PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gericht: keine Keulung (bereinigt)



dehöhner
12.04.2006, 08:24
Interessanter Beitrag. Frau ging vor Gericht und die Tiere brauchen nicht gekeult werden, da sie isoliert wurden:

http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/12/politik/822747.html

dehöhner

*Hühnerjan
12.04.2006, 09:14
alt

Cassandra
12.04.2006, 13:22
hallo

das urteil wurde angefochten und heute ist angeblich der 2te termin..gibt eh nen thread drüber..es ist nicht anzunehmen das es beim ersten urteil bleiben wird

Tina

ponyziegehuhn
12.04.2006, 15:12
habe soeben eine Abschrift der Urteile angefordert, weil diese noch nicht im vollen Wortlaut veröffentlicht wurden.
Das Vergnügen kostet mich 5,-- die ich aber gerne investiere, wenn wir aus den beiden (gibt nämlich 2 zu dem Thema!) Urteilen für uns hilfreiche Informationen ziehen können.

Drückt die Daumen, daß ich sie schnell bekomme!!!

ponyziegehuhn
12.04.2006, 17:58
habe die Urteile mittlerweile vorliegen (daß dagegen Rechtsmittel eingelegt wurde, wissen wir ja schon).

Ackere mich gerade durch die Seiten durch, nur soviel vorab:

gemeinsam ist beiden Fällen, daß Tauben wohl vom Geltungsbereich der Geflügelpestverordnung erfasst sind, wobei aber auch das Gericht eine andere Betrachtungsweise als denkbar anspricht

unterschiedlich ist anderes:

Fall 1: derjenige, der glaubhaft versichern konnte, seine Tauben ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Ausbruchs von H5N1 eingesperrt und ohne jeglichen Fremdvogelkontakt waren (und der diese Maßnahme auch weiterhin aufrecht erhalten kann), hatte vorerst Glück -> keine Keulung (hoffentlich sieht es auch das OVG so)

Fall 2: die Tauben hatten weiterhin Freiflug und sind noch am 10.4. herumgeflogen, hätten also nach Auffassung des Gerichtes sich jederzeit noch irgendwo anstecken können. In diesem Fall sieht das Gericht das öffentliche Interesse daran, jegliche Übertragungsgefahr auszuschließen höher als die privaten Interessen des Tierhalters -> hier kein Schutz vor Keulung bzw. vor Vollzug des Bescheides

Ich werde die Urteile noch auf für uns Verwertbares weiter prüfen und dann berichten. Vorab: Fall 1 ist für uns der, der uns Argumente liefert. Es werden keine Unterschiede zwischen Tauben und anderem Geflügel gemacht, was schon mal erfreulich ist für uns Hühnerhalter. Bis jetzt gibt die Geflügelpestverordnung nämlich nichts her, was in dem konkreten Fall eine Tötung als einzig erfolgversprechende Maßnahme erscheinen hätte lassen.

Eine Problematik stellt sich mir jedoch in Anbetracht des Falles 2:
Meine Hühner sind mit Ausnahmegenehmigung draußen. Von Verdachtsfällen in der näheren Umgebung erfährt man u.U. nicht rechtzeitig - erfährt man dann von einem bestätigten Fall, mag argumentiert werden, jetzt sei es zu spät zum Aufstallen. So schnell kann man ggfs. gar nicht reagieren.
Prinzipiell ist in meinen Augen das Amt verpflichtet, den Hühnerhaltern unverzüglich zu melden, wenn es eine bestätigte Seuche im Umfeld gibt. Wofür melde ich meine Hühner denn? Bestimmt nicht dazu, daß man sie schneller zum Keulen auf den Stundenplan setzt, sondern damit man mich auch sofort informiert, wenn etwas passiert, damit ich reagieren kann.


Frage am Rande: wie sieht man das wohl, wenn ich meine Hühner im Fall des Falles mit ins Haus nehme? Da wird zwar manchmal auch ein Fenster zum Lüften geöffnet, aber daß sich bei mir im Wohnzimmer Schwäne, Enten etc. tummeln, kann wenigstens keiner behaupten.

dehöhner
12.04.2006, 18:05
Original von *Hühnerjan
alt

Bin wohl "von gestern" :D das liegt wohl daran, daß ich längere Zeit nicht mehr in der Rubrik "Vogelgrippe" nachgelesen habe. Mit Absicht ! Ich hatte das alles über und wollte nix mehr hören über diese ganze Berichterstattung, den Frust etc.
Aber jetzt bin ich schon gespannt, wie es zum 1. Mai weitergeht. Ich rechne mit allem. Wahrscheinlich mit weiterer Aufstallung.

dehöhner

ponyziegehuhn
12.04.2006, 18:22
das OVG Bautzen hat tatsächlich das Urteil des VG Bautzen (das war der zunächst erfreuliche Fall) aufgehoben - diese Urteil habe ich nun auch angefordert, weil ich sehen möchte, mit welchen Argumenten nun doch die Tötung begründet werden soll.

Ist das nicht zum Kotzen?!

Könnte man nicht einfach mal untersuchen, ob die Tauben, die ja offensichtlich gesund sind (oder muß es schon heißen "waren" ???) überhaupt das Virus in sich trugen?
Nein, gleich einen Rundumschlag, sind die besessen, diese Mörderbanden?

Schämt sich das Geschmeiß denn nicht, sich zum willigen Schergen von Politikern zu machen, die zwar das Wort "christlich" im Parteinamen führen, aber wahrscheinlich nicht mal wissen, wie man es schreibt?

Wenn das so weiter geht, ziehen meine Hühner jetzt an Ostern tatsächlich zu mir ins Wohnhaus. Mein Wohnhaus ist für die Mörderbanden tabu, dafür werde ich sorgen und sei es mit der Schrotflinte. Es reicht!!
Jetzt hatte man mal Hoffnung...

*Sabine*
12.04.2006, 19:09
Hallo Ponyziegehuhn,


Wenn das so weiter geht, ziehen meine Hühner jetzt an Ostern tatsächlich zu mir ins Wohnhaus. Mein Wohnhaus ist für die Mörderbanden tabu, dafür werde ich sorgen und sei es mit der Schrotflinte. Es reicht!!

Leider wird Dir auch das nicht helfen, im Tierseuchengesetz ist festgeschrieben, dass die Mörderbanden völlige Handlingsfreiheit haben, die dürfen im Zweifelsfall sogar Häuser aufbrechen und durchsuchen falls keiner auf Klingeln reagiert.
So wie ich das in dem Video von "heute" gesehen habe, haben die Behörden ja an den Häusern geklingelt, ich kann mir vorstellen, dass die auch die Kanarien und andere Ziervögel mitnehmen wenn es irgendein Beamtenar**** für notwendig erachtet.

Gruß Sabine

Landei
12.04.2006, 19:28
Tja, da gehts dann nur noch ums Prinzip, dass eben ein Beschluß gerade gegen Widerstand vom Volk durchgesetzt wird.

Ob echte Gefahr, Infektion vorliegend oder nicht, etc.
ist denen dann egal.

Geschmeiss... :boese

gaby
13.04.2006, 16:23
Habe alles was hier nicht hingehört abgetrennt!
gg

gaby
13.04.2006, 17:22
Hier noch " rettungswürdige " Beiträge:

von Redcap:
Dabei steht in der EU Richtlinie kein Wort davon, dass in der Schutzzone alles gekeult werden muss, sondern ...
(18 ) Die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung hochpathogener Aviärer Influenza sollten sich unter Berücksichtigung der geltenden Tierschutzvorschriften der Gemeinschaft in erster Linie auf die Räumung infizierter Bestände gründen.

Eigentlich wär das eine Anlegenheit, die wir vor den Europäischen Gerichtshof bringen sollten!

von Hamster: wat meinste, kriegen wir das hin?

von Redcap:
Wenn wir das im Namen des Bündnisses (als Verein/Verband) machen würden ... würde man uns jedenfalls ernstnehmen ... Mitgliedertechnisch und Spendetechnisch wärs werbewirksamer als das was wir bisher machen ... Banner sammeln ...

Jedenfalls kann man uns nicht länger vorwerfen, wir tun nichts anderes als im Netz zu verstauben ...



Der Rest gehört einfach nicht zum Thema!
gg

kuscheltier
13.04.2006, 18:46
hallo sabine



zitat
Leider wird Dir auch das nicht helfen, im Tierseuchengesetz ist festgeschrieben, dass die Mörderbanden völlige Handlingsfreiheit haben, die dürfen im Zweifelsfall sogar Häuser aufbrechen und durchsuchen falls keiner auf Klingeln reagiert.


was ist ein zweifelsfall ???

und was ist wenn ich gerade auf der arbeit bin -brechen die dann meine wohnung auf ???

das kann ich mir nicht vorstellen-das kenn ich nur bei- gefahr in verzug-

lg dagmar

Flöckchen
13.04.2006, 21:10
Wie wäre es wenn einer einen fähigen anwalt besorgt ? die anderen die mitmachen wollen zahlen jeden monat einen Betrag an diesen anwalt. ( 10 Euro z.b. ) und wenns dann hart auf hart kommt , kann dieser anwalt arbeiten ohne nach Geld zu fragen ! Und wir könnten zusammen was unternehmen gegen die Mörder die an unsere Tiere wollen ! Ist nur ein vorschlag, eine Idee, so machen es die großen Firmenbosse um immer Verteidigungsfähig zu bleiben !

Liebe Grüße von Micha :)

kuscheltier
13.04.2006, 21:18
hallo flöckchen

die idee ist gar nicht so schlecht :)
ich wäre dabei
jetzt brauchen wir nur noch einen hühnerfreundlichen fähigen anwalt

lg dagmar

CaroK
13.04.2006, 21:38
man könnte noch als Argument nehmen, dass es sich bei einer Geflügelseuche ja nicht so verhält wie bei anderen Tieren...z.B. gibt es keine Wildrinder, so dass Keulungen von Rindern in einem Gebiet evtl. etwas eindämmen könnte....bei Vögeln gibt es aber sehr viele Wildvögel, die im gleichen Gebiet leben und so bringt da eine bezirksweise Keulung nicht wirklich viel...

Caro

ponyziegehuhn
13.04.2006, 21:55
auch das Urteil des OVG habe ich mittlerweile vorliegen. Es scheint, daß der Argumentation des Freistaates Sachsen gefolgt wird, der behauptet, das Virus könne auch über die Luft übertragen werden.

Dies nun amtlich aufgestellte (hanebüchene) Behauptung, der zudem in einem Präzedenzfall gefolgt wurde, führt die ganze Stallpflicht etc. ad absurdum.
Wenn's so wäre, daß die Übertragung auf dem Luftwege stattfinden kann, dann hätten die Politiker schlicht und ergreifend gelogen und dann hätte weder Stallpflicht Sinn (weil Luft in jeden Stall reinmuß und nicht jeder hat Luftfilteranlagen an seinem Hühnerstall) noch Keulungsmaßnahmen in einem bestimmten Gebiet. Die Luft macht nämlich nicht an der 3km-Grenze halt.

gaby
13.04.2006, 22:20
Aber die Viren werden doch wohl nicht über die Absperrungen gehen? und einfach die rotweißen Bändchen mißachten? Das ist doch verboten? :roll
gg

Hamster
14.04.2006, 09:09
wenn das Virus über die Luft übertragen wird, warum haben wir dann in Deutschland überhaupt noch lebende Vögel? :hheiss

*Sabine*
14.04.2006, 10:05
Hallo Dagmar,

Tierseuchengesetz (http://81.169.159.66/html/zdel/?download=Tierseuchengesetz_.pdf)

Besoders interessant sind die Paragrafen 24 (Tötung), 17c (regelt die Zulassung von Impfstoffen), 65 Abs.(2) (daraus können die Behörden sogar ableiten, dass Katzen ebenfalls getötet werden).

Aus §65 ist auch ersichtlich, dass wenn niemand zu Hause ist, können die tun und lassen was sie für richtig erachten.

Den "Vogel" schießt allerdings §73 ab:


das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz) wird in soweit eingeschränkt

Steht in Abs.3b

Wenn man sich durch den Gesetzestext arbeitet, stelt man auch fest, dass überall im Gesetz die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt, in der Praktischen Umsetzung sieht das bei Seehofer & Co. allerdings etwas anders aus.

Mit "Zweifelsfall" meinte ich eigentlich nur, dass sowieso kein Verantwortlicher Ahnung hat und von daher die Tötung jedweden Geflügels anordnen wird. Werr nicht zu Hause ist, kauft sich eben hiunterher eine neue Haustür.

Vielleicht hat der Tot der Tauben auch etwas positives und bringt endlich Solidarität in die "verfeindeten" Lager der Geflügel (Vogel) -züchter. Jedenfalls habe ich Anfang der Woche mit einem Taubenzüchter gesprochen, der wollte sich per einstweiliger Verfügung vor der Keuung retten, da wird HOFFENTLICH endlich mal ein umdenken in Gang gesetzt.

Gruß Sabine

kuscheltier
14.04.2006, 19:00
hallo sabine

das ist ja grauenhaft :owas in deutschland so möglich ist

danke für die ausführliche antwort

ich hoffe ja immer noch das die vg an mir vorüber zieht

lg dagmar