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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verordnung nicht gültig???



Achim
30.04.2006, 10:06
Ich habe eben gehört, dass Seuchenhofer die Verordnung gar net mehr verlängern dürfte, weil er schon zu oft verlängert hatte...
Die Abstimmung für das GESETZ soll am 10 Mai sein...
dann noch ein schönes Wochenende -.-
Man sieht sich am Do in Berlin...

Linny0710
30.04.2006, 10:11
Woher hast Du das?????????????????????????? ???

Larasta
30.04.2006, 10:28
Na dann erst recht

AUF NACH BERLIN UND DANN

:laola ALLE ZUSAMMEN:prot

gaby
30.04.2006, 10:34
Doch, diese Verlängerung darf noch, danach muss er entweder eine neue Vo über 3 Mon erlassen oder das Gesetz in trockenen Tüchern haben.
gg

PaterZwieback
30.04.2006, 23:42
Original von gaby
Doch, diese Verlängerung darf noch, danach muss er entweder eine neue Vo über 3 Mon erlassen oder das Gesetz in trockenen Tüchern haben.
gg


Hallo!

Zur Zeit ist es ja eine Ordnungswidrigkeit und man bekommt ein Bußgeldbescheid,da es eine Verordnung ist,wenn man seine Hühner frei rumlaufen hat.

Wenn es dann ein GESETZ ist,Geflügel über Jahre hinweg einzusperren,ist es dann eine Straftat und bekommt man dann eine Mindeststrafe von 2 Jahren?

Wer hat da Ahnung oder könnte seinen Anwalt mal fragen?

Dann wäre man ja nach dem Gesetz vieleicht sogar ein Verbrecher.Wow!

Einen schönen 1.Mai!!!


Tschüß Uwe

witte5
01.05.2006, 00:09
Da müssen wir auf das Gesetz warten, und sehen wie Verstöße geahndet werden. Sollte da eigentlich drin stehen.

z. B. ist Ladendiebstahl auch gesetzlich verboten. Wenn du einmal einen begehst, ist man evtl noch nachsichtig, beim zweiten mal werden sie dann böse, und wenn du dann eine Bank ausraubst gehst du in den Knast und bist vorbestraft.

Und auch wegen einer Ordnungswidrigkeit kannst du, wenn du sämtliche Zahlungen verweigerst und Bescheide ignorierst in den Knast gehen. Im Moment können sie ja auch bis 25.000.-- € gehen, ist aber Ermessenssache. Einer hatte hier geschrieben, dass nach Verpfeifung 30,-- € zu zahlen waren.

Abwarten und beten, dass wir uns mit solchen Fragen nie beschäftigen müssen!

blauhuhn
01.05.2006, 09:52
Auf das GESETZ sollte man nicht warten. Gegen ein Gesetz zu klagen ist sehr kostenintensiv und hat weniger Erfolgsaussichten.
Verstößt man gegen ein Gesetz, wird man straffällig. Ob es zu einer Vorstafe kommt, hängt von der Höhe der Geld/Haftstrafe ab.
Zuerst muß S...hofer einen Gesetzentwurf vorlegen,der muß dann vom Bundesrat abgesegnet werden. Bis zum 10.Mai schaftt er das wohl nicht,aber bis August auf jeden Fall.
Bevor das FLI keine neue Risikobewertung vorlegt, wird die Stallpflicht nicht enden.In der letzten Risikobewertung wird klar gesagt, Freilandhaltung (auch im landwirtschaftlichen Bereich) nur noch mit strengen Auflagen,unter totaler staatlicher Kontrolle,Freilandhaltung in s.g. Risikogebieten wird es NICHT geben.Auch um den Preis, dass Landwirte Konkurs anmelden müssen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sollten private Geflügelhalter,Bio-Landwirte und konventionelle Landwirte an einem Strang ziehen,Schulterschluß ist angesagt,es betrifft alle. Noch ist private Geflügelhaltung nicht genehmigungspflichtig, ich befürchte, zukünftig wird die Genehmigungspflicht mit strengen,kostspieligen Auflagen und staatlicher Kontrolle kommen.

Das ist die aktuelle Liste der Lobbyisten im deutschen Bundestag(lange Ladezeit).
http://www.bundestag.de/bic/archiv/sachgeb/lobbyliste/lobbylisteaktuell.pdf

Hier ein Artikel über die Macht der Lobbyisten

http://www.bpb.de/files/LD34GU.pdf

Mein besonderer Dank gilt der Bundeskanzlerin Merkel, die den wirklich kompetenten Politiker Seehofer in dieses Ministeramt berufen hat.

becki
01.05.2006, 11:58
Nur zur Hintergrundinfo: Wenn etwas durch Gesetz geregelt ist, dann heißt das nicht automatisch, dass ein Verstoß eine Straftat ist. Es gibt unendlich viele Gesetze, in denen Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten sind. Und es gibt viele, die Straftatbestände beinhalten. Der Unterschied OWi - Straftat besteht zum einen im Verfahren (Ordnungswidrigkeitengesetz beim einen, Strafprozessordnung beim anderen), zum anderen in der Zuständigkeit (Verwaltungsbehörde bei OWI, Staatsanwaltschaft bei der Straftat).

Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung liegt in der Frage, von wem was kommt. Einm Gesetz kommt von der Legislative (Parlament), eine Verordnung kommt von der Exekutive (Regierung / Behörde).

So, genug kluggeschissen...

Grüße
becki

witte5
01.05.2006, 12:42
Hast du aber toll kluggeschissen - mein zaghafter Versuch der Erklärung in anständiges Juristendeutsch übersetzt...