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Nyckelpiga
27.10.2005, 12:46
Wo finde ich den Bußgeldkatalog / Bussgeldkatalog?

Wo steht das mit den 25.000 EUR??? Das muss ich schriftlich haben!

Womit muss ich rechnen wenn ich mich ordnungswidrig verhalte und meine Huhns nicht einsperre?

Nyckelpiga
27.10.2005, 13:59
Original von Nyckelpiga
Wo finde ich den Bußgeldkatalog / Bussgeldkatalog?

Wo steht das mit den 25.000 EUR??? Das muss ich schriftlich haben!

Womit muss ich rechnen wenn ich mich ordnungswidrig verhalte und meine Huhns nicht einsperre?

Also, es steht im TierSeuchenGesetz:

Laut Eilverordnung steht es in
1. § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Tierseuchengesetz
2. § 76 Abs. 2 Nr. 2
und da steht:


(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einer vollziehbaren Anordnung
a) nach den §§ 8, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 oder 3, §§ 12, 13, 17, 17a
Abs. 3, § 17c Abs. 5, §§ 18, 64, 65 oder 79 Abs. 4 oder
b) auf Grund einer Rechtsverordnung nach den §§ 7, 7c, 17b, 17d Abs. 6
Nr. 2 bis 4, §§ 17h, 73a, 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 1a, 2
oder 3 oder § 79a Abs. 1 oder 2 Nr. 1, 2, 4, 5 oder 6, jeweils auch in
Verbindung mit § 79b, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten
Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
zuwiderhandelt;
2. einer nach § 2a Abs. 2, § 7 Abs. 1 oder 1a Nr. 2, § 7c Abs. 1, §§ 17, 17a
Abs. 3, §§ 17b, 17d Abs. 6, § 17g Abs. 3 Nr. 2, §§ 17h, 73a, 78, 78a, Abs.
2, § 79 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 1a, 2 oder 3 oder § 79a Abs. 1
oder 2 Nr. 1, 2, 4, 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit § 79b,
erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen
bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist;


sowie:



(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.



Und was heisst da jetzt "bis zu"???

Kann es also auch sein, dass ich nur 12,50 EUR bei Zuwiderhandlung zahlen muss, habe ja nur 5 Huhn? Wie ist da die gängige Auslegung?