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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf von Geflügel



Hexle
25.02.2010, 14:29
Hallo

Leider habe ich keine bessere Kategorie gefunden. Notfalls bitte verschhieben, Danke!

Meine Fragen:

Darf ich - als Nicht-Mitglied in einem Verein - Hühner verkaufen?

Sollte sich z.B von den 3 Seidis ein Hahn ergeben, müsste ich ihn nämlich weggeben.

Genauso von den BE, die ich bekommen habe. Was, wenn sich eine sehr gute Befruchtung rausstellt und wunderschöne Tiere rauskommen? Muss ich die dann alle schlachten, oder darf ich Stämme verkaufen (BE sind alle nach Stämmen sortiert, werden nach dem Schlupf auch gleich beringt, dass ich nichts durcheinander bringe)?

Liebe Grüße
Hexle

sil
25.02.2010, 14:45
Klar darfst du als Privatmensch und vereinsloser Hobbyzüchter Hühner verkaufen. (Auch Hunde, Katzen, Pferde, selbstgestrickte Pullover, manche verkaufen sogar Eier und Brathähnchen....
Es darf nur keinen gewerblichen Charakter kriegen, dann wirds umständlich...

Hexle
25.02.2010, 15:23
Okay, Dankeschön! Nein, für ein Gewerbe bin ich vieeel zu mikrig!

Liebe Grüße
Hexle

K1rin
25.02.2010, 17:52
Original von Hexle
Okay, Dankeschön! Nein, für ein Gewerbe bin ich vieeel zu mikrig!

Liebe Grüße
Hexle

Aber auch da wäre ich vorsichtig bei der Aussage. Angenommen Du verkauft einen Zuchtstamm Seramas 1,3 für 500 Euro. Wenn Du nun nicht nachweisen kannst, dass Du gleich oder mehr als 500 Euro Aufwand für die Tiere hattest, dann bist Du schon im gewerblichen Bereich.

Also, laut Finanzamt muß der erzielte Betrag höher sein, als die Ausgaben die dafür entstanden sind - dann ist Einkommen und somit ein Gewerbe.

Noch ein Fantasybeispiel:

Meine Henne kostet mich im Monat 50 Euro, legt jeden Monat 12 goldene Eier die ich für 10 Euro je Stück verkaufe. Dann habe ich 120 Euro für die Eier und nur 50 Euro Ausgaben dagegen. Somit hätte ich in dem Fantasyfall mit 70 Euro im Monat gewerbliches Einkommen.

Aus dem Grund:

Immer alle Belege sammeln, das spart viel Nervenkrieg.

kanarien3
25.02.2010, 18:09
Es kommt daraufan, wo Du die Hühners verkaufst! Wenn Du die auf einem Kleintiermarkt verkaufst, brauchst Du im Königreich Bayern ein Impfzeugnis vom TA, dass nicht älter als 3 Tage sein darf. Was Du privat verkaufst, geht bei uns niemand was an!

Günter Droste
25.02.2010, 20:04
Original von kanarien3
Es kommt daraufan, ....... Was Du privat verkaufst, geht bei uns niemand was an!

Geht es sehr wohl - auch in den Fällen ist ein Bestandsverzeichnis zu führen.

Florku
25.02.2010, 20:20
Original von Günter Droste
Geht es sehr wohl - auch in den Fällen ist ein Bestandsverzeichnis zu führen.
Was genau ist das? Beziehungsweise besser gesagt: Wie sieht sowas aus? Ein Buch/eine Liste, in der ich eintrage, wann zu welchem Zeitpunkt ich welche Tiere auf welche Weise bekommen habe und natürlich das gleiche über Abgabe?

Funktioniert das so?

Grüße florku

Hexle
25.02.2010, 20:29
Dann müssten aber auch sämtliche Ausgaben - der Hühnerhaltung betreffend - fein säuberlich notiert werden und durch Belege nachgewiesen sein, oder?

fridafrid
25.02.2010, 20:56
hallo hexle

dieser ausgaben und einnahme nachweis ist eine gute sache auch wenn du eier verkaufen willst. du hast immer einen überblick und kannst auch zu jeder zeit nachweisen, das du keine gewinne erwirtschaftest. schon wegen der leute,es gibt immer einen bösen nachbarn. meist sind es sogar die, die auch eier bei dir kaufen.

und das bestansbuch ist auch wichtig!!! wird sogar wenn nötig vom amtsveterinär eingesehen. du mußt ja deine hühner auch alle anmelden.

Hexle
25.02.2010, 21:18
Original von fridafrid
hallo hexle

dieser ausgaben und einnahme nachweis ist eine gute sache auch wenn du eier verkaufen willst. du hast immer einen überblick und kannst auch zu jeder zeit nachweisen, das du keine gewinne erwirtschaftest. schon wegen der leute,es gibt immer einen bösen nachbarn. meist sind es sogar die, die auch eier bei dir kaufen.

und das bestansbuch ist auch wichtig!!! wird sogar wenn nötig vom amtsveterinär eingesehen. du mußt ja deine hühner auch alle anmelden.

Hallo!

Danke für Deine guten Tipps!

Nicht lachen, aber ich weiß nicht, wie ein Bestandsbuch ausschauen muss. Was muss alles drinstehen, worauf muss ich besonders achten? Und vor allen Dingen: Wie lange muss ich dass dann aufheben?

Und eine Frage noch: Wenn ich jetzt wirklich 100€ gewinn machen würde, weil eine doch irgendwann ein goldenes Ei legt... kann ich dann auch sagen "das Geld nehm ich jetzt für einen neuen Zaun", oder müssen die Ausgaben immer mehr sein wie die Einnahmen?

Ganz liebe Grüße!
Hexle

K1rin
25.02.2010, 22:00
Wenn Du nun Gewinn machst und davon einen Zaun für die Hühner kaufst, dann sollte dieser auch 100 Euro oder mehr kosten. Somit bist Du wieder bei 0 oder minus Euro.

Du kannst aber nicht für 100 Euro Eis oder Bekleidung für die Kinder kaufen und meinen dies ist dann ja kein Gewinn. Das zählt nicht, Du mußt die Ausgaben für die Hühner haben.

Alle Belege heißt:

Kassenzettel von Futter, Tierarzt, Transportbox, Zaun, Hühnerhaus, Ringe, Tränke, Aufzuchtbox usw. aber auch Quittungen über die verkauften und gekauften Hühner. Sonst könnte ja jeder ein Tier für 200 Euro verkaufen und dann gegenüber dem Finanzamt sagen, ich hab nur 20 Euro dafür bekommen. Wenn keine Belege vorhanden sind, dann kann das Finanzamt durchaus auch schätzen und dann kommen teilweise wahnsinns Beträge zustande.

Also alles schriftlich machen, Einkäufe und Verkäufe - mit Kassenzettel oder Quittung. Dann biste auf der ganz sicheren Seite.

Es gibt kein Bestandsbuch das schon vorgedruckt ist zu kaufen - zumindest ich hab noch keines gesehen. Ich nehme ein normales kariertes Schulheft und trage da alles ein wie in ein Tagebuch. Also Datum und was war: Verkauf, Zukauf, Schlupf, beringen, schlachten oder Tod vom Tier (mit Ringnummer xxx oder ohne Nummer), Impfen und und und - alle Ereignisse, die über das Verhalten, füttern und streicheln hinaus gehen.

Freddy
25.02.2010, 22:10
Hallo, hier ist ein Vordruck http://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/kreis-lb.de/pdf-dateien/buerger-info/gesundheit/veterinaerangelegenheiten/tierkennzeichnung/fb-bestandsregister-gefluegel.pdf

edith: Solange Privat mehr Ausgaben hat als Einnahmen, ist es ok. Problematisch wird es, wenn man das Ganze als Gewerbe anmeldet, denn dann wird einem schnell Liebhaberei unterstellt. Also immer hübsch im Minus bleiben ;) & den link von oben, das gibt auch gebunden als Heft zu kaufen. Guts Nächtle Katja

Florku
25.02.2010, 22:19
Hey Freddy, danke für den Link. Das einzige, was mich daran stört, ist der Begriff "Betrieb" im Formularkopf. Das klingt schon wieder so nach gewerblicher Geflügelhaltung. Für die allermeisten ist das ganze ja nun wirklich nur ein Hobby.
Muss man sich eben zur Not so einen Vordruck selbst erstellen und statt "Betriebsinhaber" "Halter" schreiben und eben nur "Adresse" anstelle von "Betriebsadresse".
Naja, das sind ja nur Kleinigkeiten.

Grüße florku

Hexle
26.02.2010, 06:48
Hallo

Danke an alle für die guten Antworten! Jetzt weiß ich endlich bescheid, und kann nicht mehr viel falsch machen. Nur... die bisherigen Ausgaben kann ich leider nicht alle belegen, da muss dann eben der Eintrag reichen mit einem Vermerk z.B. dass erst ab heute das Buch geführt wird (mit allen Bons und Co).

Vielen lieben Dank auch für den link!

Liebe Grüße
Hexle

Günter Droste
26.02.2010, 07:41
Original von fridafrid
...
dieser ausgaben und einnahme nachweis ist eine gute sache auch wenn du eier verkaufen willst. du hast immer einen überblick und kannst auch zu jeder zeit nachweisen, das du keine gewinne erwirtschaftest. .

Ich glaube das mit den Einnahmen und Ausgaben sehen hier viele zu sehr verbissen. Selbst den Bereich eines Kleingewerbes werde ich mit meiner Hobbyhaltung und einem evtl. Verkauf von 20 oder 30 Tieren und 200 Eiern zum Verzehr nie erreichen. Diese Angst vor dem Finanzamt ist völlig überzogen.
Eine Einnahmen und Ausgabenaufstellung ist dennoch nicht schlecht wenn man sich einmal einen Überblick verschaffen will was einem das Hobby so kostet - mehr aber auch nicht.


Original von Florku
....
was mich daran stört, ist der Begriff "Betrieb" im Formularkopf. Das klingt schon wieder so nach gewerblicher Geflügelhaltung...

Einfach darüber hinweglesen. Nach der Meldung Deines Bestandes bei der zuständigen Tierseuchenkasse bekommst Du ja auch eine Betriebsnummer zugeteilt. Ob nun 2 oder 2.000 Hühner kommt nicht drauf an. Vergleiche es einfach mit dem Nummernschild eines Autos.

Hexle
26.02.2010, 08:02
Hallo Günter,

das einzige Problem, was jetzt in meinem Fall ist: Ich habe bereits ein Kleingewerbe angemeldet (für Bienenprodukte). Wenn ich jetzt also auch noch mein Hobby zum Kleingewerbe zählen soll, dann wird es (Hoffentlich) irgenwann eng werden (mit dem Jahresumsatz).

Aus diesem Grund ist es bestimmt von Vorteil, so ein Buch zu führen, um sämtliche Einnahmen und Ausgaben belegen zu können. Nur zur Sicherheit.

Ich finde es aber eine super Idee, um mal den Überblick zu behalten, was man so alles in sein Hobby investiert. Sehe ich genauso wie du.

Sag mal, wie ist das eigentlich? Ich bin ja öfters mit meinen Bienenprodukten auf Märkten. Dürfte ich da dann auch Wachteleier aus Hobbyhaltung anbieten? Mit Hühnereier ist es ja nicht einfach (zwecks der Vorschriften und des Stempelns und so). Aber bei Wachteleier? Wie wäre dass dann? Oder dürfte ich wenigstens ein kleines Schild aufhängen, dass es sowas bei mir gibt? Wie gesagt, immer brav "aus Hobbyhaltung" dazuschreiben.

Liebe Grüße und vielen Dank für deine Antwort
Hexle

Wontolla
26.02.2010, 08:08
Hier mal der Gesetzestext, der das Bestandsbuch vorschreibt:


(1) Wer Geflügel hält, hat ein Register nach Satz 2 zu führen. In das Register sind unverzüglich einzutragen:
1.im Falle des Zugangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Besitzers, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels,
2.im Falle des Abgangs von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des Erwerbers, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels,

und wie üblich auch gleich wieder ein Screenshot aus meinem "Bestandsbuch". Es ist nur ein kleiner Ausschnitt, weil das ganze Blatt beim besten Willen nicht auf eine Seite passt.


@Hexle
Als "Bruteier" darfst Du sogar Hühnereier verkaufen.

UlrikeB
26.02.2010, 09:48
Original von Wontolla
Hier mal der Gesetzestext, der das Bestandsbuch vorschreibt:
...
Ist das ein Bundesgesetz oder Landesrecht?

Als ich meiner Kreisverwaltung die Freilandhaltung von Hühnern gemeldet habe, bekam ich mit dem Betreff "Vollzug der Viehverkehrsordnung: Anmeldung Ihrer Tierhaltung" ein "Informationsblatt für Geflügelhalter". Darin wurde ich auf zwei Seiten über geltende Vorschriften aufgeklärt, u.a. Impfpflicht gegen ND, Aufzeichnungpflicht bei Anwendung von Arzneimitteln usw. Von einem Bestandsbuch ist in diesem Merkblatt keine Rede.

K1rin
26.02.2010, 11:36
@ UlrikeB

Es ging ja um eine ganz andere Frage.

Als Hobbyhalter ohne Verkäufe brauchst Du kein Bestandsbuch, als Züchter und Gewerblicher aber schon.

UlrikeB
26.02.2010, 11:44
Original von K1rin
Als Hobbyhalter ohne Verkäufe brauchst Du kein Bestandsbuch, als Züchter und Gewerblicher aber schon.
Doch, nach dem was Wontolla schreibt, müsste ich auch als Hobbyhuhnhalter ein Bestandsbuch führen. Ich habe mal gegoogelt: er zitiert die Gefügelpest-Verordnung, und die gilt bundesweit für alle Geflügelhalter.

Hexle
27.02.2010, 06:50
Ich denke, dass man einfach einen besseren Überblick über alles hat, wenn mein ein Bestandsbuch führt. Alleine aus diesem Grund werde ich eines anlegen und Wontollas Bestandsbuch als Vorlage verwenden.

Grade wenn ich mir nicht sicher bin, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, führe ich eines, nur zur Sicherheit!

Liebe Grüße
und vielen lieben Dank an alle!
Hexle :flowers