Nichtrisiko-Gebiet
+++ Ab sofort ist in fast ganz Bayern die Freilandhaltung wieder erlaubt. Dies teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München nach Abschluss der Ausweisung von Geflügelpest-Risiko- und Nicht-Risikogebieten durch die zuständigen Landratsämter mit. Schnappauf: "Weit über 90 Prozent der Landesfläche wurden von den Tierseuchenexperten als Nicht-Risiko-Gebiete eingestuft. Dort kann jeder Geflügelhalter seine Tiere zwar wieder ins Freie lassen. Er muss aber die Freilandhaltung beim Veterinäramt anzeigen und die in der Bundesverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen durchführen lassen." Ob ein Geflügelhalter im Nicht-Risiko-gebiet liegt, erfährt er auf Nachfrage bei seiner Kreisverwaltungsbehörde und über die öffentlich bekannt gegebenen Allgemeinverfügungen. Bayern bietet dem Minister zufolge damit den rund 60.000 Geflügelhaltern eine unbürokratische und bürgernahe Umsetzung und erspart mehrere Tausende von Einzelausnahmeanträgen. +++
Die risikoorientierten Beurteilungen haben die Landratsämter vor Ort auf Grundlage der Aufstallungs-Verordnung des Bundes durchgeführt. Bereiche ohne größere Wasservogelansammlungen, ohne hohe Geflügeldichte und ohne Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden von den Landratsämtern als Nicht-Risikogebiete festgelegt. Dazu wurden u.a. mehr als 5.000 Kilometer Fließgewässer und 54 große Seen gezielt überprüft. In Ober- und Niederbayern konnten so 90 Prozent der Landesfläche, in der Oberpfalz 92 Prozent, in Oberfranken über 93 Prozent, in Schwaben 98 und in Mittel- und Unterfranken 99 Prozent als Nicht-Risikogebiete ausgewiesen werden.
Anmerkung:
In dieser Woche verzichten wir auf den Geflügelpest-Wochenbericht, da keine aktuellen Fälle zu verzeichnen sind
Federball
19.05.2006, 15:23
@berta
nirgends steht, dass die Hühner nicht wie eh und jeh über den Zaun flattern dürfen (oder überhaupt eingezäunt sein müssen).
Zu Deinem "Betriebsgelände" gehört halt dann auch die Wiese nebenan ...
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