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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hessen darf ab morgen raus lassen



SG-2
10.05.2006, 20:39
wurde grade vom einem andern züchter angerufen ab moregen dürfen sie wieder raus :))

Glucki
10.05.2006, 20:41
Wie das ?
die Verordnung gilt doch bis 15. Mai ? Hab ich was nicht mitgekriegt?

Alex110474
10.05.2006, 20:46
die neue verordnung hebt die alte auf. die neue wurde gestern unterschrieben also dürfen sie eigentlich seit gestern raus. die entscheidung liegt aber bei deinem veterinäramt. die entscheiden was risikogebiet ist und was nicht.

Glucki
10.05.2006, 21:11
Danke für die Info ;D ! Habe gerade unseren 1. Vorsitzenden informiert, da morgen abend Kreisversammlung ist.Mal sehen, ob der Kreisvorsitzende sich schon beim Vet- Amt informiert hat.
Frohe Grüße Glucki :)

seppo
10.05.2006, 23:09
Habt ihr das schriftlich??? Wer hat das entschieden?? Wo sind Risikogebiete??
Ich kanns noch gar nicht glauben!! :roll
Bitte schnell antworten wer was genaues weiß.
Seppo

Alex110474
10.05.2006, 23:13
du musst auf deinem örtlichen vetamt nachfragen. das entscheidet ob in deinem kreis die tiere raus dürfen. sonst keiner.

rana
11.05.2006, 11:08
Hallo,
ich habe grade mit dem Vet Amt telefoniert.

Nichts ist bis jetzt entschieden, die Landesregierung von Hessen trifft sich heute und berät.

Zuständig ist als oberste Bundeslandbehörde das Amt in Wiesbaden, die legen die ersten Schritte fest, dann entscheiden die Vet Ämter regional, bei uns zB Kassel.

Dazu wird es eine öffentliche Bekanntgabe einer "eingedeutschen", sprich für alle verständliche Erklärung der neuen Verordnung sowie die entsprechenden Auflagen/Ausnahmen geben.

Solange muss sich an die alte Verordnung gehalten werden.

Ich habe für unseren Kreis um Fulda die Volierenhaltung schon im Vorraus empfohlen bekommen. :(

Enemy
11.05.2006, 14:20
http://www.faz.net/s/RubCBBBF427AB8B45E1A3E7F252FF372F18/Doc~EB5143F8DAB48470FABCC517AA40ACF46~ATpl~Ecommon ~Scontent.html

Sonne und Wärme halten Vogelgrippe fern

Von Brigitte Roth



In der Nähe von Gewässern gilt die Stallpflicht über Mitte Mai hinaus
11. Mai 2006
Das sonnige Wetter wird vermutlich dafür sorgen, daß Hessen noch eine Weile von der Vogelgrippe verschont bleibt: Der Erreger H5N1, der die Tierseuche auslöst, ist empfindlich gegen Wärme und UV-Licht. Auch die Entstehung eines von Mensch zu Mensch übertragbaren „Super-Virus“ ist nach Ansicht von Rene Gottschalk, dem stellvertretenden Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts, derzeit kaum zu befürchten, da die Grippesaison im April zu Ende gegangen sei.


Gleichwohl, warnt der Infektiologe, könne die Vogelgrippe im Tierreich theoretisch jeden Tag ausbrechen. „Sie wird hundertprozentig auch Hessen erreichen.“ Den Zeitpunkt könne niemand vorhersagen. Doch sei Hessen auf dieses Ereignis gut vorbereitet, so Gottschalk.


Stallpflicht für Geflügel bis 15. Mai


Sollten ausgerechnet während der Fußball-Weltmeisterschaft tote Schwäne am Frankfurter Mainufer gefunden werden, hätte das für Menschen voraussichtlich keine weitreichenden Konsequenzen. Bei Verdacht auf Vogelgrippe dürften Hunde und Katzen im Umkreis von zehn Kilometern um den Fundort 15 Tage nicht frei herumlaufen, im Umkreis von drei Kilometern gilt dies 21 Tage. Fritz Merl, Leiter des Frankfurter Veterinäramts, erinnerte daran, daß der Bund die Stallpflicht für Geflügel, die zunächst Ende April aufgehoben werden sollte, bis 15. Mai verlängert habe.


Eine in Kraft getretene „Geflügel-Aufstallungsverordnung“ sehe sogar über dieses Datum hinaus eine Stallpflicht vor, allerdings mit weitreichenden Ausnahmen. In unmittelbarer Nähe eines Gewässers oder Feuchtbiotops beispielsweise, wo sich Wildvögel aufhalten könnten, gelte die Stallpflicht in jedem Fall über Mitte Mai hinaus weiter, äußerte Merl.

Text: F.A.Z., 11.05.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb


NEWS 11.05.2006 14:18 Uhr




http://www.op-marburg.de/op/home.news/article.op.jsp?id=20060510.578793

Geflügelhaltung
Tiere dürfen wieder ins Freie gelassen werden

Marburg. Seit gestern gilt eine veränderte Stallpflicht-Verordnung zum Schutz vor der Vogelgrippe.

von unseren Redakteuren

Unter Voraussetzungen darf Geflügel ab sofort wieder im Freien gehalten werden. Wer seine Tiere aus den Ställen lässt, muss dies allerdings den Veterinärbehörden melden.

Im Kreis wird es nur noch in Feuchtgebieten entlang von Seen oder Flüssen eine Stallpflicht geben. Die Kreisverwaltung konnte diese Gebiete gestern aber noch nicht benennen.

Sie erwartet erst heute die Informationen aus dem hessischen Umweltministerium. Danach werde der Kreis die Flächen ausweisen, in denen die Freilandhaltung wieder erlaubt sei, erklärte Dr. Gregor Busse vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

rana
11.05.2006, 20:53
11.05.2006 - Pressemitteilung
Risiko wird weiterhin als hoch eingeschätzt


Die Verordnung des Bundes zur Aufstallung von Geflügel vom 9. Mai 2006 sieht zwar weiterhin die Aufstallung von Geflügel, aber auch die Möglichkeit von weitgehenden Ausnahmegenehmigungen vor. „Ich begrüße die flexiblere Handhabe der Stallpflicht. Zwar schätzen die Wissenschaftler vom Friedrich-Löffler-Institut die Gefahr einer Übertragung des H5N1 Virus auf Nutztierbestände weiterhin als hoch ein, da auch in Deutschland noch regelmäßig neue H5N1 Fälle bei Wildvögeln festgestellt werden, dennoch sollen auf Grund einer Risikoanalyse für Freilandhalter Erleichterungen geschaffen werden. Der Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest in hessische Bestände ist damit gewährleistet, gleichzeitig ist aber auch der Tierschutz und die wirtschaftlichen Interessen der Nutzgeflügelhalter angemessen berücksichtigt“, sagte Staatssekretär Karl-Winfried Seif heute in Wiesbaden.

Die Landkreise haben die Möglichkeit eine für ihren Landkreis geltende Ausnahmegenehmigung zu erlassen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen oder durch Allgemeinverfügungen. Ausnahmen können jedoch nicht in Restriktionsgebieten erlassen werden. Dazu gehören Gebiete, in denen H5N1 bei Wildvögeln festgestellt worden ist und die als Sperrbezirke oder Beobachtungsgebiete ausgewiesen wurden. Solche Gebiete gibt es derzeit in Hessen aber nicht.

Keine Ausnahmen gibt es in unmittelbarer Nähe von Gebieten, in denen sich wildlebende Wasservögel sammeln oder an Feuchtbiotopen, Seen und Flüssen, an denen Vögel rasten oder brüten. In enger Absprache mit der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen sind keine Ausnahmen in folgenden Gebieten möglich:

längs des Rheins incl. Biedensand, Kühkopf und Mainmündung,
längs des Mains,
Brutgebiete in der Wetterau,
Heuchelheimer Seen,
Niederweimarer Seen,
Werra bei Obersuhl,
Fuldaauen bei Kassel,
Edersee-Sperre
Darüber hinaus dürfen – mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung – keine Ausnahmegenehmigungen in Gebieten erteilt werden, in dem sich auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20.000 Stück Geflügel befinden. Diese liegen in Hessen:

im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den Städten und Gemeinden Dieburg, Groß-Zimmern, Groß-Umstadt, Schaafheim
im Main-Kinzig-Kreis in der Gemeinde Sinntal,
im Landkreis Offenbach in den Gemeinden Heusenstamm und Rodgau,
im Lahn-Dill-Kreis in den Gemeinden Bischoffen und Hohenahr,
im Landkreis Limburg-Weilburg in den Gemeinden Dornburg und Elbtal,
im Landkreis Fulda in den Gemeinden Neuhof, Kalbach und Ebersburg.
Jeder Tierhalter, der Geflügel im Freiland hält, muss dem Amt für Veterinärwesen und Verbrauchschutz seinen Namen, seine Anschrift und den Standort der Haltung melden. Der Tierhalter ist verpflichtet, bei im Freiland gehaltenem Geflügel, unabhängig von der Größe seines Tierbestandes, Biosicherheitsmaßnahmen durchzuführen. So hat er z.B. für die Sicherung des Tierbestandes gegen unbefugten Zutritt oder Befahren, Betreten der Ställe von betriebsfremden Personen nur mit Einwegschutzkleidung zu sorgen, betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransportes zu reinigen und zu desinfizieren und muss eine Schadnagerbekämpfung durchführen und dokumentieren.

Bei Freilandhaltung dürfen Enten und Gänse nicht zusammen mit sonstigem Geflügel gehalten werden. Da Enten und Gänse wegen fehlender klinischer Erscheinungen als Virusträger oftmals nicht erkannt werden, stellen sie ein hohes Risiko für eine mögliche Übertragung von Geflügelpestviren dar. Mit einer separaten Haltung kann dieses Risiko minimiert werden. Halter von Enten und Gänsen sind zudem verpflichtet, bestimmte labordiagnostische Untersuchungen bei den Tieren durchführen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, einige Hühner als "Sentineltiere" (Indikatortiere) gemeinsam mit den Enten oder Gänsen zu halten, da Hühner wesentlich früher Krankheitssymptome zeigen. Wenn diese verenden, müssen sie umgehend auf Geflügelpest untersucht werden.

Für sonstiges im Freien gehaltenes Geflügel gilt ein Frühwarnsystem: Tiere müssen umgehend auf Geflügelpest untersucht werden, wenn innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von weniger als 100 Tieren drei Tiere verendet sind oder wenn bei einem Bestand mit mehr als 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent der Tiere verenden.

Grundsätzlich gilt die Aufstallpflicht auch für Geflügel in Zoologischen Gärten. Hier können von der Veterinärbehörde auf Antrag aber Ausnahmen gewährt werden. Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind nach wie vor generell verboten. Ausnahmegenehmigungen können weiterhin durch die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gewährt werden.

Für das Inverkehrbringen von Geflügel gilt, unabhängig von der Haltungsform, dass die Tiere in der Woche vor dem Transport im Stall gehalten und, in Abhängigkeit von der Geflügelart, vier Werktage vorher auf Geflügelpest untersucht werden müssen. Hierüber ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung mitzuführen und der Veterinärbehörde auf Verlangen vorzuzeigen.

Die gesamte Verordnung kann im Internet unter www.vogelgrippe.hessen.de nachgelesen werden. Für Fragen rund um die Vogelgrippe hat die Hessische Landesregierung eine Vogelgrippe-Hotline eingerichtet, die unter der Telefonnummer 0180/10 30 300 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) erreichbar ist. Bei konkreten Fragen zum jeweiligen Landkreis, bitte direkt an das Veterinäramt vor Ort wenden. Die Telefonnummern sind unter www.vogelgrippe.hessen.de zu finden.

Download - Karte Aufstallung ohne Ausnahmegenehmigung | Druckansicht | Text versenden

Umweltministerium

Enemy
12.05.2006, 05:50
http://www.hna.de/kasselticker2/00_20060511210243_Ende_der_Stallpflicht_Tueren_auf _und_Tiere_raus.html

Ende der Stallpflicht: Türen auf und Tiere raus
Ab Montag darf Geflügel wieder draußen gehalten werden - Bund lockert Verordnung

Von Damai D. Dewert und Bettina Sangerhausen

Kassel. "Die Gefahr einer Übertragung der Vogelgrippe auf Nutztiere ist nach wie vor hoch", sagt Karl-Winfried Seif, Staatssekretär im hessischen Umweltministerium. Dennoch: Die Stallpflicht für Geflügel wird gelockert. Eine neue Verordnung des Bundes ermöglicht es den Veterinärämtern, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Davon ausgenommen sind nur amtliche Sperrbezirke, Restriktionsgebiete genannt. Solche Gebiete gibt es in Hessen aber nicht. "Allerdings gehört die Fuldaaue zu den Risikogebieten", sagt Dr. Tilman Sauer, Amtsleiter des Kasseler Veterinärdienstes. In diesem Bereich - zum Beispiel Bergshausen, Dennhausen und Dittershausen - werde die Stallpflicht nicht aufgehoben. Ansonsten gelte: Türen auf und Tiere raus. "Die Verordnung tritt aber erst mit der öffentlichen Bekanntmachung in der HNA in Kraft." Das werde voraussichtlich am Montag der Fall sein. Außerdem müsse jeder Tierhalter, der Geflügel im Freiland hält, dem Veterinärdienst der Stadt Namen, Anschrift und Standort der Haltung melden, u 0561/9744540, im Landkreis: u 05692/ 987-33 10. Enten und Gänse dürfen nicht zusammen mit anderem Geflügel gehalten werden. Bei ihnen würde der Virus H5N1 oft nicht erkannt - das Risiko einer Übertragung auf andere Tiere wäre zu hoch.

Ab Montag kann das Federvieh bei Landwirt Wolfhard Nixdorf in Kaufungen buchstäblich wieder aufatmen. "Unser Betrieb ist auf Freilandhaltung ausgelegt", sagt Nixdorf. Der Stall ist für einen dauerhaften Aufenthalt der Tiere zu klein, er dient lediglich dem Unterschlupf bei schlechter Witterung. "Normalerweise stehen alle Türen offen", so Nixdorf weiter, dann sei auch die Belüftung gesichert. Momentan müsse maschinell zusätzlich belüftet werden. Auf dem Hof Eisenach in Guntershausen war die Stallpflicht weniger problematisch. Die Tiere waren im Wintergarten untergebracht.

In der Staatsdomäne Frankenhausen, Hofgeismar, einer Außenstelle des Zweigs Agrarwissenschaften der Universität Kassel, dagegen überlegt man zurzeit, ob es dort überhaupt wieder die beliebten Martinsgänse geben wird. "Zurzeit haben wir keine Gänse hier," sagt Geschäftsführer Dr. Christian Krutzinna. Normalerweise kaufe die Domäne Ende Mai Junggänse, um diese bis zum Winter aufzuziehen. Als Martins- oder Weihnachtsgänse gehen sie dann an die Kunden. 320 Exemplare des begehrten Federviehs waren das im vorigen Jahr.

Noch sei aber nicht abzusehen, wie sich die ganze Vogelgrippe-Problematik entwickele, so Dr. Krutzinna weiter. Die Gefahr bestehe, dass nach kurzer Zeit der Entwarnung die Tiere wieder in den Stall müssten. "Wir wollen unseren Gänsen aber nicht zumuten, zwei Drittel des Jahres eingesperrt sein zu müssen." Gänse brauchten Platz und die Möglichkeit, baden zu können. Das eine sei im Stall nicht vorhanden, das andere nur schwer auf hygienische Weise einzurichten. Wenn, dann werde man deutlich weniger Gänse als früher anschaffen, sagt Dr. Krutzinna. Einen wirtschaftlichen Verlust würde das zwar bedeuten, "aber keine Katastrophe".

11.05.2006

Litizicke
12.05.2006, 09:41
Habe gerade mit dem Vet.Amt in Frankenberg telefoniert.
Hühner dürfen im Edertal ab sofort raus, Enten leider nicht.

Gruß Sabine

Enemy
14.05.2006, 07:43
http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1124704
Erlass zur Stallpflicht: Freilandhaltung im gesamten Vogelsberg möglich