PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Info Vogelgrippe Deutschland



Anton
16.01.2006, 11:46
Stand 16. Jan. 2006 KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (AVIÄRE INFLUENZA)
Pressemitteilung des Präsidenten zur Besprechung mit dem
Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft
in Bonn am 13.01.06

Ob wir jemals ein Fazit ziehen können in absehbarer Zeit über die hoffentlich dann erfolgreiche Bekämpfung der Vogelgrippe ist sicherlich zweifelhaft. Aber trotz aller Unwägbarkeiten und leider immer wieder neuen Meldungen über Verdachtsfälle oder auch nachgewiesener Fälle bei Tieren und in einigen Gebieten der Welt auch bei Menschen, möchte ich die Gelegenheit dieses Gesprächs nutzen um ein vorsichtiges Zwischenfazit aus der Sicht der Rassegeflügelzucht zu ziehen.
Ich Weiß aus ungezählten Gesprächen und vielen Zuschriften wie sehr dieses Thema unsere Züchter beschäftigt - nur eines ist auch klar: ein Patentrezept gibt es nicht, auch wenn das hin und wieder behauptet wird.
Das Gespräch mit den Herren Dr. Bätza und Dr. Weinandy vom Tierseuchenreferat war natürlich nicht der erste Kontakt mit dem Ministerium, wie offensichtlich einige Züchter glaubten und es, aus welchen Gründen auch immer, auch von Teilen der Fachpresse fälschlicherweise dargestellt wurde. Der ständige Kontakt mit den notwendigen Informationen gehört einfach zum Tagesgeschäft des BDRG, seit mehr als zwei Jahren sind wir im Verteiler des Bundesministeriums enthalten und erhalten dementsprechend die Informationen, die wir dann nach Möglichkeit auch umgehend über das Internet weiter verbreiten, so dass sich unsere Züchter und andere Interessierte jederzeit informieren können.
Für viele ist es offensichtlich aber ein Problem zwischen den vielen Nachrichten aus den allgemeinen Medien, den leider nicht immer identischen Meldungen der Landesministerien, noch weiter voneinander abweichenden Meinungsäußerungen örtlicher Veterinärbehörden und den Mitteilungen des Bundesministeriums zu unterscheiden. Und in diesem Punkt, das hat Dr. Bätza noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht, kann er uns natürlich auch nicht helfen, das liegt nicht in seinen Einflussmöglichkeiten.
Der Termin 13. Januar war langfristig geplant, wie der ganz aktuelle Stand der Gefahrenabschätzung sein würde konnte dabei keiner vorher sagen, und vielleicht haben wir wenn sie diese Zeilen lesen ja schon wieder eine ganz neue Lage. Er war insofern dann zufällig günstig, dass die Zuspitzung der Situation für die Gefährdung in Europa speziell in Deutschland durch die Meldungen aus der Türkei neue Brisanz bekommen hatte und, dass andererseits gerade am Tag vorher eine Besprechung der zuständigen Länderminister mit dem Bundesminister Seehofer in Berlin stattgefunden hatte und somit die unterschiedlichen Auffassungen der politisch Verantwortlichen gerade nach dem neuesten Stand bekannt waren.
Nach der ausführlichen Darstellung durch die Vertreter des Ministeriums wie die jeweiligen Gefährdungsabschätzungen auch mit Hilfe wissenschaftlicher Institute wie dem Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hatten wir als Verantwortliche im BDRG nachhaltig die Gelegenheit unsere Probleme zu schildern und unsere Vorstellungen darzulegen.
Ich hatte jedenfalls den Eindruck, dass die Probleme durch die ständigen Kontakte durchaus wahrgenommen worden sind - was bei der Vielzahl von "Lobby-Vertretern" mit denen sich ein Ministerium mit dieser Aufgabenstellung auseinander zu setzen hat - und auch angemessene Berücksichtigung finden. Bei meinem Grußwort anlässlich der Nationalen in Dortmund in Anwesenheit des Nordrhein-Westfälischen Landwirtschaftsminister Uhlenberg hatte ich darauf hingewiesen, dass wir als Rassegeflügelzüchter einen Sonderstatus brauchen in Abgrenzung zur Wirtschaftgeflügelzucht, die natürlich bei allen Diskussionen ein erhebliches Gewicht hat. Unsere Rolle wäre etwa vergleichbar mit der für Zootiere. Minister Uhlenberg hatte in Dortmund erklärt, dass er sich im Kreis der Länderkollegen dafür einsetzen würde, dass uns dieser Status auch im Hinblick der Möglichkeiten des Impfens zugestanden werden soll. Vor seiner Fahrt nach Berlin, am 11. Januar, hatte ich noch die Gelegenheit ihn im persönlichen Gespräch nachdrücklich daran zu erinnern. Dies wird jetzt im Februar zunächst noch wieder Hauptthema einer Konferenz der Fachleute aus den Landesministerien sein, um es dann erneut im Kreis der Minister zu erörtern. Und dann kommt noch die Hürde Europa. Auch hier werden wir durch persönliche Gespräche, die uns Dr. Heinrich aus Leipzig aufgrund seiner beruflichen Beziehung vermitteln wird, vorstellig werden.
Entsprechenden Forderungen des Europa-Verbandes der Kleintierzüchter haben wir uns angeschlossen, aber persönliche Gespräche bringen erfahrungsgemäß eher Erfolg.

Unsere Hauptforderung gegenüber dem Ministerium war und bleibt der Erhalt aller Rassen zur Sicherung lebendigen Kulturgutes und der Genvielfalt. Da wo dieses Ziel bedroht wird müssen Politik und Verwaltung und Züchterschaft eng zusammen arbeiten. Wir begrüßen alle Maßnahmen wie Handelsbeschränkungen, Verhinderung illegaler Importe von Geflügel, Geflügelprodukten etc. aus Ländern in denen akute Fälle aufgetreten sind. Die Wirksamkeit bestimmter Kontrollen und notwendigen Verbesserungen im einzelnen sind angesprochen worden und z.T. auch schon in der Umsetzung. Mit all diesen Maßnahmen sind wir nicht nur einverstanden, sondern wir fordern sie auch in unserem Interesse ein. Erhalt der Rassen bedeutet für uns aber auch art- und rassegerechte Haltung unter Berücksichtigung des Tierschutzes und Möglichkeiten zur jährlichen Nachzucht. Weil die Aufstallungspflicht in ihrer Wirksamkeit ohnehin stark angezweifelt wird und diese bei manchen Arten, insbesondere Ziergeflügel und Wassergeflügel, Nachzucht unmöglich macht, sind wir mit unseren Forderungen durchaus auf Verständnis gestoßen. Das heißt, dass wir von der Politik erwarten, dass wenn die vorangekündigte eventuelle Stallpflicht verordnet werden sollte, die Gefährdungsabschätzung ganz gewissenhaft vorgenommen werden muss. Gegebenenfalls kann sie regional sinnvoll sein für Bereiche in denen erfahrungsgemäß Zugvögel in großen Mengen Rast machen unter Berücksichtigung der Gebiete wo sie herkommen. Darüber hinaus müssen für Wassergeflügel Ausnahmen möglich sein, evtl. unter tierärztlicher Kontrolle.
Auch die Zahl der Tiere (unter 100) könnte ein Ausnahmekriterium sein, weil solche Ausläufe kaum das Ziel von Zugvögeln sind und das Einschleppungsrisiko auch wissenschaftlich gering eingestuft wird.
In der Frage der Impfung besteht im Augenblick keine Chance, dass vorbeugend eine Schutzimpfung wie wir sie bisher von der Geflügelpest her kennen genehmigt wird. Aber es besteht Einvernehmen, dass bei einer gravierenden Verschärfung der Situation Notimpfungen möglich sein müssen. Es besteht Einvernehmen, dass es selbst bei einem Ausbruch der Seuche nicht flächenmäßig zur Tötung allen Geflügels kommt (wobei man die Wildvögel ohnehin nicht erfassen würde) sondern sicher zur Tötung des einzelnen betroffenen Bestandes, aber darüber hinaus zu bestimmten Schutzzonen, in denen je nach Gefährdung entsprechende Einschränkungen zu beachten und Maßnahmen durchzuführen sind. Selbst im Falle einer Notimpfung ist die Zustimmung der EU-Behörde erforderlich, die aber wohl erteilt würde. Die Forderung müssen wir gegenüber Brüssel immer wieder deutlich machen.

Fortsetzung >

Anton
16.01.2006, 11:47
Fortsetzung:

In den vergangene Monaten sind wir durch die laufenden Änderung der Gefahrenabschätzung immer wieder von neuen Eilverordnungen überrascht worden. Natürlich erfordern neue Lagen auch evtl. neue Maßnahmen, aber es muss deutlich sein, dass diese Maßnahmen auch auf nachvollziehbare Wirkung hin erfolgen und nicht nur als Aktionismus, damit man sagen kann, dass man "ja was getan hat". Deshalb haben wir nochmals betont, dass wir noch stärker im Vorfeld von Entscheidungen einbezogen werden möchten, um spezielle Angelegenheiten der von uns betreuten Arten dabei einbringen zu können.

Bezüglich der Behandlung unserer Rasse- und Ziertauben hat Dr. Bätza erklärt, dass es hier bei
der bisherigen Praxis bleibt und Tauben von allen Maßnahmen nicht betroffen sind .Es ist unglücklich, dass in allen Papieren (Gutachten etc.) immer von Brieftauben die Rede ist. Wir haben darauf hingewiesen, dass es sinnvoller ist zumindest bei allen amtlichen Texten den Begriff "Tauben" zu verwenden.
Welche Auswirkungen sich für die nächste Schausaison ergeben für alle Schauen und für die geplante Europa-Schau in Leipzig kann im Augenblick noch nicht eingeschätzt werden. Wir haben noch einmal darauf hingewiesen - wie ich es in meinem Schreiben an mehrere Länderministerien im Frühherbst 2005 bereits getan habe - dass die Berührung mit Wildvögeln durch unsere Schauen völlig ausgeschlossen ist. Die Tiere werden in geschlossenen Behältern transportiert und in geschlossenen Räumen ausgestellt, im Gegensatz zu manchen Geflügelmärkten. Auch besteht Einigkeit, dass es sinnvoller ist eine Einlasskontrolle gewissenhaft durchzuführen als eine teilweise sehr kostenintensive Begutachtung des ganzen Bestandes. Bei Verdacht von Erkrankungen besteht ohnehin eine Meldepflicht.
Wir werden versuchen rechtzeitig möglichst klare Verhältnisse zu schaffen, denn neben der erfolgreichen Zucht sind die Ausstellungen ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit. Das Gespräch fand nicht nur in angenehmer Atmosphäre statt, sondern war auch getragen von gegenseitigem Bemühen, die Zukunft unserer Rassegeflügelzucht zu sichern und sie bei allen Interessenabwägungen angemessen zu berücksichtigen.
Natürlich wissen wir, dass letztlich die Politiker die Entscheidungen treffen, aber es ist schon nicht
unwichtig, wie die entsprechenden Vorlagen erarbeitet werden. Wir bauen auf weitere guten Kontakte zu dieser Arbeitsebene und werden uns auch um den Ausbau der Kontakte zu den entscheidenden politisch Verantwortlichen bemühen. Hier hatte es, wie viele wissen, seinerzeit nach der letzten Nationalen in Frankfurt einen gewissen Bruch gegeben. Meine im Glückwunschschreiben an Minister Seehofer ausgesprochen Bitte um einen Gespräch mit ihm persönlich ist nach Angaben aus dem Umfeld des Ministers positiv aufgenommen und es soll in Kürze einen Termin geben.
Allen Verantwortlichen in den Landesverbänden kann ich nur die Empfehlung geben, auch auf dieser Ebene die teilweise sehr guten Verbindungen zu pflegen oder - wo nötig - entsprechende aufzubauen.

Ich bedanke mich bei allen Zuchtfreunden, die in den vergangenen Wochen durch persönliche Kontakte zu
unterschiedlichsten Stellen unsere Bemühungen unterstützt haben.

Allen Züchterinnen und Züchtern wünsche ich trotz vieler Sorgen das nötige Durchhaltevermögen und hoffentlich
Freude an einer gesunden und vitalen Nachzucht 2006!

Wilhelm Riebniger
- Präsident des BDRG -

gaby
16.01.2006, 19:34
Bielefeld: Behörden spüren nicht gemeldete Hobby-Geflügelhaltungen auf
- 16.01.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Bielefeld (aho) - Trotz wiederholter Hinweise auf die Meldepflicht
für Geflügelhaltungen werden in Bielefeld immer wieder bisher
unbekannte Haltungen ermittelt. "Wir glaubten, dass die Meldepflicht
nur für bäuerliche Geflügelhaltungen gilt", ist dann eine oft
vorgebrachte Entschuldigung für die unterbliebene Meldung. Das
Veterinäramt der Stadt Bielefeld weist daher erneut darauf hin, dass
sämtliche Geflügelhaltungen, seien sie auch noch so klein, zu melden
sind. Auch die Tierhaltungen in Hausgärten oder Kleingartenanlagen
unterliegen der Meldepflicht. Gerade in Kleingartenkolonien wurden
wiederholt nicht gemeldete Geflügelhaltungen festgestellt.
Meldevordrucke sind im Gesundheits-, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt oder bei praktizierenden Tierärzten
erhältlich und auf den städtischen Internetseiten abrufbar.

Für türkisch oder russisch sprechende Geflügelhalter, die gerade in
Kleingartenkolonien nicht selten Tiere halten, werden Hinweise in der
jeweiligen Landessprache verteilt. Zukünftig werden auch die
Stadtwache und Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung
der Meldepflichten kontrollieren und so mithelfen, dass Schwachstellen
und Lücken in der Geflügelpestvorbeugung frühzeitig erkannt werden
können.

Zur Mitwirkung bei der Seuchenvorbeugung sind aber alle Bürger
aufgerufen. Hinweise zu auffälligen Geflügelhaltungen und erkennbar
kranken oder verendeten Vögeln sind nicht nur für die frühe
Krankheitsfeststellung wichtige Informationen. Zukünftige zusätzliche
Bekämpfungsmaßnahmen wie Stallpflichten oder besondere
Hygienemaßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn die Halter
"erreichbar" und Haltungen im Veterinäramt registriert sind.

Aktuell hat die Prävention einer Einschleppung durch den Personen- und
Warenverkehr höchste Priorität. Dazu werden die Fahrer von LKW mit
Waren aus Ländern, die von Geflügelpest betroffen sind oder
Busreisende aus diesen Ländern während der Fahrt kontrolliert. Der
überwiegende Teil der Reisenden hat sich offensichtlich auf die
Tierseuchenlage eingestellt und verzichtet überwiegend auf die
Mitnahme von Geflügelprodukten. Bisher wurden nur in einem Fall Eier
und Lebensmittel aus der Türkei sichergestellt.

Bis zur Rückkehr der Zugvögel im März sollten Geflügelhalter von "frei
laufenden" Tieren die Zeit nutzen und Vorbereitungen auf eine sehr
wahrscheinlich angeordnete Stallpflicht ergreifen, informieren
Ordnungs - und Veterinäramt der Stadt Bielefeld.




--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

grünschnabel
16.01.2006, 20:45
Der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk (CDU) erwägt eine regionale Geflügel-Stallpflicht, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Zurückkehrende Zugvögel könnten den Geflügelpest-Erreger einschleppen, sagte Hauk in Stuttgart.

Der Minister hält das Einsperren der Tiere dann für geboten, wenn das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner Risikoabschätzung Ende Januar ein bundesweites Aufstallungsgebot für nicht notwendig erachtet. "Dann entscheiden wir, ob wir ein landesweites Aufstallungsgebot erlassen", sagte Hauk bei der Vorstellung des neuen Verbraucherschutzberichts.

Das Ministerium hatte zum Schutz heimischer Geflügelbestände bereits Ende 2005 eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Zudem waren im Rahmen eines so genannten "Wildvogel- und Hausgeflügelmonitorings" im vergangenen Jahr etwa 380 Proben von Wildvögeln und 1.900 Proben von Nutzgeflügel, Heim- und Zootieren auf den Erreger der Geflügelpest untersucht worden. Die Untersuchungsergebnisse waren allesamt negativ.

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=1016832/sdrwop/
16.1.06

gaby
18.01.2006, 09:51
Bielefeld: Hobby-Geflügelzüchter melden nach +++ Angedrohte Kontrollen wirken
- 17.01.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Bielefeld (aho) - Bei der Stadt Bielefeld melden sich täglich
Hobby-Geflügelzüchter. Sie wollen sich nachträglich registrieren
lassen, nachdem die Stadt Kontrollen angekündigt hat. Jeder
Geflügelhalter ist verpflichtet, seinen Bestand zu melden. Derzeit
sind rund 600 Geflügelhalter registriert. Wegen der drohenden
Vogelgrippegefahr sei es wichtiger denn je, zu wissen, wer Geflügel
hält, so der Amtstierarzt gegenüber dem WDR.

gaby
19.01.2006, 14:58
Bundesregierung: Auf erneutes Freilandverbot wegen Vogelgrippe einstellen
- 19.01.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Berlin (aho) - Die Bundesregierung rät, sich auf eine erneute
Stallpflicht für Geflügel einzustellen. In einer gemeinsamen Sitzung
von Ernährungs- und Gesundheitsausschuss am Mittwochmorgen sagte ein
Regierungsvertreter, auf Basis der Ende des Monats vorliegenden
Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) Ende Januar
werde man darüber entscheiden. Ausschlaggebend für die im vergangenen
Herbst verhängte Stallpflicht für freilaufendes Geflügel, so Professor
Thomas Mettenleiter vom FLI, sei die Route der Zugvögel gewesen. So
habe eine potenzielle Gefahr für hiesiges Geflügel darin bestanden,
dass im Herbst Zugvögel aus Russland in großen Scharen hierzulande
Station machten, die aus eben jenen Gebieten kamen, in denen der
Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden war. Für das Frühjahr
rechne man zwar damit, dass ein Großteil der aus Nordafrika nach
Europa zurückkehrenden Zugvögel über das südliche Europa fliegen
werde. Für bedenkenswert hält Mettenleiter aber, dass etwa ein Viertel
der Vögel die westliche Türkei sowie den Bosperus überquerten und es
mit der Türkei einen intensiven Austausch gebe. Dies belegten auch
Stichproben von aus der Türkei illegal nach Deutschland importiertem
Geflügel. Nach den Worten eines Regierungssprechers sei im vergangenen
Monat in 600 Fällen Geflügelfleisch auf dem Frankfurter Flughafen
aufgegriffen worden, das aus den betroffenen Gebieten stammte.

Zur Bekämpfung des Virus weltweit kündigte die Bundesregierung einen
Anteil von 26 Millionen Euro für die Bundesrepublik auf der
Geberkonferenz in Peking an, den EU-Beitrag bezifferte sie mit 100
Millionen Euro.

Auf Nachfrage der Abgeordneten von Ernährungs- und
Gesundheitsausschuss zur Bevorratung mit Impfstoff, erklärte Professor
Johannes Löwer vom Paul-Ehrlich-Insituts (PEI): "Noch handelt es sich
um eine Taube auf dem Dach, die wir nicht in der Hand halten". Der
Präsident des PEI und der Präsident des Robert Koch Instituts (RKI),
Professor Reinhard Kurth, waren ebenfalls zum Expertengespräch mit den
Ausschüssen geladen. Derzeit bearbeite man den Antrag eines
Impfstoff-Herstellers, die Lizenz für einen zweiten zur Herstellung
des Impfstoffes sei bereits vergeben. Den Zeitraum bis ausreichend
Impfstoff für die Bevölkerung hierzulande zur Verfügung steht, schätzt
Löwer auf rund zehn Wochen. Da aber zweimal geimpft werden müsse, um
einen wirksamen Schutz beim Menschen zu bekommen, geht Löwer von einem
Zeitraum von fünf Monaten aus, bis die Bevölkerung "durchgeimpft" sei.
Schwierigkeiten bereite in erster Linie die genetische Zusammensetzung
des Virus. Die Impfstoff-Produktion könne erst dann anlaufen, wenn das
Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N1 zu einem für Menschen gefährlichen
Virus mutiert ist und man seine genetische Zusammensetzung kenne. Nach
den Worten von Professor Kurth könnten deshalb auch andere Erreger als
das Influenza-Virus H5N1 eine Pandemie auslösen. Kritisch äußerte sich
Kurth, der Bund und Länder bei der Entwicklung eines
Influenza-Pandemie-Planes berät, über die Informationslage. So habe er
wenig Einblick, wie dieser Plan in den Bundesländern umgesetzt werde.
Kurth mahnte, der Erreger lasse nicht so viel Zeit, bis Deutschland
seine Föderalismusprobleme geklärt habe.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de


Vogelgrippe: Zollgewerkschaft fordert einheitliche Zollkontrollen
- 19.01.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Berlin (aho) - Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und
die Union des Finanzpersonals in Europa (UFE) haben sich für EU-weit
einheitliche Zollkontrollen im Kampf gegen die Vogelgrippe
ausgesprochen. Für beide Organisationen erklärte BDZ-Chef Klaus H.
Leprich, es reiche nicht aus, dass Brüssel Einfuhrverbote verhänge,
ohne dafür zu sorgen, dass an den EU-Außengrenzen einheitlich
kontrolliert werde.

Die Verstärkung der Kontrollen durch den deutschen Zoll an den Häfen
und Flughäfen sowie durch die Mobilen Kontrollgruppen bewertete
Leprich positiv. Dieser Einsatz drohe aber wirkungslos zu bleiben,
wenn es nicht gelinge, die Zollkontrollen EU-weit zu intensivieren und
zu koordinieren, kritisierte Leprich. Anstatt gemeinsam gegen die
Ausbreitung der Vogelgrippe vorzugehen, halte es die EU für
ausreichend, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen Aktionspläne
entwickelten.

Zustimmend äußerte sich Leprich auch zu der von Bundesagrarminister
Horst Seehofer erhobenen Forderung, innerhalb der EU zu einer
Deklarationspflicht zu kommen. Nach Seehofers Vorschlag sollen
Reisende gegenüber dem Zoll schriftlich erklären, dass sie kein
verbotenes Geflügel oder keine Geflügelprodukte einführen. Mit
Nachdruck widersprach Leprich der Einschätzung der Gewerkschaft der
Polizei (GdP), die Kontrollen seien "Volksverdummung". Medienberichten
zufolge hatte GdP-Chef Freiberg erklärt, wer den Eindruck erwecke,
dass Bundespolizei, Länderpolizeien oder der Zoll bei offenen Grenzen
auch nur annähernd in der Lage sei, in jede Kiste zu sehen, begehe
eine bewusste Täuschung.

Leprich stellte hierzu fest, dass Deutschland auch nach der
EU-Osterweiterung mit der Grenze zur Schweiz, den Flug- und Seehäfen
noch Drittlandsgrenzen habe. Insofern könne man keineswegs von offenen
Grenzen sprechen. Allerdings gelte innerhalb der EU für Verbote und
Beschränkungen des Warenverkehrs jeweils nationales Recht bei offenen
Grenzen. Sicherlich, so Leprich weiter, seien keine Vollkontrollen
möglich. Jedoch nehme die Effektivität und die Präventivwirkung mit
einer Steigerung der Kontrolldichte zu.

Nach Ansicht Leprichs könnten die Kontrollen des deutschen Zolls an
den Außengrenzen der EU durchaus effektiv sein, wenn EU-weit
einheitliche Standards sichergestellt würden. Wie schon bei der Maul-
und Klauenseuche, der Schweinepest und BSE leiste die
Bundeszollverwaltung mit ihren Kontrollen einen unverzichtbaren
Beitrag zur Verhinderung des Einschleppens der Vogelgrippe.

Bei alledem dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass die originäre
Zuständigkeit in Deutschland bei den Landesveterinärbehörden liege und
der Zoll bei den Kontrollen nur mitwirke. Unter Hinweis auf
entsprechende Forderungen im Zusammenhang mit dem
"Gammelfleisch-Skandal" rief Leprich nachdrücklich dazu auf, die
Kontrollzuständigkeiten an den Grenzen und im Binnenland beim Zoll zu
bündeln. Dazu sei es erforderlich, bei den Mobilen Kontrollgruppen und
beim Grenzzolldienst das erforderliche Personal zur Verfügung zu
stellen, um die Kontrolldichte zu erhöhen.

gaby
20.01.2006, 05:13
Agrarminister Seehofer informiert zur aktuellen Lage bei Vogelgrippe
- 19.01.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Deutscher Bundestag: Rede des Bundesministers für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, zur akt.
Entwicklung im Hinblick auf die Vogelgrippe und Schutzmaßnahmen der
Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag am 18. Januar 2006 in
Berlin:
----------------------------------------------------------------------

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die große Zahl neuer Fälle des Ausbruchs der Vogelgrippe in der
Türkei hat auch bei uns im Lande die Gefahrenlage erhöht. Die Menschen
bei uns sind deshalb in hohem Maße alarmiert und beunruhigt. Deshalb
möchte ich hier vor dem Parlament zuallererst im Namen der
Bundesregierung versichern, dass wir seit vielen Monaten mit allen
betroffenen und zuständigen Stellen - national, europäisch und
international - und auf allen berührten Feldern das in unserer Macht
Stehende tun, um die mit der Vogelgrippe verbundenen Gefahren
präventiv von Deutschland fern zu halten und aktiv in den betroffenen
Ländern zu bekämpfen.

Zunächst aber zur aktuellen Gefahrenlage und zur Risikoeinschätzung
durch die Wissenschaft: Ausgehend von Südostasien hat sich die
Vogelgrippe in den vergangenen beiden Jahren über einen Großteil des
asiatischen Kontinents ausgebreitet. Mit Rumänien, der Ukraine, dem
europäischen Teil Russlands, Kroatiens und der Türkei hat sie in den
vergangenen Monaten auch den europäischen Kontinent erreicht. Das
Territorium der Europäischen Union ist, Gott sei Dank, bislang noch
nicht von der Vogelgrippe betroffen.

Unsere aktuelle Risikoeinschätzung geht von verschiedenen möglichen
Quellen für die Einführung der Vogelgrippe nach Deutschland aus. Die
größte Gefahr geht dabei im Moment von der illegalen Einfuhr von
Geflügel und Geflügelprodukten sowie von anderen Vögeln und von
Vögeln stammenden Produkten aus den betroffenen Regionen aus. Die
Einschleppung der Vogelgrippe über Zugvögel, die nach überwiegender
Meinung der Experten für die globale Verbreitung der Vogelgrippe
verantwortlich sind, ist im Moment bei uns in Deutschland sehr
unwahrscheinlich. Diese Situation wird sich jedoch mit der Rückkehr
der Zugvögel aus den südlichen Ländern im Februar, März und April
verändern.

Als weitere mögliche Risikofaktoren beobachten wir auch den Personen-
und Fahrzeugverkehr aus den betroffenen Ländern sowie den legalen
Handel mit Geflügel und Geflügelprodukten aus nicht betroffenen
Regionen sehr genau. Auch wenn das Gefahrenpotenzial in diesen
Bereichen im Moment nicht das Ausmaß der beiden zunächst genannten
Bereiche annimmt, werden wir bei einer Veränderung der Gefahrenlage,
beispielsweise durch Auftreten der Vogelgrippe innerhalb der EU, auch
hier sehr schnell reagieren können.

Wir haben die aktuelle Situation und unsere Schutzmaßnahmen gegen die
Vogelgrippe in der Sitzung des Bundeskabinetts heute Morgen behandelt.
Wir waren übereinstimmend der Auffassung, dass mit Wachsamkeit,
Vorsicht und allem Nachdruck alles Menschenmögliche getan werden muss,
um diese Tierseuche von Deutschland fernzuhalten. Bei aller
Wachsamkeit besteht allerdings auch kein Anlass, in Panik zu
verfallen. Wir müssen auf ein koordiniertes, konzentriertes und
sorgfältiges Vorgehen nach dem Motto "Im Zweifel für die Prävention"
hinwirken und dabei sämtliche Maßnahmen zur Risikominimierung laufend
auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls kurzfristig
anpassen.

Klar ist aber auch - das möchte ich sehr deutlich wiederholen -, dass
unsere staatliche Verantwortung die eine Seite ist - da tun wir das
Menschenmögliche, übrigens auf allen Ebenen: Bund, Länder und die
Institute -, dass wir eine erfolgreiche Abwehr der Vogelgrippe aber
nicht ohne verantwortliches Handeln der Bevölkerung und der
Geflügelhalter bei uns in Deutschland erreichen. Ich kann nur noch
einmal an die gesamte Bevölkerung gerade im Hinblick auf den Reise-
und Warenverkehr appellieren, die Hinweise, Ratschläge und Tipps, die
von Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern gegeben werden,
peinlichst genau einzuhalten. Denn im Moment liegt in der
Nichteinhaltung dieser Ratschläge und Tipps die größte Gefahr für die
Einschleppung der Vogelgrippe.

Angesichts der momentanen Gefahrenlage betrifft dies im Augenblick
vor allen Dingen das - wie ich sagte - verantwortliche und vorsichtige
Verhalten der Reisenden in den Ausbruchsgebieten und dann bei der
Rückreise nach Deutschland.

Wir haben das Aktionspaket in der letzten Woche gemeinsam mit den
Bundesländern wiederholt beraten und uns auf fünf Punkte geeinigt,
die ich kurz umschreiben möchte:

Erstens brauchen wir eine verbesserte Information der Reisenden, die
sowohl über den Luftverkehr wie auch über den Bus- und Bahnverkehr
aus den betroffenen Ländern nach Deutschland einreisen. Hierzu zählt
neuerdings auch eine gezielte Einzelbefragung bei der Einreise durch
den Zoll.

Zweitens ist die verstärkte Information unserer türkischen Mitbürger
in Deutschland notwendig, und zwar auch in türkischer Sprache, da wir
festgestellt haben, dass sie oft überhaupt nicht informiert sind.

Drittens müssen unsere nationalen Warenkontrollen, auch die des Auto-
und Busverkehrs, verstärkt werden, um illegale Importe nach
Deutschland zu verhindern, und zwar durch die optimierte
Zusammenarbeit zwischen Landesveterinär- und Bundeszollbehörden.

Viertens benötigen wir in der Bundesrepublik Deutschland die
Weiterführung beziehungsweise Ausweitung des Wildvogelmonitorings.

Fünftens geht es um die Frage des Aufstallungsgebotes. Hierzu legen
uns die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts bis Ende dieses
Monats eine verlässliche und wissenschaftlich begründete
Risikobewertung vor. Auf ihrer Grundlage werden wir dann kurzfristig
über Zeitpunkt, Umfang und Dauer der Aufstallungspflicht für die
Geflügelhalter in Deutschland während des Frühjahrsvogelzuges
entscheiden. Ich möchte allerdings keinen Zweifel daran lassen, dass
mit höchster Wahrscheinlichkeit auch beim Frühjahrsvogelzug wieder ein
Aufstallungsgebot in Deutschland notwendig wird.

An die Tierhalter gerichtet sage ich folgenden Satz: Es ist besser,
präventiv das Einschleppen der Seuche zu verhindern, als nach ihrer
Einschleppung neben der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung
auch noch mit ihren wahnsinnigen wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen zu
haben.

Um die Schlagkraft unserer Maßnahmen zu erhöhen, setzen wir uns im
europäischen Kontext für ein einheitliches, gleichgerichtetes und
möglichst weitgehendes präventives Vorgehen ein. Ich darf Ihnen
mitteilen, dass wir nächsten Montag im Agrarrat erneut umfassend über
diese Themen reden werden. Dort werden dann auch neue Vorschläge zur
Diskussion gestellt, die bereits in die Bund-Länder-Besprechung
eingeflossen sind, zum Beispiel die Deklarationspflicht für Reisende,
die ja nur dann Sinn macht, wenn wir sie auf europäischer Ebene
realisieren.

Deshalb müssen wir uns bewusst sein: Sosehr wir uns auch auf
nationaler Ebene anstrengen - durch unsere Behörden, unsere Institute
und hoffentlich auch mit umfassender Unterstützung durch die
Geflügelhalter und die Bevölkerung -, so sehr müssen wir uns im Klaren
darüber sein, dass letztlich kein Staat der Erde diese schlimme
Tierseuche allein bekämpfen beziehungsweise dieses Problem allein
lösen kann. Das geht nur im internationalen Kontext; darum bemühen
wir uns ganz massiv.

Ich verweise noch darauf, dass die Geberkonferenz in Peking, was den
Umfang ihrer finanziellen Zusagen betrifft, in diesen Tagen die
eine-Milliarde-Euro-Grenze überschritten hat. Daran beteiligt sich
die Europäische Union mit über 100 Millionen Euro.

Zum Schluss möchte ich sagen: Die Bevölkerung kann sich darauf
verlassen, dass wir durch konsequentes und gemeinsames präventives
Handeln alles tun, um die Gefahr der Vogelgrippe von Deutschland und
der Europäischen Union fern zu halten. Lassen Sie uns, wie wir es
seit vielen Monaten tun, weiterhin gemeinsam und in guter
Zusammenarbeit dafür sorgen, dass wir dieses Ziel erreichen. Wir
müssen darauf achten, dass wir der Vogelgrippe vorbeugend immer einen
Schritt voraus sind, statt ihr hinterherzulaufen.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
20.01.2006, 15:45
Deutschland und Frankreich planen «Task Force» gegen Vogelgrippe


Berlin (dpa) - Deutschland und Frankreich wollen im Kampf gegen die Vogelgrippe noch stärker als bisher zusammenarbeiten. Nach dpa- Informationen planen beide Länder eine «Task Force». Dieses Gremium soll sich nach Plänen von Agrarminister Horst Seehofer eng abstimmen über eine mögliche Stallpflicht für Geflügel oder den Vorrat an Impfstoff. Die EU-Agrarminister treffen sich am Montag in Brüssel. Seehofer fordert für Reisende eine EU-weite Pflicht zur Deklaration von verbotenem Geflügel aus betroffenen Gebieten wie der Türkei.

gaby
21.01.2006, 14:43
Veterinäramt Leer: Aufstallungspflicht für Geflügel wird kommen
- 21.01.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Leer (aho) - Mit der Ausbreitung der Geflügelpest, auch Vogelgrippe
genannt, auf die Türkei steigt die Gefährdung für das EU-Gebiet. Mit
allen Mitteln versuchen die zuständigen Behörden, ein Übergreifen auf
die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Dazu gehört, so Dr.
Franz Efkes vom Veterinäramt des Landkreises Leer, Kontakte zwischen
Hausgeflügel und Zugvögeln zu vermeiden. Eine einzige Unvorsichtigkeit
von Reisenden durch mitgebrachtes vom Virus befallenes Geflügel oder
Geflügelfleisch könne ebenso einen "Flächenbrand" auslösen wie
infizierte Zugvögel. Darum sei die Aufstallung des Hausgeflügels eine
vertretbare und sinnvolle Maßnahme, die nach Einschätzung des
Veterinäramtes kommen wird.

Die Aufstallungspflicht für die Zeit vom 1. März bis zum 30. April sei
bereits in Planung. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die
Geflügelhalter - auch Hobby-Halter - sollten sich schon jetzt auf
diese Situation einstellen und entsprechende Aufstallmöglichkeiten
einrichten, lautet die Empfehlung des Veterinäramtes. Denn nach dem
bisherigen Seuchenverlauf sei davon auszugehen, dass von der
Vogelgrippe für unser Gebiet noch längere Zeit eine erhebliche Gefahr
ausgeht, die auch für Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.

Bisher wurde die Geflügelpest festgestellt in Indonesien, Kambodscha,
Kasachstan, Kroatien, Laos, Malaysia, Mongolei, Nordkorea, Pakistan,
Rumänien, Russland, Thailand, Türkei, Ukraine, Vietnam und
Volksrepublik China einschließlich Hongkong.

gaby
13.02.2006, 19:02
13.02.2006, 18:01 Uhr
Noch kein neuer Termin für Stallpflicht
Berlin (dpa) - Der Termin für ein erneutes Freilaufverbot für Geflügel ist weiter offen. Landwirtschaftsminister Horst Seehofer legte noch keinen Termin für die Stallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe fest. Die Beratungen im Ministerium sollen morgen weitergehen. Experten gehen aber davon aus, dass die Tiere noch vor dem zuletzt genannten Termin Anfang März wieder in die Ställe müssen. In Griechenland gibt es einen weiteren Fall von Vogelgrippe. Eine auf der Ägäisinsel Skyros verendete Wildgans war mit H5N1 infiziert.

gaby
13.02.2006, 20:41
Geflügelhalter sollten sich auf Freilandverbot vorbereiten
- 13.02.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Schwerin (aho) - Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern bittet alle
Geflügelhalter, sich für ein mögliches vorgezogenes Freilandverbot für
Geflügel zu wappnen. "Die ersten Fälle von mit dem Virus H5N1
infizierten Tieren in Europa können eine Aufstallungspflicht bereits
in den kommenden Tagen notwendig machen", sagte
Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Karl Otto Kreer in Schwerin. Sicher
sei jedoch das Freilandverbot ab dem 1. März 2006. Das
Aufstallungsgebot gilt dann für Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Auch Laufvögel wie
Strauße sind vom Freilaufverbot betroffen. "Die Situation hat sich im
Vergleich zum Vorjahr weiter verschärft. Ich appelliere deshalb
dringend an alle Geflügelhalter, den Vorgaben einer erneuten
Verordnung nachzukommen", sagte Staatssekretär Kreer. Zwar werde das
Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen als gering
eingeschätzt. "Es geht aber auch und vor allem darum, immensen
wirtschaftlichen Schaden von den Geflügelhaltern im Land abzuwenden",
betonte der Staatssekretär.

Geflügelhalter werden auch bei einem kommenden Freilandverbot
Ausnahmegenehmigungen bei ihrem zuständigen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt beantragen können. "Da die Lage in diesem
Frühjahr sehr viel ernster ist als im Herbst, wird es voraussichtlich
weniger Ausnahmen geben können", so Kreer.

Für Ausnahmeregelungen gilt:

· Geflügelhalter können ihre Tiere durch entsprechende
Maßnahmen, die ein Eindringen von Kot und einen Kontakt zu Wildvögeln
durch seitliches Eindringen verhindern, schützen. Dabei kann es sich
um eine Abdeckung aus undurchlässigen Planen und einer seitlichen
Absperrung z.B. aus Netzen und/oder Maschendraht handeln. Die
Geflügelhalter haben unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen,
dass sie Tiere außerhalb von Ställen halten, den Standort und die
getroffenen Vorkehrungen angeben. Zugleich muss bei diesen Tieren
mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung
durchgeführt und dokumentiert werden.

· Wird Geflügel nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen
gehalten oder können die oben angegebenen Schutzmaßnahmen nicht
verwirklicht werden, wie z.B. in Zoos/Tierparken oder anderen
Haltungen, kann der Tierhalter eine Ausnahmegenehmigung beim
zuständigen Veterinäramt beantragen. In diesen Fällen sind die
Bestände nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde untersuchen zu
lassen.

· Es ist sicherzustellen, dass die Fütterung außerhalb von
Ställen nur an Stellen erfolgt, die für wildlebende Zugvögel nicht
zugänglich sind. Geflügelhalter, die Fragen zum Freilaufverbot und
dessen Umsetzung haben, können sich an ihre zuständigen Behörden, die
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungs-ämter wenden (siehe Liste).

· Bürger sind aufgefordert, auf verendetes und erkranktes
Wildgeflügel zu achten und gegebenenfalls beim zuständigen
Veterinäramt zu melden. Staatssekretär Kreer weist darauf hin, dass
die Wildgänse, die derzeit in großen Scharen durch
Mecklenburg-Vorpommern fliegen, nicht aus den gefährdeten Gebieten
kommen. Auch die Schwäne kommen nicht aus dem Donaudelta oder aus
Italien. Neben der Gefahr der Einschleppung des Virus durch den
Vogelzug können auch Reisende aus den bereits betroffenen Gebieten das
Virus ins Land bringen.


An Reisende wird deshalb appelliert

· direkte Tierkontakte zu vermeiden und keine Geflügelmärkte zu
besuchen,

· Geflügelfleisch und Geflügelprodukte nur in gekochtem oder
durchgebratenem Zustand zu verzehren.

Generell ist es außerdem verboten, aus betroffenen Ländern Geflügel,
Geflügelfleisch, Eier, Federn und andere Produkte vom Geflügel sowie
unbehandelte Jagdtrophäen in die EU einzuführen. Auch hier werden die
Amtstierärzte und der Zoll verstärkt kontrollieren.

gaby
13.02.2006, 20:42
Vorgezogene Stallpflicht stellt Enten- und Gänsezüchter vor Probleme
- 13.02.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Hamburg (aho) - Enten- und Gänsezüchter in Schleswig-Holstein und
Niedersachsen bereitet die geplante vorgezogene Stallpflicht Probleme.
"Wegen der angeordneten Stallhaltung erwarten wir kaum Nachwuchs",
sagte der Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Landesverbandes der
Rassegeflügelzüchter, Armin Eggers, am Montag dem NDR. Die
Paarungszeit bei dem Wassergeflügel habe begonnen. "Enten und Gänse
vermehren sich aber nicht in einem Stall, sie benötigen Auslauf und
Wasser in ihrer Nähe", so Eggers weiter. Der
Geflügelwirtschaftsverband Schleswig-Holstein begrüßte dagegen eine
vorgezogene Stallpflicht: "Sie ist sinnvoll, da schon die ersten
Zugvögel wieder im Land sind", sagte der Vorsitzende, Peter Goldnick
laut NDR.

Die Gänsezüchter im niedersächsischen Landkreis Vechta, in dem allein
mit 14 Millionen Tieren ein Großteil des deutschen Bedarfs produziert
wird, hatten bereits im Vorfeld ihre Bedenken zur erneuten
Stallpflicht geäußert. Auch hier wissen die Gänsemastbetreiber den
Angaben zufolge nicht, ob sich ihre Tiere auch im Stall auf engstem
Raum vermehren. Sie befürchten wirtschaftliche Einbußen durch
steigende Produktionskosten, heißt es in einem Bericht des NDR.



Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der
Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF
- Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO - Hauptseite unter
dem Menüpunkt "FAO zu H5N1". Zusätzlich werden weitere Dokumente zur
Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.

gaby
13.02.2006, 20:45
Vogelgrippe: Noch kein neuer Termin für Stallpflicht
Montag 13. Februar 2006, 19:29 Uhr



Berlin/Riems/Ljubljana (dpa) - Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss das deutsche Federvieh wahrscheinlich noch im Februar wieder in die Ställe. Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) legte zwar noch keinen genauen Termin fest. Experten gehen jedoch davon aus, dass die ursprünglich für 1. März geplante Stallpflicht vorgezogen wird.

Das Ministerium hatte noch vor einem Treffen mit Experten des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit mitgeteilt, Seehofer neige zu einem früheren Termin. Die am Montag gestarteten Beratungen würden nun an diesem Dienstagmittag fortgesetzt, teilte eine

Anzeige
Sprecherin mit. Nötig seien eine neue Risikobewertung und zusätzliche Informationen auch über Vorhaben in anderen Ländern. Nach Einschätzung des Ministeriums hat sich seit dem Befall von Schwänen oder anderen Vögeln in Italien, Griechenland, Nigeria und möglicherweise auch in Slowenien «die Lage sehr verändert».

Infektionen von Menschen durch kranke Wildvögel seien weltweit noch nicht bekannt, betonte das Bundesforschungsinstitut auf der Ostseeinsel Riems. «Bislang hatten alle infizierten Menschen sehr engen Kontakt zu Hausgeflügel», sagte Elke Reinking vom Institut in einem dpa-Gespräch. Prof. Alexander Kekulé von der Universität Halle betonte: Trotz der neuen infizierten Vögel in Europa steige das Risiko für Menschen nicht. «Die Gefahr ist nur scheinbar größer geworden», sagte er der Mitteldeutschen Zeitung in Halle (Dienstagausgabe). Es sei nicht zu erwarten, dass Kinder in Deutschland wie diejenigen in der Türkei beim Schlachten von Hühnern mit infiziertem Blut spielen.

Griechenland registrierte unterdessen einen weiteren Wildvogel mit Vogelgrippe. Eine auf der Ägäisinsel Skyros verendete Wildgans war nach Angaben des griechischen Landwirtschaftsministeriums mit dem gefährlichen Virus H5N1 infiziert. Es ist der vierte Vogel in Griechenland, bei dem das Virus nachgewiesen wurde. Am Samstag war das Virus bei drei Schwänen im Norden des Landes festgestellt worden.

Am Montagabend sollte ein 15-jähriger Patient aus einem Krankenhaus der griechischen Stadt Thessaloniki entlassen werden. «Der Verdacht auf H5N1-Infizierung wurde nicht bestätigt», sagte der Krankenhausdirektor Ioannis Karakoulakis der halbamtlichen Nachrichtenagentur ANA. Auch ein 29-jähriger Jäger, der erkrankte Wildvögel angefasst hatte, habe keine Vogelgrippe, berichtete der griechische Rundfunk unter Berufung auf die Ärzte eines anderen Krankenhauses von Thessaloniki.

Seehofer will zusätzlich prüfen, ob Geflügelmärkte vorübergehend verboten werden sollen. Zudem soll die Überprüfung von Wildschwänen in Deutschland verschärft werden, sagte die Ministeriumssprecherin. Schwäne scheinen nach Reinkings Worten unter den Wildvögeln besonders empfänglich für das Virus H5N1 zu sein, so dass an ihnen ein Ausbruch der Tierseuche schnell zu erkennen ist.

Am Wochenende war das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 erstmals in der Europäischen Union nachgewiesen worden: In Italien und Griechenland wurde der Erreger in toten Wildschwänen gefunden. Beide Länder verschärften ihre Schutzmaßnahmen. Seuchenexperten der Europäischen Union wollen auf einem Krisentreffen am Donnerstag und Freitag in Brüssel über Abwehrmaßnahmen gegen die Tierseuche beraten. Frankreich fasst eine erneute Ausweitung der Stallpflicht für Mitte der Woche ins Auge.

Nachdem auch in Bulgarien das Virus H5N1 am Wochenende erstmals registriert worden war, sind bislang sieben Länder in Europa nachweislich von der Vogelgrippe betroffen. Dazu zählen auch Kroatien, Rumänien sowie der europäischen Teile von Russland und der Türkei. Infektionen bei Menschen wurden dagegen in Europa bislang nicht nachgewiesen.

In Slowenien war bei einem toten Schwan, der zehn Kilometer vor der österreichischen Grenze gefunden wurde, ein Virus vom H5-Typ nachgewiesen worden. Ob es sich um den aggressiven Erreger H5N1 handelt, soll das EU-Referenzlabor im britischen Weybridge klären. In Indonesien stieg die Zahl der offiziell bestätigten Vogelgrippe- Todesfälle bei Menschen unterdessen auf 18

gaby
14.02.2006, 17:12
14.02.2006, 16:42 Uhr
Stallpflicht auf Montag vorgezogen
Berlin (dpa) - Angesichts der gestiegenen Vogelgrippegefahr schickt die Bundesregierung das gesamte deutsche Geflügel bereits am kommenden Montag wieder in die Ställe. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer zog den Beginn der Stallpflicht von 1. März auf den 20. Februar vor. Das Freilaufverbot gilt zunächst bis Ende April. Auch Geflügelmärkte werden wieder befristet verboten. In Süditalien und in Österreich gibt es unterdessen neue Verdachtsfälle von Vogelgrippe.

gaby
14.02.2006, 17:44
Stallpflicht auf Montag vorgezogen
Dienstag 14. Februar 2006, 16:42 Uhr



Berlin (dpa) - Angesichts der gestiegenen Vogelgrippegefahr schickt die Bundesregierung das gesamte deutsche Geflügel bereits am kommenden Montag wieder in die Ställe. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer zog den Beginn der Stallpflicht von 1. März auf den 20. Februar vor. Das Freilaufverbot gilt zunächst bis Ende April. Auch Geflügelmärkte werden wieder befristet verboten. In Süditalien und in Österreich gibt es unterdessen neue Verdachtsfälle von Vogelgrippe.

gaby
15.02.2006, 05:44
Mist!!!!!!!!!!!!!!!!!!


15.02.2006, 03:56 Uhr
Offenbar erste Vogelgrippefälle in Deutschland
Berlin (dpa) - Nach Italien und Österreich hat die Vogelgrippe nun offenbar auch Deutschland erreicht. Auf der Ostseeinsel Rügen wurde bei verendeten Schwänen in ersten Tests das auch für den Menschen gefährliche H5N1-Virus nachgewiesen. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer bezeichnete die Lage als ernst. Er berief für eine Sitzung des Krisenstabs zur Tierseuchenbekämpfung ein. Seehofer kündigte an, dass die bundesweite Stallpflicht für das Federvieh in Deutschland bereits an diesem Freitag beginnen werde und nicht erst am Montag

gaby
15.02.2006, 05:47
Erstmals Vogelgrippe-Verdacht in Deutschland
Dienstag 14. Februar 2006, 23:05 Uhr



Berlin (AFP) - Die Vogelgrippe hat womöglich Deutschland erreicht: Bei zwei von vier toten Schwänen auf Rügen besteht nach Angaben von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) nach einem Schnelltest der "starke Verdacht" auf das gefährliche Virus H5N1. "Es gibt bisher keine unmittelbare Gefahr für Menschen", sagte Seehofer in Berlin. Für Mittwoch berief er den nationalen Tierseuchen-Krisenstab ein, um weitere Maßnahmen mit den zuständigen Landesministern zu erörtern. Ab Freitag soll laut Seehofer für Zuchtgeflügel Stallpflicht herrschen.

Wichtigste Aufgabe sei nun, ein Überspringen des Erregers von Wildvögeln auf Nutztiere zu verhindern, sagte Seehofer. Die Proben von den toten Schwänen werden nun in das EU-Referenzlabor in Großbritannien geschickt, das weitere Tests machen wird, um Gewissheit zu erlangen.

Ab Freitag und damit zwölf Tage früher als geplant muss nun sämtliches Federvieh in Deutschland im Stall bleiben. Die per Eilverordnung beschlossene Stallpflicht wird laut Seehofer voraussichtlich zunächst bis Ende April gelten. Außerdem werden Geflügelmärkte und -veranstaltungen verboten, wobei es lokale Ausnahmen geben wird.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Pläne des Ministers. Die Aufstallung sei eine wichtige Vorsorgemaßnahme gegen die Vogelgrippe, erklärte der DBV in Berlin. Die Stallpflicht betrifft demnach 13 Millionen Stück Geflügel.

Zuvor war auch in Österreich erstmals der H5N1-Erreger bei zwei verendeten Schwänen nachgewiesen worden. Das Virus sei bei der vorläufigen Untersuchung von zwei in der Steiermark tot aufgefundenen Schwänen entdeckt worden, teilte die österreichische Lebensmittelaufsicht AGES mit. Auch in Rumänien wurde der H5N1-Erreger erneut nachgewiesen.

Die Veterinärexperten der EU-Mitgliedstaaten wollen am Mittwoch und Donnerstag über Schutzmaßnahmen gegen H5N1 beraten. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Influenza-Programms der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Klaus Stöhr, ist die Ausbreitung des H5N1-Virus fast nicht mehr zu stoppen.

gaby
15.02.2006, 05:48
Verdacht auf gefährliche Vogelgrippe auf Rügen
Dienstag 14. Februar 2006, 22:42 Uhr



Berlin (dpa) - Die Vogelgrippe hat jetzt möglicherweise auch Deutschland erreicht. Alle Zeichen deuteten darauf hin, dass es sich um den gefährlichen Virus vom Typ H5N1 handele, sagte Agrarminister Horst Seehofer in Berlin. Zwei von vier auf der Insel Rügen gefundenen toten Schwäne seien offensichtlich an dieser auch für Menschen gefährlichen Krankheit verendet. Letzte Sicherheit erwarte er am Donnerstag. Zugleich kündigte er an, dass die bundesweite Stallpflicht nicht erst Montag beginnen werde, sondern schon Freitag.

gaby
15.02.2006, 05:51
Erster Vogelgripppe-Verdacht in Deutschland
Dienstag 14. Februar 2006, 22:40 Uhr



Berlin (dpa) - Das auch für Menschen gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N1 hat jetzt vermutlich auch Deutschland erreicht. Bei zwei von vier toten Schwänen auf der Insel Rügen bestehe nach einem Schnelltest am Dienstag der Verdacht auf das aggressive Virus, sagte Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU).

Letzte Sicherheit erwartet Seehofer am Donnerstag. Noch behandle das Friedrich-Loeffler-Institut für Tierseuchenforschung auf der Insel Riems die Vögel als Verdachtsfälle. Zugleich kündigte Seehofer an, dass die bundesweite Stallpflicht nicht erst am Montag beginnen werde, sondern bereits

ANZEIGE
am Freitag. Für die Fundorte auf der Insel Rügen gelten im Umkreis von drei und zehn Kilometern Schutz- und Sperrzonen, die eine sofortige Stallpflicht auslösen. An diesem Mittwoch will sich der Krisenstab unter Leitung von Seehofer und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit dem Fall befassen.

Spaziergänger hatten die vier toten Schwäne in der Nähe der Wittower Fähre im Norden der Insel gefunden, wo sich derzeit sehr viele Wasservögel aufhielten. Viele Vögel sterben auf Grund des langen, kalten Winters auch an Hunger und Entkräftung. Agrarstaatssekretär Karl Otto Kreer aus Mecklenburg-Vorpommern appellierte am Abend an die Geflügelhalter im Land, ihre Tiere sofort in Ställe zu bringen, um jeden Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.

Bereits vor diesem Verdachtsfall hatte Seehofer am Dienstag den Beginn der Stallpflicht vom 1. März auf den 20. Februar vorgezogen. «Die Vogelgrippe macht uns zunehmend Sorgen», sagte Seehofer am Dienstag nach einem zweitägigen Treffen mit Experten in Berlin. Grundlage für den vorgezogenen Termin sei eine neue Risikobewertung durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Das Freilaufverbot gilt zunächst bis Ende April. Auch Geflügelmärkte und -schauen werden wieder befristet verboten. Die Beobachtung von Wildvögeln soll verstärkt werden. Unterdessen meldeten Österreich, Italien, Griechenland und Iran Vogelgrippe-Verdachtsfälle bei Vögeln.

«Es ist eine Besorgnis erregende Entwicklung, mit welchem Tempo sich das Virus ausbreitet - auf uns zu», sagte Seehofer. Die Ursache für die jüngsten Funde des H5N1-Virus bei Schwänen in Italien, Griechenland, Bulgarien und Kroatien sei jedoch weiterhin unklar. Deshalb habe das Bundesforschungsinstitut das Vorziehen der Stallpflicht dringend empfohlen, betonte Seehofer. Das Risiko für mögliche Infizierungen von Hühnern und sonstigen Nutzvögeln mit dem aggressiven Virus H5N1 ließ Seehofer von «niedrig» auf den zweithöchsten Grad «mittel» hoch stufen.

Wenn man sich die Influenza-Entwicklung der vergangenen 14 Tage auf der Landkarte anschaue, seien dramatische Änderungen festzustellen, sagte Seehofer. Sei seit Auftauchen des Tiervirus in der Türkei und Rumänien mehr die Südost-Flugroute ins Visier gekommen, müsse man den Vogelzug im Frühjahr von Afrika aus auch über die Zentral- und die Südwest-Zugroute erwarten - den Heimflug über Gibraltar und die iberische Halbinsel oder über Italien nach Europa und besonders Westdeutschland. Damit berühre das Vogelgripperisiko Deutschland auf der Ost- und Westflanke.

Nach Angaben des italienischen Gesundheitsministeriums haben erste Tests bei zwei Schwänen im süditalienischen Apulien das gefährliche Virus H5N1 angezeigt. Es stehen aber noch weiterer Ergebnisse aus. Bislang wurde das Virus weder bei Geflügel noch bei Menschen in Italien entdeckt.

Einen ernsten Verdacht auf die auch für Menschen gefährliche Vogelgrippe gibt es jetzt auch in Österreich. Zwei Tage nach dem Auftauchen eines ersten Verdachtsfalls in Slowenien wurden in der benachbarten Steiermark zwei tote Schwäne entdeckt, die nach ersten Untersuchungen mit einem Vogelgrippevirus infiziert waren. Es bestehe ein «dringender Verdacht» auf eine Infektion der Tiere mit dem gefährlichen H5N1-Virus, sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat.

Griechenland registrierte bei zwei Schwänen, die im Raum der nordgriechischen Hafenstadt Thessaloniki verendet waren, Vogelgrippeviren des Typs H5. Bereits am Wochenende war das gefährliche H5N1-Virus bei drei Schwänen im Raum Thessaloniki entdeckt worden. Erste Hinweise auf Vogelgrippe gibt es auch im Norden Irans, wo 135 Schwäne verendet waren. Tests hätten ein Virus vom Typ H5 nachgewiesen, berichtete die Presseagentur ISNA

gaby
15.02.2006, 05:53
Stallpflicht wird vorgezogen
Dienstag 14. Februar 2006, 22:15 Uhr



Berlin (AP) Die bundesweite Stallpflicht für Geflügel wird nach ersten Vogelgrippe-Verdachtsfällen auf Rügen auf Freitag vorgezogen. Das teilte Bundesagraminister Horst Seehofer am Dienstagabend mit. Die vom Landwirtschaftsministerium unverzüglich unterrichtete Landesregierung in Schwerin habe umgehend eine drei Kilometer breite Schutzzone und eine zehn Kilometer breite Überwachungszone eingerichtet. Mit endgültigen Ergebnissen des Europäischen Referenzlabors zu den toten Vögeln asuf Rügen rechne man am Donnerstag, sagte Seehofer.

gaby
15.02.2006, 05:56
Insel Rügen: Erster Verdachtsfall auf Vogelgrippe
- 14.02.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Berlin (aho) - In Deutschland gibt es den ersten Verdachtsfall auf
Vogelgrippe. Nach Angaben des Bundesagrarministeriums wurden auf Rügen
vier tote Schwäne gefunden. Ein Schnelltest habe bei zwei Tieren den
Verdacht auf den gefährlichen Virus H5N1 ergeben, sagte eine
Sprecherin des deutschen Bundesagrarministeriums heute Abend in
Berlin.

Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer will noch am heutigen Abend an
die Presse wenden und weitere Einzelheiten bekannt geben.

Europa ist auch nach Einschätzung der Welternährungsorganisation (FAO)
derzeit stark von der Vogelgrippe bedroht. Das größte Risiko gehe von
Zugvögeln aus, die aus von der Vogelgrippe befallenen Regionen Afrikas
zurückkehren.

gaby
15.02.2006, 16:48
Landratsamt richtet Krisenstab auf Rügen ein
Mittwoch 15. Februar 2006, 12:38 Uhr




Bergen/Rügen (AP) Wegen des Vogelgrippe-Verdachts auf Rügen gilt auf der Ostsee-Insel im Gefahrengebiet ab sofort Stallpflicht für Geflügel. Das Schweriner Landwirtschaftsministerium ordnete die Maßnahme in einem Kreis von zehn Kilometern um den Fundort der vermutlich infizierten Tiere an. Zudem gilt ein striktes Transportverbot, wie Landwirtschaftsminister Till Backhaus am Mittwoch mitteilte.
Zudem ist die umgehende Untersuchung auf Vogelgrippe angeordnet, um etwaige Übertragung auf Nutztierbestände festzustellen. Einschränkungen für Einheimische und Touristen sind demnach vorerst nicht vorgesehen.

ANZEIGE
Auf der Insel wurde ein Krisenstab eingerichtet, im Landesveterinäramt fand außerdem eine Krisensitzung statt. Landrätin Kerstin Kassner sagte, dass eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometer und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet werde. Innerhalb dieser Zonen gebe es zum Glück keine gewerblichen Geflügelhalter.
Am Fundort bei der Wittower Fähre im Norden der Insel sind mindestens fünf weitere Schwäne verendet. Kassner zufolge ist dies aber nichts Ungewöhnliches in dieser Jahreszeit. Sollten tote Tiere gefunden werden, sollten die Ordnungsämter oder die Landkreise informiert werden. Die Gefahren für den Menschen seien gering.

Vogelkundler Ullrich Dost, der lange Jahre Artenschutzbeauftragter auf Rügen war, sagte, es könne nicht eindeutig beantwortet werden, ob es sich bei den infizierten Schwänen um einheimische Tiere oder Zugvögel handele. Im Gebiet der Wittower Fähre sammelten sich in kälteren Wintern oft bis zu 40.000 Wasservögel der verschiedensten Arten, weil der dort vorbeiziehende Rassower Strom als Verbindung zwischen offener Ostsee und Boddengewässern nur schwer zufriere und lange offen bleibe. Dort verendeten geschwächte Tiere teilweise zu Hunderten.

Das sei auch in diesem Winter so, aber die zuvor gefundenen und untersuchten Kadaver seien ohne den gefährlichen Befund geblieben, sagte Dost. Anhand von Beringungen sei erwiesen, dass der Zuzug von Schwänen vorrangig von Osten aus Polen, dem Baltikum und Russland komme.

Die Bewohner Rügens reagierten sehr beunruhigt auf den Vogelgrippe-Alarm. «Die Sorge ist groß, sehr groß», sagte Landwirt Klaus Kenzler, der nicht weit vom Fundort der Tiere entfernt wohnt. Er habe nicht gedacht, dass die Vogelgrippe so schnell auch nach Deutschland kommen werde. Seine 40 Hühner und einige Enten habe er nun alle einsperren müssen.

(Interviewquellen: Backhaus im NDR)

gaby
15.02.2006, 16:49
Ministerium: Keine neue Gefahr für Menschen durch Vogelgrippe
Mittwoch 15. Februar 2006, 12:50 Uhr




Berlin (AFP) - Das Auftauchen der Vogelgrippe bei Schwänen auf der Ostseeinsel Rügen stellt laut Bundesgesundheitsministerium keine Gefährdung für die Bevölkerung dar. "Die Risikoeinschätzung für die Entstehung eines neuen Influenzavirus, das eine weltweite Grippewelle auslösen kann, ändert sich durch das aktuelle Geschehen nicht", erklärte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, am Mittwoch in Berlin. Ein höheres Risiko bestehe erst, wenn der Erreger die Fähigkeit erlange, sich effizient von Mensch zu Mensch auszubreiten.

gaby
16.02.2006, 05:01
16.02.2006, 04:03 Uhr
Seehofer erläutert in Regierungserklärung Vorgehen gegen Vogelgrippe
Berlin (dpa) - In einer Regierungserklärung im Bundestag will Landwirtschaftsminister Horst Seehofer heute sein Vorgehen gegen die Vogelgrippe erläutern. Während für den Menschen direkt keine Gefahr bestehe, müssten jetzt heimischen Hühner und sonstiges Federvieh geschützt werden, sagte er. Zudem könnte es heute Gewissheit über die Art des Erregers bei zwei auf Rügen gefundenen toten Schwänen geben. Das EU-Referenzlabor soll nachweisen, ob es sich bei dem bestätigten H5N1-Erreger um das hochpathogene Virus vom Typ Asia handelt.

gaby
16.02.2006, 22:14
16.02.2006, 21:36 Uhr
10 weitere Vogelgrippe-Fälle auf Rügen bestätigt
Schwerin (dpa) - Auf der Insel Rügen gibt es 10 weitere Fälle von Vogelgrippe. Von 40 im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit geprüften Proben sei in jeder vierten das hochgefährliche Virus H5N1 nachgewiesen worden, teilte das Landesagrarministerium in Schwerin mit. Landwirtschaftsminister Horst Seehofer geht von einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche aus. Er forderte im Bundestag ein «rigoroses» Vorgehen. Gleichzeitig verteidigte er Schutzmaßnahmen wie die Stallpflicht für Geflügel, die morgen bundesweit in Kraft tritt.

gaby
17.02.2006, 08:25
Den Link hab ich bei Klausemann *geklaut*:
http://www.verbraucherschutzministerium.de/index-00043F6781C813F4BAE16521C0A8D816.html

gaby
18.02.2006, 13:49
18.02.2006, 13:21 Uhr
Seehofer fordert bessere Absperrungen an Fundorten toter Vögel
Rügen (dpa) - Bundesagrarminister Horst Seehofer verlangt von den Behörden auf Rügen bessere Absperrungen an den Fundorten toter Vögel. Seehofer besuchte heute die Stelle, an die ersten beiden infizierten Höckerschwäne entdeckt worden waren. An der betroffenen Fähre auf der Ostseeinsel ist zwar eine so genannte Seuchenwanne für Autos aufgestellt worden, Fußgänger können sie jedoch ohne jegliche Schutzmaßnahme passieren. H5N1 könnte so über Vogelkot, der an den Schuhen haftet, weiter verbreitet werden.

gaby
18.02.2006, 13:52
Kein Verdacht auf Vogelgrippe im Rhein-Sieg-Kreis
- 18.02.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Siegburg (aho) - Der vorgestern am Rheinufer bei Bornheim-Widdig im
Rhein-Sieg-Kreis tot aufgefundene Schwan ist nicht an der Vogelgrippe
gestorben. Dies hat das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in
Krefeld am heutigen Tage nach einem Schnelltest mitgeteilt. Weitere
Untersuchungen des Tieres sind nicht notwendig.

"Das ist eine gute Nachricht und bestätigt unsere Vermutung, dass es
bislang keinen Verdacht auf Vogelgrippe im Rhein-Sieg-Kreis gibt",
sagt der Leiter des Kreisveterinäramtes in Siegburg, Dr. Hanns von den
Driesch.

Dennoch werden dem Kreis zahlreiche verendete Vögel im Kreisgebiet
gemeldet, die - sofern sie größer als eine Taube sind - zur
Untersuchung nach Krefeld geschickt werden. Insgesamt sind dies seit
vorgestern bis zum jetzigen Zeitpunkt 12 größere Tiere. Die Meldungen
toter Vögel kommen aus dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis, mit leichtem
Schwerpunkt auf der Rhein- und Siegtalschiene.

Die Ergebnisse dieser Schnelltests, auch die des Greifvogels, der am
Donnerstag in Ruppichteroth und des Huhns, das vorgestern in Troisdorf
gefunden wurden, werden frühestens Anfang der kommenden Woche
eintreffen.

"Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen Grund zur Beunruhigung", sagt
Dr. Hanns von den Driesch weiter, rät aber wohl zur Vorsicht:
"Verendete Vögel sollten nicht angefasst und Kontakte mit Wildvögeln
vermieden werden".

gaby
18.02.2006, 18:33
Link von AnnTye:
Berlin (Reuters) - Die Vogelgrippe breitet sich auf der Ostseeinsel Rügen aus.

Bei weiteren 28 Vögeln sei von Experten der auch für den Menschen gefährliche Virus H5N1 festgestellt worden, teilte der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, am Samstag in Schwerin mit. Die Zahl der Vogelgrippe-Fälle auf Rügen stieg damit von 13 auf 41. "Wir haben es mit einer ernsten, ja sehr ernsten Situation zu tun", sagte Backhaus. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer sagte, wegen der neuen Vogelgrippe-Fälle an unterschiedlichen Fundorten auf Rügen sei die gesamte Insel zur Schutz- und Beobachtungszone erklärt worden. Betroffen sind nach Angaben einer Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit unterschiedliche Wildvogelarten - neben Höcker- und Singschwänen auch Gänse, Möwen und Enten. Seehofer machte sich bei einem Besuch auf Rügen und im Schweriner Krisenzentrum ein Bild von der Lage. Er äußerte Sympathien für einen Einsatz von Bundeswehr-Spezialisten zur Bekämpfung der Seuche.

Besonders betroffen mache ihn, dass der Fundort der infizierten Vögel nicht auf den Bereich der Wittower Fähre beschränkt sei, sagte Backhaus. Dort waren die ersten zwei infizierten Schwäne gefunden worden. Bei ihnen handelte es sich um die ersten Tiere, bei denen die Seuche in Deutschland nachgewiesen worden war. Von den mehreren hundert aufgesammelten toten Vögeln sind im Loeffler-Institut nach Angaben seines Präsidenten Thomas Mettenleiter etwa 250 bis 350 untersucht worden. Am Samstag wurde etwa weitere 100 angeliefert.

EINSATZ DER BUNDESWEHR WAHRSCHEINLICH

Seehofer und Backhaus hatten in den vergangenen Tagen das Krisenmanagement des Landkreises kritisiert. So hatten sie bemängelt, die Absperrungen der Fundorte seien nicht schnell und konsequent genug durchgesetzt worden und das Aufsammeln der toten Tiere habe zu lange gedauert. Seehofer forderte erneut, die Fundorte abzuriegeln. Es sei jetzt entscheidend, ein Übergreifen der Seuche auf Geflügelbestände zu vermeiden, für die seit Freitag in ganz Deutschland eine Stallpflicht gilt. Landrätin Kerstin Kassner räumte Fehler ein. Der Landkreis sei von der Seuche überrascht worden. Anfangs hätten nicht genügend Schutzanzüge und zur Bergung der Tiere ausgebildete Menschen zur Verfügung gestanden. Der Landkreis habe die Lage aber jetzt im Griff. Seehofer bekräftigte, wegen der Pannen sei aus seiner Sicht eine Diskussion über die Verteilung der Zuständigkeiten zur Seuchenbekämpfung notwendig. Momentan gehe es aber zuerst darum, die Bevölkerung zu schützen.

Backhaus kritisierte, noch Tage nach Bestätigung des Vogelgrippeverdachts hätten noch mehrere hundert tote Vögel auf dem Eis gelegen. Der SPD-Politiker sprach sich dafür aus, das Angebot der Bundeswehr zu nutzen und ihre Fachkräfte zum Absperren und zum Desinfizieren der betroffenen Gebiete zu nutzen. Seehofer zeigte sich für einen Einsatz der Bundeswehr zu diesem Zweck grundsätzlich aufgeschlossen. Diese habe ihre Unterstützung zugesagt, Gespräche mit Verteidigungsminister Franz Josef Jung hätten stattgefunden.

Laut "Bild am Sonntag" hat Seehofer seinen Ministerkollegen um die Amtshilfe durch Seuchenspezialisten der Bundeswehr gebeten. Jung sagte dem Blatt: "Ich stelle auf Anfrage natürlich auch weitere Spezialkräfte für die Bekämpfung der Vogelgrippe zur Verfügung." Für die Bundeswehr stehe der Schutz der Bevölkerung an oberster Stelle.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt forderte eine Zusammenkunft ihrer Länderkollegen, um über den Stand der Bevorratung mit antiviralen Medikamenten wie etwa Tamiflu zu beraten. Der bayerische Gesundheitsminister Werner Schnappauf forderte in der "Berliner Zeitung", der Bund müsse sich hier stärker engagieren und entscheiden, wie viel Vorräte nötig seien. In Indonesien starb erneut ein Mensch an der Vogelgrippe. Damit stieg die Zahl der Todesopfer in dem asiatischen Inselstaat auf 19. Insgesamt sind weltweit seit 2003 mehr als 90 Menschen an der Krankheit gestorben, die bisher nur unter Tieren sowie vom Tier zum Menschen übertragbar ist.


http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2006-02-18T155831Z_01_HAG857484_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-VOGELGRIPPPE-ZF.xml

gaby
19.02.2006, 09:54
19.02.2006, 09:37 Uhr
Erinnerung an Vogelgrippe-Schutz
Schwerin (dpa) - Nach der Ausweitung der Vogelgrippe auf der Insel Rügen hat die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern erneut gefordert, die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Um eine Übertragung des Virus auf Menschen und Nutztiere zu verhindern, müsse jeglicher Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln unterbleiben. Absperrungen müssen akzeptiert, Hunde an der Leine geführt werden. Die Bundeswehr will heute über Hilfsmaßnahmen auf Rügen entscheiden. Auch in Frankreich wurde das gefährliche H5N1-Virus inzwischen entdeckt.

gaby
19.02.2006, 10:47
THEMA DES TAGES
18. Februar 2006, 18:25

H5N1-Virus auf ganz Rügen

Schwerin/Rügen (dpa) - Die Bundeswehr soll auf Rügen beim Kampf gegen die Vogelgrippe helfen.

Nachdem auf der Insel bei weiteren 28 Wildvögeln verschiedener Arten das hochansteckende Virus H5N1 nachgewiesen wurde, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) die Hilfe an. Die Fundorte der infizierten Vögel verteilten sich über die gesamte Insel, sagte er in Schwerin. Er habe deshalb ein Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr gerichtet.

Zuvor hatte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) nach einem Besuch auf Rügen versichert, dass die Bundeswehr bereit stehe. «Ich biete der Landesregierung jede erdenkliche Hilfe an, durch Epidemiologen, Tierärzte, Wissenschaftler oder eben die Bundeswehr», sagte er. Das habe er mit dem Bundeskabinett und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesprochen.

Noch am Samstag schickte die Bundeswehr einen Vorabtrupp des ABC-Abwehr-Bataillons 805 aus Prenzlau (Brandenburg), um die Einsatzmöglichkeiten auf Rügen zu erkunden. Am Sonntag soll dann nach Angaben des Verteidigungsministeriums entschieden werden, wie viel Soldaten hingeschickt werden.

Die ABC-Kräfte der Bundeswehr seien unter anderem auf die Dekontamination und die Desinfektion von Fahrzeugen und Personal spezialisiert. Die Soldaten sollen außerdem beim Absperren von Fundorten und der Ausschilderung von Schutzzonen helfen. Seehofer hatte auf Rügen die Absperrmaßnahmen als nicht ausreichend kritisiert. Fußgänger könnten Vogelkot von den Fundstellen infizierter Vögel an den Schuhen weiter verbreiten. Ein Veterinär der Bundeswehr ist schon seit Freitag auf der Insel.

Ganz Rügen wurde laut Backhaus zum Beobachtungsgebiet erklärt. Damit ist 15 Tage lang jeglicher Transport von Geflügel verboten. Die Fundorte der infizierten Vögel wurden nicht bekannt geben, um die Absperrmaßnahmen nicht zu erschweren. Im Umkreis von drei Kilometern um die Fundorte gelten Schutzzonen mit strengen Vorsichtsmaßnahmen auch für Kleinstgeflügelhalter. Zudem sollen jetzt nicht nur tote Vögel eingesammelt werden, sondern Jäger auch kranke Vögel erschießen, damit sich die Seuche nicht weiter verbreitet. Als «hoffnungsvolle Botschaft» bezeichnete es Seehofer, dass das Virus H5N1 bislang nicht bei Nutztieren gefunden wurde.

Backhaus stellte klar, dass das Land, das die Fachaufsicht über die Landkreise habe, die Bundeswehr angefordert habe, nicht Rügens Landrätin Kerstin Kassner (Linkspartei.PDS). Er wies Vorwürfe zurück, er hätte das Amtshilfeersuchen eher stellen können. Die Verantwortung liege in erster Linie beim Landkreis, wiederholte er. Er habe empfohlen, den Katastrophenfall auszurufen. «Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern keinen Regelungsmangel, wir haben vor Ort einen Vollzugsmangel», sagte er.

Backhaus will am Montag auf einer Landrätekonferenz erfahren, wie sich die Landkreise auf die Vogelgrippesituation vorbereitet haben. Rügens Landrätin Kassner gestand Fehler ein. «Wir hätten mehr Schutzanzüge haben müssen und die Leute besser für die Situation schulen müssen», sagte sie. Zum Einsatz der Bundeswehr sagte sie: «Wir haben die Hilfe angenommen.»

gaby
19.02.2006, 10:49
und nochmal: Nutzt diesen Link!

http://www.animal-health-online.de/aktuell.htm

gaby
19.02.2006, 17:19
Jetzt keulen sie doch:
19.02.2006, 17:03 Uhr
Angst vor Ausweitung der Vogelgrippe auf Rügen
Schwerin (dpa) - Bundeskanzlerin Angela Merkel ist besorgt über die Ausbreitung der Vogelgrippe auf Rügen. Die Lage sei ernst, sagte Merkel bei einem Besuch der Ostseeinsel und bot weitere Hilfe des Bundes an. Im Norden und Westen der Insel wurde vorsorglich gefährdetes Hausgeflügel getötet. Nach Angaben von Landesagrarminister Till Backhaus wurde mittlerweile bei 59 Vögeln das Virus H5N1 nachgewiesen. Autos, Fußgänger und Radfahrer müssen beim Verlassen der Insel Rügen Schuhe oder Räder desinfizieren.

gaby
19.02.2006, 17:29
und dabei ist nicht ein einziges Stück Hausgeflügel betroffen.....


Kanzlerin besucht Insel - Wie viel
Bundeswehr gegen Vogelgrippe?
Aus Furcht vor einer Ausbreitung der Vogelgrippe haben die Behörden auf Rügen damit begonnen, Nutzgeflügel zu töten. Die Haustierbestände würden rein "vorsorglich" gekeult, sagte der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD). Um sich ein eigenes Bild von der Seuche zu machen, ist Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Insel eingetroffen. Unterdessen rüstet sich auch die Bundeswehr für ihren Einsatz gegen die Vogelgrippe. Heute soll über den Umfang ihrer Hilfe im Kampf gegen das gefährliche Virus H5N1 auf Rügen entschieden werden.

19.02.2006
--------------------------------------------------------------------------------


Ergebnis anzeigenDie Zahl der von der vorsorglichen Tötung betroffenen Tiere lasse sich noch nicht beziffern, da die Risikobewertung noch weiter laufe, sagte Backhaus. Betroffen sei zunächst das Nutzgeflügel in näherer Umgebung der Fundstellen von infizierten Wildvögeln, deren Zahl inzwischen auf 59 aus allen Regionen der Insel angestiegen sei. Zudem werden Haustierbestände getötet, in die nachweislich Menschen gelangten, die sich zuvor an Infektionsherden aufgehalten hatten, wie der Minister weiter bekannt gab. Vor allem gehe es bei der Keulung um Hühner und Enten. Auf Rügen sind rund 800 Hausgeflügelbestände mit mehr als 400.000 Stück Geflügel verschiedenster Arten registriert.

Merkel auf der Insel
Inzwischen wurde das gesamte Inselgebiet mit seiner Gesamtfläche von etwa 1000 Quadratkilometern zum Schutzgebiet erklärt. Ein Vorabtrupp des ABC-Abwehr-Bataillons 805 aus Prenzlau (Brandenburg) ist bereits auf der Insel eingetroffen. Auch die Bundeskanzlerin machte sich vor Ort ein Bild von den Folgen der Vogelgrippe. Sie bezeichnete die Lage im Vogelgrippegebiet als ernst. Es sei sehr erfreulich, dass jetzt auch die Bundeswehr eingetroffen sei, um zu helfen, sagte sie bei einem Besuch in Bergen. Zuvor hatte sich die Kanzlerin etwa eine Stunde lang beim Krisenstab über die Situation informiert.

Service
Fragen und Antworten zur Vogelgrippe

Ziel und Bestrebung müsse es jetzt sein, ein Übergreifen der Seuche vom Wild- auf Hausgeflügel zu verhindern, erklärte die Kanzlerin. Sie wies ausdrücklich darauf hin, dass bislang kein Fall von Vogelgrippe bei Nutztieren festgestellt worden sei. Die Tötung von Geflügel auf Rügen sei vorsorglich, betonte sie.

Bundes-Hilfe angeboten
Merkel bot die Hilfe des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern an, falls die vor Ort eingesetzten Hilfskräfte nicht ausreichen sollten. Offiziell besuchte die Kanzlerin die Ostseeinsel, die in ihrem Wahlkreis liegt, als Wahlkreisabgeordnete.

MEDIATHEK

Mediathek
Alle Videos zum ThemaVerbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) hatte am Vortag die Insel besucht und im Kampf gegen die Vogelgrippe die Seuchenspezialisten angefordert. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums soll heute entschieden werden, wie viele Soldaten hingeschickt werden. Die ABC-Kräfte der Bundeswehr seien unter anderem auf die Dekontamination und die Desinfektion von Fahrzeugen und Personal spezialisiert. Die Soldaten sollen außerdem beim Absperren von Fundorten und der Ausschilderung von Schutzzonen helfen. Seehofer hatte auf Rügen die Absperrmaßnahmen als nicht ausreichend kritisiert. Fußgänger könnten Vogelkot von den Fundstellen infizierter Vögel an den Schuhen weiter verbreiten.

Schutz der Menschen oberstes Ziel
Seehofer hatte Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) um Amtshilfe gebeten, da das Land Mecklenburg-Vorpommern die schwierige Lage nicht in den Griff bekomme. "Für die Bundeswehr steht der Schutz der Bevölkerung an oberster Stelle", sagte Verteidigungsminister Jung.

Weitere Fundorte: Auf Rügen verenden immer mehr Schwäne und Vögel.

Inzwischen gibt es auf Rügen 59 bestätigte Fälle von Vogelgrippe. Die Fundorte verteilen sich mittlerweile über die gesamte Insel. Dort hatte ein ZDF-Kamera-Team gestern wieder mehrere Hundert tote Vögel, vorwiegend Schwäne, entdeckt. Die Fundorte der neuen Kadaver liegen an der Südspitze der Halbinsel Bug, zwischen Rügen und der Halbinsel Ummanz sowie einige hundert Meter entfernt von der Insel Riems der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankung. Bislang waren die Fundstellen Bug und Riems den Behörden offenbar nicht bekannt. Die Sicherheitsbehörden wurden vom ZDF auf die neuen Fundstellen hingewiesen.

Fundorte auf Rügen

MEDIATHEK

Interaktiv
Vogelgrippe: eine weltweite BedrohungTrotz der Ausbreitung der Vogelgrippe auf Rügen hält das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine Quarantäne für die Ostsee-Insel nicht für notwendig. Auf Rügen seien alle notwendigen Maßnahmen in Kraft, sagte Instituts-Präsident Thomas Mettenleiter der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Diese reichten von der Stallpflicht für das Geflügel über die Einrichtung von Schutzzonen bis hin zur Untersuchung von Nutzgeflügel und Wildvögeln.

Infobox
Hotline
Nach den ersten Verdachtsfällen auf Vogelgrippe hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter den Telefonnummern 01888-529-4601 oder -4602,-4603,-4604,und -4605 erreichbar, teilte das Ministerium mit. Wegen der neuen Situation und der von diesem Freitag an geltenden bundesweiten Stallpflicht ergäben sich für die Bürger viele Fragen. Für die Hotline gilt der ortsübliche Telefontarif.

Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums sind in Deutschland außerhalb von Rügen bislang keine Fälle bekannt, in denen sich Tiere mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 infiziert haben. Das sagte eine Ministeriumssprecherin am Vormittag in Berlin. Jetzt werde allerdings genau geprüft, ob sich die Vogelgrippe auch in andere Gebiete ausgebreitet habe.

Nach Forscheransicht besteht für Menschen in Deutschland keine akute Vogelgrippe-Gefahr. Maßnahmen wie die Stallpflicht und das Anleinen von Hunden seien aber sinnvoll, sagte der Biochemie-Professor Wolfgang Garten vom Institut für Virologie in Marburg.

Infobox
Mann in Indien nicht an Vogelgrippe gestorben
Der Verdacht, wonach in Indien erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe-Epidemie ein Mensch an der gefährlichen Seuche gestorben ist, hat sich nicht bestätigt. Der Mann aus dem Bundesstaat Gujarat sei am Freitag im Krankenhaus in Surat an einer bakteriellen Infektion gestorben, teilte das Gesundheitsministerium in Neu Delhi am Sonntag mit. Das hätten Labortests ergeben. Berichte, denen zufolge es sich bei dem Mann um einen Geflügelzüchter handelte, wies das Ministerium als Spekulationen zurück. Derzeit befänden sich sieben weitere Menschen unter Beobachtung. Bei ihnen seien zwar keine Symptome von Vogelgrippe festgestellt worden, eine Infektion mit der Seuche könne derzeit jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Virus in Frankreich
Die Vogelgrippe erreichte am Wochenende Frankreich, den größten Geflügelproduzenten der EU. Das auch für Menschen gefährliche Virus H5N1 wurde bei einer im Südosten des Landes verendeten Wildente nachgewiesen, wie das Landwirtschaftsministerium in Paris mitteilte. Die Ente war am Montag nahe Lyon entdeckt worden. Die Behörden richteten um den Fundort eine drei Kilometer weite Schutzzone ein.

Landwirtschaftsminister Dominique Bussereau kündigte die Impfung von rund 900.000 Hühnern und Gänsen an, um ein Übergreifen der Grippe auf Bauernhöfe zu verhindern. Das Impfen gegen die Vogelgrippe ist unter Fachleuten umstritten, die EU-Agrarminister wollten am Montag über einen entsprechenden Antrag Frankreichs und der Niederlande beraten. Frankreich ist nach der Türkei, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Italien, Österreich und Deutschland das neunte Land in Europa, in dem der H5N1-Erreger festgestellt wurde.

Mit Material von dpa, AP, ZDF

http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/31/0,3672,3900063,00.html


Der Link kam von Seidi. Danke sehr.

gaby
20.02.2006, 19:42
Schutzmaßnahmen werden ausgeweitet


Schwerin/Brüssel (dpa) - Nach den ersten Vogelgrippefällen auf dem deutschen Festland haben die beiden betroffenen Landkreisen am Montag Katastrophenalarm ausgerufen. Bei einem Bussard und einer Möwe auf dem vorpommerschen Festland war das gefährliche Virus H5N1 entdeckt worden.

Die Schutzmaßnahmen liefen an. Auf Rügen, wo seit Sonntagabend ebenfalls Katastrophenalarm gilt, stockte die Bundeswehr ihre Kräfte auf. Die EU-Agrarminister berieten in Brüssel über die Gefahren der Vogelgrippe. Dabei sollten die Frage der Entschädigung betroffener Landwirte und Impfprogramme zur Sprache kommen.

«Das wichtigste ist, dass wir die Lage auf Rügen wieder in den Griff bekommen», sagte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) in Brüssel. Er befürchtet, dass sonst Drittstaaten ihren Handel mit Deutschland einschränken könnten. Mecklenburg-Vorpommern hat die Situation laut Agrarminister Till Backhaus (SPD) «insgesamt noch nicht im Griff». Bislang wurde das gefährliche Virus bei 81 Vögeln festgestellt, 79 davon auf Rügen.

Das schnelle Ausrufen des Katastrophenfalls in Nord- und Ostvorpommern mache deutlich, dass man dabei sei, das Problem zu lösen, sagte Backhaus in Schwerin. Hilfe von der Bundeswehr sei angefordert. «Aber wir können nicht die gesamte Bundeswehr nach Mecklenburg-Vorpommern verlegen.» Der Katastrophenfall in mehr als einem Landkreis gestatte es dem Land, in die Koordinierung der Maßnahmen einzugreifen.

In Ost- und Nordvorpommern liefen die Schutzmaßnahmen wie die Untersuchung von Geflügelhaltungen in der Drei-Kilometer-Zone um die Fundorte Netzeband bei Wolgast und Prerow auf dem Darß an. Auf Rügen wurden 250 weitere Soldaten erwartet, die beim Einsammeln toter Vögel helfen sollen. Kadaver mit dem prinzipiell auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1 gelten als Infektionsherde für andere Tiere.

Backhaus forderte eine zehn Kilometer breite Beobachtungszone entlang der gesamten Ostseeküste. Das gelte auch für die noch nicht von der Seuche betroffenen Kreise im Landesteil Mecklenburg. Mit weiteren infizierten Tieren sei zu rechnen, das Risiko der Einschleppung in Hausgeflügelbestände wachse.

Auf Rügen wurden am Sonntag vorsorglich 2463 Tiere aus einem großen Betrieb und einigen Kleinsthaltungen getötet. Am Montag sollten Tiere aus weiteren fünf Kleinstbeständen getötet werden. Die vorsorglichen Tötungsmaßnahmen seien auch ein Signal an die EU, dass das Land ernsthaft gegen die Vogelgrippe vorgehe.

An der einzigen Zufahrt zur Insel Rügen, dem Rügendamm, staute sich der Verkehr wegen der Desinfizierungsmaßnahmen auf bis zu 15 Kilometern. Autofahrer mussten teilweise drei Stunden warten. Alle Fahrzeuge müssen über Desinfektionsmatten fahren. Spezialkräfte der Bundeswehr desinfizieren zudem bei Lastwagen die Radgehäuse.

Experten sprachen sich am Montag erneut gegen die Impfung von Nutzvogelbeständen aus. Nach einer Impfung könnten infizierte und geimpfte Tiere nicht mehr unterschieden werden, weil beide Antikörper gegen das Virus ausbilden, sagte der Präsident des Friedrich- Loeffler-Instituts (FLI), Thomas C. Mettenleiter. Wenn die Infektion nicht erkannt wird, können geimpfte Tiere unbemerkt das Virus weiter verbreiten. Außerdem sei die Logistik für eine massenhafte Impfung äußerst schwierig.

Die Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln lässt sich nach Einschätzung des Bundesinstituts für Tiergesundheit kaum verhindern. «Wildvögel kann man nicht reglementieren», sagte die FLI-Sprecherin Elke Reinking. Prognosen, wie weit sich das Virus in das Festland hinein ausbreiten wird, wollte sie aber nicht geben.

Grüne und FDP warfen Seehofer und dem Land Mecklenburg-Vorpommern schwere Fehler beim Krisenmanagement der Vogelgrippe vor. Seehofer habe vieles in der Koordination mit den Ländern versäumt, sagte die Vorsitzende des Agrarausschusses im Bundestag, Bärbel Höhn (Grüne), im Hessischen Rundfunk und im RBB-inforadio. In einer solchen Krise müsse der Bund den Ton angeben. «Es ist viel zu spät gehandelt worden», betonte sie im ARD-Morgenmagazin. Der FDP-Agrarpolitiker Hans-Michael Goldmann sah die «Hauptschuld für eklatante Versäumnisse» in Mecklenburg-Vorpommern.

Unterdessen wurde erstmals auch in Bosnien-Herzegowina ein Vogelgrippevirus vom Typ H5 nachgewiesen. Ob es sich um den gefährlichen Erreger H5N1 handelt, wird noch untersucht.

gaby
20.02.2006, 20:39
20.02.2006, 19:43 Uhr
Gesamte Küste Mecklenburg-Vorpommerns jetzt Überwachungszone
Schwerin (dpa) - Kampf gegen Vogelgrippe: Nach dem Übergreifen des H5N1-Virus auf das Festland sind alle Landkreise und großen Städte an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns zur Überwachungszone erklärt worden. Dort wird nun gezielt nach toten Vögeln gesucht. Nach einem Treffen mit den Landräten und Oberbürgermeistern in Schwerin sagte Agrarminister Till Backhaus, es gebe keine Differenzen bei der Einschätzung der sehr ernsten Lage. Nach Rügen forderte auch Ostvorpommern von der Bundeswehr Hilfe bei der Seuchenabwehr an.

gaby
21.02.2006, 05:02
Vogelgrippe: Erneut Katastrophenfall ausgerufen +++ 250 Soldaten im Einsatz
- 20.02.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Schwerin (aho) - Die Lage sei weiterhin kritisch , aber beherrschbar,
so Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus auf einer Pressekonferenz
in Schwerin. Für die Landkreise Rügen, Ostvorpommern und
Nordvorpommern wurde der Katastrophenfall ausgerufen und entsprechende
Maßnahmen eingeleitet, um die Vogelgrippe einzudämmen und vor allem
ein Übergreifen auf Nutztierbestände zu verhindern.

Zur Schutzzone sind der Landkreis Rügen und die kreisfreie Hansestadt
Stralsund sowie Gebiete in den Landkreisen Ostvorpommern und
Nordvorpommern erklärt worden. Der Interministerielle Führungsstab hat
angeordnet, dass die Landkreise und kreisfreien Hansestädte Wismar,
Rostock und Greifswald zu Überwachungszonen erklärt werden.

Der Bereich der Wittower Fähre / Wittow ist speziellen
Reglementierungen unterworfen. Dieses Gebiet ist abgesperrt und darf
nicht betreten werden. Neben der Seuchensperre am Rügendamm existiert
eine zweite am Hafen Mukran.

Bisher wurden insgesamt 81 mit dem H5N1-Virus befallene Wildvögel
identifiziert, 79 davon auf der Insel Rügen, eine Silbermöwe in Prerow
( Nordvorpommern) und ein Bussard in Lubmin-Netzeband (Ostvorpommern).
Insgesamt seien seit 1. Februar 2006 bereits über 1.500 verendete
Wildvögel aus ganz Mecklenburg-Vorpommern beim Landesamt für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock und
beim Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems eingegangen.
Untersucht wurden über 1.200 Tiere, vorwiegend im Rostocker Labor. Um
die Untersuchungen zu effektivieren, werden die Wildvögelfunde nach
einer speziellen Risikoanalyse für die Untersuchung herangezogen. Um
schneller einen Gesamtüberblick über eine mögliche Ausbreitung der
Vogelgrippe in Mecklenburg-Vorpommern zu haben, werden jetzt vorrangig
andere tot aufgefundene Wildvögelarten, insbesondere in anderen
Landkreisen, untersucht.

Die klinische Untersuchung der Nutztierbestände erfolgt fortlaufend.
Backhaus: "Ich möchte nochmals betonen: Nutzgeflügel in
Mecklenburg-Vorpommern ist nicht von der Vogelgrippe betroffen.
Dennoch ist es notwendig, Geflügelbestände, die ein hohes Risiko der
Infizierung aufweisen, vorsorglich zu keulen. Gestern waren davon
2.463 Tiere von einem größeren Hof und aus vier kleineren Beständen
betroffen. Heute noch kommen fünf weitere Kleinstbestände hinzu.

Minister Backhaus dankt den Einsatzkräften der Bundeswehr, der
Bundespolizei, des THW, der Freiwilligen Feuerwehren und anderer
Organisationen. Der Einsatz der Bundeswehr werde mit 250 Kräften heute
noch verstärkt. Aktive Hilfe komme ebenso vom THW und anderen Kräften.
Die Bundespolizei habe die Absperrung an der Wittower Fähre
übernommen. Weitere Boote seien u.a. von der Fischereiaufsicht und der
Polizei angefordert worden.

Der Interministerielle Führungsstab der Landesregierung unterstütze
und koordiniere weiterhin die Maßnahmen. So habe das Land 10.000
Liter Desinfektionsmittel besorgt. 7.000 Schutzanzüge für die Kreise
seien geordert. Backhaus nannte es vorrangig, in den Schutz- und
Beobachtungszonen die Kontrollen intensiv fortzusetzen und tote Tiere
umgehend abzutransportieren.

gaby
22.02.2006, 12:52
22.02.2006, 12:14 Uhr
Keine neuen Vogelgrippefälle auf dem Festland
Schwerin (dpa) - Die Wildvogelbestände auf Rügen bleiben das Zentrum der Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1. Eine Entwarnung bedeutet das aber nicht: Die neun negativ auf Vogelgrippe getesteten toten Vögel vom Festland seien kein Hinweis darauf, dass die Seuche auf die Ostseeinsel und Vorpommern beschränkt bleibt, so das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. «Die Natur kennt keine Grenzen und lässt sich von der Politik nichts vorschreiben», sagte Agrarminister Horst Seehofer der «Schweriner Volkszeitung».

gaby
23.02.2006, 07:24
23.02.2006, 05:53 Uhr
Gesundheitsminister beraten über Schutz gegen Vogelgrippe
Berlin (dpa) - In Berlin beraten heute die Gesundheitsminister von Bund und Ländern erneut über Maßnahmen gegen die Vogelgrippe. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte sich vorab zufrieden gezeigt, dass einige Bundesländer ihren Vorrat an Grippemedikamenten aufstocken wollen. Bayerns Gesundheitsminister Werner Schnappauf hatte eine einheitliche Vorratshaltung von Grippemitteln gefordert. Unterdessen ist in Frankreich der zweite H5N1-Fall entdeckt worden, bei einer Wildente im Osten des Landes.

gaby
26.02.2006, 12:20
Hatte hier eine PN von Dat Küki. Vielen Dank!


Hallo Gaby!

Habe hier etwas interessantes zum Thema Vogelgrippe in unserem Wochenspiegel vom 25.02.06 gefunden. Ich hoffe du kannst Dir etwas daraus entnehmen!


Amtstierarzt: Auf Erstfall vorbereitet
Keine Gefahr für Menschen


(Zwickau). Noch hat die Vogelgrippe, die derzeit bereits mehr als 100 Wildvögel an der Ostseeküste das leben gekostet hat, Sachsen nicht erreicht. Das Zwickau jedoch keine Insel ist, erfahren die Mitarbeiter der Veterinärämter in der Stadt Zwickau und im Landratsamt derzeit täglich. Die Anrufe besorgter Bürger häufen sich. Zwar konnte bei Schwan „Günter“, der auf einem Sportplatz in Marientahl in „merkwürdigen Zustand“ angetroffen wurde, Entwarnung gegeben werden, dennoch ist der Zwickauer Amtstierarzt Mario Stein mit seinem Team auf den Ernstfall vorbereitet. Immerhin gibt es auch im Stadtgebiet 198 Geflügelbestände. Das heißt, mehr als 6.000 Hühner, 1.600 Gänse, 2.300 Enten und 653 Puten gilt es vor dem Übergriff des Erregers zu schützen. „Wir haben in Zwickau keine großen Bestände“ , sagte Stein doch mit etwas Erleichterung. Ausstattung, wie Schutzanzüge, Desinfektionsmittel und Foliesäcke seien ausreichend vorhanden. Feuerwehr und im schlimmsten falle auch das Technische Hilfswerk stehen zur Unterstützung bereit.

Bereits seit der letzten Stallpflicht für Geflügel im vergangenen Jahr beobachten er und der für Tierseuchen zuständige Tierarzt Wolfgang Thoß, in enger Zusammenarbeit mit Jägern und Ornithologen, die Bestände. 18 tote Tiere wurden seit Oktober untersucht. Keines war bisher befallen. „Wir wissen, was an Wildbeständen vorhanden ist“ , erklärte Thoß. Allerdings weiß er auch, dass Wildvögel nicht kontrolliert werden können. Einzelne dieser Vögel, mit Ausnahme von Wassergeflügel, stellen keine große Gefahr dar. Erst wenn eine Häufung toter Tiere an gleicher Stelle auftritt, könnte eine Gefahr vorliegen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Kürzlich wurden fünf Seidenschwänze gefunden, die sonst in Sibirien leben. Sie bevorzugen wegen der dortigen Kälte Beeren, die einen gewissen Alkoholgehalt aufweisen und davon hatten sie offenbar zu viel in ihren Schnabel gesteckt. Sie sind schlicht und einfach gegen Bäume geflogen und haben sich die Köpfe eingeschlagen.

Zum Schutz vor der Seuche sind ab sofort alle Federtiere in geschlossenen Räume unterzubringen. Ausnahmen regelt ausschließlich das Veterinäramt.

Wer ohne Genehmigung seine Hühner im Freien hält, braucht mit Nachsicht nicht zu rechnen. Das Bußgeld kommt sofort. Bisher seien die meisten Geflügelhalter der Aufforderung nachgekommen, berichten die Amtstierärzte. „Das kann auch richtig teuer werden“ , weiß Mario Stein. Bis zu 25.000 Euro kann das Bußgeld betragen. Übereinstimmend warnen beide Amtstierärzte vor Panikmache. Das Virus selbst ist nur durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren auf den Menschen übertragbar.

Wer sich derzeit also von Geflügel, egal ob lebend oder tot fern hält, hat auch nichts zu befürchten. Und auch dem Verzehr von Geflügelfleisch steht nichts im Wege. Bei 70 Grad Hitze stirbt der Erreger ab. Mit herkömmlichen Braten oder Kochen erreicht man diesen Effekt ohne Probleme. Ob sich das Virus weiter ausbreitet, wird sich wohl in den nächsten tagen zeigen, dann erwarten Ornithologen über eine Million Zugvögel, die über Norddeutschland hinwegziehen.

Neu ist das Phänomen Vogelgrippe jedoch nicht. Wie aus den Jahresberichten des Friedrich-Löffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hervorgeht, kam es seit 1955 zu insgesamt 20 Ausbrüchen. Die meisten davon in Europa. Allerdings konnte sich der Erreger nur in fünf Fällen in größere Geflügelhaltungen ausbreiten. Die letzten Fälle liegen gar nicht soweit zurück: 1999 mussten in Italien 14 Millionen Hühner, Enten und Gänse getötet werden. Im Jahr 2003 brach die Geflügelpest in den Niederlanden aus. 255 Farmen waren betroffen, 30 Millionen Tiere wurden notgeschlachtet.

Auswirkungen hatte die Seuche auch auf Belgien und Deutschland. In Viersen am Niederrhein war eine Großanlage mit 80.000 Tieren betroffen. Aber auch sonst wird das Virus in seinen verschiedenen Arten immer wieder nachgewiesen. 2003 wurden allein am Ostseestrand 21 Tiere mit der tödlichen Infektion aufgefunden. Die meisten davon waren Enten und Möwen.

Inzwischen haben offenbar auch Gauner die Vogelgrippe entdeckt. Anfang der Woche warnte die Polizei vor Telefon-Abzockern, die versuchen, mit einer falschen Informations-Hotline arglose Bürger zu betrügen. Die vermeintliche Rufnummer stellte sich nämlich als eine kostenpflichtige und vor allem teuere 09055-Nummer heraus, bei der ein Anruf 1,99 Euro pro Minute kostet. Anrufer, die teilweise minutenlang in einer Warteschleife festgehalten wurden, erhielten natürlich auch nie irgendwelche Auskünfte. Sicher sein können besorgte Bürger hingegen bei der Telefon-Info der Bundesregierung. Die Nummern 01888-529-4601,- 4602,-4603,- 4604,- 4605 sind täglich von 9 bis 17 Uhr erreichbar. Im Internet stehen weitere Informationen unter www.bmelv.de zur Verfügung.

~FDF~


Mit freundlichen Grüßen,

Bianca

gaby
27.02.2006, 15:17
Wehret den Anfängen:

Stallpflicht wegen Vogelgrippe über Jahre notwendig +++ Umdenken setzt ein
- 26.02.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Berlin / Potsdam (aho) - Während noch in jüngster Vergangenheit die
Grüne Agrarministerium Künast mit dem Slogan "Freiheit schmeckt
besser" Werbung für Eier aus Freilandhaltung machte,
denken jetzt Agrarpolitiker und Tierschützer unter dem Eindruck der
Vogelgrippe über den Ausstieg aus dieser risikobehafteten Haltungsform
nach. So hat nach Einschätzung von Brandenburgs Agrarminister Dietmar
Woidke (SPD) der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln zur bislang
schwierigsten Situation in der Tierseuchenbekämpfung geführt. In einem
Interview mit der Berliner Morgenpost sagte der Minister: "Noch nie
gab es eine derart aggressive Seuche unter Wildvögeln und damit eine
so massive Bedrohung für die Nutztiere." Absperrmaßnahmen würden nur
bedingt helfen, da die Bekämpfung der Seuche bei den Wildvögeln
aufgrund ihrer Mobilität unmöglich sei. Der Minister rechnet mit einem
dauerhaften Verbot der Freilandhaltung für Geflügel wie Hühner und
Gänse. Mittelfristig sehe er Probleme für die Freilandhaltung. Die
Gefahr für den Nutztierbestand nannte Woidke im Gespräch mit der
Berliner Morgenpost ein dauerhaftes Problem: "Die Schutzmaßnahmen
müssen sich auf Jahre erstrecken." Die Stallpflicht werde nicht nur
die Biobauern sondern auch konventionelle Freilandhaltungen treffen.

Für die schweizerische Nutztierschutz-Organisation "kagfreiland" ist
jetzt der Zeitpunkt gekommen, intensiv über langfristige Strategien in
der Schweiz nachzudenken, wie mit der Vogelgrippe in Zukunft
umgegangen werden soll. Nach Meinung der Tierschützer kann es nicht
sein, dass nun auf Jahre hinaus zweimal jährlich ein mehrmonatiges
Freilandverbot verordnet wird. Der Erreger H5N1 wird nicht so schnell
von der Erdoberfläche verschwinden, mahnt "kagfreiland". Die WHO
rechnet damit, dass sich die Vogelgrippe noch Jahre halten wird. Wenn
sich der Virus in der einheimischen Wildvogelpopulation einnistet,
droht ein permanentes Freilandverbot. kagfreiland hofft, dass sich
auch die Behörden und die Geflügelbranche an der Suche nach
langfristigen Lösungen beteiligen. Hierfür sind auch internationale
Zusammenarbeit und Forschung dringend nötig, heißt es in einer
Pressemitteilung der Organisation.

gaby
28.02.2006, 11:58
28.02.2006, 11:04 Uhr
Erstmals auch in Bayern zwei Fälle von Vogelgrippe
München (dpa) - Die Vogelgrippe hat nun auch Bayern erreicht. Bei zwei Wildvögeln in Oberbayern sei das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden, teilte das Umweltministerium in München mit. Damit hat sich die Tierseuche inzwischen auf fünf Bundesländer ausgeweitet. Am schlimmsten ist die Lage nach wie vor in Mecklenburg- Vorpommern. Dort stieg die Zahl der nachweislich mit H5N1 infizierten Wildvögel auf 121.

gaby
28.02.2006, 20:07
28.02.2006, 19:45 Uhr
Hauspflicht für Katzen und Leinenzwang für Hunde
München (dpa) - Nach Bekanntwerden der ersten Infektion eines Säugetiers mit dem H5N1-Virus in Europa auf Rügen hat Bayern seine Vorsorgemaßnahmen verschärft. In den Sperrbezirken müssen Katzen ab sofort im Haus bleiben und Hunde angeleint werden, in den Beobachtungsgebieten wird es empfohlen. Dies erklärte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf am Abend in München. Die seuchenrechtlichen Vorsorgemaßnahmen gelten demzufolge in den Schutzzonen Bayerns und Baden-Württembergs gleichermaßen.

gaby
02.03.2006, 20:03
02.03.2006, 19:41 Uhr
Schärfere Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Berlin (dpa) - Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe noch einmal verschärft. In Sperrzonen und Beobachtungsgebieten dürfen Katzen nicht frei herumlaufen, für Hunde gilt Leinenzwang. Der Zugang zu Geflügelbetrieben wird eingeschränkt. Bundesweit sind inzwischen 140 Vogelgrippe-Fälle nachgewiesen worden, berichtete Seehofer. Die meisten davon wurden auf Rügen gezählt. Eine kurzfristige Impfung des Nutzgeflügels wird es in Deutschland nicht geben.

gaby
03.03.2006, 07:18
03.03.2006, 05:13 Uhr
Vogelgrippe nähert sich Berlin und neue Fälle in Brandenburg
Berlin (dpa) - Die Vogelgrippe steht kurz vor den Toren Berlins. Laut «Bild»-Zeitung ist die Tierseuche nun auch bei zwei verendeten Vögeln aus den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland nachgewiesen worden. Das Landeslabor Brandenburg habe gestern einen entsprechenden Befund des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems bestätigt. Zuvor war die Vogelgrippe nur im weiter von Berlin entfernten Kreis Uckermark festgestellt worden. Auf der Insel Rügen werden die Sperrmaßnahmen am Seuchenherd um die Wittower Fähre heute aufgehoben.

gaby
03.03.2006, 07:22
Sachsen: Geflügelhalter angespannt +++ Legehennenhaltung nochmals diskutieren
- 01.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden (aho) - Wie Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw
Tillich heute in Dresden sagte, besteht derzeit ein intensiver Kontakt
zwischen landwirtschaftlichen Behörden und der sächsischen
Geflügelwirtschaft. Die Geflügelhalter haben vorbeugende Maßnahmen
ergriffen, um eine Übertragung der Geflügelpest auf
Wirtschaftsgeflügelbestände zu verhindern. "Dennoch ist die Situation
für die Betriebe angespannt", so der Minister.

Tillich verwies auf die Probleme, die der Geflügelwirtschaft
entstehen, wenn die Stallpflicht weiter verlängert werden sollte. Er
mahnte deshalb dringend eine Diskussion auf europäischer Ebene an.
Denn, so der Minister, werden Legehennen länger als zwölf Wochen
ausschließlich im Stall gehalten, dürften deren Eier nicht mehr als
Freilandeier verkauft werden. Daraus könnten den Betrieben ernsthafte
wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen. Sachsen wird sich - auch
aus aktuellem Anlass - im laufenden Bundesratsverfahren dafür
einsetzen, dass die Haltung von Legehennen nochmals diskutiert
wird. "Die Geflügelpest zeigt, dass wir auch hier einheitliche
EU-Lösungen brauchen", so Staatsminister Tillich.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
03.03.2006, 07:24
H5N1: Vorarlberg schlägt Überwachungszone für 13 Gemeinden vor
- 01.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Bregenz (aho) - Nachdem am Mittwoch nachmittags bekannt gewordenen
ist, dass eine in Lindau-Segelhafen (Bayern) tot aufgefundene
Reiherente (Aythya fuligula) mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 infiziert
ist, empfiehlt das Land Vorarlberg (Österreich) dem Bund die
Einrichtung einer so genannten Überwachungszone für insgesamt 13
Vorarlberger Gemeinden. "Diese Maßnahme sowie damit begeleitende
Informationen sind als Vorsichtsmaßnahme von Gesetz her notwendig", so
Landeshauptmann Herbert Sausgruber und Landesrat Erich Schwärzler in
einer ersten Stellungnahme. Für Auskünfte wurde eine Hotline
(05574/511-21880) eingerichtet.

Konkret wird vom Land Vorarlberg für folgende 13 Gemeinden die
Einrichtung einer Überwachungszone (per Verordnung des
Gesundheitsministeriums) vorgeschlagen: Bregenz, Eichenberg, Fußach,
Gaißau, Hard, Höchst, Hohenweiler, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach,
Lochau, Möggers, Wolfurt. LR Schwärzler: "Diese Zone entspricht dem
gesetzmäßig vorgesehenen 10-Kilometer-Radius um den Fundort des
infizierten Tieres." Laut Landes-Veterinärabteilung halten in diesen
Gemeinden 350 Geflügelhalter insgesamt 19.700 Stück Geflügel.


Drei Verbote und sieben Maßnahmen für Geflügelhalter


Die Einrichtung der Überwachungszone bedeutet für alle Geflügelhalter
in diesen 13 Gemeinden (Auszug aus der Verordnung) folgende Verbote
und Maßnahmen:


Verboten sind:

1. die Verbringung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft
gehaltenen Vögeln aus der Zone innerhalb der ersten 15 Tage nach
Einrichtung der Zone;

2. die Zusammenführung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft
gehaltenen Vögeln auf Messen, Märkten, Tierschauen oder anderen
Sammelstellen;

3. das Jagen von Wildvögeln.


Einzuhaltende Maßnahmen:

1. Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind
dauerhaft in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen,
die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu
Wildvögeln und deren Kot bestmöglich vermieden wird und zu
wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist. (Die
zuständige Bezirkshauptmannschaft kann mit Bescheid Ausnahmen von
diesen Maßnahmen für die Haltung von Laufvögeln genehmigen, wenn
sichergestellt wird, dass die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im
Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Landen von
Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder
Wasser, das für die Laufvögel bestimmt ist, in Berührung kommen, und
die Tiere zumindest einmal amtstierärztlich klinisch untersucht werden
und mindestens zehn Tiere je Bestand serologisch auf das
Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden.)

2. In allen gemischten Hausgeflügelhaltungen hat eine Trennung der
Enten und Gänse von anderem Geflügel derart zu erfolgen, dass ein
direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.

3. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für
Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

4. An den Ein- und Ausgängen zu den Geflügelhaltungsbetrieben sind
Desinfektionsmaßnahmen zu treffen. Die Reinigung und Desinfektion der
Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer
Sorgfalt zu erfolgen.

5. Die Besitzer/Besitzerinnen beziehungsweise die Halter/Halterinnen
von Hausgeflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln haben
über jede Verbringung von Geflügel, anderen Vögeln und Bruteiern
Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge betreffend diese Tiere oder
Produkte zu führen.

6. Personen, die Geflügel, andere Vögel oder Bruteier transportieren
oder Handel damit treiben, haben Aufzeichnungen über jede Verbringung
dieser Tiere beziehungsweise Produkte zu führen.

7. Die Aufzeichnungen gemäß Punkt 5 und 6 sind mindestens ein Jahr
lang aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen zur Einsicht
vorzulegen.


Empfehlungen für Hunde- und Katzenhalter


Zusätzlich werden die Halter von Hunden ersucht, in Gebieten, in
denen ein Kontakt mit Wasservögeln möglich ist, Hunde an die Leine zu
nehmen. Katzen sollten nach Möglichkeit keinen Kontakt zu
Wasservögeln haben.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
03.03.2006, 19:56
03. März 2006, 18:16

Vogelgrippe erreicht erste Großstadt in Deutschland



Hunde müssen in Vogelgrippe-Sperrbezirken an die Leine genommen werden.



Mannheim/Berlin/Bukarest (dpa) - Erster Vogelgrippefall in einer deutschen Großstadt: Bei einer toten Wildente in Mannheim haben Tests das gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen. Eine Drei-Kilometer-Zone um den Fundort gilt als Sperrbezirk.

Bei Berlin fanden Forscher in den brandenburgischen Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland den Erreger bei einem toten Blesshuhn und einem Schwan. In Brück bei Potsdam trug ein Turmfalke das H5N1-Virus in sich.

Trotz des ersten Vogelgrippefundes in einer Großstadt ist in Deutschland nach Ansicht des Marburger Virologen Prof. Hans-Dieter Klenk keine neue Gefahrenstufe erreicht. «Eine andere Dimension ist es nicht. Das Virus taucht eben überall da auf, wo Vögel wie Wildenten und Wildgänse sind», sagte Klenk am Freitag in einem dpa- Gespräch. Nach dem Fund in Mannheim sei das Virus aber «wieder ein Stück mehr an eine große Bevölkerungsgruppe herangerückt».

An diesem Wochenende treten in den Vogelgrippegebieten in fünf Bundesländern die verschärften Schutzmaßnahmen in Kraft. Per Bundesverordnung gilt: Freilaufverbot für Hund und Katze im Umkreis von zehn Kilometern um Vogelgrippe-Fundorte, im engeren Umkreis von drei Kilometern haben Fremde Stallverbot. Nur wer zum Geflügelbetrieb gehört sowie Tierärzte dürfen den Hof betreten.

Im Mannheimer Sperrbezirk liegen Teile der Stadtkreise Mannheim sowie Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz und auch der Chemiekonzern BASF. Rund um den Sperrbezirk würden Warnschilder aufgestellt, erklärte ein Sprecher der Stadt Mannheim. «Es ist völlig undramatisch, es werden keine Straßen gesperrt und keine Desinfektionsschleusen aufgebaut.» Für die Bevölkerung bestünden «überhaupt keine Einschränkungen», betonte der Sprecher.

Bayern hat die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe ein weiteres Mal verschärft. In den Schutzzonen werden Wildtiere wie Marder oder Füchse, die das Fleisch verendeter Tiere fressen, ab sofort auf das H5N1-Virus untersucht. Zudem wurde der Hausarrest für Katzen und der Leinenzwang für Hunde auf das Zehn-Kilometer-Beobachtungsgebiet ausgeweitet. Die Zahl der bestätigten Vogelgrippefälle stieg in Deutschland auf mehr als 140. Außer bei dem verendeten Kater auf Rügen wurde der Erreger aber bei keinem weiteren Säugetier gefunden. Auch auf Nutzgeflügel sprang das Virus nicht über.

Zweieinhalb Wochen nach dem ersten Vogelgrippe-Nachweis auf der Ostseeinsel Rügen wurden die Absperrungen am Seuchenherd um die Wittower Fähre aufgehoben. Der Fährbetrieb über die Boddengewässer wurde wieder aufgenommen. Auch die Bundeswehr hat ihren Einsatz auf Rügen beendet. Der Katastrophenalarm bleibe bestehen, sagte die Rügener Landrätin Kerstin Kassner.

In Rumänien bestätigten die Behörden unterdessen sieben neue Vogelgrippe-Herde, sechs davon bei Nutzgeflügel. Dabei breitete sich das aggressive Virus H5N1 auch in zwei bislang von der Tierseuche verschonte Gebiete aus, wie das Landwirtschaftsministerium in Bukarest mitteilte.

Drei im Feuchtbiotop des griechisch-türkischen Grenzflusses Evros verendete Schwäne waren mit dem gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 infiziert. Das teilte das griechische Landwirtschaftsministerium am Freitag mit. Damit wurde das Virus in Griechenland bislang 22 Mal nachgewiesen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) will sich wegen möglicher Gefahren für Menschen mit Landwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) abstimmen. Die Ministerin unterstütze dessen Ankündigung, die Forschung zur Ausbreitung der Tierseuche und zur Impfung zu verstärken, sagte Schmidts Sprecher Klaus Vater.

Seehofer hatte sich am Donnerstag für eine Sondersitzung der Agrar- und Gesundheitsminister der Länder ausgesprochen. Durch die Infizierung einer Katze mit dem H5N1-Virus sei die Gefahr einer weltweiten Grippewelle bei Menschen nicht gestiegen, sagte dazu hingegen der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Sachsen- Anhalts Ressortchef Gerry Kley (FDP), am Freitag in Magdeburg.

Experten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen in der nächsten Woche weltweite Leitlinien für den Fall einer Grippe- Epidemie beim Menschen definieren. Dabei gehe es darum, Gefahren bei einem möglichen Überspringen des Vogelgrippe-Erregers auf den Menschen umgehend einzudämmen, sagte ein Sprecherin in Genf.

Der Bielefelder Epidemiologe Reinhard Bornemann betonte, dass trotz Abermillionen infizierter Vögel in Asien die Zahl erkrankter Menschen sehr überschaubar sei: Weltweit wurden bislang 174 bestätigte Infektionen registriert, 94 dieser Patienten starben. «Das Virus überwindet die Barriere Vogel-Mensch nur sehr schwer.»

Die Geflügelwirtschaft klagt wegen der Vogelgrippe über einen Nachfragerückgang seit Herbst von bis zu 20 Prozent. «Nach ersten Berechnungen ist das ein Verlust von 143 Millionen Euro», sagte der Sprecher des Zentralverbands Deutsche Geflügelwirtschaft, Thomas Janning, im ZDF.

gaby
04.03.2006, 19:01
04.03.2006, 18:11 Uhr
Vogelgrippe erreicht Niedersachsen
Hamburg (dpa) - Das Vogelgrippe-Virus H5N1 ist jetzt auch in Niedersachsen nachgewiesen worden - dem Bundesland mit den größten Geflügelbeständen. Das Virus wurde bei einer Wildgans im Kreis Soltau-Fallingbostel nachgewiesen. Eine Übertragung der Vogelgrippe auf Nutzgeflügel und Haustiere sollen die verschärften Schutzmaßnahmen verhindern, die seit heute gelten. Demnach dürfen Hunde und Katzen den Fundorten infizierter Wildvögel nicht mehr nahe kommen und Betriebsfremde keine Geflügelhöfe betreten.

gaby
05.03.2006, 10:49
Erster Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln in Niedersachsen
- 04.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Hannover (aho) - Erstmals wurden bei einer Probe eines verendeten
Wildvogels in Niedersachsen eine H5N1-Infektionen nachgewiesen und
damit der Verdacht auf den Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Ob
es sich tatsächlich um die aggressive Form des Erregers handelt und
sich damit der Verdacht bestätigt, wird derzeit im
Friedrich-Loeffler-Institut dem Referenzlabor auf der Insel Riems
untersucht.

Wie Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen heute in Hannover
mitteilte, wurde das Geflügelpest-Virus bei einer Graugans in der
Ortschaft Düshorn (Landkreis Soltau-Fallingbostel) festgestellt.
Ehlen: "Der für den Seuchenschutz zuständige Landkreis hat umgehend
die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten
Maßnahmen eingeleitet. Niedersachsen war und ist für den Fall
vorbereitet, denn bei der Dynamik des Erregers war es nur eine Frage
der Zeit, bis auch Niedersachsen den ersten Fall hat." Jetzt gelte es
konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die
Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Auch wenn von der Geflügelpest für
den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, so drohe doch ein
enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter und die
nachgeschaltete Branche. Daher gelten in den Sperr- und
Beobachtungsgebieten strenge Hygienevorschriften und
Handelsbeschränkungen für die Geflügelhalter. Der Landkreis richtet
einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet
mit 10 Kilometer Radius um den Fundort ein. Alle gemeldeten
Geflügelhalter in dem betroffenen Landkreis wurden bereits ermittelt.

Bei dem Tier handelt es sich um einen Einzelfund, eine größere Anzahl
von verendeten Vögeln wurde bisher nicht gefunden.

Die Graugans soll nach Beobachtungen eines Lehrers "vom Himmel"
gefallen sein und hat auf einem Feld im Abstand von 500 m von Düshorn
nur ca. eine Stunde ohne Kontakt zu Tieren oder Menschen gelegen.

Das Ergebnis des Schnelltestes des Landesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit wurde heute durch das
Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems bestätigt. Es handelt sich um
das aviäre Virus vom Typ H5N1. Die Bestimmung der Pathogenität steht
noch aus und wird in ca. drei Tagen erwartet.

In diesem Jahr sind mehr als 1300 Wildvögel in Niedersachsen mit
negativen Ergebnis untersucht worden.

Im Sperrbezirk gelten für einen Zeitraum von 21 Tagen folgende
Maßnahmen:

Jeder Halter von Geflügel hat dafür zu sorgen, dass an den Ein - und
Ausgängen zu seinen Stallungen Desinfektionsmatten vorgehalten werden
und betriebsfremde Personen keinen Zutritt haben.

Geflügelhaltungen sind regelmäßig klinisch zu untersuchen.

Jegliches Verbringen von Geflügel und Bruteiern aus oder in
Geflügelbetriebe ist verboten. Andere Vögel dürfen nicht aus dem
Bestand verbracht werden.

Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie
Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln dürfen nicht aus dem
Sperrbezirk verbracht werden. Für so genannte Nebenprodukte (z. B.
Federn oder Schlachtabfälle) gilt: Kein Verbringen aus oder in
Geflügel haltende Betriebe. Gülle bzw. Mist von Geflügel darf nicht
aus dem Sperrbezirk verbracht werden.

Für das Beobachtungsgebiet gilt:

Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion darf lebendes
Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus
der Beobachtungsgebiet verbracht werden. Im Zeitraum von 30 Tagen nach
Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur
innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.

Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in
bestimmten Fällen möglich und beim Veterinäramt des Landkreises
Soltau-Fallingbostel zu beantragen.

Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet haben Hunde- und
Katzenhalter sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen.

Im Sperrbezirk im Landkreis Soltau-Fallingbostel befinden sich 14
gemeldete Geflügelhalter mit lediglich 433 Stück Geflügel.

Sofern Geflügelhalter ihrer Meldeverpflichtung noch nicht nachgekommen
sind, haben sie dieses beim o. g. Veterinäramt unverzüglich
nachzuholen, mahnt das Agrarministerium.

gaby
06.03.2006, 21:09
Stadt Braunschweig mahnt Hobby-Halter Geflügel zu melden
- 06.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Braunschweig (aho) - Nachdem auch in Niedersachsen ein Fall von
Vogelgrippe aufgetreten ist, weist die Stadt darauf hin, dass sich in
Braunschweig mit dem Rieselgut bei Watenbüttel und dem Europareservat
in Riddagshausen Brut- und Raststätten für Wildwassergeflügel und
Zugvögel befinden. Daher besteht auch für Braunschweig ein Risiko,
dass Vogelgrippe eingeschleppt und verbreitet wird. Derzeit gibt es
dafür jedoch keinen Hinweis.

Die Stadt macht Geflügelhalter noch einmal darauf aufmerksam, dass
sie ihre Geflügelhaltung bei der Veterinärabteilung der Stadt
Braunschweig - soweit noch nicht geschehen - zu melden haben und für
ihre Tiere Stallpflicht besteht. Das gilt auch für jeden
Hobbygeflügelhalter. Die Anzahl der Tiere ist dabei unerheblich.
Sollte ein Fall von Vogelgrippe durch Missachtung der Stallpflicht
entstehen, könnte dies neben einem Bußgeld, das die Stadt verhängt,
auch erhebliche Schadensersatzforderungen anderer Geflügelbetriebe
nach sich ziehen.

Wer einen toten Vogel findet, sollte folgende Vorsichtsmaßnahmen
ergreifen: Das Tier nicht anfassen. Bei einem Fund im Stadtgebiet die
Berufsfeuerwehr Braunschweig unter Telefon Braunschweig 2345-0 unter
Angabe der Tierart, Anzahl der Tiere und des Fundortes informieren.
Die Feuerwehr ist mit dem notwendigen Material für die schadlose
Beseitigung von Tierkörpern ausgestattet und arbeitet eng mit der
Veterinärabteilung zusammen.

gaby
06.03.2006, 21:11
Stadt Mannheim: Bislang kein weiterer Vogelgrippe-Verdachtsfall
- 06.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Mannheim (aho) - Das Labor der Veterinäruntersuchungsanstalt
Heidelberg hat alle Vogelkadaver, die am vergangenen Freitag und
Samstag (3. und 4. März) gefunden wurden und der Risikogruppe der
Wasser-, Greif- und Rabenvögel angehören, zwischenzeitlich getestet.
Der Befund ist in diesen 15 Fällen negativ, das H5N1-Virus wurde bei
keinem Vogel festgestellt. Die Tests der acht Vogelkadaver vom
Sonntag, 5. März, die zur Risikogruppe gehören, dauern noch an, teilte
heute das Amt für Rats- und Öffentlichkeitsarbeit mit.

Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum hat der Stadt Mannheim heute Vormittag mitgeteilt, dass das
nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI)
voraussichtlich erst am Mittwoch (8. März) das Untersuchungsergebnis
der Ente aus dem Mannheimer Hafen mitteilen wird. Wie berichtet, hatte
das Heidelberger Labor in einem ersten Test des Entenkadavers das
Vogelgrippe-Virus nachgewiesen und Kadaver wie Untersuchungsbefund an
das FLI auf die Insel Riems geschickt.

gaby
08.03.2006, 07:44
Rügen: Weitere Katzen an Vogelgrippe verendet
- 08.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Berlin / Rügen (aho) - Auf Rügen sind zwei weitere mit Vogelgrippe infizierte
verendete Katzen aufgefunden worden. Bei den beiden Katzen nahe der Wittower
Fähre sei die gefährliche Asia - Variante des H5N1 - Virus nachgewiesen worden,
sagte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Bereits in der vergangenen
Woche war bei einem toten Kater auf Rügen das die hochpathogene
Asia-Virusvariante nachgewiesen worden.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.

gaby
08.03.2006, 07:46
bei yahoo.de:

Seehofer: Vogelgrippe ist näher an den Menschen gerückt
Mittwoch 8. März 2006, 07:12 Uhr




Berlin (dpa) - Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) sieht nach dem Fund von zwei weiteren mit Vogelgrippe infizierten Katzen auf Rügen eine «potenzielle Gefahr» für den Menschen. Anfang vergangener Woche war erstmals in Deutschland bei einer auf Rügen verendeten Katze das gefährliche Virus H5N1 nachgewiesen worden.

«Das heißt, dass das Virus diese Schranke zum Säugetier jetzt nicht nur in einem Einzelfall, sondern mehrfach überwunden hat. Damit ist die Vogelgrippe deutlich näher an den Menschen gerückt», sagte er am Dienstagabend in der Fernsehsendung «Münchner Runde» des
Bayrischen Rundfunks (BR).

Jetzt zeige sich, wie «bitter notwendig» die jüngst angeordneten Maßnahmen zum Schutz der Haustiere gewesen seien. Nach der Stallpflicht für alles Federvieh dürfen seit vergangenem Wochenende auch Hunde und Katzen in Vogelgripperegionen nicht mehr frei herumlaufen. Im engeren Umkreis dürfen Fremde keinen Stall mehr betreten. «Im Zweifel plädiere ich mit allen Konsequenzen für die Sicherheit», sagte Seehofer. «Bislang ist noch kein Fall bekannt, wo etwa eine Katze einen Menschen infiziert hat. Und ich möchte nicht der erste sein, der einen solchen Fall bekannt geben muss.»

Rund drei Wochen nach den ersten Vogelgrippefunden in Deutschland wiesen Seuchenexperten das Virus bei rund 170 Wildvögeln in sechs Bundesländern nach. Die deutschen Bauern forderten Bund, Länder und die EU zu finanziellen Hilfen nach wirtschaftlichen Einbußen wegen der Vogelgrippe auf. «Es ist eine äußerst schwierige Marktlage», sagte Bauernpräsident Gerd Sonnleitner in Berlin. «Die Geflügelwirtschaft ist massiv betroffen.»

Geflügelbestände sind in Deutschland bislang von der Tierseuche verschont geblieben. Das Vogelgripperisiko für Nutzgeflügel ist nach Expertenansicht aber groß. «Ich schätze die Gefährdung relativ hoch ein», sagte der Leiter des Veterinär-Instituts Oldenburg, Prof. Günter Thalmann.

Polen bestätigte unterdessen einen dritten Vogelgrippefall bei einem toten Schwan. In Nigeria breitete sich die Tierseuche auch auf Geflügelbetriebe im Süden des Landes aus. Die betroffenen Bestände würden gekeult und die Betriebe desinfiziert, teilte das nigerianische Veterinär-Forschungsinstitut mit. Alle drei Katzen, die sich in einem österreichischen Tierheim mit der Vogelgrippe angesteckt hatten, haben die Infektion inzwischen überwunden.

Seehofer forderte, die Koordination der Maßnahmen im Kampf gegen das Virus müsse beim Bund liegen. «Ich will keine Neuauflage der Föderalismusdebatte, aber es muss klare Kompetenzen geben», sagte der CSU-Politiker nach BR-Angaben. «Die strategischen Zielsetzungen und die grundsätzlichen Dinge müssen zentral geordnet werden.» Das Virus sollte verstärkt erforscht werden. «Weltweit gibt es noch gewaltige Wissenslücken.»

gaby
10.03.2006, 12:22
Vogelgrippe in Mittelfranken
Freitag 10. März 2006, 08:46 Uhr




Erlangen (ddp-bay). Die Vogelgrippe hat nun auch Mittelfranken erreicht. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden zwei Schwäne positiv auf das Virus H5N1 getestet, wie das Landratsamt am Freitag mitteilte. Das Friedrich-Loeffler-Institut des Bundes habe den Vogelgrippeverdacht bestätigt. Damit gibt es in Bayern inzwischen zehn Fälle der Tierseuche.

Die beiden Schwäne waren Anfang der Woche in Krausenbechhofen und in Sterpersdorf gefunden worden. Im Umkreis von bis zu zehn Kilometern um die Ortschaften wurden von den Behörden Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Geflügel darf hier weder ein- noch ausgeführt werden. Zudem müssen die Katzen im Haus bleiben und Hunde an der Leine.







Vier neue Vogelgrippe-Fälle
Freitag 10. März 2006, 10:45 Uhr




Erlangen (ddp-bay). Die Vogelgrippe breitet sich in Bayern immer weiter aus. Am Freitag kamen vier neue Fälle hinzu, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Es handelt sich um einen infizierten Höckerschwan, der am Inn in Passau gefunden wurde, und eine Wildente, die in Hirschaid im Landkreis Bamberg verendete. Zudem wurden zwei Schwäne aus dem Aischgrund im Landkreis Erlangen-Höchstadt positiv auf den Erreger H5N1 getestet. Damit gibt es in Bayern inzwischen zwölf Fälle der Tierseuche.

Das Friedrich-Loeffler-Institut des Bundes bestätigte den Vogelgrippeverdacht. Im Umkreis von bis zu zehn Kilometern um die Fundorte wurden von den Behörden Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Geflügel darf hier weder ein- noch ausgeführt werden. Zudem müssen die Katzen im Haus bleiben und Hunde an der Leine geführt werden.

(ddp)

gaby
10.03.2006, 12:23
Vogelgrippe bei Wildgans im Barnim festgestellt
Freitag 10. März 2006, 10:40 Uhr




Oderberg (ddp-lbg). Im Land Brandenburg gibt es einen neuen Fall von Vogelgrippe. Nahe Oderberg im Barnim wurde bei einer toten Wildgans der Erreger H5N1 festgestellt, wie die Kreisverwaltung am Freitag mitteilte. Der Befund ging am Morgen aus dem Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit in Riems ein. Um den Fundort wurde ein drei Kilometer breiter Sperrkreis eingerichtet, der auch das Stadtgebiet von Oderberg erfasst. Hier müssen Hunde angeleint sein, Katzen dürfen nicht frei herumlaufen.

Das Beobachtungsgebiet in einem Umkreis von zehn Kilometern erstreckt sich unter anderem auf Parsteinsee, Hohensaaten, Niederfinow und Hohenfinow, wie es weiter heißt. Der Fundort liege nur wenige Kilometer von Neuküstrinchen im Oderbruch entfernt, wo vor einer Woche ein infizierter toter Schwan gefunden worden war. Bei der Wildgans handelt es sich um den insgesamt siebten nachgewiesenen Fall von Vogelgrippe im Land Brandenburg. Die Wildvögel waren in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark entdeckt worden.

(ddp)

gaby
11.03.2006, 06:49
H5N1 erreicht Landkreis Erlangen
- 10.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Erlangen (aho) - Zum ersten Mal hat das H5N1-Virus auch Mittelfranken
erreicht. In Gremsdorf (Ortsteil Krausenbechhofen) und in Höchstadt
a.d. Aisch (Ortsteil Sterpersdorf) im Landkreis Erlangen-Höchstadt
wurden je ein verendeter Höckerschwan gefunden.

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hat mit Unterstützung des Mobilen
Veterinärdienstes einen Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius und ein
Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometer Radius um den Fundort
eingerichtet.

In der Stadt Erlangen wird der Ortsteil Dechsendorf als
Beobachtungsgebiet festgesetzt. In den Schutzzonen gelten neben den
Restriktionen für Hausgeflügelbestände auch Hauspflicht für Katzen und
Leinenzwang für Hunde. Die Stadt Erlangen hat dazu eine
Allgemeinverfügung erlassen, die durch Aushang im Erdgeschoss des
Rathauses und im Internet der Stadt veröffentlicht wird.




Weiterer H5N1-Fall in Baden-Württemberg
- 10.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Stuttgart (aho) - Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum am Freitag (10. März) mitteilt, hat das nationale Referenzlabor
am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems
(Mecklenburg-Vorpommern, Ostsee) einen weiteren H5N1 - Fundfall für
Baden-Württemberg bestätigt. Der Verdachtsfall betrifft eine
Reiherente, die in Meersburg (Bodenseekreis) gefunden wurde. Derzeit
steht noch nicht fest, ob es sich tatsächlich um die aggressive Form,
dem sog. "Asiatyp" des H5N1 Virus handelt. Die endgültige Bestätigung
erfolgt voraussichtlich in den nächsten Tagen.

Das Tier wurde zunächst im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt
(STUA) Aulendorf positiv auf Influenza A getestet und zur weiteren
Untersuchung an das nationale Referenzlabor geleitet. Die
entsprechenden Maßnahmen sind durch das Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum sowie das zuständige Landratsamt in Friedrichshafen
(Bodenseekreis) bereits eingeleitet worden. Dazu gehören ein
Sperrbezirk um den Fundort mit einem Radius von drei Kilometern. Das
bisherige Beobachtungsgebiet am Bodensee bleibt weiter bestehen.

gaby
13.03.2006, 19:24
Bayern: Geflügelpest-Verdacht in Mastentenbestand +++ Ministerium nennt Details
- 13.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Erlangen / München (aho) - Bei einem oberfränkischen Geflügelbetrieb
im Landkreis Lichtenfels besteht seit Sonntag (12.3.) Nachmittag der
Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Alle erforderlichen Schutz-
und Vorsorgemaßnahmen wurden bereits eingeleitet, der gesamte
Geflügelbestand (200 Jungenten, 150 Enten und 60 Masthähnchen) noch in
der Nacht auf Montag medikamentös getötet und in die
Tierkörperbeseitigungsanlage verbracht; die Kontaktbetriebe wurden
ermittelt. Dies teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner
Schnappauf heute in Erlangen mit. Schnappauf: "Aufgrund der klinischen
Symptomatik in Verbindung mit den labordiagnostischen Ergebnissen
konnte der Verdacht des Ausbruches der Geflügelpest nicht
ausgeschlossen werden. Um kein Risiko einzugehen, hat die zuständige
Kreisverwaltungsbehörde in Absprache mit dem Leiter des bayerischen
Tierseuchenkrisenstabes daher die vorsorgliche Keulung des Bestandes
seuchenrechtlich angeordnet." Auch wenn dem Minister zufolge die
Pathogenität des Influenza-Virus noch nicht fest steht, rechtfertigt
die aktuelle Dynamik des Vogelgrippe-Seuchenzuges das konsequente
Vorgehen. "Denn zur wirksamen Eindämmung der Seuche steht
Schnelligkeit an erster Stelle", so der Minister. Mit den ersten
Probenergebnissen durch das FLI ist noch heute zu rechnen.

Der oberfränkische Geflügelhalter hatte - nach einer Lieferung von
200 Jungenten aus Niedersachsen - dem zuständigen Veterinäramt am
Landratsamt eine auffällige Sterberate gemeldet. Die daraufhin vom LGL
an den sechs verendeten Tieren durchgeführten Influenza A-Schnelltests
waren positiv. Zur Feststellung, ob es sich um den hoch ansteckenden
H5N1-Erreger handelt, wurden die Proben an das
Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übersandt.

Zwei weitere Betriebe im Landkreis Lichtenfels und im Landkreis
Kronach wurden ebenfalls durch den niedersächsischen Spediteur
beliefert. Die beiden Betriebe wurden ebenfalls gesperrt und werden im
Verlauf des heutigen Tages klinisch untersucht; bisher zeigen sich
keine Auffälligkeiten.

2005 wurden insgesamt 2112 Proben von Hausgeflügel, die keine Zeichen
einer Erkrankung zeigten, durch das LGL untersucht, bei insgesamt 40
wurde Influenza A nachgewiesen, es handelte sich durchwegs um
niedrigpathogene Subtypen. Die Proben waren vor allem im Rahmen der
Aufstallpflicht im Herbst 2005 genommen worden. Tierhalter, die eine
Ausnahme von der Aufstallung haben, müssen durch regelmäßige
Blutproben die Gesundheit der Tiere belegen.

Chronologie der Ereignisse:

Mittwoch (08.3.): 200 Jungenten wurden durch einen Transporteur aus
dem Landkreis Paderborn aus einem Bestand im Landkreis Vechta
(Niedersachsen) in einen Betrieb in den Landkreis Lichtenfels
verbracht.

Samstag (11.3.): Das für die Seuchenbekämpfung zuständige Landratsamt
wurde von einem Geflügelhalter aus dem Landkreis Lichtenfels
informiert, dass 6 der 200 gelieferten Tiere verendet sind.
(Geflügelhalter müssen nach der Geflügelpest-Verordnung unverzüglich
durch einen Tierarzt die Ursachen feststellen lassen, wenn innerhalb
von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens drei
Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2
vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr
als 100 Tieren auftreten.)

Daraufhin hat das Landratsamt den Bestand noch am selben Tag gesperrt
und die verendeten Tiere an das LGL übersandt.

Sonntag (12.3.): Die eingesandten Tiere wurden noch über Nacht
pathologisch sowie labordiagnostisch untersucht. Um 15:30 Uhr lagen
die Untersuchungsergebnisse vor: Alle sechs getesteten Tiere waren
Influenza A-positiv. Zur Feststellung, ob es sich um den für Geflügel
hoch ansteckenden H5N1-Erreger handelt, wurden die Proben mit
Schnellkurier an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übersandt; das
Institut wurde fernmündlich vorab über den voraussichtlichen
Probeneingang im Verlaufe der Nacht informiert.

Das Landratsamt Lichtenfels, die Regierung von Oberfranken und das
Nationale Krisenzentrum beim Bundeslandwirtschaftsministerium wurden
in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden die Landratsämter Vechta
und Paderborn informiert, damit die Lieferbetriebe der Entenküken
untersucht werden können. Der Krisenstab am Landratsamt Lichtenfels
wurde aktiviert.

Alle Kontaktbetriebe wurden ermittelt. Insgesamt wurde neben dem
Betrieb in Lichtenfels ein weiterer Lichtenfelser Betrieb und ein
Betrieb im Landkreis Kronach beliefert. Die beiden weiteren Betriebe
wurden ebenfalls gesperrt.

Sonntag/Montag: 12./13.3.

In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde durch Mitarbeiter des
Veterinäramtes der gesamte Geflügelbestand (410 Tiere) des Influenza-A
poitiv gestesteten Betriebes medikamentös durch Injektion getötet und
in die Tierkörperbeseitigungsanlage Walsdorf verbracht. Die
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden im Anschluss an die
Tötung eingeleitet und sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

Montag: 13.3. 14.30 Uhr:

Die Tiere der Kontaktbetriebe werden im Verlauf des heutigen Tages
klinisch untersucht; bisher zeigen sich keine Auffälligkeiten.

Bestätigung durch dass FLI, dass es sich um die hoch pathogene Form
handelt, liegt noch nicht vor.

Hinweise

Wird der Verdacht eines Geflügelpestausbruches durch das FLI
bestätigt werden nach der Geflügelpest-Verordnung um den betroffenen
Hof Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet nach. In den
Schutzzonen sind besondere Schutzmaßnahmen angeordnet. Im Umkreis von
3 Kilometern um den Fundort wird nach Bestätigung des Ausbruches ein
Sperrbezirk eingerichtet, in denen für eine Zeitraum von 21 Tagen
folgende Maßnahmen gelten: Lebendes Geflügel und in Gefangenschaft
gehaltene Vögel anderer Art sind regelmäßig klinisch zu untersuchen.
Jegliches Verbringen aus dem Bestand ist verboten (so genannter "stand
still"). Bruteier und Eintagsküken dürfen nicht aus einem Geflügel
haltenden Betrieb verbracht werden; frisches Fleisch, Hackfleisch,
Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen aus
Geflügel und Vögeln dürfen weder aus, noch in Geflügel haltende
Betriebe verbracht werden. Auch für so genannte Nebenprodukte gilt:
Kein Verbringen aus oder in Geflügel haltende Betriebe. Gülle bzw.
Mist von Geflügel darf nicht aus der Schutzzone verbracht werden. Über
die Dauer von 21 Tagen hinaus ist bis zum 30. Tag seit amtlicher
Feststellung der Infektion jegliches Verbringen aus dem Bestand
ebenfalls nur mit Genehmigung gestattet.

Über die Schutzzone hinaus wird mit einem Radius von mindestens 10
Kilometern um den Fundort ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In
diesem Beobachtungsgebiet werden folgende Regelungen getroffen:

Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion dürfen
lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art
nicht aus der Beobachtungszone verbracht werden. 30 Tage nach
Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur
innerhalb der Überwachungszone verbracht werden.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
13.03.2006, 19:33
Verdacht auf H5N1 bei Hausenten in Bayern
Montag 13. März 2006, 18:10 Uhr



Lichtenfels (dpa) - Nach dem Verdacht auf das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 bei sieben Enten eines bayerischen Geflügelhalters haben Behörden insgesamt vier Betriebe gesperrt. Betroffen ist auch ein Hof im im niedersächsischen Vechta, aus dem die erkrankten Jungtiere stammen. Ein Schnelltest hatte bei den verendeten Enten Grippeviren vom Typ A nachgewiesen. Ob es sich um den Subtyp H5N1 handelt, ist noch unklar. Inzwischen wurden neue Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln gemeldet.

gaby
13.03.2006, 20:01
Die Entwarnung von grünschnabel gefunden:
Verdacht auf Vogelgrippe bei Enten nicht bestätigt

Der Verdacht auf den Ausbruch der Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbestand hat sich nicht bestätigt. Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer und der Präsident des Löffler-Instituts Mettenleiter gaben soeben Entwarnung. Die Untersuchungen im Labor hätten eine Infektion der Enten auf einem fränkischen Hof mit dem H5N1-Erreger ausgeschlossen. Bei einem Schnelltest waren bei einigen toten Tieren zunächst Grippeviren festgestellt worden. Sie waren aber nicht vom Typ der gefährlichen Vogelgrippe. Der gesamte Bestand des Geflügelhalters war getötet, sein Hof und angrenzende Geflügelbetriebe geschlossen worden.

zuletzt aktualisiert: 13. März 2006 | 19:34
Quelle: MDR INFO

gaby
15.03.2006, 05:05
Mecklenburg - Vorpommern: Vier neue Fälle von Vogelgrippe
- 14.03.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Schwerin (aho) - Der Interministerielle Führungsstab der
Landesregierung bleibt auch nach Aufhebung der Katastrophenfälle in
den Landkreisen Rügen, Nord- und Ostvorpommern bestehen. "Alle
laufenden Maßnahmen gehen weiter wie bisher", informiert
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Dazu gehören u.a.
tägliche Lagebesprechungen im Innenministerium und die Erstellung
eines Lageberichtes. Die im Land eingerichteten Schutz- und
Überwachungszonen und damit verbundenen Auflagen gelten weiterhin. Die
Schutzzone um Netzeband (Landkreis Ostvorpommern) konnte nach Ablauf
der 21-Tage-Frist aufgehoben werden.

Die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern auf Vogelgrippe untersuchten
Vögel ist auf 4989 Tiere angestiegen. Dabei wurden seit gestern vier
weitere positive Fälle bei Wildvögeln durch das
Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems festgestellt: bei
einem Mäusebussard in Frätow, einer Stockente in Libnow sowie einem
Höckerschwan in Gahlkow (alle Landkreis Ostvorpommern) und sowie bei
einem Mäusebussard in Putbus auf der Insel Rügen. In den
entsprechenden Gebieten wurden Schutzzonen eingerichtet.

348 Säugetiere von 22 verschiedenen Arten wurden bisher auf AIV des
Typs H5N1 getestet, davon 207 Wildtiere und 141 Haus- und Nutztiere
sowie Schadnager. Hier gab es keine weiteren positiven Befunde. Damit
erhöhte sich die Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern amtlich
festgestellten Infektionen auf 160 Wildvögel, drei Katzen und einen
Steinmarder. Nutzgeflügelbestände sind nach wie vor nicht betroffen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern
setzen ihre Maßnahmen zum Auffinden und Einsammeln von toten
Wildvögeln fort. Kontrollen zur Einhaltung der Aufstallungspflicht
werden durchgeführt.

gaby
15.03.2006, 11:29
15.03.2006, 10:17 Uhr
Seehofer will nationales Forschungsprogramm für Vogelgrippe starten
Berlin (dpa) - Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer will das nationale Forschungsprogramm im Kampf gegen die Vogelgrippe zügig auf den Weg bringen. Das Thema werde nächste Woche im Bundeskabinett behandelt, sagte er der Hörfunkagentur dpa/Rufa. Er hoffe, dass ein moderner Impfstoff für Geflügel die Stallpflicht und eine Keulung der Tiere überflüssig machen werde, so Seehofer weiter. Forscher haben Bedenken gegen die bestehenden Impfstoffe, weil geimpfte Tiere die Seuche trotzdem weiterverbreiten können.

gaby
16.03.2006, 05:07
grünschnabel hat mir zwei gute Links geschickt:
http://www.zel-eu.de/?download=Nutzgefluegel_GefluegelpestschutzVO_15-03-2006.pdf

http://www.zel-eu.de/?Links_%2B_Dokumente

Bei den "Laufis" findet man eine Menge gute Infos!
gg

gaby
26.03.2006, 07:32
Von PaterZwieback veröffentlicht:

Vogelgrippe erstmals auch in Berlin nachgewiesen
Fr Mrz 24, 2006 1:35 MEZ

Berlin (Reuters) - Erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist das Virus auch in Berlin nachgewiesen worden.

Wie die Senatsverwaltung für Gesundheit und die Berliner Feuerwehr am Freitag berichteten, wurde das H5N1-Virus bei einem schon am vergangenen Sonntag im Bezirk Marzahn-Hellersdorf tot aufgefundenen Mäusebussard nachgewiesen. Untersuchungen darüber, ob es sich um die besonders aggressive asiatische Variante der Vogelgrippe handelt, an der bereits Menschen gestorben sind, dauerten noch an. Ergebnisse dazu sollen erst in etwa zehn Tagen vorliegen. Die Vogelgrippe ist damit in sieben Bundesländern nachgewiesen worden.

Der Greifvogel war am Sonntag auf der Terrasse eines Einfamilienhauses in Biesdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von der Feuerwehr geborgen worden. Der Bezirk liegt am nordöstlichen Rand der 3,3 Millionen-Einwohner-Metropole. Der Lagedienst der Feuerwehr sei am Donnerstagabend, vier Tage nach dem Fund, vom Ergebnis der Analysen informiert worden, teilte die Feuerwehr mit. Die Behörden richteten einen Sperrbezirk von drei Kilometern rund um den Fundort des toten Greifvogels ein. Dort gilt ab sofort ein Leinenzwang für Hunde. Katzen müssen in Häusern und Wohnungen eingesperrt werden. Ein zehn Kilometer umfassender Radius wurde zum Beobachtungsgebiet erklärt. Dort dürfen damit unter anderem nur Mitarbeiter Geflügelställe betreten.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner erklärte, eine stärkere Gefährdung für Menschen ergebe sich durch den ersten Fall von Vogelgrippe in Berlin nicht. Die Bevölkerung wurde aber aufgerufen, keine Vogelkadaver anzufassen.

Seit Ausbruch der Vogelgrippe auch in Deutschland sind bundesweit weit über 200 tote Vögel positiv auf das Virus getestet worden. Erstmals war am 14. Februar ein Fall auf der Ostseeinsel Rügen bestätigt worden. Bislang sind ausschließlich Wildvögel betroffen, vor allem Höcker- und Singschwäne sowie andere Wasservogelarten. Betroffene Länder sind neben Berlin Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, wo mit Abstand die meisten Fälle nachgewiesen wurden.



© Reuters 2006. Alle Rechte vorbehalten.
http://de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=domesticNews&storyID=2006-03-24T123510Z_01_MAI445303_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-VOGELGRIPPE-BERLIN-ZF.xml

gaby
26.03.2006, 07:32
Von PaterZwieback veröffentlicht:

Vogelgrippe erstmals auch in Berlin nachgewiesen
Fr Mrz 24, 2006 1:35 MEZ

Berlin (Reuters) - Erstmals seit Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland ist das Virus auch in Berlin nachgewiesen worden.

Wie die Senatsverwaltung für Gesundheit und die Berliner Feuerwehr am Freitag berichteten, wurde das H5N1-Virus bei einem schon am vergangenen Sonntag im Bezirk Marzahn-Hellersdorf tot aufgefundenen Mäusebussard nachgewiesen. Untersuchungen darüber, ob es sich um die besonders aggressive asiatische Variante der Vogelgrippe handelt, an der bereits Menschen gestorben sind, dauerten noch an. Ergebnisse dazu sollen erst in etwa zehn Tagen vorliegen. Die Vogelgrippe ist damit in sieben Bundesländern nachgewiesen worden.

Der Greifvogel war am Sonntag auf der Terrasse eines Einfamilienhauses in Biesdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von der Feuerwehr geborgen worden. Der Bezirk liegt am nordöstlichen Rand der 3,3 Millionen-Einwohner-Metropole. Der Lagedienst der Feuerwehr sei am Donnerstagabend, vier Tage nach dem Fund, vom Ergebnis der Analysen informiert worden, teilte die Feuerwehr mit. Die Behörden richteten einen Sperrbezirk von drei Kilometern rund um den Fundort des toten Greifvogels ein. Dort gilt ab sofort ein Leinenzwang für Hunde. Katzen müssen in Häusern und Wohnungen eingesperrt werden. Ein zehn Kilometer umfassender Radius wurde zum Beobachtungsgebiet erklärt. Dort dürfen damit unter anderem nur Mitarbeiter Geflügelställe betreten.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner erklärte, eine stärkere Gefährdung für Menschen ergebe sich durch den ersten Fall von Vogelgrippe in Berlin nicht. Die Bevölkerung wurde aber aufgerufen, keine Vogelkadaver anzufassen.

Seit Ausbruch der Vogelgrippe auch in Deutschland sind bundesweit weit über 200 tote Vögel positiv auf das Virus getestet worden. Erstmals war am 14. Februar ein Fall auf der Ostseeinsel Rügen bestätigt worden. Bislang sind ausschließlich Wildvögel betroffen, vor allem Höcker- und Singschwäne sowie andere Wasservogelarten. Betroffene Länder sind neben Berlin Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, wo mit Abstand die meisten Fälle nachgewiesen wurden.



© Reuters 2006. Alle Rechte vorbehalten.
http://de.today.reuters.com/News/newsArticle.aspx?type=domesticNews&storyID=2006-03-24T123510Z_01_MAI445303_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-VOGELGRIPPE-BERLIN-ZF.xml

gaby
05.04.2006, 05:12
Influenza A Virus Subtyp H5 in einem Putenbestand
- 04.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden (aho) - Am späten Nachmittag wurde das Sächsische
Staatsministerium für Soziales durch die Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) darüber informiert, dass
bei Puten in einem Nutzgeflügelbestand im Regierungsbezirk Leipzig
Influenza A Virus Subtyp H 5 nachgewiesen wurde. Daraufhin wurden
folgende Maßnahmen eingeleitet:

1. Der gesamte Bestand wurde durch den Amtstierarzt gesperrt.
2. Die Proben wurden zur Abklärung an das nationalen Referenzlabor
(Friedrich-Löffler-Institut) auf die Insel Riems geschickt.
3. Eine vorsorgliche Tötung des Bestandes wird vorbereitet
(§ 17a GeflügelpestVO)





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
05.04.2006, 05:12
Influenza A Virus Subtyp H5 in einem Putenbestand
- 04.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden (aho) - Am späten Nachmittag wurde das Sächsische
Staatsministerium für Soziales durch die Landesuntersuchungsanstalt
für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) darüber informiert, dass
bei Puten in einem Nutzgeflügelbestand im Regierungsbezirk Leipzig
Influenza A Virus Subtyp H 5 nachgewiesen wurde. Daraufhin wurden
folgende Maßnahmen eingeleitet:

1. Der gesamte Bestand wurde durch den Amtstierarzt gesperrt.
2. Die Proben wurden zur Abklärung an das nationalen Referenzlabor
(Friedrich-Löffler-Institut) auf die Insel Riems geschickt.
3. Eine vorsorgliche Tötung des Bestandes wird vorbereitet
(§ 17a GeflügelpestVO)





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
05.04.2006, 13:07
05.04.2006, 12:55 Uhr
Erstmals Vogelgrippe-Virus bei Nutzgeflügel in Deutschland
Dresden (dpa) - In Deutschland ist erstmals bei Nutzgeflügel das Vogelgrippevirus vom Typ H5N1 festgestellt worden. Das sächsische Sozialministerium bestätigte Angaben der «Leipziger Volkszeitung». Der Bestand befindet sich in einem sächsischen Geflügelbetrieb.

gaby
05.04.2006, 13:07
05.04.2006, 12:55 Uhr
Erstmals Vogelgrippe-Virus bei Nutzgeflügel in Deutschland
Dresden (dpa) - In Deutschland ist erstmals bei Nutzgeflügel das Vogelgrippevirus vom Typ H5N1 festgestellt worden. Das sächsische Sozialministerium bestätigte Angaben der «Leipziger Volkszeitung». Der Bestand befindet sich in einem sächsischen Geflügelbetrieb.

gaby
10.04.2006, 16:28
10.04.2006, 15:29 Uhr
Vogelgrippe bei Nutztieren vermutlich durch Wildvögel ausgelöst
Leipzig (dpa) - Der erste Vogelgrippe-Fall bei Nutztieren in Deutschland ist vermutlich auf eine Einschleppung des Virus durch Wildvögel zurückzuführen. Das teilte das sächsische Sozialministerium am Montag unter Berufung auf einen Zwischenbericht des Friedrich- Loeffler-Institutes mit. Bereits in der vergangenen Woche hatten Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer und das Institut diese Annahme geäußert. Der auf einem Geflügelhof in Wermsdorf entdeckte Virus-Typ ist seit Februar bei Wildvögeln in Deutschland bekannt.

gaby
13.04.2006, 20:31
Vogelgrippe: Unversicherte Geflügelhalter werden nicht entschädigt
- 13.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Mutzschen/Dresden/Leipzig (aho) - Rund 23.000 Tiere wurden in der
Sperrzone rund um den von der Vogelgrippe betroffenen
Geflügelaufzuchtbetrieb Eskildsen getötet. Jetzt aber stellt sich
heraus, dass ein Großteil der Geflügelhalter wohl leer ausgehen wird,
weil er gar nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet ist. Das
berichtet die "Dresdner Neuste Nachrichten (DNN).

"Da eine Tötung angeordnet wurde, besteht Anspruch auf Entschädigung.
Allerdings nur dann, wenn die Bestände bei der sächsischen
Tierseuchenkasse gemeldet sind", bestätigte die Dresdner Tierärztin
Christine Ahlers der DNN. Die Tierärztin hatte einen der beiden
Tötungstrupps in Mutzschen geleitet und ist jetzt mit der
Wertermittlung des getöteten Geflügels beschäftigt. Ahlers: "Bei den
Keulungen in Mutzschen, Roda, Wetteritz und Göttwitz hat sich gezeigt:
Nur ein Bruchteil der Kleinhalter kommt der Meldepflicht tatsächlich
nach." Im Muldentalkreis sollen von 50 Züchtern gerade mal neun
versichert gewesen sein. Knallharte Konsequenz: "Wer keine Beiträge
eingezahlt hat, wird logischerweise auch nicht entschädigt."
Entschädigungen erfolgten auf Antrag, sagte Ahlers der Zeitung.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
17.04.2006, 07:21
17.04.2006, 07:09 Uhr
Geflügelwirtschaft schlägt regional begrenzte Stallpflicht vor
Berlin (dpa) - Das Federvieh in Deutschland sollte nach Ansicht der Geflügelwirtschaft zum Schutz vor der Vogelgrippe vorerst länger im Stall bleiben. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft schlägt jedoch eine regionale Beschränkung vor. Man müsse sehen, ob eine bundesweite Stallpflicht nötig ist, hieß es vom Verband in Berlin. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer will noch vor Monatsende entscheiden, ob die Stallpflicht verlängert wird. Mit ihr soll der Kontakt zwischen Zugvögeln und Nutztieren verhindert werden.

gaby
21.04.2006, 15:32
Bayern: Geflügelpest-Wochenbericht vom 13.04.-21.04.2006
- 21.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

München (aho) - Insgesamt wurden 2006 in Bayern bisher 63 Fälle von
Geflügelpest bei Wildvögeln durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
bestätigt. In der Woche vom 13.04. (14 Uhr) bis 21.04. (12 Uhr) sind
nach Angaben des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz folgende Fälle neu bestätigt worden:

Nr. Gemeinde Landkreis/Stadt Reg.bezirk Tierart H5N1 bestätigt

63 Burghausen Altötting Oberbayern Schnatterente 20.04.2006

62 Öberau Straubing Stadt Niederbayern Habicht 20.04.2006
(Stadt Straubing)

61 Oberottmars- Augsburg Schwaben Uhu 13.04.2006
hausen

60 Straßlach- München Oberbayern Uhu 13.04.2006
Dingharting


6.452 Wildvögel wurden 2006 bisher an das Bayerische Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übersandt; 5.698 sind
davon bereits auf Influenza A-Viren untersucht und 81 Proben wegen
positivem Influenza A-Nachweis ans FLI weitergeleitet worden. Das FLI
hat bei 63 den Subtyp H5N1 nachgewiesen, 17 waren H5N1-negativ und bei
1 steht der Nachweis noch aus.

277 Wildfleischfresser (Marder, Füchse, Katzen) wurden ans LGL
übersandt; 269 sind davon auf Influenza A-Viren untersucht. 1 Probe
war wegen positiven Influenza A-Nachweises ans FLI weitergeleitet
worden und dort H5N1-negativ.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de




Neue Risikobewertung des FLI: Hohe Gefährdung für Nutzgeflügel in Deutschland
- 21.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Greifswald - Insel Riems (aho) - "Die Gefahr einer Einschleppung des
Geflügelpestvirus H5N1 Asia über infizierte Wildvögel ist in
Deutschland hoch", so der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts
(FLI), Prof. Thomas Mettenleiter. "Der Ausbruch der Geflügelpest in
Sachsen hat dies eindrücklich bestätigt". Daher empfiehlt das FLI in
seiner neuen Risikobewertung zur aviären Influenza (Vogelgrippe) eine
verlängerte Stallpflicht für Nutzgeflügel in Deutschland.

Eine Erlaubnis zur Freilandhaltung sei nur unter besonderer
Berücksichtigung lokaler Risikofaktoren wie etwa der Geflügeldichte
und der Nähe zu Wildvogelrastplätzen vertretbar. Die Schutzimpfung des
Nutzgeflügels stelle aufgrund der bekannten Nachteile weiterhin keine
Option dar. Ausnahmen bildeten wertvolle Tiere in Zoos und vom
Aussterben bedrohte Rassen.

Seit Mitte Februar stellte das FLI bei 322 Wildvögeln, drei Katzen und
einem Steinmarder sowie in einem Nutztierbestand in Sachsen hoch
pathogenes H5N1 Virus fest. Durch die Ausweitung des Geschehens bei
Wildvögeln auf mittlerweile sieben Bundesländer ist das Risiko einer
Einschleppung des Virus in Geflügelbestände stark gestiegen. Hierbei
geht das Risiko nicht nur von direkten Kontakten von Wildvögeln zu
Nutzbeständen aus, sondern auch von indirekten Eintragswegen wie
Personen und kontaminierten Materialien. Wie lange sich das Virus in
der Wildvogelpopulation hält, ist derzeit nicht abzusehen. Daher
empfiehlt das FLI die weitere Aufstallung des Nutzgeflügels zum Schutz
vor einem möglichen Eintrag des Virus.

Da einige Zweige der Geflügelwirtschaft, beispielsweise die
Gänsezucht, auf die Freilandhaltung angewiesen sind, hält das FLI eine
Erlaubnis zum Abgehen von der Stallpflicht unter bestimmten
Bedingungen für vertretbar. Bei der Entscheidung sollten Kriterien wie
die Lage des Betriebes in einem Rastgebiet für Wildvögel oder einer
geflügeldichten Region berücksichtigt werden. Weiterhin empfiehlt das
FLI die Beibehaltung der bisher getroffenen Maßnahmen auf nationaler
und internationaler Ebene.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
23.04.2006, 17:46
Mannheim: Vogelgrippen-Beobachtungsgebiet wird aufgehoben
- 23.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Mainz / Mannheim (aho) - Nachdem in Mannheim und Umgebung in den
vergangenen Wochen keine neuen Vogelgrippe-Fälle bekannt geworden
sind, wird ab Montag auch das Beobachtungsgebiet in Ludwigshafen und
Umgebung wieder aufgehoben. Das teilte das Umweltministerium am
Freitag in Mainz mit. Es war errichtet worden, nachdem Anfang März
kurz hintereinander im Mannheimer Hafengebiet eine Ente und ein
Blesshuhn mit dem Erreger H5N1 gefunden worden waren.

Im Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern rund um
den Fundort der Tiere lagen neben dem kompletten Stadtgebiet Mannheim
und des Rhein-Neckar Kreises in Baden-Württemberg auch Teile des
Rhein-Pfalz-Kreises, des Stadtkreises Ludwigshafen, der Stadt
Frankenthal sowie des hessischen Kreises Bergstraße. Der Sperrbezirk
mit einem Radius von drei Kilometern, der ebenfalls Teile der Stadt
Ludwigshafen umfasst hatte, war bereits Mitte April aufgehoben worden.







--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
25.04.2006, 12:03
Seehofer

Öffentliche Veranstaltung mit Landwirten
von Hamster:


Bundesminister Horst Seehofer
Rede, BM


Beginn: 26.04.2006
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Ort: Wandersleben


Es könnte sein, dass diese Veranstaltung auch nach Mühlberg verlegt wird, was nicht schlimm ist, sondern nur 2 km unterschied ist, ich erfahre das bis morgen Mittag

Alle interessierten bite ich mir eine Mail mit Mailaddy an 520095716112c@arcor.de Betreff Seehofer
zu schicken, dann kann ich das in Verteiler nehmen.

Gruß,
Brigitta

gaby
27.04.2006, 18:25
Das niedersächsische Agrarministerium informiert zum Aufstallungsgebot bei Geflügel
- 27.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Hannover (aho) - Im Rahmen der allgemeinen Debatte über die
Verlängerung der Aufstallungspflicht stellt Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen noch einmal wesentliche
Punkte klar:

Aufgrund des hohen Einschleppungsrisikos der Vogelgrippe durch
Wildvögel in Nutztierbestände ist nach einer Bewertung des
Friedrich-Loeffler-Institutes in absehbarer Zeit nicht davon
auszugehen, dass es eine allgemeine Aufhebung der Stallpflicht geben
wird. Voraussichtlich wird die derzeitige Verordnung zur Aufstallung
bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Bis zu diesem Tag ändert sich nichts
an der Handhabung der Aufstallungsverpflichtung und möglicher
Ausnahmegenehmigungen. Danach wird es weiterhin eine Stallpflicht
geben, die auch die Haltung unter einer überstehenden, nach oben
dichten Abdeckung mit vogelsicheren Seitenbegrenzungen wie
Kaltscharrräume einschließt. Von dieser Grundsatzvorgabe sind
risikobasierte Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich.

In den kommenden Tagen wird auf Antrag Niedersachsens zwischen den
Experten von Bund, Wissenschaft und Ländern intensiv darüber beraten,
welche Möglichkeiten es für Freilandhaltung nach dem 15. Mai noch
geben könnte. Bei diesen Überlegungen steht im Mittelpunkt, nach
welchen Kriterien dann Ausnahmen erteilt werden können. Kernpunkt isthier eine risikobasierte Überprüfung des antragstellenden Betriebes.
Wenn bundeseinheitlich vorgegeben worden ist, nach welchen Kriterien
gearbeitet werden muss, werden die zuständigen Veterinärbehörden der
Landkreise Ausnahmegenehmigungen erteilen können. Diese
Ausnahmegenehmigungen werden leider für den betreffenden Betrieb nach
wie vor zahlreiche Auflagen wie Untersuchungen auf Geflügelpest
vorsehen.
Zur Kennzeichnung:

Es wird derzeit darüber verhandelt, wie zu gewährleisten ist, dass
auch nach dem 12. Mai Landwirte die Eier ihrer zur Zeit eingestallten
Tiere als Freilandeier verkaufen dürfen. Für Betriebe, die nicht die
Möglichkeit haben, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, muss es
praxisorientierte Lösungen geben.

Parallel dazu wird zwischen der EU, dem Bund und den Ländern darüber
verhandelt, wie mögliche Hilfen für betroffene Geflügelhalter aussehen
könnten. Besondere Probleme haben derzeit Gänsehalter, da Gänse im
besonderen Maße auf Auslauf angewiesen sind. Ob und inwieweit es
Unterstützung geben könnte, ist derzeit aber noch unklar. Hier ist
davon auszugehen, dass dann die jeweiligen Betriebe einen konkreten
wirtschaftlichen Schaden im Einzelfall werden nachweisen müssen.

"Als geflügelreichstes Bundesland hat Niedersachsen eine besondere
Verantwortung in der derzeitigen Debatte. Nachdem unmissverständlich
klar geworden ist, dass das Risiko für die Nutztierbestände nach wie
vor erheblich ist, müssen jetzt praktikable Möglichkeiten für die
Geflügelhalter gefunden werden. Dabei gilt es, Ausnahmegenehmigungen
in risikoärmeren Gebieten zu ermöglichen, ohne dabei den Schutz dieser
Bestände selbst und der übrigen Geflügelhaltungen zu vernachlässigen.

Brüssel und Berlin sind gefordert, jetzt schnell über finanzielle
Hilfen für die geschädigten Geflügelhalter zu entscheiden.
Seuchenvorsorge und Seuchenbekämpfung sind eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wir wissen, dass wir den
Geflügelhaltern zurzeit eine Menge Probleme zumuten." so Minister
Ehlen abschießend.

gaby
27.04.2006, 19:16
27.04.2006, 18:11 Uhr
Vogelgrippe-Sperrbezirke auf Rügen aufgehoben
Bergen (dpa) - Rund zweieinhalb Monate nach dem Ausbruch der Vogelgrippe sind auf der Insel Rügen alle Sperrbezirke aufgehoben worden. Damit könnten gesperrte Strandabschnitte wieder betreten werden, teilte die Kreisverwaltung mit. Die Stallpflicht bringt derweil nach Darstellung des Züchterverbands etliche Geflügelhalter in Existenznot. Vor allem die Gänsehalter bräuchten finanzielle Hilfe. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer strebt grundsätzlich eine unbefristete Verlängerung der Stallpflicht an.
gg

gaby
28.04.2006, 15:33
Bayern: Geflügelpest-Wochenbericht vom 21.04.-28.04.2006
- 28.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

München (aho) - Insgesamt wurden 2006 in Bayern bisher 71 Fälle von
Geflügelpest bei Wildvögeln durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
bestätigt. In der Woche vom 21.04. (12 Uhr) bis 28.04. (13 Uhr) sind
laut Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
folgende Fälle neu bestätigt worden:

Nr. Gemeinde Landkreis/Stadt Reg.bezirk Tierart H5N1 bestätigt

71 Parkstetten Straubing-Bogen Niederbayern Schwan 28.04.2006

70 Epfach Landsberg a. Lech Oberbayern Gänsesäger 28.04.2006

69 Steinach Straubing-Bogen Niederbayern Schwan 27.04.2006

68 Kirchroth Straubing-Bogen Niederbayern Schwan 27.04.2006

67 Olching Fürstenfeldbruck Oberbayern Ente 24.04.2006

66 Olching Fürstenfeldbruck Oberbayern Ente 24.04.2006

65 Lindau Lindau Schwaben Haubentaucher 24.04.2006

64 Stephansposching Deggendorf Niederbayern Schwan 24.04.2006

6.843 Wildvögel wurden 2006 bisher an das Bayerische Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übersandt; 6.084 sind
davon bereits auf Influenza A-Viren untersucht und 90 Proben wegen
positivem Influenza A-Nachweis ans FLI weitergeleitet worden. Das FLI
hat bei 71 den Subtyp H5N1 nachgewiesen, 15 waren H5N1-negativ und bei
4 steht der Nachweis noch aus.

295 Wildfleischfresser (Marder, Füchse, Katzen) wurden ans LGL
übersandt; 287 sind davon auf Influenza A-Viren untersucht. 1 Probe
war wegen positiven Influenza A-Nachweises ans FLI weitergeleitet
worden und dort H5N1-negativ.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
29.04.2006, 06:06
Aktueller Stand zur Vogelgrippe in Baden-Württemberg
- 28.04.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Stuttgart (aho) - "Die Frage, in welchen Teilen Baden-Württembergs und
unter welchen Bedingungen in den kommenden Monaten Freilandhaltung von
Geflügel möglich ist, bedarf einer sehr sorgfältigen Abwägung. Die
Gefährdungssituation durch eine mögliche Einschleppung des Virus in
Geflügelbestände verlangt nach einer restriktiven Linie. Auf der
anderen Seite wollen wir, dass in Baden-Württemberg auch künftig
Freilandhaltung möglich ist - dafür sprechen Tierschutz- und nicht
zuletzt auch wirtschaftliche Gründe", sagte der baden-württembergische
Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag
(28. April) in Stuttgart. "Baden-Württemberg wird sich daher intensiv
am Ringen der Länder, um eine allen Gesichtspunkten möglichst
weitgehend Rechnung tragende Lösung, beteiligen", betonte Minister
Peter Hauk.

Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems geht in seiner
aktuellen Risikobewertung von einem derzeit hohen Risiko für
Hausgeflügelbestände, sich über Wildvögel mit dem hochpathogenen
aviären Influenzavirus zu infizieren, aus. In Deutschland ist seit
Mitte Februar bei 315 Wildvögeln das aggressive Geflügelpestvirus
nachgewiesen worden, bei weiteren 16 besteht der Verdacht darauf. Ein
Hausgeflügelbestand in Sachsen war ebenfalls betroffen.

Vor diesem Hintergrund solle an der bundesweiten Aufstallpflicht für
Hausgeflügel festgehalten werden. Zunächst werde die bestehende
Aufstallungsverordnung bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Diese werde
anschließend durch eine weitere Eilverordnung ersetzt. "Die neue
Verordnung wird eine grundsätzliche Aufstallpflicht festlegen, wobei
von den zuständigen Behörden Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen
erteilt werden können. Keine Ausnahmen wird es für Betriebe in der
Nähe von Gewässern oder Feuchtbiotopen geben, an denen sich Wildvögel
sammeln, da hier eine erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht", erklärte
Minister Hauk.
Weiterhin sollten wirtschaftlich wichtige Standorte mit einer hohen
Geflügeldichte geschützt werden, auch hier dürften keine Ausnahmen
genehmigt werden. Über eine bundeseinheitliche Auslegung dieser beiden
Vorgaben würden in den nächsten zwei Wochen auf Bund-Länder-Ebene
fachliche Absprachen stattfinden. "Soweit Ausnahmegenehmigungen
erteilt werden, müssen die Betriebe streng überwacht werden. Dazu
gehören klinische, virologische und serologische Untersuchungen der
Tierbestände. Je nach gehaltener Tierart und Bestandsgröße müssen in
den kommenden zwei Wochen konkrete Untersuchungspflichten festgelegt
werden", so der Minister. Die Tierseuchenreferenten der Länder treffen
sich zu den genannten Themen am kommenden Dienstag in Berlin.

Die aktuelle Geflügelpestsituation in Baden-Württemberg stellt sich
wie folgt dar: Insgesamt wurden 7.538 Wildvögel und 101 Säugetiere,
darunter 70 Katzen untersucht. Bei keinem der Säugetiere konnte das
Geflügelpestvirus nachgewiesen werden. Dagegen waren 19 Befunde der
untersuchten Wildvögel positiv. Als Maßnahmen wurden unter anderem
Restriktionsgebiete um die Fundorte der toten Vögel errichtet. Zwei
dieser Sperrgebiete bestehen derzeit noch in Überlingen und
Friedrichshafen (Bodenseekreis).

"Baden-Württemberg unterstützt die Überlegungen der Internationalen
Bodenseekonferenz, die für das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der
aviären Influenza praktikable Vorschläge erarbeitet hat. Dabei werden
Erfahrungen aus dem seitherigen Seuchengeschehen in
Handlungsvorschläge umgesetzt, die die bisherigen Vorgaben der EU
modifizieren", so der Minister. Über die nationalen Behörden sollen
diese Vorschläge an die EU herangetragen werden.

Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem bisherigen und
möglicherweise zukünftigen Vogelgrippegeschehen in Deutschland und
Europa könnten bislang nicht oder nur ungenügend beantwortet werden.
Das Land begrüße daher die angekündigten Forschungsprogramme der EU
und des Bundes, insbesondere zur Virusdiagnostik und Im
pfstoffentwicklung. Diese Programme befassen sich jedoch nicht mit
wichtigen landesspezifischen Fragestellungen. Um das bisherige
Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg aufzuklären und
schnellstmöglich zielgerichtete Abwehrmaßnahmen gegen ein zukünftiges
Übergreifen von Vogelgrippeviren bei Wildvögeln auf
Hausgeflügelbestände oder den Menschen entwickeln zu können, sei die
zeitnahe und intensive Erforschung des Virenreservoirs in
Wildvogelpopulationen in Baden-Württemberg und möglicher
Ausbreitungswege von Vogelgrippeviren im Land erforderlich.

Baden-Württemberg wird daher ein eigenes Forschungsprogramm "Wildvögel
und Vogelgrippe" starten, das die Forschungsprogramme des Bundes und
der EU schwerpunktmäßig im Bereich der landesspezifischen
ornithologischen und ornithologisch-virologischen Grundlagenforschung
mit einem interdisziplinären Ansatz ergänzen wird. "Dabei soll die im
Land vorhandene Fachkompetenz von Labor- und Forschungseinrichtungen
des Landes, des Bundes, der Max-Planck-Gesellschaft oder der
Naturschutzverbände einbezogen werden. Ein intensiver Austausch der
Ergebnisse mit den Forschungsprogrammen des Bundes und der EU sowie
den Nachbarstaaten, insbesondere den Bodenseeanrainerstaaten ist
vorgesehen", betonte Minister Peter Hauk.




--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
10.05.2006, 14:57
Vogelgrippe: In Teilen des Saarlandes sind Ausnahmen von der Stallpflicht möglich
- 10.05.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Saarbrücken (aho) - Aufgrund der Eilverordnung des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind Ausnahmen von
der Stallpflicht für Geflügel möglich. Entsprechende Anträge müssen
die Geflügelzüchter und Halter bei den zuständigen Stellen der
Landkreise bzw. des Stadtverbandes Saarbrücken stellen", so der
saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken.

Grundsätzlich gelte aber über den 15. Mai hinaus im Saarland
landesweit die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Gänse und
Enten. Für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Gänse
und Geflügel gelte in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen
infizierte Wildvögel gefunden wurden), geflügeldichten Gebieten und in
Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) weiterhin
die Stallpflicht. In diesen Risikogebieten seien auch keine Ausnahmen
möglich. Wie Minister Hecken ausführte sei das Risiko der Verbreitung
der Vogelgrippe in Deutschland nach wie vor hoch und wird derzeit von
Experten als deutlich höher eingeschätzt, als bei der ersten
Aufstallungsanordnung im Herbst letzen Jahres.

Über dieses klare Votum der Wissenschaft könne sich
verantwortungsvolle Politik nicht hinwegsetzen", so Minister Hecken
gegenüber der Presse. In Deutschland seien im Vergleich zu andern
EU-Mitgliedstaaten bislang mit Abstand die meisten infizierte Tiere
gefunden worden. Täglich kämen neue Funde hinzu. Von Entwarnung könne
also nicht die Rede sein. Im Saarland habe es bislang noch keinen Fall
der Geflügelpest gegeben, heißt es in einer Presseinformation.

Da das Saarland bislang kein Restriktionsgebiet sei, könnten
Geflügelzüchter und -halter in vielen Bereichen des Landes aufatmen
und eine Freilandhaltung wieder aufnehmen. Eine Ausnahme von der
Aufstallung erhielten aufgrund der Bundesverordnung jedoch keine
Züchter und Halter in Feuchtbiotopen (wie z.B. im Bereich der
Lisdorfer Au), oder wenn sich der Betrieb bzw. Geflügelhaltung in
einem Saum von 500 Metern zur Saar befindee oder im Umfeld von 1.000
Metern von Seen und große Gewässer (Bostalsee, Losheimer See ). Hier
müssen die Tiere weiterhin bis August geschützt in geschlossenen
Ställen untergebracht werden.

Darüber hinaus gebe es keine Befreiung von der Stallpflicht bei
geflügeldichten Gebieten, in denen sich 20.000 Tiere pro
Quadratkilometer befinden.

Somit gibt es mehr und flexiblere Möglichkeiten für Ausnahmen auf
Basis von Risikoabwägungen. "Damit wird sowohl den berechtigten
Anliegen des Tierschutzes als auch der weiterhin bestehenden Gefahr
einer Einschleppung des H5N1-Virus in Nutztierbestände Rechnung
getragen."

gaby
11.05.2006, 05:36
EU verlängert Maßnahmen gegen Vogelgrippe bis Jahresende
- 10.05.2006


--------------------------------------------------------------------------------

(lid) - Die EU stellt sich auf eine dauerhafte Präsenz der
Vogelgrippe in Europa ein. Der zuständige Brüsseler
Verwaltungsausschuss billigte in der vergangenen Woche die
Verlängerung der geltenden EU-Biosicherheitsmassnahmen bis Ende dieses
Jahres, meldet der Agrarpressedienst Agra-Europe. Damit bleiben die
EU-Mitgliedstaaten weiterhin verpflichtet, in Hochrisikogebieten
beispielsweise mit einer Stallpflicht ihr Nutzgeflügel vor dem
aggressiven Vogelgrippeerreger H5N1 zu schützen. Das Gremium
unterstützte ferner den Vorschlag der Kommission, das Importverbot für
Lebendvögel aus Drittländern bis Ende Juli dieses Jahres zu
verlängern. Bis dahin bleiben auch die Einfuhrbeschränkungen für
Ziervögel in Kraft. Der Ausschuss genehmigte auch die Fortsetzung des
Importverbots für Lebendgeflügel und Geflügelprodukte aus Bulgarien
und Rumänien bis Ende Jahr, allerdings beschränkt auf die betroffenen
Regionen. Der EU-Einfuhrstopp für Lebendgeflügel und Geflügelfleisch
wird auf die Region um Zagreb ausgeweitet, nachdem dort im April ein
Schwan am Erreger H5N1 verendet war. Der Ausschuss stimmte außerdem
einem österreichischen Antrag zur Impfung von Zootieren zu und
vereinbarte, Frankreich bei der Umsetzung seines Impfprogramms mehr
Zeit einzuräumen.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
23.05.2006, 19:45
Bielefeld: Untersuchungen nur noch bei Vogelgrippeverdacht
- 23.05.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Bielefeld (aho) - Nach Abschluss des Vogelzuges ist eine Untersuchung
verendet aufgefundener Vögel nunmehr nur noch erforderlich, wenn
konkrete Verdachtshinweise für das Vorliegen der Vogelgrippe bestehen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn mehrere Vögel von besonders
empfänglichen Wasservogelarten - wie Schwänen - aufgefunden werden,
erläutert die Verwaltung der Stadt Bielefeld in einer
Medieninformation.

Die Untersuchung von Greifvögeln, Krähen, Elstern und anderen
aasfressenden Vögeln, die sich an verendeten oder erkrankten Vögeln
infizieren können, hält das Veterinäramt Bielefeld bis zum Beginn des
Vogelzuges im Herbst 2006 nicht für erforderlich. Die Überprüfung der
Hausgeflügelbestände wird dagegen mit Aufhebung der Stallpflicht durch
Untersuchungen verendeter Haushühner und zusätzliche
Stichprobenuntersuchungen bei Enten und Gänsen verstärkt fortgesetzt.

Nach der ersten Feststellung der Geflügelpest bei einem verendeten
Schwan auf Rügen wurden in Nordrhein-Westfalen mehr als 6000 und in
Bielefeld etwa 140 verendet aufgefundene Vögel auf die Geflügelpest
untersucht. Alle Untersuchungen ergaben keinen Hinweis auf das
Vorliegen der Geflügelpest.

Von verendet aufgefundenen Vögeln gehen zurzeit keine erhöhten
Seuchengefahren aus, so dass eine zeitnahe Entsorgung und Beseitigung
der Tierkörper nur im Einzelfall erforderlich ist. Gerade unter den
Jungvögeln sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Sie sind oft Teil des
natürlichen Nahrungsangebotes für andere Tiere.

gaby
07.06.2006, 15:36
FLI sieht weiter hohes Vogelgripperisiko +++ Stallpflicht beibehalten
- 07.06.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Insel Riems (aho) - In seiner aktuellen Risikobewertung zur aviären
Influenza (Vogelgrippe) empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut
(FLI), die derzeit bestehende Stallpflicht für Nutzgeflügel
fortzuführen. "Das Risiko einer Einschleppung in Nutzbestände ist nach
wie vor hoch. Dies machen die kürzlich aufgetretenen Ausbrüche bei
einer Freilandhaltung in Dänemark und die Fälle in Rumänien deutlich,"
erklärt der Präsident des FLI, Prof. Thomas Mettenleiter.

Trotz momentan rückläufiger Zahlen bei der Untersuchung von Wildvögeln
im gesamten Bundesgebiet könne man noch nicht von einer Entspannung
der Lage ausgehen. Durch veränderte Witterungsbedingungen würden
generell weniger tote Wildvögel gefunden und somit weniger Proben
untersucht. Ein Eintrag des Virus über Wildvogelarten in
Geflügelbestände könne aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Das
FLI bewertet daher das Risiko weiterhin als hoch und empfiehlt die
Beibehaltung der seit Anfang Mai geltenden rechtlichen Maßnahmen und
Regelungen. Auch das intensive Wildvogelmonitoring sollte bundesweit
fortgeführt werden und Schutzmaßnahmen gegen eine Einschleppung über
die Außengrenzen auf Dauer konsequent durchgeführt werden.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
07.06.2006, 15:37
MV: Vogelgrippekosten werden Landkreisen und kreisfreien Städten erstattet
- 07.06.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Schwerin (aho) - Durch die Bekämpfung der Vogelgrippe sind den
Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg - Vorpommern
zusätzliche Kosten entstanden. Insbesondere bei den Sachkosten ist
abzusehen, dass sie diese durch eigene Haushaltsmittel nicht decken
können, auch wenn sie diese auf Grund der Zuständigkeiten leisten
müssten.

Die Landesregierung von Mecklenburg - Vorpommern hat sich heute
darauf geeinigt, dass für die Ausgaben der Kommunen - sofern es sich
um nachweisbare Sachkosten oder Kosten für Fremdfirmen handelt - eine
Kostenerstattung zu 50 % über die Sonderbedarfszuweisung erfolgen
soll.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) unterstreicht, dass
diese Entscheidung sich einreiht in eine Reihe von unterstützenden
Maßnahmen durch Bund und Land. Seitens der Landesregierung habe das
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei die
Landkreise und kreisfreien Städte durch die Bereitstellung von
Spezialtechnik der Katastrophenbekämpfung unterstützt. Das
Innenministerium setzte Polizei und Katastrophenschutz ein. Das
Wirtschaftsministerium stellte Personal und Technik der
Straßenmeistereien zur Verfügung. Um arbeitsmarktpolitische Probleme
abzumildern, stellte das Arbeitsministerium 760 000 Euro zur
Verfügung. Die Landesregierung verzichtet auf die, vom Land
übernommenen, Sachkosten und auf die Untersuchungskosten für das
LALFF.

Auch seitens des Bundes ist Unterstützung gewährt worden. Der Einsatz
der Bundeswehr erfolgte kostenfrei.

Zu erwähnen sei ferner, dass die Landesregierung 1Million Euro im
Rahmen der Marketingkampagne "MV tut gut" bereitgestellt hat, um den
Imageschaden durch offensiver Informations- und Werbemaßnahmen wieder
auszugleichen.

Minister Backhaus weist darauf hin, dass die heute festgelegte
Kostenübernahme des Landes eine freiwillige Leistung darstellt. Der
Landkreis Rügen beispielsweise wird dadurch um eine Schuldenlast von
500.000 Euro. erleichtert.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar

gaby
24.06.2006, 06:35
50 Millionen für EU-Geflügelzüchter
- 23.06.2006


--------------------------------------------------------------------------------

(lid) - Um die Folgen der Vogelgrippe zu lindern, erhalten die
Geflügelzüchter in 14 Ländern Unterstützung in der Höhe von 50 bis 65
Millionen Euro von der Europäischen Union. An den Kosten für
Notschlachtung oder Vernichtung von Bruteiern wird sich die EU zur
Hälfte beteiligen, wie der zuständige Ausschuss am 21. Juni 2006
gemäss EuroNews beschloss. Die Vernichtung von Fleischbeständen soll
allerdings nicht finanziell unterstützt werden: Laut Agrarkommissarin
Mariann Fischer Boel erholt sich der Markt wieder, und deshalb könnten
die Bestände aufgebraucht werden. Nach dem Auftreten von
Vogelgrippe-Fällen in Deutschland und anderen EU-Staaten war der
Verbrauch stark zurückgegangen und die Preise daraufhin zum Teil
massiv gefallen. Deshalb greift die EU zu dieser Hilfsmassnahme.
Normalerweise kann sie nur Subventionen für Notschlachtungen oder
Exportbeihilfen gewähren.





--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
26.06.2006, 16:43
Passt nicht 100% aber gehört ja zum Thema:

Tierseuchenkasse muss auch die Entsorgung gekeulter oder verendeter Tiere zahlen
- 26.06.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Münster (aho) - Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat
mit einem jetzt bekannt gegebenen Urteil vom 13.06.2006 entschieden,
dass die Tierseuchenkasse auch die Kosten erstatten muss, die bei der
Beseitigung von Tieren entstanden sind, die wegen einer
Seuchenerkrankung oder eines Seuchenverdachts getötet worden sind.

Im Oktober 2001 forderte der Landrat des Märkischen Kreises die
Inhaberin (Klägerin) eines im Märkischen Kreis ansässigen
Fischzuchtbetriebs auf, ihre Forellen, die Anzeichen einer
Virusinfektion zeigten, sofort töten und unverzüglich unschädlich
beseitigen zu lassen. Die Klägerin kam dieser Aufforderung nach und
forderte vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd
Nordrhein-Westfalen -Tierseuchenkasse - (Beklagter) neben einer
Entschädigung für den Wert der Forellen von 18.600,- DM die Erstattung
der an die Tierkörperbeseitigungsanstalt gezahlten Entsorgungskosten
von 3.300,- DM. Der Beklagte weigerte sich, auch die Entsorgungskosten
zu erstatten. Darauf erhob die Klägerin Klage beim Verwaltungsgericht
Arnsberg, das dieser Klage im Dezember 2003 stattgab. Die gegen dieses
Urteil gerichtete Berufung des Beklagten hat das
Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem o. g. Urteil zurückgewiesen.
Zur Begründung hat es ausgeführt:

Die Klägerin könne vom Beklagten die Erstattung der für die Entsorgung
der Forellen entstandenen Kosten in Höhe von 3.300,- DM (= 1.687,60
EURO) verlangen. Dies folge zwar nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut
der insoweit einschlägigen Vorschrift des Tierseuchengesetzes, weil
dieser Wortlaut nicht eindeutig sei. Aus den Gesetzesmaterialien
ergebe sich aber, dass nach dem Tierseuchenrecht nicht nur die Kosten
des Tötungsvorgangs, sondern auch die Kosten der anschließenden
unschädlichen Beseitigung des Kadavers zu erstatten seien.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen ist die Beschwerde
möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 13 A 910/04






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
18.07.2006, 19:50
Kreis Leer: Weiterhin Untersuchungspflicht für Enten und Gänse in Freilandhaltung
- 17.07.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Leer (aho) - Hausgeflügel darf in bestimmten Teilen des Kreisgebietes
seit Mitte Mai wieder im Freien gehalten werden. Wer Enten oder Gänse
draußen hält, muss sie aber vierteljährlich auf Anzeichen von
Geflügelpest (Vogelgrippe) untersuchen lassen, teilt das Veterinäramt
der Kreisverwaltung in Leer mit. Pro Bestand sind 60 Proben (Kloaken-
oder Rachentupfer) untersuchen zu lassen. Bei kleineren Beständen
müsse alle Tiere untersucht werden.

Das Veterinäramt Leer weist darauf hin, dass Tierhalter die
Untersuchungskosten sparen können, wenn sie so genannte Sentinel-Tiere
einsetzen. Das können beispeilsweise Legehühner sein, die zusammen mit
Enten und Gänsen in einem Bestand gehalten werden. Die Untersuchung
ist dann überflüssig, weil die Geflügelpest bei den Hühnern sehr viel
schneller als bei Enten und Gänsen zu erkennen ist. "Vereinfacht
gesagt kann davon ausgegangen werden, dass auch die Enten und Gänse
gesund sind, so lange die Geflügelpest an den Hühnern nicht erkennbar
ist", erklärt Dr. Hans-Jürgen Salge, Leiter des Veterinäramtes.

Allerdings ist der Anteil der "Sentinel-Tiere" im Verhältnis zu den
Enten und Gänsen genau geregelt: Bei weniger als zehn Enten oder
Gänsen muss mindestens ein Huhn im Bestand sein, höchstens dürfen es
so viele wie die Enten und Gänse sein. Bei 11 bis 100 Enten oder
Gänsen sind 10 bis 50 Sentinel-Tiere vorgeschrieben, bei einem
Berstand von 101 bis 1.000 Enten oder Gänsen sind 20 bis 60
Sentinel-Tiere nötig und bei mehr als 1.000 Enten oder Gänsen 30 bis
70 Sentinel-Tiere.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
18.07.2006, 19:51
Hilfen für Gänsezüchter verlängert
- 18.07.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Hannover (aho) - Die zahlreichen Vogelgrippefälle bei verschiedenen
Wildvogelarten im 1. Halbjahr und die daraufhin erlassenen
tierseuchenrechtlichen Regelungen haben zu großen Problemen im
gesamten Geflügelsektor geführt. Besonders schwerwiegend waren und
sind sie jedoch im Bereich der Mast und Zucht von Gänsen.
Niedersachsen ist hiervon besonders betroffen, da hier der größte Teil
der deutschen Gänsezuchtbetriebe liegt. Daher hatte das
niedersächsische Landwirtschaftsministerium frühzeitig die
Bundesregierung gebeten, sich bei der EU-Kommission für
Marktstützungsmaßnahmen einzusetzen. Die daraufhin von der EU
genehmigten Maßnahmen zum vorzeitigen Schlachten von Zuchtgänsen und
die Vernichtung von Bruteiern wurde Anfang Juli von der Kommission
rückwirkend nur für den Zeitraum von Januar bis einschließlich April
06 bewilligt. Da mit dieser Befristung die Probleme nicht zu lösen
waren hatte sich Minister Hans-Heinrich Ehlen sofort an das BMELV mit
der nachdrücklichen Bitte gewandt, diese Frist zu verlängern. Am 13.
Juli hat die EU-Kommission die Maßname nunmehr bis einschließlich
August verlängert. Für die Umsetzung der Hilfen ist die Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

Enemy
22.07.2006, 06:27
Am 20.07. unter http://www.bmelv.de/cln_045/nn_751684/SharedDocs/Gesetzestexte/W/WildvogelGefluegelschutzVO.html__nnn=true veröffentlicht:

Wildvogel - GeflügelpestschutzVO
(Konsolidierte Fassung)
Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei
wildlebenden Vögeln (Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung)

Vom 19. Februar 2006

Geändert durch
Erste Verordnung zur Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 2. März 2006 (eBAnz AT10 2006 V1)
Zweite Verordnung zur Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 23. März 2006 (eBAnz AT 14 2006 V1)
Neugefasst mit Bekanntmachung vom 5. April 2006 (eBAnz AT22 2006 V1, eBAnz AT23 2006 V1)
Dritte Verordnung zur Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 26. April 2006 (eBAnz AT26 2006 V1)
Artikel 1 der Verordnung vom 10. Juli 2006 (BGBl. I S.1451)Auf Grund des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Buchstabe c und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 20, des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, § 20 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 1 und 2, den §§ 26 und 29, jeweils in Verbindung mit § 79 Abs. 1a, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:


§ 1
Die Verordnung regelt ergänzend zu der Geflügelpestverordnung, der Geflügelpestschutzverordnung und der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest Schutzmaßnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei wildlebenden Vögeln.

§ 2
(1) Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
Ausbruch der Geflügelpest, wenn hoch pathogenes aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1 durch virologische Untersuchung (Virus-, Antigen-, Genomnachweis) bei einem wildlebenden Vogel nachgewiesen worden ist;
Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest, wenn aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1 durch virologische Untersuchung bei einem wildlebenden Vogel nachgewiesen worden ist.


(

Enemy
22.07.2006, 06:27
(3) Die zuständige Behörde kann ferner Ausnahmen von § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für das Verbringen von Bruteiern genehmigen,
in eine von der zuständigen Behörde bestimmte Brüterei oder eine wissenschaftliche oder pharmazeutische Einrichtung,
in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder in ein Drittland, soweit sichergestellt ist, dass
a) die Bruteier aus einem Betrieb stammen, bei dem kein Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest vorliegt und in dem Stichprobenuntersuchungen durchgeführt worden sind, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer angenommenen Rate von 5 vom Hundert befallene Tiere zu erkennen und
b) die Anforderungen des Artikels 26 Abs. 1 Buchstabe b, c und d der Richtlinie 2005/94/EG eingehalten werden.

Die Gesundheitsbescheinigung nach dem Muster 1 des Anhangs IV der Richtlinie 90/539/EWG des Rates vom 15. Oktober 1990 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern und für ihre Einfuhr aus Drittländern (ABl. EG Nr. L 303 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung, die Sendungen von Bruteiern beim Verbringen in andere Mitgliedstaaten begleitet, muss folgenden Vermerk enthalten: „Diese Sendung erfüllt die Tiergesundheitsbedingungen der Entscheidung 2006/115/EG der Kommission.“


(4) Abweichend von § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 darf oder dürfen verbracht werden
frisches Fleisch von Geflügel, das nach Maßgabe des Anhanges II und III Abschnitt II und III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 139 S. 55, Nr. L 226 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung gekennzeichnet und gewonnen sowie nach Maßgabe des Anhanges I Abschnitt I, II, III und IV Kapitel V und VII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 139 S. 206, Nr. L 226 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung überwacht worden ist,
Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, das oder die frisches Fleisch nach Nummer 1 enthält oder enthalten und das oder die nach Maßgabe des Anhanges III Abschnitt V und VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 erzeugt worden ist oder sind,
frisches Fleisch von freilebendem Federwild, das in einen Betrieb verbracht wird, um nach Maßgabe des Anhanges III der Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EG 2003 Nr. L 18 S. 11) in der jeweils geltenden Fassung behandelt zu werden,
Fleischerzeugnisse, die aus frischem Fleisch von freilebendem Federwild hergestellt und nach Maßgabe des Anhanges III der Richtlinie 2002/99/EG behandelt worden sind,
frisches Fleisch von Geflügel und frei lebendem Federwild sowie Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, das oder die solches frisches Fleisch enthält oder enthalten, soweita) das frische Fleisch mit einem Genusstauglichkeitskennzeichen nach Anhang II der Richtlinie 2002/99/EG oder nach Anhang der Entscheidung 2006/115/EG versehen worden ist,b) sichergestellt ist, dass das frische Fleisch
aa) getrennt von frischem Fleisch gewonnen, zubereitet, gelagert und transportiert wird, das für einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland bestimmt ist, und
bb) nicht für Fleischerzeugnisse oder Fleischzubereitungen verwendet wird, die für einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland bestimmt sind, es sei denn, das frische Fleisch ist nach Anhang II Tabelle 1 Buchstabe a, b oder c der Richtlinie 2002/99/EG behandelt worden.“


(5) Ferner darf oder dürfen abweichend von § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 verbracht werden
frisches Fleisch von freilebendem Federwild, das von außerhalb des Sperrbezirkes stammt, in einem Betrieb im Sperrbezirk nach Maßgabe des Anhanges III Abschnitt IV der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gewonnen und nach Maßgabe des Anhanges I Abschnitt IV Kapitel VIII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 untersucht worden ist,
Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, das oder die frisches Fleisch nach Nummer 1 enthält oder enthalten und im Sperrbezirk nach Maßgabe des Anhanges III Abschnitt V oder VI der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 erzeugt worden ist oder sind.
§ 7
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 genehmigen für das Verbringen von
Geflügel oder sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zur unmittelbaren Schlachtung in eine Schlachtstätte im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet oder, soweit sich im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet keine Schlachtstätte befindet, in eine von der zuständigen Behörde bezeichnete andere Schlachtstätte,
Junghennen, Mastputen, Eintagsküken und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten aus dem Beobachtungsgebiet unter amtlicher Überwachung in einen im sonstigen Inland gelegenen Betrieb.
§ 8
Eine Genehmigung nach den §§ 5, 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Satz 1 und § 7 darf nur auf der Grundlage einer Risikobewertung der zuständigen Behörde erteilt werden und nur, soweit sichergestellt ist, dass
die dort genannten lebenden Tiere so gehalten worden sind,
die dort genannten Erzeugnisse so gewonnen, bearbeitet, behandelt, gelagert und befördert werden,

dass der Tiergesundheitsstatus lebender Tiere und Erzeugnisse, die die Tiergesundheitsanforderungen für den innergemeinschaftlichen Handel, das Inverkehrbringen und die Ausfuhr erfüllen, nicht beeinträchtigt werden.

§ 9
Wird auf einem Gebiet eines benachbarten Mitgliedstaates oder Drittlandes der Verdacht des Ausbruchs oder der Ausbruch der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel innerhalb einer Entfernung von 10 Kilometern von der deutschen Grenze amtlich festgestellt und der für das angrenzende Gebiet im Inland zuständigen Behörde amtlich zur Kenntnis gebracht, so ordnet diese die Maßnahmen entsprechend § 4 an. Die §§ 5 bis 8 gelten entsprechend.

§ 10
Die zuständige Behörde hebt die Festlegungen nach § 4 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 9 Satz 1, auf, wenn hoch pathogenes aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1 nicht nachgewiesen worden ist.
§ 11
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Abs. 3 Satz 2 oder
einer mit einer Genehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 oder 3 Satz 1 oder § 7, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Satz 2, verbundenen vollziehbaren Anordnung

zuwiderhandelt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 3 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 oder 5, auch in Verbindung mit § 9 Satz 1, ein dort genanntes Tier oder ein dort genanntes Erzeugnis verbringt,
entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6, auch in Verbindung mit § 9 Satz 1, nicht sicherstellt, dass eine Matte oder eine dort genannte Bodenauflage ausgelegt, mit einem dort genannten Desinfektionsmittel getränkt oder in der dort genannten Weise feucht gehalten wird,
entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Satz 1, ein Tier verbringt,
entgegen § 4 Abs. 4 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Satz 1, nicht sicherstellt, dass ein Hund oder eine Katze nicht frei umherläuft oder
entgegen § 4 Abs. 5 Satz 1, auch in Verbindung mit § 9 Satz 1, einen Stall oder sonstigen Standort betritt.

§ 12
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bonn, den 19. Februar 2006

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

Horst Seehofer

gaby
22.07.2006, 06:57
Danke Enemy!

gaby
03.08.2006, 19:06
03.08.2006, 18:56 Uhr
Vogelgrippe bei totem Schwan in Dresden
Dresden (dpa) - Bei einem toten Schwan in Dresden ist das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt worden. Das Tier war laut Landesgesundheitsministerium aus einem Teich im Zoo geborgen worden. Das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems habe heute das Virus nachgewiesen. Es wurden Sperrbezirke eingerichtet. Das Ministerium kündigte weitere Informationen für den Abend an.



H5N1-Verdacht in Dresden +++ Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen lassen
- 03.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden (aho) - Im Freistaat Sachsen wurde zum 2. Mal ein Verdacht auf
Wildvogel-Geflügelpest erhoben. Es handelt sich um den Befund eines
tot aufgefundenen Schwanes aus dem Stadtgebiet Dresden. Das
Untersuchungsmaterial wurde am 02.08.2006 zum Nationalen Referenzlabor
des Friedrich-Loeffler-Instituts, Insel Riems, übersandt. Im Ergebnis
der Untersuchung des Nationalen Referenzlabors ist am 03.08.2006 ein
H5N1 - Virus nachgewiesen worden. Zur Verdachtsbestätigung bedarf es
weiterer Untersuchungen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen
erwartet. Die notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet, wie z.B. die
Einrichtung eines 3km- Verdachtssperrbezirks und eines
10km-Beobachtungsgebietes; Geflügel im Verdachtssperrbezirk wird
untersucht und Erzeugnisse von Geflügel dürfen nicht nach außerhalb
verbracht werden. In den festgelegten und gekennzeichneten Gebieten
ist sicherzustellen, dass Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen. Für
den Zoologischen Garten Dresden, welcher sich im Sperrbezirk befindet,
sind zum Schutz des Vogelbestandes besondere Maßnahmen notwendig;
insbesondere sind dies: Aufstallen der Vögel; für Besucher bleibt das
begehbare Freifluggehege bis auf weiteres geschlossen und die
Desinfektionsmaßnahmen werden verstärkt.

gaby
04.08.2006, 06:25
Dresden: Hochpathogenes H5N1 - Virus bestätigt
- 03.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden / Riems (aho) - Der Verdacht, dass es sich beim bereits
nachgewiesenen H5N1 Influenzavirus um den weltweit in der
Wildvogelpopulation vorkommenden hochpathogenen H5N1-Virusstamm bei
dem Schwan handelt, ist jetzt durch das Nationale Referenzlabor auf
der Insel Riems abschließend bestätigt worden. Wie das Sächsische
Staatsministerium für Soziales mitteilt, erreicht mit dieser
Bestätigung die Untersuchung vom ersten Verdacht über den bestätigten
Verdacht nun die letzte und damit sichere Stufe der Untersuchung. Die
bereits eingeleiteten Maßnahmen sind laut Ministerium ausreichend.
Andere oder weitere als die bisher getroffenen Maßnahmen sind nicht
erforderlich.

gaby
04.08.2006, 14:53
04.08.2006, 13:58 Uhr
Dresdner Zoo fürchtet wegen Vogelgrippe um Gesamtbestand an Vögeln
Dresden (dpa) - Nach dem Vogelgrippefund fürchtet der Dresdner Zoo um alle Vögel im Tierpark. Der gesamte Vogelbestand stehe auf dem Spiel, sagte Zoo-Chef Karl-Heinz Ukena. Bislang ist allerdings unklar, ob der Zoo zur Tötung von Vögeln gezwungen wird. Ein zweiter Verdachtsfall, eine Reiherente, wird untersucht. Das weitere Vorgehen hänge von der Dynamik der Infektion ab, teilte das sächsische Gesundheitsministerium mit. Möglicherweise mache die EU Vorgaben. Der Dresdener Vogelgrippefall sei der erste in einem europäischen Zoo.

gaby
07.08.2006, 13:51
Reiherente aus Dresdner Zoo: kein H5N1 +++ Untersuchungen werden fortgesetzt
- 07.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden (aho) - Im Fall der in der vergangenen Woche im Dresdner Zoo
tot aufgefundenen Reiherente liegt das Ergebnis nun vor: Nach Aussage
des Nationalen Referenzlabors auf der Insel Riems wurde kein H5N1 -
Virus nachgewiesen. Wie das sächsische Sozialministerium darüber
hinaus mitteilte, ergaben die über das gesamte Wochenende an der
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
erfolgten Untersuchungen von Vogelproben aus dem Zoo Dresden bisher
keine Hinweise auf weitere Infektionen mit dem Virus. Die
Untersuchungen sind auf Grund der großen Anzahl zu beprobender Vögel
im Zoo noch nicht abgeschlossen und werden fortgeführt. Das
Ministerium rechnet erst gegen Ende der Woche mit einem abschließenden
Ergebnis. Entsprechend den Ergebnissen werden die in der Vorwoche
eingeleiteten Schutzmaßnahmen in der Stadt Dresden und dem Zoo Dresden
konsequent beibehalten; zusätzliche Maßnahmen sind derzeit nicht
erforderlich.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
10.08.2006, 05:26
http://img385.imageshack.us/my.php?image=szmittwochxu5.jpg

Auch von einer Bekannten! Ist doch ganz gut!

gg

gaby
11.08.2006, 05:53
Gelockerte Aufstallungspflicht für Geflügel bis zum 8. Februar 2007 verlängert
- 09.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Bad Oldesloe (aho) - Der Fachdienst Veterinärwesen und
Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn weist darauf hin, dass
die Verordnung zur Aufstallungspflicht von Geflügel durch eine
entsprechende Änderungsverordnung des Bundes bis zum 28. Februar 2007
verlängert wurde. Unter besonderen Schutzmaßregeln sind im gesamten
Kreisgebiet, mit Ausnahme eines Uferstreifens von 100 m beidseitig der
Trave, jedoch weiterhin Freilandhaltungen möglich. Die Freilandhaltung
von Geflügel unterliegt nach wie vor einer Anzeigepflicht.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Untersuchungspflichten
für Enten und Gänse in Freilandhaltung gelockert: Die bisher
erforderliche monatliche virologische Untersuchung der Enten und Gänse
wurde durch eine vierteljährliche Untersuchung ersetzt. Werden Hühner
als Indikatortiere zur Erkennung der Geflügelpest gemeinsam mit Enten
und Gänsen gehalten, entfällt die vierteljährliche Untersuchung ganz.
Allerdings müssen dann alle verendeten Hühner auf Geflügelpest
untersucht werden. Die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest in
Nutzgeflügelbestände ist nicht vorbei. In den Niederlanden musste
wegen der Geflügelpest in der vergangenen Woche Nutzflügel getötet
werden. Der Kreis Stormarn rät dazu, die Schutz -und
Hygienemaßregelungen unbedingt einzuhalten.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
16.08.2006, 21:06
Sachsen: Aufstallungsgebot für Geflügel verlängert
- 15.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Dresden (aho) Das Sächsische Sozialministerium weist darauf hin, dass
die ursprünglich bis 15.08.2006 geltende Geflügel-
Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 zwischenzeitlich bis zum 28.
Februar 2007 verlängert wurde. Damit gelten die derzeit bestehenden
Schutzmaßnahmen für das Haus- und Wirtschaftsgeflügel vor einem
Eintrag des H5N1-Geflügelpestvirus durch Wildvögel auch über die Zeit
des jetzt beginnenden Herbstvogelzuges fort. Entsprechend den
gegebenen Ausnahmemöglichkeiten gilt das Aufstallungsgebot in Sachsen
für ausgewiesene Risikogebiete, in denen besonders intensive Kontakte
mit Wildvögeln möglich sind bzw. wo ein großes Verbreitungspotential
für das hochinfektiöse Virus besteht. Diese Gebiete umfassen
Uferstreifen von 500 m bei Binnengewässern größer 50 ha, Uferstreifen
von 500 m beiderseits der großen Flüsse sowie Gebiete mit hoher
Geflügeldichte. Insgesamt begrenzen sich diese Risikogebiete auf ca.
10 % der Gesamtfläche Sachsens. Des Weiteren gilt ein solches
Aufstallungsgebot auch für ausgewiesene Sperr- und Beobachtungsgebiete
nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln oder Hausgeflügel,
wie derzeit im Stadtgebiet Dresden. In den Gebieten mit
Ausnahmegenehmigung unterliegen die Geflügelhaltungen festgelegten
hygienischen (Füttern, Tränken) und tierseuchenrechtlichen
(Verlustabklärungen, Untersuchungen bei Wassergeflügel) Auflagen.

Auskünfte zu Details der jeweiligen Gebiete bzw. zu erfüllenden
Bedingungen erteilen die zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinärämter der Landkreise oder der kreisfreien Städte.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de
Herbstvogelzug beginnt, neue Allgemeinverfügung zur Stallpflicht in Vorbereitung
- 16.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Schwerin (aho) - "Das Risiko einer Infektion mit H5N1 von
Nutzgeflügelbeständen in Risikogebieten mit erheblichen
wirtschaftlichen Folgen, sowie in geflügeldichten Gebieten wird
weiterhin als hoch eingeschätzt", teilt Landwirtschaftsminister Dr.
Till Backhaus (SPD) heute in Schwerin mit.

Auch wenn es in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 10.April keine
Nachweise von Vogelgrippe mehr gibt, sei dies noch lange kein Grund
unvorsichtig zu sein. "Die stichprobenartigen Untersuchungen bei
Wildvögeln, die kontinuierlich erfolgen, besitzen nur eine begrenzte
Aussagefähigkeit hinsichtlich einer möglichen Erregerfreiheit. Das
belegen die jüngsten Fälle in Dänemark und den Niederlanden. Auch in
Sachsen wurde vor dem Ausbruch bei Hausgeflügel in Mutzschen (5.April
2006) im Rahmen des Wildvogelmonitorings kein H5N1-infizierter
Wildvogel gefunden", so der Minister.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den beginnenden
Herbstvogelzug - gegenwärtig sind bereits 15 000 Zugvögel allein im
Bereich Westrügen, Stralsund unterwegs - wird vom Land derzeit eine
Allgemeinverfügung erarbeitet in der die Aufstallungsgebiete neu
festgelegt werden. "In den von uns festgelegten Risikogebieten sind
dann keine Ausnahmen vom Aufstallungsgebot mehr möglich", betont
Minister Backhaus. In anderen Gebieten, die nicht als Risikogebiete
ausgewiesen werden, soll Freilandhaltung weiter möglich sein. Diese
Strategie ist immer abhängig von der aktuellen Seuchenlage.
Voraussichtlich soll die Verfügung zum 1.September in Kraft treten.

Nach wie vor gilt die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai
2006, die eine grundsätzliche Aufstallung vorsieht, aber auch unter
bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon zulässt. Das setzt voraus,
dass die Festlegung der Risikogebiete in regelmäßigen Abständen
kritisch überprüft werden muss. " Diesem Erfordernis wurde auf Rügen
heute Rechnung getragen. Landrätin Kerstin Kassner handelt umsichtig
und verantwortungsbewusst, wenn sie in den stark von der Vogelgrippe
gefährdeten Gebieten in der Nähe der großen Rastplätze die
Ausnahmegenehmigungen nicht mehr verlängert ", sagt Minister Backhaus.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

gaby
21.08.2006, 05:32
Verschärfung der Lage im Herbst: Mit den Wildvögeln kommt die Vogelgrippe zurück
- 20.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Berlin (aho) - Deutschland muss sich im Herbst auf neue Fälle von
Vogelgrippe einstellen. "Die Gefahr eines neuen Ausbruchs ist hoch",
sagte der Präsident des für Tierseuchen zuständigen Friedrich-
Loeffler - Instituts (FLI), Thomas Mettenleiter, der Berliner Zeitung.
Das auch für den Menschen gefährliche H5N1-Virus befinde sich nach wie
vor in der hiesigen Wildvogelpopulation, was nicht zuletzt das
kürzliche Auftreten der Krankheit in einem Dresdener Zoo gezeigt habe.

Ein halbes Jahr nach dem ersten Vogelgrippe-Fall bei einem Schwan auf
Rügen droht damit eine Verschärfung des Problems. Bislang sind hier zu
Lande 338 Fälle registriert. Mit Einsetzen des Vogelzuges im September
und Oktober wird die Zahl wohl weiter ansteigen. "Man kann eine
Verschärfung der Lage durch den Herbstvogelzug nicht ausschließen",
sagte Mettenleiter dem Blatt. Die Konzentration an Vögeln nehme dann
wieder zu, die Bedingungen für eine Ausbreitung des Virus seien
günstiger. Außerdem könne der Erreger bei kälteren Temperaturen besser
überdauern.

Die Wissenschaftler rechnen damit, dass die gleichen Gebiete wie im
Frühjahr betroffen sein werden. Dies sind Landstriche in der Nähe von
Seen oder Flüssen, wo sich viele Wildvögel zur Rast aufhalten. Aber
auch die Nord- und Ostseeküste wird wieder besonders betroffen sein,
so Mettenleiter gegenüber der Zeitung. Auf Rügen, dem Hauptschauplatz
im Frühjahr, wurden in den letzten Tage die Sicherheitsmaßnahmen
bereits wieder verstärkt. Erteilte Ausnahmegenehmigungen bei der
Stallpflicht wurden zum Teil nicht verlängert.

Derzeit gilt in Deutschland aus Vorsorgegründen ein Stallzwang für
Nutzgeflügel wie Hühner oder Puten. Doch die Länder können mit
Rücksicht auf Bauern mit Freilandhaltung Ausnahmen in wenig
gefährdeten Gebieten ermöglichen.

Wegen der geringen Wildvogelkonzentration im Sommer wurde von dieser
Möglichkeit umfassend Gebrauch gemacht. Das Bundesagrarministerium
schätzt, dass es nur noch auf etwa zehn Prozent der Fläche der
Bundesrepublik überhaupt Sperrmaßnahmen gibt.

Das Friedrich-Loeffler-Institut appellierte an die Länder, diese
Praxis erneut unter die Lupe zu nehmen. "Ich rege an, die bereits
erteilten Ausnahmegenehmigungen vor dem Hintergrund des Vogelzuges
noch einmal zu überprüfen, damit Ausnahmen tatsächlich Ausnahmen
bleiben", mahnte FLI-Präsident Mettenleiter im Gespräch mit der
Zeitung. Die Stallpflicht bleibe nötig. Ansonsten drohe eine neue
Einschleppung in Nutztiergeflügelbestände. Dies könne "katastrophale
Auswirkungen" haben. In Deutschland ist die Vogelgrippe bislang nur
einmal in einem Geflügelbetrieb aufgetreten. Im April mussten im
sächsischen Mutzschen mehr als 14 000 Tiere vorsorglich getötet
werden.

Auf die zu erwartende Zuspitzung der Lage im Herbst bereiten sich die
Experten bereits vor. So sei damit zu rechnen, dass die Überwachung
von Wildvögeln verstärkt werde, sagte Mettenleiter der Berliner
Zeitung. "Die Untersuchungsämter werden ihre Kapazitäten ausbauen."
Auch die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in den Betrieben müssten
ernst genommen werden. Schließlich werde auch der illegale Handel mit
Geflügelprodukten unterbunden. Neben dem Vogelzug gilt der
internationale Handel mit Geflügel als einer der Hauptgründe für die
rasche Ausbreitung der Vogelgrippe.







--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
31.08.2006, 19:27
Herbstvogelzug: Neuer Erlass zur Durchführung der Geflügel-Aufstallungsverordnung
- 31.08.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Schwerin (aho) - " Ab Freitag, dem 1.September muss Geflügel in neu
definierten Wildvogel-Risikogebieten weiter beziehungsweise erneut
aufgestallt werden", teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus
(SPD) heute in Schwerin mit. In rund 320 Gebieten wird es keine
Ausnahmen vom Aufstallungsgebot mehr geben.

Betroffen sind vor allem Bereiche in einem Küstenstreifen von
mindestens 3 km entlang der Ostseeküste unter kompletter Einbeziehung
der Inseln (z.B. Rügen, Usedom, Hiddensee, Poel). Auch Uferstreifen im
Umkreis von Seen, Flüssen und Feuchtgebieten im Landesinneren, in
denen im Rahmen des Herbst- Winter- Vogelzuges mit einem erhöhten
Wildvogelaufkommen zu rechnen ist, gehören dazu. Gleichzeitig gilt das
strikte Aufstallungsgebot in Gebieten mit einer hohen Geflügeldichte
zum Beispiel um große Geflügelanlagen. Diese besonderen
Gefährdungsgebiete wurden durch Tierärzte und Ornithologen im gesamten
Land sorgfältig geprüft und benannt.

" Damit soll einer erhöhten Einschleppungsgefahr mit Einsetzen des
Vogelzuges entgegengewirkt werden. Denn auch wenn es in
Mecklenburg-Vorpommern seit dem 10.April keine Nachweise von
Vogelgrippe mehr gibt, wird das Risiko einer Infektion mit H5N1 von
Nutzgeflügelbeständen als hoch eingeschätzt", sagt Minister Backhaus.

Gleichzeitig werden auf der Grundlage eines
Landesuntersuchungsprogramms Wildvögel und Hausgeflügel weiter
untersucht, um im Ernstfalle das Eindringen der Seuche in die
Wildvogel- und Hausgeflügelbestände rasch zu erkennen. Die Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien
Städte geben auf der Grundlage kreislicher Allgemeinverfügungen die
betroffenen Gebiete im Einzelnen bekannt.

Minister Backhaus fordert alle Geflügelhalter in diesen Gebieten auf,
die Aufstallungsverpflichtung von Geflügel einzuhalten:" Die
Aufstallung von Geflügel ist immer noch die sicherste Methode, die
Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest deutlich zu reduzieren" , so
der Minister.







--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
01.09.2006, 19:20
NRW-Agrarministerium stellt >Zehn-Punkte-Plan< zur Tierseuchenbekämpfung vor
- 01.09.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Düsseldorf (aho) - NRW-Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat
sich für neue Strategien im Kampf gegen Tierseuchen ausgesprochen.
Beim NRW-Tierärztetag in Essen stellte Uhlenberg heute ein
Zehn-Punkte-Programm vor, das auch Schutzimpfungen gegen Tierseuchen
vorsieht. "In Europa müssen Schutzimpfungen gegen Tierseuchen in
Krisenfällen wieder einen festen Platz einnehmen", forderte der
Minister.

Nach der Schweinepest in den Kreisen Borken und Recklinghausen im
Frühjahr hat die Landesregierung gemeinsam mit den Landwirten und
Tierärzten das Tierseuchengeschehen umfassend aufgearbeitet, das durch
den Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Raum Aachen neue Aktualität
erfahren hat. Auch zum Schutz vor der Vogelgrippe hält Uhlenberg ein
zeitlich begrenztes Impfen für sinnvoller als ein großflächiges Töten
von Geflügel. Daher soll in Nordrhein-Westfalen unter der Leitung des
Friedrich-Löffler-Instituts in Riems ein Impfversuch beginnen. "Das
Bundesministerium hat sich in dieser Angelegenheit bereits an die
Europäische Kommission gewandt, deren Zustimmung wir vorher brauchen.
Damit sind wir jetzt auf dem richtigen Weg", betonte der Minister.

Der "Zehn-Punkte-Plan" des Landwirtschaftsministers beinhaltet neue
Vorschläge zur Seuchenprävention. Außerdem soll im Seuchenfall noch
schneller reagiert werden. Die zentrale und aktuelle Information durch
das Land wird optimiert. Die Tierseuchenvorbeugung unter Mitwirkung
des Tiergesundheitsdienstes der Landwirtschaftskammer wird verstärkt.
Auch Tierärzte sollen regelmäßig an Kursen auf dem Gebiet der
Tierseuchenbekämpfung teilnehmen. Es wird eine neue
Schweinepest-Bekämpfungsstrategie geben mit dem Ziel, das massenhafte
Keulen gesunder Schweine zu verhindern sowie den Handel mit
Schweinefleisch nicht zu beeinträchtigen.


"Zehn-Punkte-Plan" laden (PDF, 14 kB)







--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
05.09.2006, 20:39
Aktuelle Meldungen Nachrichten suchen kostenloses Abo - Meldung weiterempfehlen
Vogelgrippeimpfversuch auf drei Höfen in NRW +++ Eier und Fleisch werden vernichtet
- 05.09.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Brüssel/Berlin (aho) - Den Vorschlag der EU-Kommission, das von
Deutschland vorgeschlagene wissenschaftlich basierte Impfprogramm
gegen die Vogelgrippe zu genehmigen, hat der Ständige Ausschuss für
die Lebensmittelkontrolle und Tiergesundheit bestätigt.

Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben damit eine Impfung
gegen die Vogelgrippe gebilligt, die deutsche Behörden auf drei Höfen
in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den nächsten zwei Jahren durchführen
wollen.

Als Teil einer Feldstudie werden die Impfungen ausschließlich zu
Forschungszwecken durchgeführt. Keines der geimpften Tiere, weder
seine Eier noch sein Geflügelfleisch, wird anschließend auf den Markt
kommen.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
08.09.2006, 08:49
Vogelgripperisiko: Im Herbst sind die Bedingungen für das H5N1-Virus günstiger
- 07.09.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Insel Riems (aho) - Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das
Risiko einer Einschleppung der aviären Influenza (Vogelgrippe) in die
Nutzgeflügelbestände weiterhin als hoch ein. In der neuen
Risikobewertung geht das Institut auf die veränderte Situation durch
den Herbstvogelzug ein. "Ob die Zugvögel zusätzlich Virus mit nach
Deutschland bringen, ist noch unklar. Der Fall in Dresden zeigt aber,
dass das hochpathogene H5N1 Virus noch in der Wildvogelpopulation im
Land ist und sich wieder ausbreiten kann," erklärt der Präsident des
FLI, Prof. Thomas Mettenleiter. Vor dem Hintergrund der höheren
Vogeldichten während der Zugaktivitäten in diesem Herbst sollten die
Bundesländer die Ausweisung von Risikogebieten, in denen keine
Freilandhaltung erfolgen darf, nochmals überprüfen.

Das Virus bleibt in Kot oder Nasensekret bei niedrigeren Temperaturen
länger stabil als im Sommer. Außerdem begünstigen die hohen
Individuenzahlen verschiedener Wildvogelarten in Sammel- und
Rastgebieten die mögliche Übertragung des Virus. In diesen Gebieten
sollte keine Freilandhaltung von Nutzgeflügel erfolgen. Neben der
Aufstallung sollten Geflügelhalter auf die Einhaltung von
Biosicherheitsmaßnahmen wie Wechsel von Schuhwerk bei Betreten der
Stallungen achten, um die passive Einschleppung der Tierseuche zu
vermeiden.

Einen weiteren Risikofaktor stellt der illegale Handel von Geflügel
und Geflügelprodukten aus Ausbruchsländern dar. Die bestehenden
Grenzkontrollen sollten daher weiterhin intensiv durchgeführt werden.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

Toffee
16.09.2006, 08:41
Geflügel entlang der Weser muss wieder in den Stall


Kreis Herford. Gerade hat der herbstliche Vogelzug begonnen. Damit wächst die Gefahr, dass die Seuche in Deutschland abermals ausbricht.

„Wir wissen, dass der Erreger nicht einfach verschwunden ist. Aus Osteuropa und Asien wird regelmäßig von weiteren Ausbrüchen der Vogelgrippe berichtet. In Deutschland wurde zuletzt am 3. August bei einem Schwan aus dem Dresdener Tierpark das Virus nachgewiesen," erklärt Dr. Reinhard Zwingelberg vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Herford. Hauptziel bleibt daher das Einschleppen des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Um Kontakte zwischen möglicherweise infizierten Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden haben die Tierärzte des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station Ravensberg in Kirchlengern eine erneute Risikobeurteilung für das Kreisgebiet vorgenommen. Klaus Nottmeyer-Linden von der Biologischen Station schätzt das Wesergebiet in Vlotho als attraktiven Rastplatz für Zugvögel ein. „Ziehende Schwäne, Gänse und Enten werden vor allem von aus der Luft gut sichtbaren größeren Wasserläufen und -flächen angezogen" erläutert der Ornithologe.

Nicht nur die höhere Vogeldichte in Sammel- und Rastgebieten während der Zugaktivitäten im Herbst, sondern auch das Wetter begünstigen die mögliche Übertragung. Das Virus bleibt in Kot oder Nasensekret bei niedrigeren Temperaturen länger stabil als im Sommer. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit empfiehlt daher ein Verbot der Freilandhaltung in Risikogebieten.

„Dies hat uns veranlasst, die im Mai erteilte generelle Ausnahmegenehmigung von der Aufstallpflicht für Geflügel im Kreis Herford für den Bereich der Weser aufzuheben", sagte Dr. Zwingelberg. Ab 1. Oktober ist eine Freilandhaltung von Geflügel in einem Teilgebiet der Stadt Vlotho somit nicht mehr zulässig. Das in der Karte dargestellte Gebiet ist wie folgt begrenzt:

Im Norden durch den Höferweg, die Buhnstraße, den Borlefzener Kirchweg und die Rintelner Straße, im Westen und Osten durch die Kreisgrenze (Weser) und im Süden durch die parallel zur Weser verlaufende Weserstrasse.

In diesem Gebiet gehaltenes Hobby- und Nutzgeflügel muss bis auf weiteres wieder in einem geschlossenen Stall oder in einer überdachten, wildvogeldichten Voliere untergebracht werden.

Im übrigen Kreisgebiet darf Geflügel zunächst weiterhin im Freien gehalten werden. Hier wird von Ornithologen in den kommenden Wochen und Monaten zunächst beobachtet, ob es in weiteren Gebiete im Kreis zu nennenswerten Zugvogelaktivitäten kommt.

„Auch außerhalb des Riskogebietes sollten sich Geflügelhalter ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein und die mit der Haltung im Freien verbundenen rechtlichen Anforderungen einhalten. Insbesondere dürfen die Tiere nicht draußen gefüttert werden um keine Wildvögel anzulocken. Sofern noch nicht im Sommer geschehen ist die Freilandhaltung beim Veterinäramt anzuzeigen" betont Dr. Zwingelberg abschließend.


___________________________

zu finden unter kreis-herford (http://www.kreis-herford.de ), da gibts auch eine Karte für alle evt. Betroffenen

gaby
27.09.2006, 14:04
Geflügelpest: Aufstallungspflicht gilt wieder ab 1. Oktober
- 26.09.2006


--------------------------------------------------------------------------------

Duisburg (aho) - Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz hat im Mai dieses Jahres die
Geflügel-Aufstallungsverordnung erlassen. Wie die Stadt Duisburg
informiert, wurde die Geltungsdauer nunmehr mit der Verordnung vom
10.07.2006 bis zum 27.02.2007 verlängert.

Mit Beginn des Herbstes und des Vogelzuges an den Niederrhein ist das
Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest neu zu bewerten. Der
jüngste Fall von Geflügelpest im Dresdener Zoo sowie die weltweite
Situation unter Berücksichtigung der sich überschneidenden Flugrouten
der verschiedenen Zugvögel lassen befürchten, dass der Erreger über
die hier überwinternden Arktischen Gänse, Enten und andere Vogelarten
in hiesige Vögelbestände eingeschleppt werden könnte. Bei der
Festlegung der Wildvogelrastgebiete wurde die selbe Gebietskulisse
verwendet, die das Land NRW 2005 für die damalige landesrechtliche
Geflügelpestschutzverordnung ausgewiesen hatte. Somit gilt im gesamten
Stadtgebiet von Duisburg wieder ab 1.Oktober 2006 die
Aufstallungspflicht.

Dies bedeutet, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,
Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gemäß § 1 der
Geflügelaufstallungs- VO in geschlossenen Ställen oder einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung
und mit einer gegen das seitliche Eindringen von Wildvögeln
gesicherten Seitenbegrenzung (sogenannte Schutzvorrichtung) zu halten
sind.






--------------------------------------------------------------------------------



© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
06.10.2006, 08:31
06.10.2006, 08:07 Uhr
Millionen Zugvögel am Wochenende über Deutschland unterwegs
Bonn (dpa) - Mehrere Millionen Zugvögel werden nach Angaben von Vogelschutzexperten am Wochenende in Deutschland zu beobachten sein. Besonders gut seien Kraniche, Gänse und Enten zu sehen, sagte Markus Nipkow vom Naturschutzbund Deutschland. Die Zugvögel legen auf ihrer Reise in wärmere Regionen zwischen 1000 und 3000 Kilometer zurück. Deutschland sei dabei für viele ein Rastplatz, so der NABU-Experte. Die ersten Zugvögel wie Mauersegler seien bereits im August in Richtung Süden aufgebrochen.

gaby
05.02.2007, 15:22
bei Enemy geklaut: http://www.pr-inside.com/de/wir-bleiben-aber-wachsam-r47829.htm

http://pressemitteilung.ws/node/104822

gaby
06.02.2007, 06:00
noch einmal von Enemy: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/wissenschaft/626494.html

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=102058&sector=pm&detail=1&r=266439&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0&profisuche=1
gg

gaby
07.02.2007, 09:58
und nochmal:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-02/artikel-7707939.asp

07.02.2007 08:02
VOGELGRIPPE/Länder bereiten sich auf neuen Ausbruch vor

BERLIN (Dow Jones)--Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in Großbritannien und Ungarn rechnet der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) mit einem neuerlichen Ausbruch auch in Deutschland. "Die Gefahr eines Wiederausbruchs der Vogelgrippe in Deutschland ist nach wie vor groß", sagte Schnappauf (CSU) der "Berliner Zeitung" (Mittwochausgabe). Er will die bestehenden Ausnahmen von der Stallpflicht beenden, falls der H5N1-Erreger in Deutschland wieder nachgewiesen wird. "Sollte die Vogelgrippe wieder auftreten, werden wir die Stallpflicht sofort ausweiten", kündigte der Minister an. In Bayern gilt die Stallpflicht nach seinen Angaben derzeit für etwa 10% bis 15% der Landesfläche.

Die Agrarministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Wernicke (CDU), denkt ebenfalls über eine schärfere Stallpflicht nach. "Vor dem Hintergrund der Kälte sollten die Behörden vor Ort die Ausnahmen von der Stallpflicht bis Mitte des Monats noch einmal überprüfen", sagte Wernicke. Bei kalter Witterung seien die Tiere anfälliger für eine Ansteckung durch Wildvögel. In Sachsen-Anhalt gilt die Stallpflicht derzeit nur für 3% der Flächen.





http://www.baden-online.de/news/artikel.phtml?page_id=67&db=news_lokales&table=artikel_ortenau&id=8554


ortenau


Stallpflicht am Rhein wird vorerst nicht weiter ausgedehnt
Gebiet mit bis 1000 Metern Entfernung zum Fluss betroffen / Geflügelzüchter warnen vor Panikmache

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Großbritannien hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft eine flächendeckende Stallpflicht ohne Ausnahmen gefordert. In der Ortenau gilt die Stallpflicht wie bisher. Eine Verschärfung ist bislang nicht vorgesehen.




autor: klaus körnich


07.02.2007 - Ortenau. In Deutschland gilt zunächst bis zum 27. Februar eine grundsätzliche Stallpflicht, die bis Oktober verlängert werden soll. Die Länder haben allerdings großflächig Ausnahmen festgelegt. In der Ortenau muss das Geflügel innerhalb eines 1000 Meter breiten Streifens entlang des Rheins im Stall gehalten werden. In allen anderen Gebieten ist Freilandhaltung erlaubt. Damit sind vor allem ein Teil von Kehl sowie die Schwanauer Ortsteile Nonnenweier und Wittenweier von der Stallpflicht betroffen.
Bisher gäbe es noch keine Signale von seiten des Landes Baden-Württemberg, die Stallpflicht auf weitere Gebiete auszuweiten, teilte Christian Eggersglüß, Sprecher des Landratsamtes, auf Anfrage der Mittelbadischen Presse mit. Bisher haben sich nach Angaben der Behörde 15 Betriebe aus dem 1000-Meter-Streifen gemeldet, die unter die Stallpflicht fallen. Allerdings sei »die Dunkelziffer groß«: Viele, vor allem kleinere Betriebe, wüssten nicht, dass sie sich selbst beim Landratsamt melden müssten.
Bei den Geflügelzüchtern und Legehennenhalter im Ortenaukreis herrscht Gelassenheit vor. Hans Bartelme vom Banater-Hof in Rheinau hält die bisherige Regelung bei der Stallpflicht für ausreichend. Sein Klein-Betrieb mit etwa 3000 Hühnern ist nicht betroffen. Eine Stallpflicht ohne Ausnahmen, wie vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft gefordert, hält er für »übertrieben«: »Es gab drei nachgewiesene Fälle von Vogelgrippe in Betrieben, alle in geschlossenen Ställen. Ich fände es nicht angebracht, die Freiland-Hennen einzusperren«, argumentiert er.
Bartelme geht sogar noch einen Schritt weiter: »Ich fände es realitätsnäher, wenn die Stallpflicht komplett aufgehoben würde.« Die Vogelgrippe würde ja nicht dadurch angezogen, dass die Tiere freilaufen. Er appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Geflügel-Halter: »Wenn die Tiere es bekommen, muss man schnell reagieren.«
Auch Manfred Aßmus ist mit der bisherigen Regelung zufrieden. Er verweist auf die Hygienevorschriften, die er streng einhalten würde. Allerdings ist er nicht sicher, ob das für alle Betriebe gilt: »Die Halter mit nur wenigen Hühnern gehen leichter über die Hygiene-Bestimmungen hinweg«, mutmaßt Aßmus, der in Rheinau 9000 Hühner hält. Er warnt vor »Panikmache« und hofft, dass sich der Verbraucher nach den neuen Vogelgrippe-Fällen nicht verunsichern lässt: »Die Kunden sollen sich von einem Skandal nicht abschrecken lassen. Denn dann wird die Ware besonders gut kontrolliert.«



.

gaby
07.02.2007, 10:07
Sie macht meinen Job :-*

Länder warnen vor Vogelgrippe
Brite in Klinik untersucht
Jörg Michel

BERLIN. Nach dem Auftreten der Vogelgrippe in Großbritannien und Ungarn rechnen die Behörden mit einem neuerlichen Ausbruch auch hierzulande. "Die Gefahr eines Wiederausbruchs der Vogelgrippe in Deutschland ist nach wie vor groß", sagte der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) der Berliner Zeitung. "Es kann jederzeit wieder ein Fall auftreten." Eine Sprecherin von Agrarminister Horst Seehofer (CSU) betonte, angesichts des Winters bestehe die Gefahr, dass die Vogelgrippe nach Deutschland zurückkehre. Bei Kälte sind die Tiere anfälliger für eine Ansteckung durch Wildvögel.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Bekämpfung der Vogelgrippe zuständig. Zur Vorbeugung gilt derzeit bundesweit eine Stallpflicht für Geflügel - aber nur in gefährdeten Gebieten, in denen Zugvögel rasten. In Bayern betrifft dies nach Angaben Schnapp-aufs etwa zehn bis fünfzehn Prozent der Landesfläche. "Sollte die Vogelgrippe wieder auftreten, werden wir die Stallpflicht sofort ausweiten", kündigte der Minister an. Die Agrarministerin von Sachsen-Anhalt, Petra Wernicke (CDU) denkt über einen ähnlichen Schritt nach. "Vor dem Hintergrund der Kälte sollten die Behörden vor Ort die Ausnahmen von der Stallpflicht bis Mitte des Monats noch einmal überprüfen", sagte Wernicke dieser Zeitung. In Sachsen-Anhalt gilt die Stallpflicht derzeit für drei Prozent der Fläche. In Mecklenburg-Vorpommern, wo letzten Winter die ersten Vogelgrippe-Fälle aufgetreten waren, ist die Stallpflicht auf rund zehn Prozent der Flächen - darunter die Inseln Rügen und Usedom - in Kraft.Umweltminister Till Backhaus (SPD) betonte, die Gefahr eines Ausbruchs sei nicht gebannt.

In England wird Medienberichten zufolge unterdessen ein Tierarzt, der an den Arbeiten auf der von Vogelgrippe betroffenen Farm beteiligt war, im Krankenhaus verschiedenen Tests unterzogen. (mit AP)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/626696.html

gaby
07.02.2007, 20:02
Wieder ein toller Link, von wem? Richtiiich! ;)

Gesundheitsminister Laumann: Momentan kein Grund zur Sorge
Ministerien informieren mit Faltblatt über Vogelgrippe


Ministerien informieren mit Faltblatt über Vogelgrippe ©ddp


(PR-inside.com 07.02.2007 15:48:28) - Bürger in Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort mit einem
Faltblatt über die Vogelgrippe informieren.


Düsseldorf (ddp-nrw). Bürger in Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort mit einem Faltblatt über die Vogelgrippe informieren. In dem von Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium gemeinsam herausgegebenen Heft werden die wichtigsten Fragen beispielsweise zum richtigen Verhalten beim Auffinden toter Vögel, zur Grippeprophylaxe und zur Entstehungsweise einer Pandemie beantwortet, wie die Ministerien am Mittwoch in Düsseldorf mitteilten. Ein Grund zur Sorge bestehe momentan allerdings nicht, betonte
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). «Wir haben in Nordrhein-Westfalen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung einer Grippe-Pandemie getroffen», sagte Laumann. Die Landesregierung habe so genannte antivirale Arzneimittel im Wert von 67 Millionen Euro einlagern lassen. Auch der Ausbreitung der Tierseuche werde vorgebeugt. «Zu den Früherkennungsmaßnahmen gehören die intensive Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln und Hausgeflügel sowie das Aufstallungsgebot für Hausgeflügel in besonderen Risikogebieten», sagte Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg (CDU). Die Risikoeinschätzung für NRW habe sich auch mit dem neuen Fall von Vogelgrippe in Großbritannien nicht geändert. «Wir beobachten die internationale Situation aber sehr genau», betonte er. Das Faltblatt kann kostenlos bei den Ministerien unter mags.nrw.de und munlv.nrw.de oder telefonisch unter 0211/4566-666 bestellt werden. (ddp) © ddp

http://www.pr-inside.com/de/ministerien-informieren-mit-faltblatt-ueber-r49158.htm

gaby
10.02.2007, 21:07
von Enemy:

Flug H5N1
Die aktuelle Vogelgrippe-Welle verbreitet sich offensichtlich über ähnliche Stationen wie 2006. Darauf lässt zumindest das Auftreten des Viruses in der Türkei schließen.
Von Tina Baier



Foto: dpa


Trotz des Ausbruchs der Vogelgrippe in der Türkei sehen die deutschen Behörden zurzeit keinen Handlungsbedarf. In der südostanatolischen Provinz Batman sind seit Anfang der Woche 170 Hühner, Puten, Enten und Gänse verendet. Wissenschaftler des Referenzlabors der Europäischen Union in Weybridge bei London haben am Freitag bestätigt, dass die toten Tiere mit der hochpathogenen Variante des Virus H5N1 infiziert waren, die auch für den Menschen gefährlich ist. Vier Kinder aus der betroffenen Gegend, die plötzlich hohes Fieber bekommen haben, wurden vorsorglich ins Krankenhaus eingeliefert. Drei Dörfer stehen unter Quarantäne.

"Die Gefährdung für die Menschen in Deutschland ist durch den Ausbruch in der Türkei nicht größer geworden", sagt Susanne Glasmacher vom Robert-Koch-Institut in Berlin. Das H5N1-Virus, das jüngst auch in Ungarn und Großbritannien nachgewiesen wurde, und das jetzt wahrscheinlich in der Türkei grassiert, ist das gleiche, das vergangenes Jahr in Europa aufgetreten ist. Nach wie vor handelt es sich um ein reines Geflügelvirus, das Menschen nur in Ausnahmesituationen befällt, etwa bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren.



Ähnlichkeit zu 2005/2006
Allerdings ähnelt die derzeitige Situation der Lage im Winter 2005/2006, als die Vogelgrippe langsam aber sicher immer näher an Deutschland heranrückte. Auch damals brach die Seuche zunächst in der Türkei aus. Besonders alarmiert waren die Experten dann, als Fälle aus dem Ural gemeldet wurden. Denn aus dieser Gegend in Russland ziehen viele Vögel direkt nach Deutschland. Auch jetzt werden aus dieser Gegend Fälle von H5N1 sowohl bei Hausgeflügel als auch bei Wildvögeln gemeldet. Allerdings nicht ganz so häufig wie vor einem Jahr.

"Im Moment sehen wir keinen Anlass, die Vorschriften für Geflügelzüchter zu verschärfen", sagt Timm Harder, Leiter des Nationalen Referenzlabors für Aviäre Influenza auf der Insel Riems. Ohnehin muss Geflügel in Risikogebieten, etwa in der Nähe großer Gewässer oder in Regionen, in denen viel Geflügelzucht betrieben wird, im Stall gehalten werden. Welche Gegenden als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden die Länder. Eine Verschärfung dieser Vorschriften wäre nach Einschätzung von Harder nur notwendig, wenn das H5N1-Virus bei Wildvögeln gefunden würde. Das ist schon seit langem nicht mehr der Fall, obwohl jeden Monat deutschlandweit 1500 bis 2000 tote Wildvögel eingesammelt und untersucht werden.

Das letzte, nachweislich mit dem gefährlichen Erreger infizierte Tier war ein Schwan im Dresdner Zoo im August 2006. Dieser Fund macht den Wissenschaftlern immer noch Sorgen. "Die einzige Möglichkeit, wie sich der Schwan angesteckt haben könnte, ist, dass er Kontakt mit infizierten Wildvögeln hatte", sagt Harder. Zugvögel sind im August in Deutschland nicht unterwegs, also muss es sich um heimische Arten gehandelt haben. Das aber legt nahe, dass es in Deutschland immer noch Wildvögel geben könnte, die mit H5N1 infiziert sind. Sie zu finden, ist bei den Millionen Vögeln in Deutschland trotz des Überwachungsprogramms fast unmöglich.



Ziervögel unter Verdacht
Zugvögel sind aber nicht das einzige Transportmittel, mit dem das Vogelgrippevirus nach Deutschland kommen könnte. Ebenso wahrscheinlich ist, dass H5N1 durch illegalen Handel mit Ziervögeln aus Asien eingeschleppt wird oder durch den Import von Fleisch infizierter Tiere. Verseuchtes Truthahnfleisch aus Ungarn ist nach Einschätzung der britischen Regierung auch der wahrscheinlichste Grund für den Ausbruch der Seuche vorige Woche auf einer Putenfarm in Suffolk, wo 160 000 Tiere gekeult werden mussten. Die britischen Lebensmittelbehörden prüfen, ob infiziertes Fleisch in den Handel gelangt ist. Eine Sprecherin sagte, es werde derzeit jedoch kein Putenfleisch aus den Regalen der Supermärkte genommen.

(SZ vom 10.02.2007)


http://www.sueddeutsche.de/,wm2/wissen/artikel/577/101476/

gaby
25.08.2007, 06:31
In einem Geflügelhof in Wachenroth im bayerischen Erlangen-Höchstadt sind bei Routineuntersuchungen mehrere Fälle der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Nach Angaben des zuständigen Landratsamtes vom Freitag wurde sofort eine Betriebssperre eingerichtet und das Gelände mit dem Stall abgeriegelt, in dem rund 44.000 Tiere untergebracht sind.


http://www.netzeitung.de/vermischtes/vogelgrippe/720672.html

gg

25.08.2007, 15:00 Uhr
Vogelgrippe-Verdacht bei Erlangen
Erlangen (dpa) - Wegen des Verdachts auf Vogelgrippe auf einem Geflügelhof im bayerischen Erlangen müssen möglicherweise 100 000 Tiere getötet werden. Das teilte das Verbraucherschutzministerium in Berlin mit. Vom Verdacht betroffen seien 44 000 Jungenten. Die Infizierungsquelle sei noch nicht geklärt, aber die Küken stammen wohl aus Niedersachsen. Zur Zeit wird geprüft, ob das Virus aus Niedersachsen eingeschleppt wurde. Bislang wurden dort aber keine Auffälligkeiten entdeckt.


Vogelgrippe-Ausbruch in Erlangen
Erlangen (dpa) - Auf einem Geflügelhof in der Nähe von Erlangen ist das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen worden. Dort müssen nun alle 160 000 Tiere getötet werden. Das teilte das bayerische Landwirtschaftsministerium mit. Die Infektionsquelle ist noch nicht geklärt. Der Verdachtsfall war gestern bei fünf Enten aufgetreten, dann waren mehr als 400 Tiere in einem Stall verendet. Der Betrieb in Wachenroth hat den Verkauf des Fleisches, das nach dem 30. Juli ausgeliefert wurde, gestoppt.



25.08.2007, 18:35 Uhr
H5N1-Virus in Erlangen bestätigt
Erlangen (dpa) - Bei den toten Vögeln in einem Geflügelhof in der Nähe von Erlangen ist der hochansteckende Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt worden. Nach Angaben des bayerischen Umweltstaatssekretärs Otmar Bernhard wird noch am Abend mit der Tötung der gesamten 160 000 Tiere des Hofes begonnen. Der Verdachtsfall war gestern bei fünf Enten aufgetreten. In einem Stall waren mehr als 400 Tiere verendet. Der Betrieb in Wachenroth hat den Verkauf des Fleisches inzwischen gestoppt.

gaby
26.08.2007, 11:48
26.08.2007, 11:27 Uhr
Keulung von Geflügel nach Vogelgrippe-Ausbruch bei Erlangen
Erlangen (dpa) - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe auf einem Geflügelhof in der Nähe von Erlangen sind Zehntausende Tiere bereits getötet worden. Bis zum Nachmittag soll die Keulung der rund 160 000 Tiere auf dem Hof in Wachenroth abgeschlossen sein. Die Behörden hatten gestern angeordnet, den gesamten Bestand zu töten. Die toten Tiere werden in zwei Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt. Bei verendeten Entenküken war das auch für den Menschen gefährliche Virustyp H5N1 nachgewiesen worden.

gaby
26.08.2007, 20:30
AHO Aktuell - 26.08.2007
H5N1 im Landkreis Erlangen-Höchstadt bestätigt +++ 160.000 Tiere werden gekeult

--------------------------------------------------------------------------------

Erlangen (ahp) - Der Vorverdacht auf H5N1 - Befall eines
Geflügelzuchtbetriebes im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat sich
bestätigt, wie Staatsstkretär Otmar Bernhard im Rahmen einer
Pressekonferenz des Staatsministeriums für Gesundheit, Umwelt- und
Verbraucherschutz erläutert hat.

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut im Rahmen sehr rasch
durchgeführter Untersuchungen der Proben aus dem Geflügelzuchtbetrieb
Wichmann festgestellt hat, handelt es sich bei dem festgestellten
H5N1 - Virus tatsächlich um den hochpathogenen Virustyp.Derzeit sind Mitarbeiter des betroffenen Betriebes sowie Veterinäre
des Landratsamtes mit der Tötung des gesamten Tierbestandes des
Betriebes (160.000 Tiere) beschäftigt. Die Keulung wird auf dem
Gelände des Betriebes vorgenommen, von wo aus die Kadaver zur
Tierkörperbeseitigungsanlage verbracht werden.

Aus Sicherheits- und Hygienerechtlichen Gründen ist das
Betriebsgrundstück nach wie vor komplett abgesperrt und mit
Hygieneschleusen versehen.

gaby
27.08.2007, 12:33
27.08.2007, 11:21 Uhr
Stroh vermutlich Ursache für Vogelgrippe in Entenmastbetrieb
Erlangen (dpa) - Verunreinigtes Stroh ist vermutlich die Ursache für die Vogelgrippe in einem Entenmastbetrieb im Raum Erlangen. Das gab das Veterinäramt des Landkreises Erlangen-Höchstadt bekannt. Das infektiöse Stroh soll aus der Umgebung stammen. Zwei Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Institutes seien auf dem Weg zu dem betroffenen Mastbetrieb, um die genaue Herkunft des H5N1-Virus zu klären. Nach dem Auftreten der Vogelgrippe am Freitag waren alle 160 000 Enten und Jungtiere des Betriebs in Bayern getötet worden.

gaby
06.09.2007, 16:44
Jetzt ist es so weit, wir kriegen ein Gesetz. Kämpft Euch durch, ich poste es noch mal so das wir diskutieren können.

http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2007/0601-700/601-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/601-07.pdf