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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amtliche Bekanntmachungen



Susanne
11.02.2006, 14:25
Hallo,
bei uns in der Zeitung (Kurier, Karlsruhe, amtliche Bekanntmachungen) steht:
"Pflichten von Geflügelhaltern
...
Pflichten bei nicht ausschließlicher Stallhaltung....
Wer mehr als 100 Stück Geflügel, ausgenommen Tauben,....
nicht ausschließlich in Ställen hält, hat die Tiere des Bestandes jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31 Mai und vom 15. Oktober bis 15. Dezember eines jeden Jahres , das heißt also zweimal jährlich, auf das Influenz.A-Virus ser Subtypen H5 und H7 serologisch untersuchen zu lassen. ..."

Das interpretiere ich so, dass das für unter 100 Tiere nicht gilt und die somit frei laufen können und bei über 100 Tieren Freilauf okay ist, aber die Untersuchungen notwendig sind. Bin ich jetzt zu optimistisch oder hat jemand etwas missverständlich formuliert?
Ich werde mich nun natürlich auf diese Amtliche Bekanntmachung verlassen.
Haben wir hier einfach Glück?
Grüße
Susanne

Günter Droste
11.02.2006, 16:15
Nein, diese Bekanntmachung hat nichts mit dem derzeit diskutierten Entwurf zum Thema Aufstallumg im Frühjahr zu tun.

Es handelt sich dabei um den Text von § 8 c der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit, mit anderen Worten um die ganz gewöhnliche Geflügelpestverordnung, welche in dieser Fassung bereits Mitte Dezember des letzten Jahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Unser (kommendes) Problem ist damit nicht aus der Welt .....



Viele Grüße
Günter

Susanne
11.02.2006, 16:30
Das habe ich mir schon gedacht, aber nur dieser Teil ist veröffentlicht worden in Bezug auf Geflügelpest. Andere Informationen stehen da noch über Meldepflicht, New Castle Impfpflicht und Fütterungshinweise.
Ich überleg mir halt, ob das absichtlich so geschrieben ist, dass man es missverstehen kann. Wäre ich jetzt uninformierte Geflügelhalterin, würde ich glauben, es ist alles in Ordnung mit unter 100 Tieren. Bin übrigens nicht selbst auf die Mitteilung gestoßen, sondern 2 meiner Nachbarn haben das gelesen und mir gesagt: Ist ja schön für deine Hühner, im Frühjahr müssen sie nicht mehr rein, steht im Kurier.
Vielleicht ist das ein Zeichen des Veterinäramtes??
Susanne

Günter Droste
11.02.2006, 16:44
Nein, da ist sicherlich nichts absichtlich so geschrieben worden das man es missverstehen kann - es handelt sich bei den genannten Punkten schlicht und ergreifend um die Dinge welche im Zusammenhang mit der Geflügelhaltung (in den allermeisten Punkten) bereits seit Jahren zu beachten sind.

grünschnabel
11.02.2006, 16:50
Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe/ Pflichten des Tierhalters
http://www.verbraucherministerium.de/index-0006272C060F130B853C6521C0A8D816.html

ViehVerkV § 24b Anzeige- und Betriebsregistrierung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten, will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen.

Ich habe schon mal geschrieben, ich könnte mal Wort für Wort den Text der Gesetze und Verordnungen auslegen.

provokative Frage zur Begriffsbestimmung (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=6626&hilightuser=1776)

Aussage des TA dazu: Es gilt, was im Gesetz wörtlich drin steht, danach wird ausgelegt. Nun bin ich mal gespannt. ;)