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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühnerhaltung in Langwirschaftlichem Mischgebiet



tichabo
13.07.2010, 21:30
Hallo,

ein nachbar sprach mich an (er wohnt 3 Häuser weiter) meine Hähne seien zu laut das ist aber schon seit 30 jahren so das auf dem grundstück geflügel ist schon mein opa hatte das so da oder ähnliches nutztier lebt hinter unserem grundstück sind felder und ein bauernhof mit pferden kühen usw..
vorne zur straße ist relativ viel verkehr der stört 100 mal mehr
nach hinten ist nur land und kaum häuser nur einzelne bauernhöfe

kann mir jemaden eine paragraphen nennen der meine haltung unterstützt wegen örtlichen gegebenheiten usw...

würde mich über eine link freuen

würde dies meinem nachbarn gerne mal zeigen den 30 jahre nichts gesagt und nun sich beschweren dabei sind nur 5 Hähne frei und und die anderen im stall

freue mich über links und antworten

LG Till

Waldfrau2
13.07.2010, 21:42
Auf jeden Fall erst mal in den Bebauungsplan gucken. Wenn da nicht schon was zur Tierhaltung steht, steht da auf jeden Fall genau, was für eine Art Gebiet es ist. Aber da schon so lange Hühnerhaltung da ist, ist anzunehmen, daß sie auch erlaubt ist. Spezi darin ist Lexx, such mal nach Lexx und Wohngebiet und Treffer nach Beiträgen, dann findest Du einiges.

Lexx
14.07.2010, 08:22
Nochmal Moin Till :laugh
Hab jetzt meine Zusammenfassung wieder gefunden:

Reines Wohngebiet:
Nutztierhaltung nur nach Genehmigung durch das Ordnungsamt/Gemeindeverwaltung möglich, wenn Nachbarn möcken, muß sie aufgegeben werden. Sind schon Hühner vorhanden kann man geltend machen, das diese auch akzeptiert, sprich geduldet wurden und kann eine Erlaubnis so erwirken. Nicht zählen tun allerdings Hühner, außerhalb des Gebietes, auch wenn das das Haus gegenüber sein sollte. Also Plan anschaun sollte man vorsichtshalber.

Mischgebiet (Gewerbegebiet):
Mischgebiete sind Wohneinheiten, gemischt mit Industrie- oder landwirtschaftlichen Betrieben/Gebäuden. Hier ist Nutztierhaltung geduldet, die Haltung kleiner Nutztiere bei manchen Kommunen schon von vornherein erlaubt. Je höher der Anteil landwirtschaftlicher Einheiten, desto sicherer ist man.

Reines Industrie-, Landwirtschaftsgebiet:
Hier kann man im Rahmen des Tierschutzgesetzes (versteht sich) Nutztiere halten. Argumentiert wird das mehr oder minder damit,
das es eh laut is und stinkt, da macht das auch nicht mehr viel aus
Unter solche Gebiete fallen auch kleine Weiler, oder freistehende Höfe etc..

Das sind mal so die Eckdaten, die in etwa so deutschlandweit gültig sind. Da ja auch schon Dein Großvater Geflügel hatte, kommt bei Dir noch der Aspekt der Duldung hinzu, sprich über Jahrzehnte war´s okay, jetzt auf einmal nicht mehr. Rein theoretisch kann Dein Nachbar "nur" eine Reduzierung der Hähne erwirken, das ist regional unterschiedlich, wieviele von den Ämtern toleriert werden. Manche bewerten auch Zucht- und Hobbyhaltung unterschiedlich.
Am sichersten gehst Du, wenn Du selber das Ordnungsamt kontaktierst, ebend wegen Nachbarschaftsstreit und nachfragst was denn Deine Aufgabe wäre, und was Du machen kannst/musst.

liebe Grüsslis... Lexx

P.S. Zur Dezibelmessung fragste jetzt wieder Waldfrau, die kennt sich damit aus :laugh :laugh

orpi
14.07.2010, 09:07
Hallo zusammen,

ohne jetzt hier eine Grundsatzdiskussion über Freilandhaltung, artgerechte Lebensweise, ... lostreten zu wollen (da wir uns hier ja wohl sowieso einig sind), ... ich hatte letzte Woche auch nach einer Anzeige eines Nachbarn zu einem Grundstück, auf dem von mir seit 4 Jahren Geflügel gehalten wird und auch von den Voreigentümern diese Haltung so gepflegt wurde, Besuch vom Vetreinäramt und eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes, um die Haltungsbedingungen, ... Geräuschemmission, ... begutachten zu lassen.

Ich rate dringend dazu einerseits den Flächennutzungsplan, der in vielen Gemeinden dazu online verfügbar ist, zu Rate zu ziehen und dort die Einordnung des Grundstücks zu prüfen :jaaaa:
Sollte das der tatsächlichen Nutzung als landwirtschaftliches Grünland mit Kleintierhaltung nicht entsprechen, so kann auch im Bauausschuß der Stadt/Gemeinde der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt werden ... und dann ist die Sache durch.

Ferner wurde geraten es nicht auf eine Dezibelmessung ankommen zu lassen. Auch bei mir liegt das Grundstück direkt in dr Einflugschneise eines großen Verkehrsflughafens und direkt an einer Autobahn-Zubringerstrasse und am Rande eines Gewerbegebiets mit produzierendem Gewerbe, doch diese Geräusche "zählen" nicht, auch wenn diese mit etlichen Tausend Fahrzegen am Tag erheblich sind (und kein Lärmschutzwall vorhanden ist. )
Hier würde nur der Ruf des Hahnes und die Häufigkeit betrachtet werden ... und daraufhin ein Bescheid erstellt werden, so sagte man mir. Dies gilt es tunlichst zu vermeiden :-[ ... denn was schriftlich vorliegt ... muß auch umgesetzt werden. :-X
Aber diskutiert dieses Thema bitte hier weiter, früher oder später ist wohl jeder damit beschäftigt ... und wenn auch nur das Huhn gackert, da es ein Ei gelegt hat ...

Ein weiterer Aspekt ist sicherlich auch die sog. "Ortsüblichkeit" der Kleintierhaltung. Ich sorge hier für hinreichende Verbreitung meiner Hühner und Hähne, so daß alle 500m zumindest 1 weiterer Halter vorhanden ist (auch mit Hahn), deshalb halte ich insbesondere Zwerghühner :jaaaa:, die sich leichter vermitteln lassen und noch schneller gerade unter Kindern neue Freunde finden. So kann jeder selbst eine Ortsüblichkeit schaffen .... und dann wird das "Eis für die Kritiker immer dünner". Man muß ja den Behörden auch Grundlagen an die Hand geben, auf deren Basis diese dann ggf. Entscheidungen treffen können, nicht wahr 8)?