Sarah1
26.04.2006, 18:00
Das habe ich grad noch gefunden und hoffe, daß es vielleicht doch noch ein Ende der Stallpflicht gibt:
Conrad: Aufstallungsverordnung des Bundes weder notwendig, noch praktikabel noch wirtschaftlich vertretbar
Umweltministerin Margit Conrad hat die Pläne des Bundes zur unbefristeten Aufstallung von Geflügel in weiten Teilen als nicht praktikabel bezeichnet. Die Stallpflicht unter sehr restriktiven Bedingungen auf unbestimmte Zeit deutschlandweit weiterzuführen schieße weit über das Ziel hinaus.
„Wir werden mit der Geflügelpest leben müssen; sie ist auch nicht neu, bei Wildvögeln schon gar nicht. „Selbstverständlich müsse alles getan werden, um ein weiteres Ausbreiten der Tierseuche zu verhindern“, so die Ministerin. Wir dürfen aber nicht eine tierschutzgerechte Geflügelproduktion in Deutschland kaputt machen und Importe aus Ländern beziehen, die ebenso oder noch mehr von der Geflügelpest betroffen sind.
Enten und Gänse können nicht dauerhaft im Stall gehalten werden, schon gar nicht als Zuchttiere. Tierschutzaspekte müssten genauso in die Abwägung einbezogen werden wie die wirtschaftlichen Folgen. Ab dem 11. Mai dürfen nach EU-Recht Produkte aus aufgestallter „ursprünglicher Freilandhaltung“ nicht mehr als solche verkauft werden. „Das bedeutet z.B., dass es bei Verlängerung der Stallpflicht auf unbestimmte Zeit in Deutschland kein Enten- und Gänsefleisch mehr geben wird, das in Deutschland erzeugt wurde. Eine wirtschaftliche Haltung dieser Tiere kann nur in Freilandhaltung erfolgen. Die Ausnahmemöglichkeiten der Bundesverordnung seien aber mit so scharfen Auflagen versehen, dass eine Freilandhaltung praktisch unmöglich wird.
Conrad tritt für ein risikoorientiertes Vorgehen ein. D.h. eine Aufstallpflicht nur in der Umgebung von Gewässern, die für Wildgeflügel Rast- und Brutplätze darstellen. Aber Regionen, die abseits von Gewässern liegen und in denen bisher keine Geflügelpest festgestellt wurde, könnten grundsätzlich von der Stallpflicht ausgenommen werden. Sie müssen aber der tierärztlichen Beobachtung unterliegen, die verbindlich festzuschreiben ist. Bei neuen Fällen von Geflügelpest kann jederzeit die Stallpflicht wieder eingeführt werden. Derzeit sieht die Verordnung des Bundes Ausnahmen für die Freilandhaltung nur auf Antrag vor. „Die Vorstellung, dass nur nach Einzelfallantrag über Ausnahmen von der Stallpflicht entschieden werden kann, ist praxisfern. Allein in Rheinland-Pfalz gibt es ca. 14.000 Rassegeflügel- und Hobbyhalter.“
„Wir müssen die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings in unsere Handlungsstrategie einbeziehen. Große Regionen und ganze Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie Bremen und Hamburg, haben bisher keine Fälle von Geflügelpest“, so die Ministerin.
„Es müssen Lösungen gefunden werden, die dem Schutzbedürfnis entsprechen, praktikabel sind, tierschutz- und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und europa-tauglich sind“, forderte Conrad.
Conrad: Aufstallungsverordnung des Bundes weder notwendig, noch praktikabel noch wirtschaftlich vertretbar
Umweltministerin Margit Conrad hat die Pläne des Bundes zur unbefristeten Aufstallung von Geflügel in weiten Teilen als nicht praktikabel bezeichnet. Die Stallpflicht unter sehr restriktiven Bedingungen auf unbestimmte Zeit deutschlandweit weiterzuführen schieße weit über das Ziel hinaus.
„Wir werden mit der Geflügelpest leben müssen; sie ist auch nicht neu, bei Wildvögeln schon gar nicht. „Selbstverständlich müsse alles getan werden, um ein weiteres Ausbreiten der Tierseuche zu verhindern“, so die Ministerin. Wir dürfen aber nicht eine tierschutzgerechte Geflügelproduktion in Deutschland kaputt machen und Importe aus Ländern beziehen, die ebenso oder noch mehr von der Geflügelpest betroffen sind.
Enten und Gänse können nicht dauerhaft im Stall gehalten werden, schon gar nicht als Zuchttiere. Tierschutzaspekte müssten genauso in die Abwägung einbezogen werden wie die wirtschaftlichen Folgen. Ab dem 11. Mai dürfen nach EU-Recht Produkte aus aufgestallter „ursprünglicher Freilandhaltung“ nicht mehr als solche verkauft werden. „Das bedeutet z.B., dass es bei Verlängerung der Stallpflicht auf unbestimmte Zeit in Deutschland kein Enten- und Gänsefleisch mehr geben wird, das in Deutschland erzeugt wurde. Eine wirtschaftliche Haltung dieser Tiere kann nur in Freilandhaltung erfolgen. Die Ausnahmemöglichkeiten der Bundesverordnung seien aber mit so scharfen Auflagen versehen, dass eine Freilandhaltung praktisch unmöglich wird.
Conrad tritt für ein risikoorientiertes Vorgehen ein. D.h. eine Aufstallpflicht nur in der Umgebung von Gewässern, die für Wildgeflügel Rast- und Brutplätze darstellen. Aber Regionen, die abseits von Gewässern liegen und in denen bisher keine Geflügelpest festgestellt wurde, könnten grundsätzlich von der Stallpflicht ausgenommen werden. Sie müssen aber der tierärztlichen Beobachtung unterliegen, die verbindlich festzuschreiben ist. Bei neuen Fällen von Geflügelpest kann jederzeit die Stallpflicht wieder eingeführt werden. Derzeit sieht die Verordnung des Bundes Ausnahmen für die Freilandhaltung nur auf Antrag vor. „Die Vorstellung, dass nur nach Einzelfallantrag über Ausnahmen von der Stallpflicht entschieden werden kann, ist praxisfern. Allein in Rheinland-Pfalz gibt es ca. 14.000 Rassegeflügel- und Hobbyhalter.“
„Wir müssen die Ergebnisse des Wildvogelmonitorings in unsere Handlungsstrategie einbeziehen. Große Regionen und ganze Länder wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt sowie Bremen und Hamburg, haben bisher keine Fälle von Geflügelpest“, so die Ministerin.
„Es müssen Lösungen gefunden werden, die dem Schutzbedürfnis entsprechen, praktikabel sind, tierschutz- und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und europa-tauglich sind“, forderte Conrad.