PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleingruppen-käfighaltung vom BVG untersagt



Mariechen
02.12.2010, 12:35
Karlsruhe: Legehennen-Klage von Rheinland-Pfalz hat Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht hat die Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen untersagt. Dies sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Damit hatte eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz Erfolg. ...

Den ganzen Artikel lesen: http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=7239344/1yxbf5l/index.html

Hamster
02.12.2010, 15:19
jubel !!! :bravo :laola

army
02.12.2010, 16:33
was sind die konsequenzen daraus?

Borny
02.12.2010, 21:36
Zwar kein Sieg auf ganzer Linie , aber "Kleinvieh macht auch Mist" ! ;)


:resp :bravo :danke :dafuer :dance :jump :jump :jump :jump


LG Borny ;)

Mariechen
02.12.2010, 21:42
Habe heute die Sprecherin des Geflügelverbandes gehört, wie sie sich davon völlig überzeugt äußerte, daß Kleingruppenkäfige eine artgerechte Tierhaltung sei, die man nicht ändern würde, zumal einige Betriebe der Geflügelindustrie damals bei der Umstellung von Käfigen in Kleingruppenkäfigen sehr viel Geld investieren mußten - insgesamt 500 Mio Euro. Da ist also noch Druck nötig, bis diejenigen sich auch wirklich beugen.

Was ist nun wirklich artgerecht? Wieviel ist Bodenhaltung besser als Kleingruppenkäfighaltung? Ich meine dazu, es kommt doch immer auf die Fläche an, die dem einzelnen Huhn zur Verfügung steht. - Und noch auf viel mehr.

Auf jeden Fall haben mich die Bilder aus den Kleingruppenkäfigen entsetzt. Ich würde es schrecklich finden, meine Hühner auch nur einen einzigen Tag so einzuquetschen.

Mathias
05.12.2010, 23:46
Bitte einmal genau lesen!
Ich zitiere eine Passage aus vetion:
"Dabei richtet sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht gegen die Regelungen an sich. Das Gericht bemängelt stattdessen, dass der notwendige Verfahrensweg nach Artikel 80 des Grundgesetzes nicht eingehalten wurde."

Das ist schon etwas anderes, ob nur der Verfahrensweg der Zulassung der Kleingruppenhaltung als verfassungswidrig erklärt wird, oder die Haltung an sich. Letzteres ist nicht der Fall.

Viele Grüße von Mathias

hein
06.12.2010, 03:11
Original von Mathias
Bitte einmal genau lesen!
Ich zitiere eine Passage aus vetion:
"Dabei richtet sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht gegen die Regelungen an sich. Das Gericht bemängelt stattdessen, dass der notwendige Verfahrensweg nach Artikel 80 des Grundgesetzes nicht eingehalten wurde."

Das ist schon etwas anderes, ob nur der Verfahrensweg der Zulassung der Kleingruppenhaltung als verfassungswidrig erklärt wird, oder die Haltung an sich. Letzteres ist nicht der Fall.

Viele Grüße von Mathias
Richtig - so habe ich das auch verstanden!

An der Haltung der Hühner selbst, kann nur der Verbraucher was ändern! Eben etwas mehr Geld auszugeben und keine billige KZ-Eier zu kaufen