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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ein paar anfängerfragen...



Brillenhuhn
22.01.2010, 01:27
... zu meinen hühnern.

ich möchte meinen 3 mädels (hybriden) eine männliche gesellschaft hinzutun.
wann das passieren wird weiß ich noch nicht, aber ich beschäftige mich schon länger mit dem gedanken.
kann ich einfach einen hahn dazu stellen? muß ich auf etwas besonderes achten, oder habe ich was zu beachten?
meine mädels werden dies jahr auch einen praktischeren stall bekommen.
einen HRM werde ich auch noch basteln das die ein wenig in meinem großen garten grasen können.
wenn ich nun einen hahn hinzu stell heißt das ja nicht das ich automatisch mal nachwuchs bekommen werde, da ich ja jeden tag die eier aus dem nest entnehme. bin ich dann sozusagen die geburtenkontrolle?
ich spiele aber auch mit dem gedanken mal kükennachwuchs haben zu wollen. nur wie geht das? (erst eier wegnehmen, und später wieder ein paar hinlegen das die henne was zum brüten hat?) :-[ :laugh
ich denke ihr könnt mir ein wenig helfen. es werden bestimmt auch noch weitere fragen aufkommen, nur diese liegen mir grad auf der zunge ;)

kanarien3
22.01.2010, 08:34
Guten Morgen Brillenhuhn,

einen Hahn kannst Du jederzeit dazusetzen. Ich mache das immer Abends, wenn es schon dunkel ist, dann hören die des Nachts ihre laute, dass klappt eigentlich ganz gut.
Wenn ein Huhn brüten möchte, wird sie zu glucken anfangen und sich dann auf ein Nest setzen. Das ist dann der Zeitpunkt ihr Eier unterzulegen und sie zu separieren, also umgekehrt natürlich! Dann 21 Tage warten, um dann mal das Ohr hinzuhalten, um zu hören ob da schon was piepst. ;D

Brillenhuhn
22.01.2010, 13:48
danke für deine antwort kanarien3.

nun liegt mir noch eine auf der zunge: muß ich meine hühner eigentlich irgendwo anmelden???

hühnerling
22.01.2010, 13:56
Hallo und herzlich willkommen bei uns Hühnerverrückten! :)

Deine Hühner mußt Du beim zuständigen Veterinäramt Deines Landkreises und der Tierseuchenkasse http://www.tierseuchenkasse.de
anmelden.

*Hühnerjan
22.01.2010, 14:02
Willkommen Brillenhuhn hier an Bord :)

@hühnerling, muß? Ich hab meine zwar angemeldet, aber ist das ein Muß?

Brahmaner
22.01.2010, 14:23
Melden ist ein Muß, ab wievielen Hühnern man etwas bezahlen muß hängt vom Bundesland ab.
Einfach anrufen, die helfen meist gerne ;)

Gruß Volkmar

Brahmaner
22.01.2010, 14:25
Original von Brillenhuhn
ich spiele aber auch mit dem gedanken mal kükennachwuchs haben zu wollen. nur wie geht das?

Dazu findest du Massenhaft Infos unter der Rubrik: Kunstbrut, Naturbrut.

Gruß Volkmar

Friesenmix
22.01.2010, 15:52
Hallo Brillenhuhn,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Grundsätzlich besteht wohl eine Meldepflicht. Bei Nichtmeldung oder Angabe falscher Zahlen bekommt man bei einer etwaiigen "Keulung" Notschlachtung keinen Cent.

Ein längeres Telefonat mit der Dame bei der Tierseuchenkasse NRW (Münster) konnte anfang Januar 2010 aber keine erschöpfende Auskunft darüber bringen, ob es auch strafrechtliche Dinge gibt. Ich wollte nämlich wissen was passiert, wenn ich im Januar 10 Hühner melde, mir aber schon von der Bestandvergößerung im Februar um weitere 10 Hennen weiß! Ich hätte ja dann ja für 2010 falsche Angaben gemacht.

Will sagen: Die Tierseuchenkasse selbst sieht sich wohl eher als Versicherer gegen den Verlust der Tiere und nicht als Verfolger illegaler Hühnerhalter (wenn es die überhaupt gibt).
Wenn man z.B. die Auflagen der Stallpflicht oder ähnliches nicht einhält, kommt auch glaube ich nicht die TSK sondern das Veterinäramt. Die sprechen dann die Strafen aus....

Thomas

(die Antwort war übrigens: Stichtag de Meldung ist der 01.01. des Jahres. Für alle im Jahr dazugekommenen werden keine Beiträge erhoben.)

kanarien3
22.01.2010, 18:49
Also eine Meldepflicht gibt es bei uns nicht!

greenhorn
22.01.2010, 19:16
hmmmm kanarien3,

ich vermute das du in Bayern wohnst und da besteht wohl eine Meldepflicht....

kanarien3
22.01.2010, 19:29
Also unser Herr ??? naja, der Adjudant des Herrn Bürgermeister war schon 2 mal bei uns im Garten und hat noch nie was von anmelden erzählt....!!?

Brillenhuhn
22.01.2010, 21:46
nun habe ich noch eine frage,
wieviel legemehl muß ich denn füttern? (3 hühner)

greenhorn
23.01.2010, 05:19
Beitragspflicht
Tierseuchenbeiträge 2010

Die Beitragspflicht beruht auf dem Tierseuchengesetz und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften, der Anstaltssatzung und der Beitragssatzung der Bayerischen Tierseuchenkasse.

Beitragspflichtig sind die Besitzer von:

* Rindern (gesamtes Rindvieh, Kälber, Wisente, Wasserbüffel, Bisons)
* Pferden (auch Fohlen)
* Schafen (mindestens 10 Monate)
* Legehennen (auch Küken und Junghennen),
sonstige Hühner und Hähne (z.B. Masthähnchen, Zwerghühner, auch Küken)
* Truthühnern (auch Küken)
* Schweinen (auch Ferkel).

Maßgebend sind die Tierzahlen am 01. Januar eines jeden Jahres.
Das Gleiche gilt auch für Stallbetreiber mit Pensionstieren (z. B. Pensionspferde).

Beitragspflicht besteht nicht für:

1. Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören
2. Schlachtvieh, das am Stichtag Schlachthöfen etc. zugeführt ist
3. Sonstiges Vieh im Sinne des Tierseuchengesetzes
z.B. Gehegewild, Wildschweine, Fische, Bienen, Esel, Maulesel, Ziegen, Gänse, Enten, Perlhühner, Tauben


Anstaltssatzung § 12

(c) 2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010




Beitragshöhe
Beitragssätze für das Jahr 2010:

a) für jedes Pferd (auch Fohlen) je Tier 1,60 €
b) für jedes Schwein (auch Ferkel) je Tier 1,00 €
c) für jedes mindestens zehn Monate alte Schaf je Tier 1,35 €
d) für jedes Huhn und jeden Hahn (auch Küken) je Tier 0,025 €
e) für jedes Truthuhn (auch Küken) je Tier 0,14 €
f)

für jedes Rind (auch Kalb) einschließlich Bison, Wisent,
Wasserbüffel aus reinen Mastbeständen und aus sonstigen
Beständen
je Tier 5,90 €





Tierseuchenbeiträge von insgesamt weniger als 2,50 € werden nicht erhoben.



Für die Beitragspflicht und die Erhebung der Beiträge gelten das Tierseuchengesetz, die landesrechtlichen Vorschriften und die §§ 11 und 12 der Satzung der Bayerischen Tierseuchenkasse vom 2. April 1996 (StAnz Nr. 15), zuletzt geändert am 17.Oktober 2006 (StAnz Nr. 42)

Keine Beiträge dürfen erhoben werden für Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören, sowie Schlachtvieh, das am Stichtag Viehhöfen, Schlachthöfen oder sonstigen Schlachtstätten zugeführt
ist (§ 71 Abs. 2 Tierseuchengesetz).



(c) 2004 Bayerische Tierseuchenkasse - zuletzt aktualisiert am: 07.01.2010


Quelle: http://www.btsk.de/portal/page/portal/BTSK/index.htm