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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Post vom Bürgeramt wegen den Hühnern! (Tierseuchenrecht / Polizeirecht)



the_korks
03.06.2012, 11:42
Morsche,
Ich habe Gestern einen Brief vom Bürgeramt erhalten, worum es um meine Hühner geht.
Kurz zu mir:

Ich halte meine Hühner in einem Siedlungsgebiet, welche dafür gedacht waren, dass dort Nutztiere (außer Großvieh) gehalten wurden.
In dem Stall werden seit über 50 Jahren Hühner gehalten inkl. Hahn.

Früher wurden auch Schweine und bis vor 10 Jahren Tauben gehalten, vor ca. 15 Jahren gab es Beschwerden, dass unsere Tauben in der Nachbarschaft alles mit Ihrem Kot verunreinigen würden, dabei gibt es ja 100te frei fliegende Tauben und 1000te Spatzen..
Zum Wohle der Nachbarn haben wir eine Voliere gebaut.

Nun gab es letztes Jahr, da hatte ich 7 Hähne, eine Beschwerde über meinen Hahn, ich habe 5 Stück geschlachtet, die ich nicht mehr brauchte, da ich Züchte brauche ich mindestens 2 Zuchthähne ... zusätzlich habe ich den Innenraum mit Demmmaterial verkleidet und diesen Verputzt.

Nun der Brief: - Ich möchte noch betonen, dass meine Tiere ordnungsgemäß, auch über den Verein gemeldet sind.

Sehr geehrter Herr..

aufgrund einer Mitteilung m+ssen wir davon ausgehen, dass Sie im Bereich ... / Ecke ... Hühner halten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Halten von Hühnern der Tierseuchenkasse anzuzeigen ist.
(Einwand von mir: Ich habe eine Registriernummer und eine Tiwerbesitzernummer!)

Wir erwarten daher, dass Sie sich umgehend mit unserem Veterinäramt im Bürgeramt ... in Verbindung setzen, und die Haltung der Hühner anzeigen.

Weiterhin müssen wir auch davon ausgehen, dass Sie auch einen Hahn halten, der ständig kräht und somit zum Unmut in der Nachbarschaft beiträgt.

Wir erwarten, dass Sie die Haltung so vornehmen, dass die Lärmbelästigung auf ein Minimum reduziert wird.

Wir hoffen dass Sie Ihren Verpflichtungen nach kommen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.


--
Noch etwas von mir:

In unmittelbarer Nachbarschaft (max. 100 Meter entfernt) gibt es 3 Halter von Hühnern, welche auch Hähne halten! eine Straße weiter, also die Paralellstraße liegt der Kleintierzuchtverein mit über 100 Hähnen (Junghähne mit bezogen)

Dass es da mal kräht, ist meiner Meinung nach völlig normal, oder wie sieht Ihr dieses Schreiben, was würdet Ihr machen!?

ptrludwig
03.06.2012, 11:56
Deinen Beitrag als Schreiben ans Bürgeramt, entsprechend geändert natürlich.

clma75
03.06.2012, 12:04
lass mich raten.....neue nachbarn in der nachbarschaft, die aus der stadt aufs land gezogen sind ??

Murmeltier
03.06.2012, 12:33
Manche meinen, wenn einer nachgibt darf man noch einen drauf schlagen. Ich werde, so wie ptrludwig vorgeschlagen hat, an Bürgeramt schreiben und dazu paar neue Hähne zum Bluterfrieschung besorgen.

clma75
03.06.2012, 12:34
würde ich auch so machen.....denke ist erst mal der beste weg....

the_korks
03.06.2012, 12:52
Hallo, ja, habe einen Brief geschrieben, ähnlich dem Beitrag.. s.u, muss den noch etwas umändern, aber dann passts.

Ich finde das Schreiben jedoch ziemlich dubios, 1.) hat der gute Mann sich um 2 Häuser vertan, dann müsste er ja wissen, dass meine Tiere ordnungsgemäß gemeldet sind, und auch, dass es Siedlungsgebiet ist, und das ändert sich ja bekanntlich nicht, wenn der Besitz in der Familie bleibt. ;)

Und wie soll man denn bitte schön die Lärmbelästigung unter Tag, wenn der Hahn draußen ist, reduzieren!? - Dass soll er mir mal bitte zeigen! :D

Was haltet Ihr von dem Schreiben, wie kam es zu stande, und kann das Bürgeramt etwas machen!?'

P.s. meine Junghähne fangen seit Gestern zu "krächzen" an :P

______________


Sehr geehrter Herr ...
Ich habe Ihr Schreiben vom 24.05. leider erst am 01.06.12 per Post erhalten,
ich denke jedoch, dass es sich dabei um Missverständnisse handeln.

Denn, es ist zwar richtig, dass ich Hühner halte, jedoch nicht im ../Ecke ...r. Sondern im .... Nummer ..

Dieses Gebiet wurde damals als Siedlungsgebiet ausgewiesen, dieser Bereich ist also für Kleintiere (Schweine, Hühner, Hasen, etc.) vorgesehen.
Seit über 50 Jahren, wird in diesem Stall Geflügel gehalten, früher Hühner, Tauben & auch Schweine, in zwischen nur noch Hühner.
Wir haben vor etlichen Jahren, wo noch Tauben gehalten wurden, welche wie früher üblich, frei fliegend gehalten wurden, nach Beschwerden von Nachbarn, dass unsere Tauben deren Garten mit Ihrem Kot verunreinigen würden, eine Voliere gebaut, damit die Tauben dort fliegen konnten.

Als letztes Jahr Beschwerden über einen meiner Hähne, damals hatte ich 7 Stück kamen, von einer einzigen Person, habe ich 5 Hähne geschlachtet, und eine Isolation an die Wand (s. Bild) angebracht, sodass der Lärm abgehalten wird. Derzeit halte ich nur noch 2 Hähne, wobei einer kaum kräht. – Das Hähne krähen, liegt nun mal in der Natur, das kann man nicht verhindern, zumal ich schon einiges dafür getan habe, mehr ist leider nicht möglich.

Im Übrigen halten in unmittelbarer Nähe 3 weitere Personen Hühner inkl. Hähne, welches auch daraufhin basiert, dass früher jeder Hähne gehalten hat. In der Schützenstraße, (Gegenüber vom ....) befindet sich der Kleintierzuchtverein ... , wo über 100 Hähne gehalten werden. Dass man in...., vor allem in diesen Beiden Straßen bis runter zum ... also krähende Hähne hört, ist völlig normal.

Auch bin ich Mitglied in dem oben genannten Verein, worüber meine Hühner bei der Tierseuchenkasse & dem Veterinäramt gemeldet sind. – Denn ich stellt die Hühner natürlich auch aus, die Jungtiere sind daher auch alle beringt. Vom BDRG – wofür eine Anmeldung zwingend erforderlich ist.
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Registriernummer: ...
Tierbesitzernummer: ...

Zudem möchte ich noch betonen, dass ich Ende 2012 eine „Parzelle“ in der ... (oben genannter Verein) bekomme, worein ein Großteil meiner Hühner umziehen werden, jedoch nicht alle.
Ich denke, dass ich bereits für die Nachbarn sehr viel getan habe, was andere in der Umgebung nicht machen.
Und möchte noch einmal betonen, dass sich das Anwesen auf dem ausgewiesenen Siedlungsgebiet befindet, wo seit über 50 Jahren diese Tiere gehalten werden! – Entsprechende Verträge liegen vor. Zudem würde auch das Gewohnheitsrecht greifen, welches diese Hühnerhaltung genehmigen würde.
Als 3ten Punkt, könnte man es sogar als „ortstypisch“ ansehen, dass Hühner dort gehalten werden.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

clma75
03.06.2012, 12:58
liest sich gut, abschicken.....

Lexx
03.06.2012, 13:11
Kleine Anmerkung, "Klein"tiere, welche nach geltendem Recht nicht mal ein Vermieter untersagen darf, sind kleine Nager (Hamster, Mäuse, Ratten, Zwergkaninchen und Chinchilla), kleine Ziervögel (alles unterhalb Ara), Fische und nach einigen Urteilen auch Minihunde. Hühner, Kaninchen, Geflügel allgemein und Schweine sind "Nutz"tiere und hier darf die Haltung vom Vermieter untersagt werden (ebenso wie für Hunde und Katzen) als auch vom zuständigen Amt, wenn das Siedlungsgebiet (was ein schwammiger Begriff ist) als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Das kann auch parzellenweise geschehen und auch lange nachdem gebaut wurde, es reicht das keine landwirtschaftlichen Betriebe oder Betriebe welche Lärm verursachen mehr dort sind und es wird vom Mischgebiet zum Wohngebiet umdeklariert. Ob im Wohngebiet Nutztiere gehalten werden dürfen, obliegt der zuständigen Gemeinde und selbst wenn sie erlaubt ist, bei Beschwerden durch Anwohner kann das schnell beschnitten werden.

Allerdings, so wie Du schilderst, scheint es mir eher auf nachbarliche Schikane rauszulaufen, bzw. es ist eh ein Irrtum. Ich tät ja den, den es eigentlich treffen sollte vorwarnen ;)

ptrludwig
03.06.2012, 13:12
Genau, du hast jetzt deine Grenzen aufgezeigt. Deshalb würde ich den Satz mit über Antwort freuen weg lassen. Von der Parzelle würde ich auch nichts schreiben, das kannst du später vielleicht als zusätzliches Entgegenkommen einbringen. Sollte das Bürgeramt weiter Probleme machen, wäre der nächste Schritt zum Rechtsanwalt.

the_korks
03.06.2012, 13:18
Die Geflügelhaltung wurde mir jedoch genehmigt, und der Witz ist, dass neber dem Verein , der nicht weit von mir weg ist, ein rießiger Hühner Hof ist, da dort das richtige Feld anfängt, dort sind auch noch weitere Bauern, z.B. einer mit einer Biogasanlagen und über 500 Schweinen, paar mal im Jahr stinkt es dann, wenn er seine Gülle ausfährt, dann schimpfen auch alle Leute und wollen gegen Ihn vorgehen..
Ich bin wohl immer etwas zu nett ;) .. ich glaube wer nie nach gibt, der bekommt weniger Stress *gg*

P.s es ist mein Hof, die unmittelbaren Nahcbarn sind verwandt mit mir und haben nicht dagegen, sie füttern die Tiere sogar mit ihren Küchenabfällen ...

Die Hühnerhaltung darf doch sowieso nur ein Richter und nicht das Bürgeramt untersagen, oder? - wobei er dies ja auch nicht macht..


Kleine Anmerkung, "Klein"tiere, welche nach geltendem Recht nicht mal ein Vermieter untersagen darf, sind kleine Nager (Hamster, Mäuse, Ratten, Zwergkaninchen und Chinchilla), kleine Ziervögel (alles unterhalb Ara), Fische und nach einigen Urteilen auch Minihunde. Hühner, Kaninchen, Geflügel allgemein und Schweine sind "Nutz"tiere und hier darf die Haltung vom Vermieter untersagt werden (ebenso wie für Hunde und Katzen) als auch vom zuständigen Amt, wenn das Siedlungsgebiet (was ein schwammiger Begriff ist) als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Das kann auch parzellenweise geschehen und auch lange nachdem gebaut wurde, es reicht das keine landwirtschaftlichen Betriebe oder Betriebe welche Lärm verursachen mehr dort sind und es wird vom Mischgebiet zum Wohngebiet umdeklariert. Ob im Wohngebiet Nutztiere gehalten werden dürfen, obliegt der zuständigen Gemeinde und selbst wenn sie erlaubt ist, bei Beschwerden durch Anwohner kann das schnell beschnitten werden.

Allerdings, so wie Du schilderst, scheint es mir eher auf nachbarliche Schikane rauszulaufen, bzw. es ist eh ein Irrtum. Ich tät ja den, den es eigentlich treffen sollte vorwarnen ;)

Lexx
03.06.2012, 13:25
Doch das Bürgeramt, bzw. eben Rathaus oder Ordnungsamt darf. Vor Gericht geht sowas, wenn man dagegen klagt, oder sich eben mit einem Nachbarn deswegen in der Wolle hat und die Ämter wollen sich nicht einmischen. Das mit dem Mieter war jetzt nur eben ein Beispiel, wegen Kleintiere und Nutztiere, weil das sind ganz grundlegene Unterschiede. Wie das Gebiet in dem Du lebst mittlerweile ausgewiesen ist, sieht man nur anhand der Pläne beim Amt, es kann sein der Gerflügelhof liegt im Mischgebiet und Du aber mittlerweile in einem reinen Wohngebiet.
So, was das Krähen angeht, wenn Deine unmittelbaren Nachbarn nichts einzuwenden haben, dann bei der nächsten Beschwerde ein Lärmgutachten einfordern, um nachzuweisen das es tatsächlich störend laut ist und nicht der Versuch eines nachbarlichen Querulanten, der Dir eine reinbutzen will.


Btw. wir haben doch mal Links und Zusammenfassungen zu solchen Fällen gesammelt, wo is´n das hin? Das wurde doch irgendwo gepinnt, oder?

the_korks
03.06.2012, 13:31
die Straße ist in der meine Hühner und die der Nachbarn gehalten werden, ist laut Plan Mischgebiet, aber paar Straßen weiter ist Wohngebiet, der Hof ist Agrarbetrieb.

Ich denke nicht, dass mir so viel passiert, denn ich bin ziemlich "dicke" mit dem Vorstand und den Kreisvorstand, der sich darum kümmert, hab ihn den Wisch gezeigt.
Bis das ganze geklärt ist, geht eh Minimum ein halbes Jahr rum, oder was denkst du? .. dann könnte ich theoretisch die Hähne auch in den Parzelle tun, wobei ich einen und die Kücken dort lassen will ;)

Danke dir für deine Hilfe Lexx

Lexx
03.06.2012, 13:54
Erstmal warst ja nicht direkt Du gemeint, von daher kann´s sein, das Du eh nie wieder etwas dazu hörst, also nicht mal eine Entschuldigung... okay, wer rechnet mit sowas von einer Behörde :roll Ich denke rechtlich bist Du im grünen Bereich, Du schreibst ja gleich das Du gemeldet bist, im Verein züchtest und sowieso für Herbst den Umzug geplant hast, was einem einzuräumenden Handlungsspielraum von 3 Monaten entspricht.

Aber was das Vetamt angeht (das dürfte für andere auch interessant sein), dem ist es Latte in welchem Gebiet man wohnt, solange dieses Freilandhaltung aufgrund der Geflügelpestschutz-Verordnung (http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/27764-Die-Geflügelpest-Verordnung-Zusammenfassung-Erklärung-Fragen-und-Antworten) erlaubt. Alles andere ist denen egal, das geht dann die nächste Behörde, also Ordnungsamt, Bürgeramt oder Gemeindeverwaltung, an. Also eine Meldung beim Vet-Amt und TSK bedeutet nicht, das man dann auch grundsätzlich Hühner halten darf.

the_korks
03.06.2012, 14:01
Naja, Sie haben das ganze an mich geschrieben!
Ich wohne nicht dort wo ich die Hühner halte sondern 100 Meter weiter, in der Straße wo auch der verein ist,
Das Gebiet wo die Hühner sind, ist jedoch in Familienbesitz, seit es als Siedlungsgebiet ausgeweisen wurden.
Die haben sich nur um 2 Hausnummern vertran.. Straße / Ecke.. da bin ich nicht, da gibt es aber auch keine Hühner *gg* sowieso sollten diese Ämter mal ein wenig recherchieren.

Alle Hühner will ich nicht weg tun, viele, 1 Hahn und paar Hennen 10 - 15 bleiben da :) .. dort ist auch mein Gemüse etc.
Die ganzen Jungtiere und eine neue Rasse kommen jedoch in die Parzelle, bzw. die Junghähne.. Platz hätte ich bei mir zu genüge.. aber! ich will ja nicht unnötigen Stress ;)

Wenn ich keine Hühner halten dürfte, dürften es ja auch meine Nachbarn denke ich mal nicht, und wie gesagt in den Verträgen steht es ausdrücklich drin.. mal abwarten ;)

the_korks
03.06.2012, 14:42
Interessant auch folgendes Urteil:
http://www.badische-zeitung.de/wyhl/klage-abgewiesen-der-hahn-darf-weiter-kraehen--48818666.html



Klage abgewiesen; Der Hahn darf weiter krähen
Im Streit um das Krähen der Hähne ist das Urteil gefallen: Die Klage wurde in beiden Fällen abgewiesen. Die Wyhler Hähne dürfen also krähen. Ganz offiziell. Mit richterlicher Genehmigung. Ist ja ähnlich. ;)

eierdieb65
05.06.2012, 11:30
Grüß dich korks

Gute und sehr ausführliche Antwort hast du als Antwort auf das 1. Schreiben geschrieben.
Meiner Meinung nach viel zu ausführlich. (So kommt nie eine Brieffreundschaft zustande:laugh)

Meine 1. Antwort hätte in etwa gelautet:
sg .Herr....

An der von ihnen angeführten Adresse halte ich keine Tiere. Bitte wenden sie sich an den Nutzer der o.a. Adresse und behelligen mich nicht weiter mit Belangen, die keinen Bezug zu mir haben.

mit kollegialem Gruß
....




lg
Willi