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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist es jetzt mit der Stallpflicht?



Loute
07.05.2012, 11:16
Hallo! Bin ganz neu dabei und in 2-3 Wochen sollen Z-Wyandotten einziehen. Wie ist es aktuell mit der Aufstallpflicht (in Berlin)? Das Ordnungdamt, das ich vorsorglich angemailt hatte, deutet auf eine solche. STimmt es, oder sind es Reminiszenzen von 2005?

hein
07.05.2012, 11:34
Das Ordnungsamt muss es ja wissen!!

Schon mal nach Ausnahmen gefragt??

Gottl
07.05.2012, 12:51
Hallo Bonkhoff,

in Deutschland ist generell Stallpflicht, die meisten Landkreise haben sie vorübergehend aufgehoben.
Da musst du dich beim Amtstierarzt erkundigen. Eigentlich sollte es schon letztes Jahr aufgehoben werden, aber der Bundesrat hat wegen eines
angeblichen Verdachtsfalles, dagegen entschieden.

suppenhahn
07.05.2012, 13:21
Hallo Bonkhoff, ... in Deutschland ist generell Stallpflicht, die meisten Landkreise haben sie vorübergehend aufgehoben.
Versteh'ich so nicht, gibt's Landkreise außerhalb Dt. ... oder gilt sie doch nicht "generell"?

hein
07.05.2012, 13:33
Versteh'ich so nicht, gibt's Landkreise außerhalb Dt. ... oder gilt sie doch nicht "generell"?

Die Stallpflicht gilt Bundesweit!

Aber die einzelnen Landkreise können diese Stallpflicht in ihrem Landkreis auch lockern!

Oder die bundesweite Stallpflicht für ihren Landkreis sogar ganz aufheben!

Sie können sie aber auch bei Bedarf auch wieder in Kraft setzen!

Ernst
07.05.2012, 13:48
Oder die bundesweite Stallpflicht für ihren Landkreis sogar ganz aufheben!


Das ist nicht richtig.

Da die Stallpflicht eine Bundesverordnung ist, können einzelne Landkreise sie nicht aufheben. Sie dürfen lediglich Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sie können diese Ausnahmegenehmigungen auch nicht pauschal für den gesamten Landkreis erteilen. Sogenannte Risikogebiete unterliegen auch weiterhin der Aufstallungspflicht. Je nach Risikogebiet ganzjährig oder temporär.

MfG

Ernst Niemann

hein
07.05.2012, 14:21
Das ist nicht richtig.

Da die Stallpflicht eine Bundesverordnung ist, können einzelne Landkreise sie nicht aufheben. Sie dürfen lediglich Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sie können diese Ausnahmegenehmigungen auch nicht pauschal für den gesamten Landkreis erteilen. Sogenannte Risikogebiete unterliegen auch weiterhin der Aufstallungspflicht. Je nach Risikogebiet ganzjährig oder temporär.

MfG

Ernst Niemann

OK Ernst - Denn wird sie eben mit der Ausnahmegenehmigung ausser Kraft gesetzt oder mit der Ausnahmegenehmigung eine Ausnahme von der Stallspflicht gemacht! Oder wie auch immer!!

Das Ergebnis ist aber das Selbe - Unsere Viecher können dann Draussen wieder frei rumlaufen.

Laura
07.05.2012, 15:03
" Die Stallhaltung oder die Haltung in Volieren mit festem Dach ist für Geflügel (außer Tauben ) eigentlich nach wie vor vorgeschrieben. Unser Kreis macht aber auf Grund der geringen Geflügeldichte von der Möglichkeit Gebrauch, die Freilandhaltung zuzulassen. Die Zulassung gilt grundsätzlich für das gesamte Kreisgebiet. Grundsätzlich heißt aber, es gibt Einschränkungen. Ferner haben die Halter von Freilauf-Geflügel bestimmte Vorschriften zu beachten."
Ein Auszug vom Mai 2006.
Gruß, Laura

Weyz
07.05.2012, 16:25
Da haben wir in unserem Kaff ja richtig Glück! Bei uns laufen alle Chickas den ganzen Tag draussen herum und kein Hahn kräht danach... :)

Laura
07.05.2012, 16:56
Das war hier bis 2005 auch so, dann kam der Amtsschimmel !!!

eierdieb65
07.05.2012, 17:24
Hallo Leute!
Macht euch den Amtsschimmel zunutze. Die Vorschrift wegen Vogelgrippe besagt doch auch, dass jeder tote Wildvogel gemeldet und von der staatlichen Seuchenstelle unverzüglich entsorgt werden muss. ( Mit Seuchenschutzausrüstung etc.). Also überall dort, wo ANGEBLICH noch ein Risikogebiet ist, Kadaver suchen und sofort panisch anrufen, da man sich ja gefährdet fühlt. Will wer abwimmeln, Name (Dienstnummer etc) erfragen und aufschreiben. Meldung wegen Unterlassung im Amt. (Ich hab ja schließlich Angst) Wird der Kadaver nicht sofort abgeholt, die gleiche Meldung.
Wird der Kadaver abgeholt, anrufen wegen Untersuchungsergebnis. (Bin ja beinahe draufgestiegen)
Sollten dies Einige befolgen, wird so manches "Risikogebiet" sicherlich bald kein Solches mehr sein.

Mein Grundsatz gegenüber "Vorschriften" war und ist: Nur durch genaueste Einhaltung meinerseits und die Einforderung der Einhaltung durch den Staat wird man sie los.

lg
Willi

gaby
07.05.2012, 20:30
Ja, quasi *Dienst nach Vorschrift*. Oder auf ganz blöd tun. Man hat ja gehört das Ausnahmegenehmigungen gibt. Warum ich nicht? Den zuständigen Beamten ewig lang mit w-Fragen aufhalten und ihn wenn er fast unhöflich aufgrund von strapazierten Nerven ist, bitten bei der Antragsstellung zu helfen. dann da sitzen und fragen wann das Ganze bearbeitet wird. Die ganze Zeit wie ein Halbdebiler wirken, aber sympathisch :) am Besten den Mann od. die Frau maßlos bewundern das sie *das ganze Zeugs verstehen*. Das geht dann unheimlich schnell, erst recht wenn man tägl. anruft und nachfragt.... ;).

Ernst
08.05.2012, 09:46
Macht euch den Amtsschimmel zunutze. Die Vorschrift wegen Vogelgrippe besagt doch auch, dass jeder tote Wildvogel gemeldet und von der staatlichen Seuchenstelle unverzüglich entsorgt werden muss. ( Mit Seuchenschutzausrüstung etc.). Also überall dort, wo ANGEBLICH noch ein Risikogebiet ist, Kadaver suchen und sofort panisch anrufen, da man sich ja gefährdet fühlt. Will wer abwimmeln, Name (Dienstnummer etc) erfragen und aufschreiben. Meldung wegen Unterlassung im Amt. (Ich hab ja schließlich Angst) Wird der Kadaver nicht sofort abgeholt, die gleiche Meldung.
Wird der Kadaver abgeholt, anrufen wegen Untersuchungsergebnis. (Bin ja beinahe draufgestiegen)
Sollten dies Einige befolgen, wird so manches "Risikogebiet" sicherlich bald kein Solches mehr sein.


Was Du da schreibst ist kompletter Nonsens. Was aber noch viel schlimmer ist, dass so ein Schuss auch nach hinten losgehen kann. Bei eifrigen Beamten kann dann durchaus passieren, dass dann das Gebiet, bis zur Klärung zum Sperrgebiet erklärt wird. Wenn Du sagst, dass nach Deiner Vorgehensweise manches Risikogebiet keines mehr ist, zeigt eigentlich nur, dass Du die Sachlage immer noch nicht verstanden hast.


Man hat ja gehört das Ausnahmegenehmigungen gibt. Warum ich nicht? Den zuständigen Beamten ewig lang mit w-Fragen aufhalten und ihn wenn er fast unhöflich aufgrund von strapazierten Nerven ist, bitten bei der Antragsstellung zu helfen. dann da sitzen und fragen wann das Ganze bearbeitet wird

Das scheint in Teilen auch für gabi zu gelten. Aus diesem Grund also noch einmal.

Die einzelnen Bundesländer waren damals mit der von Seehofer durchgezogenen ganzjährigen, deutschlandweit auf Dauer geltenden Aufstallungsverordnung, nicht einverstanden. Sie fühlten sich übergangen. Aus diesem Grund wurden die Kreisveterinärbeamten von ihren Länderchefs angewiesen, diese Verordnung so weit es geht zu entschärfen. Dabei kam für Niedersachsen folgendes bei raus (in den anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus).
Für alle Gebiete eines Kreises die nicht Risikogebiet waren, wurde pauschal eine Sondergenehmigung erteilt. Diese Genehmigung mußte noch nicht einmal schriftlich gestellt werden. Es reichte dem Kreis anzuzeigen, dass man seine Tiere wieder draussen laufen lassen würde. Damit war die Genehmigung automatisch erteilt. Bei Risikogebieten sah das anders aus. Es gibt zwi Arten von Risikogebieten. Das eine sind Gebiete in einem gewissen Radius um große Geflügelhaltungen (wenn ich mich Recht erinnere mindestens 20 000 Tiere Radius 1500 Meter). Das andere sind bestimte Abschnitte von Flussauen und anderen Feuchtgebieten, in denen sich regelmäßig größere Mengen von Wildgeflügel aufhält. In diesen Gebieten werden temporär keine Sondergenehmigungen erteilt. Die Termine hängen davon ab, ob es sich um Brut-, Mauser-,Rast- oder Überwinterungsgebiete handelt. Ich kann die Kreisveterinärbehörden gut verstehen, dass sie da etwas vorsichtiger sind, denn da kann es bei einem Ausbruch von H5N1 recht schnell mächtigen Ärger geben.

Wie man sieht, sind diese Maßnahmen also Goodwill der Veterinärämter, für die Geflügelhalter, gegen den Willen des Bundesministeriums. Wenn dann irgendwelche Schlaumeier, mangels Sachkenntniss, mit dem Vorschlag kommen, die Beamten ordentlich zu nerven, dann empfinde ich das schon als echt dämlich, und unseren Interessen in keiner Weise zuträglich.

MfG

Ernst Niemann

Loute
08.05.2012, 10:09
Danke für Den Vorschlag. Der Amtsveterinärarzt schreibt, dass die Haltung in geschlossenen Volieren zwar nicht Pflicht ist, aber wegen Marder usw. Empfohlen wird. Also von Ansteckungsgefahr keine Rede. Außerdem sei die Haltung eines Hahns im reinen Wohngebiet kaum möglich, dabei weiß ich von 2 Hähne in etwa 100 Entfernung.
Zuständig ist tatsächlich das Veterinäramt, nicht das Ordnungsamt.
Ich werde eine Voliere bauen UND ein Auslauf...

suppenhahn
08.05.2012, 10:23
Bei eifrigen Beamten kann dann durchaus passieren, dass dann das Gebiet, bis zur Klärung zum Sperrgebiet erklärt wird
Nieman(n)d sollte sich scheuen, gegen den Nonsen Vogelgrippe aufzutreten. Die Sachlage zeigt ja, dass da ein Gespenst über die Welt gebreitet wird, nur um "abzuklären" wieweit das Volk über Behördenwillkür belastbar ist und wo Grenzen liegen, bis der mündige Bürger aufsteht.

"Nonkonform" lautet die Devise und der Vorschlag, dass die lahme Behörde nur mit den eigenen Waffen zu schlagen ist, war so schlecht nicht. Jedenfalls müssen sie den Ar..h heben, wenn sie die Nachricht erreicht, da wäre Gefahr in Verzug - eine Gefahr, die es so gar nicht gibt und nur amtlich verordnet ist!

"Ihr Deutsche" unterwerft euch einem Impfzwang, von dem nichteinmal die Tierärzte überzeugt sind und das doch auch zu ihrem Unterhalt (dem der TÄe) beitragte? Wenn es möglich wäre, hätte der Lobbyismus schon ein Gesetz erwirkt, alle Bienen zu Impfen - so an die >50.000 Sommerbienen im Volk, dass wär'doch'was?

Weiß die Welt überhaupt, dass die dt. Exportweltmeister von Küken Richtung Asien sind? Wäre doch auch möglich, dass die Tierchen schon im DE auf den Ursprung von H5-Vieren (auf-)vorbereitet werden? Das Turbo-Europa-Huhn überschwemmt die Kontinente und ...........? - eine Keulung überregionaler Bestände muss den Preis stabilisieren - wir (ich) Hobbyzüchter/-halter (siehe Stallpflicht), werden erpresst / aber ...- "bei uns in den Bergen" - wir sind nicht für jeden Unsinn zu haben "und das wissen die"!:neee:

eierdieb65
08.05.2012, 10:31
@ Ernst

Du hast Recht, dass ich die deutschen Vorschriften nicht so genau kannte. Danke für die Erklärung.
In Österreich war Bundesweit sofort wegen H5N1 Stallpflicht und Anzeigepflicht für tote Wild- und HausVögel.
Nachdem einige Wochen lang niemand die Atemschutzmasken kaufte, (ok, das war ironisch gemeint), wurde Bundesweit die Stallpflicht und alles andere aufgehoben.
Mir will nicht in den Kopf, dass gerade in Deutschland sich einige Risikogebiete erhalten haben, die es Europaweit sonst nirgends gibt. Die Inkubationszeit ist doch schon etwas überschritten. Irgendwann hat sich jede Grippe totgelaufen. Daher kam mein Gedankenanstoß manche Leute zu erinnern, dass angeblich in manchen Regionen immer noch Handlungsbedarf wegen Pandemiegefahr besteht.

lg
Willi

Ernst
08.05.2012, 13:56
Mir will nicht in den Kopf, dass gerade in Deutschland sich einige Risikogebiete erhalten haben, die es Europaweit sonst nirgends gibt. Die Inkubationszeit ist doch schon etwas überschritten. Irgendwann hat sich jede Grippe totgelaufen. Daher kam mein Gedankenanstoß manche Leute zu erinnern, dass angeblich in manchen Regionen immer noch Handlungsbedarf wegen Pandemiegefahr besteht.

Hallo Willi,
es scheint wohl immer noch nicht klar zu sein.
Es gibt nun mal leider in Deutschland immer noch unnötigerweise das Aufstallungsgebot. Offensichtlich hat sich Seehofer damals dem Diktat der Geflügellobby gebeugt. Wie auch immer. Dadurch handeln die einzelnen Bundesländer mit ihren Kreisen praktisch gegen den Willen des Bundesministers, und lehnen sich damit auch schon weit aus dem Fenster. Man muß schließlich ja auch damit rechnen dass, aus welchen Gründen auch immer, H5N1 noch einmal ausbricht. Was glaubst Du wohl was der zuständige Kreisveterinär dann für einen Stress bekommt, wenn sich das dann ausbreitet. Ich kann gut verstehen das mit diesen Maßnahmen das Risiko in diesen "Problembereichen"klein gehalten werden soll. Es wird, wenn es soweit zwar auch nicht viel bringen, aber der zuständige Beamte ist den schwarezen Peter dann los.

Hallo Suppenhahn,

mit so einem Gerede wie "ihr Deutschen" mußt Du mir gerade kommen. Das kann ich dann auch.

Ihr Östereicher seit doch offensichtlich nicht in der Lage gewesen einen "sicheren" Impfstoff herzustellen.

http://www.bauernverstand.ch/images/grippeimpfung_durch_killervirus_verseucht.pdf

Wenn die Deutschen wirklich so impfgeil geweswen wären und dann Euren Impfstoff verwand hätten wäre das Desaster perfekt gewesen. Gerade was das Impfen gegen H5N1 betrifft waren (aus welchen Gründen auch immer) die Deutschen die großen Bremser.


Wäre doch auch möglich, dass die Tierchen schon im DE auf den Ursprung von H5-Vieren (auf-)vorbereitet werden?

Zu dem Schwachsinn mag ich mich nicht weiter äussern. Wenn Du dich mit der Materie etwas befasst hättest, dann wüsstest Du das man Aufgrund der lokalen Varianz der Stämme sehr gut feststellen kann ob der Stamm aus Europa oder aus Asien stammt.


wir (ich) Hobbyzüchter/-halter (siehe Stallpflicht), werden erpresst / aber ...- "bei uns in den Bergen" - wir sind nicht für jeden Unsinn zu haben "und das wissen die"!:neee:

Ich möchte mal behaupten das "Die" über irgendwelche Würstchen aus den Bergen lachen.

Aber da bei Euch in den Bergen die Küken streng nach Mondkalender produziert werden, sind sie ja sowiso gegen alles gewappnet. Da brauchst Du dir ja auch keine Sorgen machen.

MfG

Ernst Niemann

mad chicken
08.05.2012, 14:12
Ich habe mein zuständiges Vet.amt vor drei Wochen angeschrieben wegen Seuchenschutzkasse und Tierhalterregistrierungsnummer. Meine Hobbyhühner menge beschrieben und habe bis jetzt keinen Ton von denen gehört. Wußte gar nicht das mit H5n1 immer noch so Vorschriften gibt, weil hier auf dem Dorf auch noch alles frei rumläuft...

Okina75
08.05.2012, 15:14
Hy!


Bei Risikogebieten sah das anders aus. Es gibt zwi Arten von Risikogebieten. Das eine sind Gebiete in einem gewissen Radius um große Geflügelhaltungen (wenn ich mich Recht erinnere mindestens 20 000 Tiere Radius 1500 Meter). Das andere sind bestimte Abschnitte von Flussauen und anderen Feuchtgebieten, in denen sich regelmäßig größere Mengen von Wildgeflügel aufhält. In diesen Gebieten werden temporär keine Sondergenehmigungen erteilt. Die Termine hängen davon ab, ob es sich um Brut-, Mauser-,Rast- oder Überwinterungsgebiete handelt. Ich kann die Kreisveterinärbehörden gut verstehen, dass sie da etwas vorsichtiger sind, denn da kann es bei einem Ausbruch von H5N1 recht schnell mächtigen Ärger geben.

Nun ja, dann scheint Brandenburg, bzw. der Landkreis Oberhavel davon aber nichts zu wissen, denn in einem Storchendorf nordwestlich von Berlin und mitten im Rhinluch gelegen, gibt es einen großen Geflügelzüchter mit Perlhühnern, Gänsen, Enten, Hühnern mit jedes Jahr reichlich Nachzucht. Und die laufen alle in großen Ausläufen völlig frei umher.
Und unmittelbar anschließend, kaum 500 m entfernt, gibt es so viel Wassergeflügel, mehr geht in Deutschland nur noch am Gülper See und oben an Ost- und Nordsee. Jedes Jahr im Frühjahr und Herbst für mehrere Wochen jeweils mehrere Zehntausend (in der Summe in den Hunderttausend) nordische Wildgänse, Kraniche, Limikolen, und das wie gesagt noch und nöcher... Und dummerweise ist das Gebiet Brut-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiet zugleich, also das ganze Jahr konstante Bedrohung, wenn man so will...
Sind die Brandenburger da vernünftiger, oder fallen die H5N1- Opfer nur nicht auf, weil die alle a) im Wasser krepieren oder b) umgehend von den zahlreichen Brandenburger Füchsen und Seeadlern entsorgt werden?

Grüße, Andreas

Gottl
08.05.2012, 16:17
Hallo zusammen,

Letztes Jahr war die Entscheidung beim Bundesrat “Aufstall Pflicht“ ja oder nein.
Ausgerechnet 2 Tage vor der Abstimmung ging durch die Presse, das im Osten der
Republik ein Tier mit Verdacht auf Vogelgrippe gefunden wurde.
Die Entscheidung wurde bis auf weiters Vertagt.
Danach kam keine Pressemitteilung mehr, was mit dem Tier war.

eierdieb65
08.05.2012, 18:29
Bin ich froh!
Endlich gibts auf dieser Welt Menschen, die aufgrund eines Kadavers eine Sofortdiagnose stellen können. Und zwar so detailliert: Das war H5N1. Nicht etwa H6N1 oder c12b3.
Und Bakterien können auch ausgeschlossen werden! Und alle denkbaren sonstigen Todesursachen!
SUPER!!

p.s. Es gibt keinen Verdacht ohne Untersuchung bei einem tot aufgefundenen Wildtier. Nach der Untersuchung ist es jedoch kein Verdacht mehr. Entweder es ist H5N1 oder nicht!

Aber lasst euch weiterhin die Hühner einsperren, obwohl im Rest der Welt H5N1 abgehakt ist.


lG
Willi

Steffi's Hühner
08.05.2012, 18:42
ich gebe zu, zum thema Stallpflicht nicht viel zu wissen, bin davon ausgegangen, das es vorerst nicht pflicht ist. Ich werde bei unserem Vet-Amt mal nachfragen. Und es werden nicht nur Vögel auf H5N1 getestet, auch andere Tiere werden regelmäßig ins Labor geschickt und auf Krankeheiten (was auch immer) untersucht.

Ich arbeite beim Landkreis, zwar nicht im Vet. aber ich habe eine freundin dort, die darf dann auch gern ein totes Wildschwein nach Hannover fahren.

LG
Steffi

PS nicht alles sind Beamten beim Landkreis. gerade im Vet-amt sind viele Tierärzte und Angestellte. seit lieb zu einander. Ich habe hier ein paar Gute INfos bekommen, wäre schade, wenn sich hier so angezickt wird.