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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzfristige Informationen zur Stallpflicht o.ä.?



Avantara
28.03.2010, 21:20
Ich habe mir vor kurzem erst wieder Hühner ausgebrütet. Da ich bereits so lange nichts mehr von der Vogelgrippe gehört hatte, habe ich die Kleinen heute etwas auf der Wiese springen und grasen lassen ohne an etwas böses zu denken. Erst als ein Gast fragte ob die das denn dürfen erinnerte ich mich an diese ganze Vogelgrippegeschichte. :o
Könnte mir jemand sagen, durch welche Homepage o.ä. ich mich kurzfristig darüber informieren kann ob ich meine Tiere einsperren muß?
Oder gilt diese Stallpflicht am Ende kontinuierlich und auch jetzt noch?

Ich habe eine Weile im Forum herumgesucht und nichts gefunden. Entschuldigung also im Voraus wenn das bereits irgendwo geschrieben steht.

Liebe Grüße

hein
28.03.2010, 21:27
Beim zuständigen Landkreis (auch Internetseite) erfährt man alles.

Avantara
28.03.2010, 22:34
Danke!

Hamster
18.06.2010, 11:23
also, die Stallplicht ist per Verordnung dauerhaft festgeschrieben, man darf seine Tiere nur per Ausnahmegenehmigung raus lassen, und es gibt doch tatsächlich Landkreise, die das auch rigoros durchsetzen...

Ein langjähriges Mitglied dieses Forums, Steffi (alias Frieda) hat seit 2 Wochen keine Hühner mehr, weil sie von einer Nachbarin angezeigt wurde... :boese :boese :boese

lG,
Brigitta

laila10
18.06.2010, 15:24
Habe meine Hühner als freilaufende angemeldet und heute meine Reg,Nr.bekommen. Von Stallpflicht wurde mir aber nichts mitgeteilt. Muss am Montag mal beim Vet,Amt anrufen,erreiche hier heute niemanden mehr.Mache mir nun doch langsam Sorgen.


Laila10

Lexx
18.06.2010, 18:36
Das hättest Du gesagt bekommen. Ba-Wü hat, meine ich, die dauerhaften Aufstallungsbereiche aufgehoben. Das war zum Beispiel 500 m am Bodenseeufer entlang, rund um den Federsee, an der Donau fast durchgehend lang (beide Ufer) und teilweise am Neckar und Rhein, nahe Vogelschutzgebieten. Ebend immer innerhalb der 500 m rund um den Bereich. Ende 2008-Anfang 2009 war im Gespräch ob man auf 100 m reduziert oder ganz aufhebt, weil´s keine weiteren Virennachweise bei Wildvögeln dort gab, bzw. weil Projekt Constanze im Grunde nüscht ergeben hat. Ich meine das stillschweigend aufgehoben wurde.

Aber trotzdem ist das nur quasi eine Ausnahmebewilligung, gibt es einen Virennachweis bei Wildvögeln, oder Wirtschaftsgeflügel/Hausgeflügel wird wieder aufgestallt.

Gucksu hier, da hab ich mal die Verordnung aufgedröselt: Die Geflügelpest-Verordnung; Zusammenfassung, Erklärung, Fragen und Antworten (http://www.huehner-info.de/huefo/thread.php?threadid=40812)

liebe Grüsslis... Lexx

laila10
18.06.2010, 19:04
Was mich jetzt aber ein wenig ärgert ist,daß ich für die Brahmas,die ich heute bekam,keine Impfbescheinigung bekommen habe.Muss den Züchter mal anschreiben,daß er mir die noch schickt.Finde ich irgendwie nicht so toll,daß ich der Sache noch hinterher rennen muss.


Laila10

Rookie
19.06.2010, 10:09
Muss ich in Ba-Wü eigetlich immer noch Sentinel-Hühner bei meinen Enten laufen lassen?

laila10
19.06.2010, 10:40
Was sind Sentinel-Hühner?


Laila10

Lexx
19.06.2010, 13:00
Lest bitte den Link, den ich zur Zusammenfassung gestern angegeben hab.

Ja, Sentinels sind Pflicht, nach wie vor und bundesweit. Auch die Untersuchungsalternative, auch die Registerpflicht usw.. Bei Gesetzen gilt, die Bundesländer dürfen verschärfen, aber nicht abschwächen. Also dürften die Bundesländer zum Beispiel die Regelungen bezüglich Untersuchungsintervallen, oder Verkäufen zwar verschärfen, aber zum Beispiel weder die Untersuchungspflicht aufheben oder erlauben das man auf Märkten ohne die notwendigen Papiere verkaufen darf.

liebe Grüsslis... Lexx

hein
20.06.2010, 10:52
Original von Hamster
also, die Stallplicht ist per Verordnung dauerhaft festgeschrieben, man darf seine Tiere nur per Ausnahmegenehmigung raus lassen, und es gibt doch tatsächlich Landkreise, die das auch rigoros durchsetzen...

Ein langjähriges Mitglied dieses Forums, Steffi (alias Frieda) hat seit 2 Wochen keine Hühner mehr, weil sie von einer Nachbarin angezeigt wurde... :boese :boese :boese

lG,
Brigitta
Das ist wohl richtig!

Nur die meisten Landkreise haben das Gesetz vorrübergehend ruhend oder ausser Kraft gesetzt - eben bis wieder Bedarf ist (sprich Hühnergrippe!

Lexx
20.06.2010, 11:18
Hein, das ist bullshit. Weder die Landkreise, noch die Bundesländer können das Gesetz außer Kraft setzen. Die Landkreise in denen Geflügelhalter nicht aufstallen müssen, haben eine sogenannte Ausnahmebewilligung erteilt, welche allerdings jederzeit widerrufen werden kann. Die Verordnung ist nach wie vor in Kraft und wird es auch bleiben, bis ein sicherer Impfstoff freigegeben ist... ich hoff das noch erleben zu dürfen.
Und im übrigen, es heißt aviäre Influenza, also Vogelgrippe, nicht galline Influenza = Hühnergrippe.

pyraja
20.06.2010, 11:36
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/0617/schweinegrippe.php5[/URL]

( Für die, die es interessiert, das kam letztens bei "Monitor" )
Ist auch ein kleiner Satz über die angebliche Vogelgrippe drin.

Lexx
20.06.2010, 13:33
Was jetzt hiermit und der Aufstallung überhaupt nichts zu tun hat. Der Vogelgrippe Erreger H5N1 ist 100% tödlich für Hühner und Puten und bei engem Kontakt zu Geflügel ansteckend für Menschen, daraus entstand die Panik wegen der toten Schwäne auf Rügen und deswegen haben wir die Verordnung. Mit der Schweinegrippe und Humanimpfstoffen hat das nichts zu tun.

Das Politiker damals überreagiert haben, unteranderem auch wegen Bevölkerungspanik ausgelöst durch BILD und Co., die aus jedem Todesopfer in Asien eine neue Pest konstruiert haben... ja gut, da haben wir Parallelen. Die Pandemiewarnstufen werden übrigens nicht nur anhand von aum und Todesopfern festgemacht, sondern auch anhand Infizierter in einem bestimmten Zeitraum und wie schnell ein Erreger Landesgrenzen überwindet. Deswegen Pandemiewarnstufe 6. Die WHO hat nie ein lebensbedrohliches Virus daraus gemacht, das waren die Medien, also wieder BILD und Co. welche jetzt von Panikmache schreiben. Es ging bei der Schweinegrippe immer darum das sie inefktiöser ist, als andere Grippeerreger, dementsprechend auch mehr Erkrankte, woraus wiederraum in reelen Zahlen (nicht prozentual zu der Infiziertenzahl) mehr Todesopfer entstehen könnten.

Das jetzt rauskommt das WHO-Experten auch mal Schmiergelder kassieren? Man zeige mir eine Institution dieser Welt, wo´s keine schwarzen Schafe hat. Und einen wirklichen Beweis, ohne Mutmassungen und Verschwörungstheorie und Medienkonstrukt, das deswegen die Pandemiestufe 6 ausgerufen wurde ;)

liebe Grüsslis... Lexx

hein
20.06.2010, 13:51
Original von Lexx
Hein, das ist bullshit. Weder die Landkreise, noch die Bundesländer können das Gesetz außer Kraft setzen. Die Landkreise in denen Geflügelhalter nicht aufstallen müssen, haben eine sogenannte Ausnahmebewilligung erteilt, welche allerdings jederzeit widerrufen werden kann. Die Verordnung ist nach wie vor in Kraft und wird es auch bleiben, bis ein sicherer Impfstoff freigegeben ist... ich hoff das noch erleben zu dürfen.
Und im übrigen, es heißt aviäre Influenza, also Vogelgrippe, nicht galline Influenza = Hühnergrippe.
Ok denn wurde das Gesetz vorrübergehend nicht ruhend oder ausser Kraft gesetzt
sondern es wurde eine sogenannte Ausnahmebewilligung erteilt!

:biggrin:Mir auch recht - egal ob Bullshit oder nicht! Das Ergebnis ist das Gleiche :biggrin:

Lexx
20.06.2010, 13:54
Ok denn wurde das Gesetz vorrübergehend nicht ruhend oder ausser Kraft gesetzt
sondern es wurde eine sogenannte Ausnahmebewilligung erteilt!

:biggrin:Mir auch recht - egal ob Bullshit oder nicht! Das Ergebnis ist das Gleiche :biggrin:
Auch falsch. Die Ausnahmebewilligung ist im Verordnungstext verankert. Wer lesen kann und will und auch noch kapiert was er da liest, ist klar im Vorteil.

hein
21.06.2010, 09:21
Original von Lexx


Ok denn wurde das Gesetz vorrübergehend nicht ruhend oder ausser Kraft gesetzt
sondern es wurde eine sogenannte Ausnahmebewilligung erteilt!

:biggrin:Mir auch recht - egal ob Bullshit oder nicht! Das Ergebnis ist das Gleiche :biggrin:
Auch falsch. Die Ausnahmebewilligung ist im Verordnungstext verankert. Wer lesen kann und will und auch noch kapiert was er da liest, ist klar im Vorteil.
Auch mit Brille lese ich bei deinen vorigen Komentaren immer noch: Ausnahmebewilligung!!

Aber egal!
Jedenfalls darf ich meine Hühner - laut Gesetz - rauss lassen! Ob per Ausnahmebewilligung oder
per Verordung oder wie auch immer!?

Sie dürfen legal Rauss und das ist wichtig