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ponyziegehuhn
16.01.2006, 21:50
auf den Seiten vom www.verbraucherministerium.de finden sich unter den Punkten TIERGESUNDHEIT Unterpunkt Tierseuchen doch so einige aufschlußreiche Informationen!
Nicht aufschlußreich,was die Krankheit betrifft (der übliche Quatsch eben), aber sehr aufschlußreich in Bezug auf das Vorgehen der Behörden im Fall des Falles. Nimmt man sich die Zeit, sich durch das alles zu klicken, erfährt man die besondere Logik des "impfen und dann keulen", die wohl niemand einleuchten kann, es sei denn, man ist in der Politik und/oder (?) Wirtschaft groß tätig...

Insofern wird wohl rein "aus Sicherheitsgründen" die Aufstallung kommen, egal wie die "neueste Risikoeinschätzung FLI" Ende Januar ausfallen wird.

Was mich interessieren würde: gesetzt den Fall, der erste Fall von Vogelgrippe (egal ob bei Mensch oder Tier) tritt in D auf - was eh nur eine Frage der Zeit sein wird, bei dem Reiseverkehr, illegalen Importen von Schlachtgeflügel etc. - und man hat das Pech, im sog. Sperrbezirk (3km) um den Ausbruchsort zu wohnen: wie kann ich mich als Bürger (bzw. Hühnerhalter) wehren, wenn da Keulung angeordnet wird?

Ich kann mich nicht entsinnen, jemals irgendwas unterschrieben zu haben, was jemand anderem das Recht gibt, irgendwelche meiner Tiere zu töten. Handelt sich ja immerhin nicht um Kampfhunde, die Kinder angefallen haben und daher von Amts wegen eingeschläfert werden sollen. Sondern nur um Tiere, die theoretisch empfänglich für eine Krankheit sind - sie deshalb aber nicht zwangsläufig haben müssen.

Was ist, wenn ich keinen auf den Hof lasse? Zutritt mit Polizei erzwingen dürfte ja nur bei Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses möglich sein. Und der müsste ja erst erwirkt werden. Und gegen den könnte man ja auch wieder vorgehen... einstweilige Verfügung erwirken vielleicht...

Wie ist das denn rechtlich gesehen? Gibt's unter uns Hühnerhaltern keinen Anwalt? Tierschutz ist als Staatsziel mittlerweile im Grundgesetz verankert, woraus der einzelne zwar nicht direkt was ableiten kann, aber immerhin. Tierschutz als Staatsziel schließt also m.E. die Tötung gesunder Tiere durch eben diesen Staat oder dessen Organe aus.

Ehrlich gesagt, wenn ich mir all diese Verordnungen zu Tierseuchen etc. (und vorallem das Impfen mit anschließendem Keulen) so durchlese, dann ist die Stallpflicht noch das kleinste - wenngleich sinnlose - Übel. Nur: die Einhaltung der Stallpflicht hilft im Ausbruchsfall in der Nähe auch nicht - da rücken die schwarzen Schergen an... und genau die will ich nicht auf meinem Grundstück sehen!

Mein Ziel ist also nicht nur der Protest gegen die Stallpflicht (sowohl im Auto als auch am Fenster hängt bereits ein entsprechendes Plakat), sondern auch, mich gegen Übergriffe auf meine Tiere zur Wehr zu setzen!

Der Kommentar hierzu eines Rechtsanwalts wäre vielleicht nicht nur für mich, sondern auch andere hier, sehr hilfreich.

Hamster
16.01.2006, 21:56
Guck mal hier www.bdrg.de
Ein bißchen scrollen, und dann lesen. Ich bin schon etwas ruhiger :)

Gruß, Brigitta

ponyziegehuhn
16.01.2006, 22:00
ach, noch ein kleiner Nachtrag:

in der Süddeutschen Zeitung vom letzten Freitag (zufälligerweise Freitag, dem 13.) ist ein Bericht (Seite 8, unter WISSEN):

Gas gegen Vogelgrippe
Wie deutsche Behörden im Notfall Hühner töten würden

Wie man zu dem Bericht verlinkt, weiß ich nicht, aber der läßt sich ja auch so finden. Vielleicht kriegt ja ein anderer den Link hin?

Ist ja schon beruhigend zu wissen, daß die Behörden auch an den Beistand von Pfarrern für die Hühnerzüchter gedacht haben... wie so ein Pfarrer wohl das vor seinem Gewissen verantwortet, Mordzeuge zu werden? (Bin Atheist, drum schreib ich lieber nicht aus, was ich mir dazu denke - nur soviel: da käme mir auch keiner auf den Hof.)

gaby
16.01.2006, 23:13
Hab ich schon mal an anderer Stelle geschrieben:

Ein Züchter aus Waldfeucht wollte sich gegen die Keulung seiner Tiere wehren. Er hat dem Tötungskommando einfach nicht das tor geöffnet.
Lange Dis. Er blieb wohl bei seinem Nein. Da wurde die Polizei um Amtshilfe gebeten, die bekam schließlich unter Strafandrohung den Zutritt und das Töten konnte beginnen.
wir haben ein Notfallgesetz das Deine Einwilligung überflüssig macht. Irgendwas wenn Gefahr im Verzug, Leib und Leben gefährdet, gesundheitsschädigend usw.
du kommst nicht dagegen an. Es hilft einfach garnichts.
gg

ponyziegehuhn
16.01.2006, 23:40
also nachdem ich jetzt weiter gestöbert habe: aus "handelspolitischen" Gründen ist in der EU die prophylaktische Impfung verboten, nun gut.
Allerdings läßt das Gesetz die Notimpfung unter bestimmten Voraussetzungen zu.
Was heißt, daß ich gleich morgen meinen Anwalt auf die Thematik ansetzen werde. Impfanspruch erstreiten? Wenn's geht? Auf einen Rechtsstreit mehr oder weniger kommt's mir jetzt nimmer an - man darf sich nix gefallen lassen (und z.B. geschlagene 7 Jahre vor dem Finanzgericht rumstreiten, bis man endlich Recht bekommt...juhu).
Der Anwalt wird eine Freude haben, er musste erst kürzlich einen Fall von mir durchziehen, wo ein Züchter einen kleinen Hengst (meinen!) fast aufgearbeitet hatte (merke: unser Amtsgericht hat mit Tieren nichts am Hut, aber in der 2. Instanz beim Landgericht wurde das Tierschutzgesetz endlich in meinem Sinne berücksichtigt und der Kerl musste die TA-Kosten erstatten) und jetzt darf er sich mit meinen Hühnern beschäftigen... wir sicher lustig für jemand, der eigentlich Arbeitsrechtler ist :P