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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was gilt als Stall



Doro W.
01.11.2005, 10:54
"...in geschlossenen Ställen zu halten, auch bei Kleinstbeständen.

Volieren oder in ähnlicher Bauweise errichtete Geflügelunterbringungen sind keine geschlossenen Ställe im Sinne der Berordnung. Ist eine Unterbringung des Geflügels aufgrund des Fehlens eines geschlossenen Stalles in Volieren oder ähnlich errichteten Provisorien erforderlich, ist das dem Lebensmiittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.

Dies prüft, ob eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie das eine das Eindringen von Vögeln verhindernde Seitenbegrenzung vorhanden sind und kontrolliert regelmäßig, ob der Geflügelhalter wie in der Verordnung vorgeschrieben, monatlich mindestens eine klinische tierärztliche Untersuchung einschließlich Dokumentation durchführen lässt.

..."

So steht es bei uns im Amtsblatt.
Demnach gilt auch eine Überdachung und eine völlige Umhüllung mit Folie immer noch als anzeigepflichtig, da es sich um ein Provisorium handelt. Spinnt hier unser Amtstierartzt oder ist das überall so? Und wenn unser Amtstierarzt spinnt, gibt es irgendwo noch was, wo definiert wird, was anzeige- und kontrollpflichtig ist?

Cassandra
01.11.2005, 11:05
naja

ich habe mal ausführlich zu diesem thema mit dem zuständigen ministerium rumtelefoniert...

ein Provisorium ist es nur wenn es von dir vorübergehend gedacht ist...also sagen wir mal du hast vor es auf dauer stehen zu lassen weil es ja ohnehin *hübsch und praktisch * ist..dann ist es dein stall im garten..und zulässig

wenn du es dann sagen wir mal ende dezember aus welchen gründen auch immer doch entfernst (was ich mir übrigens ernstlich überlegen würde..das nächste frühjahr kommt bestimmt)
nun dann war das eben nicht geplant..wer sagt das man nicht monatlich seine ställe umgestalten darf

grüsse
Tina