Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was tun für ausnahmegenehmigung?
bineohneie
10.01.2006, 14:09
hallo
was muss ich tun, bzw. wie muss die situation in meinem hühnerbestand aussehen, damit ich eine ausnahmegenehmigung bekomme? oder es zumindest versuchen kann?
ich habe 15 große brahmas, und ich weigere mich, diese wieder aufzustallen. abgesehen von der milbenplage im november, den verdauungsstörungen und der aggressivität der hühner, hat mich am meisten der verschreckte und irgendwie apathische blick meiner hühner während der letzten aufstallung entsetzt.
außerdem ist der kostenaufwand beim aufstallen die 5 eier nicht wert, die ich in den 2 monaten bekommen habe!!!
hat hier jemand eine ausnahmegenehmigung bekommen? versucht es jemand für die kommende aufstallung?
bin für eure tips wie immer sehr dankbar.
gruss, bine
Wende Dich einfach an Dein zuständiges Vet-amt. die werden Dir Auskunft geben wie das funktioniert. Das ist auch wieder von Landkreis zu Landkreis, Stadt zu Stadt verschieden.
gg
Hallo,
ich kann dir nur erzählen, wie das bei uns hier im Landkreis Würzburg (Bayern) gehandhabt wurde: Die Genehmigung musste beim zuständigen Veterinäramt schriftlich beantragt werden und wurde befristet bis 15.12.2005 unter Auflagen erteilt. Hierbei handelte es sich bis auf die regelmäßige Blutuntersuchung des Bestandes durchweg um Kleinkram, wie Füttern, Tränken der Tiere nur im Stall, usw. Die serologische Untersuchung des Bestandes musste 1 mal pro Kalendermonat vom TA durchgeführt werden, um die aktuelle Virusfreiheit der Tiere nachzuweisen. Dabei zog der TA einfach willkürlich 10 Blutproben, die dann zur Untersuchung in ein Institut geschickt wurden. Diese Untersuchungskosten wurden in 2005 noch vom Land Bayern getragen, ob das so bleibt, ist allerdings auch noch nicht sicher. Andere Bundesländer haben die Tierhalter bereits in 2005 zur Kasse gebeten. Allerdings musste jedesmal die Arbeitszeit und die Anfahrtskosten des TA berappt werden. Da kam für 3 Untersuchungen à 50 Euros auch schon ein ordentlicher Betrag zusammen.
Ob das lohnt, bleibt sicherlich eine Überlegung jedes Einzelnen.
Grüße :)
Thomas
chris100
10.01.2006, 20:55
Hallo,
bei uns in NRW(Kreis -Borken) sieht das so aus mit der Ausnahmeregelung.
1. Wer weniger als ca.100 Tiere hat bekommt sowieso Keine!
Begründung : Tiere können auch anderweitig untergebracht werden, ansonsten schlachten!
2.Wer mehr als ca.1000 Hühner oder etc. hat bekommt eventuell eine, wenn man in der CDU ist oder Bekannter vom Bürgermeister(Beides am Besten) ist !
MfG
Chris
Meine Hühner sind mir das wert!
Flöckchen
13.01.2006, 19:23
Hallo,
bei uns war das so : Ich ließ den Vet. kommen und klagte ihm mein leid , das sich die Hühner picken und das starke unruhe im stall ist. auch das unser tierarzt oft kommen muß und ich schon 3 Hühner verloren habe. Er sah sich den Garten an und meinte dann : O.K: dann lassen sie sie eben einen halben Tag raus ! Und siehe da , ab da war ruhe im stall !
Gruß von Micha
Häh!?
Wieso den halben Tag?
Dann kannst du sie doch auch gleich ganz draußen lassen!
Kommt doch auf das selbe raus.
Flöckchen
13.01.2006, 20:30
Hallo,
ja ja so verrückt ist die Welt ! Das hat mir der Vet. so gesagt ! Natürlich hab ich sie den ganzen Tag drausen gehabt und sie waren nicht mehr krank ! Aber so entscheiden die Ämter weil sie auch unwissend sind ! Aber sie handeln eben nach bestem gewissen !
...und Wissen.
Wie willst du bei der kommenden Aufstallpflicht verfahren?
vielleicht sollte man erstmal sehen was genau die bedingungen sind unter denen eine ausnahme geschehen kann, wer welche tiere wie einknasten muss. alles was man jetzt sagen kann sind wilde spekulationen ohne jeglichen hintergrund.
Wer weiß ... vielleicht wirkt unsere Petition ja doch ein wenig, so dass zumindest die Klein(st)-Halter evtl. von vornherein gesondert berücksichtig und "beregelt" werden.
Ist ja auch ein Unding, dass man sie mit den industriemäßig betriebenen Hühnerfabriken (die die Aufstallungspflicht ja nun überhaupt nicht betrifft, da dort eh schon alle Hühner kaserniert sind, die haben also gut lachen) auf die gleiche Stufe stellt.
Gruß - Ulrike
Bienchen
16.01.2006, 14:15
Hallo !
Beweise habe ich natürlich keine, aber ich meine in der lokalen Zeitung im überregionalen Teil gelesen zu haben, daß die Stallpflicht für landwirtschaftliche Hühnerhalter gelten soll. Damit wären doch Hobbyhalter ausgeschlossen, oder ? Das war irgendwann letzte Woche. Weiß jemand was genaueres ?
Gruß
Bienchen
Günter Droste
16.01.2006, 15:04
Hallo zusammen,
... was muss man tun für eine Ausnahmegenehmigung?
Das ist eine Frage die sich derzeit garnicht beantworten lässt.
Eine konkrete detaillierte Antwort wäre nur dann möglich wenn der Text der entsprechenden Verordnung bekannt wäre - ist er aber nicht weil es derzeit noch gar keine Verordnung gibt.
Derzeit kann es sich hier lediglich um Gedankenspiele auf der Grundlage der insoweit inzwischen teilweise aufgehobenen Verordnung des vergangenen Jahres handeln - nur diese können nicht die vielfach gewünschte Auskunft ergeben.
Es gibt derzeit schlicht und ergreifend nichts, aber auch wirklich nichts genaues. Das gilt auch für eine evtl. Unterscheidung von gewerblicher (landwirtschaftlicher) Haltung und Hobbyhaltung.
Ich empfehle an dieser Stelle das Studium der Pressemitteilung des BDRG vom heutigen Tage.
www.bdrg.de
oder
www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=6305
Viele Grüße
Günter
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2025 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.