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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Post vom Bürgermeister



Philipp123
21.07.2012, 15:24
Hallo,

ich habe mir auf meinem Grundstück eine Voliere geabaut. Ich wohne ländlich in einem Mischgebiet. Ich habe junghühner in der Voliere gehabt darunter auch den ein oder anderen Hahn. Als sie zu krähen angefangen hab ich sie am nächsten Tag weg. Jetzt kam eine Woche Später dieser Brief.

"Sehr geerter ....

der Stadtverwaltung liegen Beschwerden über Ihre Tierhaltung vor, da vor allen Dingen durch das Krähen ihres Hahnes in den Morgenstunden eine Belästigung eintritt.

Wir verweisen hierzu auf die Beiliegende Polizeiverordnung der Statdt... und wären ihnen dankbar, wenn Sie eine Änderung des derzeitigen Zustandes prüfen würden."

In der Polizeiverordnung steht:

" Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch Geruch mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird."

So, jetzt ist es so das ich selber keinen Lautstarken Hahn welcher um 04:00 Uhr anfängt zu krähen haben möchte. Doch wie sieht es rechtlich aus? Denn erst ist es der Hahn dann das glucken einer Taube usw....

Eigendlich habe ich auch einen guten Draht zum Bürgermeister (bin auch im Verein tätig) doch dieser muss halt das Intresse aller Bürger warnehmen.



Gruß
Philipp

Waldfrau2
21.07.2012, 16:44
Einmal ist die Frage, was ist bei Dir konkret erlaubt? Das müßte über Bauamt oder Ordnungsamt herauszubekommen sein, vielleicht steht auch was im Bebauungsplan. Aber bei Mischgebiet müßte normalerweise die Hühnerhaltung erlaubt sein. In der zitierten Polizei-Verordnung steht nichts über das Krähen, nur über Geruch. Wenn Hühnerhaltung erlaubt ist, müssen die Nachbarn auch das Krähen in einem gewissen Rahmen aushalten, wobei da die Rechtssprechung uneinheitlich ist. Ich würde an Deiner Stelle jedenfalls zusehen, daß krähende (oder bald krähende) Hähne so untergebracht sind, daß nicht zuviel Schall aus dem Stall kann (z. B. Fenster nachts schließen) und der Stall nicht gerade unter jemandes Schlafzimmerfenster steht.

Auf dieses Schreiben würde ich so reagieren, daß ich schreiben würde, momentan gäbe es gar keine krähenden Hähne, die wären gleich nach Krähbeginn geschlachtet bzw. abgegeben worden, somit betrachtest Du das Schreiben als gegenstandslos. Erst mal gar nicht darauf eingehen, ob die Hähnehaltung erlaubt ist oder nicht.

suppenhahn
21.07.2012, 17:03
... daß ich "gar nix "schreiben würde!

Es ist doch keine Aufforderung zur Stellungnahme gegeben?

Der Akt ruht gut im Amt und sollte nicht durch einen "Posteingang" aktualisiert werden: Grundsätzliche Bemühungen und keinen der Nachbarn herauszufordern, ist bestimmt das „Zielführendste“.

Kommt Zeit, kommt Rat: In "absehbarer Zeit" wird sich auch heikler Nachbar an der Hühnerhaltung nicht mehr stoßen und den Hennen ihren Hahn, zumindest im Unterbewusstsein, gönnen.

Waldfrau2
21.07.2012, 17:10
Stimmt, Du hast recht. Wenn keine Aufforderung zur Reaktion drin steht, ist gar nichts machen das allerbeste. Und abgestellt ist das Krähen ja längst.

K1rin
21.07.2012, 17:57
Ich würde da schon reagieren, aber nicht gleich schriftlich. Die Nachbarn wurden durch ein Krähen gestört, also würde ich mehrmals morgens so früh aufstehen und einfach hören ob ich einen "störenden Hahn" höre. Bei einer Mädelsgruppe ist es ja nicht ausgeschlossen, dass die stärkste Henne kräht. Kräht keines meiner Tiere, kann ich gutem Gewissens dann auch nicht reagieren.

Es könnte aber auch noch ein Hahn in der Nachbarschaft leben - denkt an Seramas auf dem Balkon oder eine Haltung im nicht einsehbaren Garten. Das könnte ich wohl auch morgens um 4 Uhr hören und dann eben mit dem Wissen handeln. Zum einen könnte man den Nachbarshahn ausfindig machen und den Halter auf das Kommende hinweisen. Zum anderen könnte man eine Antwort auf dieses Schreiben verfassen, in dem man darauf hinweist, dass das Krähen nicht von der eigenen Hühnergruppe kommt.

Das frühe Aufstehen und hören könnte also durchaus sinnvoll sein. Was man dann daraus macht bleibt jedem selbst überlassen.

Irma64
21.07.2012, 18:21
unglaublich wie manche Leute direkt reagieren!! Nicht mal zuerst das Gespräch gesucht, sondern direkt Beschwerde eingereicht - unsere netten Mitmenschen...

LG Angelika

SetsukoAi
21.07.2012, 19:09
... daß ich "gar nix "schreiben würde!

Es ist doch keine Aufforderung zur Stellungnahme gegeben?

Der Akt ruht gut im Amt und sollte nicht durch einen "Posteingang" aktualisiert werden: Grundsätzliche Bemühungen und keinen der Nachbarn herauszufordern, ist bestimmt das „Zielführendste“.



So machen wir das auch und fahren bis jetzt gut damit.

legaspi96
21.07.2012, 19:26
Wenn das Amt eine Beschwerde bekommt, muß es darauf reagieren. Hat es auch, indem es den brief an dich geschrieben hat. Ich würde jetzt auch nicht reagieren. Dazu wurdest du nicht aufgefordert.

Wir verweisen hierzu auf die Beiliegende Polizeiverordnung der Statdt... und wären ihnen dankbar, wenn Sie eine Änderung des derzeitigen Zustandes prüfen würden.
Du achtest darauf, das Deine Hähne niemanden stören, das willst Du ja selber nicht, also hast du Deine Pflicht erfüllt.
Grüße
Monika

anna.leitner
21.07.2012, 19:37
Hallo
Bei unserer Nachbarin wars ähnlich ,wir wissen zwar bis heute nicht wer sie gemeldet hat aber, als sie nach zwei Woche auch nicht geantwortet hat stand der Bürgermeister höchstbersönlich vor der Tür und führete ein Gespräch raus kamm sie darf nur zwei erwachsene Hähne halten (sie hatte nur einen :roll) und müsse die junghähne die zu krähn anfingen hergeben oder nach Sibirien schicken.
Lg Anna
PS.: Sie gab einen eiener anderen nachbarin und der krähte nie wirklich nie und sie wurde auch gemeldet.(Leute gibts)

Philipp123
21.07.2012, 21:43
Hallo,

also das da ein anderer Hahn gemeint ist, daran hab ich garnicht gedacht... Morgen wird der Bürgermeister warscheinlich auf unserer Jungtierschau vorbei schauen. Da werd ich ihn mal ansprechen. In meiner Nachbarschaft bin ich nicht der einzige Hühnerhalter.
Ich denke im Gespräch unter Vier Augen erfahre ich bestimmt mehr...

Danke erstmal für die Tips

Gruß
Philipp

suppenhahn
22.07.2012, 09:39
.... Zum anderen könnte man eine Antwort auf dieses Schreiben verfassen, in dem man darauf hinweist, dass das Krähen nicht von der eigenen Hühnergruppe kommt.

Der Bürgermeister:

" Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch Geruch mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird."

Und Sie meinen, dass es erforderlich ist, eine Tatsache in das Amt zu tragen, die gar nicht zur Debatte steht?


Ein Wort, das in ein Amt geraten ist, bringen keine zehn Ochsen wieder heraus,
meinen die Chinesen ... und eine "Erfahrung mit der Behörde" wird das jeden lehren.:jaaaa:

Ich meine, in dem Fall hat der Bürgermeister mit dem sehr allgemein gehaltenen Schreiben schon eine diplomatische Handlung gesetzt, um seiner Pflicht genüge zu tun.

Jeder zusätzliche Wind würde das Segel einer "Streitmacht" nur aufblähen. :unsicher

Wontolla
22.07.2012, 10:03
Wo sind wir denn, dass man sich vor Behördenangst in die Hosen machen muss? Gerade wenn man den Bürgermeister einer kleinen Gemeinde gut kennt, muss man doch nicht den Schwanz einziehen.
Ich würde auf jeden Fall ergründen, ob ein Hahn frühmorgens für Ärger sorgt. Selbstverständlich würde ich den Bürgermeister befragen oder mindestens telefonisch klären ob Handlungsbedarf besteht.