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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hühner verkaufen - was muss man erfüllen?



boveman
10.05.2010, 20:19
Ich habe eventuell den Gedanken, Hühner ausbrüten zu lassen und dann die "überflüssigen" zu verkaufen.
Auf der Seite des Kleintiermarktes, fand ich die Vorraussetzungen, damit man Hühner dort verkaufen kann, habe aber noch einige Fragen dazu.

Hier die Vorgaben:

"- ein maximal 5 Tage altes Tierarzt-Zeugnis "klinisch gesund"
--> Tiere mit Fußring oder Flügelmarke gekennzeichnet,
- Impfbescheinigung, Meldenummer vom Landratsamt"

1. Wie viel Geld bezahlt man für ein solches Tierarzt-Zeugnis?
2. Müssen auf dem Fußring diese Angaben stehen (Jahr, Größe und noch andere Nummern), denn ein unbeschrifteter würde ja nichts bringen oder?
3.Woher bekommt man diese beschrifteten Fußringe und was kosten diese?
4. Woher bekommt man Geflügelmarken, Kosten, Handhabung?
5. Was ist mit der Meldenummer beim Landratsamt gemeint? Hat diese Nummer was mit der Anmeldung bei der Tierseuchenkasse, den Veterinärsamt zu tun?

Ich weiß es sind echt viele Fragen, aber ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte, der sich auskennt! - Danke -

Wontolla
10.05.2010, 22:01
1. Die Vorgabe mit dem Fußring oder Flügelmarke ist Willkür.
Flügelmarken zu fordern ist völlig überzogen. Die Fußringe gibt es im Verein. Ebenso die Impfung.
2. Eine Meldenummer vom Landratsamt gibt es vermutlich nur in Sachsen. Diese zu fordern ist auch nicht vorgeschrieben.
3. Die Bescheinigung vom Tierarzt kostet regulär um 26 €uro. Manche Tierärzte machen es billiger.

cochin-mama
10.05.2010, 22:02
ist diese bescheinigung unbedingt notwendig?

tichabo
10.05.2010, 22:09
ja diese bescheinigung ist pflicht wegen der New Castel krankheit muss die bescheinigung über die impfung vorliegen

ebenso wie die max. 5 tage alte klinische untersuchungs bescheinigung

cochin-mama
10.05.2010, 22:15
echt? das wußte ich gar nicht...
also wenn man über quoka, kiiji und co verkaufen will, braucht man das alles..?

gilt das auch für bruteier?

also ich hab ja einen teil meiner bruteier und hennen von quoka und co, hab aber nie nach so ner bescheinigung gefragt, geschweige denn, eine bekommen

Wontolla
10.05.2010, 22:19
§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
(1) Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art, (..) sowie Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen nur durchgeführt werden, soweit
1. (..) und
2. im Falle von Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art sichergestellt ist, dass die auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellten gehaltenen Vögel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden sind.
(..)
(4) Die tierärztliche Untersuchung nach Absatz 1 Nr. 2 ist dem Veranstalter vom Tierhalter durch die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, (..) nachzuweisen. Die Bescheinigung, der Untersuchungsbefund oder die Bestätigung sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Das gilt nicht für Bruteier und auch nicht für Inserate.

cochin-mama
10.05.2010, 22:23
Original von Wontolla

§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
(1) Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art, (..) sowie Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen nur durchgeführt werden, soweit
1. (..) und
2. im Falle von Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art sichergestellt ist, dass die auf den Veranstaltungen jeweils aufgestellten gehaltenen Vögel längstens fünf Tage vor der Veranstaltung im Bestand klinisch tierärztlich untersucht worden sind.
(..)
(4) Die tierärztliche Untersuchung nach Absatz 1 Nr. 2 ist dem Veranstalter vom Tierhalter durch die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung, (..) nachzuweisen. Die Bescheinigung, der Untersuchungsbefund oder die Bestätigung sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Das gilt nicht für Bruteier und auch nicht für Inserate.
wontolla, ich danke dir, für deine immer ausführlichen, verständlichen antworten :) man kann sehr viel lernen. :)