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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Ausnahme von der Tötung gem. Art. 13 der Richtlinie 2005/94/EG



Redcap
07.04.2006, 19:15
Bin mal so frei ;D


Original von Günter Droste
Achtung an alle Betroffenen - und an alle die es hoffentlich nie werden:

Vordruck:
Antrag auf Ausnahme von der Tötung gem. Art. 13 der Richtlinie 2005/94/EG


unter www.bdrg.de


Stand 06.04.2006
Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Helfen Sie mit und machen Sie alle politischen Vertreter (Bundes- und Landtagsabgeordnete) die Sie kennen, auf unsere derzeitigen Probleme um die Klassische Geflügelpest aufmerksam!
Musterbrief an alle Bundes- u. Landtagsabgeordneten zum Download:
[ musterbrief.doc - 27 kB (http://www.bdrg.de/musterbrief.doc)]

Nach dem erstmaligen Auftreten der klassischen Geflügelpest in einem Nutztierbestand in Sachsen, ist auch unser Rassegeflügel trotz der versprochenen Notimpfung im Sperrbezirk der Gefahr der Keulung ausgesetzt. Wenn Sie in einem dieser Sperrbezirke wohnen, verwenden Sie bitte den vom Landesverband Weser-Ems erstellten Antrag auf Ausnahme von der Tötung gem. Art. 13 der Richtlinie 2005/94/EG.
[ Antrag auf Ausnahme von der Tötung gem. Art. 13 der Richtlinie 2005/94/EG (http://www.bdrg.de/antrag.pdf)]

Anja Hammer
07.04.2006, 19:17
Danke du bist Gold wert!!!

Redcap
07.04.2006, 19:27
Nee ... Günter ;D

ponyziegehuhn
07.04.2006, 22:32
jetzt habe ich den saublöden Acrobat Reader längst heruntergeladen und kann trotzdem keine pdf's öffnen. Es ist zum K...

Sollte hier jemand technisch versierter sein und den Antrag (man hofft ja, daß man ihn nie braucht) im Textformat hier reinstellen können?

Enemy
07.04.2006, 22:41
Reicht es dir als word.doc, welches du ausdruckst und dann ausfüllst? Da es sich bei dem .pdf leider um einen konvertierten scan handelt, krieg ich es nicht in ein bearbeitbares Word.doc umgeformt - es sei denn, ich würde es ausdrucken und nochmal via OCR einscannen...

Antrag.doc (http://www.readyrolled.de/bbpub/antrag.doc)

ponyziegehuhn
07.04.2006, 22:47
@enemy
klappt als word.doc leider auch nicht - kommt nur eine leere Seite - muß wohl daran liegen, daß die Word-Version auf meinem alten Rechner von ca. 1996 und wahrscheinlich nicht mehr die aktuellste ist.

Ich versuch mal, den Antrag vielleicht noch in für meine alte Kiste lesbarer FOrm zu ergoogeln.

Trotzdem danke für den Hilfeversuch!

Enemy
07.04.2006, 22:52
so, doch noch gescannt- und jetzt auch in word bearbeitbar ;-)

ausnahmeantrag.doc (http://www.readyrolled.de/bbpub/ausnahmeantrag.doc)

Enemy
07.04.2006, 22:56
ok, dann versuchen wir es mal als .rtf ;-)

ausnahmeantrag.rtf (http://www.readyrolled.de/bbpub/ausnahmeantrag.rtf)

Ulinne
07.04.2006, 23:00
Original von ponyziegehuhn
jetzt habe ich den saublöden Acrobat Reader längst heruntergeladen und kann trotzdem keine pdf's öffnen. Es ist zum K...

Sollte hier jemand technisch versierter sein und den Antrag (man hofft ja, daß man ihn nie braucht) im Textformat hier reinstellen können?

Geht nicht, ist eine Grafik.
Jedenfalls war das bei mir vorhin so.
Hab den BDRG aber deshalb schon angeschrieben - zumal das auch sehr unscharf und schlecht gemacht war. Vielleicht haben sie das ja inzwischen geändert ...

Ulinne
07.04.2006, 23:02
Original von Enemy
ok, dann versuchen wir es mal als .rtf ;-)

ausnahmeantrag.rtf (http://www.readyrolled.de/bbpub/ausnahmeantrag.rtf)

Du bist ein Schatz, Enemy.
Hast du das alles noch mal abgetippelt ..? ;-)

Ah nee - jetzt erst gesehen, dass du das eingescannt und durch die Texterkennung gejagt hast. Jou, auch eine Möglichkeit ...

Enemy
07.04.2006, 23:03
es ist ein gescannter Antrag, der nach .pdf gewandelt wurde und dieser lässt sich sehr wohl mit Acrobat reader öffnen und auch ausdrucken - der Ausdruck ist korrekt, Ulinne.

Enemy
07.04.2006, 23:05
Nein, wie ich schon oben schrieb. Ich hab den Antzrag mit Adobe reader geöffnet, ausgedruckt und über OCR Software wieder eingescannt und nach Word importiert ;-)

Das direkte Umformen vom pdf nach Word war nicht möglich, da der Scan als Grafik gescannt wurde und somit für das Umwandelprogramm keinen Text enthielt.

Ulinne
07.04.2006, 23:10
Original von Enemy


Das direkte Umformen vom pdf nach Word war nicht möglich, da der Scan als Grafik gescannt wurde ...

Sach ich doch ...

ponyziegehuhn
07.04.2006, 23:21
Dank den PC-Könnern! - ich selber bin nur "Anwender" ;)

ob man im Fall des Falles wohl damit durchkommt, wenn man seine Hühner als "gefährdete Rasse" einstuft? Und ob's ggfs. Sinn macht, so einen Antrag prophylaktisch bereits zu stellen, BEVOR man die Freude hat, einmal zufällig im Sperrbezirk zu landen? Nachdem lt. Medienberichten alle Geflügelhalter rund um Wermsdorf noch dieses Wochenende mit dem Auftauchen der Keuler rechnen müssen, macht's wohl Sinn, nicht dann erst einen Antrag zu stellen, wenn's zu spät ist?

Eure Gedanken hierzu?

ponyziegehuhn
08.04.2006, 00:16
Wenn man den Suchbegriff (verlinken kann ich halt auch nicht richtig)

Antrag Ausnahme Tötung Art. 13 Richtlinie 2005/94/EG

bei Google eingibt, kann man das Ganze komplett nachlesen!

Die Zeit sollte man sich ruhig nehmen (ist sehr umfangreich!), interessant ist u.a. die Anlage IV, die liefert nämlich Argumente GEGEN das Keulen unter bestimmten Voraussetzungen. Nicht gerade demjenigen, der im Dunstkreis einer Massenhaltung lebt, aber zumindest denjenigen, die keine gewerblichen Betriebe in der Nähe haben!

Erschreckend sind die Biosicherheitsvorkehrungen in der Richtlinie: im blödesten (Extrem-)Fall dürften meine "Haussäugetiere" (Pferde und Ziegen), in deren Stall sich auch der Hühnerstall befindet, nicht mal nach draußen auf die Koppel und der Tierarzt im Bedarfsfall nicht rein :o

Stellt sich die Frage, ob ich dann auch nicht ins Büro dürfte, da ich ja von der Haustüre erst entweder durch den Offenstallbereich gehen muß, um überhaupt zu meinem Gartentürl rauszukommen... Alternativ könnte ich nur durch den inneren Stall und durch die Paddocks raus. Wir leben ja mit unserem Getier unter einem Dach, nur durch eine Brandschutztür ist der Hausflur und der Stall getrennt. Gefährlichste seuchenverursachende Hinterhofhaltung oder kleinbäuerliche traditionelle Idylle, wie es sie seit Jahrhunderten gibt?
Vielleicht hat mein Sohn deshalb heute Husten - aber wenigstens die Hühner sind gesund...

Claudja
08.04.2006, 00:21
schön, dass da mal die Schweine erwähnt werden.

Grüsserchen
Claudia

Redcap
08.04.2006, 03:28
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0094:DE:HTML

Die Adresse wird in html geschrottet ...

Redcap
10.04.2006, 20:17
Habs mal hübscher gemacht ...

http://people.freenet.de/huehner/Artikel13.doc

Redcap
12.04.2006, 18:15
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_010/l_01020060114de00160065.pdf

[ … (18 ) Die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung hochpathogener Aviärer Influenza sollten sich unter Berücksichtigung der geltenden Tierschutzvorschriften der Gemeinschaft in erster Linie auf die Räumung infizierter Bestände gründen.

(19) In der Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung (5) werden Mindestanforderungen für den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung, einschließlich zum Zwecke der Seuchenbekämpfung, festgelegt. Diese Anforderungen gelten uneingeschränkt für die Schlachtung bzw. Tötung gemäß der vorliegenden Richtlinie.

(20) Impfungen gegen die Aviäre Influenza können Krankheitsbekämpfungsmaßnahmen wirksam ergänzen und zur Vermeidung der Massentötung und Beseitigung von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies beitragen. Derzeitige Erkenntnisse lassen darauf schließen, dass sich die Impfung nicht nur als Sofortmaßnahme in Notfällen bewährt, sondern auch als Langzeitmaßnahme dazu beitragen kann, Seuchenausbrüche in Situationen zu verhindern, in denen das Risiko einer Einschleppung von Viren der Aviären Influenza durch Wildtiere oder aus anderen Quellen höher ist. Es sollten daher sowohl Notimpfungen als auch präventive Impfungen vorgesehen werden.

(21) Geimpftes Geflügel ist zwar gegen klinische Infektion geschützt, kann aber dennoch infektiös sein und den Erreger übertragen. Impfungen müssen daher mit geeigneten, auf Gemeinschaftsebene festgelegten Überwachungs- und Beschränkungsmaßnahmen einhergehen. Impfpläne sollten deshalb die Differenzierung zwischen infizierten und geimpften Tieren ermöglichen. Erzeugnisse von geimpftem Geflügel wie beispielsweise Fleisch und Konsumeier sollten dann unter Beachtung der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften, einschließlich dieser Richtlinie, in den Verkehr gebracht werden. …]


[… (33) Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es zur Verwirklichung den grundlegenden Zielen der Entwicklung des Geflügelsektors und des Schutzes der Tiergesundheit notwendig und angemessen, Vorschriften für spezifische Maßnahmen und Mindestmaßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Aviären Influenza festzulegen. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderliche Maß hinaus. …]



[… Artikel 13
Ausnahmen für bestimmte Betriebe

1. Bei Ausbruch von HPAI in einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung, einem Zirkus, einem Zoo, einer Vogelhandlung, einem Wildpark oder einer Einfriedung, in der Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Spezies zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken der Erhaltung gefährdeter Rassen oder amtlich eingetragener seltener Rassen von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies gehalten werden, kann die zuständige Behörde Ausnahmen von den Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1 gewähren, sofern die Seuchenbekämpfung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2. Die zuständige Behörde stellt bei Gewährung einer Ausnahme nach Absatz 1 sicher, dass das von der Ausnahme betroffene Geflügel und die von der Ausnahme betroffenen in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Spezies

a) in ein Gebäude auf dem Betriebsgelände gebracht und dort gehalten werden. Ist dies nicht durchführbar oder mit artgerechter Haltung unvereinbar, so werden sie an einem anderen Ort in demselben Betrieb abgesondert, so dass sie keinen Kontakt zu anderem Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Spezies in anderen Betrieben haben. Es werden alle angemessenen Maßnahmen ergriffen, um ihren Kontakt zu Wildvögeln möglichst gering zu halten;

b) nach Maßgabe des Diagnosehandbuchs weiter überwacht und untersucht werden und dass sie nicht verlegt werden, bis die Laboranalysen zeigen, dass das Risiko einer weiteren Verbreitung von HPAI nicht länger signifikant ist, und

c) nicht aus ihrem Herkunftsbetrieb verbracht werden, es sei denn, sie werden der Schlachtung oder einem anderen Betrieb zugeführt,

i) der im selben Mitgliedstaat ansässig ist; in diesem Falle erfolgt die Beförderung nach den Anweisungen der zuständigen Behörde; oder

ii) der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist; in diesem Falle ist die Zustimmung des Bestimmungsmitgliedstaats erforderlich. L 10/24 DE Amtsblatt der Europäischen Union 14.1.2006

3. Die zuständige Behörde kann für Eier, die auf direktem Wege zu einem Verarbeitungsbetrieb zur Herstellung von Eiprodukten im Sinne des Anhangs III Abschnitt X Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 befördert werden sollen, um dort gemäß Anhang II Kapitel XI der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bearbeitet und behandelt zu werden, Ausnahmen von den Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 5 gewähren. Genehmigungen dieser Art werden vorbehaltlich der Bedingungen nach Anhang III der vorliegenden Richtlinie erteilt. …]

Redcap
11.01.2015, 16:00
Ich schubs das Ding mal wieder hoch.

Joyce66
12.01.2015, 08:10
Hmm, die Links funktionieren nicht??