Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Puten schlachten
Kati372002
16.07.2012, 00:15
Hallo,
wir haben schon länger Hühner die wir auch schlachten-meist die Hähne
Jetzt haben wir das erste Mal Mastputen die wir zu Weihnachten schlachten wollen!
Suche auf diesen Wege einen Hausschlachter o.Lohnschlachterei in der PLZ 31
Da wir sicher Hilfe gebrauchen können
Danke
Hallo
Ich nehme mal an ihr schlachtet eure Hähne selber oder?
Es ist bei Puten nichts anderes wie auch bei Hähnchen es geht genauso nur sind sie halt stärker und solltet zu zweit sein beim schlachten wo einer die Pute dabei festhält darum denke ich braucht ihr keine hilfe das ausnehmen und so geht sogar leichter.
Gruß
Katia
Rorindel
16.07.2012, 13:08
Ahoj Kati,
falls sich keine Lohnschlachterei findet, ich habe meine Mastputen vom Jäger schießen lassen.
Das rupfen und ausnehmen ging ansonsten genauso gut wie beim anderen Geflügel .... man benötigt halt nur einen stabileren Tisch.
Grüßle
Rorindel
Hallo,
......Suche auf diesen Wege einen Hausschlachter o.Lohnschlachterei in der PLZ 31
Da wir sicher Hilfe gebrauchen können
Danke
PLZ-Gebiet 31 ist ein riesiges Gebiet! Denn das Gebiet reicht von 31626 Hassbergen bis 31162 Bad Salzdetfurth! Ich weiss nicht ob ihr über 100km fahren wollt!!??
Ich wüsste eine in 31608 Marklohe oder eine in 31633 Leese!
Oder wo wohnt ihr??
winnie23
16.07.2012, 16:06
Dann hat der Jäger bald keinen Jagdschein mehr!
SetsukoAi
16.07.2012, 16:24
Hallo
Ich nehme mal an ihr schlachtet eure Hähne selber oder?
Es ist bei Puten nichts anderes wie auch bei Hähnchen es geht genauso nur sind sie halt stärker und solltet zu zweit sein beim schlachten wo einer die Pute dabei festhält darum denke ich braucht ihr keine hilfe das ausnehmen und so geht sogar leichter.
Gruß
Katia
Viel Spaß beim Festhalten. Mein Vater hat das 1x versucht, und das bei einer Putenhenne. NIE WIEDER!
Wir haben für die Cröllwitzer einen Schlachttrichter.
Kati372002
17.07.2012, 00:20
Hallo Hein
Da hast du natürlich Recht :-)
31 Für Landkreis Hildesheim
Dann hat der Jäger bald keinen Jagdschein mehr!
Warum das nicht?? Das würde mich mal interessieren!!
Denn jeder normale Erwachsene darf sich einen Bolzenschussapparat besorgen und damit Tiere zum Schlachten töten! Oder ist ein Jäger kein normaler Mensch??
Hallo Hein
Da hast du natürlich Recht :-)
31 Für Landkreis Hildesheim
Hmmm das ist nu wieder für mich zu weit wech bzw. für meine Schlachtereien
Hallo
Das ist schon klar da muss man kräftig zupacken beim festhalten wenn sie geschlachtet werden sonst geht es schief.
Ein Schlachttrichter ist natürlich Optimal wenn man einen hat.
Aber es geht auch so wir binden halt die Beine zusammen und dann hält man sie fest beim Köpfen das geht schon aber wie gesagt man muss halt kräftig zupacken dabei.
Mit einem Jagdgewehr darf er deine Puten nicht schiesen aber er darf dir beim schlachten helfen unde wenn er ein Bolzenschussaperat hat darf er sie genauso töten und schlachten wie jeder andere auch warum sollte er deswegen seinen Jagdschein verlieren.
Gruß
Katia
winnie23
18.07.2012, 07:12
am besten ihr fragt mal bei eurem veterinär an ob jeder so einfach tiere ohne sachkundenachweis schlachten darf.
mike0815
18.07.2012, 08:30
das gelaber schonwieder... isses soweit das ich nen "Schlachteschein" brauche um meine privaten tiere die ich halte zu schlachten, dass ist mir neu!
nungut... Kettensägenschein, Angelschein, Waffenschein, Führerschein, Bootsschein, Fallenschein wieso dann nicht noch nen Schlachteschein LOL
July-Plankton
18.07.2012, 09:09
Winnie23, vielleicht machst du erstmal den Sachkundeschein für deine Postings!
Natürlich darf man, sofern man sich an die geltenen Bestimmungen für das Schlachten hält, seine Tiere selbst schlachten!
Rorindel
18.07.2012, 09:10
Dann hat der Jäger bald keinen Jagdschein mehr!
Ahoj winnie,
kannst du das begründen?
Grüßle
Rorindel
Hallo
Jeder darf seine Tiere die er zum schlachten hält selber schlachten zum eigenverbrauch Verkaufen darf er sie nicht ohne Sachkundenachweis.
Aber für den eigenverbrauch darf jeder Kleintiere selber schlachten wenn sie Ordnungsgemäs nach tierschutzbestimmungen geschlachtet werden da braucht man keinen Sachkundenachweis.
Bis zu 80 kg lebend gelten Tiere als Kleintiere laut Gesetz und die darf man selbst schlachten.
Schwein Kalb Rind muss ein Metzger betäuben und töten Zerlegen Wursten ect darf man dann wieder selber fleischbeschau muss immer gemacht werden auch für den eigenverbrauch.
Gruß
Katia
Windfried
18.07.2012, 15:15
@Katia wenn du wirklich gelernte Schlachterin mit eigenem Schlachthaus und Laden bist soltest du nicht so viel Unsinn schreiben wie hier wieder zum Thema Puten. Gruss Windfried
July-Plankton
18.07.2012, 15:32
Windfried, dann stelle doch richtig, was falsch ist. ???
Gerne auch mit Quellenangaben, denn das Thema Schlachten interessiert hier wohl viele.
Mich eingeschlossen, obwohl ich bereits umfangreich selbst geschlachtet hab.
Kati372002
18.07.2012, 17:52
Vielen Dank für eure Hilfe
und nicht streiten :-)
Bis Weihnachten ist ja noch Zeit
da werden wir sicher noch jemanden finden
loch in sack ,putenkopf durchziehen,rübe ab,fertig.
und wieso darf ein jäger nicht eine pute erschießen?
Hallo
Genauso wird es bei uns auch gemacht Pute in den Sack Kopf durch ein Loch raus einer hält sie dann und der andere Köpft sie fertig.
Mit dem Jagdgewehr darf der Jäger die Puten nicht schiesen weil es kein Jagdbares Wild ist und in geschlossenen Ortschaften nicht gejagd werden darf da ist er seinen Jagdschein los wenn er erwischt wird.
Also ich will mich nicht streiten aber was Windfried anbelangt regt es mich schon auf wenn ich so angegriffen werde den anscheinend hat Windfried keine Ahnung was man darf und nicht den für den eigenverbrauch darf jeder sein Geflügel Hasen ect selbst schlachten wenn er das will.
Und wie gesagt Kati es ist kein Hexenwerk das kriegt ihr auch selbst hin das schlachten ist nichts anderes als wie bei Hähnchen nur das sie stärker sind und man sie fest halten muss beim Köpfen da sollte man zu zweit sein einer wo sie hält und einer wo sie Köpft.
Gruß
Katia
Ratisbona
22.07.2012, 13:19
Nun das Thema schlachten von Hühnern, Kaninchen, Tauben usw. ist hier schon so alt wie der Böhmerwald. Wenn ich für den Hausgebrauch, also für mich selbst schlachte, brauche ich überhaupt keinen Sachkundenachweis. Wenigstens ist das in Bayern so. Wie Windfried immer auf solche Gedanken kommt kann ich nicht nachvollziehen. Er lebt vielleicht in einer anderen Welt, oder ist besonders obrigkeitshörig ? Wenn sowas bei uns vorgeschrieben wäre, so würde ich das Wissen, da ich Kontakt zu vielen Züchtern (Geflügel und Kaninchen) habe. Mein Glück war es, dass mein Onkel Metzger war und ich als Jugendlicher das Schlachten richtig lernen konnte.
ein revierjäger benutzt aber seine waffe in geschlossenen ortschaften.
vor jahren kamen 3 zu uns aufs grundstück und haben die elstern aus ihren nestern geschossen.das war in der großstadt und die kamen von der stadtverwaltung.
die waffe dürfen/müssen die schon in einer geschlossenen ortschaft benutzen.
auch einen wildernen hund haben die in der stadt abgeschossen.und der ist kein jagbares tier
Hallo
Das muss aber von der Stadtverwaltung Gemeinde genehmigt sein das sie in geschlossenen Städten und Ortschaften Jagen dürfen und ist mit etlichen Auflagen verbunden.
Normalerweise darf in Ortschaften nicht gejagd werden nur mit ausnahmegenehmigung und nur zu einer gewissen Zeit und was unbedingt erforderlich ist.
Gruß
Katia
winnie23
23.07.2012, 18:36
Sag ich doch das der Jäger dann bald keinen Jagdschein mehr hat!
eichendorffer
23.07.2012, 20:47
Was soll das alles!!! Kindergarten!!!!!!
So jetzt wieder zum Thema,
Puten schlachten erfordert in der Tat viel Kraft. Für den Eigenbedarf geht schlachten ganz prima mit einem Schlachttrichter! Ich mag die Tiere, wenn sie sterben, nicht in der Hand halten und das zucken und flattern mag ich eben so wenig! Ich halte den Schlachttrichter für die sauberste Art und Weise die Tiere zu schlachten.
@tom 1, winnie23, katia, windfried ...
Bitte nicht nur irgendwelche Behauptungen posten, sondern Aussagen mit konkreten Quellenangaben, d.h. zum Beispiel ein Link zu einem Gesetzestext des entsprechenden Bundeslandes in Deutschland, oder ev. für Österreich bzw. Schweiz.
Die Regelungen/Gesetze sind möglicherweise nicht überall gleich.
Gruss,
Antje
@Katia wenn du wirklich gelernte Schlachterin mit eigenem Schlachthaus und Laden bist soltest du nicht so viel Unsinn schreiben wie hier wieder zum Thema Puten. Gruss Windfried
Naa Windfried und wenn man keine "Ahnung" hat, denn sollte man sich auch etwas zurückhalten!
Nicht böse sein - ist auch nicht böse gemeint! Ich will dich auch nicht beleidigen oder dir zu nahe treten oder wer weiss was noch!! Nur!! Aber............. vieles was Du sagt hinkt schon sehr!!
Und ich glaube, hier wird jemand zum Schlachten gesucht und nicht jemand, der die Puter erschiesst! Und das ist klar - schiessen darf ein Jäger in der Nähe von Siedlungen und bebauten rstücken nicht so einfach! Da muss er schon einiges berücksichtigen!
Aber mit dem Schlachten - für den Privatgebrauch da gibt es kaum Probleme! Egal wer das macht s darf nur nicht gewerblich oder es dürfen die geschlachteten Tiere nicht gewblich verkauft werden.
@tom 1, winnie23, katia, windfried ...
Bitte nicht nur irgendwelche Behauptungen posten, sondern Aussagen mit konkreten Quellenangaben, d.h. zum Beispiel ein Link zu einem Gesetzestext des entsprechenden Bundeslandes in Deutschland, oder ev. für Österreich bzw. Schweiz.
Die Regelungen/Gesetze sind möglicherweise nicht überall gleich.
Gruss,
Antje
Hein, das gilt auch für Dich.
Jeder behauptet irgendwas anderes, das hilft niemandem weiter.
Gruss,
Antje
ich hatte geschrieben das sie von der stadtverwaltung gekommen sind!
da es 30 jahre her ist habe ich keinen link dazu.
winnie23
24.07.2012, 07:24
Werde sicherlich keinen Gesetzestext hier reintippen!
Es ist nicht erlaubt Haustiere bzw Nutztiere auf Anweisung zu erschießen. Fragt doch mal nen Jäger der kann bestimmt die Vorschrift auswendig
Immer wiedr schee, wenn elle aneinandr vorbeischwätzad :roll Was hier diskutiert wird, von wegen innerhalb geschlossener Ortschaften, entspricht der Jagd in befriedeten Bezirken. Diese kann in Ausnahmefällen angeordnet werden (siehe Toms Beispiel)
http://de.wikipedia.org/wiki/Befriedeter_Bezirk_(Jagdrecht) und hier http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtj%C3%A4ger
Soviel dazu. Dann haben wir noch die Ermächtigung eines Grundstückeigners (je nach Landesjagdgesetzen auch Mieter/Pächter/Nutzer), welcher auf seinem Grund und Boden das Jagdrecht ausüben darf, um Schadwild zu bekämpfen. Im Bundesjagdgesetz wird das kurz und knapp abgehandelt, je nach Bundesland sieht das anders aus:
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/BJNR007800952.html#BJNR007800952BJNG000100325 siehe §3. Dann sind wir aber noch nicht bei den eventuell vorgeschrieben zu erwerbenden Scheinen, wie Waffenschein, Jagdschein, Fallenschein etcpipapo. Das sprengt auch jegliche Rahmen, und mir ist zwar nicht die Tipperei zuviel (wozu gibt´s copy und paste? ;) ) aber ich hab die Zeit nicht, mich reinzulesen, aktuelle Änderungen zu suchen und dann noch Über-Unter-Länder-Ausnahmeregelungen zu sortieren.
Knapp zusammengefasst, die aktuelle Gesetzeslage bestimmt zum Beispiel das Wildtiere nur durch Jäger erlegt werden dürfen, diese dürfen aber nicht mit einem Betäubungsgewehr plus Munition hantieren, das darf dann nur ein Tierarzt (Betäubungsmittelgesetz), wenn er eine entsprechende Zusatzausbildung an der Waffe hatte. Polizisten dürfen ein Tier nur dann mit der Waffe erlegen, wenn Gefahr im Verzug ist, heißt ein Kampfhund oder eine Stadtsau greifen einen Menschen an. Mit der Dienstwaffe darf ansonsten kein Tier erlegt werden, auch nicht um es zu erlösen. Ich selber darf auf meinem Grund und Boden, sollte dies ein ein befriedeter Bezirk sein, also ein Bereich in dem die Jagd ruht, darf ich im Rahmen der gültigen tierschutzrechtlichen, landesjagdrechtlichen und vor allem zu beachten, waffenrechtlichen Gesetzgebungen hantieren. Ist in meinem Bundesland eine Todschlagfalle verboten, dann darf ich die auch nicht auf meinem Grund und Boden aufstellen. Waffen darf ich nicht Oppas Flinte vom Dachboden nehmen und feste mit Vogelschrot auf einen Marder draufhalten, sondern ich muß die deutschen Waffengesetze beachten. Dann bleibt mir nunmehr ein Kleinkaliberluftgewehr (sollte ich weder Waffenschein, noch Jagdschein besitzen)... damit darf ich aber kein Tier erlegen, da eine sofortige, möglichst schmerzfreie Tötung damit nicht gewährleistet ist.
Jetzt aber den Bogen zurück zum Thema... nein ein Jäger darf entsprechend kein Haustier oder Nutztier, auch auf privatem Grund und mit Erlaubnis des Eigentümers, mit einer Jagdwaffe töten. Haus- und Nutztiere sind nämlich kein jagdbares Wild (siehe wieder Bundesjagdgesetz, §2). Anderes mit einem Bolzenschußgerät, dies ist als Schlachtutensiel erlaubt. Allerdings kommen wir da (wenn man es ganz eng sehen möchten) in Querelen mit §4 der Tierschutz-Schlachtverordnung:
§ 4 Sachkunde
(1) Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
(2) Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist. Abweichend von Satz 1 genügt es in Schlachtbetrieben, in denen Hausgeflügel im Wasserbad betäubt wird, wenn die Personen, die diese Tiere von Hand betäuben oder schlachten sowie Personen, die die Aufsicht beim Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten der Tiere ausüben, im Besitz einer Sachkundebescheinigung sind; letztere müssen während der Schlachtzeit ständig in dem Betrieb anwesend sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv/index.html
Wenn man also jemand beauftragt... derjenige tötet dann ja nicht zum Eigenbedarf.
Da gibt´s also einige Grauzonen und auch Gesetze und Verordnungen welche sich überschneiden, gegenseitig beschneiden etc. und dann (ein hoch darauf) die föderalistischen Eigenheiten, sprich nahezu jedes Bundeland kocht noch ein eigenes Süppchen.
.......Aber mit dem Schlachten - für den Privatgebrauch da gibt es kaum Probleme! Egal wer das macht s darf nur nicht gewerblich oder es dürfen die geschlachteten Tiere nicht gewblich verkauft werden.
Antje - hole jetzt mal den Nachweis nach!
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
Tierschutzgesetz § 4
Absatz (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.............Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Und die Kenntnisse sind vorhanden, wenn ich mich hab einweisen lassen!
In Absatz 1a ist der gewerbliche Bereich geregelt
Zitat: §4 Absatz (1a) Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Also wer gewerblich schlachtet muss einen Sachkundenachweis haben!
Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz! Also hat es bundesweite Geltung!
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