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Enemy
05.05.2006, 12:28
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=106595&sector=pm&detail=1&r=231703&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0

Pressemitteilung vom 05.05.2006 | 10:05
Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFRLP)
Umweltministerin Margit Conrad: 'Verständnis für die Proteste des Bauernverbandes und der Rassegeflügelwirtschaft - Wir müssen uns beim Umgang mit der Geflügelpest am Risiko orientieren'
Für ein risikoorientiertes Vorgehen im Umgang mit der Geflügelpest spricht sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad aus und damit gegen eine bundesweit angeordnete Stallpflicht, die ebenso wenig umsetzbar sei wie komplizierte und unpraktikable Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen.
'Seehofers Strategie ist durchschaubar. Er fordert das Maximum nach dem Motto ,no risk´ und weiß natürlich, dass es nicht umsetzbar ist. Er überlässt es den Ländern nach praktikablen und risikobasierten Lösungen zu forschen, weil sie die eigentliche Vollzugsverantwortung haben. Tritt dann ein neuer Geflügelpestfall auf - was nicht auszuschließen ist - wird den Ländern die Schuld zugeschoben.' So könne man in Deutschland keine verantwortliche Politik betreiben, stellt Conrad fest, Medienwirksamkeit sei kein Maßstab für eine problemadäquate politische Strategie.
Umweltministerin Conrad tritt dagegen für ein verhältnismäßiges Vorgehen ein, das Sicherheit bietet und Flexibilität ermöglicht. 'Die Anforderung heute bedeutet: mit dem Risiko leben zu lernen', stellt sie fest. Es gebe kein Null-Risiko. Es habe sich aber auch gezeigt, dass der Ernstfall beherrschbar sei. Jederzeit könne angemessen reagiert werden. 'Wir dürfen die tierschutzgerechten und biologischen Haltungsformen nicht kaputt machen.'
Eine gewisse Bewegung in Richtung von mehr Praktikabilität sei auf Bundesebene zu erkennen, nachdem sich auch Rheinland-Pfalz hierfür eingesetzt habe. So sehen derzeitige Entwürfe des Bundes für fest umrissene Gebiete Möglichkeiten vor, Ausnahmen von der Stallpflicht bei genauer Beobachtung der Bestände zuzulassen.
Conrad forderte eine europaverträgliche Strategie. 'Deutsche Vorsicht endet sonst an den nationalen Grenzen. Wenn andere Länder anders verfahren, werden deutsche Verordnungen Makulatur. Darunter zu leiden hat unsere Geflügelwirtschaft und insbesondere die Halter von Enten und Gänsen sowie die Rassegeflügelzüchter.'
Die Pläne von Seehofer würden von den Nachbarländern nicht geteilt. So wurde zum Beispiel in der Schweiz, den Niederlanden und in Liechtenstein seit 1. Mai die generelle Stallpflicht aufgehoben. In Frankreich besteht die Stallpflicht nur noch in 26 Départements. In Belgien ist die Stallpflicht bis auf einige ausgewählte Regionen aufgehoben; Vogelschauen privater Züchter sind wieder erlaubt.
'Wir müssen schnellstmöglich handeln. Ein Vorgehen, das sich am jeweiligen Risiko orientiert, ist der einzig gangbare Weg', sagt Conrad und nennt Bausteine für eine risikoorientierte Strategie:
• Aufstallpflicht nur in der Umgebung von Gewässern, die für Wildgeflügel Rast- und Brutplätze darstellen.
• Regionen, die abseits von Gewässern liegen und in denen bisher keine Geflügelpest festgestellt wurde, sollen von der Stallpflicht ausgenommen werden - bei tierärztlicher Beobachtung.
• Sollte sich durch neue Geflügelpest-Fälle die Risikobewertung ändern, ist jederzeit Handlungsfähigkeit gegeben - auch mit erneuter regionaler Stallpflicht.

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
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http://www.muf-rlp.de/index.php?id=2935


Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=231703

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Arne
05.05.2006, 14:53
Na, so langsam scheint der Wind, der Freund Seehofer ins Gesicht(?) weht, ja kräftig aufzufrischen! :) 8)

Nyckelpiga
05.05.2006, 18:22
Bin ja mal gespannt wie das hier gehandhabt wird, Rheinland-Pfalz liegt ja am Rhein, wie der Name schon sagt, und dadurch sind viele Städte und Gemeinden per se ein Risikogebiet. Mal am Montag das Amt anrufen, hoffentlich gibt das Landsministerium eine einheitliche Marschrichtung vor, natürlich zu unseren Gunsten! ;)

Dalmi
06.05.2006, 15:21
Hi
Ja bin auch mal gespannt, was da jetzt ihrgendwannnnn entschieden wird!!!!
GrußGruß Dalmi

HCS
10.05.2006, 08:12
Ich habe gerade mit dem Kreisvet AW telefoniert - die werden langsam sauer auf Mainz, weil es aus dem Ministerium noch nichts gibt, sie also noch nichts sagen können. Sobald die was wissen, geht ein Rundbrief an alle (gemeldeten) Geflügelhalter raus.

Hans-Christoph

Dalmi
11.05.2006, 07:59
Hallo HCS
Wenn du einen Rundbrief bekommen hast, geb bitte Bescheid......
Ich hatte seit meiner Anmeldung vor drei Jahren nix mehr von denen gehört und trau ihnen zu keine Rundbriefe rauszugeben.
GrußGruß Dalmi

Ps. hier dürfen seit Tagen die Enten raus, versteh ich net wo die Info herkommt.....

SetsukoAi
11.05.2006, 12:59
Ich habe mich mal über E-Mail mit unserem Kreisvet-Amt in Verbindung gesetzt und gefragt wie es aussieht.

Hab geschrieben:



Hallo,



ich habe mal eine Frage. Ich wohne in der nähe von Idar-Oberstein und wollte mal wissen wie es denn jetzt mit der Stallpflicht aussieht. Ich habe von der Internetseite des bmvel heraus gelesen, das es ab heute eine neue Verordnung gibt. In dieser steht:

...

Danach sollen Ausnahmen von dem Aufstallungsgebot von der zuständigen Behörde genehmigt werden, soweit Geflügel nicht

in einem wegen Geflügelpest eingerichteten Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder einer Kontrollzone,
in unmittelbarer Nähe eines Gebietes, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere eines Feuchtbiotops, eines Sees, eines Flusses oder eines Küstengewässers, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, oder
in einem Gebiet mit einem Radius von 1000 Metern um die Geflügelhaltung, in dem sich auf den Quadratkilometer berechnet mindestens 20.000 Stück Geflügel befinden,

gehalten wird.



Nachzulesen hier -> http://www.bmvel.de/





Und genau das trifft ja auf uns zu also können wir ja unsere Tiere endlich wieder frei laufen lassen. Also wann wirds endlich für alle Veröffentlicht!

Denn nicht jeder hat Internet und kann es dort nachlesen. Hoffe auf baldige Antwort.



Gruß

Daniela
Als Antwort kam:


Hallo,

Wir beabsichtigen bis spätestens Montag 15.5.2006 allen Geflügelhaltern im Kreis BIR eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen und diese Genehmigung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Aber bitte lesen Sie weiter:
.....(5) Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten, soweit eine Genehmigung nach Absatz 2 erteilt worden ist oder die Enten und Gänse in ei nem nach Absatz 3 festgelegten Gebiet in Freilandhaltung gehalten werden. Der Halter von Enten und Gänsen hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Tiere monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden. .....
Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstiges Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungs einrichtung unverzüglich auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen ....



Die Kosten für die Untersuchungen trägt nach derzeitiger Vorstellung der Tierhalter!!!




Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Birkenfeld

Ich habe aber zurück geschrieben:


Hallo,



ja das steht da, aber es steht dort auch: "...Es besteht die Möglichkeit, einige Hühner als "Sentineltiere" (Indikatortiere) gemeinsam mit den Enten oder Gänsen zu halten, da Hühner wesentlich früher Krankheitssymptome zeigen. Wenn diese verenden, müssen sie umgehend auf Geflügelpest untersucht werden."

in der kompletten Verordnung steht:

(5) Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten, soweit eine Genehmigung nach Absatz 2 erteilt worden ist oder die Enten und Gänse in einem nach Absatz 3 festgelegten Gebiet in Freilandhaltung gehalten werden. Der Halter von Enten und Gänsen hat in diesen Fällen sicherzustellen, dass die Tiere monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden.

An Stelle der Untersuchung nach Satz 2 kann der Halter abweichend von Satz 1 Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel halten, soweit das sonstige Geflügel dazu dient, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen.

Im Falle des Satzes 3 muss die in der Anlage in Spalte 2 vorgesehene Anzahl von sonstigem Geflügel gehalten werden. Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstiges Geflügel in einer von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung unverzüglich auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen.




Das heißt das derjenige der Enten und Gänse hällt bei den Tieren auch Hühner laufen lassen kann um frühzeitig feststellen zu können ob diese Tiere den Erreger H5 oder H7 in sich tragen. Somit entfällt die Untersuchung und somit auch die Kosten. (steht so im Absatz 5).



Mit freundlichem Gruß



ich hab doch recht oder verstehe ich das jetzt falsch?

Bitte um Aufklärung :). Der Witz an der Sache ist, der hat genau den Absatz weg gelassen wo das drin steht :D.

gaby
11.05.2006, 13:15
Du bist jedenfalls im Recht.
gg

Enemy
12.05.2006, 16:45
http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=2&newsid=4166

12.05.2006
zurück
Amnestie für Geflügel: Stallpflicht aufgehoben

Daun/Bernkastel-Wittlich-D. (red) Die Kreisverwaltungen Daun und Bernkastel-Wittlich haben für ihre Gebiete die Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben. Dies bedeutet, dass hier ab sofort alles Geflügel wie der im Freien gehalten werden darf. Zwar wird in einer neuen Verordnung die Stallpflicht für Geflügel weiterhin vorgeschrieben,

sie kann jedoch, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen - z.B. in Regionen mit geringer Geflügeldichte - im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen aufgehoben werden. Die Geflügelhalter, die von dieser Ausnah megenehmigung Gebrauch machen möchten, müssen dies lediglich den Veterinärämtern anzeigen.

Dalmi
12.05.2006, 20:01
Hi Enemy
Hier im Hunsrück steht immer noch nix , wo kann ich denn da nachlesen?
Gruß Dalmi

Vanessa
12.05.2006, 22:50
Unsere waren heute auch draussen! "endlich"
Kreis MYK
Dalmi beim Vet. Nachfragen, sonst wüsste ich es auch noch nicht.
Ist zwar jetzt schlecht wegen WE, aber einen besseren Rat kann ich dir nicht geben.

SetsukoAi
12.05.2006, 23:10
Original von Dalmi
Hi Enemy
Hier im Hunsrück steht immer noch nix , wo kann ich denn da nachlesen?
Gruß Dalmi

unser Vet amt hat heute geschrieben:


Hallo,

Tiere dürfen ab sofort wieder raus, Detailregelungen erfolgen nächste Woche.

Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Birkenfeld
Im Auftrag
gez.: Dr. Markus Wacker
Amtstierarzt

Sarah1
14.05.2006, 09:20
Hi!

Gestern gings zu den Hühnern. Nachbarni hatte ihre auch draußen, also wurden Tür und Tore aufgemacht, und die Hühner durften wieder in die Freiheit.

Nun noch eine Frage. Wie mache ich das mit den Kücken? Die haben einen ringsrum Kückendrahtgesicherten Freilauf. Sind nun 4 Wochen und 2 Tage alt. Kann ich die schon raus lassen, so wie die Großen, oder nur unter Aufsicht??

gaby
14.05.2006, 09:38
Meine laufen mit. Zu Anfang musst Du halt schaun wie die Großen die Kleinen annehmen. Evtl musst Du sie dann extra füttern.
gg

Enemy
14.05.2006, 18:01
http://www.pirmasenser-zeitung.de/artikel/06/swpfalz/2006-05-13/1/index.php

Geflügel darf wieder draußen gehalten werden
Regelung gilt ab Dienstag – Besondere Vorschriften bei Enten und Gänsen



Landkreis. Ab Dienstag, 16. Mai, darf das Geflügel im Landkreis und in der Stadt Pirmasens wieder frei rumlaufen. Möglich machen dies Ausnahmegenehmigungen, die von der Kreisverwaltung Südwestpfalz und von der Stadtverwaltung Pirmasens gestern erlassen wurden.


Das für die Geflügel-Aufstallungsverordnung zuständige Bundesministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der generellen Aufstallpflicht möglich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass das gehaltene Geflügel nicht in einem Vogelgrippe-Sperrbezirk, -Beobachtungsgebiet oder -Kontrollzone liegt, dass sich in unmittelbarer Nähe zu der Geflügelhaltung kein Gebiet befindet, in dem sich Watt- und Wasservögel sammeln, oder dass in einem ein Quadratkilometer großen Gebiet mehr als 20000 Stück Geflügel gehalten werden. Zum Vergleich: Im gesamten Landkreis Südwestpfalz sind rund 11000 Stück Geflügel gemeldet.


Freie Haltung der Behörde melden

Jeder Geflügelhalter, der seine Tiere wieder im Freien halten will, muss dies der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Abteilung Veterinärwesen, spätestens mit Aufnahme der Freilandhaltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und ihres Standortes bekannt geben.

Darüber hinaus gibt es für die Halter von Enten und Gänsen weitere Vorgaben zu beachten: Diese Tiere müssen nämlich weiterhin räumlich getrennt von sonstigem Geflügel gehalten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Enten und Gänse monatlich virologisch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung muss der Tierhalter hierzu auf eigene Kosten einen Tierarzt beauftragen.

An Stelle der virologischen Untersuchung kann der Geflügelhalter aber auch Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel (so genannten Sentineltieren) halten, wenn das Geflügel dazu dient, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen. In welchem Verhältnis (Anzahl) das sonstige Geflügel dabei zu den gehaltenen Enten oder Gänsen stehen muss, kann beim Veterinäramt der Kreisverwaltung erfragt oder den Hinweisen der Allgemeinverfügung, die am Montag auch in der PZ sowie in der nächsten Ausgabe sämtlicher Amtsblätter abgedruckt sein wird, entnommen werden.
Auch ist zu beachten, dass bei gemischter Haltung von Enten/Gänsen und sonstigem Geflügel jedes verendete Sentineltier virologisch untersucht werden muss.

Die bisher schon geltenden Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung, wie beispielsweise die Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt, das Betreten der Ställe von betriebsfremden Personen nur in Schutz- oder Einwegkleidung, die Bestimmungen über Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen sind weiterhin zu beachten.
Für Fragen sowie die Bekanntgabe der Freilandhaltung steht die Abteilung Veterinärwesen der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, Telefon 06331/809-205, E-Mail: veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de, zur Verfügung. (kv/hll)
Pirmasenser Zeitung vom 13.05.06 - Rubrik Südwestpfalz

HCS
15.05.2006, 13:12
Nachdem der Kreis wohl meine Adresse verschlampt hat, habe ich erst heute auf telefonische Nachfrage erfahren, dass Hühner im Kreis Ahrweiler seit Samstag Freigang haben. Gänse/Enten die übliche Regelung: Proben oder Sentinel-Tiere

Hans-Christoph

tine
15.05.2006, 15:26
Ich habe gerade mit dem Vet. telefoniert, im gesamten Landkreis Bad Dürkheim und Landkreis Neustadt/ Wstr. dürfen Hühner (vorerst bis zum 15. August) wieder im Freien gehalten werden. Enten u. Gänse dürfen auch raus, müssen aber monatl. untersucht werden ...

LG Tine

Dalmi
15.05.2006, 16:14
Hallo
Habe mit dem Veterinäramt gesprochen, Geflügel darf wieder raus,es wurde nix von Auflagen zu Gänsen oder Enten gesagt. Nur das man nochmals regestrieren lassen muß wenn man Freilandhaltung betreibt.
Also der Hunsrück ist frei,ggggg
GrußGruß Dalmi
Drücke allen anderen wo es noch nicht klar ist die Daumen! ;D

Sarah1
15.05.2006, 17:55
Tja, wir wohnen auf einem 400m Streifen, 200m von der imaginären Linie entfernt, und müßen wieder einstallen.

Geh jetzt heulen...

gaby
15.05.2006, 20:36
Wer misst denn da nach? Geht vielleicht Ausnahmegenehmigung?
gg

witte5
15.05.2006, 20:56
Musst du überhaupt viel nachfragen arme Sarah?

Kannst das nicht einfach so laufen lassen und dich doof stellen?

Oder steht das dick in der Zeitung?

Sarah1
16.05.2006, 19:17
Das stand woh in der Zeitung.

Nun habe ich heute mit dem VET- Amt telephoniert, die schicken mir eine Ausnahmegenehmigung zu, die dann noch diese Woche bearbeitet wird. TAmuß nicht kommen, weil wir nur Hühner haben- keine Enten oder so.

Wir müßen laut Verordnung 500m von fließendem Gewässer weg sein- das dürfte mit unserem Stall grad so hinhauen, der Rhein ist ein paar Meter weiter weg.

Hoffe, daß es klappt, die Frau am Telefon war sehr freundlich und schaut, daß die Genehmigung noch bis Fr raus ist.

Hoff Hoff Hoff.... :-/

Hamster
16.05.2006, 19:24
ich drücke dir und deinen Huhnis alle Daumen... ;)

Arne
16.05.2006, 20:31
Original von Hamster
ich drücke dir und deinen Huhnis alle Daumen... ;)

... wenn ich mich da anschließen dürfte.........!? 8)

Enemy
17.05.2006, 05:58
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2385548

Auslauf nur mit Auflagen
Hühner und Gänse dürfen wieder nach draußen - unter Bedingungen

Vom 16.05.2006

red. WIESBADEN Angesichts von mehr als 340 Nachweisen von Geflügelpest bei Wildvögeln sehen Tiermediziner die Gefahr für eine Übertragung des Geflügelpest-Virus auf Nutzgeflügel nach wie vor als hoch an. Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts empfehlen deshalb, die Stallhaltung beizubehalten und die Freilandhaltung an Bedingungen zu koppeln.

Auf dieser Grundlage ist seit 10. Mai eine neue Verordnung in Kraft, wie die Stadtverwaltung mitteilt: In Risikogebieten wie den in Wiesbaden an Rhein oder Main gelegenen Stadtteilen Biebrich, Schierstein, Amöneburg, Kastel und Kostheim bleibt die Stallpflicht bestehen für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, sofern sich die Ställe innerhalb von 500 Metern zum Ufer befinden. Geflügelhalter in diesen Stadtteilen, deren Ställe weiter als 500 Meter vom Ufer entfernt sind und die Geflügel im Freiland halten wollen, müssen beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz schriftlich eine Ausnahmegenehmigung von der so genannten "Aufstallungsverpflichtung" beantragen.

Wer Geflügel in den nicht genannten Stadtteilen Wiesbadens im Freiland halten will, muss dies der zuständigen Behörde spätestens mit Aufnahme der Freilandhaltung unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und des Standortes anzeigen, heißt es weiter.

Alle, die ihr Geflügel im Freiland halten wollen, müssen weiterhin die in der Allgemeinverfügung festgeschriebenen Verpflichtungen beachten, so die Stadt weiter. Dazu zählen die Untersuchungspflicht und Biosicherheitsmaßen. Die daraus entstehenden Kosten muss der Tierhalter tragen.

Fragen beantwortet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in der Teutonenstraße 1, telefonisch unter der 0611 / 89077-0, per Fax- 0611 / 89077-49 und E-Mail-Adresse poststelle@veterinaeramt-wi.hessen.de. Formulare zum Beantragen der Ausnahmeregel gibt´s im Internet unter der Adresse:

www.wiesbaden.de/vogelgrippe.

Nyckelpiga
23.05.2006, 21:15
Hallo,

Wiesbaden ist ja gar nicht Rheinland-Pfalz... :-)

Bei uns in Koblenz ist prinzipiell Freilandhaltung pauschal genehmigt. Ich habe erst am 12.05 angerufen, da fragte mich Frau Malm: ob die Tiere noch nicht wieder draussen wären, laut Vwerordnung vom 09.05. wären in Koblenz alle Vorraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen gegeben und es wurde pauschal erlaubt die Tiere im Freiland zu halten.

Soweit so gut. Mal sehen was der Sommer/Herbst bringt. Ich hoffe mal, dass die Wissenschaft nicht untätig bleibt und feststellt, dass Aufstallung nicht wirksam ist, die Politik schafft hoffentlich auch was bis Herbst.

SetsukoAi
24.05.2006, 16:05
Ich bekam gestern Post von unserem Vet Amt mit der neuen Verordung. Ich muss denen jetzt Angeben wie ich verfahren will. Entweder Tupferproben oder verendete Sentineltiere untersuchen lassen.

Ist ja logisch was ich mache :D. Habe ja so oder so Hühner und Puten bei meinem Wassergeflügel laufen, dann kann ich diese auch als Sentineltiere angeben oder?
Sie werden ja dadurch nicht weniger Wert.