Doro W.
01.11.2005, 10:54
"...in geschlossenen Ställen zu halten, auch bei Kleinstbeständen.
Volieren oder in ähnlicher Bauweise errichtete Geflügelunterbringungen sind keine geschlossenen Ställe im Sinne der Berordnung. Ist eine Unterbringung des Geflügels aufgrund des Fehlens eines geschlossenen Stalles in Volieren oder ähnlich errichteten Provisorien erforderlich, ist das dem Lebensmiittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.
Dies prüft, ob eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie das eine das Eindringen von Vögeln verhindernde Seitenbegrenzung vorhanden sind und kontrolliert regelmäßig, ob der Geflügelhalter wie in der Verordnung vorgeschrieben, monatlich mindestens eine klinische tierärztliche Untersuchung einschließlich Dokumentation durchführen lässt.
..."
So steht es bei uns im Amtsblatt.
Demnach gilt auch eine Überdachung und eine völlige Umhüllung mit Folie immer noch als anzeigepflichtig, da es sich um ein Provisorium handelt. Spinnt hier unser Amtstierartzt oder ist das überall so? Und wenn unser Amtstierarzt spinnt, gibt es irgendwo noch was, wo definiert wird, was anzeige- und kontrollpflichtig ist?
Volieren oder in ähnlicher Bauweise errichtete Geflügelunterbringungen sind keine geschlossenen Ställe im Sinne der Berordnung. Ist eine Unterbringung des Geflügels aufgrund des Fehlens eines geschlossenen Stalles in Volieren oder ähnlich errichteten Provisorien erforderlich, ist das dem Lebensmiittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.
Dies prüft, ob eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie das eine das Eindringen von Vögeln verhindernde Seitenbegrenzung vorhanden sind und kontrolliert regelmäßig, ob der Geflügelhalter wie in der Verordnung vorgeschrieben, monatlich mindestens eine klinische tierärztliche Untersuchung einschließlich Dokumentation durchführen lässt.
..."
So steht es bei uns im Amtsblatt.
Demnach gilt auch eine Überdachung und eine völlige Umhüllung mit Folie immer noch als anzeigepflichtig, da es sich um ein Provisorium handelt. Spinnt hier unser Amtstierartzt oder ist das überall so? Und wenn unser Amtstierarzt spinnt, gibt es irgendwo noch was, wo definiert wird, was anzeige- und kontrollpflichtig ist?