PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erste Maßnahmen Österreich



grünschnabel
10.01.2006, 19:40
Die Stallpflicht für Geflügel wurde in Österreich zwar am 15. Dezember aufgehoben, für zahlreiche Gemeinden im gesamten Bundesgebiet gibt es aber weiterhin strenge Auflagen, um ein Einschleppen der Vogelgrippe zu verhindern.

Das Gesundheitsministerium hat eine Liste von Risikogemeinden erstellt, in denen unter anderem die Fütterung der Tiere nur in Ställen erlaubt ist. Betroffen sind alle Bundesländer, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.

Die Listen der Gemeinden wurden von den Bundesländern selbst erstellt, sie umfassen in erster Linie Kommunen, die an Flüssen oder Seen liegen oder die an Zugvögel-Routen gelegen sind.

Aufrecht geblieben ist die Meldepflicht für Geflügelhalter, sie gilt in ganz Österreich, also auch in den nicht als Gemeinden mit erhöhtem Risiko eingestuften Kommunen. Davon ausgenommen sind lediglich Ziervögel, die nie ins Freie dürfen.

Für die "Risikogemeinden" ist in dem mit 16. Dezember 2005 datierten Bundesgesetzblatt, das am Montag in der Agrarabteilung des Landes Kärnten eingelangt ist, verordnet, dass weiterhin "in allen gemischten Hausgeflügelhaltungen eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel" zu erfolgen hat.

Enten und Gänse dürfen weder direkt noch indirekt mit dem restlichen Geflügel in Kontakt treten. Die Freilandhaltung ist zwar erlaubt, unterliegt aber einer Reihe von Beschränkungen.

Diese lauten:

1. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, der das Landen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Hausgeflügel bestimmt ist, in Berührung kommen.

2. Die Ausläufe von Hausgeflügel sind gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abzuzäunen.

3. Im Freien befindliche Wasserbecken, die aus Tierschutzgründen vorgeschrieben sind, werden gegen wild lebende Wasservögel derart abgeschirmt, dass ein direkter oder indirekter Kontakt der Tiere zum Hausgeflügel ausgeschlossen ist.

4. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

5. Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen."

Die Tierhalter müssen weiters den Behörden melden, wenn Tiere um 20 Prozent weniger essen bzw. trinken als üblich, wenn die Eiproduktion zwei Tage lang um mehr als fünf Prozent sinkt bzw. wenn die Mortalitätsrate in einer Woche drei Prozent überschreitet. Die Verordnung gilt übrigens bis zum 31. Mai 2006.

10.01.2006 http://portal.tirol.com/chronik/national/27635/index.do

In Tirol sind das die Gemeinden
Achenkirch
Eben
Ebbs
Kirchbichl
Erl
Walchsee
St. Ulrich und
Pflach

Knubel
10.01.2006, 22:04
http://www.salzburger-fenster.at/rubrik/lokales/3405/noch-keine-massnahmen-gegen-die_1728.html