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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tierhalterhaftpflicht für freilaufendes Geflügel?



Pralinchen
09.07.2012, 12:19
Hi Ihr Lieben,
sagt mal gibt es sowas überhaupt?

Mir kam heute die ernsthafte Frage wer haftet denn für Auffahrunfälle etc. die durch freilaufendes Hausgeflügel entstehen könnten? Oder deckt sowas die private Haftpflicht mit ab? Über die LBG habe ich nur die Flächen versichert, die Pferde und der Hund sind auch separat versichert. Die Hühner laufen umzäunt, aber die Enten.... Die Burschen haben ihre Jagdgründe erweitert und laufen mir durch den Wald auf die Straße hinaus. Über die Straße rüber kommen sie wieder auf meine Wiese. Nun dachte ich daß sie doch schlau genug sein müßten, um Fahrzeugen aus dem Weg zu gehen - nö. Stehen die drei Dödel wie angeklebt auf dem Asphalt und zwingen die Autos zum Bremsen. (Enten brauchen wohl etwas länger bis sie eine Situation eingeschätzt haben, am Ende waren sie heute doch noch vor mir zuhause.)

LG, Andrea

eierdieb65
09.07.2012, 12:38
Grüß dich Andrea
Bei mir sind die Hunde (ganz genau definiert mit Chipnummer, Steuermarke etc) ebenso wie "Einige Hühner" in der Haftpflichtversicherung der Hausbewohner (Haushaltsversicherung) eingeschlossen. (insgesamt 12€ per Anno mehr, als ohne Tiere)

Das Einzige, was man bei einer Haftpflichtversicherung beachten muss: Du musst Schuld sein, damit deine Versicherung zahlt. Bei unabwendbaren Ereignissen zahlt eine Haftpflicht nicht.

lg
Willi

colourfuls
09.07.2012, 12:39
unter Tiere

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

als Halter oder Hüter von Zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen-nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstiges Reit-u. Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Und weitere Abweichungen....

Nopi
09.07.2012, 12:44
Moin,



Mir kam heute die ernsthafte Frage wer haftet denn für Auffahrunfälle etc. die durch freilaufendes Hausgeflügel entstehen könnten?

Uh, freilaufend wird wohl keine Versicherung abdecken.

Unsere Schafe sind zb über unsere Privathaftpflicht mit versichert. Unser Hund benötigt eine eigene Haftpflicht. Am Besten fragst du direkt bei deiner Haftplicht nach, wie das bei deiner Versicherung gesehen wird. Schriftlich ist immer besser als mündlich.

Gruß
Stefan

Flocke
09.07.2012, 12:54
Ich habe damals extra bei der Versicherung nachgefragt, weil eine Bundesstrasse vor der Haustür herführt. Ein Hüpfer über den Zaun und es wird gefährlich!
Hühner, die der eigenen Verköstigung dienen (Fleisch bzw. Eier), sind in der Haftpflicht mitversichert. Ebenso andere Haustiere im überschaubaren Rahmen, was auch immer das konkret bedeutet...

Pralinchen
09.07.2012, 13:03
Ok, dann muß ich den Versicherungsmakler anrufen. Lieber etwas zuviel als zuwenig versichert.

LG, Andrea

Ratisbona
09.07.2012, 13:16
Nun Kleintiere, wie Ziegen, Schafe, Hühner usw. sind grundsätzlich in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies müsste eigentlich in den Sonderbedingungen für die PH versicherung aufgeführt sein, ebenso die Ausschlüsse. Hierzu zählen wie oben schon einmal ausgeführt, Hunde, Pferde, Rinder. Wenn man einen Landwirtschaftlichen Betrieb hat, dann gelten die Tiere über die landwirtschaftliche Haftpflicht versichert. Bei einer Superdeckung können hier bis zu drei Hunde in der Prämie enthalten sein.

Wenn eine Ente über die Straße watschelt und es kommt zu einem Auffahrunfall, so dürfte wohl der Autofahrer, welcher so stark gebremst hat, schuld am Unfall sein. Bzw. dürfte ihn eine Mitschuld treffen. Ich empfehle jeden seine entsprechenden Bedingungen anzuschauen. Leider kennen sich die sogenannten Fachleute in den Gesellschafte hier nicht so gut aus. Da kann ich aus eigener Erfahrung sprechen.

eierdieb65
09.07.2012, 13:26
Grüß dich
ich zitiere mal:Wenn eine Ente über die Straße watschelt und es kommt zu einem Auffahrunfall, so dürfte wohl der Autofahrer, welcher so stark gebremst hat, schuld am Unfall sein. Bzw. dürfte ihn eine Mitschuld treffen

Gerade andersrum wird ein Schuh draus. Wenn der stark Bremsende den Unfall mit dem Tier verhindert hat, ist er als einziger Mitbeteiligter Schuldlos. (Auf Sicht fahren) Der Auffahrende wahr wohl etwas dicht dran. (Teilschuld)
Der Halter der Ente wahr wohl sorglos (Teilschuld).

lg
Willi

eierschachtel
09.07.2012, 13:31
Wenn der stark Bremsende den Unfall mit dem Tier verhindert hat, ist er als einziger Mitbeteiligter Schuldlos. (Auf Sicht fahren) Der Auffahrende wahr wohl etwas dicht dran. (Teilschuld)
Der Halter der Ente wahr wohl sorglos (Teilschuld).

lg
Willi
wegen einer Ente darf man sicherlich keine Vollbremsung machen, damit muss der Hintermann nicht rechnen. Bremsen für Kleintiere bedeutet dann auch Mitschuld bei einem Unfall

Nopi
09.07.2012, 13:31
Da kann man trefflich streiten... Bei einer Ente, außerorts, wird nicht gebremst, bei einer Ente, innerorts, wird gebremst.

Innerorts ist es laut Landgericht Paderborn ok, der Auffahrer muss zahlen.

eierdieb65
09.07.2012, 13:37
Hat ja auch einen Grund: Innerorts ist mit anderen Gefahren zu rechnen. z.B. freilaufende Kinder, die der zu dicht Auffahrende nicht sieht. das heißt: Die Ente hätte auch ein Kind sein können.
Außerorts ist mit ebendiesen freilaufenden Kindern nicht zu rechnen.

lg
Willi

Pralinchen
09.07.2012, 13:59
Jetzt wird es interessant, aber leider auch kompliziert. Bei uns gilt grundsätzlich wegen einer Ente darf man nicht bremsen, wegen Reh auch nicht. Man muß drüber fahren, aber wer macht das schon? Die Reaktion gebietet zu bremsen.

Aber direkt bei uns ist das Ortsschild, heißt die Enten sind außerhalb. Aber die Straße verläuft über eine Brücke, die wie eine S-Kurve zur Straße liegt. Schnell fahren ist da nicht drin und wer es trotzdem macht, hängt im Brückengeländer (schon oft genug passiert).
Ich checke jetzt mal die Police, der Makler hat schon Büroschluß.

LG, Andrea

Nopi
09.07.2012, 14:06
Wus?? Bei einem Reh nicht bremsen?!? Wo wohnst du denn?

Gruß
Stefan

Pralinchen
09.07.2012, 14:08
In der Pampa.
Der letzte Kleinwagenfahrer der wegen einem Feldhasen gebremst hat, bekam einen großen BWM ins Heck und zwar so, daß der Kleinwagen sich um 180 Grad gedreht hat und der BWM noch viele Meter weit im Acker steckte. Ich habe ewig gebraucht, bis ich nachvollziehen konnte wie das nur passiert ist.

LG, Andrea

colourfuls
09.07.2012, 14:17
Auffahrunfall—Bremsen für Kleintiere

Bremst der Vordermann plötzlich abrupt, da ein Kleintier, Vogel, Katze oder Igel die Straße überquert, so haftet der Vordermann unter Umständen mit einer Quote bis zu 50% mit, sofern er plötzlich und unerwartet eine Vollbremsung
durchgeführt hat. Bei größeren Tieren ist die Quote entsprechend geringer, bzw. je nach Umständen des Einzelfalles gleich 0. Zu beachten ist jedoch, daß grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheines für die volle Schuld des Auffahrenden spricht. Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an. Bremst der Vordermann ohne irgendeinen Grund urplötzlich ab, so kann den Auffahrenden aufgrund seines zu geringen Abstandes immer eine Mitschuld treffen. Plötzliches Bremsen ist nicht notwendig besonders starkes Bremsen. Hier werden die juristischen Feinheiten deutlich. Bei größeren Schäden empfiehlt es sich daher immer einen Anwalt einzuschalten.

juvo
10.07.2012, 09:46
Bei einem Reh haftet der Jagdpächter sofern man Zeugen hat das ein Reh beteiligt war, wenn man es nicht angefahren hat.

Nopi
10.07.2012, 10:17
Moin,

diese Behauptung hätte ich gern nachvollziehbar belegt. Das habe ich noch nie gehört und halte die Aussage auch für unzutreffend.

Gruß
Stefan

Pralinchen
10.07.2012, 10:26
Ich dachte das zahlt die Teilkasko. Melden muß man den Wildschaden. Der Jagdpächter wäre da doch wirklich arm dran.
Rehe sieht man bei uns gar nicht so viele überfahren, aber Dachse.

LG, Andrea

Nopi
10.07.2012, 10:29
Die Teilkasko zahlt, wenn es nachweislich ein Wildunfall war. Weichst du zb aus und baust einen Unfall zahlt die Teilkasko nichts. Du musst "drauf" halten, anschließend die Polizei zum Unfallort rufen und dir eine Bescheinigung ausstellen lassen.

Gruß
Stefan

Pralinchen
10.07.2012, 10:35
Ach deshalb heißt es dann für ein Reh nicht bremsen, sondern überfahren. Zumindest hat man mir das in der Fahrschule so eingetrichtert, was aber schon ein paar Jahre her ist.

LG, Andrea

suppenhahn
10.07.2012, 10:36
Hi Ihr Lieben, ... die ernsthafte Frage wer haftet denn für Auffahrunfälle etc.

Die "erstnhafte Frage" kann doch nicht Ihr Ernst sein? Selbstverständlich haben Tiere unbeaufsichtigt keine Straße zu benützen. Bei deren "Überquerung durch Tiere" bedarf es einem Doppelposten mit entsprechender Ausrüstung, bzw. Warneinrichtungen!

Pralinchen
10.07.2012, 10:40
Ok, wird gemacht und den Enten werde ich gleich einen Vortrag halten. :laugh Und wenn ich schon dabei bin, nehme ich auch gleich die Katzen ins Gebet.

LG, Andrea

suppenhahn
10.07.2012, 10:40
... sofern man Zeugen hat das, dass das Reh durch die Jagd (Treibjagd etc.) auf die Straße gehetzt worden ist und die Gefahr für den KFZ-Lenker nicht erkennbar war. Hinweistafeln, entsprechend der StVO würden da schon wieder die Jäger schützen!

suppenhahn
10.07.2012, 10:43
Ok, dann muß ich den Versicherungsmakler anrufen. Lieber etwas zuviel als zuwenig versichert.
Die Versicherung wird Ihnen den Marsch blasen, wenn Sie die Tiere "grob-fahrlässig" nicht beaufsichtigen und wiederholt auf die Straße lassen. Sie wird Leistungsfreiheit reklamieren!

Pralinchen
10.07.2012, 10:46
Und wie verhält es sich mit Katzen? Das wäre am Ende ja genau das gleiche. Katze und Ente läuft frei und weil halt überall Straßen sind, laufen sie auch da drüber. Ist ja nicht so, daß man seine Tiere auf die Straße setzt. Das Grundstück fest einzäunen würde wohl die Enten zuhause halten, die Katzen aber nicht. :-X

LG, Andrea

Nopi
10.07.2012, 10:46
Ach deshalb heißt es dann für ein Reh nicht bremsen, sondern überfahren. Zumindest hat man mir das in der Fahrschule so eingetrichtert, was aber schon ein paar Jahre her ist.

Nicht nur deshalb. Ein Zusammenstoß mit einem Reh, selbst mit einem Hirsch oder einer Wildsau, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit immer noch glimpflicher als zb ein verkorkstes Ausweichmanöver, was einen Frontalzusammenstoß mit dem Entgegenkommenden oder ein Aufprall gegen einen Baum führt. Solche Unfälle enden sehr oft für die Betroffenen tötlich, ein Zusammenstoß mit einem Wild nicht, außer leider für das Wild.

Ich selbst habe schon einen Wildunfall erleben müssen. Stotter-Bremsung, damit der Wagen ohne ABS in der Spur bleibt, und stur das Lenkrad festgehalten. Bis auf den Blechschaden am Mitsubishi-Bus ist mir nichts passiert, das Wild ist leider nachher mit einem Fangschuss getötet worden.

Gruß
Stefan

Nopi
10.07.2012, 10:48
... sofern man Zeugen hat das, dass das Reh durch die Jagd (Treibjagd etc.) auf die Straße gehetzt worden ist und die Gefahr für den KFZ-Lenker nicht erkennbar war. Hinweistafeln, entsprechend der StVO würden da schon wieder die Jäger schützen!

Ok, das ist doch aber eine ganz andere Nummer... Ich kann doch nicht pauschal die Aussage machen, dass bei einem Reh der Jagdpächter zahlen muss.

Gruß
Stefan

suppenhahn
10.07.2012, 10:48
Die Ente hätte auch ein Kind sein können.
Außerorts ist mit ebendiesen freilaufenden Kindern nicht zu rechnen.

Das zieht so nicht: auch Kinder sind "altersselektiert" ohne Aufsicht keine zulässigen Verkehrsteilnehmer. Schulkinder genießen zwar besonderen Schutz, haben aber die Trottoirs und Übergänge zu beachten und unterscheiden sich so auch vom Hausgeflügel!

suppenhahn
10.07.2012, 10:52
Und wie ... Das Grundstück fest einzäunen würde wohl die Enten zuhause halten, die Katzen aber nicht.
Gibt auch nur Ermittlungen, wenn die Katze einen Unfall versursacht - aber die Ermittlungen gibt es und die Haftung der Tierhalter steht auch außer Streit!

suppenhahn
10.07.2012, 10:56
Ich kann doch nicht pauschal die Aussage machen, dass bei einem Reh der Jagdpächter zahlen muss.

Ist ja auch meine Meinung. In der Regel wird über das Zeichen "Wildwechsel" der KFZ-Lenker (auch Radfahrer:laugh) auf die Gefahr sogar hingewiesen.

Ist's aber nicht angezeigt, hat i. d. R. auch der Fahrzeuglenker den Schaden selbst zu (er-)tragen!

Pralinchen
10.07.2012, 11:04
Das ist kompliziert. Gehweg gibt es da gar keinen. Sowas ist Luxus und unser Dorf hat fast nur Straßen ohne. Übersichtlich ist da auch nichts, weil links Wald bis rauf zur Straße, dann Brücke über den Fluß und dann Fluß gleich neben Straße mit dichter Vogelschutzhecke. Im Winter liegen hier große Truppen Stockenten, direkt auf dem Asphalt. Wundert mich, daß es noch keine Toten unter den Enten gab. Mit Wild und Wildgeflügel muß hier jeder rechnen, mit Kindern i.d.R. eher nicht, da der Dorfspielplatz in einer anderen Richtung liegt. Mit Radfahrern, Rollerbladern und Joggern jederzeit.

Vorerst werde ich morgens die Enten abfüttern und hoffen, daß sie zuhause bleiben. Klappt das nicht, muß ich mir was überlegen. Nur den Katzen können wir den Übertritt nicht verwehren.

LG, Andrea

Nopi
10.07.2012, 11:04
Das Schild steht zeitweise an der Straße in der Nähe meiner Hofauffahrt:

76445

Ich frage mich, was für eine Gefahr soll das sein? Dass der Wagen auf einem über die Straße hüpfenden Frosch wegrutscht? Muss ich bei einem kreuzenden Frosch nun anhalten bis er die Straße passiert hat? Ich verstehe echt nicht den Sinn von dem Schild.

Gruß
Stefan

suppenhahn
10.07.2012, 11:11
Es ist zumindest nicht die Regel, dass Frösche vermehrt die Straße Queren und deshalb wird darauf hingewiesen. "Ausgedrückt" soll werden, dass es "hier sein kann" und ein Lebewesen mutwillig zu überfahren ist überhaupt verboten!

Sie fahren doch selber Auto (-bus)? Haben Sie kein Verständnis dafür, dass Tierhalter ihre Pflichten wahrnehmen müssen "und wir unsere Straßen" zu dem Zweck benützen wöllen/können/dürfen, zu dem die Straßen gebaut wurden?

Pralinchen
10.07.2012, 11:11
Ich wünschte wir hätten solche Schilder, bislang gibt es nur selbstgebastelte. Wir hatten dieses Jahr eine massive Krötenwanderung, das mußt Du gesehen haben. Die Straße war gepflastert mit Krötenleichen. Das wird total schmierig. Warnt eigentlich nur, daß man langsam fahren soll. Für die Kröte kommt sowieso jede Hilfe zu spät. In dieser Vielzahl wie das dieses Jahr war (und nur dieses Jahr), wäre es nicht möglich gewesen auszuweichen. Selbst mit der Kutsche mußte ich Slalom fahren, was ich lt. Rechtsfahrgebot natürlich nicht darf. Aber wer fährt schon absichtlich drüber?

LG, Andrea

Nopi
10.07.2012, 11:16
Ok ok, alles nachvollziehbar. Langsamer fahre ich natürlich. Und wenn nun die ganze Straße, wie bei dir, Andrea, voll ist? Soll ich die nun einsammeln bevor ich weiter fahre? Die können mir ja nicht einmal sagen, auf welche Seite sie wollen :D . Mit Absicht drübersemmeln würde ich natürlich nicht.

Nur dann würde ich doch als "interessierte" Gemeinde eher einen Krötenwall bauen und eine kleine Unterführung oder halt eine Eimerfalle als da die Schilder für eine Zeit lang hinzustellen. Ich wäre ja auch noch so "blöd" und würde die Eimer vor meinem Hof auch noch täglich leeren :D .

Gruß
Stefan

Dieselheimer
10.07.2012, 11:20
Bei einem Reh haftet der Jagdpächter sofern man Zeugen hat das ein Reh beteiligt war, wenn man es nicht angefahren hat.


Wäre ja echt ne Maßnahme, dann hätte die "---" bald kein Geld mehr für die Jagdpacht.

Aber: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2005/9_U_34_05urteil20051011.html

GFG

Pralinchen
10.07.2012, 11:25
Ehrlich gesagt die Bevölkerung hier kratzt das nicht. Die fahren drüber. Die bremsen auch nicht für die Stockenten. Denke mal im Zweifelsfall fahren die auch über meine Enten drüber. Wurde heute ja auch schon angehupt. Pony ist halt ned so schnell wie ein Auto.

Das mit dem Krötenwall und Eimer könnte ganz einfach sein. Sehe ich nächstes Jahr nochmal so eine massive Krötenwanderung werde ich unseren Ortssprecher darauf ansetzen. Eimer müßte nicht mal sein, da unter der Straße ein dickes Rohr zum Fluß führt. Die Wiese ist praktisch eine große Überlauffläche für den renaturierten Fluß. Allerdings weiß ich auch nicht in welche Richtung die Kröten wandern. Ist da recht unglücklich, denn Fluß, Straße, Wiese, Biotop - in dieser Reihenfolge verläuft es. Biotop neben Fluß wäre top. Nur ist die Straße nicht für den Durchgangsverkehr gedacht gewesen, das war zu ihrer Entstehung sicher kein Problem.

LG, Andrea

juvo
10.07.2012, 12:05
Moin,

diese Behauptung hätte ich gern nachvollziehbar belegt. Das habe ich noch nie gehört und halte die Aussage auch für unzutreffend.

Gruß
Stefan

Ich ziehe meine "Behauptung" zurück bevor ich hier noch gesteinigt werde. Es sollte keine Behauptung sein sondern ich war der Meinung das es so wäre. Dachte halt das es zu "Wildschäden" zählt. Man, hier muß man ja alles auf die Waagschale legen.Man kann sich ja mal irren.

Nopi
10.07.2012, 12:10
Boah ey :roll , nun gehts ja los hier... Was war denn daran nun steinigen?

Aber ich bin ja lernwillig: Schreib doch mal bitte, was wäre auf dein Posting eine angemessene Reaktion gewesen?

Gruß
Stefan