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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die neue VO ist da



Lexx
03.02.2006, 11:25
Der ZEL hat heute Mail vom BMELV bekommen: den Entwurf einer Verordnung zur
erneuten Aufstallung. Sie sieht fast genauso aus wie beim letzten Mal.
Einzige mir aufgefallene Änderung: Zoos und ähnliche Einrichtungen bekommen
Erleichterungen. Dort kann bei Freilandhaltung von serologischen
Untersuchungen abgesehen werden.

Download unter "Was ist neu" oder "Links+Dokumente" Amtliches D

http://www.zel-eu.de/?download=Aufstallung_Fruehjahr_2006_Verordnung_En twurf.pdf
traurige Grüsslis... Lexx

nadine1204
03.02.2006, 12:42
Hallo Lex, danke für die Info!
War ja nicht anders zu erwarten. Ich wußte gar nicht das der April 31 Tage hat.



Viele Grüße

Flöckchen
03.02.2006, 13:05
Hallo,
gerade ist es auch im Radio gekommen , ab dem 1.3.06 müßen Hühner und co. wieder in die Ställe. Zwei Monate dauert es diesmal ! Und wenn wir Pech haben tritt es schon früher in kraft !
Gruß von Micha

nadine1204
03.02.2006, 13:19
Ich habe noch kein Radio o.ä. angehabt heute. Wieso meinst Du denn das die neue VO eventl. früher in Kraft treten sollte?

Oder war dies eine Vermutung, weil man ja nie weiß was sich die Herren da ausdenken.
Ist sie denn nicht gleich lang, wie die vom 15.10.05 - 15.12.05, sind doch auch zwei Monate von März bis ende April ?

Lexx
03.02.2006, 13:21
Deswegen ist jetzt Handlungsbedarf angesagt. Da darf am Ende nicht wieder eine "Null Problem" Aussage der Ministerien und Ämter rauskommen. Also da mal heftig Terz machen, hinterfragen, anrufen, nachhaken wegen der geänderten Untersuchungsvorschrift und feste Ausnahmebewilligungen beantragen und ja nicht locker lassen.
Sonst geht das echt endlos so weiter. Beim letzen Mal waren wir noch viel zu ruhig, jetzt muß mal Geschreih gemacht werden. Und Arbeit bei denen auflaufen. Also, feste Arbeit und Stress verursachen, dann stimmt nämlich die FLI-Prognose:

"Die konsequente Einhaltung eines
Aufstallungsgebots ist anscheinend nur schwer kontrollierbar und bindet
viele Kräfte. Mit Ermüdungserscheinungen bei den Beteiligten, z.B. ...
Veterinärbehörden, muss ... gerechnet werden."
Ich finde, damit das wahr wird, fällt uns genug ein, wir wollen doch nur den FLI-Hellsehern helfen :P.
Grüsslis... Lexx

Flöckchen
03.02.2006, 13:32
Hallo,
die im Radio sagten : Wenn früher gefahr drohen sollte tritt die Verordnung früher in kraft.
Gruß von Micha

Tyrael
03.02.2006, 13:37
Na dann werd ich die Behörde gleich mal mit meinem Schwalbenproblem im Hühnerstall belegen.

Mal sehen gegen welches Gesetz ich verstoßen darf. Naturschutzgesetz oder Einstallungsverordnung.

Klausemann
03.02.2006, 13:52
Hallo Micha,

alle zeitliche genannten Rahmen sind sofort widerrufbar. Wenn wir jetzt rein Fiktiv Frost bis Anfang Mai haben, dann wird sich der Vogelzug zeitlich nach hinten verlagern, was bedeuten würde, dass wir zwei Monate zu früh aufgestallt haben. Dann gebe ich dir mein Wort darauf, dass sich der gute Seehofer vor uns hinstellt und auf "Kosten des Hauses" noch zwei Monate drauf legt.

Gruss Klaus

Gast
03.02.2006, 13:56
jaja, wir sollten auch bedenken wenn h5n1 auf säugetiere übertragbar ist, und santa seine nord-süd strecke fliegt verbreitet er es auch..... frost bis mai....

Kasimir
03.02.2006, 14:00
genau, keiner hat gewonnen sondern die Hühner haben wieder verloren.
Bin nur froh das ich meine Zeit nicht verplempert habe mit protestieren. Denn wie wir sehen war alles wieder für die Katz.

Ich habe meine Zeit sinnvoll genutzt und meinen Seidenhühnern einen größeren Stall und ein gut überdachtes Außengehege gebaut.

Nun können sie wenigstens ein bischen im Sand scharren und müßen nicht eingesperrt sein. Außlauf ist jetzt 3 x 4 Meter überdacht mit runterklappbaren Seitenteilen gegen Vogelk....bomben.


Gruß
Claudia die von Politik keine Ahnung hat

hahni
03.02.2006, 14:06
Hallo,

ich hab auch gerade gehört!

mindestens 2 monate so ein misst aber auch!! >:( :( :-X

Flöckchen
03.02.2006, 14:06
Hallo,
ich werde meine NICHT Einsperren ! Ich verstoße gegen die Verordnung und das mit genuss. Lieber das als gegen das Tierschutzrecht ! und irgentwie habe ich das gefühl, wie wenn es schon früher festgestanden ist das die Tierchen wieder rein müßen !
Liebe Grüße von Micha

pauline971
03.02.2006, 14:42
So eine Sauerei mit der Stallpflicht! Ich werde nicht einsperren. Die ganze Zeit höre ich, die Zugvögel sind nicht erkrankt. Wurden die ganzen Jahre ja immer wieder untersucht. Wie kann dann so ein Vogel doch was übertragen. Zufällig vielleicht dieses Jahr was aus dem Urlaub mitgebracht??? Haha, mir reichts. Meine Hühner werden NICHT eingesperrt. Solange im März noch Schnee bei uns liegt, gehen sie eh nicht gern raus. Aber wenn die ersten warmen Tage kommen, evtl. sogar wärmere Tage dann ist im Stall schnell eine Sauna. Das kann ich den Hühnern nicht zumuten, das ist ein Verstoß gegen den Tierschutz. Oder soll ich als Hobbyhalter eine Belüftung einbauen. Wenn es Ärger gibt, dann soll sich das der Tierschutzverein ansehen und mir vorschlagen, was besser ist. Verstoß gegen die Verordnung oder Tierquälerei. Hab grad eine Mail an das Verbraucherministerium losgeschickt. Schreibt alle, sonst passiert nix. Wir waren viel zu lange ruhig.
Gruß an alle Hühnerhalter
Pauline971

Lexx
03.02.2006, 14:55
Anm. unser Präsi war dezent sauer, das wir Klein- und Hobbyhalter/-züchter wieder nicht berücksichtigt wurden.
Grüsslis... Lexxhttp://www.zel-eu.de/?download=Mail_an_BMELV_03-02-2006.pdf

Redcap
03.02.2006, 15:25
... Für den Fall des Erlasses einer Aufstallung werden wir den bei uns
organisierten Haltern empfehlen, ihre Tiere auf keinen Fall wieder zu quälen
und einzusperren und von der Möglichkeit, gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung
Ausnahmen zu beantragen, intensivsten Gebrauch zu machen. Zur Begründung und
Bearbeitung der Anträge werden wir entsprechende Hilfestellung geben. Bei
Ablehnung von Anträgen werden wir empfehlen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen
und erneute Anträge zu stellen. Auch hierbei werden wir ausgiebig Hilfe
leisten.
... um den befassten Behörden umfangreiche Gelegenheit zur
Bearbeitung von Meldungen und Anträgen zu geben. ...
Auch ansonsten werden wir zum kreativen Umgang mit der Verordnung aufrufen.
Schließlich wollen wir wenigstens einer Feststellung des FLI zur
Verifizierung verhelfen: "Die konsequente Einhaltung eines
Aufstallungsgebots ist anscheinend nur schwer kontrollierbar und bindet
viele Kräfte. Mit Ermüdungserscheinungen bei den Beteiligten, z.B. ...
Veterinärbehörden, muss ... gerechnet werden."

Das gefällt mir. ;D

Gast
03.02.2006, 15:31
Oder soll ich als Hobbyhalter eine Belüftung einbauen.

völlig unabhängig von der verordnung lautet die schlichte antwort JA

Cartuja
03.02.2006, 15:51
So, das war es jetzt. Schluß Ende aus mit unsinniger Behördenwillkür. Ich werde Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn nicht genehmigt, dann straffällig.

Feierabend!

Gruß
Conny

Redcap
03.02.2006, 16:08
Erstmal nur ordnungswidrig.

http://www.baz.ch/news/index.cfm?keyID=D9D08A04-1208-4059-9E63E3737491F484&startpage=1&ObjectID=30382DB2-1422-0CEF-70CC3FD64F2D1ED9
Schweiz - Du gelobtes Land. :)

Lexx
03.02.2006, 16:08
Zum Thema Schwalben:

Schwalben dürfen bleiben
Schwalben dürfen auch nach dem In-Kraft-Treten der EU- Hygienepaktes in Ställen brüten. Das hat die Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle klargestellt. In den EU-Bestimmungen heiße es lediglich, dass Landwirte geeignete Maßnahmen treffen müssten, um Verunreinigungen durch Tiere und Schädlinge soweit wie möglich zu vermeiden. An einigen Schwalben im Stall werde sich deshalb auch in Zukunft niemand stören.
Die haben anscheinend Diplomatenstatus, wenn das die Spatzen hören uiuiui. :D

Das was Bruno im Namen des ZEL nach Berlin geschickt hat stimmt übrigens. Wir knobeln schon länger an Konzepten und legen jetzt den Endspurt hin.
Grüsslis... Lexx

Cartuja
03.02.2006, 16:20
Danke Redcap für die Info,

dann kann ich mir ja noch ein bißchen was erlauben, bevor schwedische Gardinen mein Fenster zieren :D

*pfeifendinswochendegeht*

Lexx
03.02.2006, 16:33
Nur Ordnungswidrig macht auch Bußgeld und Erzwingungsvollzug bei Zahlungsweigerung ;).
Ich komponiere mal weiter an meinem "Ich sitz hier im Knast damit meine Enten frei sein können-Blues" für Butterbrotpapier auf Kamm und Blechtasse an Gitterstäben.
Ich denke, es wird nun darauf rauslaufen, wer den längeren Atem hat. Die Behörde oder der querulante Geflügelhalter, der die Ausnahmebewilligung will. Ich lass mich jedenfalls drauf ein, aufgestallt wird bei mir nimmer, solange kein konkreter Grund da ist und das wäre AI im Umkreis von 100 km von hier. Und soweit soll´s erstmal kommen, basta!
Grüsslis... Lexx

Cartuja
03.02.2006, 16:45
@ LEXX: :rofl

Ok, ich bastel am "Wyandotten-Song", Richtung Hard Rock, gute alte 80er Jahre :D

Schönes Wochenende

Hamster
03.02.2006, 19:19
äh, wie wär's jetzt mit der schon vor längerem angesprochenen Sammelklage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? :teuf1

Arne
03.02.2006, 19:29
Original von Hamster...äh, wie wär's jetzt mit der schon vor längerem angesprochenen Sammelklage wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? :teuf1...

Lieber 'ne Klage gegen unfähige Politiker unter Bezugnahme auf die -sinnlosen!-Aufstallungen!! 8) ;) Das ist Medienwirksamer!

*Hühnerjan
03.02.2006, 20:32
bin bei der Sammelklage mit dabei

ich mach auch nicht mit bei der Einstallung :stupid

7 qm für 32 Hühner kann nur Tierqäulerei sein >:(

Ulinne
04.02.2006, 01:39
Verstöße gegen die Aufstallungsverordnung sollen dieses Mal nicht "nur" 25.000 Euronen kosten, sondern 50.000 ...

Die haben doch einen Nagel im Kopf! ...

Ulrike

Klausemann
04.02.2006, 08:43
Würde mich mal interessieren, ob überhaupt jemals schon wer 25 000 € berappen durfte. Die tun doch so, als wenn die Hühnerhalter die 25000 € aus der Portokasse bezahlen würden.

*Hühnerjan
04.02.2006, 13:04
Ihr glaub doch wohl nicht wirklich,das die einem kleinen Hobby Hühnerhalter mit 30 Hühnern,und knapp 1000 € Monatseinkommen,eine 25 oder 50 000 € Strafe aufbrummen,da sagt jeder Richter das Verhältnis passt nicht.

Maximal 1000 werd ich berappen müßen,richte mich aber schon auf ne Strafe 50 bis 100 € ein,die hab hier schon dafür liegen ;)

DAS sind mir meine Gockels Wert.