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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stallpflicht für Geflügel



grünschnabel
08.12.2005, 20:07
gelockert in Belgien

Belgien entschärft die derzeit geltenden Maßnahmen gegen die Vogelgrippe. So wird die derzeit geltende Stallpflicht für Geflügel ab dem 15. Dezember gelockert. Gesundheitsminister Demotte läßt ab Mitte Dezember für Privatzüchter das Halten von Geflügel im Freien wieder zu. Unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen darf Geflügel ab Mitte nächsten Monats bei Ausstellungen auch wieder zur Schau gestellt werden. Bei der gewerblichen Geflügelhaltung bleibt die Stallpflicht größtenteils verpflichtend. In risikoärmeren Gebieten kann das Geflügel aber auch dort bei einer Abschirmung durch Netze teilweise wieder ins Freie.

BRF 8.12.05

Schweiz:

Nutztierschützer wollen Freilandverbot sofort aufheben

Am Freitag wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob das Freilandverbot für Geflügel aufgehoben werden soll.

Kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, will das Freilandverbot für Geflügel per sofort aufheben, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Sie begründen, dass der aggressive Vogelgrippe-Virus H5N1 in der Schweiz und auch im nahe liegenden Ausland nirgends festgestellt werden konnte. Kagfreiland sieht keinen Grund, das Verbot noch bis zum 15. Dezember gelten zu lassen.

08.12.2005 / Schweizer Agrarmedien GmbH Webmaster