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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches in der Hühnerhaltung



Fendtman_moni
23.01.2011, 12:10
Was muss ich rein rechtlich alles beachten? Mir fällt ein: Baugenehmigung beim Stallbau, ND-Impfung regelmäßig....!
Was noch?

Wontolla
23.01.2011, 12:31
Anmelden bei der zuständigen Behörde, meistens das Kreisveterinäramt.

Anmelden bei der Tierseuchenkasse. Meist geht beides gleichzeitig.

Fendtman_moni
23.01.2011, 13:48
Was kostet das pro Huhn?

silver1977
23.01.2011, 13:57
unter 50 Hühner kostet das gar nichts.... 50-300 Tiere kostet es 7 Euro jährlich

Wontolla
23.01.2011, 14:00
Das ist in jedem Bundesland anders. In Bayern kostet es unter 100 Hühnern nichts. Dafür gibts im Seuchenfall auch nichts. Man muss nur gemeldet sein, damit man verwaltet werden kann.

NYOTABE
23.01.2011, 14:05
Hallo,
ich habe gerade Post von der Seuchenkasse bekommen und in der Region Hannover gibt es einen Mindestsatz von 10 Euro, sehr frech, denn bei meinen Huhnis hätte ich sonst 40 cent zaheln müssen, scheint also sehr unterschiedlich in den Bundesländern,Kreisen zu sein..
LG

Lexx
23.01.2011, 14:15
Frech ist relativ. In Niedersachsen ist die höchste Geflügeldichte deutschlandweit, durch die Massenhaltungen an Hühnern und Puten. Dementsprechend hoch ist das Seuchenrisiko. Soweit ich das auch mittlerweile überreisse, ist Niedersachsen noch das letzte Bundesland wo´s regional seit 2007 keine Erteilung zur Ausnahmebewilligung von der Stallpflicht für Privathalter gab. Mittlerweile hat das glaublicherweise jedes Bundesland für sich so gehandhabt, das man die Ausnahmen erteilt, bzw. Daueraufstallungsbezirke wieder aufgehoben hat.

Wie gesagt, glaublicherweise, aber die letzte Zeit hört man eigentlich nur noch aus NDS, das Halter aufstallen müssen.

Fendtman_moni
23.01.2011, 14:33
Heißt das, dass ich die Tiere nur im Stall und in der Voliere halten darf und nicht draußen?

NYOTABE
23.01.2011, 15:51
Hallo Lexx, OK, von der Seite habe ich es noch nicht betrachtet, aber es wäre auch möglich, wie in anderen Bundesländern die Kleinhalter bis 100 Tiere von dem Beitrag zu befreien.

In Niedersachsen gibt es im Moment auch keine Stallpflicht,schon den zweiten(oder dritten) Winter nicht,allerdings kann das schnell passieren und wenn man sich Geflügel anschaffen will, sollte man die Bedenken von LEXX im Kopf behalten und evt eine sichere Voliere an den Stall bauen, sonst hilft nämlich bei kleinen Ställen oft nur Schlachten, weil man 3-4 Monate Stall keinem Tier zumuten kann.

Irma64
23.01.2011, 16:07
Ich zahle auch einen Pauschalbetrag von 10 Euro im Jahr - eigentlich schon immer- erst bei über 100 Tieren steigt der Beitrag.

LG Angelika