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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuchtgemeinschaft



Orpingtonfan
25.07.2011, 22:08
Hab da mal ne Frage an die Profis...

da meine Tochter eine eigene Orpingtonzucht (gsg) hat und wir (Eltern) 2 weitere Farbschläge züchten, wollte ich mal wissen, was für Vor- oder Nachteile eine Zuchtgemeinschaft für uns hätte?
Kann mir da jemand Auskunft geben?

Vielen Dank schon im Voraus
LG Conny

Florku
25.07.2011, 22:41
Hier ein Auszug aus den AAB:


Beteiligung an einer Ausstellung
1. Zulassung
a) Ausstellungen können nur Züchter beschicken, die Mitglied im Sinne von § 7
der Satzung des BDRG sind.
b) Zuchtgemeinschaften (ZG): Sie sind über den Ortsverein, Kreisverband und
Bezirksverband dem Landesverband zu melden und vom Landesverband zu
genehmigen.
Mit Genehmigung durch den LV können sich die Mitglieder der ZG mit den
eingetragenen Rassen und Farbenschlägen nur noch unter der Bezeichnung ZG an
einer Ausstellung beteiligen, nicht mehr als Einzelaussteller. Mitglieder der ZG
können sich jedoch mit einer anderen, nicht in der ZG eingetragenen Rasse bzw.
Farbenschlag als Einzelaussteller an einer Ausstellung beteiligen.
Zuchtgemeinschaften können ihre Tiere nur mit Seniorenringen oder nur mit
Jugendringen ausstellen.
Eine Zuchtgemeinschaft kann aus maximal 3 natürlichen Personen bestehen.
Tierparks sind wie ZG zu behandeln. Alle Personen einer ZG müssen den selben
Ortsverein im BDRG angehören und die gleiche Rasse und Farbenschlag züchten,
sowie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Die Anmeldungen (4fach) sind bis zum Jahresende vorzunehmen und müssen
enthalten:
1. Namen, Anschrift und Vereinszugehörigkeit der Personen, die der ZG
angehören.
2. Welche Person der/die Ansprechpartner/in ist.
3. Das schriftliche Einverständnis der Personen der ZG.
4. Die Bezeichnung der Rassen und Farbenschläge, die von Mitgliedern der ZG
gezüchtet werden.
Der/die Ansprechpartnerin trägt alle Rechte und Pflichten dieser ZG. Er/sie haftet
für z.B. Standgeldzahlungen, erhält errungene Preise und den Gegenwert für die
verkauften Tiere. Eine zivilrechtliche gesamtschuldnerische Haftung aller
Mitglieder der ZG bleibt unberührt. Bei Feststellung unstatthafter Maßnahmen sind
alle Mitglieder der ZG gleichermaßen verantwortlich.
Die Auflösung der ZG, Änderung des Personenkreises oder der eingetragenen
Rassen und Farbenschläge müssen dem LV sofort gemeldet werden.
Eine Fotokopie der vom LV bestätigten Anmeldung ist jeder Meldung für eine
Ausstellung beizufügen. Fehlt diese Anmeldebescheinigung, gilt die
Schaumeldung als nicht vollständig und ist zurückzuweisen.


LG, flo

Orpingtonfan
26.07.2011, 22:28
Danke Flo für den Auszug- bringt mich schon ein wenig weiter...
Hat vielleicht schon jemand eine ZG gegründet?

LG Conny

Finni
30.07.2011, 11:23
Hallo, bin mit meinem Vater in einer ZG.

Orpingtonfan
30.07.2011, 11:48
Hallo Finni,

welche Vorteile oder Nachteile hat man davon....

LG Conny

kraienkopp
11.08.2011, 19:34
Also großartige Vorteile sehe ich nicht unbedingt in einer ZG. Wie oben schon geschrieben ist es viel Papierkram. Und bei jedem Tierwechsel das nochmal melden... Es sind eben mehrere Aussteller für ein Tier, es werden also alle Aussteller praktisch genannt und man muss nur einmal Unkosten, Katalog... bezahlen.

Orpingtonfan
11.08.2011, 21:22
Also großartige Vorteile sehe ich nicht unbedingt in einer ZG. Wie oben schon geschrieben ist es viel Papierkram. Und bei jedem Tierwechsel das nochmal melden... Es sind eben mehrere Aussteller für ein Tier, es werden also alle Aussteller praktisch genannt und man muss nur einmal Unkosten, Katalog... bezahlen.

Ja, soweit bin ich nun auch mit meiner Recherche....;)ich glaube, ich lass es so wie es ist, und gut is..
Danke für die Antworten
LG Conny

kraienkopp
11.08.2011, 22:50
Ohne ZG ist man einfach flexibler. Und man kann ja trotzdem als Gemeinschaft ausstellen, nur eben nicht melden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es Probleme wegen eigener Zucht gibt wenn man Tiere von innerhalb der Familie ausstellt. Nur vorsicht mit Tieren von Jugend/Aktive.

Orpingtonfan
11.08.2011, 22:56
Nur vorsicht mit Tieren von Jugend/Aktive.
Nönö, unsere Tochter ist schon 21...:)

LG Conny

Traxxas
12.08.2011, 14:18
Nur vorsicht mit Tieren von Jugend/Aktive.

Sorry, aber was meinst du damit?

kraienkopp
12.08.2011, 16:53
Soweit ich weiß (bitte mich zu korrigieren falls falsch) können ZGs nicht gemischt sein mit Jugend/Aktiv. Siehe oben. Aber wenn der Nachwuchs bereits 21 ist, ist das ja eh hinfällig.

Traxxas
12.08.2011, 21:56
danke :)