kraienkopp
26.06.2011, 22:36
Mal eine Frage an die SV-Funktionäre und sonstige Spezialisten in Bezug auf die Satzungen im BDRG mit Unterorganisationen:
In der aktuellen Geflügel-Börse kündigt ein Preisrichter-Ehepaar an, zum Ende des Jahres sämtliche SR-Berufungen zurückzugeben. Geht das eigentlich? Soweit ich weiß, ist die Ernennung zum SR alleinige Angelegenheit des jeweiligen SV. Ihm obliegen weiterhin auch alle sonstigen Angelegenheiten wie Aus-/Weiterbildung, Modalitäten zur Berufung (Schreibarbeiten, Prüfung...), sowie auch die Moglichkeit SR wieder abzuberufen. Die An-/Abmeldung erfolgt über die jeweilige PV durch den SV.
Habe von sowas noch nie gehört!
In der aktuellen Geflügel-Börse kündigt ein Preisrichter-Ehepaar an, zum Ende des Jahres sämtliche SR-Berufungen zurückzugeben. Geht das eigentlich? Soweit ich weiß, ist die Ernennung zum SR alleinige Angelegenheit des jeweiligen SV. Ihm obliegen weiterhin auch alle sonstigen Angelegenheiten wie Aus-/Weiterbildung, Modalitäten zur Berufung (Schreibarbeiten, Prüfung...), sowie auch die Moglichkeit SR wieder abzuberufen. Die An-/Abmeldung erfolgt über die jeweilige PV durch den SV.
Habe von sowas noch nie gehört!