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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3m bis Grenze



paganon
12.04.2006, 02:04
Hallo,

mal ne Frage hier an die Experten.
Wir haben vor 8 Jahren ein Haus gekauft, mit einem fest gemauerten Gartenhaus ( ca. 40qm ), das direkt an der Grenze zum Nachbarn steht.
In diesem Gartenhaus habe ich mittlerweile meinen Hühner/Enten/Gänsestall, mit angrenzendem Gehege. Das Gehege hatten wir allerdings erst im letzten Jahr gebaut, da ich über die Sommermonate für unser hiesiges Tierheim diverse Wildvögel, u.a. auch Wildtauben aufziehe, und diese bis zur Auswilderung dort selbstständig werden können.
Momentan leben nun in diesem Gehege noch einige Wildtauben vom letzten Herbst, die ich nach der Aufstallung in die Freiheit entlassen werde.

Nun denke ich, dank H5N1 haben sich einige Nachbarn bei unserer Baubehörde über besagte Voliere beschwert und der Kontolleur möchte meinen Hühner/Enten/Gänsestall ansehen.

Muss ich nun Angst haben, das Gartenhaus abreissen zu müssen, um es 3m von der Grenze wieder aufzubauen?
Und die Voliere ist ja praktisch mit dem Stall verbunden? Muss die evtl. auch woanders wieder aufgebaut werden?
Ich meine, das Gartenhaus steht doch nun mal mit Sicherheit schon 30 Jahre an Ort und Stelle, nur wohnen dort erst seit ein paar Jahren die Huhnis drin.

LG Iris

Tyrael
12.04.2006, 02:15
Nein sowas hat dann bestandsrecht. Nur wenn du es zwecks neuem Stall abreißen würdest, müsstest du die 3m Grenze einhalten.

Ines
12.04.2006, 08:20
Ist Bestandsschutz, wenn Du mal dran bauen willst, renovieren darfst Du, nur nicht ganz abreißen, dann kann es immer da bleiben wo es ist.
LG Ines

grünschnabel
12.04.2006, 12:30
Kannst Du auch bei der örtlichen Baubehörde erfragen, da in seltenen Fällen (haben wir hier bei einer Brandmauer des Nachbarn), der Bestandsschutz nach einer Frist auslaufen kann. I.d. R. gebe ich den anderen Recht, was steht, hat Bestandsschutz, nur Erweiterungen lassen den erlöschen, Renovierung nicht. Völlig anders verhält es sich, wenn Du eine angemeldete Landwirtschaft hast, dann darf man i.d.R. bauen und erweitern ohne den Bestandsschutz zu verlieren.

Die allgemeine Panikmache der Medien verursacht einem nur zusätzlichen Frust, wenn es jetzt schon Diskussionen um das Eierausblasen zu Ostern gibt. :(

wiesel
13.04.2006, 14:51
hi tyrael und ines,

ihr redet da so fachchinesisch (nicht negativ gemeint) von bestandsrecht und bestandschutz.
hört sich so an, als hättet ihr davon echt ahnung.
würde mich nämlich auch mal interressieren, da ich einen ähnlich traurigen fall in der nähe hab. :(
habt ihr da fachliches wissen? oder eigene erfahrung?
ist das abhängig vom bundesland?
???

danke für info, joseph

Black Giants
13.04.2006, 16:59
Hallo!

Die Gebäude bei uns auf dem Grundstück sind teilweise auch achtzig Jahre alt und stehen natürlich auch direkt an oder über der Grenze. Wenn ich die alle abreißen müßte, wäre fast alles platt inklusive Wohnhaus.

Natürlich muß das nicht abgerissen werden!

Nur bei einer neuen Bebauung nach einem Abriß oder einer größeren Erweiterung müssen selbstverständlich die heutigen Bauvorschriften eingehalten werden. Also immer gut pflegen das Gemäuer! ;)

Teilweise muß man sich auch nicht an die 3 m halten. In Bayern im Neubaugebiet wo meine Schwester wohnt, darf direkt bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Das hat aber sicher mit den winzigen Grundstücken zu tun. Bei 500 - 600 m² Grundstück hat man sonst kaum ne Chance auf Haus und Carport.

Also nicht bangemachen! :)

grünschnabel
13.04.2006, 17:16
Hallo, vielleicht hilft dieser Link (http://www.baurecht.de/gesetze.htm)

Baurecht gibt es in einer bundeseinheitlichen Fassung und davon Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Ergänzungen.

Ich würde Bestandsschutz mal so beschreiben, das Gebäude darf bei Fortführung unveränderter Nutzung an Ort und Stelle bleiben, da es damals legal errichtet wurde. Würde ich aber eine andere Nutzung durchführen, oder das Gebäude grundlegend verändern, dann muß das Gebäude nach geltendem Baurecht gebaut sein, also z.B. in dem entsprechenden Abstand etc, den das Baurecht vorsieht.

Nutze ich also das ursprüngliche Gebäude, wie es mal hingebaut wurde und zu diesem Zweck, muß es i.d.R. nicht entfernt werden, dann muß der Nachbar das dulden.

Wenn Volieren in der Art und Ausführung genehmigungspflichtig sind, muß man sich eh ans Bauamt wenden, häufig ändert sich aber nichts, da die Nutzung die selbe geblieben ist und Volieren meist nicht zu baulichen Veränderungen des Gebäudes selbst führen, ist die Erweiterung nicht übertrieben, bleibt das meist folgenlos.

Aber wie gesagt, das weicht schon von Gemeinde zu Gemeinde mitunter ab, da jede selbst festlegen darf, was bei ihnen gestattet ist.

So baut einer ein Carport ohne und der andere nur mir Genehmigung, der eine malt sein Haus blau an, 3 km weiter darf es nur grün sein.

Ich würde mal ein bischen bei den Nachbarn nachforschen oder wie gesagt, Bauamt gibt Auskunft ohne viel Papier.

Link BauO NRW (http://www.parsch.info/bauordnung-bauo-nrw.html)

;)

paganon
18.04.2006, 00:34
Hallo!

Ich möchte mich erstmal recht herzlich für die Antworten bedanken! :)

Mein Problem wird wohl tatsächlich das Gehege sein, dass wir im letzten Jahr angebaut hatten.
Wenn das Amt nun von mir verlangt, es abzubauen, strafen sie aber in erster Linie die Wildvögel, die ich dann leider nicht mehr aufnehmen kann, weil mir ne anständige Auswilderunsmöglichkeit genommen wurde. :abgelehnt

Die Entfernung zum Nachbargrundstück beläuft sich allerdings höchstens um 2 Meter. Ich sehe da schwarz. :(

Die Enten, Hühner und Gänse wohnen ja nun in dem knapp 30 Jahre alten Stall und ich denke bzw hoffe, das mir da keiner was kann.

Wie sieht das eigendlich aus? Muss ich diesen Bauamtmenschen jetzt, in Zeiten der Vogelgrippe eigendlich in den Stall lassen?
Ich meine, wer weiß, in welchen Keimen der vorher rumgestiefelt ist. ???
Er hatte mich ja schon am Telefon darauf hingewiesen, dass ich ihn kucken lassen MUSS. Fragt sich nur, ob das Kucken sich auch auf den Stallinnenraum bezieht.

Menno, da hab ich mir immer so ne Mühe gegeben, dass sich kein Nachbar durch irgendwelchen Lärm belästigt fühlt. Die Hähne immer um 19.00 Uhr in den Stall gesperrt und nie vor 10.00 Uhr rausgelassen,
und dann passiert mir sowas! Echt, an irgendwelche Bauordnungen hab ich überhaupt nicht gedacht......und schon gar nicht daran, dass ich so fiese Nachbarn hab. >:(

Gast
18.04.2006, 08:34
kannst ihm ja erzählen, daß unser lieber landwirtschaftsminister nicht möchte das fremde in die ställe gehen.

Tyrael
18.04.2006, 12:32
Oder er muss solche Überzieher für die Schuhe mitbringen, andernfalls würde ich ihn auch nicht in den Stall lassen.