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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich dachte keine Tauben?



Dalmi
12.04.2006, 20:35
Hallo
Hab eben in den Nachrichten gesehen, das in Sachsen(ich denke es war da) auch Taubenzüchter ihre Tiere zur "Keulung" abgeben mußten, obwohl diese fit waren. In einem Fall sind die sogar rein und haben die Tauben ohne Wissen des Züchters rausgeholt.
Dachte Tauben sind immun....?
Gruß Dalmi

grünschnabel
12.04.2006, 21:32
Laut OVG ist es zur Bekämpfung des gefährlichen Virus H5N1 aber notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten.

Der Erreger könne nach jetzigem Kenntnisstand allein schon durch die Luft übertragen werden. Die Entscheidung in dem Eilverfahren war endgültig.

Das OVG war der Meinung, die vom Züchter zugesagte völlige Isolierung seiner Tiere sei nicht ausreichend, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Da die Keulung in solch einer Gefahrenlage besonders schnell geschehen müsse, müsse auch wegen der Vielzahl der betroffenen Geflügelhalter in einem Sperrgebiet nicht jeder einzelne Fall besonders geprüft werden.

Anscheinend weiß das Gericht mehr als das FLI ;)

Interessant - die völlige Isolierung reicht nicht aus, um die Ausbreitung zu verhindern, heißt eigentlich auch - Stallpflicht ist Quatsch, wenn´s kommt, dann kommt´s.

Andererseits Quarantäne funktioniert bei jeder Seuche - außer bei der mysteriösen Vogelgrippe....

Tyrael
13.04.2006, 02:01
Jetzt hätte man einen Ansatz für die Sammelklage.

Redcap
13.04.2006, 02:44
Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Richtlinie RICHTLINIE 2005/94/EG (http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_010/l_01020060114de00160065.pdf) in unverhältnismäßiger Weise überzogen wurde ...
Weil die BRD eine Richtlinie des Tabakwerbeverbots immer noch nicht erfüllt gibt es auch ein Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ...

http://focus.msn.de/gesundheit/nichtrauchen/news/rauchverbot_nid_24435.html
http://www.n24.de/politik/inland/index.php/n2006041218042600002

Hamster
13.04.2006, 08:02
Original von Redcap
Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Richtlinie RICHTLINIE 2005/94/EG (http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_010/l_01020060114de00160065.pdf) in unverhältnismäßiger Weise überzogen wurde ...
Weil die BRD eine Richtlinie des Tabakwerbeverbots immer noch nicht erfüllt gibt es auch ein Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ...

http://focus.msn.de/gesundheit/nichtrauchen/news/rauchverbot_nid_24435.html
http://www.n24.de/politik/inland/index.php/n2006041218042600002

Na, das ist doch mal ein richtig guter Ansatz :)

PaterZwieback
14.04.2006, 22:57
Original von grünschnabel
Der Erreger könne nach jetzigem Kenntnisstand allein schon durch die Luft übertragen werden. Die Entscheidung in dem Eilverfahren war endgültig.


Wenn er durch die Luft übertragbar ist (WERMSDORF???),dann nützt die Stallpflicht einen Sch...dreck!Jetzt weiß ich auch warum es ERREGER heißt.
Ich könnt mich schon wieder AUFREGEN.
Dann käme das Virus durch jede Ritze oder Fenster.
Verarschung PUR!

Wie kann ein Gericht so eine Ausage machen?
Wissen die eventuell mehr als wie wir Bürger?

FROHE OSTERN!

Tschüß Uwe