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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühnerhaltung beantragen?



Hühnchen schlau
26.02.2012, 20:17
Hallöchen Ihr Lieben,

Ich frage mich nun, da die Entscheidung für die Hühner gefallen ist, ob man da irgendwas beantragen muß zB. beim Veterenäramt oder vielleicht beim Bauamt? wegen des Stalls.
Es sollen ja auch nicht mehr als 6 Hennen + Hahn werden.


Vielen Dank

Waldfrau2
26.02.2012, 21:02
Halo Hühnchen schlau,

der Stall unterliegt dem Baurecht, da wäre also das Bauamt z. B. der richtige Ansprechpartner. Daß Hühnerhaltung erlaubt ist, hast Du abgeklärt? Da müßte man ggf. den Bebauungsplan befragen oder sonst das Ordnungsamt o.ä.

Wenn die Hühner da sind, mußt Du sie bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt anmelden und wahrscheinlich eine Nummer beim Verband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht beantragen. Ich würde empfehlen, zuerst das Veterinäramt anzurufen und zu fragen, wie das abläuft, ist regional unterschiedlich.

Weiter bist Du verpflichtet, ein Bestandsregister (z. B. hier: http://www.neumuenster.de/cms/files/protokoll.pdf ) zu führen und ein Arzneibuch (z. B. hier: http://www.infofarm.de/tier/arzneimittel-bestandsbuch%20Landwirt.pdf ), falls Du Medikamente verabreichst. Vorgeschrieben ist die Impfung gegen Newcastle-Desease (ND), die gibt es entweder als Spritzenimpfung für 1 Jahr oder als Trinkwasserimpfung für 3 Monate. Es könnte vorteilhaft sein, in einen Geflügelzuchtverein einzutreten, der diese Impfung für die Mitglieder anbietet, das wird sicher mehr Geld sparen als der Vereinsbeitrag kostet, da die Impfung nur als 1000er-Dosis erhältlich ist. Wenn man privat impft, fallen bei mir 11 EUR je Impfung an, weiß nicht, ob jeder Tierarzt das Gleiche dafür nimmt. Er muß immer eine Bescheinigung über die Impfung ausstellen, die Du ggf. vorzeigen kannst.

Hühnchen schlau
27.02.2012, 09:23
Danke dir Waldfrau,
das hat mir sehr weitergeholfen^^

Beste Grüße V

Sassina
06.03.2013, 18:47
Grüßle aus dem Ländle ;D

Ich hab in der Suche gestöbert doch mein Anliegen nicht gefunden. Ich dacht, hier passts gut rein:

Wir haben nun seit längerem 8 Hühner. Nun sind wir umgezogen und wollen auch Schweine halten. Die Hühner hatten wir bisher nicht angemeldet. Mit dem TA gabs deshalb keine Probleme - nur wenige Privathalter haben hier ihre Hühnerchen gemeldet.
Schweine müssen wir aber unbedingt anmelden, wird sonst mit 20 000€ bestraft.
Vorher sollten wir natürlich erst mal die Hühnerchen melden.

Nun meine Frage:
Gibt es Strafen dafür, dass wir seit zwei Jahren ungemeldet Hühner halten?
Wie verhalten wir uns am Besten? Die Wahrheit oder sollen wir behaupten, wir hätten uns die Hühner erst angeschafft?
Wollen sie wissen, woher wir die Hühner haben?

Könnt ihr mir einen Rat geben, wie wir uns am Besten verhalten? Ich würd ja am liebsten sagen, dass wir sie schon länger haben. Will aber auch nicht den TA in Verruf bringen. Wenn die Strafe bezahlbar ist, zahlen wir sie auch. Aber nicht, dass sie uns die Haltung deshalb untersagen würden.

Gibts noch nen Link wo man sich über die Verordnungen zur Hühnerhaltung erkundigen kann? Sicher hier im Forum, nicht wahr ;) (ich such gleich mal selber ^^) Bin mir sicher, dass wir allem entsprechen. Eben nur dem nicht, dass wir sie nicht angemeldet haben.

Ich wäre über Ratschläge sehr dankbar

Grüßt mir Eure Hühner

Skjoni
06.03.2013, 19:14
Also bei mir auch im Schwabenlande wollten die vom Vetamt nur wissen ob ich mehr als 50 Hühner habe. Wenn nicht dann wollten sie nicht einmal eine Registrierung oder Anmeldung!

das nur meine Infos...

Sassina
06.03.2013, 19:38
Prima Info! Hat mich gleich auf neue Stichwörter für die Google Suche gebracht und hab die Bestätigung gefunden:

Ausgenommen von der Meldepflicht sind:

• Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Hühner und/oder Truthühner, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch beitragspflichtig.
http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragspflicht/Wer_muss_melden.php

daraus schließe ich weiter, dass sie dann ggf. beim Anmelden der Schweine mitgemeldet werden.
Aber bis nu hab ich keine "Straftat" begangen ;D

Wundert mich irgendwie wegen der Vogelgrippe und der Impfpflicht. Aber ok, will mich ja gar nicht beschweren, bin zufrieden ^^

Vielen Dank Skjoni http://www.fahrschule-am-schlagbaum.de/images/smilie_blumen.gif

Rikera
06.03.2013, 19:47
Jup,

Skonti hat recht, hier die Website dazu:
http://www.tsk-bw.de/Melde_Beitragspflicht/Wer_muss_melden.php

Und weil ich's eh neulich grad für jmd auf FB verlinkt hatte, hier die Liste der Veterinärämter in Ba-Wü
http://www.milchpruefring.de/melkroboter/Vet_Aemter.pdf

In Ba-Wü kannst du deine Hühnerhatung (bis 49 Hühner) also anzeigen, musst du aber nicht und kostet auch nix. Ergo gibt's auch keinen Ärger, weil du sie bisher nirgends gemeldet hattest.
Tierseuchenkasse und Veterinäramt sind in Ba-Wü auch die einzigen Stellen, wo du Hühner (egal welche Anzahl melden kannst bzw musst).
In Hessen (bei mir) muss man sie zusätzlich noch beim Verband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht melden. Cm dort bekommt man auch die Registriernummer, die in Ba-Wü von der Tierseuchenkasse vergeben wird.

Ich war auch verwirrt wegen der Nummern, hier der Thread dazu
http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/60825-Hessischer-Verband-f%C3%BCr-Leistungs-und-Qualit%C3%A4tspr%C3%BCfungen?highlight=Veterin%E4r amt

Detschkopp1
08.03.2013, 06:36
Moin!
Da dieses Thema auch für mich aktuell ist, habe ich mich diese Woche entsprechend informiert.
Ich kann hier für den Landkreis Harburg (südlich von Hamburg) folgende Infos geben:
In unserer Gemeinde ist bei reiner Wohnbebauung das Halten von Kleintieren erlaubt.
Es sind max. 10 Hühner inklusive Hahn erlaubt.
Diese müssen beim Veterinäramt in Winsen gemeldet werden.
Daraufhin bekommt man einen Vordruck, auf dem Anzahl, Geschlecht etc. eingetragen wird.
Das geht dann zurück ans Veterinäramt. Von dort wird die Meldung weiter an die Tierseuchenkasse (heißt doch so?) gegeben, die dann eine kleine Rechnung ausstellt und jährlich ca. 10 Euro dafür nimmt, dass im Falle eines Falles (Holz, Holz, Holz) eine Tierseuche durch meine (zukünftigen) Hühnchen ausbricht - ich interpretiere es entsprechend einer "Feuerkasse".
Pflicht ist die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit.
Mir wurde noch der Tipp gegeben, bei den Nachbarn das "Einverständnis" (nebst Unterschrift) einzuholen, dass diese nichts gegen meine Hühnerhaltung haben werden; das kann interessant werden, falls doch einer meckert...
Bezüglich des Stalles ist es bei uns so, dass ein Stall bis max. 30 m³ baugenehmigungsfrei und lediglich meldepflichtig ist.
Das für alle, die evtl. auch in meiner Gegend wohnen... ;D
Viele Grüße
Detschkopp1

Pudding
08.03.2013, 07:53
Schweine sowie Rinder/Pferde gehören zum Großvieh und das wird Innerorts nur noch sehr selten erlaubt, Hühner gehören nicht dazu dürfe also kein Problem!

Wontolla
08.03.2013, 09:23
Die Anmeldung der Haltung bei der "zuständigen Behörde" ist bundesweit ab dem ersten Huhn Pflicht. Oft reicht da ein Anruf, schriftlich mit Bestätigung ist aber besser.

Die Anmeldungspflicht zur Tierseuchenkasse ist landesspezifisch geregelt, also in jedem Bundesland anders. In manchen Bundesländern geht das zusammen mit der Anmeldung einer Haltung.

Sassina
08.03.2013, 13:31
Schweine sowie Rinder/Pferde gehören zum Großvieh und das wird Innerorts nur noch sehr selten erlaubt, Hühner gehören nicht dazu dürfe also kein Problem!
ich glaube nicht, dass das bei uns zum Problem werden könnte, da wir ja auf einem landwirtschaftlich betriebenen Hof wohnen. Zumal wir, glaub ich, gar nicht als "innerorts" sondern als "außerhalb" oder sowas ähnliches, gezählt werden. Na gut, wir werdens ja erleben, ob wir das durchkriegen oder net.

@Wontolla:
für BW gilt ausdrücklich keine Meldepflicht.

Ich zitiere erneut:

Ausgenommen von der Meldepflicht sind:

• Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Hühner und/oder Truthühner, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch beitragspflichtig.
das sagt die Tierseuchenkasse und das Veterinäramt Baden-Württemberg

Möglich, dass sich da Bund und Land widersprechen, oder woher hast du die Info? Aber ich halte mich da erst mal an die Landesvorschriften

Lexx
08.03.2013, 13:57
Wontolla hat aber recht, Du hast nicht genau gelesen. Die Meldepflicht ist beim Vetamt ab dem ersten Stück Geflügel verpflichtend, bundesweit! Ob dann noch bei der TSK (die von Dir zitierte Meldepflicht) gemeldet werden muß, ist Ländersache.

Das steht hier: http://www.huehner-info.de/forum/showthread.php/27764-Die-Geflügelpest-Verordnung-Zusammenfassung-Erklärung-Fragen-und-Antworten danach muß man sich richten.

Wontolla
08.03.2013, 14:18
Für die Tierseuchenkasse trifft das zu und das Veterinäramt irrt (oder etwa ich?).

Jetzt zitiere ich auch mal aus der Viehverkehrsverordnung (Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr)
Vollzitat:
"Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 88 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist":



§ 26 Anzeige und Registrierung

(1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne des Satzes 1.

Okina75
10.03.2013, 00:50
Hy!

So ist es: Vet- Amt und Tierseuchenkasse sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Hier in Rheinland- Pfalz gibt es keine Tierseuchenkasse für Geflügel, ergo muss ich dort auch keins anmelden. Wohl aber muss man es beim Vet- Amt melden, so also auch in BaWü...

lila2202
10.03.2013, 09:26
weiß jemand wie es in nrw aussieht????
und ob es Strafen gibt, wenn man sie nicht anmeldet?

Ashley
10.03.2013, 10:57
Das Vet-Amt muss immer und auf jeden Fall informiert werden. Eigentlich stellt sich aber doch dar nicht die Frage ob man die Hühner bei der TSK melden muss. Schließlich hat die TSK auch entscheidende Vorteile für einen wirklich kleinen Obolus. Im falle einer Seuche wird ersatz geleistet, die TK-beseitigung übernommen, evtl. Pflichtimpfungen (ausser nun ND) bezahlt etc...

Sassina
12.03.2013, 09:33
als ich auf der Seite des Vet-Amts geschaut haben, verwiesen die auf die TSK. Da stand, "weiter" und dann wurde man zur TSK verlinkt.

Ich weis nicht was ihr wollt. Pudding hat doch selbst mit dem Vet.Amt gesprochen und die wollten nichts wissen, solange es unter 49 Hühner sind!

"Ihr seid ja katholischer als der Papst!" (indem Fall bürokratischer als das Amt)

Die Länderunterschiede darf mein auch nicht vergessen. Und nicht immer laufen Bund und Länder zusammen.
Das ist doch ohnehin total übertrieben. So ein Aufstand wegen 10 Hühnerchen... die frei in der Wiese wuhlen und täglich ihr Ei legen. Als ob wir keine anderen Probleme hätten.

Ich sehe die Gefahr auch erst, wie die TSK-BW, ab 50 Hühnern. Denn in der Massenhaltung fangen die Probleme an, nicht bei den Hobbyhaltern

Rikera
12.03.2013, 09:45
Dir ist schon klar, dass Seuchen auch über Wildvögel übertragen werden?! ???
Und die fragen in der Regel nicht, ob da 10 oder 51 Hühner über die Wiese laufen! :laugh

Lexx
12.03.2013, 10:33
Sassina, beharre auf Dein Unrecht, mach ruhig ;) Und es gibt Gesetze und Verordnungen die oberhalb der Länderrechte stehen und dazu gehört die Geflügelpest-Verordnung und auch Wontollas angeführte Viehverkehrsordnung.

Wenn Dich das alles nur periphär tangiert... bitteschön, aber rede hier anderen Foris nicht falsches Zeugs ein. Und behaupte bitte nicht, ich wüsste nicht wovon ich rede... ich stamme aus BaWü und hatte meine Enten seit 2003 (nach der Sache mit dem H7N7 in den Niederlanden) pflichtschuldig gemeldet... damals nur 2 Stück. Hat nichts gekostet, hat nicht wehgetan und war nach 5 Minuten per Mail erledigt. Ich hab die Aufstallung hinter mir, ich hab damals bis ins Europaparlament gemailt wegen der Verordnung und allem drum und dran und ich hab 2007* hier mit Tränen in den Augen lesen müssen, wie die Keulungen von privat gehaltenem Geflügel in Thüringen damit argumentiert wurden, das man angesichts des zahlreichen nicht gemeldeten Geflügels den Kopf verloren habe. Die sind irgendwann wirklich nur noch im blinden Aktionismus durchmarschiert.

Achja, Durchsuchungsbefehl braucht´s da nicht. Da handelt es sich um eine Tierseuche und das wird mit "Gefahr im Verzug" argumentiert.





*der Fall "Gans von Wickersdorf"

colourfuls
12.03.2013, 10:44
Ich sehe die Gefahr auch erst, wie die TSK-BW, ab 50 Hühnern. Denn in der Massenhaltung fangen die Probleme an, nicht bei den Hobbyhaltern

Ja? Und wenn bei Dir im Umkreis die Seuche ausbricht, kommen die auch zu Dir Hobbyhalter und keulen. Kostet bei uns in NRW pro Tier 50€. Nur mal so!

Kruemel
14.03.2013, 17:23
Hallöle,

ich habe mir das Meldeformular ausgedruckt und ausgefüllt.
Wenn ich meine Tiere anmelde, wie lange habe ich Zeit um meine Tiere zu Impfen.
Habe sie seit August, soll ich das angeben oder kann ich sagen seit März 13 bevor ich da was nach zahlen soll.

Kruemel
15.03.2013, 11:07
so Anmeldeformular ist per Fax raus, bin ja gespannt wie lange das dauert bis ich Bescheid bekomme.
Mein Man meint, hoffentlich habe ich damit nichts ins rollen gebracht.
Aber so bin ich auf der richtigen Seite.

bibasch
15.03.2013, 20:15
Das habe ich gestern von unserem Vet Amt bekommen .

Nach einer unangemeldeten Kontrolle ( Alles in Ordnung bei uns :) ) schickte der Amtstierarzt mir dieses Merkblatt per email .


Gruß Birgit

docMario
19.03.2013, 15:52
Hallo, nochmals zur Meldepflicht in Baden-Württemberg... Wontolla hat absolut Recht:
1) man muss - unabhängig von der geplanten Bestandsgröße - die geplante Hühnerhaltung beim zuständigen Veterinäramt melden (http://www.veterinaeraemter-bw.de/). Das ist kostenlos.
2) Bei der Seuchenkasse besteht für Bestände bis 49 Tiere eine Außnahmeregelung, größere Hühenrscharen müssen auch dort kostenpflichtig gemeldet werden.

Kruemel
19.03.2013, 16:56
Hallo,

ich habe ja nun auch meine Tiere angemeldet, und warte noch auf Bescheid.
Mit diesem Bestandsr. oder Arzneibuch sagen die einem da Bescheid, weil ich denke nicht jeder kennt das, und
wo bekommt man die Bücher her.

conny
19.03.2013, 18:56
Hallo Krümel,

hier bekommt man dafür keine extra Bücher. Der Halter ist selbst gefordert. Ich z. B. mache das mit Exel.

LG Conny

docMario
19.03.2013, 19:13
hier bekommt man dafür keine extra Bücher. Der Halter ist selbst gefordert. Ich z. B. mache das mit Exel.
LG Conny

Hallo, ich will jetzt zwar nicht päpstlicher sein, als der (neue) Papst... aber nach meiner Info dürfen die Einträge im Bestandsregister und Arzneibuch nicht überschreibbar sein. Damit ist Excel eigentlich nicht geeignet. Am Besten ist es, man macht sich eine gute alte Papier-Vorlage und druckt diese aus. Die Landkreise haben meist auch Vorlagen zum Download... schau z.B. mal hier: http://www.landkreis-rastatt.de/servlet/PB/menu/1983187_l1/index.html

Herzliche Grüße, Mario

[Edit] ich verwende diese Formulare:
http://www.infofarm.de/tier/arzneimittel-bestandsbuch%20Landwirt.pdf
http://www.neumuenster.de/cms/files/protokoll.pdf

Kruemel
19.03.2013, 19:15
Danke Conny,

da glaube ich muss mein Sohn ran, der kennt sich damit aus.
Aber erstmal warte ich vom Vert. auf Bescheid.

Kruemel
19.03.2013, 19:22
also, so langsam wird mir das zu kompliziert. Mann, was man alles bedenken muss.

Pudding
19.03.2013, 19:36
Hi
habe meine Hühner via Computer angemeldet und auch schon eine Nummer erhalten, nun möchte ich gerne einem Verein beitreten auch zwecks Impfung!
Habe rasserein 1,2 Appenzeller Spitzhauben und 1,1 Zwerg Paduaner!

Jetzt meine Frage: Wenn man in einem Verein ist muss man Ausstellen?
Und was ist alles zu beachten als Vereinsmitglied?

Kruemel
19.03.2013, 19:45
also ich habe mir jetzt die Seiten ausgedruckt, und habe sogar was von Exel zum ausdrucken gefunden.
Siehe hier http://www.infofarm.de/tier/bestandsbuch_arzneimittel.htm
ich hoffe das funktioniert.

Waldfrau2
19.03.2013, 19:49
In unserem Verein MUSS man gar nichts, außer Beiträge zahlen (bei uns 16,00 EUR jährlich). Aber jede Mithilfe bei der Schau, der Besuch der Vereinsveranstaltungen und natürlich auch die Ausstellung der eigenen Tiere ist natürlich sehr willkommen. Naja, und ich möchte es auch nicht mehr missen, habe so viele nette Leute kennengelernt.

Wontolla
19.03.2013, 21:45
nach meiner Info dürfen die Einträge im Bestandsregister und Arzneibuch nicht überschreibbar sein. Damit ist Excel eigentlich nicht geeignet.

Hobbyhalter müssen kein Arzneibuch führen.
Dem Hobbyhalter ist nicht zwingend vorgeschrieben wie er sein Bestandsbuch führt. Geht also auch mit Excel.

docMario
20.03.2013, 09:49
Hobbyhalter müssen kein Arzneibuch führen.
Dem Hobbyhalter ist nicht zwingend vorgeschrieben wie er sein Bestandsbuch führt. Geht also auch mit Excel.

Seltsam, da habe ich andere Infos bekommen... Nach meinen Infos muss jeder Halter lebensmittelliefernder Tiere ein Bestandsbuch führen, in dem auch die verabreichten Arzneimittel dokumentiert werden. Aber vielleicht unterscheiden sich diesbezüglich die Vorschriften auch in den einzelnen Bundesländern?! Eine Dokumentation über EDV ist möglich, wenn mindestens einmal monatlich das Formular ausgedruckt und archiviert wird.

Was definiert einen "Hobbyhalter"? Gibt es dazu belastbare Informationen? Ich befürchte, das wird im Streitfall juristisch ausgelegt werden müssen. Da gehe ich lieber auf "Nummer Sicher" und dokumentiere den Medikamenteneinsatz (schon deswegen, um selbst den Überblick zu haben).

Siehe auch:
* Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln (Landwirtschaftsministerium BaWü) (http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB//show/1318864_l1/rpt_Dokumentationspflichten_Tierhalter_110323.pdf)
* Leitfaden Tierarzneimittel (RP Tübingen) (http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1104577/rpt-ses-leitfaden-tierarzneimittel.pdf)
* Merkblatt für Tierhalter zu Dokumentationspflichten von Tierarzneimitteln (http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1307254/rpt-ses-merkbl-doku-arznmitt.pdf)

[EDIT] Ich habe mal im RP Karlsruhe angerufen, dort konnte man mir die obigen Fragen jedenfalls nicht sofort beantworten.:roll Ich warte nun auf eine "offizielle" Rückmeldung und werde dann gerne wieder berichten. LG, Mario

Lexx
20.03.2013, 10:38
Mein Vetamt (LKR SIG) hat damals nur gemeint, ich müsste ein Register führen, in dem Zu- und Abgänge verzeichnet sind. Um eben bei Seuchenausbruch dokumentieren zu können, woher ich Tiere hatte, bzw. abgegeben habe. Außerdem die Tupferproben (betrifft jetzt nur Enten) machen lassen, und die Unterlagen davon 1 Jahr aufbewahren. Zum Register wurde mir mal am Telefon vom Amtsvet gesagt, das handschriftlich vollkommen ausreicht. Wenn Tiere nicht beringt sind und dadurch registriert etc. kann man´s eh nur auf Vertrauensbasis nachprüfen :laugh

Wontolla
20.03.2013, 11:39
Seltsam, da habe ich andere Infos bekommen... Nach meinen Infos muss jeder Halter lebensmittelliefernder Tiere ein Bestandsbuch führen, in dem auch die verabreichten Arzneimittel dokumentiert werden. Aber vielleicht unterscheiden sich diesbezüglich die Vorschriften auch in den einzelnen Bundesländern?! Eine Dokumentation über EDV ist möglich, wenn mindestens einmal monatlich das Formular ausgedruckt und archiviert wird.

Was definiert einen "Hobbyhalter"? Gibt es dazu belastbare Informationen? Ich befürchte, das wird im Streitfall juristisch ausgelegt werden müssen. Da gehe ich lieber auf "Nummer Sicher" und dokumentiere den Medikamenteneinsatz (schon deswegen, um selbst den Überblick zu haben).

Siehe auch:
* Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln (Landwirtschaftsministerium BaWü) (http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB//show/1318864_l1/rpt_Dokumentationspflichten_Tierhalter_110323.pdf)
* Leitfaden Tierarzneimittel (RP Tübingen) (http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1104577/rpt-ses-leitfaden-tierarzneimittel.pdf)
* Merkblatt für Tierhalter zu Dokumentationspflichten von Tierarzneimitteln (http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/show/1307254/rpt-ses-merkbl-doku-arznmitt.pdf)

[EDIT] Ich habe mal im RP Karlsruhe angerufen, dort konnte man mir die obigen Fragen jedenfalls nicht sofort beantworten.:roll Ich warte nun auf eine "offizielle" Rückmeldung und werde dann gerne wieder berichten. LG, Mario


Genau so hatte ich mir das vorgestellt. Bringe ich keine belastbaren Beweise, stimmen meine Angaben nicht. Hör mal, ich bin Rentner. Für solche Suchen habe ich einfach keine Zeit. Mir reicht es, dass ich mich vor Beginn meines Bestandsbuches erkundigt habe. Es ist schon schwierig genug die einschlägigen Verordnungen zu finden. Noch viel schwieriger ist es, die zugehörigen Ausnahmeregelungen aufzuspüren. Das gelingt bei Banalitäten, wie Hobbyhühnern, häufig auch den zuständigen Behörden nicht.

Zum Hobbyhalter: Jeder der Tiere nicht zu Erwerbszwecken hält ist Hobbyhalter. Das muss reichen, wenn keine andere Definition vorliegt. In den einschlägigen Verordnungen wird nicht anders vorgeschrieben. Entweder gilt es für alle oder im Einzelfall nur zu Erwerbszwecken.
Die Führung eines Bestandsbuches für den Seuchenfall gilt für alle.

Und was sagt uns eben diese Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest im §2 zur Form der Aufzeichnungen?


(3) Jede Person, die gewerbsmäßig im Rahmen der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, hat den Namen und die Anschrift des jeweiligen Betriebes, in dem sie tätig geworden ist, die Art der Tätigkeit, den Zeitpunkt der Tätigkeit und die Art des Geflügels, auf die sich die Tätigkeit bezogen hat, aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen fest miteinander verbunden, chronologisch aufgebaut und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Sie können statt in verbundener Form auch elektronisch geführt werden. Die Aufzeichnungen sind unverzüglich nach der Ausführung der aufzeichnungspflichtigen Tätigkeit in dauerhafter Weise vorzunehmen.
Alle weitergehenden Zwänge bezüglich der Führung eines Registers sind für uns Hobbyhalter nicht relevant. Ein Impf- oder Arzneimittelbuch ist nicht explizit vorgeschrieben. Sinnvoll und notwendig ist einzig das Aufbewahren der ärztlichen Belege. Mal abgesehen davon, dass Arzneimitteleinsatz in Hobbyhaltungen die Ausnahme sind. Typisch ist Arzneimitteleinsatz für Massentierhaltungen und bei Kuschelhuhnhaltern die ihre Tiere niemals schlachten würden.


(4) Das Register nach Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, und die Aufzeichnungen nach Absatz 3 Satz 1 sind von demjenigen, der zur Führung des Registers oder zur Vornahme der Aufzeichnungen verpflichtet ist, drei Jahre lang aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen worden ist. Das Register und die Aufzeichnungen sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

docMario
22.03.2013, 08:42
Hallo allerseits. Wie versprochen hier der Nachbericht über meine Anfrage beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Folgende Antwort erreichte mich heute:


bezüglich Ihrer Anfrage zu Dokumentationspflichten für Hobby-Tierhalter kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Dokumentationspflichten bestehen, wenn Sie lebensmittelliefernde Tiere in Verkehr bringen, dazu zählt auch das Verschenken.
Sie müßten dann ein sog. Bestandsbuch über die Arzneimittel führen.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 35 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Schloßplatz 4-6
76247Karlsruhe


Demnach kann man festhalten:
als Hühnerbesitzer (in Baden-Württemberg) muss man
(1) die geplante Hühnerhaltung beim zuständigen Veterinäramt (http://www.veterinaeraemter-bw.de/) anzeigen
(2) sich bei einer Bestandsgröße >49 Tieren bei der Tierseuchenkasse (http://www.tierseuchenkasse-bw.de/) anmelden
(3) immer ein Bestandsbuch führen
- wenn es sich um lebensmittelliefernde Tiere handelt, sind auch die verabreichten Tierarzneimittel zu dokumentieren

Herzliche Grüße, Mario