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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht NRW?



Snow
21.10.2005, 14:13
Hallöle!

Uns haben umliegende Züchter (und auch TÄs) immer wieder erzählt, daß wir unsere 3 Hühner nicht anmelden müßten.
In Verbindung mit der Vogelgrippe ist jetzt aber immer wieder auch von Meldepflicht die Rede.
Müssen wir also Doch anmelden? Und wenn ja, dann wo, wie und was kostet das?

Gruß vom Snow der wo hofft daß die 3 Damen die Haft ohne seelischen Schaden überstehen

Gast
21.10.2005, 14:28
beim vet-amt und der tierseuchenkasse. kosten sind überall anders.

Dominik Timm
21.10.2005, 14:59
Ja mußt du ich habe beim Veamt eine einmalige pauschale von 15 euro und bei der seuchenkasse 2,50 euro ihm Jahr

marled
21.10.2005, 15:05
Ich würde meine Huhnis ja gern melden, aber die Kreisverwaltung hat schon zu und irgendeine Notfallnummer wurde vom AB nicht angegeben.
Anscheinend findet die Tierseuchenbekämpfung nur Mo von 9.00Uhr bis Fr 12.00 Uhr statt!!!!!
marled

Gast
21.10.2005, 15:08
aber ne faxnummer werden die doch haben. bzw ne mail.

Günter Droste
21.10.2005, 15:28
Bestandsmeldungen müssen erfolgen gegenüber dem jeweiligen Kreisveterinäramt und der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes (unter Angabe der Bestandsgröße und des Standortes).


Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen hat ihren Sitz in Düsseldorf.
Infos unter www.lej.nrw.de
Die Kosten sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In NRW beträgt der Mindestbeitrag bei Hühnern (bis zu 400 Tieren) 5,00 EUR im Jahr.
Bei diesen Kosten sollte man sich über eine Meldung doch nun wirklich keine Gedanken machen – oder?!

Alter Fritze
21.10.2005, 15:31
Original von Günter Droste
...
In NRW beträgt der Mindestbeitrag bei Hühnern (bis zu 400 Tieren) 5,00 EUR im Jahr.
...

Wieso fallen eigentlich "Kosten pro Jahr" an, wenn es sich hier nur um hoffendlich eine einmalige Sache handelt???
Soll das heißen, einmal gemeldet -> immer melden?

Gast
21.10.2005, 15:34
das ist wie bei der versicherung. jahresbeitrag damit du über die entschädigung diskutieren kannst.

Alter Fritze
21.10.2005, 15:35
Soso,

denn eigentlich bin ich der Meinung, daß es niemanden etwas angeht, ob, bzw. wieviel Hühner ich halte.

Meine 10.000 Regenwürmer (geschätzte Zahl ;) ) melde ich doch auch nicht.

Gast
21.10.2005, 15:38
aber pferde, kühe, schweine....

also jede art von nutztier. und das argument "ich schue mir die ja nur an" zieht nicht.

und eine seuche die für würmer gefährlich ist kenne ich noch nicht. wobei..... das niesen köönte vom würmerhusten kommen....

Dominik Timm
21.10.2005, 15:40
Und denn das man seine durchschnittliche Hühneranzahl auf Jahr gesehen melden soll. Das weiß ich doch nicht ihm Januar ob ich mir ihm Oktober noch 10 Hühner dazu kaufe 8)
Soll ich denn jedes mal einen neuen Meldebogen ausfüllen ich mach es nicht . wie macht ihr das ?

Alter Fritze
21.10.2005, 15:42
Ich halte diese Tiere für mich und meine Familie. Eier und Fleisch werden nur von uns verzehrt. Ich verdiene kein Geld damit und bezahle auf Futter und Tiere Mehrwertsteuer. Jetzt noch 5 EUR Meldegebühr, später dann vielleicht noch 10 EUR Impfstoff pro Tier, wat soll 'n der Schei** >:( .

Als ob man (ich) später mal irgendwelche Entschädigung erhalte, lächerlich. Würde sowieso nie Anspruch erheben. Verluste durch solche Seuchen sind eh "höhere gewalt", die ersetzt uns niemand.

Gast
21.10.2005, 15:46
wenn deine tiere gekeuelt werde weil sie in einem gebiet sind wo ein seuchenfall auftritt, dann bekommst man eine entschädigung.

Dominik Timm
21.10.2005, 15:50
Auszug aus denn Tierseuchengesetz wegen möglicher entschedigungen ihm schlimmsten fall (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=4871)

Dar habe ich den Auszug aus denn Tierseuchengesetz 8)

Alter Fritze
21.10.2005, 15:50
Original von Godfather
wenn deine tiere gekeuelt werde weil sie in einem gebiet sind wo ein seuchenfall auftritt, dann bekommst man eine entschädigung.

Jo, ist die Entschädigung höher als die bezahlten 5 EUR?

Wenn die Gebühr bis zu 400 Hühner 5 EUR kostet, und das Gleiche bei einem Huhn, dann finde ich es prozentual etwas unausgewogen.

Gast
21.10.2005, 15:55
@ fritz

aber ich mache die preise nicht. und an den 5 euronen wird man wohl kaum sterben.

Dominik Timm
21.10.2005, 15:57
Das ist meiner meinung auch ok 5 euro kriegst du ja nicht mal ein Huhn für ;)

Alter Fritze
21.10.2005, 15:59
Original von Godfather
...
und an den 5 euronen wird man wohl kaum sterben.

Woher willst Du das wissen, kennst mich, und meinen derzeitigen (Finanz-) Zustand doch gar nicht :D

Ok, ich frag mal anders herum:
- Ist diese Meldung Pflicht?
- Entsteht, nebem den Verlust einer eventuellen Entschädigung, ein weiterer Nachteil (Gefängnis, hohe Strafen, Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, der Zorn des Volkes etc.)

Gruß,
Thomas

Gast
21.10.2005, 16:03
im falle eines auftretens einer seuche und im falle eines bösen nachbarn drohen dir strafen die oberhalb der 5 euro liegen.

ob die meldung bei dir pflicht ist weis ich nicht. da müsstest du mal fragen. aber eine versicherung für den finanziellen schaden für 1,37 cent am tag finde ich durchaus ok.

chicken
21.10.2005, 16:09
meldepflicht besteht bei der tierseuchenkasse. (habe beim kreisvet-amt angerufen, die mir bestätigten, dass eine meldung bei ihnen nicht notwendig ist, da die tierseuchenkasse die infos ans vet-amt übermittelt.)

es geht nicht nur darum, dass DU entschädigung erhältst, sondern auch darum, dass diese kasse dafür aufkommt, wenn von deinen tieren eine ansteckung ausgeht und die tiere in der nachbarschaft deswegen auch gekeult werden müssen.
den zorn des volkes kannst du dann sicher auf dich ziehen, wenn du nicht gemeldet hast und du die kosten für die keulungen in deinem umkreis selber zahlen darfst aber es nicht kannst. dat gibt mecker.

claudia

Gast
21.10.2005, 16:10
nun überzeugt fritze?

Alter Fritze
21.10.2005, 16:32
Original von Godfather
nun überzeugt fritze?

Natürlich nicht.

Von meinen Tieren geht keine Ansteckung aus.
Sie sind es, die eventuell angesteckt werden. Um das zu vermeiden, wurde ihnen ja nun Hausarrest verabreicht. Denke, das sollte genügen.

Sollte ich an Hühnergrippe erkranken, dann bestimmt nicht von meinen eigenen Tieren, die ich ja nicht vorhabe zu essen etc., sondern dann doch eher an gekauften Hühner- oder Geflügelprodukte.

Ich will mich hier nicht gegen die Bestimmungen auflehnen, sondern nur klar machen, wie sinnlos und fadenscheinig das Ganze ist.

Gast
21.10.2005, 16:35
wir reden aber nicht nur von jetzt und hier und der vogelgrippe sondern ganz allgemein. aber ob du meldest oder nicht ist natürlich deine sache.

ich zahl lieber 5 euro und keiner kann mir was als mich im schlimmsten fall anmachen lassen zu müssen.

Alter Fritze
21.10.2005, 16:37
Ist es denn nun eine MeldePFLICHT, oder eine freiwillige Angelegenheit?

Pflichten komme ich natürlich nach, auch wenn selbst mein Tierarzt darüber lachen würde.

Gast
21.10.2005, 16:42
ob es bei dir pflicht ist musst du die tierseuchekasse fragen.

Gast
21.10.2005, 16:46
@ fritz

Anzeigepflicht für Tierhaltungen – Strengere Meldepflicht der Tierhalter dient besserem Schutz vor Tierseuchen – Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse und den Veterinärämtern der Kreise erforderlich

Bereits im Juli 2000 hat das Brandenburger Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die Anzeigepflicht für Tierhaltungen bundes- und EU-weit auf nahezu alle Nutztierarten ausgedehnt worden ist. Das bedeutet, wer Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Truthühner hält, hat dies dem Amtstierarzt in seinem Landkreis anzuzeigen. Imker unterliegen der selben Anzeigepflicht. Angegeben werden muss die Anzahl der gehaltenen Tiere, ihre Nutzung und ihr Standort. Änderungen – auch Betriebsaufgaben – sind danach unverzüglich mitzuteilen.

Seit Herbst 1999 werden bereits alle Rinderhalter mit den o.g. Angaben und einer vergebenen Betriebsregistriernummer in der sogenannten „HIT“ – Datenbank im Landeskontrollverband (LKV) Waldsieversdorf erfasst und müssen seit dem alle Bewegungen von Rindern melden.

Seit dem 1. Juli 2000 ist für Pferde der Equidenpass (Pässe für Einhufer) obligatorisch vorgeschrieben. Halter von Zuchtpferden mussten schon seit längerem einen Equidenpass mitführen. Dieser wird nun auch für alle anderen Freizeit- und Nutzpferde (auch Ponys) verlangt. Der Pass – ein lebenslanger Ausweis für das Pferd – umfasst Abstammung, Wettkampfteilnahmen und sämtliche Besitzer. Er wurde im Zuge der Neuregelungen auch um Angaben zur Behandlung mit Arzneimitteln erweitert. Im Land Brandenburg werden die Pferdepässe vom Pferdezuchtverband Berlin Brandenburg e.V., Hauptgestüt 10 in 16845 Neustadt/Dosse ausgestellt (Telefon: 033970 / 13201; Fax: 033970 / 13949).

Seit 01.01.2001 müssen alle Tierhalter der anderen o.g. Tierarten zum Zwecke der Bestandsidentifizierung bei ihrem regional zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Betriebsregistriernummer beantragt haben.
Diese Betriebsregistriernummer ist bei der Tierzahlmeldung an die Tierseuchenkasse auf dem Meldeformular per Stichtag 03.01. mit anzugeben.
Die letzten 7 Zahlen (Stellen 6-12) dieser vergebenen Bestandsnummer müssen bei der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen auf der Ohrmarke erscheinen. In den „Verwaltungsvorschriften zum Verfahren der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen und der Registrierung sowie Kontrolle von Betrieben“ des o.g. Ministeriums ist Näheres dazu geregelt.

Diese Neuregelungen dienen u.a. der besseren Überwachung des Tierverkehrs und damit der besseren Bekämpfung von Tierseuchen. Der Tierseuchenschutz kann nur wirksam verbessert werden, wenn alle Tierhalter interessiert und engagiert die Aktualisierung Ihrer Daten sicherstellen. Das Ministerium weist auch darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Aber auch unterschiedlich gemeldete Tierzahlen können dazu führen, dass Leistungen der Tierseuchenkasse nicht gewährt oder in Frage gestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht und –frist durch den Tierhalter (bis 31.Januar jeden Jahres) werden von der Tierseuchenkasse die zuletzt gemeldeten Tierzahlen der Vorjahre als Grundlage für die Beitragsberechnung herangezogen.

DVM E. Bertram
Leiter der Tierseuchenkasse

Alter Fritze
21.10.2005, 16:59
Ich muß bei einem Hühnerkauf immer Name und Anschrift angeben. Ist es damit schon getan?

Gast
21.10.2005, 17:01
damit ist nur der verkäufer seiner pflicht nachgekommen den weg seiner tiere zu dokumentieren.

bei mir hat ne mail gereicht.

Alter Fritze
21.10.2005, 17:07
Aha.

Vielleicht sollte man in Zukunft beides miteinander verknüpfen, wie beim Waffengesetz, daß der Verkäufer und der Käufer jeweilige Meldung machen müssen.
So ein Hühnertier ist ja mittlerweile zur "Waffe" erklärt worden, bei diesen Vorsichtsmaßnahmen ;)

Gast
21.10.2005, 17:09
solange man nicht seine hbühner chippen lassen muss wie die hunde gehts ja..... ;)

Alter Fritze
21.10.2005, 17:13
Naja, Ringe würde doch auch genügen :D

Gast
21.10.2005, 17:16
erkennungsmarken

2. chickenplatoon
3. kompanie
6. legebatterie

sergeant legehenne gluck

Alter Fritze
21.10.2005, 17:19
Und wenn ein Tier "gefallen" ist, wird eine Hälfte der Erkennungsmarke an den Amtstierarzt verschickt :peace

Gast
21.10.2005, 17:21
womit wir wieder bei der meldepflicht wären...

kosten für fritz:


6. Geflügel je Bestand 4,00
in Beständen mit 51 und mehr Tieren
zusätzlich ab 51.Tier je Tier

0,035

Alter Fritze
21.10.2005, 17:26
Dann werde ich mich mal beim Tierarzt in die Warteschlange einreihen und mein Anliegen vortragen.

Komme aber erst nächste Woche dazu.

Gast
21.10.2005, 17:27
sollte ich es wirklich geschafft haben?? ?? ??

Alter Fritze
21.10.2005, 17:29
Ich war ja nie dagegen ;)

Will nur die Widersprüche aufzeigen.

RoNo
21.10.2005, 18:34
Original von Godfather
beim vet-amt und der tierseuchenkasse. kosten sind überall anders.

Hallo zusammen,

hab meine Hühner und Enten jetzt auch beim Vet-Amt gemeldet die wollten hier in Brandenburg kein Geld.
Denen ist auch Wurst wie viel Viehzeug du hast Sie wollen halt nur wissen wer überhauüt hat.
Bei der Tierseuchenkasse ist auch egal wieviel Tiere du hast aber dort wird bei und eine jährliche Gebühr von 4 bis 5 € fällig, das find ich aber nicht schlimm.
Und wenn du am Montag anrufst ist doch nicht so wild sagste halt du hast am Freitag Abend Hühner bekommen ;) .

Gruß Norman

Alter Fritze
21.10.2005, 19:26
Danke Norman.

Andererseits ist es wohl nicht so schlimm, wann man die Tiere anmeldet. Man sollte bei so einer übereilten Aktion den Leuten schon mal eine Gnadenfrist erteilen.

Andererseits weiß ich gar nicht, wo sich bei uns diese Ämter befinden. Ich gehe einfach zum Tierarzt, soll er sich um den Rest kümmern.

Gruß,
Thomas

Gast
21.10.2005, 19:28
ich schätze mal, der wird dir nur sagen können wo du das machen musst. aber das er das macht?? ??

Alter Fritze
21.10.2005, 19:32
Und 'ne Email an das Amt genügt, oder habe ich es falsch verstanden?

Gast
21.10.2005, 19:36
hier ja. die schicken dann zwar noch was, aber es wurde registriert.

Alter Fritze
21.10.2005, 19:38
Vielen Dank!

Gast
21.10.2005, 19:39
büdde büdde

kein prob. :)

RoNo
22.10.2005, 00:02
also ich hab beim Amt angerufen von unserem kreis die geben dir die nummer von dem tierzeugs :) .

Snow
24.10.2005, 11:15
So, das Thema ist dann wohl vom Tisch. Ich hab meine 3 Mädels am Freitag telefonisch beim städtischen Vet.-amt angemeldet. Die meinten, daß ein relativ formloses Schreiben mit Angabe der Tierart (Huhn, Ziege...) und der Stückzahl an die Tierseuchenkasse für eine Registrierung ausreichend ist. Dieses Schreiben ist jetzt unterwegs und laut Internet bekomm ich dann demnächst eine Rechnung über 5,-€

Für die, die jetzt immer noch nicht wissen wo anzumelden:
Telefonnummer vom zuständigen Vet.-amt gibt´s in den gelben Seiten
Zuständige Tierseuchenkasse ist im Internet unter www.tierseuchenkasse.de zu finden.

Frohes "Aufstallen" noch:-( und Grüße vom Snow

Alter Fritze
24.10.2005, 11:43
Hi Snow,

vielen Dank für den Link zur Tierseuchenkasse. Auf ihr befindet sich sogar eine Meldebescheinigung, die man ausfüllen und via Internet absenden kann. Wie simpel.

Jetzt ist es noch nachteilig, daß man für ein ganzes Jahr (ab 3. Januar 2005) bezahlt, und das kurz vor Ende des selbigen. Tierbestände wechseln doch häufig, so daß man gar keine genauen Angaben machen kann.

Andererseits kann man auch schummeln, in dem man mehr, oder auch weniger, Tiere angeben kann.

Jetzt stellt sich bei mir noch die Frage, ab wann bekommt man finanziellen Ausgleich für ein totes Tier? Man muß es ja dem Tierarzt zukommen lassen, der eine Berechtigung feststellen muß. Nun renne ich mit jedem umgefallenen Huhn zu ihm und trage die Kosten der Untersuchung, ohne Garantie auf Entschädigung.

Finde ich alles sehr zweifelhaft.

gaby
24.10.2005, 12:20
Die TSK will immer den aktuellen Bestand zum Jahreswechsel wissen und die Sprünge zwischen den Mengen (unter 20, 20-50 glaub ich?) das sich ja da nicht soviel tut. Wer jetzt anmeldet, meldet natürlich den jetzigen Bestand an.
gg