Enemy
03.05.2006, 13:29
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=12468
Die zum Schutz vor Vogelgrippe verhängte Stallpflicht für Geflügel soll auf Druck der Bundesländer gelockert werden.
Dem Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) liege ein Referenten-Entwurf zur Entscheidung vor, wonach ein Großteil des Freiland-Geflügels schon bald wieder ins Freie dürfe, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums nach einem Bund-Länder-Treffen von Vogelgrippe-Experten in Berlin. Wann Seehofer über den Entwurf entscheiden will, war zunächst nicht bekannt.
Die Länder hätten sich geschlossen gegen die von Seehofer zunächst favorisierte unbegrenzte Stallpflicht gestellt, sagte die Sprecherin in Düsseldorf. Nach dem neuen Entwurf solle die Stallpflicht nur in Regionen gelten, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist. Im Stall bleiben soll Geflügel ferner auch in der Nähe von offenen Gewässern sowie in Gebieten mit sehr hoher Geflügeldichte.
Geflügelmärkte sollen weiterhin verboten bleiben. In Bestände mit Enten und Gänsen sollen zur Vorbeugung Hühner als Kontrolltiere eingestellt werden, weil diese auf das Virus schneller reagieren. Gelockert werden sollen im Gegenzug die Auflagen für Ausnahme-Genehmigungen von der Stallpflicht, etwa die Vorschrift zum Ausbreiten von Netzen oder Planen über Freigehegen.
Die zum Schutz vor Vogelgrippe verhängte Stallpflicht für Geflügel soll auf Druck der Bundesländer gelockert werden.
Dem Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) liege ein Referenten-Entwurf zur Entscheidung vor, wonach ein Großteil des Freiland-Geflügels schon bald wieder ins Freie dürfe, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums nach einem Bund-Länder-Treffen von Vogelgrippe-Experten in Berlin. Wann Seehofer über den Entwurf entscheiden will, war zunächst nicht bekannt.
Die Länder hätten sich geschlossen gegen die von Seehofer zunächst favorisierte unbegrenzte Stallpflicht gestellt, sagte die Sprecherin in Düsseldorf. Nach dem neuen Entwurf solle die Stallpflicht nur in Regionen gelten, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist. Im Stall bleiben soll Geflügel ferner auch in der Nähe von offenen Gewässern sowie in Gebieten mit sehr hoher Geflügeldichte.
Geflügelmärkte sollen weiterhin verboten bleiben. In Bestände mit Enten und Gänsen sollen zur Vorbeugung Hühner als Kontrolltiere eingestellt werden, weil diese auf das Virus schneller reagieren. Gelockert werden sollen im Gegenzug die Auflagen für Ausnahme-Genehmigungen von der Stallpflicht, etwa die Vorschrift zum Ausbreiten von Netzen oder Planen über Freigehegen.