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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tierseuchenkasse



ingo333
22.05.2012, 12:56
Hi, bin noch nicht so lange dabei. habe 5 königsberger auf meinem grundstück laufen, macht auch super spass. ist es pflicht , die hühner bei der tierseuchenkasse anzumelden.
danke für antworten.

lg
ingo

Andvari
22.05.2012, 13:35
Ja, die Meldung beim örtlichen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse ist Pflicht - Tierseuchenkasse findest Du im Internet (inkl. Anmeldeformular zum Herunterladen), Veterinäramt über Deine Gemeinde. Es ist je nach Bundesland unterschiedlich, ob man für kleine Hobbybestände auch Beiträge zahlen muss oder nicht (ich zahle hier in Bayern nichts für meine 6 Hühner).

Oberhuhn Laura
22.05.2012, 13:36
Ja, die Meldung beim örtlichen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse ist Pflicht - Tierseuchenkasse findest Du im Internet (inkl. Anmeldeformular zum Herunterladen), Veterinäramt über Deine Gemeinde. Es ist je nach Bundesland unterschiedlich, ob man für kleine Hobbybestände auch Beiträge zahlen muss oder nicht (ich zahle hier in Bayern nichts für meine 6 Hühner).

Ich habe hier in Bayern auch noch nie was zahlen müssen! Ich wusste nichtmal damit es soetwas gibt!

SuseL
22.05.2012, 13:46
@Ingo

In NRW kosten auch wenige Hühner bei der Tierseuchenkasse was, aber nicht viel.

@Laura
Wohnst/kommst Du nicht von einem Bauernhof? Haltet Ihr andere Nutztiere (Kühe, Schafe, Schweine usw.)?

Oberhuhn Laura
22.05.2012, 15:38
@Ingo

In NRW kosten auch wenige Hühner bei der Tierseuchenkasse was, aber nicht viel.

@Laura
Wohnst/kommst Du nicht von einem Bauernhof? Haltet Ihr andere Nutztiere (Kühe, Schafe, Schweine usw.)?

Es ist ein alter Bauernhof wir halten "nur " Hühner,Enten,Küken,Hasen,Meerschweinchen,Katzen,AL pakas!
Wir haben zwar noch Kuh und Schweinestall aber benutzen wir nurnoch für die Tiere, wie zb. unsere Küken und Hasen,Meerschweinchen sind in die Schweineabteile untergebracht. Sie sind schön groß und so.

Mein Papa ist schreiner und damit sein Holz und seine Geräte Platz haben benutzen wir unseren Kuhstall und unsere Scheune. Wir machen unser Holz auch selber, genauso wie Karotten, Rote Rüben, Ranggers(<nur für Hühner) Beterla, Sonnenblumenkerne, Kürbise..... uvm...

Ist schon toll wenn man soviel Platz hat!

Cathy69
22.05.2012, 15:41
@ Ingo 10,-€ im Jahr egal ob 5 oder 10 Hühner.
Gruß
Cathy

Ernst
22.05.2012, 15:46
Ich habe hier in Bayern auch noch nie was zahlen müssen! Ich wusste nichtmal damit es soetwas gibt

Das kan man sich denken. Wenn Du nicht wusstest, dass es so etwas gibt, kann man davon ausgehen, dass Du sie auch nicht angemeldet hast. Ohne Anmeldung, weiß die Tierseuchenkasse nicht, dass Du Hühner hast. Dann ist wiederum logisch, dass Du bisher auch nichts zahlen mußtest.

MfG

Ernst Niemann

SuseL
22.05.2012, 19:36
@Laura

Danke für die Info. Sieh' dann zu, dass du das Geflügel beim Veterinäramt und der Seuchenkasse anmeldest. Normalerweise kann man im Internet auf der Seite des zuständigen Landkreises bzw. der Stadt die entsprechenden Formulare finden.

Onkel Hermann
22.05.2012, 20:02
Hallo
10€ ist richtig in NRW, nennt sich Kleinbestand Geflügel. Die TSK sitzt in Münster. Ich habe aber damals meine Tiere nur beim zuständigen Kreisveterinäramt angemeldet, alles weitere lief von selbst. Dieses Jahr gab es im Januar zum ersten Mal keinen Fragebogen mehr von der TSK sndern man konnte die Bestandsmeldungen online erledigen. Das geschieht im Januar und dann kommt kurz danach schon die Zahlungsaufforderung.
Grüße Dieter

kathrin ko
22.05.2012, 20:06
Hi, bin noch nicht so lange dabei. habe 5 königsberger auf meinem grundstück laufen, macht auch super spass. ist es pflicht , die hühner bei der tierseuchenkasse anzumelden.
danke für antworten.

lg
ingo


wir haben insesamt 46 geflügelte tiere, ab 50 musst du zahlen und eine anmeldung ist zwingend erforderlich...

ps ich habe unter anderem auch königsberger und die sind toll^^

ingo333
22.05.2012, 20:17
Danke für die promten antworten , dann melde ich sie erst mal an. sind ja doch einige mit hühnern unterwegs :)

Oberhuhn Laura
23.05.2012, 15:33
@Laura

Danke für die Info. Sieh' dann zu, dass du das Geflügel beim Veterinäramt und der Seuchenkasse anmeldest. Normalerweise kann man im Internet auf der Seite des zuständigen Landkreises bzw. der Stadt die entsprechenden Formulare finden.
Muss ich das machen? Das macht mein ganzes Dorf seit Jahrzehnten nicht und keiner hat sich beschwert darüber!

Bartzwerg
23.05.2012, 20:42
Ist laut Gesetz vorgeschrieben.

danstar
23.05.2012, 21:07
Das Unrecht Anderer macht das eigene Unrecht nicht zum Recht. Anmelden ist Pflicht und im Falle eines Seuchenausbruchs bist du auf der sicheren Seite. Ist das gleiche wie mit der ND-Impfung. Die machen auch viele Kleinhalter nicht und doch ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Und wenn ich mich da schon drum drücke dann würde ich das nicht noch im Internet öffentlich schreiben.

StefanTF126
23.05.2012, 21:33
Hallo

Wer bekommt denn Impfserum vom TA für klein bestände? Was kostet dann das Serum?

Anmelden ist Pflicht bis 50 Tiere ist es kostenlos.

Gruß Stefan

Oberhuhn Laura
23.05.2012, 21:39
Hallo

Wer bekommt denn Impfserum vom TA für klein bestände? Was kostet dann das Serum?

Anmelden ist Pflicht bis 50 Tiere ist es kostenlos.

Gruß Stefan

Um ehrlich zusein habe ich Keine Ahnung ob wir da angemeldet sind aber wenn mich nicht alles täuscht denke ich mal schon( ich habe vorhin keine ahnung gehabt was das überhaupt ist hab mic him internet schlau gemacht!) weil meine Oma schon lange Hühner halt sind wir bestimmt angemeldet, wir müssen nichts Zahlen weil wir "nur"19 hühner und 19 Küken haben! Ich warte...(telefonier mal kurz) .... ja wir sind angemeldet.... Die Küken sind noch nicht mitgez´ählt ( sind nur 19).

Fellini
23.05.2012, 21:43
in Niedersachsen kostet es 10 EUR egal, wie klein der Bestand auch ist-ab einer bestimmten Anzahl wird es teurer...

Gast
23.05.2012, 21:58
Bei uns in Schleswig Holstein muss ich erst ab dem 26 igsten Huhn zahlen.

danstar
24.05.2012, 19:02
Wer bekommt denn Impfserum vom TA für klein bestände? Was kostet dann das Serum?

Eine 1000-Dosis (das ist die kleinste Einheit) ND-Impfung kostet um die 10 Euro. Wir tun uns immer im Verein mit mehreren Züchtern zusammen und dann kostet das ganze mal nen schlappen Cent pro Tier. Aber auch wenn man nur wenig Tiere hat ist der Preis ja noch bezahlbar.
Das ist dann übrigens kein Serum sondern eine Vakzine ;) *klugscheissermoduswiederaus*

Okina75
24.05.2012, 22:41
Hier in RLP kostet Geflügel nichts...
Darf ich mal die ketzerische Frage stellen, wer was von der Beitragserhebung hat?
Wie ich glaubte, so rausgelesen zu haben, soll das Geld zur Bekämpfung der Seuchen etc. verwandt werden. Sprich also, das ist quasi 'ne Kasse, in die man einzahlt, damit im Seuchenfalle die großen Mast- und Legebetriebe nix bezahlen müssen, wenn ihre kompletten Bestände gecullt werden müssen? Oder wie darf ich das verstehen?

Grüße, Andreas

Waldfrau2
24.05.2012, 22:54
Z. B. bekommst Du eine Entschädigung, falls im Seuchenfalle Deine Tiere gekillt werden müssen. Hier http://www.hessischetierseuchenkasse.de/ findet sich unter Leistungen mehr dazu.

Okina75
24.05.2012, 22:59
Ah ja, vielen Dank ^^!
Was aber, wenn ich, sagen wir mal, einen Zuchtstamm einer hoch bedrohten Rasse habe, an dem ich schon seit x Jahren züchte, erhalte und aufbaue? Und da kommt einer und will die verdachtshalber in die Gastonne stecken?
Ist es da völlig nebensächlich, dass es eventuell 15 der 30 letzten ihrer Rasse sind? Und was ist mit dem ideellen Wert dieser Tiere, die mir als Hobbyhalter individuell sicher mehr bedeuten, als die 80.000 Küken dem Geflügelmäster?

Waldfrau2
24.05.2012, 23:02
Ich glaube, so ist es.

Birli
25.05.2012, 07:57
Also ich finde es ehrlich gesagt unmöglich, dass man hierzulande zu allem möglichen genötigt wird. Wenn ich meine Tiere nicht melden will, dann ist das doch letzten Endes mein Schaden, der mir entsteht, wenn ich dann keine Entschädigung bekomme. Muss man denn hier immer gegängelt werden? Dasselbe mit dieser ND-Impfung. Wer Angst vor dieser Krankheit hat, kann doch seine Tiere impfen lassen, dann sind sie doch geschützt. Lasst doch das jeden so handhaben, wie er will. Im Ausland gibts solche unsinnigen Auflagen auch nicht, nicht mal in der Schweiz muss ND geimpft werden. Ist mal wieder typisch deutsch.

LG Birli

Birli
25.05.2012, 08:00
Ah ja, vielen Dank ^^!
Was aber, wenn ich, sagen wir mal, einen Zuchtstamm einer hoch bedrohten Rasse habe, an dem ich schon seit x Jahren züchte, erhalte und aufbaue? Und da kommt einer und will die verdachtshalber in die Gastonne stecken?
Ist es da völlig nebensächlich, dass es eventuell 15 der 30 letzten ihrer Rasse sind? Und was ist mit dem ideellen Wert dieser Tiere, die mir als Hobbyhalter individuell sicher mehr bedeuten, als die 80.000 Küken dem Geflügelmäster?

Wenn ich das alles richtig verstehe, ist es wohl so, das Deine Tiere im Seuchenfall so oder so in die Gastonne kommen, ob geimpft oder nicht, ob gemeldet oder nicht. Deshalb frage ich mich immer nach dem Sinn des Ganzen.

LG Birli

Gast
25.05.2012, 10:09
Lustig wird´s eh wenn du was von der Seuchenkasse bezahlt haben willst. Da heißt´s dann schnell "Sie sind Hobbyhalter, da zahlen sie mal schön selbst". Heißt der kleine Hobbyhalter zahlt schön brav in die Kasse ein wärend Großbetriebe mit über 250 Tieren (zumindest hier soweit ich weiß) nicht einzahlen müssen, aber alles bezahlt bekommen wenn´s schief geht >:(

SuseL
25.05.2012, 10:32
Hallo,

die Anmeldung der Tier ist nicht ausschließlich dazu da, um jemanden, dessen Hühner im Seuchenfall gekeult werden, zu entschädigen. Es geht darum, die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, indem man den Krankheitserregern in einem Umkreis um den Herd jede Möglichkeit nimmt, ein Tier zu befallen. Also muss man wissen, wo Tiere leben, sonst kann man sie nicht keulen. Darum müssen die Tierbestände alle gemeldet werden. Wenn kein Huhn mehr da ist, kann kein Tier erkranken und die Ausbreitung unterbleibt. So ist jedenfalls die Therorie. Manchmal klappt das so nicht ganz, dann werden die Kreise, in denen gekeult wird, immer größer.

Es wird in der Regel auch kaum jemand Bußgelder gegen Halter von Geflügelkleinbeständen erheben, weil die nicht angemeldet sind. Man wird die Halter auffordern die Meldung nachzuholen und gut ist es. Im Seuchenfall hingegen, wird ganz sicher die Amtskeule rausgeholt udn draufgehauen, wenn man ungemeldete Bestände erwischt.

Entschädigt werden in den meisten Bundesländern Besitzer von kleinen Tierbeständen nicht. Die haben einfach Pech. Es geht, wie bei so manchen Dingen im Leben, nicht um das Hobby eines Einzelnen, sondern um die Wirtschaft insgesamt.

Ernst
25.05.2012, 10:34
Sie sind Hobbyhalter, da zahlen sie mal schön selbst". Heißt der kleine Hobbyhalter zahlt schön brav in die Kasse ein wärend Großbetriebe mit über 250 Tieren (zumindest hier soweit ich weiß) nicht einzahlen müssen, aber alles bezahlt bekommen wenn´s schief geht >:(

Hallo Dipla,

ich denke man sollte nicht alles was man irgendwo hört ungeprüft weitergeben. Oder kannst Du Fälle benennen, wo Hobbyhalter in berechtigten Fällen, ihre Schadensersatzansprüche nicht geltend machen konnten? Die Betonung dieses Satzes liegt auf berechtigt. Es ist klar definiert, für was die Tierseuchenkasse bei Hobbyhaltern aufkommt, und für was nicht. Da diese Hobbyhalter oftmals nichts zahlen müssen, oder bestenfalls einen symbolischen Beitrag, lässt sich denken, dass sie nicht die gleichen Leistunge bekommen wie die Großbetriebe. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo Großbetriebe von Beiträgen an die Tierseuchenkasse befreit sind.
Ich denke viele Diskussionen hier wären wesentlich fruchtbarer, wenn sich die Leute bei ihren Aussagen auf das beschränken würden, was sie wirklich wissen und bei dem, wo sie nicht sicher sind, erst einmal etwas recherchieren würden.

MfG

Ernst Niemann

hein
25.05.2012, 10:50
Hallo Dipla,

ich denke man sollte nicht alles was man irgendwo hört ungeprüft weitergeben. Oder kannst Du Fälle benennen, wo Hobbyhalter in berechtigten Fällen, ihre Schadensersatzansprüche nicht geltend machen konnten? Die Betonung dieses Satzes liegt auf berechtigt. Es ist klar definiert, für was die Tierseuchenkasse bei Hobbyhaltern aufkommt, und für was nicht. Da diese Hobbyhalter oftmals nichts zahlen müssen, oder bestenfalls einen symbolischen Beitrag, lässt sich denken, dass sie nicht die gleichen Leistunge bekommen wie die Großbetriebe. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo Großbetriebe von Beiträgen an die Tierseuchenkasse befreit sind.
Ich denke viele Diskussionen hier wären wesentlich fruchtbarer, wenn sich die Leute bei ihren Aussagen auf das beschränken würden, was sie wirklich wissen und bei dem, wo sie nicht sicher sind, erst einmal etwas recherchieren würden.

MfG

Ernst Niemann

Ernst Du hast vollkommen recht! Denn die Tiersckasse kennt keine Hobbyhalter! Sie kennt nur den Tierhalter gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).

Und wer als Tierhalter 10 Tiere gemeldet hat bekommt auch für 10 Tiere eine Entschädigung! Wer 200.000 gemeldet hat bekommt für 200.000 Tiere eine Entschädigung!

:laugh Und wer 200.000 Tiere hat aber nur 10 Tiere gemeldet hat, der kann mit einem Bussgeld rechnen :laugh

Über die Meldefreiheit bei den einzelnen Ausnahmen müssen wir hier nicht reden!! Denn grundsätlch ist JEDER verpflichtet seine Tierzahl jedes Jahr zu melden!

hein
25.05.2012, 11:04
Lustig wird´s eh wenn du was von der Seuchenkasse bezahlt haben willst. Da heißt´s dann schnell "Sie sind Hobbyhalter, da zahlen sie mal schön selbst". Heißt der kleine Hobbyhalter zahlt schön brav in die Kasse ein wärend Großbetriebe mit über 250 Tieren (zumindest hier soweit ich weiß) nicht einzahlen müssen, aber alles bezahlt bekommen wenn´s schief geht >:(

Vielleicht solltest Du dein Wissen mal etwas mehr auffrischen!!

Denn das was Du schreibst ist zu 100% Blödsinn!

Überleg mal, die "Kleinen" zahlen ein! Und die Grossen bekommen das Geld!! Wie soll das gehen, wenn als Beispiel 10.000 Kleine 10 Euro Beitrag einzahlen - das sind gleich 100.000 Euro in der Kasse!

Und 3 gr. Betriebe mit je 100.000 Tiere bekommen 2 Euro je Tier als Entschädigung! Das macht 200.000 Euro! Also wäre die Tierseuchenkasse pleite!!

Denn die Beträge werden/müsse jedes Jahr neu berechnet - je nach den Ausgaben und den Seuchengefahren! Und diese Kasse muss sich dann von selber tragen! Sie wird und darf nicht bezuschusst werden!

Gast
25.05.2012, 11:24
hein, dieses Wissen ist gerade nochmal per Anrufe bei meiner Seuchenkasse upgedatet worden und es stimmt, zumindest in meinem Fall. Ich halte außer Hühnern auch noch andere Nutztierrassen und hätte gern bei einer dieser Rasse einen Blut-Test durchgeführt bekommen. Nachdem ich aber Hobbyhalter bin und unter einer bestimmten Menge an Tieren liege bekomme ich keinerlei finanziellen Zuschuss obwohl die Kostenbezuschussung ausdrücklich in der Seuchenkassenverordnung für diesen Bluttest enthalten ist.

Also nicht gleich losbrüllen daß manches nicht stimmen kann, in meinem Fall stimmt es durchaus.

Okina75
25.05.2012, 11:29
Hy!

Exakt dieses "ob geimpft oder nicht" stieß mir unter anderem ganz sauer auf... Viecher in Großbetrieben sind auf alle Fälle (theoretisch) durchgeimpft gegen alles mögliche, und werden trotzdem weggehauen, was das Zeug hält. Und dann kommen die wegen einem Verdachtsfall, und vernichten in 10 Minuten eventuell das Lebenswerk eines Hobbyzüchters?

Ich habe mich in Waldfrau's Link mal etwas rumgelesen, und wie erwartet kamen ganz schnell die "Aber"'s, in welchen Fällen nichts oder nur die Hälfte bezahlt wird. Von Hobbyhaltern stand da nun nichts, kann aber (wird auch so sein) wie gehabt je nach Bundesland anders sein. In Brandenburg auf jeden Fall gibt es noch sehr viele Geflügelhalter, da könnte so eine Ausnahme "Sinn machen"...
Hinzu kommt, dass mein Rassegeflügel doch wohl sicherlich materiell wertvoller ist als ein Broiler mit Stückpreis von 1 €... Was leider aus dem Link nicht hervorgeht: Sind die 51 € Maximalersatz für Geflügel für das einzelne Tier oder für den Bestand?

Ich verstehe ja, dass man eine eventuelle Seuche eindämmen muss, aber im Gegensatz zur Industrie, wo es eklatant zu teuer wäre, die Tiere einzeln durchzutesten, liegen die Verhältnisse bei vielen Hobbyhaltern doch ganz anders... Tests an Wassergeflügel werden ja auch gefordert, und wenn da alles gesund ist, werden sie trotzdem gecullt, wenn 10 km weiter drei Gänse zuviel starben... Sorry, aber das erweckt in mir irgendwie einen rebellischen Ansatz...
Masthybriden oder Legehybriden sind ohne weiteres zu ersetzen, was aber, wenn einer Ölandsgänse oder irgendwelche hierzulande ganz seltenen Hühnerrassen hat? Weg damit, soll er zusehen, wo er die seltenen Viecher wieder her bekommt, Hauptsache, es wurde richtig horrendes in der Industrie verhindert?

Sorry, aber für mich riecht das nicht nach Interesse an der Sicherheit der Bürger, sondern vielmehr danach, der Industrie zuzuschustern.
Wie ich schonmal gesagt hatte: Wir haben hier inzwischen über 20.400 Hühner im Forum. Ziehen wir statistisch 2040 Hähne ab, sind das 18.360 Hennen, deren Eier die Besitzer nicht der Industrie abkaufen. Klingt so erstmal popelig, aber sagen wir mal 180 Eier pro Henne/ Jahr im Durchschnitt, macht 3.304.800 (also fast 3,4 Millionen!) Eier, das mal Stückpreis 10 Cent, sind 330.480 €.
Klingt auch erstmal popelig, aber wir stellen hier sicherlich nicht den Großteil der privaten Hühnerhalter Deutschlands dar, so dass die jährliche Verlustsumme für die Industrie sicher bei eineinhalb Millionen € oder darüber liegen kann, die Fleischseite des Ganzen plus Enten, Gänse und Puten mal noch gar nicht mit bedacht...
Und mindestens eineinhalb Millionen nicht verdiente € sind schon eine ziemliche Hausnummer, würde ich sagen, wo es doch bei diesem Geschäft auf jeden Cent ankommt...

Stimme da Birli relativ zu, es ist ziemlich Schiete, wie der erwachsene und eigentlich mündige Mensch gegängelt und bevormundet wird, mit anderen Worten auch unmündig gemacht wird, auch noch die aberwitzigsten Sachen anstandslos zu schlucken. Das Argument "Schutz des großen Ganzen" klingt pathetisch, ist aber in meinen Augen nur Finte. Haben tut der kleine Mann meiner Ansicht nach 'nen Fliegendreck davon, und wenn einem ein- oder auch zweimal hintereinander der Bestand gecullt wird (hat's ja alles schon gegeben...), wird er spätestens nach dem zweiten Mal kein exklusives Rassegeflügel mehr halten, sondern Hybriden (hat die Industrie immerhin schon mehr von...), oder aber schlicht und einfach ganz aufgeben, weil der Idealismus irgendwann mal erschlagen und die Seele des liebenden Hobbyzüchters gebrochen ist (für die Industrie der Idealfall)...
Wie ich finde, eine super Inspiration dafür, sich intensiv dem Erhalt alter und gefährdeter Nutztierrassen zu widmen :(... Mag aber sein, dass ich das auf meine pragmatische Art wieder alles viel zu dunkel sehe, und es ja in Wirklichkeit wirklich nicht so ist und so...

Gruß, Andreas

PS: Das sind alles meine persönlichen Meinungen und Erwägungen (die leider oft nicht am falschesten sind), und keine erwiesenen, beinharten Fakten...
Ich muss es schlucken, darum schlucke ich es, geil finden muss ich es darum aber nicht!

Gast
25.05.2012, 11:43
In Großbetrieben stellt sich doch schon garnicht die Frage wegen der Impfung, die schlüpfen aus dem Ei, werden gesext, auf Nadeln besteckt (sprich geimpft) und weiter geht´s über´s Fließband. Wer weiblich ist hat "Glück", der Rest landet im Schredder :(
Und genau diese ganze "Aber-Geschichte" ist es die mich so nervt. Klar bezahlt die Seuche, ABER nur wenn dies und das usw.

Ernst
25.05.2012, 12:03
Ich halte außer Hühnern auch noch andere Nutztierrassen und hätte gern bei einer dieser Rasse einen Blut-Test durchgeführt bekommen. Nachdem ich aber Hobbyhalter bin und unter einer bestimmten Menge an Tieren liege bekomme ich keinerlei finanziellen Zuschuss obwohl die Kostenbezuschussung ausdrücklich in der Seuchenkassenverordnung für diesen Bluttest enthalten ist.

Hallo Dipla,

wenn Du dich darüber informiert hast, dass der Bluttest von der Seuchenkasse bezuschusst wird, hast Du doch auch sicher gelesen ob der Zuschuss erst ab einer gewissen Bestandsgröße greift. Wenn es so ist, wovon ich ausgehe, dann hat das schon seinen Grund. Die Tierseuchenkassen haben auch nur einbeschränktes Budget zur Verfügung. Aus diesem Grund legen die Beiräte dieser Kassen auch immer wieder aufs Neue fest wie die Leistungen verteilt werden. Ein ganz einfaches Beispiel. Die Tierseuchenkasse in Niedersachsen hat für 2012 vorgesehen ihr Augenmerk verstärkt auf Salmonellen bei Hühnern zu legen. Da werden einige Untersuchungen bezuschusst, die vorher nicht in ihrem Leistungskatalog waren. Aber, nun kommt wieder die Kosten Nutzen Rechnung. Das gilt erst für Bestände ab 250 Tiere.
Nun auch noch einmal zu Deinem Begriff Hobbyhalter. Der ist im Bezug auf die Seuchenkasse nicht angebracht. Die Seuchenkassen unterscheiden nur nach Bestandsgrößen und nicht nach gewerbsmäßig oder nicht. Es gibt z.B. viele Hobby-Rassehühnerhalter, die mehre hundert Hühner halten. Sie könnten die Zuschüsse für die Salmonellenuntersuchungen in Anspruch nehmen. Ein Hühnerhalter aber, der z.B. 200 Legehennen hält, deren Eier er mit Wissen des Finanzamtes vermarktet, bekommt keinen Zuschuß für die Salmonellenuntersuchungen, da er keine 250 Tiere hat. So einfach ist das.

MfG

Ernst Niemann

Günter Droste
25.05.2012, 12:23
Ach Leute, es ist bei diesem Thema immer wieder das gleiche - man dreht sich im Kreis.

Es ist vorab festzuhalten, dass die Meldeverpflichtung gegenüber der Tierseuchenkasse (das ist vergleichbar mit der ebenfalls vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeughalters - darüber regt sich auch niemand auf) des jeweiligen Bundeslandes besteht.

Die Tierseuchenkassen regeln die Höhe einer evtl. Beitragspflicht unabhängig von einander. Das bedeutet, dass sich ein Pfälzer keinesfalls mit einem Sachsen und ein Saarländer nicht mit Hamburg vergleichen kann.
Gleiches gilt für die Regelung einer Entschädigung im Seuchenfall sowie die Regelung einer Bezuschussung bei bestimmten Untersuchungen. Dies betrifft sowohl die Höhe der Entschädigung als auch ab welcher Tierzahl diese greift.

Pauchale, allgemein und insbesondere bundesweit gültige Antworten zu diesen speziellen Fragen gibt es da nicht.
Aus diesem Grunde hat Ernst es vorstehend zutreffend und einschränkend mit ".... die Tierseuchenkasse Niedersachsen ..." formuliert.

eierdieb65
25.05.2012, 12:37
Grüß euch

In Ö heisst das Ding Tierseuchenvorsorge.
In Niederösterreich zahlt das jeder (seit 06), der eine Mülltonne hat. Damit werden die Entsorgung von Tierkadavern, Untersuchungen, Abholung von gemeldeten toten Wildvögeln und im Seuchenfall die erforderlichen Maßnahmen bezahlt.
Ersatz für vom Staat getötete Tiere (wird ja nicht willkürlich gemacht): Pro Tier: 0,00€
Dafür dürfen aber auch Haustiere (bis 35kg Gewicht) in die Mülltonne.
(Meine kommen irgendwann mal in den Garten. Ist auch erlaubt)

Ob dieses System fairer ist, weiss ich nicht. Aber auch in Österreich ist das nicht einheitlich.

lg
Willi

Okina75
25.05.2012, 12:58
Dafür dürfen aber auch Haustiere (bis 35kg Gewicht) in die Mülltonne
Na lecker ^^! Und wie oft werden die Mülltonnen abgeholt? Wenn ich mir vorstelle, so' nen 30 Kilo- Wauzi bei 28- 30 Grad eine Woche in der Mülltonne... Der arme Müllmann :laugh...

eierdieb65
25.05.2012, 13:24
Hallo Andreas
Nicht nur der arme Müllmann.
Die Tonnen werden alle 4 Wochen abgeholt! Bis vor kurzem alle 6 Wochen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen meinen Hund 4 Wochen da drin gammeln zu lassen.
(Aber der Große hat 40 Kilo und wird irgendwann mal unter seinem Lieblingsbirnbaum liegen. Und die 25 Kilo Dame hat einen Schattenmorellenbaum, unter dem sie jetzt schon gerne liegt, reserviert.

lg
Willi

Ratisbona
25.05.2012, 13:55
Die bayerischen Hühnerhalter können sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Bayern informieren. Der Beitrag je Huhn, auch Küken beträgt 0,025 EUR. Beiträge unter 2,50 EUR werden nicht erhoben. Wer also bis 99 Tiere anmeldet braucht nichts bezahlen. Das entsprechende Formular kann man runterladen.

Gast
25.05.2012, 13:57
...
wenn Du dich darüber informiert hast, dass der Bluttest von der Seuchenkasse bezuschusst wird, hast Du doch auch sicher gelesen ob der Zuschuss erst ab einer gewissen Bestandsgröße greift.
Ich habe mich durchaus informiert, allerdings steht in meinen Aufklärungsheftchen nirgends die Anzahl an Tieren nachzulesen, nur das bezahlt wird.

Und genau das ist für mich der springende Punkt, wieso muss ich "Massenhalter" sein um das gleiche Recht zu erhalten für das ich einzahle? Bei Hühnern gibt´s Zuschüsse augenscheinlich erst ab einem Tierbestand den kaum ein Hobbyhalter erreichen wird, zahlen muss er trotzdem.

Mir liegt sehr viel an "einer für alle, alle für einen", fühle mich aber als "einer" manchmal abgezockt.
Der Landwirt hier im Ort zahlt für seine Fiecher nix, der bekommt noch Gelder vom Staat das er so viel Land hat. Unsereins zahlt für seine Tiere doppeln, ist ja nicht nur die Seuchenkasse die die Hand aufhält, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung verlangt ja auch von jedem "Nutztierhalter" der über 2500qm Grund kommt nochmal extra Geld. Zumindest ist es hier in Brandenburg so, woanders gelten wieder andere Regeln.

hein
25.05.2012, 14:05
hein, dieses Wissen ist gerade nochmal per Anrufe bei meiner Seuchenkasse upgedatet worden und es stimmt, zumindest in meinem Fall. Ich halte außer Hühnern auch noch andere Nutztierrassen und hätte gern bei einer dieser Rasse einen Blut-Test durchgeführt bekommen. Nachdem ich aber Hobbyhalter bin und unter einer bestimmten Menge an Tieren liege bekomme ich keinerlei finanziellen Zuschuss obwohl die Kostenbezuschussung ausdrücklich in der Seuchenkassenverordnung für diesen Bluttest enthalten ist.

Also nicht gleich losbrüllen daß manches nicht stimmen kann, in meinem Fall stimmt es durchaus.

Dipla wir reden hier von Hühnern! Vielleicht auch noch von Enten und Gänse! Sicherlich reden wir hier nicht von Rinder, Schweine und Pferde in der Tierseuchenkasse!

Und dann geht es hier um deren Entschädigungen bei Geflügel! Die es im Notfall gibt!

Was Du bei der Blutuntersuchung von irgendwelchen Nutz-Tieren bekommst davon war hier nie die Rede!

Und noch eins! Ich habe eben mal eure Bedingungen in der Tierseuchenkasse im Internet durchgelesen! Auch da gibt es keinen Unterschied bei Geflügel! Da gibt es also keine Hobbyhalter sondern auch nur Tierhalter!

Also lag ich doch garnicht so falsch!!

Okina75
25.05.2012, 14:25
Hein, ist doch egal...
Für Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Bison etc.), Schweine und Pferde darfst Du genau so abdrücken, also gehört das mit zum Thema, da sich der Titel nicht ausdrücklich auf Geflügel bezieht...

hein
25.05.2012, 14:34
Hein, ist doch egal...
Für Rinder (einschließlich Wasserbüffel, Bison etc.), Schweine und Pferde darfst Du genau so abdrücken, also gehört das mit zum Thema, da sich der Titel nicht ausdrücklich auf Geflügel bezieht...

Okina75 das siehst Du nicht ganz richtig! Bei diesen Viechern hast Du ganz andere Ansprüche als bei Geflügel!

Und bei den "Grossen" muss Du auch bedenken, bei denen hängt meistens dir Existens von ab! Wenn ich 100 oder 200 Tiere habe und die werden gekeult, denn hängt davon keine Existenz ab!

Gast
25.05.2012, 14:50
Und noch eins! Ich habe eben mal eure Bedingungen in der Tierseuchenkasse im Internet durchgelesen! Auch da gibt es keinen Unterschied bei Geflügel! Da gibt es also keine Hobbyhalter sondern auch nur Tierhalter!

Also lag ich doch garnicht so falsch!!
Na deine Fundquelle verlink doch bitte mal, davon weiß meine Seuchenkasse nämlich noch nix :laugh
Und da die Überschrift ausdrücklich "Tierseuchenkasse" heißt und nichts anderes passen da Schweine genauso rein wie Ziege, Schaf, Pferd und Rind ;)

hein
25.05.2012, 16:50
Na deine Fundquelle verlink doch bitte mal, davon weiß meine Seuchenkasse nämlich noch nix :laugh
Und da die Überschrift ausdrücklich "Tierseuchenkasse" heißt und nichts anderes passen da Schweine genauso rein wie Ziege, Schaf, Pferd und Rind ;)

Kein Problem!

http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de/beihilfe.htm

Gewährung von Beihilfen ..........
Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 12. Dezember 2011

Die Gewährung dieser Beihilfen ist nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen ...............
1. Zuwendungsempfänger
Die Beihilfen werden kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 gewährt.


http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de/beitrag.htm

§ 1 (1) Die von den Tierbesitzern jährlich ab 2012 zu erhebenden Beiträge werden wie folgt festgelegt:

(Anmerkung Hein: Hobbygeflügelhalter sind hier laut Satzung kleine Unternehmen. Für die ganz genauen - Unternehmen abgeleitet von Unternehmungen nicht abgeleitet von Unternehmern - Nummer 6.1 und Nummer 6.3 sind Laufvögel und Grossbetriebe ab 250 Tiere)
6.4 Geflügel, das nicht unter Nummer 6.1 und 6.3 fällt - je Bestand – 5,00€
in Beständen mit 51 und mehr Tieren zusätzlich ab 51. Tier je Tier - 0,045€


http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de/dv-ag_tiersgbbg.htm

Beiträge, Beihilfen, Rücklagen
§ 1 Erhebung von Beiträgen
1. Beiträge gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes werden von Besitzern von ............ erhoben.


http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de/TierSGBbg.htm

Abschnitt 2
Tierseuchenkasse
§ 6 Beiträge
(1) Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ........
(2) Das Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft - Tierseuchenkasse erhebt von den Tierbesitzern Beiträge, um Entschädigungen zu leisten, Beihilfen, sonstige finanzielle Unterstützungen und Beteiligungen zu gewähren, Verwaltungskosten zu bestreiten und........


http://www.tierseuchenkassebrandenburg.de/entschaedigungen.htm

TIERSEUCHENGESETZ (TierSG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004, BGBl. I S. 1260
4. Entschädigung für Tierverluste
§ 66
Vorbehaltlich der in diesem Gesetz bezeichneten Ausnahmen wird eine Entschädigung in Geld geleistet
1. für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet ...........
2. für Tiere, bei denen eine anzeigepflichtige Tierseuche........
3. a) für Tiere, ......
4. für Tiere, von denen anzunehmen
5. für Rinder, Schweine und Schafe, ..............


Möchtest Du noch mehr??

Und klar passen da Schweine genauso rein wie Ziege, Schaf, Pferd und Rind! Nur wir hier bei Hühner-Info reden von Geflügel! Und nicht von den anderen Tieren! Und bei Geflügel sehen die Leistungen eben ganz anders aus wie bei den übrigen Tieren! Daher nicht vergleichbar.

Und würdest Du jetzt die Beiträge mal genau ansehen, denn würdest Du feststellen, das Tierbesitzer / Sparte Geflügel

bis 51 Tieren (0,045€/jeTier) - also wir Hobbyhalter - wesendlich weniger zahlen als Besitzer
über 250 Tiere (0,17€/ je Tier)

Ach ja - informier bitte auch deine Seuchenkasse darüber! Damit sie weiss wo sie überall vertreten ist und wo sie überall was geschrieben hat!

Gast
25.05.2012, 17:23
Holla, deine Tonart ist ja reizend.
Lass mich mal überlegen.. ich zahl für bis zu 50 Geflügelfiecher nen Festpreis, nix 0,045€
Bei mir in der Gebührenordnung steht:
6.4 Geflügel das nicht unter Nummer 6.1 - 6.3 fällt (also Enten, Hühner, Gänse, Perl-Truthühner inkl Küken)
- je Bestand bis 50 Tiere 5€
- in Beständen ab 51 Tiere 0,045€
Ich weiß ja nicht wo du deine Infos beziehst, aber up to date sind die nicht :-[


Und dein 6.2 bezieht sich auf
"Geflügel in Junghennenaufzuchtbeständen für Legehennenbetriebe zum Zwecke der Konsumeierproduktion ab 250 Tiere 0,17€"
hat aber in meinen Augen nichts damit zu tun das erst ab 250 Tieren bezahlt würde.

Also irgendwie reden wir entweder aneinander vorbei oder jeder von uns blickt auf andere Infos zurück.

Wie auch immer, das Internet ist geduldig und mir meine Zeit dafür gerade zu schade ;)

PS: hier geht´s genauso um Hunde, Katzen, etc. Warum also nicht auch über andere Tiere die in der Seuchenkasse ihren Platz haben.

hein
25.05.2012, 17:52
Holla, deine Tonart ist ja reizend.
Lass mich mal überlegen.. ich zahl für bis zu 50 Geflügelfiecher nen Festpreis, nix 0,045€
Bei mir in der Gebührenordnung steht:
6.4 Geflügel das nicht unter Nummer 6.1 - 6.3 fällt (also Enten, Hühner, Gänse, Perl-Truthühner inkl Küken)
- je Bestand bis 50 Tiere 5€
- in Beständen ab 51 Tiere 0,045€
Ich weiß ja nicht wo du deine Infos beziehst, aber up to date sind die nicht :-[


Nur noch einmal diesen Punkt! (Den Rest schenken wir uns! Oder?) Ich glaube, Du liest da etwas falsch! Ok ich habe mich auch nicht ganz richtig ausgedrückt! (Vielleicht, auch bei mir eine Zeitfrage!)

Also Geflügel
(keine 6.1 Laufvögel oder 6.3 Putenelterntiere in Zuchtbeständen ab 250 Zuchttiere)

von 1-50 Stück zahlt man bei euch Pauschal 5 Euronen
von 51 bis 249 zahlt ihr 5 Euro und zusätzlich ab dem 51 Tier 0,045 Euronen/je Tier
ab 250 Tiere zahlt ihr 0,17 Euronen für jedes Tier ohne Pauschale

(Bemerkung: ab 250 Hühner fällt man unter die Konsumproduktion! In der Regel müssen denn auch die Eier gestempelt werden usw. usw.)

Nicht böse sein! Ob die Gebühren richtig sind weiss ich nicht! In der Regel stimmen sie aber zu 99% bei den "Behörden"! Aber bitte berichtige mich!! Ich bin machmal auch etwas......

Wünsche dir einfach mal ein schönes Wochenende!
Ich trinke jetzt auf jeden Fall ein Bier auf dein Wohl ;)

Gast
25.05.2012, 20:09
Du, ich hab mir die Liste auf der Website jetzt auch mal genauer angeschaut und da gibt´s einige Differenzen zu dem was ich als Liste Anfang März mit meiner Rechnung bekommen habe.
Vielleicht ist das eine oder andere einfach geändert worden, mag auch sein.
Im Endeffekt geht´s ja auch nur darum das ich meinen Unmut dazu äußerte für meine Tiere (egal welche nun) zahlen zu müssen und die "sog. Leistungen" der Seuchenkasse nicht zu bekommen weil ich dazu zu wenig Tiere habe (ich glaub bei Hühnern sind´s echt 250).
Und welcher Hobbyhalter hat 250 Hühner oder 50 Ziegen, 100 Schafe, usw, ich nicht, mir reichen die knapp 50 Hühner, Enten und Gänse vollkommen.

Trink mal lieber ein Alkoholfreies auf mich, ich mag keinen Alk (ich mach den nur supergern, falls du also mal nen leckeren Schnapps willst ;D)

Lexx
26.05.2012, 00:37
Bitte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln. Atypische Geflügelpest (=ND) und Geflügelpest (=Vogelgrippe) sind zwei völlig verschiedene Krankheiten... okay, beide für Hühner extremst tödlich, aber sonst?!? Was den Sinn der Impfung angeht, man möchte in Deutschland eine geschlossene Impfdecke haben. Angesichts vom Ausstellungswesen und Handel durchaus verständlich. Und... ich weiß nicht ob es Conny oder MonaLisa war, sinngemäß wurde gepostet, das es nichts schlimmeres gibt, als ein Huhn an ND krepieren zu sehen. Die Krankheit ist tödlich und nicht heilbar, die Impfung im Grunde superbillig, einfach und ohne Nebenwirkungen.

Gekeult wurde die letzten Jahre nicht wegen ND, sondern wegen Vogelgrippe. Zuletzt bei privatem Hausgeflügel 2007 wegen der Gans von Wickersdorf. Übrigens vom zuständigen Vet-Amt damit gerechtfertigt, das man angesichts der nicht gemeldeten (!!!) privaten Geflügelbestände überfordert gewesen wäre. Seitdem hat sich kein Vet-Amt einen solchen Vorstoß mehr getraut, da das ganze noch ein gerichtliches Nachspiel hatte, einen wahnsinnigen medialen Aufruhr und einige Amtsstühle geräumt und neu besetzt wurden. Auch die Verordnung (http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/27764-Die-Geflügelpest-Verordnung-Zusammenfassung-Erklärung-Fragen-und-Antworten) schreibt eine Keulung nicht zwingend vor! Die letzten Jahre, seit 2007, wurden dementsprechend gewerbliche, direkt und indirekt vernetzte, Haltungen gekeult, umliegende private mussten die Quarantänezeit durch aufstallen. Das Keulen der gewerblichen auch, weil die Ware "Tier" nach einem Infekt mit Vogelgrippe, egal welcher Virenstamm, nichts mehr wert ist. Es darf nicht vermarktet werden, in der EU, und nichtmal China nimmt das noch... gut vielleicht noch geschenkt, aber was ist da noch der Unterschied zur Keulung?
Außerdem bieten diese gewerblichen Haltungen mit bis zu 10.000 Tieren auf verschiedene Hallen einer Haltung (Anlage) verteilt, ein wahnsinniges Mutatiosnspektrum, so das auch ein harmloses HxNy-Virus zu einem tödlichen mutieren kann.
Mir passen diese Verordnungen auch nicht, vieles wäre anders lösbar, aber in einigen Punkten kann man dem vernünftigen Ansatz nicht absprechen.

Zu Okinas Einwand der seltenen Rassen, diese kann man vor Keulung schützen, wenn man Anlage 1 der GeflPestSchV (http://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/anlage_1_90.html) geltend macht.

hein
26.05.2012, 13:02
Nur so als Tip!

Wenn ich eine wirklich seltene Rasse habe oder züchte, denn habe ich mir immer einige Hühnerhalter dazu gesucht! Mind. einer in einem anderen Landkreis oder besser noch einen oder mehrere in einem anderen Bundesland!

Z. B. hatte ich lange die Berg. Kräher! Da hatte ich immer mind einen Stamm in Landkreis Diepholz! Und ich hatte mind. einen Stamm in NRW (Ich selber wohne in Nds.)! Eben als Sicherheit! Werden oder müssen meine Tiere gekeult werden, so kann ich immer auf die anderen Stämme zurückgreifen!

Wenn die Rasse wirklich sehr selten ist, denn ist es mir dieser Aufwand Wert!

So habe ich es auch mit meinen Tauben gehalten! Habe mit einem Freund eine neue Rasse erzüchtet (Gumbinner Weissköpfe bestrümpft). Da habe ich es genauso gehandhabt!

Pixel
28.05.2012, 13:01
Ich hatte vor wenigen Tagen ja erst die Amtsvets hier. ( Der Nachbar hat uns lustig rundum bei allen Ämtern angezeigt, auch eben beim Vet)
Obwohl die Damen meiner Meinung nach etwas überfordert mit den Impfpapieren meiner Hühner wirkten, sagten sie mir klar und deutlich: Im Falle des Ausbruchs einer Seuche müsse ich als Privathalter meine Tiere sofort im Stall halten, dann würde erstmal nicht bei Privaten (Hobbyhaltern) gekeult werden, außer auch meine Tiere kippen tot von der Stange. Ich dürfe ferner meine Tiere auch zusätzlich in der überdachten Voliere vorm Stall halten. Auch dann noch längst keine Keulung bei Seuchenausbruch in der Umgebung.

Wir haben bei KW einen Großbetrieb, so rund 30 km entfernt.....

Dipla und ich wohnen ja auch nicht sooo weit auseinander, wenn auch in verschiedenen Landkreisen.
Das müsste also auch dort wahrscheinlich dann so sein.

Lahore
16.03.2013, 15:48
In NRW auf jeden Fall.
LG