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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stall im Aussenbezrik...wer kennt sich aus?



JuliaE
10.01.2012, 14:56
Ich würde gerne im hinteren Bereich unseres Grundstücks einen weiteren Stall bauen. Dieser Teil befindet sich jedoch im Aussenbezirk und darf nicht bebaut werden. Ich habe nun schon bezüglich Geflügelhaltung im Aussenbezirk mit verschiedenen Stellen telefoniert und einige Infos zusammenbekommen. Leider muss ich mich in der Hinsicht absichern, da unsere Nachbarn auf der einen Seite im Zweifelsfall erstmal alles anzeigen :cool:
Also, vom Vet.-Amt bekam ich schon mal die Info: 1 qm Stall reicht für ca. 20 Hennen :-[:( Also die Platzansprüche des Veterinäramtes kann ich schon mal erfüllen, locker sogar :jaaaa: Aber ist das nicht ziiiiiemlich krass? Wer setzt denn bitte soviele Hühner auf so wenig Raum?
So, das Ordnungsamt und das Bauamt sagen, ich kann ohne Zuführung zum Innenbezirk etc. einen Stall bauen, der 10 umbaute Raummeter nicht überschreitet... . Was ist ein Raummeter? Kennt sich jemand damit aus? Wie groß könnte ich den Stall bauen?
Wäre für eure Unterstützung sehr dankbar!
Achja, wir wohnen übrigens in Schleswig-Holstein, Kreis Pinneberg. Falls noch jemand mit Erfahrungswerten aufwarten kann ;):laugh

sil
10.01.2012, 15:14
Zum Thema Baurecht möchte ich nur sagen: Da ist zunächst einmal das Bauamt zuständig. Die Rechtslage ist nicht überall gleich. Es haben unter Umständen Wasserwirtschaftsamt, Naturschutzbehörde und andere Ämter auch was zu melden.
Evtl bist du Landwirt und somit privilegiert?? Brauchst du einen Bauplan? Evtl sogar mit Bauvoranfrage?

Ein Raummeter ist ein Kubikmeter, sprich ein Würfel mit einer Kantenlänge von jeweils 100 cm.
Um die Kubikmeterzahl von umbauten Räumen (also der Innenraum eines Gebäudes) zu bemessen, braucht man zunächst mal Kenntnisse der Geometrie. Grob gesagt kannst du bei 10 umbauten Raummetern einen Kasten mit einer Höhe von 2 m bauen, 1 m breit und 5 m lang.

1 qm für 20 Hennen ist wahrscheinlich auf die Mindestanforderungen für gewerbliche Hühnerhalter bezogen. Für Hobbyhalter sollte eine solche Bestandsdichte eigentlich gar nicht zur Diskussion stehen.

hühnerandreas
10.01.2012, 15:28
Besorg dir einen ausgemusterten Bauwagen! Kann man Prima umbauen und solange er auf Privatgrund steht kann dir keiner was! Musst halt nur die Räder dranlassen.

Bernhard64
10.01.2012, 15:32
Hallo Zusammen,
also ich würde auf jeden Fall beim Bauamt nachfragen und es mir eventuell schriftlich geben lassen! Bei uns ist es nämlich strengestens untersagt, im Außenbereich zu bauen. Egal ob Stall, Holzunterstand, etc.....
Die ganze Sache haben wir in den letzten Jahren nämlich zur Genüge durch, uns fehlen ja leider 0,5 ha um in deren Augen privilegiert zu sein!! Um Ärger zu vermeiden also besser ausreichend informieren.
LG

Mariechen
10.01.2012, 15:47
Wie schon gesagt, kannst du einen Stall bauen, der 5 qm Fläche hat und 2 m Höhe aufweist. Das ist genug zum Stehen und bequemen Arbeiten für dich, und gut genug für die Hühner auch. Der Stall könnte also bei rechteckiger Grundfläche 2,50m x 2,00 m haben, und auf so einem Stall kannst du ungefähr 15 -20 Hühner im Freilauf stressfrei halten. Vordächer und so was zählt nicht zum überbauten Raum, schafft aber den Hühnern zusätzlich Platz zum Unterstehen bei Regen.

Was die Platzansprüche betrifft, dir genannt wurden, das betrifft die Zustände in der Massentierhaltung. Das ist sozusagen die Untergrenze, aber so was sollte man nicht machen.

Bei uns im Süden baut man so was ohne Plan und Genehmigung, weil es im Rahmen des Erlaubten ist und solche kleinen Sachen keiner Genehmigung bedürfen.

vomito
10.01.2012, 15:57
Was den Aussenbereich angeht kann ich nur für OWL sprechen, aber ich denke mal bei euch wird es ähnlich sein. Ich habe das Ganze letzen Herbst auch durchexerziert:
Im Aussenbereich brauchst Du hier für jeden Hasenschiss eine Baugenehmigung. Da zählen solche Ausnahmen wie kleiner 12 Kubikmeter umbauter Raum etc nicht. Selbst für eine Hundehütte hätte ich eine beantragen müssen. :laugh
Dafür werden im Aussenbereich Genehmigungen kulanter und unbürokratischer ausgestellt als es zum Beispiel in Wohngebieten der Fall wäre. Ich habe seitens des Bauamtes keinerlei Auflagen für den Stall bekommen. Es wurde nur darum gebeten mich vorab mit den Nachbarn zu verständigen. Denen auf dem Amt ging es scheinbar nur um die Kohle die sie eintreiben können. 50€ für den Antrag, 50€ für die Fertigmeldung usw...

JuliaE
10.01.2012, 16:51
Hallo, danke für eure Antworten!

Ich hab das mit den umbauten Raummetern vom Bauamt. Nur wusste ich nicht, ob ein Raummeter halt anders bemessen wird...man weiß ja nie.

Bauwagen oder Wohnwagen haben sie mir gleich gesagt, wird nicht geduldet.

Ich dachte vielleicht, ein schräg abfallendes Dach zu bauen, um den Wasserablauf zu erleichtern.

Eigentlich sind die hier beim Amt recht locker, aber unsere Nachbarn halt echt anstregend. Die haben unseren Kinderspielturm angezeigt, weil wir einen Kinderspielplatz eingerichtet hätten. Als die vom Amt hier waren, haben die auch nur mit dem Kopf geschüttelt. Blieb auch ohne Kosequenzen für uns. Aber so geht es halt immer. Sobald wir was bauen, werden wir erstmal angezeigt *gg* Und ein Großteil unseres Grundstückes liegt halt im Innenbezirk, nur ca. 1000 qm im Aussenbezirk.

hühnerandreas
10.01.2012, 17:14
Die lieben Nachbarn !
Aber hier geht es offensichtlich doch nur um die Gebühren ! Ein Beweglicher Bauwagen ist eine Sache die der Bauaufsicht nicht unterliegt! Braucht ihr etwa auch eine Baugenehmigung wenn ihr euer Auto einparkt ?

Ella1212
10.01.2012, 18:10
Solche Leute haben wir hier auch in der Umgebung... Ich hatte noch keinen Ärger mit denen aber bin immer wieder höchstgradig amüsiert wenn ich sie meckern höre :laugh
Über dreckige Strassen, falsch Fassadenfarben, Musik aus dem Nachbardorf (!) :laugh:laugh:laugh Mal gucken was passiert wenn meine Hühner anfangen Töne von sich zu geben ;)

JuliaE
11.01.2012, 17:24
Hallo, unser Auto parken dürften wir in dem Bereich tatasächlich nicht ;o) Unser Auto könnte nämlich Flüssigkeiten verlieren. Unsere Autos dürfen nur auf befestigten Flächen parken, wo nichts in den Boden eindringen kann (kein Witz, unseren Nachbarn sei Dank sind wir auch schon in dieser Hinsicht aufgeklärt....)

Mariechen
11.01.2012, 17:30
Hallo, unser Auto parken dürften wir in dem Bereich tatasächlich nicht ;o) Unser Auto könnte nämlich Flüssigkeiten verlieren. Unsere Autos dürfen nur auf befestigten Flächen parken, wo nichts in den Boden eindringen kann (kein Witz, unseren Nachbarn sei Dank sind wir auch schon in dieser Hinsicht aufgeklärt....)

Und ihr habt auf jeder Hofeinfahrt und auf jedem befestigten Parkplatz einen Ölabscheider im Boden eingebaut, der regelmäßig vom TÜV kontrolliert wird, ja?
Ein Anhänger hat ja keine wassergefährdenden Flüssigkeiten zu verlieren, von daher ist ein Bauwagen keine Gefahr fürs Grundwasser und könnte auf einer Wiese schon abgestellt werden.

Orpifreunde
11.01.2012, 17:59
Und eine fahrbare Hühnerunterkunft hat weder was mit einem Wohnwagen, noch mit einem Bauwagen zu tun.

Notfalls stellst Du den Wagen halt direkt an die Bebauungsgrenze und baust ein paar Zäune, um die Hühner in den Außenbereich zu leiten.

hühnerandreas
11.01.2012, 18:22
Auf jeden Fall gilt es nicht als Feste Bebauung , somit ist das Bauamt raus und die Nachbarn könnten sich nur noch am Ordnungsamt ausweinen . Die können aber auch nichts machen weil sie auf Privatgrund keine Befugnisse haben.

JuliaE
11.01.2012, 19:26
So, habe heute nochmal telefoniert. Auch für einen Bauwagen im Aussenbereich müsste ich priviligiert sein und das bin ich leider nicht.

Ella1212
12.01.2012, 14:15
Dann nimm halt keinen Bauwagen, man muss doch auch etwas bauen können! Mobile Hühnerställe werden sich schon basteln lassen.

Mariechen
12.01.2012, 14:20
So, habe heute nochmal telefoniert. Auch für einen Bauwagen im Aussenbereich müsste ich priviligiert sein und das bin ich leider nicht.
Was heißt das genau, privilegiert? Die Gesetze gelten doch für jeden gleichermaßen.

JuliaE
12.01.2012, 14:36
Bin mir da auch noch nicht ganz sicher, habe aber das gefunden:

§ 35 Abs. 1 BauGB nennt abschließend acht Arten von privilegierten Vorhaben, und zwar solche, die:
1.einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
2.einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dienen
3.der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen
4.wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen
5.der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen
6.der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebes nach Nummer 1 oder 2 oder eines Betriebes nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dienen
7.der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dienen.
8.der Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden dient, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist.

Waldfrau2
12.01.2012, 15:17
Hallo Julia, genau das ist es.

Wer also Otto-Normal-Verbraucher ohne eigenen Betrieb ist, kann im Regelfall so gut wie nichts im Außenbereich machen. Gehört das Stück einem Landwirt, dann darf er z. B. einen Stall bauen.

Hier im Forum war mal ein Fall, wo jemand nicht mal einen variablen Geflügelzaun auf einem Grundstück im Außenbereich aufstellen durfte.

Zumindest nach der hessischen Landesbauordnung liegt eine bauliche Anlage auch dann vor, wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest genutzt zu werden. Also wäre ein als Hühnerstall ausgebauter Bauwagen auch eine bauliche Anlage und unterliegt somit den Bauvorschriften. Anders sieht es mit dem Begriff des Gebäudes aus, ein Gebäude muß von Menschen betreten werden können. Somit ist z. B. ein kleiner Schlafstall von 1m Höhe kein Gebäude im Sinne der hessischen Landesbauordnung, ein Bauwagen wäre aber wieder eines, wenn er ortsfest genutzt werden soll.

Es scheint allerdings so, als ob das nicht überall gleich ist, ich kenne z. B. ein Gartenhaus auf Rädern in einer Ecke, wo eigentlich nichts gebaut werden darf.

Bernhard64
12.01.2012, 16:22
@Mariechen: Privilegiert heißt bei uns mindestens 4 ha zu haben und zumindest Nebenerwerbslandwirt zu sein. Hast du das, dann kannst du fast jeden Bauantrag einreichen und er wird erlaubt. Hast du das nicht, dann kannst du zwar wie wir, jede Menge Land haben, aber fast nix mit anfangen. Du darfst keine Ställe bauen, Abdächer für Holz/Hunde etc., keine Pavillons und und und.... Aber jetzt kommt´s: Ne Dachterrasse ist auch nicht drin im Außenbereich, "weil sich die Nachbarn gestört fühlen könnten"!!! Einfach zum lachen, wenn´s nicht so traurig wäre! Hier fühlt sich niemand gestört, geht ja auch gar nicht, aber im Dorf fühlt man sich natürlich nicht gestört, wenn ich von der Dachterrasse meinen Nachbarn beim Sonnenbad zuschaue :laugh

Junikäfer
12.01.2012, 20:00
Hi,

also Raummeter sind so wie Kubikmeter, sprich 1m x 1m x 1m. Bedeutet wenn du z.B. 5 qm Bodenfläche nimmst, darf der Stall zwei Meter hoch sein. Ist natürlich nicht super groß, aber du kannst ja einfach noch nen Überdachten Auslauf dran bauen oder so, das sollte dann kein Problem sein.
Auf der sicheren Seite bist du wenn du den Stall und die Stelle wo er hin soll auf einem Plan skizzierst und damit zum Bauamt gehst. Dann können die Nachbarn nicht viel machen....

Viel Erfolg

Junikäfer

P.S. Sorry, hab nur die Frage sehen können und nicht dass es schon Antworten gibt...

SuseL
12.01.2012, 20:05
Hallo,


Ein Beweglicher Bauwagen ist eine Sache die der Bauaufsicht nicht unterliegt!

ich mag es bald nicht mehr schreiben, aber: Das stimmt nicht! Egal in wie vielen Threads das immer und immer wieder behauptet wird.

Es gibt Urteile von mehr als einem Gericht, in denen das schon festgestellt wurde. Ich werde jetzt keine raus suchen. Ich bin nicht im Büro.