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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stall ganz zu?



Conrad
02.03.2006, 18:30
Ich wollte mal fragen ob man den Stall ganz zu machen muss,oder ob es reicht ein Gitter vor die Tür zu stellen. (für Licht und frische Luft)

chicken
02.03.2006, 20:04
das ist erlaubt, jedoch anzeigepflichtig. das gitter/netz muss jedoch so feinmaschig sein, dass kein vogel hindurchkommt.

claudia

martini29
02.03.2006, 20:51
hallo !!

in österreich muß draussen oben ganz zu sein ! damit kein kot am boden kommt !!

lg martini

Brahmazüchter
02.03.2006, 21:50
Ich Habe meinen Stall oben mit Welldachplatten abgedeckt und ausenrum Mit Folie eingepackt.Das ist dann wie ein geschlossener Stall und somit nicht anzeigepflichtig.

Dominik Timm
02.03.2006, 22:02
Ich glaube deine Frage bezog sich darauf ob du deine Stalltür/Fenster offen lassen kannst . Und ob es Anzeigepflichtig ist wenn du die Tür nicht zu machst sondern ein Gitter davor stellst . Ich denke nicht ,man muss ja auch für Lüftung sorgen Argumentiere so falls sich jemand beschwert .

chicken
03.03.2006, 13:25
falsch, dominik timm.
sobald die seiten des "stalls" nicht geschlossen sind - und dazu gehören auch feinmaschige netze oder gitter" - ist das anzeigepflichtig. wenn eine plane die seitlichen abschlüsse darstellt, gilt es als geschlossen. aber nicht mit netz. so einfach ist das. dass von oben dicht sein muss, versteht sich von selbst.

claudia

Conrad
03.03.2006, 13:57
Hallo Dominik Timm,

ja,so meinte ich das.Ich meine , Die können doch nicht verlangen das die Hühner in ihrem Stall "ersticken".

Dominik Timm
03.03.2006, 14:03
Ich habe große gemauerte Ställe, wo die einzelnen Ställe durch einen Vorraum zu erreichen sind. Wenn ich nun diese Tür offen lasse, kann mir niemand was. Ich muss ja auch mal im Stall, Schubkarre Wasserversorgung ... Wenn jemand kommt bin ich halt grad am Verpflegen der Tiere

Conrad
03.03.2006, 14:06
Das ist nartürlich praktischer.Ich habe einen einzelnen Stall im Hühnerauslauf stehen,da geht das nicht so gut.

Dominik Timm
03.03.2006, 14:06
@chicken

Das würde bedeuten ,das auch die Ställe die über Lüftungsgitter verfügen ,sei es durch auf Kipp stehenden Fenstern mit Gitter verkleidet .... Anzeigepflichtig wären .

Conrad
03.03.2006, 14:09
stimmt,denn teoretisch könnten die Viren ja auch irgendwie da reinkommen.

Brahmazüchter
03.03.2006, 19:35
Wenn du es Theoretisch ganz genau nimmst brauchst du dir garkeine Gedanken machen das die Vieren bei einem gekipten Fenster in deinen Stall kommen. Weil du kannst das Virus schon mit deinen Schuhen in den Stall mitreinschleifen.
Brauchst bloß in eine Infizierte Vogelkacke reintreten und gehst dann von drausen in deinen Stall um die Hühner zu füttern.Schon haste den Virus im Stall.

Also wenn man es jetzt noch mit Haarspaltereien ganz genau nimmt brauchste einen hermetisch abgeriegelten Stall. Filtermatte vor der Luftzufuhr in den Stall und ein Dessinfektionsbad in dem man seine Schuhe darin badet bevor man in den Stall geht.

Also ich würde mir da keine Gedanken machen bloß wegen einem gekiptem Fenster das mit Maschendraht innen abgesichert gegen eindringen von Vögel.

chicken
03.03.2006, 20:32
nein, dominik timm,
so eng sehen die das nicht. es geht nur darum, dass seitlich weder vögel noch deren fäkalien eindringen können. ich denke nicht, dass lüftungsgitter so grobmaschig sind, dass dort vögel durchpassen. dass unsere bürokraten herbe korinthenk...... sind, ist ja bekannt, aber auch bei ihnen gibt es wohl grenzen.

claudia

Conrad
04.03.2006, 10:10
Danke für eure Antworten,so werde ich es dann wohl machen.

MichaelS
05.03.2006, 11:31
Hallo,

Ich habe diese Woche mit dem Veterinäramt gesprochen und bei uns ist das so geregelt mit der Anzeigepflicht:
nach oben muß alles geschlossen sein, an der Seite ist ein engmaschiges Gitter oder Netz möglich, aber es muß genügend Dachüberstand da sein und das anfallende Regenwasser muß so abgeleitet werden, das es nicht in den überdachten Auslauf gelangt. Das gilt für den überdachten Auslauf und natürlich sinngemäß auch für den Stall. Bei Sonnenschein muß ja immer ausreichende Lüftung möglich sein, also Gitter vor Fenster oder Türe.
Wir haben ein 70qm Folienhaus mit obigen Kriterien direkt an den festen Stall angebaut. Für das Amt zählt das damit zum Stall und ist nicht anzeigepflichtig und es müssen daher auch keine monatlichen klinischen Kontrollen durch den Tierarzt durchgeführt werden.
Ich denke aber mal das die irgendwann mal vor der Tür stehen und sich das ansehen wollen.

Gruß
Michael