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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pachtvertrag



güggel
15.11.2009, 20:35
Ich brauche dringend einen Gartenpachtvertrag-Vordruck.
In google kann ich nix finden.

LG Güggel

Dieselheimer
15.11.2009, 21:06
So etwas:

http://portal.prodatis.com/pls/lkee_files/docs/F1735241483/Pachtvertragsmuster

GFG

güggel
15.11.2009, 21:18
Oh Klasse!!

Was aber noch rein muss;
Vorkaufsrecht Preis nach dem jetzigen Zustand(Kathastrophe)woll ja meine eigene Arbeit nicht noch mal bezahlen,,,,,,,,,,

Wenn die 2 Damen sterben das der Garten weiter in meiner Hand ist also nahtloser Übergang :laugh

20 Jahre Pacht ist auch schon abgesprochen :laughbeide Damen sind 72 J. :laugh

Wie habt ihr das mit der Kündigungsfrist ??

LG Güggel

Lexx
16.11.2009, 10:42
Hm, Du kannst das Formular ja bearbeiten. Word o.ä. wirst Du ja auf´m Rechner haben, dann kannst Du die Klauseln die Dir noch fehlen einarbeiten.

liebe Grüsslis... Lexx

sil
16.11.2009, 11:07
Lass dir bei der Formulierung des Vorkaufsrechtes helfen von jemandem, der sich auskennt, es ist sonst unter Umständen rechtlich nicht bindend für eventuelle Erben oder auch Käufer.

Rabe Ralf
16.11.2009, 14:02
Und vor allem solltest Du vom jetzigen Zustand Bilder machen, wenn der wirklich so schlimm ist. Dann hast Du später Beweise, falls nötig.

Gruß Rabe Ralf

Weyz
16.11.2009, 15:00
Ich nehme bei solchen Fotografien immer das Titelblatt irgendeiner Zeitung mit ins Bild (die ich natürlich dann zusammen mit den Bildern aufhebe). Das mache ich vor allem bei Mietkautionssachen.

sil
16.11.2009, 19:41
Ist mir grad noch eingefallen:
Wenn ihr das Grundstück später erwerben wollt, wär dann eine Erbpacht nichts für euch?

linde
18.11.2009, 16:38
Um später Nachteile zu vermeiden, solltest Du Dein Vorhaben vielleicht sogar mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen.

Fragen auf die Du im Vorfeld des Vertragsabschlusses Antworten haben solltest:


Welcher Wert wird für einen Grundstückskauf in Zukunft angesetzt? Meine Empfehlung: Der Wert des unbearbeiteten Grundstücks plus einem geringen Betrag x Wertsteigerung oder minus Betrag x Wertverfall - angepasst an die allgemeine Entwicklung der Immobilienpreise.
Wie kann man den vom Pächter geschaffenen Mehrwert aus einem zukünftigen Kaufvertrag heraushalten?
Bei Beendigung des Pachtvertrages ohne Ausübung des Vorkaufsrechtes - wie wird der geschaffene Mehrwert (Pflege, Pflanzen, Beete, Zäune, Gartenlaube, etc.) berechnet?
Oder ist es möglich als Ausgleich für die notwendigen Aufräumarbeiten eine gewisse, angemessene Zeit pachtfrei zu bleiben?


Zumindest solltest Du darauf achten, dass alles für Dich Wichtige klar und eindeutig im Vertrag steht. Dann lässt sich nachher, wenn die Sache mit Nachkommen und Erben vor Gericht geht, leichter streiten. ;)

Zur Eindeutigen Klärung der Begriffe Vorkaufsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht) und Erbbaurecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht) empfehle ich die entsprechenden Einträge von Wikipedia.
Erbpachtrecht bez. landwirtschaftlicher Flächen ist in Deutschland gesetztlich verboten. :o

sil
18.11.2009, 21:03
@ linde
dass Erbpacht bei landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht geht, wußte ich nicht, ich meine aber mich zu erinnern, dass eine Bekannte ein Gartengrundstück auf diese Art erworben hat.
Müßte mal nachfragen :grueb
ist doch schon einige Zeit her..