PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Info Rheinland-Pfalz



Nyckelpiga
27.10.2005, 13:06
Am 24. hat die Landesregierung dann auch endlich reagiert, original Seite ist http://www.rlp.de/rlp/broker?uMen=fbe70fff-5cb3-27fd-35a3-115f96529772&uCon=4ec34614-4202-7016-e24b-9cf5a06189ae&uTem=90370a1c-7652-95f1-80fa-25f965297725&uBasVariantCon=33333333-3333-3333-3333-333333333333&_ic_home=true

Text:

24.10.2005
Infotelefon für Geflügelhalter - Stallpflicht für Geflügel
Auch in Rheinland-Pfalz wird seit einigen Tagen die vorgeschriebene Aufstallung - die Pflicht, Geflügel im Stall zu halten - umgesetzt. Ein Fragebogen des Umweltministeriums informiert (auch im Internet unter www.muf.rlp.de) über die wichtigsten Anforderungen. Außerdem gibt es die Möglichkeit das Info-Telefon für Geflügelhalter anzurufen:

Info-Telefon für Geflügelhalter: 0261- 9149-111 Samstag, 22. Oktober, 10 bis 14 Uhr Ab Montag, 24. Oktober, 9 bis 17 Uhr

Dort geben Experten des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz Auskunft. Die Veterinärämter der Kreisverwaltungen beantworten ab Montag alle vor Ort relevanten Fragen.
Info-Telefon.jpg

In Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium berät das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel
am 24.10. unter 06561/9648-305 und
am 25.10. unter 06561/9648-303.

Außer den genannten Stellen berät auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz über Geflügel als Lebensmittel unter Telefon 01805-60 75 60 30 montags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 13 bis 17 Uhr (0,12 € pro Minute).

Nyckelpiga
27.10.2005, 13:08
Aktuelle Meldung hier im Original:
http://www.rlp.de/rlp/broker?uMen=fbe70fff-5cb3-27fd-35a3-115f96529772&uCon=d4b3a3cf-a380-7016-e24b-9cf5a06189ae&uTem=90370a1c-7652-95f1-80fa-25f965297725&uBasVariantCon=33333333-3333-3333-3333-333333333333&_ic_home=true

Wortlaut:

27.10.2005
Umweltministerin Conrad: "Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheins als Vorsorgemaßnahme"
Auch wenn das Risiko der Einschleppung der Geflügelpest durch den Vogelzug derzeit als gering eingeschätzt wird, wird Rheinland-Pfalz als Vorsorgemaßnahme kurzfristig die so genannte „Aufstallung“ (abgeschirmte Unterbringung von Geflügel) entlang der Vogelrastplätze anordnen. Damit macht Rheinland-Pfalz im Rahmen des Ermessens von den nach der EU-Entscheidung möglichen Vorsorgemaßnahmen Gebrauch. Dies hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die heute getagt hat, beschlossen und darüber hinaus, dass überregionale Geflügelmärkte und –schauen nur unter bestimmten Bedingungen stattfinden dürfen.

Von der Anordnung betroffen sind die vom Vogelflug berührten Gebiete entlang des Rheines von Bingen bis in die Gegend um Germersheim sowie der Rhein bei Neuwied. Außerdem Gebiete um den Laacher See und die Westerwälder Seenplatte. In diesen Gebieten sind Gänse und Enten getrennt von anderem Geflügel zu halten.

Rheinland-Pfalz hat auf den Ausbruch der Geflügelpest in Osteuropa umgehend mit verstärkten Importkontrollen auf dem Flughafen Hahn reagiert und zwar durch Kontrollen der Veterinärbehörden und, bei Bedarf, gemeinsam mit den mobilen Kontrollgruppen des Zolls. Ziel war es, frühzeitig die mögliche Gefahr einer Einschleppung der Tierseuche zu erkennen und eine Ausbreitung zu verhindern.

Daneben wurde ein Monitoring-Programm für Wild-Geflügel aufgelegt, um mögliche Gefahren durch Einschleppung der Geflügelpest zu erkennen. Bisher wurden 127 Proben untersucht, alle mit negativem Ergebnis.