Susanne
11.02.2006, 14:25
Hallo,
bei uns in der Zeitung (Kurier, Karlsruhe, amtliche Bekanntmachungen) steht:
"Pflichten von Geflügelhaltern
...
Pflichten bei nicht ausschließlicher Stallhaltung....
Wer mehr als 100 Stück Geflügel, ausgenommen Tauben,....
nicht ausschließlich in Ställen hält, hat die Tiere des Bestandes jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31 Mai und vom 15. Oktober bis 15. Dezember eines jeden Jahres , das heißt also zweimal jährlich, auf das Influenz.A-Virus ser Subtypen H5 und H7 serologisch untersuchen zu lassen. ..."
Das interpretiere ich so, dass das für unter 100 Tiere nicht gilt und die somit frei laufen können und bei über 100 Tieren Freilauf okay ist, aber die Untersuchungen notwendig sind. Bin ich jetzt zu optimistisch oder hat jemand etwas missverständlich formuliert?
Ich werde mich nun natürlich auf diese Amtliche Bekanntmachung verlassen.
Haben wir hier einfach Glück?
Grüße
Susanne
bei uns in der Zeitung (Kurier, Karlsruhe, amtliche Bekanntmachungen) steht:
"Pflichten von Geflügelhaltern
...
Pflichten bei nicht ausschließlicher Stallhaltung....
Wer mehr als 100 Stück Geflügel, ausgenommen Tauben,....
nicht ausschließlich in Ställen hält, hat die Tiere des Bestandes jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31 Mai und vom 15. Oktober bis 15. Dezember eines jeden Jahres , das heißt also zweimal jährlich, auf das Influenz.A-Virus ser Subtypen H5 und H7 serologisch untersuchen zu lassen. ..."
Das interpretiere ich so, dass das für unter 100 Tiere nicht gilt und die somit frei laufen können und bei über 100 Tieren Freilauf okay ist, aber die Untersuchungen notwendig sind. Bin ich jetzt zu optimistisch oder hat jemand etwas missverständlich formuliert?
Ich werde mich nun natürlich auf diese Amtliche Bekanntmachung verlassen.
Haben wir hier einfach Glück?
Grüße
Susanne