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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahmeregelung: man muß nur die richtigen Verbindungen haben ...



Borberks
30.10.2005, 11:43
Hallo zusammen,

ich habe seit exakt 4 Wochen 2 Hühner, 2 Laufis und 3 Graugänse.

Das Wassergeflügel haben wir nur angeschafft, weil wir einen riesengroßen Naturteich haben und in der Lage sind, die Tiere wirklich artgerecht zu halten.

Aus diesem Grund halten wir uns auch nicht an die Stallpflicht, das Thema Panikmache durch die Medien, Überreaktionen etc. hatten wir bereits zur Genüge, das führe ich nicht nochmal extra auf.

Für alle, die sich über unsere Renitenz mokieren wollen, hier MEINE persönliche Begründung für das "Nicht daran halten":

Ich quäle meine Tiere mehr, wenn ich sie 2 Monate ohne Bademöglichkeit in den Stall sperre, als wenn sie sich tatsächlich infizieren (abgesehen von dem minimalen Risiko!). Denn: Wenn sie erkranken, sind sie innerhalb von 24h tot, d.h. das Leiden hält sich in Grenzen, darum: Meine Tiere bleiben draussen !!!

Da ich den Tieren auch bei Stallpflicht Grünfutter geben muß, ist die Gefahr einer Infektion trotzdem gegeben und zwar in höherem Masse, als im fast freien Auslauf, da das Gebiet, aus dem Löwenzahn, Gras & Co. kommen, entsprechend größer ist, als der Auslauf selber, darum: Meine Tiere bleiben draussen !!!

Ich möchte hierzu auch keine neue Diskussion heraufbeschwören, von wegen, Bußgelder, Gefahr für andere etc., sondern eigentlich nur auf folgenden Artikel aus der Zeit von heute aufmerksam machen:

http://www.zeit.de/2005/44/G_8ansez_9fchter

Also, gehts noch ???
Wenn wirtschaftliche Interessen dagegen sprechen, bzw. man über die richtigen Verbindungen verfügt, dann darf ich OHNE Dach und ohne Aufstallung weitermachen ???

Es gibt noch einen, der hat nicht nur 4.000, sondern 18.000 Gänse, der braucht auch nicht aufstallen !!!

guckst Du hier: http://www.abendblatt.de/daten/2005/10/25/495895.html

Und die Kommunen, die die Wildenten, Gänse und Schwäne auf ihren Stadtweihern etc. weiter planschen lassen? Die haben auch eine Ausnahmegenehmigung ???

Dazu sage ich Euch allen nur:

Ihr könnt Euch ja weiter veräppeln lassen, ich bin froh, dass ich mich nicht von dem ganzen Mist hab anstecken lassen und dass ich eine eigene Meinung habe. Wenn einer kommt, um zu kontrollieren, sehen wir weiter. Zur Not klage ich.

Wen es interessiert, hier noch ein interessanter Artikel zum Thema:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/432585/

Schönen Sonntag noch.

yossy
30.10.2005, 12:02
Hallo,
ich finde Deine Abhandlung bringt nichts Neues. Wenn ich gaby´s Vogelgrippe-Info richtig verfolgt habe, dann kann jeder eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Ich denke dass von Seiten des Veterimäramts dem auch nicht groß widersprochen wird, nochdazu wenn kein Stall oder nicht ausreichend Stallfläche vorhanden ist.
Als Konzequenz dieser Ausnahmegenehmigung muß man dann halt die nicht unbeträchtlichen Untersuchungskosten zahlen und zwar aus eigener Tasche. Welche und wie oft steht ja in der Verordnung.
Bei großen Tierbeständen mag das sinnvoll sein, bei uns kleinen Hobbyhalter weniger.
Auch die Annahme dass ein generelles Ausstellungsverbot besteht ist eigentlich falsch, man muß nur vorher sein Tier/Bestand untersuchen lassen und erhält dann auch hier eine Ausnahmegenehmigung. Zahlen muß man natürlich selbst. Und da die Veranstalter der Schauen natürlich genau wissen dass fast keiner die Kosten auf sich nehmen wird fallen die Schauen halt aus.
Meineswissens fällt die Stallpflicht auch nicht für Wildvögel an und Graugänse sind nun mall Wildvögel und die betrifft es deshalb meineswissens garnicht. Und wegen verbleibender 2 Hühner und 2 Laufis lohnt der ganze Aufwand nicht.
Naja und Klage, ob das was bringt? Aufschiebende Wirkung hat ein Widerspruch meineswissens auch nicht. Wenn schon, dann eher ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht ....

Ausserdem würde ich meine "absichtliche Protesthaltung" nicht so an die große Glocke hängen, denn Du kannst dann fast sicher sein, dass behördlicherseits die Sache sofort angegangen wird .... Rechtsstaatsprinzip.

... und mit richtigen Verbindungen haben, hat das absolut nichts zu tun.

Grüße yossy

Borberks
30.10.2005, 12:13
Also, dass jemand auf Antrag 4.000, bzw. 18.000 Tiere frei rumlaufen lassen darf (ohne Dach drüber und ohne vogeleinflugsichere Umzäunung), ist mir neu.

Irgendwo stand auch, dass Herr Klingenhoff das auf eigenes Risiko macht, d.h. im Falle eines Falles erhält er keine finanzielle Unterstützung.

Es ging mir nicht darum, eine (neue) Abhandlung zu schreiben, sondern darum, meine Meinung zu äußern, ok?

Sollte das nicht erwünscht sein, habe ich in diesem Forum wohl etwas falsch verstanden.

Ähm: Zum Thema Ausstellungen habe ich gar nichts geschrieben.

und wo steht, dass Graugänse Wildgeflügel sind und man diese nicht in den Stall sperren braucht?

Eckard
30.10.2005, 15:17
Original von Borberks
.

Es ging mir nicht darum, eine (neue) Abhandlung zu schreiben, sondern darum, meine Meinung zu äußern, ok?

Sollte das nicht erwünscht sein, habe ich in diesem Forum wohl etwas falsch verstanden.



Yossy hat dir nur seine Meinung auf deine Meinung geschrieben. Mehr nicht. Und mir geht es jetzt darum, meine Meinung zu deiner Meinung zu schreiben. ;)

Was deine Überschrift mit dem Inhalt deines Beitrages zu tun hat, ist mir leider nicht klar. Du zeigst in deinem Beitrag nicht die richtigen Verbindungen auf, zumindest fand ich sie nicht. Ich hatte eher das Gefühl, das du anderen die "richtigen" Verbindungen unterstellst.

Ausnahmeanträge werden von VA´s gehnemigt. Das gibt es hier in der Gegend öfter. Es muß ein Wirtschaftlicher oder Haltungstechnischer Grund vorliegen. Soweit mir bekannt ist. Bei letzterem reicht schon eine nicht genügende Stallgröße. Dafür kommt öfter mal der TA vorbei, untersucht die Tiere, das heißt, er schaut sie sich an, und bekommt etwas Geld dafür. Bei einigen Tieren, so bis 50 nimmt er 15 Euro plus Anfahrt. Das haben einige aus unserem RGZV auf sich genommen und lassen ihre Tiere mit Gehnehmigung draußen. Bei den Frailandgänsemästern sind die Tiere fast überall draußen.

Von unserem RGZV findet die Ausstellung am kommenden WE statt. Es nehmen keine Züchter außerhalb unseres Landkreises teil und beim einstellen der Tiere ist der Veterinätierarzt anwesend. Das kostet dem Verein 60 Euro. Das war es. Wenn an der Ausstellung überreginaole Züchter dran teilnehmen, dann müßen die Tiere vorher von einem TA vor Ort besucht worden sein. Das ist alles und der fällige Betrag ist oben schon genannt.

Viele Grüße

Eckard

SetsukoAi
30.10.2005, 16:19
...Die Hysterie hat Husby schon erreicht. Vor wenigen Tagen brachte eine Frau mit Tränen in den Augen ihre beiden Enten zum Schlachten. Die Nachbarn hätten die Entfernung der Tiere verlangt – aus Angst um das Leben ihrer Kinder..


Dazu fällt mir nix ein... bei sowas werd ich sauer. Die armen enten und die arme Frau...

Borberks
30.10.2005, 16:40
Original von Eckard
Was deine Überschrift mit dem Inhalt deines Beitrages zu tun hat, ist mir leider nicht klar. Du zeigst in deinem Beitrag nicht die richtigen Verbindungen auf, zumindest fand ich sie nicht. Ich hatte eher das Gefühl, das du anderen die "richtigen" Verbindungen unterstellst.


Genau das wollte ich:

Die Gänsefarmen mit unglaublich hohen Tierbeständen brauchen sich offenbar nicht an die Eilverordnung halten.

Bei Herrn Klingenhoff liest man nur, dass er sich das alles nicht gefallen läßt und Einspruch eingelegt hat, außerdem erfährt man, dass er politisch aktiv ist (wenn man über google mal den Namen des Herrn eingibt), was sagt das aus?

Letztlich nichts anderes, als das, was ich ausdrücken wollte: warum sollten sich "kleine Hobbyhalter" daran halten, wenn "Große" das auch nicht brauchen? Mit wievielerlei Maß wollen wir hier messen? Warum lassen sich das so viele gefallen?

Genau das ist es, was mich so maßlos ärgert !!!

All die vielen Forumsteilnehmer hier, die sich an die Eilverordnung halten, die ihre Tiere widerwillig einsperren, nur weil ein irgendein Politikertrottel eine Eilverordnung erlassen hat, denen Angst eingeflösst wird, wenn sie sich nicht daran halten, was soll das ???

Mich ärgert, dass wenn man nur genug Einfluss (Verbindungen!) hat, dann derartige Verordnungen außer Kraft setzen kann und der "Kleine" sich mal wieder nicht dagegen wehren kann und aus Angst vor drastischen Maßnahmen (in Form von hohen Bußgeldern) Dinge tut, die ihm widerstreben.

Wachrütteln ... das ist es, was ich vielleicht mit meinem Beitrag bezwecken wollte.

yossy
30.10.2005, 17:10
Hallo,
ich kenne den Herrn K. und seine (politischen) Verbindungen nicht und ich finde es ja auch OK wenn Du die hüfos wachrütteln willst.
Nur, gehen wir mal davon aus, ich stelle mich jetzt auf den selben Standpunkt und lasse meine Tiere morgen einfach wieder raus,- was passiert dann?
Mein Nachbar zeigt mich garantiert an und informiert den Kreisveterinär. Der wird nichts eiligereres zu tun haben als wie bei mir vorstellig zu werden. Wenn ich Glück habe komme ich mit einer Verwarnung davon, falls nicht bekomme ich einen Busgeldbescheid.
Gegen diesen Bescheid kann ich dann Einspruch erheben und die Sache kommt dann vor Gericht.
Ja und auf die Frage des Richters "Warum haben sie nicht eingesperrt?" was antworte ich da? Etwa, Herr K. aus ? sperrt auch nicht ein weil er Verbindungen hat? Also wenn der nicht einsperrt brauche ich das auch nicht zu tun?
Naja, der Richter wird dann sein Urteil fällen und jeder kann sich denken wie das dann ausfallen wird.
Lohnt die Sache?
Sowas wenn überhaupt muß von den "Großen unserer Brache" wie zum Beispiel dem BDRG angegangen werden - und mit welchem Erfolg? ... Null! Warum klagt der BDRG nicht, das wäre mal eine interessante Frage.
Grüße yossy

Borberks
30.10.2005, 17:23
Original von yossy
Gegen diesen Bescheid kann ich dann Einspruch erheben und die Sache kommt dann vor Gericht.
Ja und auf die Frage des Richters "Warum haben sie nicht eingesperrt?" was antworte ich da? Etwa, Herr K. aus ? sperrt auch nicht ein weil er Verbindungen hat? Also wenn der nicht einsperrt brauche ich das auch nicht zu tun?

Noe, aber Du könntest Dich beispielsweise auf das Grundgesetz berufen und fragen, warum sich die Kommunen oder andere Leute nicht daran halten brauchen. Und Du könntest ebendrum fragen, mit wievielerlei Mass gemessen wird.

Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?

yossy
30.10.2005, 17:45
Hallo,
ja mit dem Grundgesetz hast Du recht, das steht Gleichheitsgrundsatz drin.
Nur die Frage wird andersrum zu stellen sein. Warum sperrt Herr K. nicht ein? Und dann steht es jedem Bürgen frei, dem hier der Gleichheitsgrundsatz des GG aufstößt, gegen Herrn K. vorzugehen, genauer gegen die Erteilung der Ausnahmegenehmigungserteilung des Veterinäramts.
Ich bin kein Jurist und ich denke wir belasses es dabei. Ich habe schon verstanden was Du ausdrücken willst.
Grüße yossy

bettelhuhn
30.10.2005, 18:05
Sowas wenn überhaupt muß von den "Großen unserer Brache" wie zum Beispiel dem BDRG angegangen werden

Die sind schon mächtig aktiv vom BDRG, haben auf ihrer Site so einen schönen Link auf Google eingebaut.

Die Einstallung trifft die Zuchtgemeinde mit konsequenzen härtester Art.

Viele haben massiv abgeschlachtet, gerade Enten und Gänse und gut jeder Dritte überlegt ob er das Hobby an den Nagel hängt wenn es so weitergeht.

Ich habe eigentlich vom BDRG mehr an Hilfestellung erwartet, gerade Ausnahmegenehmigungen betreffend.

Auch im Forum bin ich fassungslos, dass über dieses Thema nicht mehr gesprochen wird.

Lässt nur ein Schluss zu: Der grosse Teil der Halter hält die Einstallung für sinnvoll und notwendig.

Thomas

Jaimee
30.10.2005, 19:39
Tja,...das ist wieder ein Thema das typisch deutsch ist.
Warum lassen wir uns das gefallen? Klaro, weil wir in Deutschland leben, das Land der Schisser und Duckmäuser.
Immer schön den Schnabel halten, nicht auffallen, jeder ist sich selbst der Nächste......
Ich find die Einstellung von Borberks okay und wäre froh wenn meine Nachbarn und Bekannte da mit ziehen würden.
Was würde denn Vater Staat machen, wenn wir alle unsere Federknäuls wieder den Freilauf gestatten? Allen Bußgeldern auferlegen? Alle Widersprüche bearbeiten..wohl kaum, denn dann mußten die da oben sich was einfallen lassen.

Wie wärs denn mal mit nem Geflügelhalter-Streik? Keiner hält sich an diese überaus lächerlichen Vorschriften....und dann mal gucken, was passiert.
Ja, ich rebelliere gerne wenns um meine Tiere geht.

Und mal ehrlich: Sind unsere Tier wirklich in Gefahr? Eher nicht. Wir leben in einem Land, das ganz andere Hygienemaßstäbe hat als teils inzwischen betroffene Gebiete. Und wenn es so sein sollte das auf über 100qm des Hühnerfreilaufs ein Zugvogel hinsch..., überlegt mal wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist das dieser den H5N1 inne hat und das sich auch noch ein Tier ansteckt?

Diese Panikmache k.. mich aber auch an.
Ich werde morgen der Tierarzt herbestellen, das er meine Federknäuls untersucht und dann gibts wieder Freilauf ! Basta!
Fürn den Kontrolleur habe ich schon einiges parat.

Gruß
Andrea, deren Hühner seit gestern versuchen den Stall zu zerpicken aus Frust !!!!!!

joah12
30.10.2005, 19:46
Heute war ich auf einer Rassegeflügelausstellung des Landesverbandes Hessen-Nassau in Groß-Umstadt dort waren 4500 Tiere aus ganz Hessen. Dort bringt man Tiere aus ganz Hessen zusammen und wir sollen unsere Hühner einsperren, das ist ein Witz !!!
Normalerweise sollte man die Stallplicht Ignorieren. ???

Klausemann
30.10.2005, 19:57
Von meiner Ta hatte ich gehört, das sich ein rumänisches Dorf einer Hühnerkeulung widersetzt hatte. Konsequenz ? keine, die Behörden sind einfach weiter gezogen. Leider habe ich keine Quelle oder irgend was, ich glaube aber auch nicht ,das mir meine Tierärrztin aus Lageweile gesponnene Geschichten erzählt.

Wenn wir in Deutschland so was täten , den offenen Widerstand eben, das würde hier wohl nicht so funktionieren.
Unser Staat würde wahrscheinlich mit Militär und Panzern antanzen und wenn es nur um eine Restschuld von 5 Cent gehen würde.

Er gibt sich das Recht und er nimmt es sich auch .

Eckard
30.10.2005, 21:32
Moin zusammen,

ich bin noch immer überrascht, das ich von so vielen hier lese, das sie ihr Geflügel tatsächlich einstallen. Wenn ich hier über die Dörfer fahre, so sehe ich immer noch die gleichen Hühner an den gleichen Häusern und Höfen herumlaufen, als wenn nichts wäre. Wir sind hier sicherlich kein Protestwinkel der Republik. Aber wirklich dran halten, an die Einstallpflicht, das ist in dieser Gegend nicht gerade die Mehrheit, die das macht.
Und wenn einer vom VA sich wirklich und tatsächlich die Zeit nehmen würde, die alle aufzusuchen und zu bestrafen, dann ist beim VA eine neue Stelle zu vergeben. Und für diese neue Stelle fehlt das Geld, da bin ich mir sicher.

Ob ich persönlich die Einstallpflicht für Sinnvoll halte, das kann ich gar nicht sagen. Ich denke auch, das dabei sehr viel aufgebauscht wurde und noch immer wird. Vor 2 Monaten hätte es zum Beispiel niemanden in dieser Republik interessiert, ob ein Papagei in Großbritannien in der Quaratäne stirbt oder nicht.

Viele Grüße

Eckard

bettelhuhn
30.10.2005, 21:58
Dein Bericht Eckard macht natürlich Mut, aber aus meiner Region kann ich nichts derartiges berichten.

Ich bin skeptisch ob es in Deutschland ein konzertiertes Vorgehen gegen solche Verordnungen jemals geben wird. Der Nationalsozialismus hat hier funktioniert, der Kommunismus, die Einstallverordnung wird genauso funktionieren. Vergessen wir nicht, wieviel Feinde wir durch unser Hobby haben. Der Hahn bringt die Nachbarn mehr auf Trab, als der aufgemotzte BMW mit nicht erlaubter Schalldämpfung.

Nun sind Geflügelhalter bestimmt keine Rebellen, die einer sinnvollen Anordnung zuwider handeln würden. Aber dies sinnvoll, das ist der springende Punkt.

Rumänien? Hätten wir das Jahr 1950, wären die Politiker gesteinigt worden bei so einer Verordnung.

Wer ein bisschen über das Virus liesst, wird auf die mögliche Gefahr einer Übertragung durch Katzen fündig. Wer glaubt von Euch an eine Einknastung der Katzen?

Thomas

grünschnabel
31.10.2005, 19:33
Das Tierseuchenrecht beinhaltet die Geflügelpestverordnung:
http://www.verbraucherministerium.de/index-2337B73488864EA49F4C392F1208A49E.html

Da steht in derVerordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit (Geflügelpestverordnung) neu vom November 2004

Die neue Geflügelpest-Verordnung enthält Regelungen, die auch den Brieftaubenzüchter betreffen. Denn Tauben wurden gemäß § 1 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen.

Nun ist Vogelgrippe=H5N1=Geflügelpest.

Habe ich da was falsch verstanden?