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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Huhn gesetzlich Nutztier?



Hrist
05.06.2012, 17:36
Hallo Leute,
habe gelesen, dass ein Huhn gesetzlich immer ein Nutztier ist- da entweder Fleisch/Eigewinn oder Zucht betrieben wird. Auf der anderen Seite habe ich gelesen, dass Hühner zu den Kleintieren zählen und somit gesetzlich auch in Wohngebieten zugelassen sind (?).
In meinem Fall geht es um drei Rassehühner. Diese sollen, weil Nutztiere verboten sind, auch verboten werden. Bei drei Hühnern - kann man da von Nutzen sprechen? ;) Außer der Freude an den Tieren, natürlich.
Welche Argumente können gegen die Nutztierbezeichnung gebracht werden? Zumal Kleintiere erlaubt sind!

freue mich über Antworten, viele Grüße

Hrist

PS:Bitte keine "Drei Hühner sind aber zu wenig"-Beiträge, wie man sieht ist der Spielraum begrenzt.:-[

suppenhahn
05.06.2012, 17:45
Hallo Leute, ...

Welche Argumente können gegen die Nutztierbezeichnung gebracht werden? Zumal Kleintiere erlaubt sind!
Ein griffiges Argument sind die die unzähligen Kleintierzuchtvereine, die sich (zumindest bei uns) vorwiegend mit dem Hausgeflügel befassen?

FliegenFly
05.06.2012, 18:12
So richtig kann ich dir nicht helfen..

Als ich mit einer meiner Hennen mal beim TA war, habe ich mir einen "Versprecher" erlaubt, und erwähnt dass wir nur 3 Stück haben.
Auf der Abrechnung stand am Schluss eine emense Summe.
Laut GOT, Absatz "Nutztier Huhn", hätte die Summe max 1/3 ausmachen dürfen.
Auf Nachfragen, wieso die TÄ nach "Haustier" abgerechnet hat kam, dass es sich bei meinen Tieren um "Ziergeflügel" handelt, da wir lediglich 3 Stück besitzen.
Dass auch dieses "Ziergeflügel" einen NUTZEN hat, nämlich Eier, kam der Frau gar nicht in die Rübe. Ziergeflügel wäre für mich jetzt ein Pfau, oder verschiedene Zierenten. Kanarienvogel, Wellensittich.
Aber wenns der Rechnung schadet - macht man halt ein Haustier draus.
(Ggf wird dann bei anderen TÄ wieder abgewehrt mit "NEIN, Nutztiere behandeln wir nicht" - da soll noch einer mitkommen).

Dein Vermieter will dir die drei Hennen verbieten? Oder wer?

Leider kann ich dir kein anständiges Argument liefern, nur meine Story da oben...:-[ Vielleicht lässt sich dadraus was basteln.

Kamillentee
05.06.2012, 18:30
Meines Erachtens gelten Hühner IMMER als Nutztiere, egal ob klein oder gross, Rasse oder nicht.
Auch Zwerghühner müssen angemeldet werden...

Kleintiere sind es auf keinen Fall, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier

Viele Grüsse

army
05.06.2012, 18:44
Haben an der Universität eine Vorlesung mit dem Namen "Kleintierkunde" da werden auch Hühner behandelt...nichts desto trotz gehören sie zweifellos zu den Nutztieren

Lexx
05.06.2012, 18:51
Unter den Nutztieren sind Kaninchen, Geflügel und Tauben die Kleintiere. Ich hab irgendwann mal irgendwo gelesen, das die ältesten Vereine zur Zeit der Industrialisierung gegründet wurden, in Städten, um den Städtern eine Selbstversorgung mit Fleisch und Eiern zu ermöglichen, ähnlich wie die Schrebergartenvereine. Die Bezeichnung Kleintiere dient hier als Abgrenzung zu den großen Nutztierrassen Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Und deren verzwergte Formen bleiben auch Großtiere und wenn ein deutscher Schäferhund denen auf den Kopf spucken kann ;).

Als Ziergeflügel werden die Wildgeflügelrassen definiert, also Pfauen, Fasane, Wildenten und Wildgänse.
Strauße, Emus, Nandus dagegen werden als Laufvögel definiert.

Vögel als Heimtiere oder Exoten sind dann Kanarien, Sittiche und wie die ganzen kleinen Käfigscheißerchen noch alle heißen ;)

Was die TA mit Fliegenfly gemacht hat, war schlicht Betrug. Isso. Der Gesetzgeber definiert nirgendwo, das weniger als 10 Hühner pro Haushalt als Haustiere anzusehen sind. Und die Definition "Haustier" bezeichnet sowieso lediglich das es sich um ein Tier handelt, welches durch Domestikation (lat. domus = Haus) aus Wildtieren hervorgegangen ist und an den Menschen gebunden wurde.

Beispiele: Wolf -> Hund, Auerochse -> Hausrind, Graugans -> Hausgänse, Bankivahuhn -> Haushuhn, Stockente -> Hausente.
Diese Tiere sind Nutztiere. Auch Hunde und Katzen sind gesetzlich definiert keine Heim- sondern Nutztiere ( http://de.wikipedia.org/wiki/Haustier).
Ein Tier das rein aus Spaß an der Freude zum Kuscheln oder anschaun gehalten und gezüchtet wird, ist ein Heimtier ( http://de.wikipedia.org/wiki/Heimtier). Im deutschen Sprachgebrauch wird da mit beiden Begriffen recht großzügig umgesprungen. Also ein Stubentiger ist quasi ein Nutztier mit Heimtierstatus und genauso ein Haustier wie die verwilderte Bauernhofkatze.

Haustier bildet quasi den Überbegriff für durch den Menschen erzüchtete Tierarten und Rassen, welche dann in Nutztier und Heimtier unterschieden werden. Die Nutztiere wiederrum werden unterschieden in Groß- und Kleintiere, Heimtiere manchmal auch.

Hrist
05.06.2012, 19:31
hey,
vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Also, wie ich das nun verstanden habe nach Dir Lexx, sind sowohl Huhn wie Katze Nutztiere (und viele mehr), welche beide den Haustierstatus zusätzlich besitzen können. Habe dazu auch ne Website gefunden:http://www.heim-und-haustiere.de/themen/unterschied-haustiere.htm.
Kennt jemand dazu Stellen aus Gesetzesbüchern/Urteilen?
Die Nutztierdefinition ist doch anscheinent auch noch mit dem tasächlichen Nutzen gekoppelt, oder?
Immerhin, mir hilft schon, dass Katzen, wie Hühner zu den Nutztieren zählen... Katzen gibts nämlich massenhaft.
grüße
Hrist

Kamillentee
05.06.2012, 19:34
Hallo Lexx,
das würde ja bedeuten, daß Hühner einerseits Kleintiere sind, aber nach Mietrecht wiederum nicht...? ???
Denn ich kann mich noch entsinnen, daß zwei Hühner aus einer Wohnung rausmussten.
Den Paragraphen muss ich mir jetzt mal genau durchlesen.

Allerdings ist es wahrscheinlich wiederum so,
was laut Mietrecht erlaubt ist, muss laut Flächennutzungsplan noch lange nicht erlaubt sein....

Viele grüsse

Hrist
05.06.2012, 19:35
Meines Erachtens gelten Hühner IMMER als Nutztiere, egal ob klein oder gross, Rasse oder nicht.
Auch Zwerghühner müssen angemeldet werden...

Kleintiere sind es auf keinen Fall, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier

Viele Grüsse

gerade nach der Definition von Wikipedia zu Kleintieren:
Kleintier
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
"Mit dem Begriff Kleintiere werden heute diejenigen kleinen Haus- und Heimtiere bezeichnet, welche vom Menschen nicht als wirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, sondern als Gefährten in das tägliche Leben einbezogen sind."
-würd ich meine drei Hennen klar dazu zählen (zu den Heimtieren)
grüße
Hrist

Hrist
05.06.2012, 19:40
Hallo Lexx,
das würde ja bedeuten, daß Hühner einerseits Kleintiere sind, aber nach Mietrecht wiederum nicht...? ???
Denn ich kann mich noch entsinnen, daß zwei Hühner aus einer Wohnung rausmussten.
Den Paragraphen muss ich mir jetzt mal genau durchlesen.

Allerdings ist es wahrscheinlich wiederum so,
was laut Mietrecht erlaubt ist, muss laut Flächennutzungsplan noch lange nicht erlaubt sein....

Viele grüsse

Ich glaube Lexx meinte, dass die Hühner unter den Nutztieren zu den Kleintieren zählen...
Ja, ja diese Begriffsdschungel...
grüße
Hrist

Kamillentee
05.06.2012, 19:44
Jaaa, sehr verwirrend.
Hier noch mal eine Seite, vielleicht bringt dich das weiter.

http://www.heim-und-haustiere.de/themen/unterschied-haustiere.htm

Lexx
05.06.2012, 19:49
Der Heimtierstatus erübrigt sich allerdings, wenn man die Eier isst. Auch könnte die Meldepflicht bei Veterinäramt und TSK ein Problem werden, sind sie bei der TSK gemeldet sind sie schwarz auf weiß Nutztiere.

@ Kamillentee, sowohl Nutztiere, als auch Heimtiere werden in Groß- und Kleintiere unterschieden. Also Oberbegriff ist Haustier, das wird differiert in Nutz- und Heimtier und diese beiden Definitionen wiederrum in Groß- und Kleintiere.

Ich schätze man kann allerhöchstens Serama oder Sebright als Heimtierhühner durchbringen, denn die Eier sind tatsächlich so mini und die Legeleistung auch nicht die höchste, das man argumentieren könnte, das die nun gar keinen Nutzen mehr bringen und man sie nur aus Spaß an der Freud hält.
Wachteln wären glaublicherweise Grenzfälle, die man auch als Kleintiere nach Mietrecht durchbringen könnte. Aber, auch da gibt es Einschränkungen, ein Vermieter kann ein Kleintier nur dann nicht verbieten, solange dieses keine relevanten Schäden an der Immobilie anrichten kann und auch keine Nachbarn stört. Dementsprechend kann man auch einen Minihund wie einen Chihuahua als Kleintier durchboxen. Wenn sich natürlich ein Nachbar beschwert, das der Kaninchenstall im Garten müffelt, kann der Vermieter die Haltung unterbinden, bzw. ein Gericht.

clma75
05.06.2012, 20:17
vielleicht hilft das hier:

http://www.bauernhahn.de/rechtsfragen

Waldfrau2
05.06.2012, 21:34
Ich bin der Meinung, daß die Bauernhahn-Seite nicht wirklich Hand und Fuß hat, aber ich würde es einfach auf dieser Schiene versuchen, zumindest, solange keine Kosten entstehen. Vielleicht hast Du ja Glück und kommst mit der Argumentation durch.

Susanne
05.06.2012, 21:53
Hallo,

Hühner sind Nutztiere und zumindest mir ist es bislang nicht gelungen, das Veterinäramt vom Gegenteil zu überzeugen. Ich hatte diesen Versuch einer Umwidmung schon mal ernsthaft betrieben während der Vogelgrippe- Hysterie. Leider ohne Erfolg.

Beim TA musste ich die Erfahrung machen, dass wenn dieser sich an alle seine Verpflichtungen hält, er Hühner fast nicht legal behandeln darf (es gibt nur sehr wenige zugelassene Medikamente für Legehennen). Auch das war für mich ein Grund, dies Umwidmung durchsetzen zu wollen.

Glücklicherweise habe ich nun einen TA, der meine Hühner behandelt, aber wenn ich dann beispielsweise ein Medikamt bräuchte, das nur in der Humanmedizin zugelassen ist (sagen wir beispielsweise mal ein Hormonpräparat nach einer Eileiter- OP bei einer alten Henne), dann schreibt er immer auf das Rezept: Für den Vogel von Frau..... (Das ist notwendig, obwohl eine kastrierte Henne weder Eier legen kann, noch bei einem Alter von über 5 Jahren das Fleisch ein Genuss wäre und ich die eh nicht essen würde, geschweige denn verkaufen). Es nutzt alles nichts, die Legehenne bleibt unabdingbar Nutztier.

Manche Tierärzte behandeln dann gar nicht und wenn (und ich bin dankbar dafür), dann rechnen sie nicht nach der Nutztiertabelle ab (denn sie behandeln dann ja auch nicht so, wie sie eine Legehenne behandeln würden). Ich finde das zulässig- wobei ich da auch Glück habe, für meinen TA gilt das nicht.

Weiterhin habe ich jahrelang ein geeignetes Haus gesucht, das mir gefällt und wo ich Hühner halten darf. Das ist mir nicht gelungen, denn die besten Objekte waren immer in reinen Wohngebieten und da ist Hühnerhaltung nicht erlaubt. Man kann es dann dennoch tun und auf den guten Willen der Nachbarn hoffen, hat dann aber keine Chancen, wenn diese irgendwann nicht mehr mitspielen.

Für mich habe ich nun eine Lösung gefunden, aber ich finde das sehr traurig. Jeder kann sich x Hunde und Katzen zulegen, aber bei Hühnern hört der Spaß auf.

Liebe Grüße
Susanne

Okina75
06.06.2012, 00:01
Kleine, aber interessierte Frage: Als was gälten denn Bankivahühner? Ja wohl als Ziergeflügel respektive Wildgeflügel, mithin also kein Nutztier, oder?
Nun bestehen ja Deutsche Buschhühner/ Javanesische Zwerghühner zu einem gerüttelten Maß aus Wildhuhn... Als was gälten dann die? Mit einem wirklichen Nutztier, also dem landläufigen Otto Normalhuhn, sind die ja nun gar nicht zu vergleichen, da weder besonders viel dran ist, noch der Eiersegen über Gebühr berauschend ist...

Und wie ist es bei Haltung von Wildgänsen? Muss man die auch mit den so schön bezeichneten Indikatortieren zusammen halten? Und vierteljährlich beproben lassen? Sind ja auch kein Nutzgeflügel in dem Sinne, auch wenn Atlantische oder Riesenkanadagänse mit 6- 7 kg Mausergewicht in Größe, Gewicht und ergo auch Braten einer Pommerngans gleich kommen...

Interessiert, Andreas

Höckergans
06.06.2012, 09:24
Und was ist dann mit den ganzen Karnickeln in den Gärten und Kinderzimmern? Theoretisch kann man die ja auch schlachten, dann wären es ja Nutztiere...

Lexx
06.06.2012, 10:20
Die Zwergkaninchen sind außen vor. Wenn allerdings jemand in seinem Garten eine Schlachtkarnickelzucht hochzieht, muß er damit rechnen, das sowohl zuständiges Amt, als auch Vermieter dagegen vorgehen können. Theoretisch kann man vieles, klar. Aber versuch mal jemandem glaubhaft klar zu machen, das Du Hühner nur zum Anschauen hältst und die Eier nicht isst? Auch die "anscheinend gesetzliche" Regelung, das Hühner Kleintiere sind und man deswegen vier Hühner + Hahn auch in Wohngebieten halten kann und gegen den Willen des Vermieters, ist so nicht richtig. Es kann von einem Gericht als solches ausgelegt werden und erlaubt werden, muß aber nicht. Auch eine Kommune und ein Vermieter können das so akzeptieren, müssen aber nicht. Genauso das man 20 Hühner ohne Hahn halten darf, ohne als gewerblich zu gelten... was wenn Du Hybriden hast und je Huhn über 200 Eier im Jahr und lebst alleine? Wie machst Du glaubhaft, das Du Eierüberschuß nur verschenkst, an die Hühner rückfütterst etc.? Ist jetzt krass aufgezäumt, aber gesetzlich abgesichert, wieviele Hühner jeder mit Gärtchen, egal in welchem Lebensraum, egal nach welchem Mietvertrag, halten darf, gibt es nicht.

@ Andreas, Wasserziergeflügel benötigt meines Wissens nach auch Indikatortiere, bzw. Beprobung. Buschhühner und javanesische Zwerghühner fallen wieder unter den Begriff Haustier, durch Domestikation, also Zucht und Auslese, erschaffene Tierarten. Wieviel da noch ursprünglich ist zählt nicht. Eine Höckergans hat auch noch viel von der chin. Schwanenhalsgans, trotzdem ist erstere ein Haustier und damit als Gans Nutztier, zweitere als Wildgans fällt unter Ziergeflügel.

@ Susanne, wenn man zur Miete wohnt, ist es abhängig vom Vermieter, ob er die Haltung von Hund und Katz gestattet. War nämlich für uns ein Problem, wenn mal ein potentieller Vermieter nichts gegen Kleinkinder hatte, dann war´s unsere große Hündin.

kükenfan
06.06.2012, 13:38
Hallo,
da man Nutztiere: Pferde, Schafe, Schweine, Rinder und Hühner bei der Seuchenkasse anmelden muß, denke ich, daß alle Hühner Nutztiere sind. Ich bin noch nie nach der Rasse sondern immer nur nach der Stückzahl gefragt worden.
Gruß

Pralinchen
06.06.2012, 14:18
Das ist doch alles im Gesetz verankert. Ja Hühner gelten als Nutztiere, auch 1 einzeln gehaltenes Huhn ist anzumelden etc.
Das mit den Wohngebieten ist sowas wie eine Grauzone. Oftmal darf man sie halten, manchmal ohne Hahn, oft genug darf man auch nicht. Das gilt bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

@ Lexx, tatsächlich ist es so, daß der Vermieter die Tierhaltung nicht mehr generell untersagen darf. Aber logo wenn man ehrlich sagt man hat einen Hund, bekommt man halt die Wohnung nicht.

LG, Andrea

Lexx
06.06.2012, 15:36
Das ist doch alles im Gesetz verankert. Ja Hühner gelten als Nutztiere, auch 1 einzeln gehaltenes Huhn ist anzumelden etc.
Das mit den Wohngebieten ist sowas wie eine Grauzone. Oftmal darf man sie halten, manchmal ohne Hahn, oft genug darf man auch nicht. Das gilt bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

@ Lexx, tatsächlich ist es so, daß der Vermieter die Tierhaltung nicht mehr generell untersagen darf. Aber logo wenn man ehrlich sagt man hat einen Hund, bekommt man halt die Wohnung nicht.

LG, Andrea

Ein Vermieter kann die Haltung größerer Haustiere untersagen und darf ein Tierhaltungsverbot auch im Mietvertrag als solches festlegen und wenn man einen Hund oder Katze, bestimmte Exoten (Würgeschlangen, Giftspinnen) oder lärmmachende Großsittiche halten möchte, dann hat man Pech gehabt. Kleine Hunde, Zwergkaninchen, kleine Vögel, Meerschweinchen und was es noch alles an Nagern gibt sowie Fische muß ein Vermieter zulassen. Diese kleinen Heimtiere verursachen per Definition weder Lärm, noch Gestank, noch können sie die Wohnung beschädigen. Wenn ich Kleintiere halten möchte, muß ich beim Vermieter nicht mal Meldung machen.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm

Lieber gebe ich an das ich einen Hund habe und zwar einen wirklich großen mit 63 cm Stockmaß, als das ich ein Mietverhältnis gleich mal mit einer Lüge beginne.

Waldfrau2
06.06.2012, 22:07
Ich denke auch, die rein gesetzliche Sachlage ist klar, Hühner sind Nutztiere, punkt.

Allerdings scheint es etliche verschiedene Meinungen zu geben, siehe auch bauernhahn.de, und die Frage ist, ob man nicht solche Quellen im Umgang mit dem Amt angeben kann, um hoffentlich Glück zu haben. Das Amt muß ja nicht wissen, daß hier schon Gedanken gewälzt wurden. Ich kenne auch jemanden, bei dem die Hühner meines Wissens nach vom Amt als Ziergeflügel genehmigt sind. Also, möglich ist alles. Ich würde es so angehen. Ein bißchen dumm stellen und das zitieren, was für Hühner als Haustiere, Kleintiere oder Ziergeflügel spricht.