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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geflügelnetz im Außenbereich



ijenz
03.03.2010, 19:03
Hallo,

habe da mal ein Frage.

Ich hatte meine Gänse bis vor 4 Wochen auf einem Wiesengrundstück im unbeplanten Außenbereich.
Als Begrenzung habe ich ein Euronetz Geflügelnetz 112 cm verwendet. Hat prima funktioniert. Ich hatte eigentlich vor, den Zaun dann immer wieder zu versetzen, um Portionsweiden anbieten zu können.

Leider kam nach einiger Zeit ein Schreiben des Landratsamts, ich hätte den "Zaun" im unbeplanten Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet, und müsse diesen entfernen. (Dieses Schreiben hat mich 164 Euro gekostet)
Wenn der Zaun nicht entfernt würde müsse ich mit empfindlichem Bußgeld rechnen.

Kann das wahr sein, dass man für so einen ständig woanders stehenden Zaun einen Baugenehmigung benötigt???

Habe nun vorsichtshalber das ganze in meinen Garten am Haus verlegt. Das ist aber auf Dauer kein Zustand, da ich ja auch noch in einem halben Jahr mit meinen Nachbarn auskommen will.

Was meint ihr dazu?

Grüße

Ingmar

Platonic
03.03.2010, 19:58
da dürfte dich wer angezeigt haben

normalerweise wo kein Kläger da kein Richter

ich würd aufs Amt gehen und fragen was erlaubt ist - alles schriftlich bestätigen lassen!!!

Freddy
03.03.2010, 21:10
Hallo, was ist ein unbeplanter Außenbereich? Gehört Dir das Gelände auch?

ijenz
03.03.2010, 21:23
Gelände ist unser Eigentum.

Habe auf dem Landratsamt angerufen. Auf Nachfrage sagte man mir das sei alles was außerhalb des Ortes ohne gültigen Bebauungsplan.

Was ich nicht verstehe: auf der Wiese daneben, standen bei dem Ortstermin des Landratsamtes (3 Beamte sind zur Besichtigung erschienen) Schafe in genau demselben Zaun.

Als ich das bei dem Telefonat anführte, bekam ich die Auskunft, Schafe dienten der Landschaftspflege.
Gänse nicht. ;(

Ich finde diese Argumentation absurd.

Nun hat sich herausgestellt, dass wohl einer der Grundstücksnachbarn das Ganze gemeldet hat.

Hatte jemand schonmal ähnliche Probleme?

Freddy
03.03.2010, 21:31
Hallo, bist Du aus Deutschland? Tierhaltung ist in jedem Kreis/Bezirk gesetzlich geregelt. Das kann man auch online einsehen. Ich versteh das mit dem Bebauungsplan nicht. Meinst Du, Du hast keine feste Umfriedung um Dein Grundstück?

ih453
03.03.2010, 21:33
Hallo
also das verstehe ich auch nicht!!! Bei uns der Wiesen nachbar hat auch in so einem Euronetz Laufenten Hennen Gänse und sogar Wollschweine untergebracht. Ist das bei dir Wasserschutzgebiet??? Wenn ja könnte es schon sein das dort Tierhaltung verboten ist. Mit den Schaffen das Stimmt das das als Landschaftspflege dient.

LG ih453

ijenz
03.03.2010, 21:38
Es ist wohl so, dass es bei mir im Ort nur einen Bebauungsplan für den Ort selbst gibt. Also für alles innerhalb der Ortsschilder.

Für alles was Außerhalb der Ortsschilder ist, gibt es keinen Bebauungsplan. Das Grundstück ist eine Streuobstwiese mit ein paar Apfelbäumen drauf, und es ist nicht eingefriedet. Liegt aber am Ortsrand.

Da habe ich mein Geflügelnetz gespannt, und die Gänse springen lassen.

So. Nun meinte das Landratsamt, ich habe keine Baugenehmigung für das Geflügelnetz beantragt und müsse dasselbe nun mangels Genehmigung wieder abbauen.

Auf meine Nachfrage, ob ich es denn, wenn ich eine Genehmigung beantrage stehenlassen darf bekam ich die Antwort: Nein. Im Außenbereich darf man keinen Weidezaun (auch nicht in Form eines jederzeit versetzbaren Geflügelnetzes) aufstellen.
Eine Genehmigung hierfür werde ich nach Aussage der zust. Mitarbeiterin nicht bekommen.

ijenz
03.03.2010, 21:39
Es ist kein Wasserschutzgebiet.

Freddy
03.03.2010, 21:43
Ah ok, http://de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan , habe mich belesen. Das ist gut möglich, dass Du schlechte Karten hast, mach Dich mal schlau, was Deinen Ort betrifft.

ih453
03.03.2010, 21:45
Das verstehe ich nicht was die für ein Problem haben!! Wäre das ein fester Zaun könnte man das ja noch verstehen aber mit einem Weidezaun!!! Das sind halt einfach ........ auf dem Landratsamt!! :laugh

SuseL
03.03.2010, 21:57
Hallo,

was für eine Rechtsgrundlage steht in dem Schreiben? Das Gesetz und die Paragraphen sind wichtig.

Generell darf man als "normaler" Mensch im Aussenbereich sehr wenig. Jedenfalls keine Zäune bauen. Es sei denn man ist Land- oder Forstwirt. Ist dort wohlmöglich ein Landschaftschutzgebiet oder gar ein Naturschutzgebiet, darf man noch weniger. Da die Leute (waren garantiert keine 3 Beamten) was von Schafen zur Landschaftspflege erzählt haben, könnte das auf ein Schutzgebiet deuten.

Wenn der Schafbesitzer kein Landwirt ist, dürfte er den Zaun ohne Befreiung auch nicht aufstellen. Hat er eine Befreiung, kannst Du mit Gleichbehandlung argumentieren.

Schreib mal ab, was sie Dir als Begründung des Verbots geschrieben haben, ob das Grundstück in irgendeinem Schutzgebiet liegt und in welchem Bundesland es ist, damit man in die entsprechenden Gesetze gucken kann. Ich kenne nur die Gesetze aus NRW. In anderen Ländern kann das etwas anders sein.

Bei uns hier, würden wir wegen eines mobilen, nicht sehr hohen Zauns, nichts sagen. Auch Weidezäune dulden wir für alle Leute, die Weidetiere einsperren wollen. Nicht nur bei Bauern. Maschendrahtzäune allerdings auch nicht.

Gruß, Susanne

ijenz
03.03.2010, 22:02
Ich sehe es ja ein, dass grundsätzlich nicht Vogelwild die Landschaft verschandelt werden darf.

Aber Gänse sind ja auch Weidetiere. Den Schafen also nicht ganz unähnlich. Die Besichtigung fand zu dritt statt. Ob die Damen und Herren Beamte waren oder nicht ???

Finde es jedenfalls schon komisch, dass man nicht wenigstens vorher kurz anruft, um die 164 Eur zu vermeiden.
Es gibt ja nun wirklich schlimmere Verbrechen als so was. ;)

SuseL
03.03.2010, 22:10
Wofür sollst Du den das Geld bezahlen? Verstehe ich nicht. Normalerweise musst Du, bevor Dir jemand was "um die Ohren haut", erstmal angehört werden. Dazu gibts ein Schreiben, in dem Dir was angedroht wird, mit dem Hinweis, dass Du Dich dazu äussern kannst. Steht eine Rechtsbehelfsbelehrung drunter? Kannst Du Widerspruch erheben oder muss Du gleich klagen? Bist Du im Rechtsschutz? Wenn ja, lass' Dich anwaltlich beraten.

Irgendwie scheinen die Leuts bei euch etwas merkwürdig zu agieren.

ijenz
03.03.2010, 22:16
Das Schreiben trug den Titel "Baueinstellungsverfügung". :neee:

Werde das Ganze hier mal abtippen, wenn ich Zeit habe. (sind mehrere Seiten).

Kann ich, wenn ich vorhabe Gänse als Nebenerwerb zu züchten, einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden, und evtl. unter die Privilegierung fallen? Dann könnte ich ja theor. auch einen Stall hinstellen.

Was meint Ihr?

SuseL
03.03.2010, 22:23
Hallo,

wenn Du Landwirtschaft im Nebenerwerb betreiben willst, musst Du nachweisen, dass das einen ansehlichen Teil Geld abwirft. Sonst ist es Liebhaberei. Da man das im Vorhinein nicht nachweisen kann, bescheinigt die Landwitschaftskammer, dass sich der Betrieb in der vorgesehenen Göße rechnet oder auch nicht. Du müsstest schon sehr viele Gänse haben, um das durch zu kriegen.

Wenn Du als Nebenerwerbslandwirt anerkannt würdest, dürftest Du möglicherweise einen Stall bauen, wenn nicht irgendwelche anderen Gründe dagegen sprechen.

Das ganze Schreiben tipp mal nicht ab. Die Gesetze und Paragraphen und wesentlichen Dinge sollten reichen. Sag mal Dein Bundesland, damit ich in den passenden Gesetzen stöbern kann.

ijenz
03.03.2010, 22:26
Baden-Württemberg

Danke. Du kennst Dich ja super aus.

ijenz
03.03.2010, 22:29
Ich werde morgen mal die wichtigsten Stellen rausschreiben und hier posten.

Vielleicht findet sich ja irgend was.

Gute Nacht und nochmals Danke

SuseL
03.03.2010, 22:51
Ich arbeite bei so einem Amt ;).

Diese Einstellungsverfügung halte ich allerdings auch für unverhältnismässig. Gerade bei einem läppischen Zaun, den man einfach weg nehmen kann und gut wäre es.

In der Landesbauordnung von Baden-Württemberg stehen Zäune im Aussenbereich nicht bei den Anlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen. Nur Land- und Forstwirte dürfen:

"Verfahrensfreie Vorhaben Gebäude, Gebäudeteile
...
46. offene Einfriedigungen ohne Fundamente und Sockel im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
..."

Du hast wohl keine Chance, wenn du nicht eine Ausnahmegenehmigung bekommst. War bei den Leute vom Amt jemand von der Landschaftsbehörde dabei? Wenn nicht, laß Dir bei der Landschaftsbehörde einen Termin geben und versuche die in Boot zu holen. Waren sie dabei, dann lass alles etwas sacken, gehe dann nochmal hin und versuche Dich beraten zu lassen.

Frage, ob es eine Alternative wäre, wenn Du den Zaun regelmässig abbaust oder was Dir sonst an Möglichkeiten einfällt. Ausserdem solltest Du Infos sammeln, ob der Schafhalter Landwirt ist. Der darf als Nichtlandwirt die Landschaft genauso wenig einzäunen, wie Du. Es sei denn, sie haben ihm eine Befreigung gegeben. Wenn er die hat, können sie sie Dir auch schlecht verwehren. Oder tu' Dich mit dem Schafhalter zusammen, lass seine Schafe mit auf Deine Weide und zwischen den Schafen die Gänse laufen.

Ich würde diplomatisch vorgehen. Damit erreicht man ab und an mehr, als wenn man mit der Brechstange ran geht. Vor allem dann, wenn man nicht im Recht ist und wenigstens eine Duldung erreichen will.

Ich wünsche Dir und den Gänsen viel Glück!

Lady Gaga
04.03.2010, 11:34
Habe gerade im Forum gestöpert und das hier mit dem Geflügelzaun gefunden.
Wohne auch in Baden-Württemberg und halte seit Ende Januar 3 Elsässer Gänse eben zur Landschaftspflege auf unserer Obstbaumwiese mit Wochenendhäusle.
Das Grundstück befindet sich auch im Außenbereich und ich habe mir einen elektrischen Geflügelzaun aufgestellt.
Auch um das Grundstück parzellenmäßig abweiden zu lassen.
In der näheren Nachbarschaft gibt es auch Schafe die mit solchen Zäunen gehalten werden. Das schon seit Jahren.
Ich habe bis jetzt noch keine Ärger bekommen.
Wo kein Kläger, da wohl auch kein Richter.
Ich würde mich aber auch sehr ärgern, wenn es Ärger geben würde.
Schließlich ist das kein fester Zaun. Jederzeit veränderbar und abzumontieren.
Die Aussage das Gänse nicht zur Landschaftspflege zählen ist absolut falsch. Kann dir gerne eine Internetseite nennen, aus der hervorgeht das Gänse genau dazu dienen.
Muß nur danach schauen.

Lady Gaga
04.03.2010, 14:26
Schau mal auf diese Seite hier:

http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1063427_l1/index.html


Auf dieser Seite kannst du eindeutig lesen, das Gänse ebenso wie andere Tiere (Schafen, Ziegen, Alpakas.....) zur Landschaftspflege
dienen.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Welches LRA war das denn? Würde mich interessieren, da ich ja zumindest in deiner Nähe wohne.
Ich arbeite auch auf einem LRA. ;D

Zorani
04.03.2010, 16:31
So viel ich weiss muss ein priveligierter Landwirt auch das Futter für die Tiere zumindest teilweise selbst anbauen.
Das heisst du müsstest dann noch einen Acker bestellen.
Hast Du denn einen priveligierten Bauern im Ort mit dem Du dich verstehtst? Verpachte ihm Deine Obstwiese und stell "seine" Gänse drauf.
Oder tu dich mit dem Schafbauern zusammen.
Ansonsten dachte ich , sind mobile Zäune erlaubt.

Lady Gaga
05.03.2010, 06:02
Das mit Nebenerwerbslandwirtschaft finde ich echt zu weit hergeholt.
Das mit dem Geflügelzaun muss nach meinem Rechtsempfinden auch ohne dieses Hintertürchen gehen.

Überlegt doch mal: Dann bedarf jeder Gartengrill, Pavillion oder Hängematte auch eíner baurechtlichen Genehmigung?
Was anderes ist dieser jederzeit versetzbare und wegmachbare Geflügelzaun nämlich auch nicht. Auch im Außenbereich.
So etwas paradoxes habe ich noch nie zuvor gehört.

Ich arbeite, wie bereits erwähnt, auch auf einem LRA und trotzdem muß ich dir sagen, wieviel Behördenwillkür es doch wirklich gibt.
Ich kann wirklich nur jedem raten zu kämpfen, wenn einem etwas so paradox vorkommt wie hier. Das Bauchgefühl stimmt nämlich meistens.

Mein Motto ist: Wer nicht kämpft der hat schon verloren!!

Genau das gebe ich meinen Kinder auch für ihr Leben mit auf dem Weg.
Habe selbst vor kurzer Zeit um die weiterführende Schule meines Sohnes kämpfen müssen. Schulamt, Stadtverwaltung, Regierungspräsidium haben meinen Widerspruch abgelehnt. Ich war mir aber sicher, dass das hier eine reine Väterleswirtschaft war und ein unbeteiligter und neutraler Richter mir Recht geben wird. Selbst mein Anwalt war sehr skeptisch. Doch was soll ich euch sagen. Nur zwei Tage auf dem Verwaltungsgericht reichten aus und mein Sohn war auf der Schule, auf die er gehen wollte.
Das Kämpfen hat sich gelohnt und ich bekam meine sämtlichen Kosten vom Staat erstattet.
Das ging wirklich runter wie Öl.
Aber alles keine Einzelfall.
Eine gute Bekannte von mir kämpften gegen das Jugendamt weil es die Hochbegabtenschule für ihren Sohn nicht bezahlen wollte.
Auch Sie hatte den Mut gegen Ungerechtigkeit und Behördenwillkür anzukämpfen.
Verloren hatte sie ja eh schon, somit konnte es nur noch besser werden oder bei gleichen Ergebnis bleiben.
Und sie hat gewonnen!!!

Das sind nur zwei Beispiele mit Ämtern die euch zeigen sollen, dass es sich immer lohnt auch mal hinzustehen und für sein Recht zu kämpfen.
Behörden handeln, leider, auch nicht immer richtig.

Geh zum Anwalt, lege Widerspruch ein und warte ab was passiert.
Ich denke da genau wie du: Das kann nicht rechtens sein. Widerspricht jedem normalen Menschenverstand. Gib nicht nach oder denke "da erreiche ich doch eh nichts", genau damit bzw. davon leben die Behörden.

Wünsche dir wirklich viel Erfolg! Berichte mal wie es dir weiter ergangen ist. Das interessiert mich wirklich.

dehöhner
05.03.2010, 08:01
Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht aus. Aber auf jeden Fall würde ich erst mal nicht die 164 EUR bezahlen und mich erst mal genau erkundigen. Erst mal nichts bezahlen bevor ich nicht weiß worum es genau geht.
Ich würde das ganze auch nicht so einfach hinnehmen. Erst mal den diplomatischen Weg einschlagen, dann ggf Rechtsanwalt und eventl. auch öffentliche Medien.

dehöhner

SuseL
05.03.2010, 22:15
Hallo,


Original von Zorani
So viel ich weiss muss ein priveligierter Landwirt auch das Futter für die Tiere zumindest teilweise selbst anbauen.


ja, so ist das. Man muss die Futtergrundlage selbst erzeugen. Grünland, also eine Wiese, ist eine Möglichkeit Futter zu erzeugen. Das wird durchaus angerechnet.

Wir hatten mal jemanden, der Pferdehalter im Aussenbereich werden wollte. Der musste 10 ha Weide nachweisen. Er hat ziemlich gefeilscht und einiges angepachtet, aber er hat er hin gekriegt.

In diesem Fall wird Nebenerwerbslandwirtschaft trotzdem nicht realistisch sein. Ich denke, es geht um eine Haltung mit verhältnismäßig wenigen Gänsen.


@dehöhner
Wie ich es verstanden habe, gab es einen sehr ausführlichen Bescheid. Da wird schon genau drin stehen, worum es geht. In der Regel entbindet ein Widerspruch nicht von der Gebührenzahlung. Wenn man Widerspruch erhebt und Recht bekommt, bekommt man das Geld wieder.

Sowas steht aber in den Bescheiden alles drin. Leider sind Bescheide immer endlos lange, schlecht zu lesende Dinger. Meisten werden die nicht vollständig gelesen. Ich kenne das zu genüge. Bei uns gibt es teilweise Bescheide, da steht explizit die Bitte drin, dass der Bürger sie lesen soll. Ich gestehe, ich lese welche, die ich bekomme, teilweise auch nicht richtig. ;)

ijenz
07.03.2010, 21:10
ja der Bescheid war 3 Seiten lang.

Mit Begründung und blablabla...

Grundsätzlich habe ich nichts dagegen, auch 200 oder mehr Gänse zu halten.
Land steht ausreichend zur Verfügung, bzw. könnte bei zus. Bedarf angepachtet werden.

Auch die nötigen Geräte wie Traktor usw. stehen zur Verfügung.


Ab wann wäre denn eine Nebenerwerbsgänsehaltung wirtschaftlich? Was denkt Ihr?

Mir schwebt da eine Bioogänsezucht vor :D

Man muss dann ja aber bestimmt auch in irgendwelche Berufsgenossenschaften und in die landwirtsch. Rentenkasse einzahlen.

Zorani
07.03.2010, 21:27
Du musst dein Biogänsefutter überwiegend selbst herstellen also Getreide anbauen

Lady Gaga
12.03.2010, 13:30
Schade das du hier nichts mehr reinschreibst. :(

Was ist denn aus der ganzen Sache hier geworden?

Florku
12.03.2010, 14:00
Original von Lady Gaga
Was ist denn aus der ganzen Sache hier geworden?
Interessiert mich auch.

Grüße florku

ijenz
14.03.2010, 15:22
Hallo!

Habe mir nun einen Bauwagenuntersatz besorgt, auf den ich einen Stall stelle. Den müsste man ja eigentlich ohne Probleme überall aufstellen können.

Bis jetzt sind die Tiere noch bei mir im Garten.
Aber auf Dauer hat das keinen Wert.

Allerdings ist ja nun gerade Legezeit. Da will ich die Tiere nicht umsiedeln.

Ansonsten bin ich immer noch am hirnen, wie ich das Problem irgendwie in Übereinstimmung mit "Recht und Ordnung" lösen kann.

Es gab bisher noch keine Neuerungen in diesem Fall, weshalb ich auch nichts mehr geschrieben habe.

Sobald sich was tut, melde ich mich wieder!

Viele Grüße

Zorani
14.03.2010, 22:23
Streng genommen muss der Bauwagen alle 6 Wochen auf einem anderen Grundstück stehen.
wenn die Ordnungshüter schon ein auge auf Dich geworfen haben , sehe ich da schwarz.
Auch mit den mobilen Pferdeboxen hat es wohl schon Probleme gegeben.

Lady Gaga
15.03.2010, 11:40
Genau dieses Problem sehe ich auch.

Das wäre zwar ein eindeutig mobiler Stall, wenn du ihn aber nicht (wie zum Beispiel einen Wohnwagen) alle paar Wochen bewegst oder versetzt, gibt das wieder Probleme.
Hier bei mir ist es sogar ganz verboten Bauwagen aufzustellen.
Das kam von daher, dass viele Grundstücksbesitzer ihre Wohnwagen abgestellt haben auf ihre Obstbaumwiesen.
So wurde das kurzerhand von der Gemeinde verboten. Nur noch Geschirrhütten und sonst nichts.

Da bin ich mal gespannt was hier weiter passiert.

Wünsche dir aber weiterhin viel Glück mit allem was du tust.

Quietscheente
15.03.2010, 22:25
Original von ijenz
Man muss dann ja aber bestimmt auch in irgendwelche Berufsgenossenschaften und in die landwirtsch. Rentenkasse einzahlen.

BG mußt du zahlen sobald du nur einen Garten bewirtschaftest. Rentenkasse nicht sofern du einen Haupterwerb hast über den du Rente beziehst.

Die Regelungen bezüglich Privilegierung sind von Landkreis zu Landkreis verschieden.

Ich hab überall mobile Zäune stehen und keinerlei Probleme. Sogar ein fester Zaun wäre kein Thema sofern es kein Landschaftsschutzgebiet ist - was in selbigem erlaubt ist sagt dir die jeweilige Verordnung des Gebietes.

ijenz
08.04.2010, 22:29
so... sorry für das lange Warten.

Jetzt habe ich mal das Schreiben rausgekramt, und zitiere in gekürzter Version:

"...der Weidezaun zählt nicht zu den im Außenbereich bevorrechtigt zulässigen Bauvorhaben im Sinne von §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, denn sie dienen keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Die bauliche Anlage wurde für die Hobbytierhaltung errichtet. Sie ist als "Sonstiges Vorhaben" nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen und im Außenbereich nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt werden. Diese Voraussetzungen liegen aber nicht vor, weil die natürliche Eigenart der Landschaft, das Landschaftsbild und der Naturhaushalt beeinträchtigt werden. Eine solche Beeinträchtigung ist immer schon dann gegeben, wenn ein Vorhaben der naturgegebenen Bodennutzung des Außenbereichs und der Funktion als Erholungsraum für die Allgemeinheit widerspricht und deshalb einen Fremdkörper bildet.
Der Weidezaun wurde wurde an exponierter Lage auf dem Grundstück, in einem von baulichen Anlagen unbelasteten Bereich erstellt. Durch die Baumaßnahme wird das Gebiet nachteilig verändert.

Im vorliegenden Fall können daher nur durch die Beseitigung des Weidezaunes wieder rechtmäßige Zustände geschaffen werden...."

usw. usw.

Aber: Luftlinie 10 Meter auf der einen Seite des Grundstückes verläuft eine vielbefahrene Landstraße. Auf der anderen Seite (auch ca. 10 Meter entfernt beginnt der Ortsrand mit gewöhnlichen Geschäftsgebäuden. Erholungswert des Grundstücks = 0% Auf dem Nachbargrundstück werden Schafe gehalten. (ebenfalls mit Weidezaun)


Ich finde das komisch.

Die Gänse sind jetzt erst mal bei mir im Garten am Haus. Und fühlen sich hier auch wohl. legen viele Eier, und eine brütet schon. Wenigstens etwas :laugh

Zorani
08.04.2010, 23:00
Der Schafsbesitzer vom Nachbargrundstück sollte mal seine Weide wechseln:).
Sprich doch mal mit Ihm.

ijenz
08.04.2010, 23:08
habe ich schon gemacht. Aber ich habe auf dem Grundstück einen großen Komposthaufen sowie junge Obstbäume/triebe. Daher will er die Schafe nicht bei mir weiden lassen, da er Angst hat, dass die Tiere sich das Anknabbern dieser Jungpflanzen angewöhnen...und dann bei Ihm das gleiche machen ??? naja...

Vielleicht sollte ich selbst noch Schafe halten. :laugh

Zorani
09.04.2010, 03:20
Ist Auslegungssache. Auch Schafhaltung kann Hobby sein.

Hast evtl noch einen anderen priveligierten Bauern im Dorf der was weiden lassen möchte?