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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Östereich Info Vogelgrippe



gaby
08.11.2005, 18:37
Die Infos für diesen Thread würde ich gerne durch die Össis hier im Forum bekommen. Jetzt werde ich hier erst mal das reinsetzen was wir schon gesammelt haben.

LIVE-TICKER
20.10.2005, 11:15 Uhr
Österreich erlässt Verbot für Freilandhaltung von Geflügel
Wien (dpa) - Auch in Österreich muss nun alles Geflügel in den Stall. Die österreichische Regierung hat zur Abwehr gegen die Vogelgrippe ein Verbot für die Freilandhaltung von Geflügel erlassen. Es gelte von morgen an und sei zunächst bis zum 15. Dezember befristet. Das teilte das Gesundheitsministerium in Wien mit. Unterdessen hat Thailand das 13. Todesopfer durch die Vogelgrippe gemeldet. Bei einem Mann aus dem Westen des Landes sei das aggressive Virus H5N1 nachgewiesen worden, hieß es in Bangkok.


Also wie gesagt: Wenn Ihr was relevantes findet schickt mir eine PN mit dem Betreff Info Österreich!

gg

gaby
08.11.2005, 18:39
von Osbourne:

Quelle :

http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/artikel/_733468/index.jsp


Kontrolle. Ab Samstag gilt jedenfalls Stallarrest für heimische Geflügel. Ob Hühner und Co. in Österreich tatsächlich vom Freiland in Ställe überführt wurden und die Stallpforte dicht geschlossen bleibt, sollen Amtstierärzte stichprobenartig kontrollieren. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von rund 4000 Euro. Eine Erleichterung gibt es nun aber für jene Bauern, denen keine entsprechenden Ställe zur Verfügung stehen. Für sie wurde eine Schonfrist bis 28. Oktober eingeräumt. Eine Ausnahme gilt außerdem bis kommenden Montag für Verkaufsmärkte, Ausstellungen oder Vorführungen mit lebendem Geflügel.

gaby
08.11.2005, 18:40
Hi! für die Össis hab ich heute von Feder ein paar Infos bekommen:

http://www.pklwk.at/netautor/napro4/appl...mdoc_id=1205237

die bestimmungen zur vogelgrippe sind in A doch etwas anders als in D, gottseidank nicht so extrem. bei uns ist es so, dass es bisher keinerlei meldepflicht für hühner gab, im zuge der vogelgrippe jetzt aber doch. und zwar mit fälligkeit bis zum 11.11. das kann man rasch und unbürokratisch online erledigen bei www.ovis.at.

Hoffe das Euch das hilfreich ist.

gg

gaby
08.11.2005, 18:41
das war von Cassandra:

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/9/6/0/CH0118/CMS1129637061180/findbgbl.pdf

gaby
08.11.2005, 18:41
nochmal interessante Info für die Össis von Cassandra:
http://derstandard.at/?url=/?ID=2234157
Solltet Ihr lesen, die Stallpflicht in Österreich mal sehr kritisch gesehen!

gaby
08.12.2005, 05:32
Von grünschnabel gepostet:
07.12.2005 16:33 Vogelgrippe - Stallpflicht für österreichisches Geflügel wird aufgehoben
Wien (BGF) - "Unser Maßnahmenpaket war bisher sehr erfolgreich und hat eine Einschleppung der Geflügelpest nach Österreich verhindert", sagte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat heute, Donnerstag. "Nun, nach Abschluss der europaweiten Zugvogelwanderungen, kann das Verbot der Freilandhaltung von heimischem Geflügel mit 15.Dezember 2005 vorerst aufgehoben werden." Neben dieser sogenannten "Aufstallungspflicht" seien mit der Verordnung vom 24. Oktober 2005 unter anderem auch die Meldepflicht von Geflügelhaltungen, die Untersagung von Märkten, Ausstellungen und Tierschauen sowie eine konkrete Anzeigepflicht in Kraft getreten. Parallel dazu wurden im Rahmen eines Geflügelpestscreenings seit 01.08.2005 insgesamt 3.557 amtliche Proben gezogen und untersucht. Alle daraus resultierenden Ergebnisse waren eindeutig negativ und belegen, dass es derzeit auf österreichischem Staatsgebiet keinen Hinweis auf Geflügelpest-Fälle gibt.

Die umfassende und verantwortungsvolle Information der österreichischen Verbraucher über die Ungefährlichkeit der heimischen Geflügelprodukte war ebenfalls erfolgreich. "So blieb die Geflügelwirtschaft von Absatzeinbrüchen weitgehend verschont und verzeichnete beim Fleischkonsum einen Rückgang von lediglich fünf bis zehn Prozent während der europaweite Konsum von Geflügelfleisch um zirka 40 Prozent zurückging", so Rauch-Kallat.

Da in Zielgebieten der Zugvögel wie z.B. in Rumänien Geflügelpest-Viren nachgewiesen wurden, bleiben wichtige Maßnahmen der Verordnung auch weiterhin bestehen. Darunter fallen die Meldepflicht für Geflügelhaltungen sowie das Verbot von Märkten und Geflügelschauen in festgelegten Risikogebieten. Darüber hinaus darf Freilandgeflügel nur in von Wildvögeln abgeschirmten Bereichen, also z.B. Volieren, getränkt und gefüttert werden. "Künftig ist eine Aufstallungspflicht nur noch notwendig, wenn es zu einem Ausbruch der Geflügelpest innerhalb von Österreich oder einem angrenzenden Gebiet kommt", sagte die Ministerin abschließend.

Rückfragehinweis:

BM für Gesundheit und Frauen Ministerbüro Mag. Christoph Hörhan Tel.: ++43 1 711 00/4379 mailto:christoph.hoerhan@bmgf.gv.at http://www.bmgf.gv.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS0231 2005-12-07/16:33
© 2004 BMGF

gaby
10.01.2006, 20:52
gefunden von grünschnabel:
Die Stallpflicht für Geflügel wurde in Österreich zwar am 15. Dezember aufgehoben, für zahlreiche Gemeinden im gesamten Bundesgebiet gibt es aber weiterhin strenge Auflagen, um ein Einschleppen der Vogelgrippe zu verhindern.

Das Gesundheitsministerium hat eine Liste von Risikogemeinden erstellt, in denen unter anderem die Fütterung der Tiere nur in Ställen erlaubt ist. Betroffen sind alle Bundesländer, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.

Die Listen der Gemeinden wurden von den Bundesländern selbst erstellt, sie umfassen in erster Linie Kommunen, die an Flüssen oder Seen liegen oder die an Zugvögel-Routen gelegen sind.

Aufrecht geblieben ist die Meldepflicht für Geflügelhalter, sie gilt in ganz Österreich, also auch in den nicht als Gemeinden mit erhöhtem Risiko eingestuften Kommunen. Davon ausgenommen sind lediglich Ziervögel, die nie ins Freie dürfen.

Für die "Risikogemeinden" ist in dem mit 16. Dezember 2005 datierten Bundesgesetzblatt, das am Montag in der Agrarabteilung des Landes Kärnten eingelangt ist, verordnet, dass weiterhin "in allen gemischten Hausgeflügelhaltungen eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel" zu erfolgen hat.

Enten und Gänse dürfen weder direkt noch indirekt mit dem restlichen Geflügel in Kontakt treten. Die Freilandhaltung ist zwar erlaubt, unterliegt aber einer Reihe von Beschränkungen.

Diese lauten:

1. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen, der das Landen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Hausgeflügel bestimmt ist, in Berührung kommen.

2. Die Ausläufe von Hausgeflügel sind gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abzuzäunen.

3. Im Freien befindliche Wasserbecken, die aus Tierschutzgründen vorgeschrieben sind, werden gegen wild lebende Wasservögel derart abgeschirmt, dass ein direkter oder indirekter Kontakt der Tiere zum Hausgeflügel ausgeschlossen ist.

4. Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.

5. Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen."

Die Tierhalter müssen weiters den Behörden melden, wenn Tiere um 20 Prozent weniger essen bzw. trinken als üblich, wenn die Eiproduktion zwei Tage lang um mehr als fünf Prozent sinkt bzw. wenn die Mortalitätsrate in einer Woche drei Prozent überschreitet. Die Verordnung gilt übrigens bis zum 31. Mai 2006.

10.01.2006 http://portal.tirol.com/chronik/national/27635/index.do

In Tirol sind das die Gemeinden
Achenkirch
Eben
Ebbs
Kirchbichl
Erl
Walchsee
St. Ulrich und
Pflach

gaby
11.01.2006, 05:22
bekam ich per PN, danke Cassandra:


Vogelgrippe:
Die Liste der Risikogemeinden

(diepresse.com) 10.01.2006 12:32





Das Gesundheitsministerium hat über Vorschlag der Länder eine Liste der Gemeinden mit erhöhtem Risiko der Einschleppung von Vogelgrippe erstellt. Im Folgenden die Liste, geordnet nach Bundesländern:


Wien:

Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 13, 14, 19, 21, 22 und 23.

Niederösterreich:

Ardagger, Ennsdorf. Neustadtl an der Donau, St. Pantaleon-Erla, Strengberg, Wallsee-Sindelburg, Leobersdorf, Schönau an der Triesting, Bad Deutsch-Altenburg, Hainburg, Gemeinde Haslau-Maria Ellend, Petronell-Carnuntum, Scharndorf, Wolfsthal, Angern/March, Drösing, Dürnkrut, Eckartsau, Engelhartstetten, Groß-Enzersdorf, Hohenau/March, Jedenspeigen, Mannsdorf, Marchegg, Orth/Donau, Ringelsdorf-Niederabsdorf, Weiden/March, Hausleiten, Korneuburg, Langenzersdorf, Leobendorf, Spillern, Stockerau, Aggsbach, Bergern im Dunkelsteinerwald, Dürnstein. Furth bei Göttweig, Gedersdorf, Maria Laach am Jauerling, Mautern/Donau, Paudorf, Rossatz-Arnsdorf, Spitz, Weißenkirchen, Krems, Bergland, Dunkelsteinerwald, Emmersdorf/Donau, Golling an der Erlauf, Hofamt Priel, Klein-Pöchlarn, Krummnußbaum, Leiben, Marbach an der Donau, Maria Taferl, Melk, Neumarkt/Ybbs, Nöchling, Persenbeug-Gottsdorf, Pöchlarn, Schönbühel-Aggsbach. St. Martin-Karlsbach, Ybbs, Zelking-Matzleinsdorf, Nußdorf ob der Traisen, Traismauer, Grafenwörth, Kirchberg am Wagram. Königsbrunn am Wagram, Langenrohr Muckendorf-Wipfing, St. Andrä- Wördern Tulln, Zeiselmauer-Wolfpassing, Zwentendorf, Fischamend, Klosterneuburg und Schwechat;

Burgenland:

Podersdorf, Frauenkirchen, St. Andrä am Zicksee, Andau, Tadten, Wallern, Pamhagen, Apetlon und Illmitz;

Kärnten:

Klagenfurt, Villach, Feistritz/Rosental, Ferlach, Grafenstein, Keutschach, Köttmannsdorf, Krumpendorf, Ludmannsdorf, Maria Rain, Maria Wörth, Pörtschach, St. Margarethen/Rosental, Schiefling, Techelsberg, Millstatt, Radenthein, Seeboden, Spittal/Drau, Arnoldstein, Ferndorf, Paternion, Rosegg, St. Jakob/Rosental, Treffen, Velden, Weißenstein, Wernberg, Eberndorf, Gallizien, St. Kanzian, Völkermarkt, Ossiach und Steindorf am Ossiacher See;

Oberösterreich:

Linz, Steyr, Wels, Braunau am Inn, Hochburg-Ach, Mining, Ostermiething, St. Pantaleon, St. Peter am Hart, St. Radegund, Überackern, Alkoven, Aschach an der Donau, Haibach ob der Donau, Hartkirchen, Pupping, Altmünster, Bad Goisern, Bad Ischl, Ebensee, Gmunden, Gschwandt, Hallstatt, Laakirchen, Obertraun, Ohlsdorf, Roitham, St. Wolfgang, Traunkirchen, St. Agatha, Grünburg, Klaus an der Pyhrnbahn, Molln, St. Pankraz, Steinbach an der Steyr, Ansfelden, Asten, Enns, Hörsching, Kronstorf, Leonding, Pucking, Traun, Wilhering, Baumgartenberg, Langenstein, Luftenberg/Donau, Mauthausen, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen, Antiesenhofen, Kirchdorf am Inn, Mörschwang, Mühlheim am Inn, Obernberg am Inn, Reichersberg, Hofkirchen im Mühlkreis, Kirchberg ob der Donau, Niederkappel, Pfarrkirchen im Mühlkreis, Neustift im Mühlkreis, St. Martin im Mühlkreis, Brunnenthal,. Engelhartszell, Esternberg, Freinberg, St. Florian am Inn, St. Marienkirchen bei Schärding, Schärding, Schardenberg, Suben, Vichtenstein, Waldkirchen am Wesen, Wernstein am Inn, Aschach an der Steyr, Dietach, Garsten, Sierning, Waldneukirchen, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Steyregg, Attersee, Attnang-Puchheim, Berg im Attergau, Desselbrunn, Innerschwand, Lenzing, Mondsee, Nußdorf am Attersee, Oberhofen am Irrsee, Redlham, Regau, Rüstorf, St. Lorenz, Schlatt, Schörfling am Attersee, Schwanenstadt, Seewalchen am Attersee, Steinbach am Attersee, Tiefgraben, Timelkam, Unterach am Attersee, Vöcklabruck, Weyregg am Attersee, Zell am Moos, Bad Wimsbach-Neydharting, Edt bei Lambach, Fischlham, Gunskirchen, Lambach, Marchtrenk, Neukirchen bei Lambach, Schleißheim, Stadl-Paura, Steinhaus, Thalheim bei Wels und Weißkirchen an der Traun;

Salzburg:

Die Naturschutzgebiete Natura 2000 Gebiet Wenger Moor, Naturschutzgebiet Fischtaginger Spitz, Bayrhamer Spitz, Trumer Seen, Obertrumer See Blinklingmoos, Fuschlseemoor, das Landschaftsschutzgebiet Luginger und Raginger See, die Natura 2000-Gebiete Weidmoos, Bürmooser Moor, Salzachauen, Zeller See und Grießener Moor (Hochfilzen);

Steiermark:

Feldkirchen bei Graz, Fernitz, Gössendorf, Kalsdorf, Mellach, Pirka, Seiersberg, Unterpremstätten, Werndorf, Wundschuh, Zettling, Berghausen, Ehrenhausen, Gabersdorf, Gralla, Lebring-St. Margarethen, Obervogau, Ragnitz, Retznei, Spielfeld, Stocking, Straß in Steiermark, Vogau, Wagna, Weitendorf, Wildon, Altaussee, Bad Aussee, Gaishorn am See, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Mariahof, Gosdorf, Halbenrain, Mureck, Murfeld, Bad Radkersburg und Radkersburg Umgebung;

Tirol:

Achenkirch, Eben, Ebbs, Kirchbichl, Erl, Walchsee, St. Ulrich und Pflach;

Vorarlberg:

Das Naturschutzgebiet Rheindelta und das Naturschutzgebiet Mehrerauer Seeufer-Bregenzerachmündung;

gaby
17.01.2006, 15:48
news österreich

hallo

hier mal wieder das neuerste aus der österreichischen presse
grüsse
Tina

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Vogelgrippe-Entwarnung bei Singvögeln in Wien: Die 40 toten Seidenschwänze, die am Sonntag in zwei Bezirken gefunden wurden, waren laut Angaben von Walter Reisp, Leiter des Wiener Veterinäramtes, nicht mit der Krankheit infiziert.

Passanten alarmierten Polizei

Drei Mal musste am Sonntag der Dienst habende Amtstierarzt ausrücken, um in den Bezirken Landstraße und Penzing insgesamt 40 tote Seidenschwänze einzusammeln. Wegen des Verdachts auf Vogelgrippe hatten Passanten die Polizei verständigt.

"Das Ganze hat sich dramatischer dargestellt, als die Geschichte war", gab Reisp nun Entwarnung. Die Indizien seien eindeutig: Alle Todesopfer wiesen Schädelfrakturen auf und seien neben Glasscherben gefunden worden. Anders als Stadtvögel seien die Seidenschwänze als Zugvögel nicht an ungekennzeichnete Glasscheiben gewöhnt. Dies wurde den Singvögeln zum Verhängnis.

Vorsichtsmaßnahme

Zwar würden die Kadaver der Tiere noch in einem Labor in Mödling untersucht. Dies sei eine reine Vorsichtsmaßnahme. Er könne Vogelgrippe mit Sicherheit ausschließen, beruhigte Reisp.

Nichts ungewöhnliches

Auch im vergangenen Winter habe man ähnliche Fälle von gefiederten Unfallopfern gehabt. Da die Bürger anders als heute damals noch nicht wegen der Vogelgrippe sensibilisiert gewesen seien, hätte dies aber keine Wellen geschlagen.

Mögliche Vergiftung

Ausrücken müsse man jedenfalls bei einer entsprechenden Alarmierung immer. Abgesehen von der Vogelgrippe könnten die Tiere auch andere Infektionen mit sich tragen, oder vergiftet worden sein. Das derzeit verstärkte Engagement der Bürger sei deshalb in keiner Weise eine Belastung für das Veterinäramt, stellte Reisp klar: "Dafür sind wir da."



Artikel vom 16.01.2006 |apa |dk
http://www.kurier.at/chronik/1246549.php
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gaby
17.01.2006, 15:52
Nach der Aufregung um eine Wiener Lehrerin die trotz Vogelgrippe-Symptomen unterrichtete-zum Glück hatte sie die Krankheit nicht-,erfolgt jetzt eine grosse Aufklärungskampagne.Österreichs Hausärzte erhalten von den obersten Gesundheitsbehörden einen Infobrief,Türkeireisende ein Merkblatt,wie sie sich am Urlaubsort verhalten sollen.

Im Gymnasium in der Rainergasse in Wien-Margareten war Montagfrüh die Vogelgrippe Gesprächsthema Nummer 1 - sowohl bei den Kollegen der Lehrerin als auch bei den Kindern. Die Schüler unisons:"Niemand wurde informiert". vor allem die Jüngeren haben jetzt ein mulmiges Gefühl wenn sie an die hüstelnden Frau Professor denken.
Unterdessen wurde bekannt,wie vorbildlich der Hausarzt der Lehrein gehandelt hat.Im Interview mit der Krone sagt Dr.J.Schneider :"Sie hatte auffällige Verkühlungssymptome und war in einer gefährdeten Region bei ihrem Freund in Anatolien.Ich habe eins und eins zusammengezählt,sofort Tamiflu organisiert und verschrieben und die Frau auf die Infektionsabteilung des Kaiser-Franz-Josef Spital geschickt."Genau diese Vorgehensweise erwartet sich der Generaldirektor für Gesundheit,Dr.Hubert Hrabcik.der in einem Brief alle Hausärzte aufforderd wachsam zu sein.

Quelle
die Krone
17.1.2006

gaby
23.01.2006, 05:09
von Cassandra gefunden:

info österreich

Österreich wird sich an den Maßnahmen zur Eindämmung gegen die Vogelgrippe ebenfalls beteiligen. Laut Gesundheitsministerium wird eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt sollen auf der zweitägigen Geberkonferenz, die am Dienstag in Peking startete, eine Milliarde US-Dollar (826 Millionen Euro) zusammen kommen.

Rauch Kallat in Peking

Mit den österreichischen Geldern sollen vor allem veterinär- und humanmedizinische Diagnostikzentren in den betroffenen Gebieten errichtet und verbessert werden, berichtete das Gesundheitsministerium. Ressortchefin Maria Rauch-Kallat (V) befand sich am Dienstag bei der Konferenz in Peking, wo sie auch als Vorsitzende des EU-Gesundheitsministerrates teilnimmt. Laut Gesundheitskommissar Markos Kyprianou stellt die Union 120 Millionen Dollar (99,1 Millionen Euro) zur Verfügung.

Überwachungsmaßnahmen

Um die Verbreitung der Vogelgrippe in Österreich einzudämmen, werden während des Zugvogelüberflugs verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, teilte das Ministerium mit. Schon seit Oktober würden zudem regelmäßig die Nistplätze untersucht. Ob beim nächsten Vogelzug Ende Februar bzw. Anfang März wieder eine Stallpflicht verhängt wird, hängt unter anderem von den Untersuchungsergebnissen einer internationalen Expertengruppen ab, die derzeit im Auftrag der FAO, den Bestand in den afrikanischen Zugvogelregionen überprüft.



Artikel vom 17.01.2006 |apa |dk

gaby
24.01.2006, 16:20
von Lexx:

AS-News: Hühner-Massenmord und Strafe für Freilandbetrieb


Wann hört endlich die Medien- und Politik-gemachte Vogelgrippe-Hysterie auf?

Gnadenhof faßt € 200,- Strafe wegen "40 freilaufender Hühner" aus!

Fast täglich sieht man im Fernsehen oder anderen Medien, wie in der Türkei
zu tausenden gesundes Geflügel brutal eingefangen, in Plastiksäcke gestopft
und dann lebendig verscharrt wird – als Folge einer meiden- und
politikergesteuerten Massenhysterie wegen einer angeblichen Gefahr von
"menschlicher Vogelgrippe". Wir vom Tierschutzverein ANIMAL SPIRIT bekommen
laufend verzweifelte Hilferufe von besorgten BürgerInnen, daß sie diese
Bilder nicht mehr aushalten und was man dagegen machen könnte. Aber gegen
eine weltweite Massen-Panikmache und allgemeine Volksverdummung scheint
leider noch kein Kraut gewachsen zu sein... Erst kürzlich wurden aber 1,6
Milliarden (!) Euro zur Bekämpfung der Vogelgrippe aus unseren Steuergeldern
lockergemacht – wer außer den Pharmamultis La Roche und Baxter wird noch
davon profitieren?

Und dann trudelt heute bei ANIMAL SPIRIT noch eine Strafverfügung der BH St.
Pölten über € 200,- ein (Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden für den Obmann Tierarzt Dr. Plank), weil wir angeblich am 11.11.2005 (Faschingsbeginn!) "40
Stück Hühner im Freien herumlaufen ließen". Damals kam sogar ein
Uniformierter mit Blaulichtauto und Dienstwaffe zum Gnadenhof. Da dem Herrn
in Uniform leider der Hausdurchungsbefehl fehlte, wurde ihm allerdings der
Einlaß verweigert und so konnte er nur durch die Büsche lugen, wo er dann
vermeinte, ein freilaufendes Huhn entdeckt zu haben. Was er allerdings nicht
wußte: dieses befand sich im überdachten und eingezäunten – also legalen –
Vorplatzauslauf. Gegen die Strafverfügung wird also fristgerecht Einspruch
erhoben.

Der bekannte Alternativmediziner und Psychotherapeut Dr. Rüdiger Dahlke
bringt diese absurde Situation folgendermaßen auf den Punkt: "Die Aktion,
Hühner einzusperren war an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Die
Wahrscheinlichkeit, daß ein Freilandhuhn durch ein von einem überfliegenden
asiatischen Vogel fallengelassenes Kotklümpchen getroffen und sich dieses
freiwillig einverleiben würde, liegt deutlich unter der Wahrscheinlichkeit,
daß das arme Huhn von einem Meteoriten erschlagen wird. Insofern könnten wir
dann gleich alle Hühner UND uns selbst ständig einsperren."

Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank ergänzt: "Jährlich sterben Tausende Menschen
in Österreich an ganz normaler Lungenentzündung, weil die Antibiotika, die
auch tonnenweise im Tierfutter verwendet werden, bei jenen Menschen, die
konventionelle tierische Produkte konsumieren, nicht mehr wirken. 50% der
Bevölkerung bekommt Krebs, 40% leiden an Allergien, ausgelöst v.a. durch
Chemo-Keulen und Impfungen. Und wie viele tausend Menschen sterben an
normaler Grippe? An sog. Vogelgrippe sind weltweit gerade mal 80 gestorben,
aber nur solche, die intensivsten Kontakt zu krankem Geflügel hatten. Wo
bleibt hier die Relation?"

Laut Medienberichten denkt unsere "Gesundheits"- (und "Tierschutz"-)
Ministerin Rauch-Kallat bereits über ein weiteres Auslaufverbot von
Freilandhühnern im Frühling nach...

Rückfragehinweis: Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT, (+43) 0676/7082434

Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Am Hendlberg 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
Spendenkonto: PSK 75.694.953

gaby
12.02.2006, 18:17
Vogelgrippe: Das Österreichische Gesundheitsministerium informiert
- 12.02.2006


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Wien (aho) - Heute Mittag wurde Österreich von den slowenischen
Veterinärbehörden über das Auffinden eines toten Schwanes informiert,
bei welchem das slowenische Veterinärlabor H5N1-Virus nachgewiesen
hat. Proben zur Bestätigung dieser Diagnose wurden bereits an das
EU-Referenzlabor in Weybridge übermittelt, Ergebnisse sind bis Mitte
der Woche zu erwarten. In Hausgeflügelbeständen wurde das Virus bisher
nicht nachgewiesen. Hierüber informiert das Österreichische
Gesundheitsministerium in Wien.

Auf Grund einer mit den Mitgliedstaaten abgestimmten Entscheidung der
Kommission vom Freitag 10.02.06 wurde von der slowenischen
Veterinärverwaltung um den Fundort des Schwanes in St. Primoz eine 3
km-Schutzzone sowie eine 10km-Überwachungszone eingerichtet.

Österreich ist laut Ministerium von der Schutzzone nicht betroffen.
Die Überwachungszone erstreckt sich teilweise auch auf das
österreichische Staatsgebiet, wobei vor allem südliche Gebiete der
Steiermark im Raum Eibiswald von den Beschränkungen betroffen sind.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat als national
zuständige Behörde mit den steirischen Veterinärbehörden vor Ort
unverzüglich Kontakt aufgenommen, um die notwendigen Maßnahmen
einzuleiten.

In der Überwachungszone sind vor allem folgende Sofortmaßnahmen zu
ergreifen:

1. Stallpflicht für Geflügel
2. Erhebung der betroffenen Betriebe, sowie
3. Überprüfung des Gesundheitszustandes der Tierbestände durch
Amtstierärzte
4. Einschränkungen des Tier- und Warenverkehrs
5. Tierschauen und Märkte werden untersagt
6. Untersagung der Jagd auf Wildvögel

Weitere Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen:

Derzeit ohnehin bestehende Vorsichtsmaßnahmen:

Mit der Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung der
Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel BGBL II Nr 427/2005
erfolgte bereits im Dezember 2005 die Festlegung von Risikogebieten.
In diesen Gebieten sind folgende Maßnahmen derzeit schon in Kraft:

1. Fütterung und Tränkung nur in überdachten Bereichen.
2. Ausläufe sind gegenüber Oberflächengewässern abzuzäunen, um den
Kontakt mit wildem Wassergeflügel zu unterbinden.
3. Hygienemaßnahmen sind am Betrieb zu ergreifen.
4. Einsenden von tot aufgefundenen Wasservögeln ist verpflichtend.

Eine ganz Österreich umfassende Stallpflicht ist derzeit nicht
vorgesehen, über eine Aufstallung in den Risikogebieten werden die
Experten Anfang nächster Woche entscheiden, heißt es in einer
Information des Ministeriums.



Mit Datum 31.01.2006 hat die FAO eine umfassende Analyse der
Situation bei der Vogelgrippe erstellt. Sie finden das 15-seitige PDF
- Dokument (Sprache: Englisch) auf der AHO - Hauptseite unter
dem Menüpunkt "FAO zu H5N1". Zusätzlich werden weitere Dokumente zur
Vogelgrippe in deutscher Sprache angeboten.

gaby
13.02.2006, 20:07
Per PN von Cassandra (Vielen Dank :)):
info österreich

hallo gaby

also hier die brandaktuelle pressemitteilung der österreichischen gesundheitsministerin

Geflügelpest – Rauch-Kallat unterschreibt Verordnung für Überwachungszone
Alle möglichen Schutzmaßnahmen wurden sofort ergriffen – keine Gefahr für den Menschen


Wie gestern bekannt wurde, haben die slowenischen Veterinärbehörden bei einem toten Schwan das H5N1-Geflügelpestvirus nachgewiesen. Derzeit sind die Proben zur Untersuchung beim EU-Referenzlabor in Weybridge, mit einem endgültigen Ergebnis ist bis Mitte der Woche zu rechnen. Da die Überwachungszone (10 km Umkreis) auch auf österreichisches Gebiet fällt, hat Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat heute, Montag, eine Verordnung erlassen, mit der eine entsprechende Überwachungszone auch im österreichischen Grenzgebiet eingerichtet wird.

Diese Zone erstreckt sich über genau definierte Gebiete in der Steiermark und Kärnten und soll verhindern, dass die Geflügelpest aus Slowenien auf österreichisches Staatsgebiet eingeschleppt wird. Um den Fundort des Schwanes in St. Primoz wurde bereits gestern eine 3 km – Schutzzone (diese betrifft kein österreichisches Staatsgebiet) sowie eine 10km - Überwachungszone eingerichtet.

Unter anderem enthält die Verordnung der österreichischen Gesundheitsministerin folgende Anweisungen, die ab heute, 13. Februar 2006, gelten:

Innerhalb der Überwachungszone müssen Tierhalter/innen unter anderem sicherstellen, dass Vögel und Geflügel dauerhaft in Stallungen gehalten werden und der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ausgeschlossen ist.
Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und ähnlicher Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln ist verboten.
Totes Wassergeflügel muss sofort der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Die zuständigen Amtstierärzte senden den verendeten Vogel an das nationale Referenzlabor und haben dabei entsprechende Hygienemaßnahmen zu erfüllen.
Die Jagd auf Wildvögel ist ausnahmslos untersagt.
Einschränkung des Tier- und Warenverkehrs – Lebendes und geschlachtetes Geflügel sowie Eier dürfen nur nach behördlicher Kontrolle und mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde aus den Betrieben gebracht werden.
Nachfolgend die konkreten Überwachungszonen in Österreich:

Steiermark:

In der Gemeinde Soboth, die Katastralgemeinden Laaken und Soboth; in der Gemeinde St. Oswald ob Eibiswald die Katastralgemeinden St. Oswald, Krumbach und Mitterstraßen; in der Gemeinde Aibl die Katastralgemeinden Aibl, Aichberg, Hadernigg, Rothwein, St. Bartlmä, St. Lorenzen und Staritsch; in der Gemeinde Eibiswald die Katastralgemeinde Eibiswald; in der Gemeinde Großradl die Katastralgemeinden Bachholz, Feisternitz, Kleinradl, Kornriegl, Oberlatein, Stammeregg und Sterglegg; in der Gemeinde Wernersdorf die Katastralgemeinden Buchenberg-Burgstall, Pörbach und Wernersdorf.

Kärnten:

In der Gemeinde Lavamünd der Ortsteil Lorenzenberg östlich der Luftlinie Hühnerkogel zu Höllengraben.

Heute Nachmittag findet im Gesundheitsministerium eine Expert/innensitzung statt, bei der das weitere Vorgehen abgestimmt wird. Im Anschluss an diese Sitzung um 17:00 Uhr gibt Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat dazu eine Presseinformation im Gesundheitsministerium, Radetzkystraße 2a, 8. Stock, Zimmer 8P21.

Das Gesundheitsministerium weist zum wiederholten Mal darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest um eine Tierseuche handelt und für den Menschen nur dann Gefahr besteht, wenn er/sie in unmittelbaren Kontakt mit infizierten Tieren kommt.

tina

__________________

gaby
14.02.2006, 06:18
Auch von Cassandra:

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/9/CH0118/CMS1139823410015/grafik_schutzgebiete__vogelgrippe.bmp

gaby
14.02.2006, 17:14
14.02.2006, 16:48 Uhr
Gefährliche Vogelgrippe auch in Österreich
Brüssel (dpa) - Das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N1 ist auch in Österreich nachgewiesen worden. Das teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Angesichts der gestiegenen Vogelgrippegefahr schickt die Bundesregierung das gesamte deutsche Geflügel bereits am kommenden Montag wieder in die Ställe. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer zog den Beginn der Stallpflicht von 1. März auf den 20. Februar vor. Das Freilaufverbot gilt zunächst bis Ende April. Auch Geflügelmärkte werden wieder befristet verboten.

gaby
14.02.2006, 17:48
Erster dringender Vogelgrippe-Verdacht in Österreich bei Schwänen
Dienstag 14. Februar 2006, 16:20 Uhr



Wien (AFP) - In Österreich gibt es einen ersten dringenden Vogelgrippe-Verdacht bei Schwänen. In der Steiermark wurde mit einer Gewissheit von 70 Prozent bei zwei verendeten Schwänen Vogelgrippe festgestellt, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Dienstag meldete. Sie berief sich dabei auf die regionalen Gesundheitsbehörden. Endgültige Gewissheit solle eine Untersuchung der Kadaver durch Veterinäre in Graz bringen.

gaby
15.02.2006, 21:09
Ein toller Link mit Infos von Knubel. Vielen Dank!

Rauch-Kallat gegen "Quälerei" von Geflügel



In Österreich wird trotz zweier eindeutig festgestellter Fälle von Vogelgrippe des gefährlichen Typs H5N1 keine generelle Stallpflicht erlassen. Das wäre eine "Quälerei" der Tiere, außerdem könne man die Eier sonst nicht als Eier aus Freilandhaltung verkaufen, argumentiert Gesundheitsministerin Rauch-Kallat (ÖVP). Scharfe Kritik kommt von den Grünen: Man dürfe nicht auf Kosten der Sicherheit dem Druck einer Lobby nachgeben. In Deutschland ist die bundesweite Stallpflicht bereits fix.

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http://orf.at/060215-96572/index.html

gaby
18.02.2006, 13:47
Von Cassandra per PN:

österreich

Stallpflicht im gesamten Land
Seit Samstag gilt im gesamten Burgenland die Stallpflicht für Geflügel. Das wurde am Freitagnachmittag aus dem Büro von Agrarlandesrat Nikolaus Berlakovich (ÖVP) bekanntgegeben.

See-Westufer und ganzes Land
In einer eilig einberufenen Pressekonferenz informierte Berlakovich am Freitag die Presse Freitagmittag, dass die Stallpflicht für die Gemeinden des Westufers des Neusiedler Sees kommen soll.

Am Nachmittag hieß es dann aus dem Büro des Landesrates, die Stallpflicht werde über das Risikogebiet im Seewinkel hinaus und auf das ganze Land ausgedehnt. Die VErordnung gilt ab Samstag, 0.00 Uhr.

Alles anders
Vor zwei Tagen noch schien das nicht notwendig, meinte der Agrarlandesrat, damals war laut Experten die Stallpflicht in den Risikogemeinden aureichend. Heute aber sei alles anders, so Berlakovich.

"Für allgemeinde Stallpflicht"
"Das Gespräch mit den burgenländischen Geflügelhaltern hat ergeben, dass wir uns seitens des Burgenlandes für eine allgemeine Stallpflicht aussprechen", so der Landesrat.

"Das mit dem Hintergrund, dass wir unsere Geflügelwirtschaft, die Betriebe schützen wollen vor der Vogelgrippe und damit gleichzeitig den Konsumenten die Sicherheit geben wollen, dass sie burgenländischem Geflügel und Eiern bedenkenlos konsumieren können".


Noch nicht alle Halter informiert
Selbst in den neun Risikogemeinden wurden bisher noch nicht alle Geflügelhalter verständigt. Es scheint ein langer Weg zu sein, von der Landesregierung über Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde zum einzelnen Bauern.

Berlakovich betonte neuerlich, dass die allgemeine Stallpflicht vor allem zur Sicherung der 3.000 Geflügelhalter und der Bevölkerung diene.

Schutz für Wirtschaft und Konsumenten
"Wichtig ist die Unterscheidung bei all diesen vielen Informationen, dass wir ja keine Fall haben. Auch wenn ein Schwan mit Vogelgrippe auftritt, heißt das ja nicht, das eine Gefährdung für den Menschen besteht", so Berlakovich.

Zentrale Aussage sei, dass man die Geflügelwirtschaft und die Konsumenten schützen wolle.


Keine Gefahr in Verzug
Die Frage, ob im Burgenland Gefahr in Verzug sei, beantwortete Berlakovich mit einem klaren "Nein", ebenso wie die Leiterin der Veterinärabtilung Liselotte Pölzlbauer.

Seit Oktober wurden im Burgenland rund 30 tote Wildvögel abgegeben und negativ getestet. Auch bei rund 200 Kotproben von Wildvögeln im Seewinkel blieb alles im grünen Bereich.


SPÖ forderte klare Linie
SPÖ-Agrarsprecherin Gabriele Arenberger forderte eine klare Line und direkte Information der Bauern über die getroffenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe.

Die betroffenen Betriebe müssten direkt und ohne Umwege von den Behörden informiert werden, so Arenberger in Richtung Agrarlandesrat Berlakovich. Denn alles was jetzt für Verwirrung sorge, sei unverantwortlich, so Arenberger.


Kritik von den Grünen
Die generelle Stallpflicht im Burgenland kritisierte der Agrarsprecher der Grünen Josko Vlasich als "überfallsartige" Einführung.

Den Tierhaltern fehle die Zeit, diese kurzfristige Maßnahme umzusetzen, so Vlasich. Unverständlich ist ihm auch der "Alleingang des Burgenlandes", wodurch Konsumenten verunsichert würden.

ORF.at; 17.2.06
Neue Besorgnis um die Vogelgrippe in der Steiermark. In einem Grazer Tierheim mussten 32 Stück Federvieh getöten werden, nachdem zwei Schwäne in den Gehegen der Anstalt verendet waren. Der Verdacht: Das Virus wurde unabsichtlich in das Tierheim eingeschleppt. Die steirische Landesregierung beschloss unterdessen eine ausgeweitete Stallpflicht.

Für Unruhe sorgt aber auch ein toter Schwan am Bodensee. Eine Analyse ergab, dass das Tier von einem Substamm des H5N1-Virus befallen wurde. Mehrere Stämme des Vogelgrippe-Virus waren immer als besondere Gefahr eingeschätzt worden.
Sind mehrere Virenstämme unterwegs?


steiermark.ORF.at; 17.2.06
Nach den Vogelgrippe-Fällen in der Steiermark gibt es jetzt die ersten Schlachtungen. Im Grazer Tierheim "Arche Noah" verendete ein Schwan, der offenbar an Vogelgrippe erkrankt war.

Die Risikozone mit Stallpflicht, die bisher kleinere Teile des Landes südlich von Graz und das Ausseerland umfasste, wird auf weite Teile der Steiermark ausgeweitet. Das hat die Landesregierung am Freitag beschlossen.
Verdachtsfall in der "Arche Noah"
Stallpflicht fast im ganzen Land


burgenland.ORF.at; 15.2.06
Die Vogelgrippe könnte das Burgenland erreicht haben. Mittwochvormittag wurden bei Nickelsdorf zwei tote Reiher gefunden. Noch steht nicht fest, ob die Tiere an H5N1 verendet sind. Einer der Vögel war sehr abgemagert.
Zwei tote Reiher bei Nickelsdorf gefunden

gaby
18.02.2006, 15:36
nochmal per PN von Cassandra:

aktuelle vo österreich

so hab die aktuelle vo gelesen und mit erstaunen die änderungen zur kenntnis genommen..die haben ziemlich bei der deutschen vo abgekupfert..ab sofort sind ausnahmegenehmigungen möglich..das staunt man ja richtig

lg
Tina
www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/...t_17.2.2006.pdf

gaby
19.02.2006, 10:49
wichtiger Link für div. Infos: http://www.animal-health-online.de/aktuell.htm

gaby
19.02.2006, 17:32
wie spärlich wären hier die Infos ohne Cassandra! Danke. :)


österreich

Nach dem Bekanntwerden von dringenden H5N1-Verdachtsfällen in Wien und Niederösterreich gilt seit Sonntag, 0.00 Uhr, bis vorerst 30. April in ganz Österreich die Stallpflicht. Das teilte Gesundheitsministerin Rauch-Kallat am Samstag mit. "Es handelt sich um eine reine Vorsorgemaßnahme, um das Geflügel zu schützen. Es besteht keine Gefahr für Menschen", betonte die Ressortchefin.

Von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES untersuchte Proben haben bei einem toten Schwan aus dem Wasserpark an der Alten Donau in Wien-Floridsdorf und einer Wildente aus Pellendorf bei Himberg im Bezirk Wien-Umgebung den dringenden Verdacht auf H5N1-Infektionen ergeben. Zuvor waren Fälle bei vier Schwänen aus dem steirischen Mellach und an einer Moschus-Ente aus dem steirischen Bezirk Hartberg festgestellt worden.

Für eine bundesweite Stallpflicht hatte sich ein am Samstag tagendes Expertengremium ausgesprochen. "Weil mit weiteren Fällen zu rechnen ist", so Rauch-Kallat. Sinnvolle Ausnahmen werden erteilt - wie zum Beispiel für die Straußenzucht. Die Ministerin kündigte die Aufhebung der Verordnung an, sobald Fachleute nicht mehr von der Notwendigkeit überzeugt sind. "Wir wollen das Geflügel vor einer Ansteckung schützen. Aber das soll nicht zu einer Rückkehr zu nicht artgerechter Haltung führen", betonte Rauch-Kallat.

Der Verzehr von Hühnerfleisch sei weiterhin unbedenklich, so die Ministerin. "In ganz Europa gibt es bisher keinen Fall bei Hausgeflügel." Folgende Vorsichtsmaßnahmen seien zu beachten: keine toten Vögel angreifen; melden, aber nicht selbst transportieren; keine kranken Wildtiere nach Hause nehmen. Kinder sollten sich nach dem Spielen im Freien generell die Hände waschen.

Als Vertreterin der österreichischen Ratspräsidentschaft hat Rauch-Kallat ihre Amtskollegen in der EU sowie jene der Türkei, Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens zum Informationsaustausch über die Geflügelpest nach Wien geladen. Zu dem informellen Treffen am Freitag sollen auch Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO, der UNO-Ernährungsorganisation FAO, des Internationalen Tierseuchenamtes OIE und der Europäischen Seuchenschutzbehörde ECDC in die Hofburg kommen.

Das gefährliche Virus H5N1 ist indes auch in Frankreich nachgewiesen worden. Es wurde in einer am Montag im östlichen Departement Ain tot aufgefundenen Wildente entdeckt. "Das Referenzlabor der nationalen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat das Vorhandensein des gefährlichen H5N1-Virus in der tot aufgefundenen Ente bestätigt", teilte das Landwirtschaftsministerium in Paris mit.

Indien meldete am Sonntag das erste menschliche Todesopfer des Vogelgrippen-Erregers. Ein Geflügelzüchter im Westen des Landes sei an der Vogelgrippe gestorben, sagte ein Behördenvertreter des Bundesstaates Gujarat. Lokale Tests hätten die Diagnose bestätigt, nun warte man nur noch auf das Ergebnis der staatlichen Überprüfungsanstalt.

gaby
22.02.2006, 15:58
22.02.2006, 14:54 Uhr
Vogelgrippe in österreichischem Tierheim nachgewiesen
Graz (dpa) - In Österreich ist das gefährliche Vogelgrippevirus H5N1 in einem Tierheim gefunden worden. Bei sechs Tieren aus der Einrichtung in Graz in der Steiermark habe sich der Vogelgrippeverdacht bestätigt, teilten die Behörden mit. Ein Schwan, drei Enten und zwei Hühner waren demnach infiziert. Die Tiere waren mit dem gesamten Bestand an Flügeltieren eingeschläfert worden. Von morgen an gilt im Südosten der Stadt eine drei Kilometer große Schutzzone.

gaby
23.02.2006, 08:38
Per PN von Cassandra, ich setze es so hier rein:

bitte

hallo gaby

könntest du bitte bei dem letzen eintrag der ösi news hinzufügen das sich die huhnis und enten bei dem schwan angesteckt haben..der wurde bereits krank von der feuerwehr eingeliefert und in schon fast fahrlässiger dummheit einfach ins gemeinschaftsgehege gesetzt

mir ist nur wichtig klarzustellen das sich die tiere direkt..von einem im bestand befunden tier angesteckt haben..und nicht durch irgendwelche überfliegenden zugvögel oder so

lg
Tina

gaby
18.03.2006, 10:04
von Mim gefunden:

GRAZ. Nun sind auch in Österreich erstmals Säugetiere von der Vogelgrippe betroffen: Drei Katzen wurden im Mödlinger AGES-Labor H5N1-positiv befundet! Die Tiere stammen aus dem Grazer Tierheim "Arche Noah", wo der gesamte Federviehbestand vor zweieinhalb Wochen nach einem H5N1-Fall getötet worden war.

Nach dem Tod eines aus der Mur geborgenen Schwans hatte es im Tierheim am 17. Februar Vogelgrippe-Alarm gegeben: Der gesamte Geflügelbestand wurde eingeschläfert. Wie die Untersuchungen zeigen sollten, trugen 14 Tiere - Schwäne, Enten, Hühner und eine Gans - das Virus in sich. "Sicherheitshalber" wurden auch bei Katzen stichprobenartig Schleimhautabstriche aus dem Rachen genommen. Landesveterinärdirektor Peter Wagner hatte zu diesem Zeitpunkt noch darauf hingewiesen, dass es zu Infektionen von Katzen bisher nur unter Laborbedingungen gekommen sei. Der Experte wurde eines Besseren belehrt: Der Vogelgrippe-Befund des Labors der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist bei drei Katzen positiv. Die Tiere sind am Leben. Zwei von ihnen hätten die Krankheit bereits überwunden, beim zweiten Test waren sie negativ. "Wir wollen die Tiere nicht töten, sondern genau beobachten und daraus wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen", betont Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat.

170 Katzen in Nickelsdorf in Quarantäne

Die infizierten Katzen wurden noch gestern gemeinsam mit dem gesamten Katzenbestand von etwa 170 Tieren nach Nickelsdorf transportiert, wo sie in der Veterinärmedizinischen Uni unter besonderen Sicherheitsbedingungen untergebracht und beobachtet werden. Das Tierheim wurde bis auf weiteres gesperrt.

Der Sperrbescheid über die "Arche" war vor über einer Woche aufgehoben worden, für Katzen blieb er aber aufrecht, da diese Kontakt zum Geflügel hatten. Außerdem wollte man die Ergebnisse der Rachentupferproben abwarten. Von den positiven Befunden überrascht wurde auch das Gesundheitsministerium. Am Freitag hieß es noch: Keine Infektion bei den 34 untersuchten Kontakttieren aus der "Arche Noah"! (ro)

vom 07.03.2006

gaby
05.04.2006, 05:10
Wien (aho) - Sechs neue H5N1-Verdachtsfälle wurden dem Wiener
Veterinäramt (MA 60) am Dienstag von der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling gemeldet. Alle Tiere wurden
entlang der Donau im 21. oder 22. Bezirk gefunden und zwischen 21. und
28. März 2006 in das Labor geschickt. Auf Grund der neuen Befunde hat
die MA 60 dem Gesundheitsministerium vorgeschlagen, die Schutzzone im
Bundesland Wien auf die Bezirke 19 und 20 zu erweitern. Die Schutzzone
umfasst somit die Bezirke 2, 11, 19, 20, 21 und 22. Die
Überwachungszone umfasst die restlichen Gemeindebezirke. "Es ist zu
erwarten, dass die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums mit
Ablauf des heutigen Tages in Kraft treten wird", erklärt der Leiter
des Wiener Veterinäramtes Dr. Walter Reisp. Die Schutzzone soll in
Wien mindestens bis zur 17. Kalenderwoche aufrecht bleiben, die
Überwachungszone bis zur 18. Woche.

Zur endgültigen Abklärung werden Proben von allen Verdachtsfällen in
das EU-Referenzlabor nach Weybridge gesandt. Von den drei
Verdachtsfällen der Vorwoche sind bis dato noch keine Ergebnisse aus
Großbritannien gemeldet worden. Der Wasserpark im 21. Bezirk bleibt
für BesucherInnen bis auf weiteres gesperrt.

Vom Veterinäramt Wien werden die Geflügel haltenden Betriebe in der
Schutzzone laufend kontrolliert. Bei den bisherigen Kontrollen konnten
keine Auffälligkeiten festgestellt werden. GeflügelhalterInnen in ganz
Wien sind aufgefordert, Geflügel weiterhin im Stall sowie Enten und
Gänse von anderem Geflügel getrennt zu halten. Die Jagd auf
Wassergeflügel ist verboten. In den Schutzzonen ist zusätzlich das
Entfernen, Transportieren und Einbringen von Geflügel verboten.
Frisches Geflügelfleisch aus den Betrieben innerhalb der Schutzzone
darf nicht verkauft werden. An den Ein- und Ausgängen zu den
Geflügelhaltungen sind geeignete Desinfektionsmaßnahmen zu treffen.
Vogelschauen und Ausstellungen mit Vögeln sind verboten.

Für die Bevölkerung bestehe weiterhin keine Gefahr, unterstreicht
Reisp. Der direkte Kontakt mit wildem Wassergeflügel und auch der
Kontakt mit dem Kot dieser Tiere sollte jedoch vermieden werden. Für
Anfragen steht weiterhin die Helpline des Veterinäramts unter der
Telefonnummer (01) 4000/8060 rund um die Uhr zur Verfügung.





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AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de

gaby
05.04.2006, 05:10
Wien (aho) - Sechs neue H5N1-Verdachtsfälle wurden dem Wiener
Veterinäramt (MA 60) am Dienstag von der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling gemeldet. Alle Tiere wurden
entlang der Donau im 21. oder 22. Bezirk gefunden und zwischen 21. und
28. März 2006 in das Labor geschickt. Auf Grund der neuen Befunde hat
die MA 60 dem Gesundheitsministerium vorgeschlagen, die Schutzzone im
Bundesland Wien auf die Bezirke 19 und 20 zu erweitern. Die Schutzzone
umfasst somit die Bezirke 2, 11, 19, 20, 21 und 22. Die
Überwachungszone umfasst die restlichen Gemeindebezirke. "Es ist zu
erwarten, dass die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums mit
Ablauf des heutigen Tages in Kraft treten wird", erklärt der Leiter
des Wiener Veterinäramtes Dr. Walter Reisp. Die Schutzzone soll in
Wien mindestens bis zur 17. Kalenderwoche aufrecht bleiben, die
Überwachungszone bis zur 18. Woche.

Zur endgültigen Abklärung werden Proben von allen Verdachtsfällen in
das EU-Referenzlabor nach Weybridge gesandt. Von den drei
Verdachtsfällen der Vorwoche sind bis dato noch keine Ergebnisse aus
Großbritannien gemeldet worden. Der Wasserpark im 21. Bezirk bleibt
für BesucherInnen bis auf weiteres gesperrt.

Vom Veterinäramt Wien werden die Geflügel haltenden Betriebe in der
Schutzzone laufend kontrolliert. Bei den bisherigen Kontrollen konnten
keine Auffälligkeiten festgestellt werden. GeflügelhalterInnen in ganz
Wien sind aufgefordert, Geflügel weiterhin im Stall sowie Enten und
Gänse von anderem Geflügel getrennt zu halten. Die Jagd auf
Wassergeflügel ist verboten. In den Schutzzonen ist zusätzlich das
Entfernen, Transportieren und Einbringen von Geflügel verboten.
Frisches Geflügelfleisch aus den Betrieben innerhalb der Schutzzone
darf nicht verkauft werden. An den Ein- und Ausgängen zu den
Geflügelhaltungen sind geeignete Desinfektionsmaßnahmen zu treffen.
Vogelschauen und Ausstellungen mit Vögeln sind verboten.

Für die Bevölkerung bestehe weiterhin keine Gefahr, unterstreicht
Reisp. Der direkte Kontakt mit wildem Wassergeflügel und auch der
Kontakt mit dem Kot dieser Tiere sollte jedoch vermieden werden. Für
Anfragen steht weiterhin die Helpline des Veterinäramts unter der
Telefonnummer (01) 4000/8060 rund um die Uhr zur Verfügung.





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gaby
10.04.2006, 20:07
Neue H5N1-Verdachtsfälle in Wien
- 10.04.2006


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Wien (aho) - Insgesamt sechs neue H5N1-Verdachtsfälle wurden dem
Wiener Veterinäramt (MA 60) am Montag von der Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling gemeldet. "Es handelt sich
um sechs Schwäne, die zwischen 30. März und 4. April im 21. Bezirk im
Bereich Wasserpark und Obere Alte Donau gefunden wurden", informierte
der Leiter des Veterinäramts Dr. Walter Reisp.

Da alle sechs Schwäne in einem Gebiet gefunden wurden, das bereits zur
Schutzzone erklärt wurde, hat die MA 60 mit dem Gesundheitsministerium
Übereinstimmung darüber erzielt, dass eine Ausweitung der Schutz- und
Überwachungszonen in Wien derzeit nicht notwendig ist. Daher ist auch
keine Änderung der bestehenden Geflügelpest-Verordnung seitens des
Ministeriums notwendig. Insgesamt gibt es in Wien bislang 34
Vogelgrippe-Verdachtsfälle.

Von allen Tieren werden Proben zur endgültigen Abklärung in das
EU-Referenzlabor nach Weybridge gesandt. Von den Verdachtsfällen der
letzten Wochen sind bis dato noch keine Ergebnisse aus Großbritannien
gemeldet worden. Der Wasserpark im 21. Bezirk bleibt für BesucherInnen
bis auf Weiteres gesperrt.

dehöhner
14.04.2006, 09:43
Hallo,

in Österreich sieht es leider so aus, als ob die Stallpflicht verlängert wird:

http://www.kurier.at/chronik/1337705.php

dehöhner

Vogelgrippe-Bilanz: Bisher 105 Fälle

Die Plattform "Freiheit den Hühnern" fordert das Ende der Stallpflicht.
Eigentlich wollte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat den 1,3 Millionen österreichischen Freilandhühnern ein Ostergeschenk machen: "Ich hätte die Stallpflicht gerne frühzeitig beendet, weil mir die Freilandhaltung ein Anliegen ist – aber die Experten haben mir davon ausdrücklich abgeraten."

Vor zwei Monaten wurden die ersten Vogelgrippe-Infektionen bei Schwänen aus dem Stausee Mellach, Steiermark, bekannt. Am 19. 2. beschloss das Ministerium die bundesweite Stallpflicht – vorläufig bis 30. April. Offiziell wird erst nach Ostern entschieden, ob sie verlängert wird. "Momentan schaut es aber ganz danach aus", so der oberste Veterinär im Gesundheitsministerium, Ulrich Herzog. "Wir müssen Zeit gewinnen. Wir wissen noch nicht, wie weit das H5N1-Virus unter den Wildvögeln tatsächlich verbreitet ist – viele Zugvögel sind ja noch gar nicht eingetroffen." Zugvögel gelten als Überträger des Virus.

Die Plattform "Freiheit den Hühnern", die von Toni Hubmann ("Toni’s Freilandeier") initiiert wurde, fordert ein Ende der Stallpflicht vor dem 30. April und Schutzmaßnahmen nur noch in der Nähe von Gewässern und Vogelflugzonen. Herzog: "Das ist gefährlich. Niemand kennt die Vogelflugrouten so genau. In Deutschland ist das H5N1-Virus in einigen Gebieten aufgetreten, in denen niemand damit gerechnet hat." Etwa auch in jenem Teil Sachsens, in dem der erste von Vogelgrippe betroffene Geflügelhof Deutschlands liegt: "Man hat gemeint, dass dort kein Zugvogel hinkommt – und man hatte für die Gänse eine Ausnahme von der Stallpflicht genehmigt."

Kompromiss

Sollte diese über den 12. Mai hinaus verlängert werden, dürften Freilandeier nicht mehr als solche bezeichnet werden: Freilandhühner dürfen maximal zwölf Wochen im Jahr im Stall gehalten werden. "Eine Kompromisslösung wäre, dass die Agrarminister auf EU-Ebene eine vorübergehenden Ausnahmeregelung beschließen", so Herzog. Bis zum Sommer müsste man das von Wildvögeln ausgehende Risiko besser abschätzen können.

Das Vogelgrippe-Virus konnte bisher bei 105 Wildvögeln in Österreich nachgewiesen werden – die jüngste Fälle wurden Donnerstag Nachmittag bekannt: Drei Schwäne aus Wien , einer aus Hainburg an der Donau, NÖ. Bei Nutzgeflügel gab es bisher noch keinen Fall. Rauch-Kallat: "Der Konsum von Geflügeln und Eiern ist unbedenklich." Vollständige Entwarnung gibt es für jenen steirischen Geflügelbetrieb, auf dem 1000 Stück Geflügel verendeten: Es konnte keine Tierseuche – weder eine Infektion durch Viren noch durch Bakterien – nachgewiesen werden.



Artikel vom 13.04.2006 |KURIER - Printausgabe |Erns

gaby
29.04.2006, 20:08
von Cassandra per PN:
Verlängerung in Österreich:

verlängerung österreich

Jahrgang 2006 Ausgegeben am 27. April 2006 Teil II
173. Verordnung: 4. Änderung der Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006
173. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur 4. Änderung der
Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006
Auf Grund der §§ 1 Abs. 5 und 6, 2c, 7 und 8 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909,
zuletzt geändert durch das Veterinärrechtsänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 67/2005, wird verordnet:
Die Geflügelpest-Risikogebietsverordnung 2006, BGBl. II Nr. 75/2006, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 160/2006, wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 2 erster Satz sowie in § 3 Abs. 2 Z 2 lit. c wird jeweils das Datum „30. April 2006“ durch
das Datum „12. Mai 2006“ ersetzt.
2. In § 3 Abs. 3 erster Satz wird das Datum „1. Mai 2006“ durch das Datum „13. Mai 2006“ ersetzt.
3. Nach § 3 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Für die Durchführung der gemäß Abs. 1 bis 4 angeordneten Maßregeln gilt § 26 TSG.“
4. § 4 Abs. 5 entfällt.
Rauch-Kallat


http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachmen...kogebietsvo.pdf

gaby
03.05.2006, 22:05
erreichte mich per Mail. Diese Verzweiflung überall macht mich fertig!

Frau Gesundheitsminister Rauch Kallath sprach öffentlich in Hörfunk und TV
von drastischen Massnahmen GEGEN Geflügelhalter, die sich NICHT an das
Aufstallgebot halten wollen. Es soll ein Strafrahmen von 3 Wochen hinter
schwedischen Gardinen GEGEN diese Halter bei NICHTEINHALTEN verhängt
werden!
Das ist für (fast) ALLE Kleinhalter eine staatlich verordnete
Tierquälerei.In meinem Bestand "Weisser Altsteirer" beginnen bereits die
ersten Hennen sich die Därme gegenseitig Rauszuziehen.Leider werde ich bei
ständiger Stallpflicht die Zucht und Erhaltung aufgeben müssen. Diese Rasse ist neben vielen ANDEREN erhaltenswerten akut vom Aussterben bedroht.

L.G.
Bernhard aus Österreich/Steiermark

gaby
02.06.2006, 21:04
Cassandra hat mir diesen Link für den Stand der VG in Austria geschickt:

http://www.bmgf.gv.at/cms/site/attachments/6/1/4/CH0118/CMS1140021292436/presseinfo_31_05_06.pdf

gg

gaby
28.08.2006, 21:13
PN bekommen, Veröffentlichung mit Erlaubnis :)

vg österreich

hallo

hier der österreichische weg mit grosskriminellen partisanen umzugehen *gg*

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Stallpflicht missachtet 28.06.2006

Geflügelbauer zu Geldbuße verurteilt
Ein Geflügelbauer aus Weinitzen im Bezirk Graz-Umgebung hat sich am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht wegen Missachtung der Stallpflicht verantworten müssen. Der Landwirt wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.


Die Anklage lautete auf Gefährdung des Tier- und Pflanzenbestandes sowie fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt.

Amtstierarzt wurde aufmerksam
Die Stallpflicht für Geflügel dauerte in der Steiermark bis 12. Mai, doch schon Anfang des Monats ließ der Geflügelbauer seine 3.500 Tiere für drei Tage ins Freie.

Weil er das auch in einem Fernsehinterview erzählte, wurde der Amtstierarzt aufmerksam. Dieser fand bei seiner Kontrolle rund 150 Tiere im Freien vor und verständigte die Behörde.


"Es ging um die Existenz meines Betriebes"
"Ich habe die Aktion als Notwehr gesehen, es ist um die Existenz meines Betriebes gegangen", verteidigte sich der 39-jährige Landwirt aus Weinitzen.

Immerhin liefert er pro Woche 30.000 Eier an "Toni's Freilandeier", einem der größten Eierproduzenten Österreichs, der rund 300 zuliefernde Betriebe unter Vertrag hat.

Angeklagter zeigte sich voll geständig
"Sie haben ja auch im ORF gesagt, sie wollen die Hendln rauslassen", warf ihm der Richter vor, "sie haben also gewusst, dass das verboten ist".

Der Angeklagte zeigte sich daraufhin voll geständig.


Geldbuße von 1.500 Euro
"Auch Kleinvieh macht Mist und sie sind daher schuldig zu sprechen", sagte der Vorsitzende.

Doch der Richter, der sich als Tierfreund zu erkennen gab, beließ es bei einer Diversion, einer Geldbuße von 1.500 Euro. Damit wird das Verfahren eingestellt und der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

Auf Toni Hubmann wartet gleicher Prozess
Als Prozessbeobachter war auch der Freiland-Eier-Produzent Toni Hubmann in Graz. Auf ihn wartet nach eigenen Angaben in Leoben das gleiche Strafverfahren.

Der Eier-Produzent hatte sich ebenfalls öffentlich gegen die Stallpflicht ausgesprochen und 6.000 Hühner vor dem Ablauf der Stallpflicht ins Freie gelassen.


Anzeige auch gegen andere Betriebe
Gegen einige andere Betriebe wurde ebenfalls Anzeige erstattet, diese kamen aber mit einer Verwaltungsstrafe davon.

steiermark.ORF.at; 27.6.06
Weil er trotz Vogelgrippegefahr die Stallpflicht missachtet hat, muss sich ein steirischer Geflügelbauer am Mittwoch vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten.
Stallpflicht missachtet: Prozess gegen Bauern

http://steiermark.orf.at/stories/118979/

und zu hubman selber kam das urteil grad im orf nachrichtendienst...2500 euro geldbusse und keine vorstrafe..also ein auf die finger klopfen weil man ja handeln muss bei so *grossbauern*..und nicht mehr

fröhliche grüsse
Tina



und hier die Fortsetzung:

einen hab ich noch

Stallpflicht missachtet: Hubmann verurteilt
Der bekannte Freilandeier-Produzent Toni Hubmann aus Knittelfeld ist am Montag in Leoben zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte im Frühjahr die behördliche Stallpflicht für Hühner missachtet.


"Müssen uns leider an Gesetze halten"
Strafrichter Horst Lichtenegger ließ vom ersten Augenblick der Verhandlung an durchblicken, dass er Milde walten lassen will. "Herr Hubmann, Sie sind die Leitfigur der Hendlhalter, aber wir müssen uns leider trotzdem an die Gesetze halten", so der Richter.

Wortführer der Stallpflicht-Rebellen
Hubmann vertreibt unter der Marke "Toni‘s Freilandeier" die Erzeugnisse von rund 300 Freilandgeflügelhaltern, der Großteil davon aus der Steiermark.

Der obersteirische Geschäftsmann hatte sich im Frühjahr zum Wortführer jener Landwirte gemacht, die gegen eine Verlängerung der generellen Stallpflicht rebellierten.


Bei sechs Kontrollen Hühner im Freien
Hubmanns landwirtschaftlicher Betrieb im Bezirk Knittelfeld war von Mitte April bis Anfang Mai sechs Mal kontrolliert worden. Der Amtstierarzt hatte laut Anklage dabei jedes Mal einen Teil der 12.000 Hühner im Freigelände vorgefunden.

Vogelnetze gespannt
Hubmann verteidigte sich damit, dass er ohnedies große Vogelnetze über den Freiflächen gespannt hatte und er außerdem quasi als Leitfigur seiner Branche die Problematik der Stallpflicht aufzeigen wollte.


Diversion: 2.500 Euro Geldbuße
Im Rahmen einer diversionellen Einigung wurde ihm vom Gericht eine Geldbuße von 2.500 Euro auferlegt. Der Staatsanwalt und der Angeklagte zeigten sich damit einverstanden.

Das Delikt ist an sich mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.

Hubmann: "Bin froh, dass es vorbei ist"
Hubmann sagte nach dem Urteilsspruch: "Wir wollten mit dem Freilassen der Hennen darauf aufmerksam machen, dass diese Verordnung geändert oder verbessert gehört."

Zum Urteil fügte er hinzu: "Es ist sicher nicht angenehm. Der Gesetzgeber hat gezeigt, dass er handelt. Ich muss sagen, dass ich es auch respektiere. Jetzt bin ich froh, dass es vorbei ist."


Neue Vorschläge der Freilandeier-Produzenten
Hubmann kündigte an, dass eine Arbeitsgruppe der Freilandeier-Produzenten noch im Herbst Vorschläge unterbreiten wird, wie man die drohende neuerliche Stallpflicht weitgehend unterbinden kann.

http://steiermark.orf.at/stories/132525/



Tina

gaby
29.09.2006, 14:52
Danke Cassandra!

vg österreich

www.diepresse.com/Artikel.aspx?ch...ort=w&id=588369
H5n1-Virus:
Vogelgrippe: Experten geben Entwarnung

(Die Presse) 28.09.2006

Zugvögel stellen keine Gefahr dar, sagt Veterinärexperte. Tests an Wasservögeln werden aber intensiviert.



Wien (APA/mpm). Der Herbst ist da - und mit ihm tausende Zugvögel, die Europa in den nächsten Wochen auf dem Weg in wärmere Regionen überfliegen werden. Veterinärexperten warnen vor einem erhöhten Vogelgrippe-Risiko: Die kalten Temperaturen würden die Ausbreitung des H5N1-Virus zusätzlich begünstigen, ein erneutes Ausbrechen der Vogelgrippe sei möglich.



Aber nicht in Österreich, ist Gerhard Loupal, Pathologe an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, überzeugt. "Es gibt keine Indizien für einen großen Ausbruch der Krankheit", meint er. "Die Vogelgrippe könnte Österreich in diesem Herbst und Winter verschonen". Das liegt laut Veterinärmediziner Loupal vor allem daran, dass jene Wildvögel, die Österreich in den nächsten Wochen überfliegen werden, nicht aus Risikogebieten kommen. Denn derzeit würde die Vogelgrippe nur vereinzelt in Ägypten, Russland und Ostasien auftreten - Ländern also, die nicht zum "Vogel-Einzugsgebiet" von Österreich zählen.


Weil die Zugvögel, die Österreich überqueren, vor allem aus nicht betroffenen nördlichen Ländern und Sibirien kommen, gibt sich Loupal optimistisch, dass heuer in Österreich kein einziger Vogelgrippe-Fall auftreten werde. Denn auch die Bläss- und Saatgänse, die durch den burgenländischen Seewinkel ziehen werden, kommen aus "ungefährlichen" arktischen Gebieten.


Keine Gefahr sieht Loupal, der auch Präsident der Vogelschutzorganisation BirdLife ist, auch in den Saatkrähen, die Mitte Oktober aus der Ukraine und Ost-Polen in Richtung Österreich ziehen werden. Denn Singvögel, zu denen die Saatkrähe gehört, können das H5N1-Virus nicht übertragen.


Überhaupt seien Zugvögel "sicher nicht" für die Ausbreitung verantwortlich, sondern die Wasservögel, die mit dem Erreger lange genug leben, um ihn weitergeben zu können.


Tests an Wasservögeln, besonders Wildenten, sollen daher in dieser Saison verstärkt durchgeführt werden. Man wolle herausfinden, ob sich das Virus in der heimischen Entenpopulation eingenistet hat, erklärte die für die Tests zuständige Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Weiters "bleiben alle unsere Maßnahmen aufrecht beziehungsweise werden verschärft", so Josef Köfer, der den Bereich Veterinärmedizin bei der AGES leitet.


In Österreich wurde der Vogelgrippe-Erreger das erste Mal heuer im Februar an einem Schwan in der Steiermark nachgewiesen. Seither wurden 124 Tiere positiv getestet. Seit Ende April wurden keine infizierten Vögel mehr entdeckt. Die Stallpflicht ist seit Anfang Juni auch in den in den Risikogebieten aufgehoben.