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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hahn kastrieren?



Goofy61
24.07.2012, 09:14
Hallo Ihr Lieben,

in unserer Hühnerschar haben wir zwei kleine Cochins.
Beide sind super zahm und anhänglich. Bevor man sie nicht beide hochgehoben und gekuschelt hat, kann man keinen Schritt im Hühnergehege machen, ohne dass sie zwischen den Beinen wuseln und auf den Schuhen sitzen.
Sie hören auch auf ihren Namen. Ruft man:"Cochin!" so kommen sie aus der hintersten Ecke angeflitzt.

Nun das Problem, was sich ergeben könnte:
Da wir die Beiden als Küken bekommen haben, wissen wir noch nicht, was ihr Geschlecht ist.
Wir wollen wegen der Nachbarn nur Hühner halten. Was ist nun, wenn sich bei den beiden Cochins herausstellt das ein oder noch schlimmer zwei Hähne befinden.
Anfangs haben wir daran gedacht, sie dann bei Zeiten zu schlachten.
Diesen Gedanken haben wir jedoch schon längst verworfen. Die beiden Kuschelhühner/hähne sind uns zu sehr ans Herz gewachsen und sollen bei uns alt werden.

Ich habe hier im Forum nun schon einiges darüber gelesen, dass man einen Hahn kastrieren könnte.
Nun die Fragen:- hat damit Jemand schon Erfahrung gemacht? - dürfen das Tierärzte in Deutschland?

Liebe Grüße
Gottfried

Bartzwerg
24.07.2012, 09:32
Was bitte hat Kastrieren mit dem Krähen zu tun?

Goofy61
24.07.2012, 09:34
Kastrierte Hähne krähen nicht mehr.

hühnerleiter
24.07.2012, 09:45
Oh mein Gott.
Ein sehr gutes Beispiel warum ich es problematisch finde wenn jemand Hühner halt und nicht in der Lage ist zu schlachten.

suppenhahn
24.07.2012, 09:55
Kastrierte Hähne krähen nicht mehr.
Wo es doch auch vorkommt, dass sogar Hühner krähen?:unsicher

http://de.wikipedia.org/wiki/Kapaun

Ein Kapaun kräht seltener als ein unkastrierter Hahn. Seine Stimme klingt heiserer, tremolierend, fast gläsern.

suppenhahn
24.07.2012, 09:59
Hallo Ihr Lieben,... Die beiden Kuschelhühner/hähne sind uns zu sehr ans Herz gewachsen und sollen bei uns alt werden.

Sie sollen aber auch wissen, dass durch diesen Eingriff sich "die Persönlichkeit" der Hähne ändert und unter Umständen die Individuen nicht mehr so "liebenswert" sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kapaun

Lexx
24.07.2012, 10:00
Goofy, ich kann fast nicht glauben, das Du tatsächlich hier im Forum die Suche bemüht hast und Dich reingelesen. Denn dann wüsstest Du, das aus tierschutzrechtlichen Gründen eine Kastration für Hähne, also das sogenannte Kapaunisieren, verboten ist. Wenn, dann muß der Tierarzt eine medizinische Indikation anführen. Dann ist der Eingriff gefährlich und mit einer Vollnarkose verbunden. Irgendwo geistert bei Medienhuhn sogar ein Beitrag rum, das einem TA bei einer dieser VOX-Tiersendungen der eigene Hahn dabei auf dem OP-Tisch verstorben ist. Also, hättest Du Dich tatsächlich belesen, dann hättest Du Dir sicherlich die Frage erspart. Das Fazit mag ja sein, das man so einem Hahn das Leben rettet, aber zu welchem Preis? Physisch und psychisch ist so eine Fast-Geschlechtsumwandlung sicherlich kein Spaß.

KerK
24.07.2012, 10:05
Moin!

Wollte ebenfalls gerade was zum Krähen schreiben, aber das wurde ja nun von suppenhahn erledigt.

Das (nicht notwendige) Kastrieren eines Hahnes ist in Deutschland verboten. (Habe leider keine Quelle gefunden, hat da jmd. was?)
Außerdem liegen, wie allgemein bekannt, die Hoden beim Haushahn innen, sodass die OP für nicht geübte Personen ungleich risikoreicher sein dürfte als beispielsweise eine Kastration bei Hund oder Katze.
Gab hier vor längerer Zeit mal einen Thread, da hat ein TV-Tierarzt einen Hahn kastrieren wollen, der ist ihm dann aber noch auf dem OP-Tisch eingegangen.

Grüße

edit: erst suppenhahn und dann Lexx, heut' bin ich einfach zu langsam... ;)

Goofy61
24.07.2012, 10:20
Alles klar! >:(

Bevor ich jetzt hier ganz als unfähig und unwissend ans Kreuz genagelt werde, werde ich mich hier nicht mehr einbringen!

Tut mir leid, das brauch ich jetzt nicht. Hatte wirklich gehoffe einige vernünftige Antworten zu erhalten und wollte nicht gleich in der Luft zerrissen zu werden!

Nopi
24.07.2012, 10:21
Moin,

nur eine Pauschalaussage:



In Deutschland ist das Kastrieren von Hähnen verboten, weil sich herausstellte, dass die in Deutschland dazu verwendeten Medikamente für den Menschen gesundheitsschädlich sind. aus tz-online (http://www.tz-online.de/magazin/kochen/muenchens-koeche-einkaufen-blick-paradies-alfons-schuhbeck-tz-1046965.html)

Gruß
Stefan

Nopi
24.07.2012, 10:22
Au Mann... Sag doch vorher, dass nur "gewünschte" Antworten gewünscht sind und welche Art von gewünschter Antwort gewünscht ist... Zum Kotzen...

suppenhahn
24.07.2012, 10:27
Moin,

nur eine Pauschalaussage:

aus tz-online (http://www.tz-online.de/magazin/kochen/muenchens-koeche-einkaufen-blick-paradies-alfons-schuhbeck-tz-1046965.html)

Wird wohl auch im Ermessen des TA liegen, der "solches ja prinzipiell darf und kann" - und wenn die Hähne nicht in den Topf kommen, wird das ja i. O. sein.:jaaaa:

Goofy61
24.07.2012, 10:29
Wird wohl auch im Ermessen des TA liegen, der "solches ja prinzipiell darf und kann" - und wenn die Hähne nicht in den Topf kommen, wird das ja i. O. sein.:jaaaa:

Danke!

Wontolla
24.07.2012, 10:29
Jetzt würde ich aber doch gerne wissen, wo Kapaunisieren in Deutschland verboten ist. Im Tierschutzgesetz ist es ausdrücklich erlaubt. Wie oft muss man das noch einstellen?

Nopi
24.07.2012, 10:54
Das Einzige, was ich finde, ist eine EU-Richtlinie, die wiederum das den Ländern überlässt:



Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten genehmigen, dass Tiere kastriert werden. Die Kastration darf nur unter tierärztlicher Überwachung und von Personen vorgenommen werden, die einen speziellen Lehrgang absolviert haben.
-> Richtlinie 2007/43/EG des Rates vom 28. Juni 2007 mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern Text von Bedeutung für den EWR (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:182:0019:01:DE:HTML)

Gruß
Stefan

Lexx
24.07.2012, 10:58
Jetzt würde ich aber doch gerne wissen, wo Kapaunisieren in Deutschland verboten ist. Im Tierschutzgesetz ist es ausdrücklich erlaubt. Wie oft muss man das noch einstellen?

Das haben wir ja auch schon öfters durch, ich finde zum Beispiel im Tierschutzgesetz im betreffenden Paragraphen nichts, was ein Kapaunisieren erlaubt.

§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 1.der Eingriff im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder

b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,

3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,

5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Im Anschluss an die Kastration eines über sieben Tage alten Schweines sind schmerzstillende Arzneimittel einschließlich Betäubungsmittel bei dem Tier anzuwenden.

Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen.

Die in Satz 6 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:

1.der Zweck des Eingriffs,

2.die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,

3.die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,

4.Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,

5.Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,

6.die Begründung für den Eingriff.

(2) Verboten ist, beim Amputieren oder Kastrieren elastische Ringe zu verwenden; dies gilt nicht im Falle des Absatzes 3 Nr. 3 oder des § 5 Abs. 3 Nr. 4.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann die zuständige Behörde 1.das Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,

2.das Kürzen der Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel, das nicht unter Nummer 1 fällt,

3.das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern mittels elastischer Ringe
erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerläßlich ist. Die Erlaubnis ist zu befristen und hat im Falle der Nummer 1 Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person zu enthalten.

(4) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die dauerhafte Kennzeichnung von Tieren, an denen nicht offensichtlich erkennbare Eingriffe vorgenommen worden sind, vorzuschreiben, wenn dies zum Schutz der Tiere erforderlich ist.

(5) Der zuständigen Behörde ist im Falle des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 3 auf Verlangen glaubhaft darzulegen, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist.



http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000403377

Man kann natürlich § 6, (1) 3. und 5. pro Kastration eines Hahnes auslegen. Aber, insgesamt gesehen ist im Grunde ist die Kastration eines Hahnes Tierquälerei im Sinne unötiger Organentnahme + Verstümmelung, also wider §6 und somit verboten. So sehe ich das. Auch in diesem Fall, ein eventueller Hahn gefährdet keine anderen Tiere, als Kapaun verspeist werden kann er auch nicht und da er nicht mehr voll krähen kann und auch keine Nachkommen zeugen ist das mit dem Nutzen als Hahn auch nicht mehr spruchreif ;) Also, ist eine Kastration nicht erlaubt. Ob die Grauzonen für die Kapaunenmast angewendet werden, entzieht sich jetzt tatsächlich meiner Kenntnis, ich war der Meinung das ja.

Wontolla
24.07.2012, 11:08
Im Hüfo gibt es dominante ethische Bedenken gegen das Kastrieren von Hähnen. Mich berührt das Thema nur insofern, als mir falsche Behauptungen missfallen. Da ich meine Hähne gerne esse und sie auch ohne spezielle Mast exzellent schmecken, wäre es absurd sie kastrieren zu wollen. Aber verboten ist es nicht. Zum Nachlesen nochmal ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz


§ 6

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
(..)
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen;

cimicifuga
24.07.2012, 11:09
Aber, insgesamt gesehen ist im Grunde ist die Kastration eines Hahnes Tierquälerei im Sinne unötiger Organentnahme + Verstümmelung, also wider §6 und somit verboten.

hä? aber bei katzen, hunden, pferden, stieren etc ist es erlaubt? ich versteh die logik dahinter nicht.

Nopi
24.07.2012, 11:13
Ich lese das so, dass nur ein Verbot der Kastration ohne Betäubung besteht.

Aber es ist, analog Hunde/Katzen, mit Betäubung erlaubt.

Gruß
Stefan

Lino
24.07.2012, 11:15
Alles klar! >:(

Bevor ich jetzt hier ganz als unfähig und unwissend ans Kreuz genagelt werde, werde ich mich hier nicht mehr einbringen!

Tut mir leid, das brauch ich jetzt nicht. Hatte wirklich gehoffe einige vernünftige Antworten zu erhalten und wollte nicht gleich in der Luft zerrissen zu werden!

Hallo Goofy,

warum so dünnhäutig?
Vielleicht solltest Du Dir mal das zulegen:
http://www.ebay.de/itm/45Raut-Degrie-Wie-kriege-ich-ein-dickes-Fell-/120954434702?pt=B%C3%BCcher_Unterhaltung_Music_CDs&hash=item1c2972348e

Lexx
24.07.2012, 11:19
hä? aber bei katzen, hunden, pferden, stieren etc ist es erlaubt? ich versteh die logik dahinter nicht.
Hab ich das Gesetz gemacht? Muß ich mich jetzt angreifen lassen, oder eine Logik dahinter erläutern?

Wer meint das kapaunisieren keine Tierquälerei ist, bitte. Es ist aber auch nicht ausdrücklich erlaubt, das letzte Wort hat da immer noch ein Tierarzt. Ob Kapaunisieren der weiteren Haltung dient sei auch dahingestellt, der Hahn erfüllt keinen Nutzen mehr, außer er soll gemästet werden und das Krähen wird ja, wie jetzt auch mehrfach erwähnt, nicht abgestellt dadurch. Man kann es auslegen, das es erlaubt ist, man kann es auslegen, das es verboten ist. Kann sich ja jemand die Mühe machen und das vor Gericht bringen.

Mir zu blöde jetzt, viel Spaß dabei einen unnötigen Eingriff zum Nachteil des Tieres schönzuargumentieren.

Iulia
24.07.2012, 11:43
Hi,

Wontolla hat das Gesetz korrekt zitiert. Das es wenig Sinn macht, ist ja eine andere Sache, vor allem, wenn die Hähne dann doch weiter krähen, auch wenn es sich gläsern anhören mag oder seltener ist.

@Goofy

Wenn es schöne Tiere sind und sich als Kerle entpuppen und Du nicht schlachten möchtest, kannst Du auch versuchen einen Hahn zu vermitteln und das nächste Mal gleich nur erwachsene Tiere zu kaufen. Es schließt sich halt aus einen Hahn nicht behalten zu können und Küken zu ziehen oder zu erwerben.
:)
LG
Iulia

hühnerleiter
24.07.2012, 12:48
@ Camifugi

Es gibt schon mal einen wesentlichen Unterschied. Bei Katzen, Pferden und Hunden sind die Hoden ausserhalb des Körpers. Eine Kastration ist somit ein wesentlich geringerer Eingriff als bei einem Hahn.
Das Problem ist mal wieder das Leute sich Kücken anschaffen und dann erstaunt feststellen, dass sich aus den Kücken auch Hähne entwickeln können. Vor dem Anschaffen von Tieren sollte man sich gründlichst Gedanken gemacht haben. Aber das ist wohl ein allgemeines Problem und erklärt auch warum zur Ferienzeit soviele Haustiere ausgesetzt werden.
Mit dem Vermitteln von Hähnen ist es auch so eine Sache.
Wer will denn die ganzen Hähne haben die unbedacht irgendwo gezogen werden, über sind und für die die Halter die Verantwortung ablehnen. Hennen legen Eier, darum kann man sie auch gut loswerden.
Bei Hähnen sieht die Sache aber schon ganz anders aus.

Lexx
24.07.2012, 13:04
Hi,

Wontolla hat das Gesetz korrekt zitiert.

Das habe ich auch. Die Frage ist doch, wie legt man es korrekt aus? Wortwörtlich erwähnt wird die Kastration von Hähnen nicht. Und eben, wo ist der Nutzen, wo ermöglicht es eine weitere Haltung? Ein agressiver Hahn wird durch eine Kastra nicht zwangsläufig friedlicher, auch das Thema wurde schon besprochen, auch das es durchaus bessere Alternativen gibt, welche dem Tier Schmerzen ersparen. Dann haben wir hier den Hinderungsgrund das der Hahn krähen könnte, tut er als Kapaun auch. Also bezüglich Haltung fortsetzen gibt es keinen Grund.

Faktor Nutzen.
Als Kapaun: wenn man ihn schlachtet, oder eine Transenglucke braucht, oder ein Prügelwesen für die anderen Hühner.

Als Hahn: tja, was er tun sollte kann er dann nicht mehr, er wird auch seine Hühner nicht mehr führen und beschützen. Denn welchen Nutzen hat denn ein Hahn ansonsten?

Ich sehe also keine gesetzliche Rückendeckung für die Kastration eines Hahnes. Und somit kommen wir aber auch zu §1 und Grundsatz des Tierschutzgesetzes:


§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/

MonaLisa
24.07.2012, 13:19
Konkret bedeutet das Gesetz, dass es verboten ist, Hähne zwecks besserem Mastergebnis zu kastrieren, denn dafür müsste es ein Narkosemittel (aufgrund der innen liegenden Hoden) geben, dass bei lebensmittelliefernden Tieren angewandt werden darf. Dann und nur dann ist das Kapaunisieren zwecks Mast erlaubt.
Ob es inzwischen so ein Mittel gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, aber ohne Narkose ist es aus Tierschutzgründen verboten (dazu läuft auch derzeit ein EU-weites Verbotsverfahren der Hodenentfernung bei Ferkeln, die bisher ohne Betäubung gemacht worden ist, das zugelassenen Narkosemittel ist aber den Bauern zu teuer und der Zeitaufwand ist dadurch auch sehr hoch...mal sehen, wie das ausgeht).

Gemäß Gesetz darf also ein Hahn zwecks Unterbindung der Fortpflanzung kastriert werden, sofern er dabei narkotisiert wird.
Sofern er als Lebensmittel gilt, muss das Narkosemittel dafür zugelassen sein.

Ob das nun Sinn macht oder nicht, steht hier nicht weiter zur Debatte. Das ähnelt den Diskussionen über das Schlachten und Essen von eigenen Hühnern, von Fleisch generell etc.
Das evtl Krähen des Kastraten wurde schon erwähnt.
Alles weitere ist Off Topic.
Deshalb schließe ich den Thread.
Gruß Petra

suppenhahn
24.07.2012, 13:19
Ich sehe also keine gesetzliche Rückendeckung für die Kastration eines Hahnes. Und somit kommen wir aber auch zu §1 und Grundsatz des Tierschutzgesetzes:

Es gibt doch mehrere Tiere, welche den Begriff Nutz- und Haustier in einem zusammenfassen: die Katze, der Hund, das Mini-Schwein (undenkbar, dass es unkastriert umherläuft) usw.?

Eine Kastration ist kein "unnötiger" Eingriff - es ist unter gewissen Umständen eine Notwendigkeit um gewisse Verhaltensweisen des Tieres zu steuern!